Seit Montag letzter Woche liegen die
Unterlagen für ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren für den Bau der U2 aus.
Den Unterlagen kann man u.a. entnehmen
- Extreme bauzeitliche Lärmbelastungen
- Vibrationen oberhalb der einschlägigen Grenzwerte
- Stärkere Grundwasserabsenkung
Es werden an Wohnbebauung Baulärmpegel bis 90 dB(A) ausgewiesen (Ulmenweg; Im Weidengrund). Beurteilungspegel, nicht Spitzenpegel. Nicht nur die einschlägigen Grenzwerte der AVV werden massiv überschritten, sondern auch die grundrechtliche Unzumutbarkeitsschwelle von 70 dB(A).,
Insgesamt wird Gonzenheim großflächig mit Baulärm oberhalb der einschlägigen Grenzwerte nach AVV belastet. Dies betrifft auch Kindergärten und Schulen.
Der Planfeststellungsbeschluss führt als Nebenbestimmung aus
"3.4.1 Schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm-, Geruchs-, Staub- und Erschütterungsimmissionen sind nach dem Stand der Technik zu vermeiden und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Insbesondere ist sicherzustellen, dass - nur lärm-, erschütterungs- und schadstoffarme Fahrzeuge, Baumaschinen und Bauverfahren nach dem Stand der Technik eingesetzt werden,
- die AVV Baulärm und die 32. BImSchV (Lärm) sowie die DIN 4150-2 und die DIN 4150-3 (Erschütterungen) beachtet und eingehalten werden, "
Mit den vorgelegten Unterlagen fordert die Antragstellerin implizit die Aufhebung dieser Nebenbestimmung. Solche Nebenbestimmungen werden nicht pro forma erlassen, sondern müssen eingehalten werden. Mit der Nebenbestimmung ist man auf Einwendungen eingegangen, die Befürchtungen im Hinblick auf Baulärm äußerten. Grundsätzlich kann man in Planfeststellungsbeschlüssen auch Grenzwertüberschreitungen zulasssen, wenn Kompensationen vorgesehen werden; dies ist aber hier nicht gegeben. Es wird darauf hingewiesen (in der Dokumentation der UVPG-Vorprüfung), dass für betroffene Bewohner bei hoher Lärmbelastung Ersatzwohnraum und finanzielle Entschädigungen geboten sind.
Mit massiven Lärmbelastungen muss man wohl über die gesamte Bauzeit (4 Jahre?) rechnen.
Es sollen größere Wassermengen als bisher abgeführt und in der Nordostecke des Seedammbads versickert werden. Die damit verbundene Grundwasserabsenkung könnte zu Gebäudeschäden führen.
Schon diese erste kursorische Betrachtung ist erschreckend.
Die Förderung ist wohl immer noch nicht zugesagt; die NKU wurde immer noch nicht übermittelt. Mit dem vorschnellen Abriss der Station setzt Amann alle Beteiligten unter Druck, dem Bau zuzustimmen.
Termin für eine förmliche Stellungnahme ist der 9.9.26.