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Hallo Jungs,
im Kölner Stadtanzeiger steht heute ein Artikel, [www.ksta.de] , aus dem hervorgeht, dass eine KVB-Bahn der Linie 16 einen E-Scooter überrollt hat. Der E-Scooter bohrte sich beim Mitschleifen durch den Fußboden der Bahn in den Fahrgastraum (siehe Bild im Artikel).
Das erschreckt mich und jetzt frage ich mich, wie das sein kann, dass der Fußboden von Stadtbahnwagen scheinbar so erschreckend schlapp konstruiert ist, dass sich ein solch kleines Fahrzeug wie ein E-Scooter bei einem Unfall in den Fahrgastraum bohrt. Das hätte ich persönlich nie gedacht, ich war irgendwie immer davon ausgegangen, dass dort unten Stahl oder wenigstens Eisen verbaut ist, das die Fahrgäste bei Unfällen schützt.

Wie ist das, ist da wirklich nur Pressspan zwischen meinen Füßen und den Gleisen?
Wie ist das in anderen Serien/Modellen?
Hat es schon ähnliche Unfälle gegeben?


PS: Das war noch nicht mal Niederflur, auf der KVB-Linie 16 fahren ausschließlich EBO-taugliche Hochflurfahrzeuge. Der Auschnitt auf dem Foto im Artikel sieht für mich nach der Serie 2200 aus, Baujahr ca. 1989 Düwag, evtl. Waggon Union (wenn's nicht stimmt, lasse ich mich gerne korrigieren).
- Wie ist das, ist da wirklich nur Pressspan zwischen meinen Füßen und den Gleisen?
- Wie ist das in anderen Serien/Modellen

Nein... Unter dem Presspann befindet sich i.d.R. mindestens noch auf Welle gebogenes Blech. Je nach Position auch tragende Teile.
Die 22er benötigen für Aggregate halt weniger Platz und haben auch dieverse Bauteile, wie beispielsweise den Hauptautomaten auf dem Dach verbaut. Dadurch hat man für Fremdkörper halt mehr Angriffsfläche.

Grundsätzlich: Desto weniger Technik drunter ist, desto mehr Angrifffläche gibt es.
Bei den Duewag Großraumwagen, war sogut wie garnichts unter dem Fahrzeug. Höchstens fand man den Umformer vor. Schaltwerke waren i.d.R. im Fahrgastraum, Widerstände auf dem Dach. Mehr nennenswertes gabs auch nicht.
Bei den ersten B-Wagen jedeoch, trifft man auf Gerätekästen die mit sperriger Technik voll sind wie Schaltwerke, Chopper und Umformer. Desweitren Luftkessel, Kompressoren usw.

Der E-Scotter hat halt exakt den Punkt getroffen, der halt am schwächsten war. Ich denke das sich der Roller um einige Teile unter dem Wagen gewickelt hat, ehe er dann sein Ziel fand.

Vermutung

geschrieben von: schoki41

Datum: 15.03.20 21:46

Hallo Kölnbahner,
naja, man darf auch nicht vergessen, dass zumindest die Trittfläche des E-Scooters ein ziemlich solides Aluprofil ist - das knickt nicht so schnell weg. Wenn da unten eben "nur" ein Trapezblech verbaut ist, ist das schnell durch.

Das ist übrigens nicht altersabhängig. In Düwag-Großraumwagen ist der Fußboden auch "nur" ein Holzbeplanktes Stahlskelett - siehe beispielsweise
[www.vhag-evag.de]


schoki41
Nun mach mal halb lang und nicht in Panik!

So ein Boden wird mit einer Hauptbelastungsrichtung konstruiert, die von oben nach unten ist. Es gibt bei der Konstuktion eine ganze Menge an Unfallszenarien, die man duch spielt. Ein E-Scooter der unter eine Bahn kommt und sich dabei aufrichtet, ist sicherlich so selten, wie eine sechs im Lotto. Der Vorfall ist halt wie eine sehr dicke Eisen- /Stahlstange, die eine sehr große Last auf eine sehr kleine Fläche bringt, das nennt man auch Punktlast. Durch die Bewegung der Bahn und des E-Scooters wirkt das ganze als Impuls und entwickelt damit sehr große Kraft. Würde man das bei der Konstruktion berücksichtigen, müsste unter der Bahn eine entsprechende Sicherung anbringen und die Bahn wäre sicherlich um ca. 5 bis 10 Tonnen schwerer. Schaut man sich in der Relation den enstanden Schaden an, dann steht eine entsprechende Konstruktion in keinem wirtschaftlichen oder sontwie sinnvollen Verhältnis zum enstandenen Schaden. Für die Sicherheit der Fahrgäste sehe ich keine wirkliche Gefahr.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:03:16:09:25:54.

Mal ein Grund die Schuhe auf den Sitz zu legen

geschrieben von: gebuerer

Datum: 16.03.20 02:58

michah schrieb:
Nun mach mal halb lang und nicht in Panik!

