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Hallo zusammen,

ich wollte fragen, ob eine Fahrkartenkontrolle einen ehrlichen Fahrgast am Aussteigen hindern darf und ihn damit zwingen, eine Haltestelle weiterzufahren?

Ähnliches habe ich heute erlebt. Der Kontrolleur meine: Sie waren noch nicht dran und hinderte den Fahrgast am Aussteigen und dieser wurde dadurch gezwungen, eine Haltestelle weiterzufahren.

Analog würde dies auch beim Umsteigen gelten, wo wegen der Kontrolle ein Anschluss verpasst wird, der vielleicht nur alle 20 min fährt.


Gruss, Fastrider

Treno Verde statt QdLT und Ländertickets
Ohne jetzt konkret in die Bestimmungen geschaut zu haben würde ich sagen nein.

Ich ergänze für den Fall noch die Frage was wohl passiert wäre wenn die Gültigkeit des Tickets dessen Fahrgast am aussteigen gehindert wird ausgerechnet an jener Haltestelle endet...
Es gäbe ja eine einfache Lösung: Fahrausweis vorzeigen, dann sollte das Problem gar nicht erst entstehen. Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss. Ob der Kontolleur berechtigt ist, jemand am aussteigen zu hindern, kann ich nicht beantworten. Das ist Sache der Personen, die Jura studiert haben. Mein Bauchgefühl sagt, dass der Kontrolleur dann eben mit aussteigen muss, aber mein Bauch ist kein Jurist. ;-)

Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg

Walter König
Fastrider schrieb:
ich wollte fragen, ob eine Fahrkartenkontrolle einen ehrlichen Fahrgast am Aussteigen hindern darf und ihn damit zwingen, eine Haltestelle weiterzufahren?

Ähnliches habe ich heute erlebt. Der Kontrolleur meine: Sie waren noch nicht dran und hinderte den Fahrgast am Aussteigen und dieser wurde dadurch gezwungen, eine Haltestelle weiterzufahren.

Definitiv nein. Bei persönlicher Betroffenheit kann man das durchaus eskalieren lassen. Man sollte es dann tatsächlich darauf ankommen lassen, ob sie einen mit Gewalt am Aussteigen hindern. Und da darf man dann durchaus versuchen, sich durchzudrängeln. Man darf nur nicht der erste sein, der zuschlägt.

Unabhängig davon sollte man sich beim Verkehrsunternehmen beschweren. Eine Strafanzeige wegen Nötigung dürfte an den nötigen Zeugen scheitern. Der Kontrolleur hat mindestens seinen Kollegen als Zeugen, der Fahrgast erscheint wahrscheinlich den anderen Leuten als Schwarzfahrer und wird keine Unterstützung bekommen.

Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob man irgendwie verdächtig erscheint. Im Bedarfsfall können die Kontrolleure die Kontrolle draußen an der Haltestelle beenden.

Fastrider schrieb:
Analog würde dies auch beim Umsteigen gelten, wo wegen der Kontrolle ein Anschluss verpasst wird, der vielleicht nur alle 20 min fährt.

Eigentlich nein, sofern die Kontrolle zu einer nennenswerten Verzögerung führt. Standkontrollen sind daher unzulässig, weil der Beförderungsanspruch höher wiegt als das Recht des Verkehrsunternehmens auf Entgeltsicherungsmaßnahmen. Hier ist es aber schon zu einer weitreichenden Erosion der Sitten gekommen.
Hallo!
Die Kontrolleure dürfen dich am Ausstieg nicht behindern, aber sie dürfen mit aussteigen und deine Fahrkarte im Haltestellenbereich kontrollieren.
Die Kontrolleure dürfen auch, wenn sie zur Fahrscheinkontrolle gerade an einer Halltestelle ins Fahrzeug einsteigen wollen, die Fahrausweise der Fahrgäste im Haltestellebereich kontrollieren, die gerade aus dem Fahrzeug aussteigen, da diese den jeweiligen Verkehrsunternehmen gehören und der Fahrgast eine Dienstleistung durch das Mitfahren in der Bahn/Bus usw. in Anspruch genommen hat.

Freundliche Grüsse,
casi.p
fdas-webmaster schrieb:
Es gäbe ja eine einfache Lösung: Fahrausweis vorzeigen, dann sollte das Problem gar nicht erst entstehen. Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss.

