da muss man keine große Phantasie für haben sondern braucht z. B. nur mal gucken, was in Pforzheim passiert ist. Kommunales Unternehmen verliert, privates gewinnt, die Folge ist Lohndumping etc. etc.....Wie würde wohl eine europaweite Ausschreibung ausfallen?
geschrieben von: nonscio
Datum: 11.01.19 20:42
geschrieben von: Allberto
Datum: 11.01.19 21:10
Der Kommentar von ICE11 ist leider voller Sach- und Denkfehler:Nabend,
HLeo schrieb:da muss man keine große Phantasie für haben sondern braucht z. B. nur mal gucken, was in Pforzheim passiert ist. Kommunales Unternehmen verliert, privates gewinnt, die Folge ist Lohndumping etc. etc.....Wie würde wohl eine europaweite Ausschreibung ausfallen?
geschrieben von: Marienfelde
Datum: 11.01.19 21:26
Der letzte Satz ist für mich ein Alarmsignal: In Köln gibt es demnach anscheinend politische Bestrebungen in Richtung Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen.In der Papierausgabe des Kölner Stadtanzeigers ist heute (11.1.19) ein Artikel mit Überschrift "KVB könnte Auftrag für Nahverkehr verlieren".
Der Vertrag mit den KVB über den Kölner Nahverkehr läuft demnach Ende 2019 aus. Der Stadtrat hat sich für eine Direktvergabe des Auftrags ab 2020 entschieden.
Nun ist es keineswegs sicher, ob das vor dem Europäischen Recht Bestand hat. Es könnte statt dessen eine europaweite Ausschreibung notwendig werden.
Stadt Köln und die KVB lassen jetzt juristisch prüfen, ob eine Direktvergabe rechtlich überhaupt zulässig ist.
(...)
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 11.01.19 21:34
Welche "gigantomanischen U-Bahn-Baukörper" sollen das sein? Bis auf wenige Details ist das die einzige vernünftig ausgebaute U-Stadtbahn im linksrheinischen Köln und bis auf ein paar Detailprobleme für eine Großstadt absolut adäquat. Die Tunnelrampe hinter die Haltestelle Äußere Kanalstr. statt vor die Wolffsohnstr. zu setzen hätte vielleicht ein bisschen Geld gespart, dafür aber für weitere Probleme (z.B. an der HGK-Unterführung) sorgen können.Absolutes FAKE von F.D.P.-nahen Kreisen. Die Unterfinanzierung der gigantomanischen U-Bahn-Baukörper z.B. Äußere Kanalstraße wo die Bahn unter einem nicht mehr befahreren eigenen Bahnkörper sich zu exorbitanten Kosten verstecken muß und diese auch nicht ansatzweise gedeckt erhält damit zu lösen, daß man dem Betrieb noch mehr "Effizienz" verordnet ist symptomatisch für diese Kreise.
Die Verlängerung mit der BVG ist aber auch kein gutes Zeichen des Senats. Im Angesicht dessen, dass der U-Bahn-Betrieb kurz vor dem Kollaps steht und es bei Bus und Tram auch nicht viel besser aussieht muss man die Frage stellen, ob man es der BVG nicht zu leicht macht.
