geschrieben von: Ruhri
Datum: 19.06.17 15:51
Die Rheinbahner können lediglich als Zeugen agieren. Das ist aber auch das Wesentliche in einem solchen Fall: den Sachverhalt 'Falschparken' beweisen
Da Zeugen im Gegensatz zu Prozeßparteien keinen Anwalt benötigen, bietet sich hier als Gegenargument: 'Wir lernen bei der Ausbildung zum Straßenbahnfahrer die Verkehrsregeln und werden auf hinrichend gutes Sehen geprüft. Ist das beim Rechtsanwaltführerschein anders'?
Dagegen hilft ein Photo. Ein Fall, der in die zweite Instanz geht, und der Spuk ist vorbei.
Jemandem öffentlich - und das ist (fast) jedes Gerichtsverfahren - die Straftat 'falsche Anschuldigung' oder gar 'Betrug' (Geld verdienen mit Falschbehauptungen) vorzuwerfen, ist auch nicht fanz ohne.
Sowas muß einfach mal durchgezogen werden. Noch (und vor allem schneller) wirksamer wäre vermutlich eine Korrektur des Bußgeldkatalogs.
geschrieben von: Sporvagn
Datum: 19.06.17 16:31
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.06.17 17:32
Mißachtet wird durch den Gebrauch eines solchen Worts solchen Wort höchstens der Rechtsanwalt."Zeugen unglaubwürdig machen" ist doch für manche Anwälte der Lieblingssport.
Zitat:Was soll denn das sein, ein "Rechtsanwaltführerschein"? Oder meinst du die juristischen Staatsexamen? Wie auch, wer soll dieses "Argument" bringen? Der Rheinbahn-Zeuge bei seiner Aussage etwa? Der fängt sich im Nu ein Ordnungsgeld wegen "Missachtung des Gerichts".Da Zeugen im Gegensatz zu Prozeßparteien keinen Anwalt benötigen, bietet sich hier als Gegenargument: 'Wir lernen bei der Ausbildung zum Straßenbahnfahrer die Verkehrsregeln und werden auf hinrichend gutes Sehen geprüft. Ist das beim Rechtsanwaltführerschein anders'?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.06.17 17:40
Bei zweitinstanzlichen Richtern ist es wesentlich unwahrscheinlicher, daß er die Meinung 'er wollte doch etwas gutes und so schlimm war es nicht' über den objektiven nackten Verstoß (zugeparkte Haltestelle oder Gleis) stellt. Statt 'dann lassen wir es mal', würde er eher in einer Wertung eher sagen 'es kostet doch auch nur 60EUR'.warum sollte bei der Neubewertung in einer zweiten Instanz dasselbe Foto anders bewertet werden als in der ersten? Gut, da wäre dann ein anderer Richter zuständig, aber es ist keineswegs gesagt, dass der das dann anders sähe als sein Kollege.
geschrieben von: Ruhri
Datum: 20.06.17 08:40
Mißachtet wird durch den Gebrauch eines solchen Worts solchen Wort höchstens der Rechtsanwalt.
Man muß natürlich im Detail genauso fies vorgehen, wie es die juristische Zunft lernt. Etwa so: 'Als Straßenbahnfahrer muß ich weitaus mehr Verkehrsregeln, Sehvermögen und andere Qualifikationen nachweisen als die durchschnittliche Politesse. Mir diese Fähigkeiten abzusprechen, ist beleidigend, vor allem von Seiten eines Organs der Rechtspflege.'
geschrieben von: E-Oldtimer
Datum: 20.06.17 15:09
Du hast zu viele Gerichtssendungen gesehen. Die fachliche Kompetenz der Rheinbahner interessiert erstmal nicht, weil das Ordnungsamt und nicht die Rheinbahn darüber entscheidet, ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu verhängen. Dies wird es nur tun (Ausnahmen bestätigen die Regel), wenn die Sache aussichtsreich ist, also geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen.Das ist alles soweit richtig, aber einige betroffene Autofahrer werden mitbekommen, dass Rheinbahner etwas notieren und sie dann Post von der Stadt Düsseldorf (oder vom Rheinkreis Neuss, Kreis Mettmann usw.) bekommen. Wer dann zum Anwalt geht, wird also unter Umständen von dem hören, dass die Rheinbahn nicht die rechtliche Kompetenz habe, Verwarnungsgelder zu verhängen, was ja auch völlig richtig wäre. Einige Anwälte werden aber bestimmt darüber hinaus gehen und den Rheinbahnern die fachliche Kompetenz abzusprechen. Für das Vertreten derartiger Rechtspositionen werden Anwälte nun einmal bezahlt.
Das lächerlich. Der Rheinbahn-Mitarbeiter soll aus eigener Böswilligkeit (lies mal die Definition davon) ein Formular seines Arbeitgebers unter den Scheibenwischer falsch geparkter Autos stecken? Das wird mit einem Hinweis auf die entsprechende Arbeitsanweisung vom Tisch gewischt. Dem Argument der Geldbeschaffung ("Abzocke") dürfte ohnehin kein Richter folgen, da die Rheinbahn von diesem Geld keinen Cent sieht.Ich stelle mir deren Argumentation vor Gericht dann so vor, dass dem Rheinbahn-Mitarbeiter unterstellt wird, die Anzeige aus böswilligen Gründen oder mit dem Ziel der Geldbeschaffung gestellt zu haben.
