geschrieben von: Fastrider
Datum: 13.08.18 02:06
geschrieben von: Samba Tw 303
Datum: 13.08.18 08:26
geschrieben von: fdas-webmaster
Datum: 13.08.18 08:29
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 13.08.18 08:48
ich wollte fragen, ob eine Fahrkartenkontrolle einen ehrlichen Fahrgast am Aussteigen hindern darf und ihn damit zwingen, eine Haltestelle weiterzufahren?
Ähnliches habe ich heute erlebt. Der Kontrolleur meine: Sie waren noch nicht dran und hinderte den Fahrgast am Aussteigen und dieser wurde dadurch gezwungen, eine Haltestelle weiterzufahren.
Analog würde dies auch beim Umsteigen gelten, wo wegen der Kontrolle ein Anschluss verpasst wird, der vielleicht nur alle 20 min fährt.
geschrieben von: casi.p
Datum: 13.08.18 09:05
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 13.08.18 09:11
Es gäbe ja eine einfache Lösung: Fahrausweis vorzeigen, dann sollte das Problem gar nicht erst entstehen. Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss.
geschrieben von: Oepeenvau1971
Datum: 13.08.18 09:17
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 13.08.18 09:31
Wie wäre es, diese Frage eine eine rechtlich kompetente Stelle zu richten, anstelle hier ein großes Blabla zu erzeugen.
Das Kontrollpersonal kann einen Fahrgast mit oder ohne Karte nicht erkennen.
Ansonsten freue ich mich über jeden erwischten "Dieb", ob in Bus und Bahn, Geschäft, und alles was es sonst noch gibt.
Und wie bereits oben geschrieben, bei einer vernünftigen Mitwirkung(spflicht) wäre dies nicht geschehen.
geschrieben von: baxmann
Datum: 13.08.18 10:07
Es gibt aber auch Fahrausweise, die nicht so einfach zu überprüfen sind, wie z.B. Chipkarten, oder die auf dem Handy hochgeladen werden müssen.Es gäbe ja eine einfache Lösung: Fahrausweis vorzeigen, dann sollte das Problem gar nicht erst entstehen. Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss. Ob der Kontolleur berechtigt ist, jemand am aussteigen zu hindern, kann ich nicht beantworten. Das ist Sache der Personen, die Jura studiert haben. Mein Bauchgefühl sagt, dass der Kontrolleur dann eben mit aussteigen muss, aber mein Bauch ist kein Jurist. ;-)
geschrieben von: homann5
Datum: 13.08.18 10:37
Das ist eine kniffelige Sache. Man muss bei den meisten Betrieben bis zum Verlassen des Fahrzeug im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Unmittelbar nach dem Verlassen kann die Fahrkarte aber gegessen, verbrannt oder einfach weggeworfen werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn auch für den Aufenthalt an der Haltestelle explizit eine Fahrkarte erforderlich ist.Hallo!
Die Kontrolleure dürfen dich am Ausstieg nicht behindern, aber sie dürfen mit aussteigen und deine Fahrkarte im Haltestellenbereich kontrollieren.
Die Kontrolleure dürfen auch, wenn sie zur Fahrscheinkontrolle gerade an einer Halltestelle ins Fahrzeug einsteigen wollen, die Fahrausweise der Fahrgäste im Haltestellebereich kontrollieren, die gerade aus dem Fahrzeug aussteigen, da diese den jeweiligen Verkehrsunternehmen gehören und der Fahrgast eine Dienstleistung durch das Mitfahren in der Bahn/Bus usw. in Anspruch genommen hat.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 13.08.18 11:41
casi.p schrieb:Das ist eine kniffelige Sache. Man muss bei den meisten Betrieben bis zum Verlassen des Fahrzeug im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Unmittelbar nach dem Verlassen kann die Fahrkarte aber gegessen, verbrannt oder einfach weggeworfen werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn auch für den Aufenthalt an der Haltestelle explizit eine Fahrkarte erforderlich ist.Hallo!
Die Kontrolleure dürfen dich am Ausstieg nicht behindern, aber sie dürfen mit aussteigen und deine Fahrkarte im Haltestellenbereich kontrollieren.
Die Kontrolleure dürfen auch, wenn sie zur Fahrscheinkontrolle gerade an einer Halltestelle ins Fahrzeug einsteigen wollen, die Fahrausweise der Fahrgäste im Haltestellebereich kontrollieren, die gerade aus dem Fahrzeug aussteigen, da diese den jeweiligen Verkehrsunternehmen gehören und der Fahrgast eine Dienstleistung durch das Mitfahren in der Bahn/Bus usw. in Anspruch genommen hat.
