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[K] Trennung Linie 16 und 17 (4 Bilder)

geschrieben von: cd345

Datum: 27.06.20 22:30

Auf der Linie 16 und 17 werden Gleisbauarbeiten durchgeführt. Zwischen Rodenkirchen Bahnhof und Sürth Bahnhof werden an einer Weiche und im Gleis Holzschwellen durch Betonschwellen ersetzt. Weiter werden in beiden Fahrtrichtungen Schienen ausgetauscht und der Gleisunterbau neu gestopft. Aus diesem Grund sind die 16 und 17 vom 27. Juni bis zum 2. Juli, Betriebsbeginn, getrennt. Im nicht bedienten Abschnitt Sind Ersatzbusse 116 im Einsatz. Die 16 und 17 aus Köln kommend fährt nur bis Rodenkirchen Bahnhof und von dort zurück in Richtung Niehl bzw. Severinstraße. Die aus Bonn kommende 16 endet in Sürth und fährt von dort zurück nach Bonn.

https://live.staticflickr.com/65535/50050906543_5683a378c2_b.jpg
2213 27.06.2020 2 by Stadtbahnkoeln.de, auf Flickr
"Wesseling ab Rodenkirchen Bf Bus"

https://live.staticflickr.com/65535/50051728012_398bf07554_b.jpg
2213 27.06.2020 by Stadtbahnkoeln.de, auf Flickr
2213 mit dem Fahrtziehl "Wesseling ab Rodenkirchen Bf Bus" an der Haltestelle Heinrich-Lübke-Ufer" am 27.06.2020.

https://live.staticflickr.com/65535/50051477626_b6d27e886d_b.jpg
2224 27.06.2020 by Stadtbahnkoeln.de, auf Flickr
2224 in Sürth am 27.06.2020.

https://live.staticflickr.com/65535/50050906523_6ebbe8f5f7_b.jpg
K-VK 3054 27.06.2020 by Stadtbahnkoeln.de, auf Flickr
K-VK 3054 als Ersatzbus 116 in Rodenkirchen auf der Sürther Straße am 27.06.2020.

Alle Schienen-Fahrzeuge der Kölner Verkehrs-Betriebe AG auf:
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Re: [K] Trennung Linie 16 und 17 (4 Bilder)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 27.06.20 22:41

Siehe auch hier:

[www.drehscheibe-online.de]

Re: [K] Trennung Linie 16 und 17 (4 Bilder)

geschrieben von: Kölnbahner

Datum: 27.06.20 23:23

Die Zielanzeige mit Bus-Piktogramm habe ich in Köln noch nie gesehen.
Ich denke mal, dass sie jetzt neu ist. Macht Sinn.

Lustig ist auch, wie deutlich auf dem ersten Bild zu erkennen ist, wie die KVB über die obere Lampe der EBO-Dreispitz-Beleuchtung denkt: Pures Alibi, die Funzel da oben. Sie glimmt nur ein bißchen rötlich.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:06:27:23:27:30.

Re: [K] Trennung Linie 16 und 17 (4 Bilder)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 28.06.20 02:18

Die glimmen nicht rötlich, sondern sind ganz normale Positionsleuchten, wie es auch vorgeschrieben ist. Das muss kein Scheinwerfer sein.

Re: [K] Zg-Spitzensignal obere Leuchte

geschrieben von: silberpfeil

Datum: 28.06.20 06:53

Zitat:
"Die glimmen nicht rötlich, sondern sind ganz normale Positionsleuchten, wie es auch vorgeschrieben ist. Das muss kein Scheinwerfer sein."


Die obere Leuchte beim Dreilichtspitzensignal ist keine Positionslampe!! Woher kommt dieser Begriff? ... Stroßebahns`bähner mal wieder …

Kann sein, dass das bei der Straßenbahn so ist, damit man die Position sieht … und dass man weiß, wo oben und unten ist :-)

Bei der Eisenbahn (und auch bei Nutzern von Eisenbahninfrastrukturen) ist das obere Licht Bestandteil der Zugsignale "Zg", nämlich des Dreilicht-Spitzensignals. Es muss genau so hell leuchten und die gleiche Größe haben, wie die unteren Lampen. D.h., wenn unten Teelichter sind, dann muss auch oben ein Teelicht sein. Wenn unten ein Abblendlicht ist, dann muss auch oben ein Abblendlicht sein. Aber auf keinen Fall ein 5 Watt Kfz-Birnchen, wenn unten größere und hellere Lampen sind.

Das wichtige ist: das Spitzensignal muss gut erkennbar sein. Das ist bei den KVB-Fahrzeugen (bis Baujahr 2000 etwa) nicht der Fall. Bei entsprechendem Verschmutzungszustand ist das sogar noch schlimmer.

Nebenbei: Die LED-Scheinwerfer sind gut erkennbar (egal ob neu oder Austausch). Leider "zu gut" erkennbar, denn das menschliche Auge wird fast geblendet, dass man das Fahrzeug nicht als bewegtes Objekt einordnet.