Hier in Berlin ist die Verlängerung des Verkehrsvertrags mit der BVG (die gerade 90 Jahre alt geworden ist) unstrittig; sh. hier: [www.berlin.de]
Allseits eine gute Nacht wünscht Euch
Marienfelde
geschrieben von: Bernhard Martin
Datum: 11.01.19 23:52
Eben. In allen größeren Städten hat die Direktvergabe ohne größere Probleme geklappt. Warum sollte es ausgerechnet in Köln nicht funktionieren? Knackpunkt könnten Aktivitäten der KVB außerhalb ihres primären Wirkungsgebiets sein. Sollte es die geben, muss sich die KVB wahrscheinlich von ihnen trennen.Wenn man nicht ausschreiben will, muss man nicht, so die KVB sich auch nicht außerhalb Kölns an Ausschreibungen beteiligt, das nennt sich dann Erbringung in Eigenproduktion
Ausschreiben geht vielleicht noch, aber wo soll ein Konkurrent binnen eines knappen Jahres hunderte in Köln einsetzbare Stadtbahnwagen herbekommen? (Die aktuell eingesetzten Wagen dürften ja wohl der KVB gehören. Oder?) Ein Busersatzverkehr wäre schon allein aufgrund des Personalbedarfs sehr teuer. Eigenwirtschaftlich könnte ein Konkurrent einen solchen "SEV" wohl nur erbringen, wenn er massive Verluste für sich einkalkuliert und diese nicht der Stadt in Rechnung stellt. Und schließlich: Wenn die Stadt Köln die Fortführung des Stadtbahnbetriebs festschreiben würde, wäre es wahrscheinlich egal, ob sie die Verkehrsleistungen ausschreibt oder direktvergibt. Solche Vorgaben dürften EU-rechtskonform sein, wie der Präzedenzfall Esslingen gezeigt hat.Davon abgesehen ist es wohl kaum möglich in der Zeit einen derartigen Betrieb auszuschreiben und dann zu übernehmen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 12.01.19 00:00
Das haben die KVB bereits getan, da die Beteiligung an der RE9-Ausschreibung die Ausnahme blieb und ähnliche Vorhaben seitdem nicht mehr verfolgt werden, um die Direktvergabe nicht zu gefährden.Eben. In allen größeren Städten hat die Direktvergabe ohne größere Probleme geklappt. Warum sollte es ausgerechnet in Köln nicht funktionieren? Knackpunkt könnten Aktivitäten der KVB außerhalb ihres primären Wirkungsgebiets sein. Sollte es die geben, muss sich die KVB wahrscheinlich von ihnen trennen.
Ich hab den Stadtanzeiger morgens im Briefkasten :-). Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, ist das Problem, dass die KVB rechtlich kein Eigenbetrieb der Stadt Köln sind, sondern eine AG, bei der allerdings die Stadt - z.T. über die Stadtwerke - alleiniger Eigentümer ist. Nur hat wegen dieser Struktur bei der KVB eben nicht der Stadtrat oder die Oberbürgermeisterin sondern der Aufsichtsrat das Sagen. Und in dem hat aufgrund der Arbeitnehmervertreterstimmen die SPD die Mehrheit, während sie im Stadtrat in der Opposition sitzt. Von daher könnte man ableiten, dass die KVB keine städtische Gesellschaft sind, somit eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre und die Direktvergabe des ÖPNV in Köln an die KVB nicht zulässig ist. Und genau dieser Sachverhalt soll jetzt geprüft werden.Bisher haben nur Leute geantwortet, die keine Gelegenheit hatten, den Papierartikel zu lesen. Das ist nicht weiter verwunderlich.
Andererseits habe ich den wirklichen Knackpunkt wohl nicht deutlich genug dargestellt.
Es geht darum, wie die Besitzverhältnisse zwischen Stadt Köln und KVB gestaltet sind.
Stadt Köln besitzt --> Stadtwerker Köln. Diese besitzt --> KVB.
Dazwischen sitzen Aufsichtsräte mit ihren Befugnissen.
Nur wenn die KVB der Stadt Köln in dieser Konstruktion nach europäischem Recht "gehören", darf Köln den KVB den Auftrag "direkt vergeben".
Korrekturen und Ergänzungen ausdrücklich willkomme
Solange die Besitzverhältnisse aber jeweils zu 100% sind, sind solche "Zwischenschaltungen" zulässig (formal müssen es nicht einmal 100% sein). Relevant ist, wer da die Macht ausübt, und die Aufsichtsräte handeln ja wohl hoffentlich auf Anweisung des Besitzers.Bisher haben nur Leute geantwortet, die keine Gelegenheit hatten, den Papierartikel zu lesen. Das ist nicht weiter verwunderlich.