So ein Boden wird mit einer Hauptbelastungsrichtung konstruiert, die von oben nach unten ist. Es gibt bei der Konstuktion eine ganze Menge an Unfallszenarien, die man duch spielt. Ein E-Scooter der unter eine Bahn kommt und sich dabei aufrichtet, ist sicherlich so selten, wie eine sechs im Lotto. Der Vorfall ist halt wie eine sehr dicke Eisen- /Stahlstange, die eine sehr große Last auf eine sehr kleine Fläche bringt, das nennt man auch Punktlast. Durch die Bewegung der Bahn und des E-Scooters wirkt das ganze als Impuls und entwickelt damit sehr große Kraft. Würde man das bei der Konstruktion berücksichtigen, müsste unter der Bahn eine entsprechende Sicherung anbringen und die Bahn wäre sicherlich um ca. 5 bis 10 Tonnen schwerer. Schaut man sich in der Relation den enstanden Schaden an, dann steht eine entsprechende Ko0nstruktion in keinem wirtschaftlichen oder sontwie sinnvollen Verhältnis zum enstandenen Schaden. Für die Sicherheit der Fahrgäste sehe ich keine wirkliche Gefahr.
Hallo zusammen,

das ist doch mal ein Grund, seine dreckigen Schuhe auf den Sitz zu legen. Es könnte ja von der Statistik jeden Tag so ein Scooter unter den Wagenboden knallen oder ich werde vom Blitz verschlagen.


Wenn jetzt jemand eine gewisse Ironie in meinen Betrag ersehen kann, bitte einpacken und im Keller nehmen und dann lachen. Aber Vorsicht kann die Kellerdecke durchschlagen.

Nette Grüße

der Gebuerer

Re: Mal ein Grund die Schuhe auf den Sitz zu legen

geschrieben von: Kölnbahner

Datum: 16.03.20 06:12

Danke für die Antworten.
Klar ist so etwas sehr unwahrscheinlich und nicht direkt lebensgefährlich, aber trotzdem möchte ich dort nicht gesessen haben.

Re: Ähnlicher Unfall Chemnitz 1913

geschrieben von: Jan Bochmann

Datum: 16.03.20 07:54

Guten Tag

Kölnbahner schrieb:
Hallo..,
...Der E-Scooter bohrte sich beim Mitschleifen durch den Fußboden der Bahn in den Fahrgastraum (siehe Bild im Artikel).
...
Wie ist das in anderen Serien/Modellen?
Hat es schon ähnliche Unfälle gegeben?
Ja, z.B. in Chemnitz 1913. Siehe hier (Bildersammlung Straßenbahn-Museum Chemnitz): http://www.strassenbahn-chemnitz.de/pichistorisches07.html

Grüße,
Jan B.

Re: Ähnlicher Unfall Chemnitz 1913

geschrieben von: Citybahn_WI

Datum: 16.03.20 12:41

Danke für den Hinweis auf den kuriosen Unfall in Chemnitz 1913 - da war ja viel Glück im Unglück. Für einen Menschen ist es sicher kaum ein Trost, bei einem orginellen Unglück verletzt zu werden.
Ich frage mich, wer für die Schäden aufkommt, die durch unsachgemäß abgestellte oder mutwillig als Hindernis aufgestellte e-Roller verursacht werden.

Grüße,
Stephan

Re: Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge

geschrieben von: Solo-Tw

Datum: 16.03.20 17:55

Hallo,

für Elektrokleinstfahrzeuge besteht nach § 29a (4) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Versicherungspflicht.

Gruß

Solo-Tw

Re: Ähnlicher Unfall Chemnitz 1913

geschrieben von: Kölnbahner

Datum: 17.03.20 07:52

Jan Bochmann schrieb:
Guten Tag

Kölnbahner schrieb:
Hallo..,
...Der E-Scooter bohrte sich beim Mitschleifen durch den Fußboden der Bahn in den Fahrgastraum (siehe Bild im Artikel).
...
Wie ist das in anderen Serien/Modellen?
Hat es schon ähnliche Unfälle gegeben?
Ja, z.B. in Chemnitz 1913. Siehe hier (Bildersammlung Straßenbahn-Museum Chemnitz): http://www.strassenbahn-chemnitz.de/pichistorisches07.html

Grüße,
Jan B.
Au weia!

Re: Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge

geschrieben von: Gernot

Datum: 17.03.20 08:41

Solo-Tw schrieb:
Hallo,

für Elektrokleinstfahrzeuge besteht nach § 29a (4) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Versicherungspflicht.

Gilt das auch wenn ein Nicht-Nutzer das Teil aus Nerv über die überall herumstehenden Scooter auf die benachbarten Gleise geschmissen hat? Dass man das nicht darf steht außer Frage, aber genauso wie schon zahlreiche dieser Fahrzeuge aus Gewässern gefischt wurden, könnten sie auch auf Gleisen landen.

Re: Haftung auch bei unberechtigter Nutzung

geschrieben von: Solo-Tw

Datum: 17.03.20 10:08

Hallo,

zur Frage der Haftung verweise ich auf diesen Abschnitt im Verkehrslexikon. Demnach muss die für ein Fahrzeug abgeschlossene Haftpflichtversicherung auch dann haften, wenn Schäden durch unberechtigte Nutzer verursacht wurden. Auf eine umfangreiche Recherche zu dieser Thematik habe ich verzichtet.

Gruß

Solo-Tw
Kölnbahner schrieb:
PS: Das war noch nicht mal Niederflur, auf der KVB-Linie 16 fahren ausschließlich EBO-taugliche Hochflurfahrzeuge. Der Auschnitt auf dem Foto im Artikel sieht für mich nach der Serie 2200 aus, Baujahr ca. 1989 Düwag, evtl. Waggon Union (wenn's nicht stimmt, lasse ich mich gerne korrigieren).
Das ist ein 2300er, weil die Düwag-2200er an den Fenstern Metallleisten haben und die Waggon-Union-2200er einen dunkelblauen Rand um die Sitze herum haben. Also wurde er zwischen 1993 und 1996 gebaut.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:03:18:13:00:16.