Durch Fotos kann das nachgewiesen werden, und ein Smartphone hat doch "jeder" mittlerweile dabei. Auch die Polizei untermauert ihre Protokolle durch Fotos, selbst bei eher einfachen Sachverhalten, damit nicht nachträglich rumdiskutiert wird.Das abgestellte Fahrzeug sei in Wirklichkeit gar kein Verkehrshindernis gewesen oder zumindest könne das ihrem Mandanten nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Tja, und wenn diese Worte dann in die Ohren eines entsprechend gestimmten Richters fallen...
Ich fürchte, dass dies eine reine Laiensicht ist. Sieh es einmal so: Wenn du als Zeuge den Verteidiger aggressiv angehst, stehst du einem studierten Juristen gegenüber. Der kennt alle Kniffe und Tricks, und wird sich auch nicht entblöden, bei seinem "Kollegen" aus der gleichen Fakultät, dem Richter, um Unterstützung bei einem renitenten Zeugen zu bitten. Und wenn der dann deselben Meinung ist, dass nämlich der Zeuge ein unangemessenes Verhalten an den Tag lege, steht der bereits kurz vor einer Ordnungsstrafe. (...)
Da wird der Anwalt sich vermutlich noch als Verteidiger aller (nicht anwesenden) Beamten und Beamtinnen der Ordnungsämter aufspielen.
Und vergiss nie den ehernen Grundsatz des deutschen Rechtswesens: Im Zweifel für den Angeklagten! Der Verteidiger muss nichts beweisen, sondern "nur" die Beweiskraft der vorliegenden Aussagen und Indizien in Zweifel ziehen. Wenn ihm das gelingt, hat er bereits gewonnen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.06.17 18:59
Ganz Unrecht hat er nicht. Ich wurde auch schon von einem Wirtschaftsanwalt herablassend als 'der Physiker M.' (natürlich ohne die korrekte Berufsbezeichnung) tituliert, allerdings nur zu Einschüchterungszwecken. In einer (es gab mehrere) mündlichen Verhandlung traute er sich solches nicht mehr. Aus der Sache habe ich am Ende eine Menge Geld rausgeschlagen.Ruhri schrieb:In den vergangenen jahren war ich vielfach als Zeuge bzw. Vertreter meines Arbeitgebers vor verschiedenen Gerichten in verschiedenen Regionen.Ich fürchte, dass dies eine reine Laiensicht ist. Sieh es einmal so: Wenn du als Zeuge den Verteidiger aggressiv angehst, stehst du einem studierten Juristen gegenüber. Der kennt alle Kniffe und Tricks, und wird sich auch nicht entblöden, bei seinem "Kollegen" aus der gleichen Fakultät, dem Richter, um Unterstützung bei einem renitenten Zeugen zu bitten.
Ich habe nie die von Dir gemachten Erfahrungen gemacht - im Gegenteil: Als einmal eine Anwaeltin so etwas versuchte, wurde sie sofort von der Richterin geruegt, sie moege eine solche Taktik unterlassen - und das war es dann schon.
Der Umgang mit Juristen (ich habe mehrere im Freundes- und Bekanntenkreis) ist nicht immer einfach (sie haben eben eine andere Logik und Sprache), doch man kann damit umgehen (lernen).
Wir werden dann am Ende sehen, wieviele Parksünder die Sache vor Gericht durchfechten wollen. Die meisten, die einen Brief vom Ordnungsamt bekommen, zahlen mit Sicherheit ohne Murren. ÖPNV-Zuparker dürften allerdings zu den hartgesotteneren Zeitgenossen gehören, die die "Vollkasko-Mentalität" voll verinnerlicht haben. Wenn ihnen etwas zustößt, womöglich mit finanziellen Folgen, muss jemand Schuld haben - jemand anderer außer einem selbst.
Da versuchen solche Leute auch Tricks wie jenen, der jetzt gerade vor Gericht verhandelt wird. Da fährt einer in der Baustelle auf der A52 110 anstatt der erlaubten 80. Gemessen wird das mit einem von der Stadt Essen in Absprache mit dem (um nicht zu sagen, auf Bitte hin) Landesbetrieb Straßen NRW aufgestellten Messgerät, das auf einem Anhänger montiert ist. Argumentation des Rasers: Eine Stadt darf keine mobilen Blitzer betreiben, folglich ist die Messung nicht gerichtsverwertbar. Das Ding wurde übrigens wochenlang nicht weg bewegt.