Andererseits habe ich den wirklichen Knackpunkt wohl nicht deutlich genug dargestellt.
Es geht darum, wie die Besitzverhältnisse zwischen Stadt Köln und KVB gestaltet sind.
Stadt Köln besitzt --> Stadtwerker Köln. Diese besitzt --> KVB.
Dazwischen sitzen Aufsichtsräte mit ihren Befugnissen.
Nur wenn die KVB der Stadt Köln in dieser Konstruktion nach europäischem Recht "gehören", darf Köln den KVB den Auftrag "direkt vergeben".
Korrekturen und Ergänzungen ausdrücklich willkommen.
Dürften nicht nur, sind es. Wenn eine Stadtbahn ausgeschrieben und/oder im Nahverkehrsplan vorgesehen ist, braucht ein abweichendes Angebot "mit SEV" nicht berücksichtigt werden.Wenn die Stadt Köln die Fortführung des Stadtbahnbetriebs festschreiben würde, wäre es wahrscheinlich egal, ob sie die Verkehrsleistungen ausschreibt oder direktvergibt. Solche Vorgaben dürften EU-rechtskonform sein, wie der Präzedenzfall Esslingen gezeigt hat.
Sehe ich auch so, und nicht nur in Köln. Außer dem Sonderfall Pforzheim (s.o.) sehe ich keinen Ort, in dem mit einem eigenwirtschaftliches Angebot eine Eigenerbringung verhindert worden wäre.Ich verbuche das Ganze also unter Panikmache.
Ja, und? Gibt es das etwa nur in Köln? Natürlich nicht! Fast alle kommunalen Verkehrsbetriebe sind in Deutschland heute AGs oder GmbHs, die zu 100% (oder etwas weniger) im Besitz der Stadtwerke o.ä. sind. Das hat nirgendwo sonst Probleme bei der Direktvergabe bereitet.Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, ist das Problem, dass die KVB rechtlich kein Eigenbetrieb der Stadt Köln sind, sondern eine AG, bei der allerdings die Stadt - z.T. über die Stadtwerke - alleiniger Eigentümer ist.
Pforzheim ist ein extremer Sonderfall, der m.E. nicht herangezogen werden darf.Nabend,
HLeo schrieb:da muss man keine große Phantasie für haben sondern braucht z. B. nur mal gucken, was in Pforzheim passiert ist. Kommunales Unternehmen verliert, privates gewinnt, die Folge ist Lohndumping etc. etc.....Wie würde wohl eine europaweite Ausschreibung ausfallen?
geschrieben von: Christoph L
Datum: 12.01.19 06:31
Allerdings mussten mancherorts durchaus Korrekturen vorgenommen worden. Siehe Dortmund, da wurde eine Holding GmbH eingezogen, die formal im Direktzugriff der Stadt als 100%-Eigentümer steht. Siehe Geschäftsbericht: [www.einundzwanzig.de]Gernot schrieb:Zitat:Ja, und? Gibt es das etwa nur in Köln? Natürlich nicht! Fast alle kommunalen Verkehrsbetriebe sind in Deutschland heute AGs oder GmbHs, die zu 100% (oder etwas weniger) im Besitz der Stadtwerke o.ä. sind. Das hat nirgendwo sonst Probleme bei der Direktvergabe bereitet.Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, ist das Problem, dass die KVB rechtlich kein Eigenbetrieb der Stadt Köln sind, sondern eine AG, bei der allerdings die Stadt - z.T. über die Stadtwerke - alleiniger Eigentümer ist.
Linien, welche dem Verkehr in unmittelbare Nachbarorte dienen, sind im Allgemeinen kein Problem. Von daher sollten die KVB-Linien 1 und 7 wohl unproblematisch sein. Für mich stellt sich jedoch die Frage, wie die Linien 16 und 18 zu bewerten sind, da diese nicht nur dem Verkehr von und nach Köln dienen.
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