geschrieben von: homann5
Datum: 13.08.18 11:58
Merke: Nicht alles was in den Beförderungsbedingungen steht, ist rechtlich korrekt. Die Sache hat nämlich einen ganz einfachen handfesten Haken. Nutzen zwei Personen ein Gruppenticket, aber nur eine steigt aus, hat diese auf dem Bahnsteig keine Möglichkeit, die für die Fahrt erforderliche Fahrkarte vorzuzeigen. Einen solchen Fall hat es in Hannover vor einige Jahren gegeben, das ging auch durch die Presse. Letztlich hat die Üstra das Problem eingesehen. Warum der GVH als zuständiger Verbund den entsprechenden Passus immer noch nicht geändert hat, ist eine gute Frage.homann5 schrieb:Direkt beim Ausstieg ist es durch die Beförderungsbedingungen gedeckt. Für die Haltestellen ansonsten nur, wenn es abgegrenzte fahrscheinpflichtige Bereiche sind. Sonst nicht. Das hat auch nichts mit dem Eigentum an der Haltestelle zu tun, zumal da in der Regel die Kommune und nicht der Verkehrsbetrieb der Eigentümer ist.casi.p schrieb:Das ist eine kniffelige Sache. Man muss bei den meisten Betrieben bis zum Verlassen des Fahrzeug im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Unmittelbar nach dem Verlassen kann die Fahrkarte aber gegessen, verbrannt oder einfach weggeworfen werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn auch für den Aufenthalt an der Haltestelle explizit eine Fahrkarte erforderlich ist.Hallo!
Die Kontrolleure dürfen dich am Ausstieg nicht behindern, aber sie dürfen mit aussteigen und deine Fahrkarte im Haltestellenbereich kontrollieren.
Die Kontrolleure dürfen auch, wenn sie zur Fahrscheinkontrolle gerade an einer Halltestelle ins Fahrzeug einsteigen wollen, die Fahrausweise der Fahrgäste im Haltestellebereich kontrollieren, die gerade aus dem Fahrzeug aussteigen, da diese den jeweiligen Verkehrsunternehmen gehören und der Fahrgast eine Dienstleistung durch das Mitfahren in der Bahn/Bus usw. in Anspruch genommen hat.
geschrieben von: Tramateur
Datum: 13.08.18 12:48
Standkontrollen wurden in der Vergangenheit im Straßenbahnbereich der Mainzer Verkehrsgesellschaft durchgeführt. Verursachte dann immer einige Minuten Verspätung.
Fastrider schrieb:Eigentlich nein, sofern die Kontrolle zu einer nennenswerten Verzögerung führt. Standkontrollen sind daher unzulässig, weil der Beförderungsanspruch höher wiegt als das Recht des Verkehrsunternehmens auf Entgeltsicherungsmaßnahmen. Hier ist es aber schon zu einer weitreichenden Erosion der Sitten gekommen.Analog würde dies auch beim Umsteigen gelten, wo wegen der Kontrolle ein Anschluss verpasst wird, der vielleicht nur alle 20 min fährt.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 13.08.18 14:38
Und in Frankfurt wird gerne auf dem Haltestellenbereich im Untergrund kontrolliert, dann kann man ohne Kontrolle den Bahnsteig nicht verlassen - auch nicht, wenn man es eilig hat...Standkontrollen wurden in der Vergangenheit im Straßenbahnbereich der Mainzer Verkehrsgesellschaft durchgeführt. Verursachte dann immer einige Minuten Verspätung.
geschrieben von: Tramfreak
Datum: 13.08.18 14:57
Blödsinn...Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss.
geschrieben von: Fastrider
Datum: 13.08.18 15:12
.Es gäbe ja eine einfache Lösung: Fahrausweis vorzeigen, dann sollte das Problem gar nicht erst entstehen. Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 13.08.18 17:39
Merke: Nicht alles was in den Beförderungsbedingungen steht, ist rechtlich korrekt.
Die Sache hat nämlich einen ganz einfachen handfesten Haken. Nutzen zwei Personen ein Gruppenticket, aber nur eine steigt aus, hat diese auf dem Bahnsteig keine Möglichkeit, die für die Fahrt erforderliche Fahrkarte vorzuzeigen. Einen solchen Fall hat es in Hannover vor einige Jahren gegeben, das ging auch durch die Presse. Letztlich hat die Üstra das Problem eingesehen. Warum der GVH als zuständiger Verbund den entsprechenden Passus immer noch nicht geändert hat, ist eine gute Frage.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 13.08.18 17:44
Also noch etwas konkreter. Der Fahrgast sitzt und wird von Kontrolleur A kontrolliert und zeigt seine Fahrkarte. Nach der Kontrolle packt er sie wieder weg. Nach einiger Zeit wird die Zielhaltestelle erreicht. Auf dem Weg zur Tür (es war eine Variobahn, da ist selbst der Weg zur nächsten Tür etwas weiter, nix durch das ganze Fahrzeug gegangen) begegnet er Kontrolleur B der ihn am Aussteigen hindert. Wenn ich es nicht selbst gesehen hätte, klingt das sehr erfunden.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 13.08.18 17:52
Und gemeinsam starten muss.homann5 schrieb:Zitat:Das war wohl eher eine Panne bei den Bedingungen des Gruppentickets. Da hätte man festlegen müssen, dass die Gruppe zusammenbleiben muss.Die Sache hat nämlich einen ganz einfachen handfesten Haken. Nutzen zwei Personen ein Gruppenticket, aber nur eine steigt aus, hat diese auf dem Bahnsteig keine Möglichkeit, die für die Fahrt erforderliche Fahrkarte vorzuzeigen. Einen solchen Fall hat es in Hannover vor einige Jahren gegeben, das ging auch durch die Presse. Letztlich hat die Üstra das Problem eingesehen. Warum der GVH als zuständiger Verbund den entsprechenden Passus immer noch nicht geändert hat, ist eine gute Frage.
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