Geschwindigkeitskontrolle ist aber ein völlig anderer Sachverhalt! Ein behindernder Falschparker ist sehr eindeutig festzustellen und spätestens nach Zusendung der Dokumentationsfotos in Folge eines Widerspruchs werden 99% der Anwälte ihren Mandaten raten das Ding zu bezahlen, weil es sonst deutlich teurer für sie werden kann und die Erfolgsaussichten vor Gericht äußerst gering sind.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.06.17 15:24
Die entscheidende Frage in diesem Fall ist: hat er sich mit unzureichender Geschwindigkeit in den fließenden Verkehr so überraschend eingefügt, daß die Kollision unvermeidlich wurde? Oder hättest du das durch Bremsen im letzten Moment noch vermeiden können? Genau dazu sagt ein statisches Photo nichts aus. Man bräuchte Kameras oder Zeugenaussagen vom nachfolgenden Verkehr.Perspektiven können täuschen. Überschätz du mal lieber nicht die Aussagekraft von Fotos. Beispiel: Ich hatte vor einigen Jahren einen Verkehrsunfall. Auf einer ansteigenden Beschleunigungsspur blieb ein Fahrzeug regelrecht hängen und vermutlich hat der Fahrer sogar den Motor dabei abgewürgt. Leider stand er da schon halb auf der rechten Fahrspur, auf der ich unterwegs war. Also habe ich ihn hinten links erwischt und die vordere rechte Seite meines Autos demoliert. Der Unfallgegner war ein Anhänger der weitverbreiteten, aber falschen Auffassung, dass der Auffahrende immer die Schuld trage (richtig: Der Unfallverursacher trägt die volle Schuld.) Er bestand daher darauf, die Polizei zu rufen. Die kam dann auch, machte jede Menge Fotos und nahm den Unfall auf, inklusive der Aussagen von mir und meinem Unfallgegner. Ich habe gegen Ende des Verfahrens seine Aussage gesehen, und wir haben uns nicht einmal wirklich widersprochen. Und was war das Resultat? Trotz Aussagen und Fotos am Unfallort konnte die Polizei laut eigenem Eingeständnis nicht klären, wer die Schuld am Unfall trüge und schlug geteilte 50/50-Schuld vor. Die Versicherungen sind geradezu begeistert eingestiegen, und mein Anwalt riet mir, das auch so zu akzeptieren. Wenn man es genau bedenkt, wäre für mich ein klassischer Winkeladvokat für mich die bessere Wahl gewesen!?
Aber wie gesagt: Meines Erachtens passten Fotos und Aussagen ziemlich gut zusammen, und dann hätte der andere die 100% bekommen müssen. Hat er aber nicht, und die Fotos waren wohl doch nicht überzeugend genug.
Jay schrieb:Geschwindigkeitskontrolle ist aber ein völlig anderer Sachverhalt! Ein behindernder Falschparker ist sehr eindeutig festzustellen und spätestens nach Zusendung der Dokumentationsfotos in Folge eines Widerspruchs werden 99% der Anwälte ihren Mandaten raten das Ding zu bezahlen, weil es sonst deutlich teurer für sie werden kann und die Erfolgsaussichten vor Gericht äußerst gering sind.
Perspektiven können täuschen. Überschätz du mal lieber nicht die Aussagekraft von Fotos. Beispiel: Ich hatte vor einigen Jahren einen Verkehrsunfall. [...]
Die entscheidende Frage in diesem Fall ist: hat er sich mit unzureichender Geschwindigkeit in den fließenden Verkehr so überraschend eingefügt, daß die Kollision unvermeidlich wurde? Oder hättest du das durch Bremsen im letzten Moment noch vermeiden können? Genau dazu sagt ein statisches Photo nichts aus. Man bräuchte Kameras oder Zeugenaussagen vom nachfolgenden Verkehr.
Hat er wirklich explizit eingeräumt, daß er 'fast stand' oder 'den Motor abgewürgt' hatte?
geschrieben von: Stundentakt
Datum: 21.06.17 16:53
Die Frage ist ja, wie ein Herauswinden mancher nun ausgerechnet als Argument gegen intensivere Kontrollen dienen soll... wunderliche Argumentation.Diejenigen, die sich erfolgreich bei einem Parkverstoß rauswinden können, sind von der Anzahl her völlig marginal und das haben dir hier nun schon verschiedene Leute erklärt.
Und schon wieder versuchst du es mit einem Beispiel das einfach nicht passt, weil es eine völlig andere Situation darstellt. Fotos sind dazu geeignet eine statische Situation zu dokumentieren. Genau das ist bei einem Falschparker der Fall, denn der steht da und blockiert. Bei einem VU ist dagegen immer Dynamik im Spiel und sofern nicht gerade zufällig jemand eine Serienaufnahme anfertigt oder filmt, fehlt die Dokumentation an der entscheidenen Stelle - nämlich bei der Frage, wie es zum Unfall gekommen ist. Fotos dokumentieren dann nur die Folgen des Unfalls und die Spuren, die dann entsprechend interpretiert werden.
Mir ist völlig unklar, warum du hier so ein Fass aufmachst. Diejenigen, die sich erfolgreich bei einem Parkverstoß rauswinden können, sind von der Anzahl her völlig marginal und das haben dir hier nun schon verschiedene Leute erklärt.
Die Frage ist ja, wie ein Herauswinden mancher nun ausgerechnet als Argument gegen intensivere Kontrollen dienen soll... wunderliche Argumentation.
Hängt sie höher! für einen pünktlicheren ÖV.
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