EDIT: Seit 01.08.2018 ist [
www.tram-kassel.de] teilweise wieder online (Vorwort dort lesen!) und mit der Reportage vom 03.08.2018 aus "bi" dürften auch die hier geäusserten Bildbegehrlichkeiten komplett befriedigt werden, ohne dass ein Mitarbeiter der KVG dadurch in die Bredouille käme oder sich brächte! (btw - Hatte der 672 wirklich noch oder nur mal kurz den Bügel oben, oder ist das eine optische Täuschung?).
>>die Straßenbahnfans unter den KVG-Fahrern dürfen nicht einfach Fotos aus der Werkstatt veröffentlichen.
warum nicht? < Wenn Straßenbahnfans, die nicht arbeiten, mal in die Werkstatt reinschauen, dürfen die doch auch Fotos posten.<<
Ich halte die rein verbale Kommunikation, hier u.a. von Dietrich Meyer (danke!), für bisher ausreichend und der Sachlage angemessen. Grundsätzlich gehts uns allen mit der ReKo der NGT6C und der NB4/4-NBWE zu langsam voran.
Vorsicht, für eine Veröffentlichung ist im Prinzip immer eine spezielle Genehmigg. erforderlich, sofern die Aufnahme nicht von öffentlich zugänglichem Grund aus erfolgt.
Also, wenn eine solche Werkstattfuhre umrangiert wird und dabei aufs Stichgleis an der Haltestelle "Hessischer Rundfunk" gerät - kein Problem mit Fotos von der stadtwärtigen Haltestelle; man ist ja nicht am Brennerpass, wo Capo Stazione (bzw. wer sich dafür hält, diese Spezies Wichtigtuer hängt ja auch hierzulande oft 'rum) bei jeder Fotolinse meckert.
Für Arbeitnehmer ist das Anfertigen von Fotos im Betriebsgelände des Arbeitgebers - auch z.B. bei Betriebsfeiern und ausserhalb der Dienstzeit - bereits für private oder interne Zwecke gelegentlich problematisch. Bisher wurde dies oftmals "auf Zuruf" oder mit Totschweigen geduldet. Auch bei Hobby-Webseiten. Zunehmend will sich aber nicht mehr jeder, der zufällig auf solch einem Bild erkennbar drauf ist, im Fokus irgendwelcher Gesichtserkennungssoftware womöglich dubios agierender branchenfremder www-Konzerne wiederfinden.
Inzwischen gibt es dafür schriftliche betriebsinterne Abtretungs- und Rechteübertragungserklärungen. Und was weiss ich nicht noch alles, halt schön "dokumentiert".
Zudem hat der Arbeitgeber ein gewisses Recht auf die Deutungshoheit über das, was auf seinem Gelände hinter verschlossenen Türen oder Mauern passiert. Da kams schon vor, dass die BG moserte, weil ein MA/AN in einem veröffentlichten Bild erkennbar keinen Helm aufhatte oder mit Helm, aber unter einer Kranflasche stand, oder angeblich sonstwas mit der PSA nicht stimmte. Was dann für AN wie AG überflüssigen Stress bedeutet hätte.
Die DGSVO hat hier noch weitere neue Grenzen gezogen.
Und ich hatte mich als Outsider gelegentlich gegen Aufnahmen entschieden, wenn kleinere betriebliche, v.a. persönliche Malheurs passierten. So, als der Fahrer des Stuttgarter 722 mal am SSB-Zentrum (1985?) einen Kollegen noch schnell am Hochbahnsteig 'rauslassen wollte; man kann sich beim GT-4 den peinlichen Rest <schrapp!> denken, als der Kollege wider Erwarten doch an der Mitteltür ausstieg. Shit happens, und diesen brauchte weder damals noch heute die Welt oder gar der AG (die SSB) bildlich zu erfahren. Also Linse runter!
Der Unglaeubige Thomas
4-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:08:09:00:09:53.