Gruß



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:06:28:07:24:09.

Re: [K] Zg-Spitzensignal obere Leuchte

geschrieben von: derasselner

Datum: 28.06.20 13:00

Die Forderung kollidiert aber mit dem Betrieb im Straßenverkehr, denn ein so hoch angebrachter 3. Abblendscheinwerfer würde zwangsläufig blenden. Man müsste womöglich die Beleuchtung umschaltbar machen, um EBO-Standards vollumfänglich zu erfüllen. Vielleicht reicht in der Praxis doch ein Kompromiss.

Re: [K] Zg-Spitzensignal obere Leuchte

geschrieben von: Kölnbahner

Datum: 28.06.20 13:45

Umschaltbar machen sollte technisch ja kein Problem sein...

Re: [K] Zg-Spitzensignal obere Leuchte

geschrieben von: silberpfeil

Datum: 28.06.20 16:23

Zitat:
"Die Forderung kollidiert aber mit dem Betrieb im Straßenverkehr, denn ein so hoch angebrachter 3. Abblendscheinwerfer würde zwangsläufig blenden."

Das halte ich für einen Trugschluss. Die beiden unteren Scheinwerfer einer Straßenbahn müssten dann auch blenden. Die befinden sich ja in oder oberhalb der Augenhöhe (eines sitzenden PKW-Fahrers). Jede Straßenlampe würde dann auch "mit der Forderung kollidieren" … die sind noch höher als das obere Licht einer Straßenbahn.

Und von wegen "Kompromiss": Den haben wir jetzt schon … mit Grenzverschiebung zum "geringeren" … wie so vieles in Köln.

Schaut Euch die Triebwagen der OEG und der Rhein-Haardt-Bahn an. Die haben für das Dreilicht-Spitzensignal drei gleichgroße Abblendscheinwerfer. So geht das … in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Man braucht bloß abgucken. Da kollidiert nix mit dem Betrieb im Straßenverkehr.

Gruß
(Blattende)

Re: [K] Zg-Spitzensignal obere Leuchte

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 28.06.20 18:27

silberpfeil schrieb:
Bei der Eisenbahn (und auch bei Nutzern von Eisenbahninfrastrukturen) ist das obere Licht Bestandteil der Zugsignale "Zg", nämlich des Dreilicht-Spitzensignals. Es muss genau so hell leuchten und die gleiche Größe haben, wie die unteren Lampen. D.h., wenn unten Teelichter sind, dann muss auch oben ein Teelicht sein. Wenn unten ein Abblendlicht ist, dann muss auch oben ein Abblendlicht sein. Aber auf keinen Fall ein 5 Watt Kfz-Birnchen, wenn unten größere und hellere Lampen sind.

Gruß
Dieser Anforderung werden die S-Bahnen der DB auch nicht gerecht, wenn Fernlicht eingeschaltet ist. So einfach kann es also nicht sein, oder: keine Regel ohne Ausnahme.



silberpfeil schrieb:
Schaut Euch die Triebwagen der OEG und der Rhein-Haardt-Bahn an. Die haben für das Dreilicht-Spitzensignal drei gleichgroße Abblendscheinwerfer. So geht das … in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Man braucht bloß abgucken. Da kollidiert nix mit dem Betrieb im Straßenverkehr.

Gruß
(Blattende)
Wofür? Das ist so etwas von unwichtig, gut, dass man in Köln für solch einen Stuss kein Geld ausgibt!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:06:28:18:30:49.

Re: [K] Zg-Spitzensignal obere Leuchte

geschrieben von: Der Einbügler

Datum: 28.06.20 21:11

Der "obere Abblendscheinwerfer" (was für ein irres Laienwortkonstrukt..) der OEG und RHB Altfahrzeuge ist ein mattiertes Licht, nicht mehr und nicht weniger. In der Signalordnung ist nämlich nur von "drei Lichtern in Form eines A" die Rede. Die sonstigen ESBO/BoStrab-Fahrzeuge des Regelbetriebs haben als "Dachlicht" ein kleines rechteckiges LED- oder Glühbirnchenfunzelchen, dazu natürlich die normalen Abblendscheinwerfer. Womit der Signalordnung Genüge getan wäre.

Da DSO mein mobiles Endgerät nicht mag, bin ich nicht als "der 1bügler", sondern grammatikalisch korrekter als "Der Einbügler" zu lesen.

