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ex SRS Tw 44 verschrottet

geschrieben von: 6091

Datum: 01.11.19 01:38

Hallo,

mich erreichen Informationen, das der ehemalige Tw 44 der Schöneiche Rüdersdorfer Straßenbahn, welcher kurzzeitig in Cottbus fuhr, und zuletzt im Eisenbahnpark Wendisch Rietz ausgestellt war, nun verschrottet wurde. Die kläglichen Überreste liegen dort noch.

Viele Grüße

Ihr wisst wer ich bin ;-)

Re: = ex Heidelberg 226

geschrieben von: Neptun_LDS

Datum: 01.11.19 10:26

ja das stimmt leider. Siehe dazu Facebookseite Eisenbahnpark




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:11:01:10:27:03.

Re: ex SRS Tw 44 verschrottet

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 01.11.19 14:11

Wurde dieser Straßenbahnwagen denn wenigstens ausgeschlachtet? Brauchbare Teile werden immer weniger. Besonders die Schaltschütze der Fahrschalter sind enorm wichtige Ersatzteile.

Huch...! Was sind denn das für Banausen...!

geschrieben von: ASa

Datum: 01.11.19 14:21

Hallo,

Eigentum verpflichtet. Dachte ich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt niemand interesse an dem Wagen hatte. Hatte da aber überhaupt nichts auf dem Schirm.

VG - Asa

----------------------------------
Meine Windmühlenflügel sind:

Humorlosigkeit in Internetforen.

Ich weiß, es ist fast aussichts-
los, aber wer aufgibt, hat schon
verloren.

-----------------------------------

Eigentum und Pflichten

geschrieben von: Dirk Möller

Datum: 01.11.19 17:19

ASa schrieb:
Hallo,

Eigentum verpflichtet. Dachte ich.

Hallo,

nur mal kurz aus Wikipedia zitiert, um nicht aus Kommentaren abschreiben zu müssen:
"In der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, neben der Bekräftigung des Eigentums als ein elementares Grundrecht vor dem Hintergrund einer freiheitlichen Ordnung, die Sozialbindung verschiedentlich konkretisiert worden, auch in dem Sinne, dass nicht jedes Eigentum einer solchen Bindung unterliege, sondern nur solches, das soziale Relevanz habe. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht festgelegt, dass Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG nicht allein aufgrund von Verwaltungsakten und Rechtsprechung zulässig sind, sondern der Gesetzgebung bedürfen. Außerhalb bestehender gesetzlicher Verpflichtungen leiten sich aus dem deutschen Grundgesetz deshalb keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen für Eigentümer ab."

Daraus folgt, dass der Verein mit dem Fahrzeug machen kann/konnte, wonach ihm der Sinn steht/stand.

Gruß
Dirk Möller

Wo wir Deutschen hindenken, wächst kein Gras mehr (Kurt Tucholsky)

Re: Eigentum und Pflichten

geschrieben von: ingo st.

Datum: 02.11.19 18:17

Wer einen ex Heidelberger Gt6 brauch wird noch weitere Gelegenheiten bekommen.
Solche Lösungen im Park sind doch nur Vorstufen vorm dem Verschrotten. Der Kupferanteil im Fahrschalten wird noch einen Euro gebracht haben...