Das kann so sein, muss aber nicht. Es hängt davon ab, an welchen Türen die Kontrolleure eingestiegen sind und wo man selbst sitzt oder steht. Das ist nicht zwangsläufig so, und man muss auch nicht ständig drauf lauern, ob da ein Kontrolleur kommt. Es kann durchaus sein, dass man den Kontrolleuren erst auf dem Weg zur Tür begegnet, und dann packt man nicht noch seinen Fahrschein aus.
Wie wäre es, diese Frage an eine rechtlich kompetente Stelle zu richten, anstelle hier ein großes Blabla zu erzeugen.
Das Kontrollpersonal kann einen Fahrgast mit oder ohne Karte nicht erkennen.
Ansonsten freue ich mich über jeden erwischten "Dieb", ob in Bus und Bahn, Geschäft, und alles was es sonst noch gibt.
Und wie bereits oben geschrieben, bei einer vernünftigen Mitwirkung(spflicht) wäre dies nicht geschehen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:08:13:09:26:23.
Oepeenvau1971 schrieb:
Wie wäre es, diese Frage eine eine rechtlich kompetente Stelle zu richten, anstelle hier ein großes Blabla zu erzeugen.

Wen möchtest Du da denn vorschlagen?

Oepeenvau1971 schrieb:
Das Kontrollpersonal kann einen Fahrgast mit oder ohne Karte nicht erkennen.

Dafür machen sie die Kontrolle. Wer keinen Fahrschein hat, muss damit rechnen, festgehalten zu werden. Aber bis zur Feststellung der Fahrt ohne Fahrausweis besteht kein solches Recht.

Oepeenvau1971 schrieb:
Ansonsten freue ich mich über jeden erwischten "Dieb", ob in Bus und Bahn, Geschäft, und alles was es sonst noch gibt.

Ja. Sie sollen es aber korrekt machen ind nicht ehrliche Fahrgäste schikanieren.

Oepeenvau1971 schrieb:
Und wie bereits oben geschrieben, bei einer vernünftigen Mitwirkung(spflicht) wäre dies nicht geschehen.

Das kannst Du ohne Kenntnis des konkreten Falls gar nicht beurteilen. Kontrolleure haben erst mal zu sagen, was sie eigentlich wollen, und ihren Ausweis vorzuzeigen. Der Darstellung da oben zufolge ist das nicht passiert, der Fahrgast wurde direkt am Aussteigen gehindert. Da kann von mangelnder Mitwirkung keine Rede sein.
fdas-webmaster schrieb:
Es gäbe ja eine einfache Lösung: Fahrausweis vorzeigen, dann sollte das Problem gar nicht erst entstehen. Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss. Ob der Kontolleur berechtigt ist, jemand am aussteigen zu hindern, kann ich nicht beantworten. Das ist Sache der Personen, die Jura studiert haben. Mein Bauchgefühl sagt, dass der Kontrolleur dann eben mit aussteigen muss, aber mein Bauch ist kein Jurist. ;-)
Es gibt aber auch Fahrausweise, die nicht so einfach zu überprüfen sind, wie z.B. Chipkarten, oder die auf dem Handy hochgeladen werden müssen.
casi.p schrieb:
Hallo!
Die Kontrolleure dürfen dich am Ausstieg nicht behindern, aber sie dürfen mit aussteigen und deine Fahrkarte im Haltestellenbereich kontrollieren.
Die Kontrolleure dürfen auch, wenn sie zur Fahrscheinkontrolle gerade an einer Halltestelle ins Fahrzeug einsteigen wollen, die Fahrausweise der Fahrgäste im Haltestellebereich kontrollieren, die gerade aus dem Fahrzeug aussteigen, da diese den jeweiligen Verkehrsunternehmen gehören und der Fahrgast eine Dienstleistung durch das Mitfahren in der Bahn/Bus usw. in Anspruch genommen hat.
Das ist eine kniffelige Sache. Man muss bei den meisten Betrieben bis zum Verlassen des Fahrzeug im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Unmittelbar nach dem Verlassen kann die Fahrkarte aber gegessen, verbrannt oder einfach weggeworfen werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn auch für den Aufenthalt an der Haltestelle explizit eine Fahrkarte erforderlich ist.
homann5 schrieb:
casi.p schrieb:
Hallo!
Die Kontrolleure dürfen dich am Ausstieg nicht behindern, aber sie dürfen mit aussteigen und deine Fahrkarte im Haltestellenbereich kontrollieren.
Die Kontrolleure dürfen auch, wenn sie zur Fahrscheinkontrolle gerade an einer Halltestelle ins Fahrzeug einsteigen wollen, die Fahrausweise der Fahrgäste im Haltestellebereich kontrollieren, die gerade aus dem Fahrzeug aussteigen, da diese den jeweiligen Verkehrsunternehmen gehören und der Fahrgast eine Dienstleistung durch das Mitfahren in der Bahn/Bus usw. in Anspruch genommen hat.
Das ist eine kniffelige Sache. Man muss bei den meisten Betrieben bis zum Verlassen des Fahrzeug im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Unmittelbar nach dem Verlassen kann die Fahrkarte aber gegessen, verbrannt oder einfach weggeworfen werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn auch für den Aufenthalt an der Haltestelle explizit eine Fahrkarte erforderlich ist.