Richtig

geschrieben von: HLeo

Datum: 28.06.20 22:22

Der Einbügler schrieb:
Der "obere Abblendscheinwerfer" (was für ein irres Laienwortkonstrukt..) der OEG und RHB Altfahrzeuge ist ein mattiertes Licht, nicht mehr und nicht weniger. In der Signalordnung ist nämlich nur von "drei Lichtern in Form eines A" die Rede. Die sonstigen ESBO/BoStrab-Fahrzeuge des Regelbetriebs haben als "Dachlicht" ein kleines rechteckiges LED- oder Glühbirnchenfunzelchen, dazu natürlich die normalen Abblendscheinwerfer. Womit der Signalordnung Genüge getan wäre.
Richtig.
Die EBO schreibt nichts vor zum Thema Spitzenlicht.
Die ESO schreibt nur das "A" vor.
Die BOStrab ist da deutlicher:
§ 40 Signaleinrichtungen
(1) ...
(2) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen müssen vorhanden sein:
1. Geber für das Zugsignal Z 1 (Spitzensignal), wobei die beiden unteren Leuchten des Zugsignals Z 1 als
Scheinwerfer ausgeführt sein müssen, die
a) den Gleisbereich ausreichend beleuchten können,
b) sich gleichzeitig und gleichmäßig abblenden lassen,
c) sich nicht unbeabsichtigt verstellen können,

...


Also: EBO und ESO sagen nichts über die Lichtstärke. Nur die BOStrab hat Anforderungen an straßenabhängige Bahnen.

Da die Linie 16 an vielen Stellen auf der Straße fährt, gilt allenfalls die BOStrab für die unteren Leuchten.

Damit reicht für die obere Leuchte ein gut sichtbares Teelicht aus.

Warum? Das Spitzensignal wurde eingeführt, damit Teilnehmer des Straßenverkehrs Eisenbahnfahrzeuge deutlich erkennen können - vorzugsweise an BÜen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:06:28:22:23:07.

Re: Richtig

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 28.06.20 23:37

Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, aber danke für die Klarstellung!
Das erklärt auch das mit dem Fernlicht bei der S-Bahn, das sich auch nur auf die beiden unteren Leuchten bezieht.

Barbarossaplatz

geschrieben von: HLeo

Datum: 29.06.20 11:06

cinéma schrieb:
Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...

Und was ist mit dem Barbarossaplatz?

Re: Barbarossaplatz

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.06.20 14:00

HLeo schrieb:
cinéma schrieb:
Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Und was ist mit dem Barbarossaplatz?
Am Barbarossaplatz sind überall besondere Bahnkörper, Straßen werden nur gekreuzt.

Na gut ...

geschrieben von: HLeo

Datum: 29.06.20 16:04

cinéma schrieb:
HLeo schrieb:
cinéma schrieb:
Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Und was ist mit dem Barbarossaplatz?
Am Barbarossaplatz sind überall besondere Bahnkörper, Straßen werden nur gekreuzt.
Na gut, wenn du das da "nur kreuzen" nennst ...

eh rein hypothetisch

geschrieben von: Thomaner

Datum: 29.06.20 16:33

HLeo schrieb:
cinéma schrieb:
HLeo schrieb:
cinéma schrieb:
Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Und was ist mit dem Barbarossaplatz?
Am Barbarossaplatz sind überall besondere Bahnkörper, Straßen werden nur gekreuzt.
Na gut, wenn du das da "nur kreuzen" nennst ...
Die Diskussion ist eh rein hypothetischer Natur, da die Linien 16 und 17 über keinen exklusiven Wagenpark verfügen.
Alle anderen Linien der KVB verkehren abschnittsweise straßenbündig und müssen somit eh beiden Rechtsgrundlagen gerecht werden.

! und ? sind keine Rudeltiere.

Meine Bildbeiträge

Re: eh rein hypothetisch

geschrieben von: Linie21

Datum: 29.06.20 17:12

Thomaner schrieb:
Die Diskussion ist eh rein hypothetischer Natur, da die Linien 16 und 17 über keinen exklusiven Wagenpark verfügen.
Alle anderen Linien der KVB verkehren abschnittsweise straßenbündig und müssen somit eh beiden Rechtsgrundlagen gerecht werden.
Zumal die BOStrab nicht nur auf straßenbündigem Bahnkörper gilt. Auch auf besonderem Bahnkörper wird am Straßenverkehr teilgenommen.

Re: Na gut ...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.06.20 17:14

HLeo schrieb:
cinéma schrieb:
HLeo schrieb:
cinéma schrieb:
Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Und was ist mit dem Barbarossaplatz?
Am Barbarossaplatz sind überall besondere Bahnkörper, Straßen werden nur gekreuzt.
Na gut, wenn du das da "nur kreuzen" nennst ...
Das ist halt eine Kreuzung, rein rechtlich also kein straßenbündiger Bahnkörper.


Linie21 schrieb:
Zitat:
Zumal die BOStrab nicht nur auf straßenbündigem Bahnkörper gilt. Auch auf besonderem Bahnkörper wird am Straßenverkehr teilgenommen.
Die BOStrab gilt sogar im Tunnel.
Auf besonderem Bahnkörper wird am Straßenverkehr teilgenommen, richtig. Das hat auch niemand in Abrede gestellt. Ändern wird sich das erst mit der Nord-Süd-Stadtbahn, dann kann man unabhängig fahren.
Die 17 hingegen fährt heute schon unabhängig.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:06:29:17:18:39.