geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 27.06.20 22:41
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 28.06.20 02:18
Dieser Anforderung werden die S-Bahnen der DB auch nicht gerecht, wenn Fernlicht eingeschaltet ist. So einfach kann es also nicht sein, oder: keine Regel ohne Ausnahme.Bei der Eisenbahn (und auch bei Nutzern von Eisenbahninfrastrukturen) ist das obere Licht Bestandteil der Zugsignale "Zg", nämlich des Dreilicht-Spitzensignals. Es muss genau so hell leuchten und die gleiche Größe haben, wie die unteren Lampen. D.h., wenn unten Teelichter sind, dann muss auch oben ein Teelicht sein. Wenn unten ein Abblendlicht ist, dann muss auch oben ein Abblendlicht sein. Aber auf keinen Fall ein 5 Watt Kfz-Birnchen, wenn unten größere und hellere Lampen sind.
Gruß
Wofür? Das ist so etwas von unwichtig, gut, dass man in Köln für solch einen Stuss kein Geld ausgibt!Schaut Euch die Triebwagen der OEG und der Rhein-Haardt-Bahn an. Die haben für das Dreilicht-Spitzensignal drei gleichgroße Abblendscheinwerfer. So geht das … in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Man braucht bloß abgucken. Da kollidiert nix mit dem Betrieb im Straßenverkehr.
Gruß
(Blattende)
Richtig.Der "obere Abblendscheinwerfer" (was für ein irres Laienwortkonstrukt..) der OEG und RHB Altfahrzeuge ist ein mattiertes Licht, nicht mehr und nicht weniger. In der Signalordnung ist nämlich nur von "drei Lichtern in Form eines A" die Rede. Die sonstigen ESBO/BoStrab-Fahrzeuge des Regelbetriebs haben als "Dachlicht" ein kleines rechteckiges LED- oder Glühbirnchenfunzelchen, dazu natürlich die normalen Abblendscheinwerfer. Womit der Signalordnung Genüge getan wäre.
Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Am Barbarossaplatz sind überall besondere Bahnkörper, Straßen werden nur gekreuzt.cinéma schrieb:Und was ist mit dem Barbarossaplatz?Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Na gut, wenn du das da "nur kreuzen" nennst ...HLeo schrieb:Am Barbarossaplatz sind überall besondere Bahnkörper, Straßen werden nur gekreuzt.cinéma schrieb:Und was ist mit dem Barbarossaplatz?Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Die Diskussion ist eh rein hypothetischer Natur, da die Linien 16 und 17 über keinen exklusiven Wagenpark verfügen.cinéma schrieb:Na gut, wenn du das da "nur kreuzen" nennst ...HLeo schrieb:Am Barbarossaplatz sind überall besondere Bahnkörper, Straßen werden nur gekreuzt.cinéma schrieb:Und was ist mit dem Barbarossaplatz?Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Zumal die BOStrab nicht nur auf straßenbündigem Bahnkörper gilt. Auch auf besonderem Bahnkörper wird am Straßenverkehr teilgenommen.Die Diskussion ist eh rein hypothetischer Natur, da die Linien 16 und 17 über keinen exklusiven Wagenpark verfügen.
Alle anderen Linien der KVB verkehren abschnittsweise straßenbündig und müssen somit eh beiden Rechtsgrundlagen gerecht werden.
Das ist halt eine Kreuzung, rein rechtlich also kein straßenbündiger Bahnkörper.cinéma schrieb:Na gut, wenn du das da "nur kreuzen" nennst ...HLeo schrieb:Am Barbarossaplatz sind überall besondere Bahnkörper, Straßen werden nur gekreuzt.cinéma schrieb:Und was ist mit dem Barbarossaplatz?Die 16 fährt zwar nirgendwo auf der Straße, also straßenbündig, ...
Die BOStrab gilt sogar im Tunnel.Zumal die BOStrab nicht nur auf straßenbündigem Bahnkörper gilt. Auch auf besonderem Bahnkörper wird am Straßenverkehr teilgenommen.
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