Direkt beim Ausstieg ist es durch die Beförderungsbedingungen gedeckt. Für die Haltestellen ansonsten nur, wenn es abgegrenzte fahrscheinpflichtige Bereiche sind. Sonst nicht. Das hat auch nichts mit dem Eigentum an der Haltestelle zu tun, zumal da in der Regel die Kommune und nicht der Verkehrsbetrieb der Eigentümer ist.
kaufhalle schrieb:
homann5 schrieb:
casi.p schrieb:
Hallo!
Die Kontrolleure dürfen dich am Ausstieg nicht behindern, aber sie dürfen mit aussteigen und deine Fahrkarte im Haltestellenbereich kontrollieren.
Die Kontrolleure dürfen auch, wenn sie zur Fahrscheinkontrolle gerade an einer Halltestelle ins Fahrzeug einsteigen wollen, die Fahrausweise der Fahrgäste im Haltestellebereich kontrollieren, die gerade aus dem Fahrzeug aussteigen, da diese den jeweiligen Verkehrsunternehmen gehören und der Fahrgast eine Dienstleistung durch das Mitfahren in der Bahn/Bus usw. in Anspruch genommen hat.
Das ist eine kniffelige Sache. Man muss bei den meisten Betrieben bis zum Verlassen des Fahrzeug im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Unmittelbar nach dem Verlassen kann die Fahrkarte aber gegessen, verbrannt oder einfach weggeworfen werden. Anders sieht es natürlich aus, wenn auch für den Aufenthalt an der Haltestelle explizit eine Fahrkarte erforderlich ist.
Direkt beim Ausstieg ist es durch die Beförderungsbedingungen gedeckt. Für die Haltestellen ansonsten nur, wenn es abgegrenzte fahrscheinpflichtige Bereiche sind. Sonst nicht. Das hat auch nichts mit dem Eigentum an der Haltestelle zu tun, zumal da in der Regel die Kommune und nicht der Verkehrsbetrieb der Eigentümer ist.
Merke: Nicht alles was in den Beförderungsbedingungen steht, ist rechtlich korrekt. Die Sache hat nämlich einen ganz einfachen handfesten Haken. Nutzen zwei Personen ein Gruppenticket, aber nur eine steigt aus, hat diese auf dem Bahnsteig keine Möglichkeit, die für die Fahrt erforderliche Fahrkarte vorzuzeigen. Einen solchen Fall hat es in Hannover vor einige Jahren gegeben, das ging auch durch die Presse. Letztlich hat die Üstra das Problem eingesehen. Warum der GVH als zuständiger Verbund den entsprechenden Passus immer noch nicht geändert hat, ist eine gute Frage.
kaufhalle schrieb:

Fastrider schrieb:
Analog würde dies auch beim Umsteigen gelten, wo wegen der Kontrolle ein Anschluss verpasst wird, der vielleicht nur alle 20 min fährt.
Eigentlich nein, sofern die Kontrolle zu einer nennenswerten Verzögerung führt. Standkontrollen sind daher unzulässig, weil der Beförderungsanspruch höher wiegt als das Recht des Verkehrsunternehmens auf Entgeltsicherungsmaßnahmen. Hier ist es aber schon zu einer weitreichenden Erosion der Sitten gekommen.
Standkontrollen wurden in der Vergangenheit im Straßenbahnbereich der Mainzer Verkehrsgesellschaft durchgeführt. Verursachte dann immer einige Minuten Verspätung.
Tramateur schrieb:Zitat:
Standkontrollen wurden in der Vergangenheit im Straßenbahnbereich der Mainzer Verkehrsgesellschaft durchgeführt. Verursachte dann immer einige Minuten Verspätung.
Und in Frankfurt wird gerne auf dem Haltestellenbereich im Untergrund kontrolliert, dann kann man ohne Kontrolle den Bahnsteig nicht verlassen - auch nicht, wenn man es eilig hat...

Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
Das steht - in meinem Reiseführer
Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
Rainald Grebe - Sachsen

Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]
fdas-webmaster schrieb:
Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss.
Blödsinn...

https://abload.de/img/aufkleber6eehu.jpg

...gesehen in 'nem B6 in Magdeburg. Und jetzt kann's richtig losgehen...3, 2, 1...
fdas-webmaster schrieb:
Es gäbe ja eine einfache Lösung: Fahrausweis vorzeigen, dann sollte das Problem gar nicht erst entstehen. Denn als Fahrgast sehe ich doch auch, dass kontrolliert wird, also habe ich meine Karte bereits in der Hand, wenn ich gleich aussteigen muss.
.
Also noch etwas konkreter. Der Fahrgast sitzt und wird von Kontrolleur A kontrolliert und zeigt seine Fahrkarte. Nach der Kontrolle packt er sie wieder weg. Nach einiger Zeit wird die Zielhaltestelle erreicht. Auf dem Weg zur Tür (es war eine Variobahn, da ist selbst der Weg zur nächsten Tür etwas weiter, nix durch das ganze Fahrzeug gegangen) begegnet er Kontrolleur B der ihn am Aussteigen hindert. Wenn ich es nicht selbst gesehen hätte, klingt das sehr erfunden.


Gruss, Fastrider

Treno Verde statt QdLT und Ländertickets

Blödsinn

geschrieben von: elbeo

Datum: 13.08.18 17:29

Solidarität mit Menschen, die sich unsolidarisch verhalten und die anderen @#$%& den ÖPNV bezahlen lassen?
Ich bin doch nicht blöd.
homann5 schrieb:
Merke: Nicht alles was in den Beförderungsbedingungen steht, ist rechtlich korrekt.

Das sowieso nicht. Z. B. in Jena stand bis zur Gründung des VMT in den Beförderungsbedingungen die Pflicht zur Vorverkausnutzung drin. Völlig inkompatibel mit dem PBefG, und das war auch bekannt. Solange solche Regeln nicht von einem Gericht einkassiert werden, bleiben sie drin. Und die Verkehrsbetriebe sorgen dafür, dass es nicht zu einem Urteil kommt.

homann5 schrieb:
Die Sache hat nämlich einen ganz einfachen handfesten Haken. Nutzen zwei Personen ein Gruppenticket, aber nur eine steigt aus, hat diese auf dem Bahnsteig keine Möglichkeit, die für die Fahrt erforderliche Fahrkarte vorzuzeigen. Einen solchen Fall hat es in Hannover vor einige Jahren gegeben, das ging auch durch die Presse. Letztlich hat die Üstra das Problem eingesehen. Warum der GVH als zuständiger Verbund den entsprechenden Passus immer noch nicht geändert hat, ist eine gute Frage.

Das war wohl eher eine Panne bei den Bedingungen des Gruppentickets. Da hätte man festlegen müssen, dass die Gruppe zusammenbleiben muss.
Fastrider schrieb:
Also noch etwas konkreter. Der Fahrgast sitzt und wird von Kontrolleur A kontrolliert und zeigt seine Fahrkarte. Nach der Kontrolle packt er sie wieder weg. Nach einiger Zeit wird die Zielhaltestelle erreicht. Auf dem Weg zur Tür (es war eine Variobahn, da ist selbst der Weg zur nächsten Tür etwas weiter, nix durch das ganze Fahrzeug gegangen) begegnet er Kontrolleur B der ihn am Aussteigen hindert. Wenn ich es nicht selbst gesehen hätte, klingt das sehr erfunden.

Tja, da passt alles was ich zuerst geschrieben habe. Kontrolleure sind häufig nicht die Hellsten, dafür aber mitunter recht entschlossen. Sich durchdrängeln darf man, nur zuschlagen nicht.
kaufhalle schrieb:homann5 schrieb:
homann5 schrieb:Zitat:
Die Sache hat nämlich einen ganz einfachen handfesten Haken. Nutzen zwei Personen ein Gruppenticket, aber nur eine steigt aus, hat diese auf dem Bahnsteig keine Möglichkeit, die für die Fahrt erforderliche Fahrkarte vorzuzeigen. Einen solchen Fall hat es in Hannover vor einige Jahren gegeben, das ging auch durch die Presse. Letztlich hat die Üstra das Problem eingesehen. Warum der GVH als zuständiger Verbund den entsprechenden Passus immer noch nicht geändert hat, ist eine gute Frage.
Das war wohl eher eine Panne bei den Bedingungen des Gruppentickets. Da hätte man festlegen müssen, dass die Gruppe zusammenbleiben muss.
Und gemeinsam starten muss.
Sagt sowas nicht zu laut, sonst kommen so "nette" Regelungen, wie dass die zu verabschiedenen Gruppenmitglieder von dem kontrollierbaren Bereich herauszubegleiten sind.. Sprich: Aussteigen, Bahnsteig (bei separaten Stationen) verlassen, in den nächsten Zug wieder einsteigen.

Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
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Rainald Grebe - Sachsen

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