Einer Genehmigung bedarf es nicht zum vorübergehenden Einsatz von Kraftfahrzeugen bei Notständen und Betriebsstörungen im Verkehr, insbesondere im Schienen-, Bergbahn- oder Obus- verkehr. Wenn die Störungen länger als 72 Stunden dauern, haben die Unternehmer der von der Störung betroffenen Betriebe der Genehmigungsbehörde (§ 11) Art, Umfang und voraussichtliche Dauer eines solchen vorübergehenden Einsatzes von Kraftfahrzeugen unverzüglich mitzuteilen.Das wäre mit dem PBefG nicht vereinbar. Die Liniennummer sagt dazu auch eher wenig aus.
Ein für Duisburg bezeichnendes Problem. Darüber, dass die Straßenbahn NICHT fährt, beschwert sich niemand. Über die Busse beschweren sich aber Anwohner...Oder wie es die WAZ titelt: Der Schienenersatzverkehr in Duisburg nervt etliche Bürger
Weil Straßenbahnen für die Linie 901 fehlen, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft Busse ein. Die kurven durch eine Wohnstraße. [www.waz.de]
WAZ-Plus-Bericht.
In dieser Behörde wird ja wohl irgendjemand noch ein Waz-abo haben, oder. Also bitte.... der Genehmigungsbehörde (§ 11) Art, Umfang und voraussichtliche Dauer eines solchen vorübergehenden Einsatzes von Kraftfahrzeugen unverzüglich mitzuteilen.
kaufhalle schrieb:Einer Genehmigung bedarf es nicht zum vorübergehenden Einsatz von Kraftfahrzeugen bei Notständen und Betriebsstörungen im Verkehr, insbesondere im Schienen-, Bergbahn- oder Obus- verkehr. Wenn die Störungen länger als 72 Stunden dauern, haben die Unternehmer der von der Störung betroffenen Betriebe der Genehmigungsbehörde (§ 11) Art, Umfang und voraussichtliche Dauer eines solchen vorübergehenden Einsatzes von Kraftfahrzeugen unverzüglich mitzuteilen.Das wäre mit dem PBefG nicht vereinbar. Die Liniennummer sagt dazu auch eher wenig aus.
Aber länger als 72 Stunden ist der SEV auch nicht, da abends 2x die Stunde ein zum Bersten gefülltes Wägelchen dann doch mal die reguläre Endstelle anklappert, wenn es nicht unterwegs auseinanderfällt. Oft hat man mangels betriebsbereiter Bahnen oder fahrfähiger Fahrer oder beidem dann doch nur einen Stundentakt.Soweit ist das wohl allen hier bekannt. Nur ist permanenter und systematischer Minderbestand an Fahrzeugen ganz sicher keine "Betriebsstörung", und vorübergehend ist da auch nichts.
Ich denke vorübergehend ist da ein dehnbarer Begriff.
Der Flughafen BER ist wegen der Brandschutzmängel ja auch vorübergehend noch nicht eröffnet.
Aber länger als 72 Stunden ist der SEV auch nicht, da abends 2x die Stunde ein zum Bersten gefülltes Wägelchen dann doch mal die reguläre Endstelle anklappert, wenn es nicht unterwegs auseinanderfällt. Oft hat man mangels betriebsbereiter Bahnen oder fahrfähiger Fahrer oder beidem dann doch nur einen Stundentakt.
Auflösung kann nur eine entsprechende Nachfrage in Düsseldorf bringen, die im übrigen ziemlich zügig antworten. Wenn da aber ernsthaftes Interesse besteht, hätte man sicherlich nicht erst hier den Denunzianten gespielt, sondern direkt diesen sicherlich bekannten Weg gewählt.
