geschrieben von: Kölnbahner
Datum: 15.03.20 21:20
geschrieben von: KBS473.2
Datum: 15.03.20 21:42
geschrieben von: michah
Datum: 15.03.20 21:52
Hallo zusammen,Nun mach mal halb lang und nicht in Panik!
So ein Boden wird mit einer Hauptbelastungsrichtung konstruiert, die von oben nach unten ist. Es gibt bei der Konstuktion eine ganze Menge an Unfallszenarien, die man duch spielt. Ein E-Scooter der unter eine Bahn kommt und sich dabei aufrichtet, ist sicherlich so selten, wie eine sechs im Lotto. Der Vorfall ist halt wie eine sehr dicke Eisen- /Stahlstange, die eine sehr große Last auf eine sehr kleine Fläche bringt, das nennt man auch Punktlast. Durch die Bewegung der Bahn und des E-Scooters wirkt das ganze als Impuls und entwickelt damit sehr große Kraft. Würde man das bei der Konstruktion berücksichtigen, müsste unter der Bahn eine entsprechende Sicherung anbringen und die Bahn wäre sicherlich um ca. 5 bis 10 Tonnen schwerer. Schaut man sich in der Relation den enstanden Schaden an, dann steht eine entsprechende Ko0nstruktion in keinem wirtschaftlichen oder sontwie sinnvollen Verhältnis zum enstandenen Schaden. Für die Sicherheit der Fahrgäste sehe ich keine wirkliche Gefahr.
geschrieben von: Kölnbahner
Datum: 16.03.20 06:12
Ja, z.B. in Chemnitz 1913. Siehe hier (Bildersammlung Straßenbahn-Museum Chemnitz): http://www.strassenbahn-chemnitz.de/pichistorisches07.htmlHallo..,
...Der E-Scooter bohrte sich beim Mitschleifen durch den Fußboden der Bahn in den Fahrgastraum (siehe Bild im Artikel).
...
Wie ist das in anderen Serien/Modellen?
Hat es schon ähnliche Unfälle gegeben?
Au weia!Guten Tag
Kölnbahner schrieb:Ja, z.B. in Chemnitz 1913. Siehe hier (Bildersammlung Straßenbahn-Museum Chemnitz): http://www.strassenbahn-chemnitz.de/pichistorisches07.htmlHallo..,
...Der E-Scooter bohrte sich beim Mitschleifen durch den Fußboden der Bahn in den Fahrgastraum (siehe Bild im Artikel).
...
Wie ist das in anderen Serien/Modellen?
Hat es schon ähnliche Unfälle gegeben?
Grüße,
Jan B.
Gilt das auch wenn ein Nicht-Nutzer das Teil aus Nerv über die überall herumstehenden Scooter auf die benachbarten Gleise geschmissen hat? Dass man das nicht darf steht außer Frage, aber genauso wie schon zahlreiche dieser Fahrzeuge aus Gewässern gefischt wurden, könnten sie auch auf Gleisen landen.Hallo,
für Elektrokleinstfahrzeuge besteht nach § 29a (4) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Versicherungspflicht.
geschrieben von: 232 571-0
Datum: 18.03.20 12:59
Das ist ein 2300er, weil die Düwag-2200er an den Fenstern Metallleisten haben und die Waggon-Union-2200er einen dunkelblauen Rand um die Sitze herum haben. Also wurde er zwischen 1993 und 1996 gebaut.PS: Das war noch nicht mal Niederflur, auf der KVB-Linie 16 fahren ausschließlich EBO-taugliche Hochflurfahrzeuge. Der Auschnitt auf dem Foto im Artikel sieht für mich nach der Serie 2200 aus, Baujahr ca. 1989 Düwag, evtl. Waggon Union (wenn's nicht stimmt, lasse ich mich gerne korrigieren).
geschrieben von: Kölnbahner
Datum: 19.03.20 23:42
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