Man wollte den Ersatzverkehr doch nur so lange durchführen bis genügend Fahrzeuge saniert und wieder betriebsbereit sind. Ist das mittlerweile noch nicht geschehen?TW152 schrieb:Soweit ist das wohl allen hier bekannt. Nur ist permanenter und systematischer Minderbestand an Fahrzeugen ganz sicher keine "Betriebsstörung", und vorübergehend ist da auch nichts.kaufhalle schrieb:Einer Genehmigung bedarf es nicht zum vorübergehenden Einsatz von Kraftfahrzeugen bei Notständen und Betriebsstörungen im Verkehr, insbesondere im Schienen-, Bergbahn- oder Obus- verkehr. Wenn die Störungen länger als 72 Stunden dauern, haben die Unternehmer der von der Störung betroffenen Betriebe der Genehmigungsbehörde (§ 11) Art, Umfang und voraussichtliche Dauer eines solchen vorübergehenden Einsatzes von Kraftfahrzeugen unverzüglich mitzuteilen.Das wäre mit dem PBefG nicht vereinbar. Die Liniennummer sagt dazu auch eher wenig aus.
Nein, wie weiter oben schon geschrieben hat man oft noch nicht einmal genug betriebsbereite Fahrzeuge, um den abendlichen Halbstundentakt zu fahren und es gibt auf beiden Linien nur einen Stundentakt. Dann ist jede zweite Fahrt mit "Entfällt" ausgeschildert.Man wollte den Ersatzverkehr doch nur so lange durchführen bis genügend Fahrzeuge saniert und wieder betriebsbereit sind. Ist das mittlerweile noch nicht geschehen?
Das hat nichts mit schönreden zu tun, da ich a) mit dem Verkehrsunternehmen nicht zu tun habe und b) ja auch finde, dass da gewaltig was schiefläuft in dem Laden.Wenn wir uns in diesem Forum nur auf Dinge beschränken wollten, die nicht auch anderswo nachzulesen oder zu erfragen wären, wäre es hier ziemlich leer. Aber manchem ist halt nichts zu blöd, um dieses organisierte Versagen eines Verkehrsunternehmens schönzureden.
Also macht jetzt jeder, was er will? So wie in Mülheim? Bei den handelnden Personen wird man hüben wie drüben auf bekannte Namen stoßen. Diese zarten Naturen wollen wir doch nicht am heiligen Sonntag mit irgendwelchen Paragraphen behelligen, was?kaufhalle schrieb:Das hat nichts mit schönreden zu tun, da ich a) mit dem Verkehrsunternehmen nicht zu tun habe und b) ja auch finde, dass da gewaltig was schiefläuft in dem Laden.Wenn wir uns in diesem Forum nur auf Dinge beschränken wollten, die nicht auch anderswo nachzulesen oder zu erfragen wären, wäre es hier ziemlich leer. Aber manchem ist halt nichts zu blöd, um dieses organisierte Versagen eines Verkehrsunternehmens schönzureden.
Aber diese "Paragraphenreiterei" und ob es genehmigt ist oder nicht, ändert im Endeffekt was für den Fahrgast? Genau, rein gar nichts. ...
Aber diese "Paragraphenreiterei" und ob es genehmigt ist oder nicht, ändert im Endeffekt was für den Fahrgast? Genau, rein gar nichts.
Außer, dass er sich vielleicht rühmen kann, in einem Bus des konzessionierten Linienverkehrs unterwegs zu sein...
Die Bezirksregierung wird schon ganz gut wissen, was da seit Jahren in Duisburg abgeht.
Der ursprüngliche Plan war, bis Ende 2018 insgesamt 30 von 45 Fahrzeugen zu sanieren. Damit liegen wir voll im Soll, denn aktuell sind 28 Bahnen wieder im Einsatz. Im Laufe der Zeit haben wir uns dann entschieden acht weitere Fahrzeuge zu sanieren ..., der sichere Betrieb hat für uns immer Priorität, daher ersetzen teilweise Busse Streckenabschnitte, auf denen sonst Bahnen fahren. Mit dem Ende des Sanierungsprogramms, voraussichtlich im Sommer 2019, sollen dort aber wieder Bahnen zum Einsatz kommen.
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