Heute morgen ist in Berlin eine Bimmel entgleist und gegen einen Strommast geraten. Es gab mehrere Verletzte.[www.openrailwaymap.org]
[m.bild.de]
Zu schnell - oder in der Kurve beschleunigt, die ersten Wagenteile sind ja scheinbar auf dem Gleis geblieben? Merkwürdig.Laut den von dir verlinkten Berichten ist die Bahn erst mit dem Oberleitungsmast kollidiert und dadurch entgleist.
Der Ungläubige Thomas schrieb:Zu schnell - oder in der Kurve beschleunigt, die ersten Wagenteile sind ja scheinbar auf dem Gleis geblieben? Merkwürdig.Laut den von dir verlinkten Berichten ist die Bahn erst mit dem Oberleitungsmast kollidiert und dadurch entgleist.
Was mich auch noch verwirrt: Laut den meisten Berichten ist nur der letzte Wagen entgleist. Die Kollision zwischen Bahn & Mast fand den Bildern nach offensichtlich bereits beim 5. von 7 Wagenteilen statt.
Da der Fahrleitungsmast nicht einfach ins Lichtraumprofil springt, muss das Fahrzeug vor der Kollision mit dem Mast entsprechend das Lichtraumprofil verlassen haben.Vielleicht durch eine Entgleisung aufgrund eines Bruchs am Fahrwerk (Rad, Radlager, Achslager, ...)?
Jay schrieb:Auf Google Maps ist der Gleisbogen gut zu sehen. BVG sprach von Vmax 10 km/h an dieser Stelle. Für 10 reale km/h passt das Schadbild nun nicht wirklich. Den Rest werden die Ermittler feststellen.Da der Fahrleitungsmast nicht einfach ins Lichtraumprofil springt, muss das Fahrzeug vor der Kollision mit dem Mast entsprechend das Lichtraumprofil verlassen haben.Vielleicht durch eine Entgleisung aufgrund eines Bruchs am Fahrwerk (Rad, Radlager, Achslager, ...)?
geschrieben von: oskarchen Bln
Datum: 02.06.26 17:55
Hier die kompletten vier Minuten aus der Abendschau.Natürlich ist das noch Spekulation. Das Video wird wenn überhaupt von Experten ausgewertet, die Geschwindigkeit ist zum Beispiel von der Bildaufzeichnungsrate abhängig. Zudem gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Du möchtest doch bestimmt auch, dass dein Arbeitgeber dich nicht in der Presse vorverurteilt.
[www.rbb-online.de]
Wahrung der Ermittlungen schön und gut, aber nach dem Anschauen eines recht eindeutigen Videos die Frage "aber die Bahn war zu schnell (...)?" mit "wir spekulieren an der Stelle nicht (...)" zu beantworten, wirkt doch ziemlich lächerlich. Man kann darüber spekulieren, warum die Bahn zu schnell war oder um wie viele km/h, aber DASS sie zu schnell war, ist doch nun wirklich keine Spekulation mehr!
geschrieben von: Zp9b an Gleis 9 3/4
Datum: 02.06.26 21:08
Wahrung der Ermittlungen schön und gut, aber nach dem Anschauen eines recht eindeutigen Videos die Frage "aber die Bahn war zu schnell (...)?" mit "wir spekulieren an der Stelle nicht (...)" zu beantworten, wirkt doch ziemlich lächerlich. Man kann darüber spekulieren, warum die Bahn zu schnell war oder um wie viele km/h, aber DASS sie zu schnell war, ist doch nun wirklich keine Spekulation mehr!Ja oder auch nein, man weiß nicht, ob das 'Zeugenvideo' den Ablauf wirklich in Echtzeit, also in echter Geschwindigkeit zeigt.
Natürlich ist das noch Spekulation. Das Video wird von Experten ausgewertet, die Geschwindigkeit ist zum Beispiel von der Bildaufzeichnungsrate abhängig. Zudem gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Du möchtest doch bestimmt auch, dass dein Arbeitgeber dich nicht in der Presse vorverurteilt.
geschrieben von: Stundentakt
Datum: 02.06.26 21:30
Tramfreak schrieb:Die Forensiker werden das sehr schnell abgleichen. Die Uhr oben links im Handyvideo läuft jdf 'normal', darunter zischt der Zug schon ziemlich forsch durch. Nächste Frage: wieviele Meter vom Fokus der Kamera bis zum Zwangspunkt und wie scharf müßte man das bremsen. Schön sieht das ganze leider nicht aus.Wahrung der Ermittlungen schön und gut, aber nach dem Anschauen eines recht eindeutigen Videos die Frage "aber die Bahn war zu schnell (...)?" mit "wir spekulieren an der Stelle nicht (...)" zu beantworten, wirkt doch ziemlich lächerlich. Man kann darüber spekulieren, warum die Bahn zu schnell war oder um wie viele km/h, aber DASS sie zu schnell war, ist doch nun wirklich keine Spekulation mehr!Ja oder auch nein, man weiß nicht, ob das 'Zeugenvideo' den Ablauf wirklich in Echtzeit, also in echter Geschwindigkeit zeigt.
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geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 02.06.26 21:44
Zp9b an Gleis 9 3/4 schrieb:Tramfreak schrieb:Das Video wird nur als eines von vielen Beweisstücken betrachtet. Maßgebend sind die Daten auf dem UDS, wo genau alle Daten der Bahn gespeichert sind. Da wird nicht nur die tatsächliche Geschwindligkeit sondern auch alle anderen Dinge wie Stellung Sollwertgeber, Sanddtaster, Füllstand Sandkästen usw. aufgezeichnet. Man kann damit genau rekonstruieren, was der Fahrer gemacht oder nicht gemacht hat.Tramfreak schrieb:Die Forensiker werden das sehr schnell abgleichen. Die Uhr oben links im Handyvideo läuft jdf 'normal', darunter zischt der Zug schon ziemlich forsch durch. Nächste Frage: wieviele Meter vom Fokus der Kamera bis zum Zwangspunkt und wie scharf müßte man das bremsen. Schön sieht das ganze leider nicht aus.Wahrung der Ermittlungen schön und gut, aber nach dem Anschauen eines recht eindeutigen Videos die Frage "aber die Bahn war zu schnell (...)?" mit "wir spekulieren an der Stelle nicht (...)" zu beantworten, wirkt doch ziemlich lächerlich. Man kann darüber spekulieren, warum die Bahn zu schnell war oder um wie viele km/h, aber DASS sie zu schnell war, ist doch nun wirklich keine Spekulation mehr!Ja oder auch nein, man weiß nicht, ob das 'Zeugenvideo' den Ablauf wirklich in Echtzeit, also in echter Geschwindigkeit zeigt.
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Berlin-Gerd schrieb:Wenn der Sprecher über technisches Versagen spekulieren würde, würde er der Werkstatt eins reinwürgen. Die Ermittlungen werden zeigen, welche Geschwindigkeit gefahren wurde und ob eventuell noch etwas zusätzlich eine Rolle spielte. Der Zustand der Schienen, Gegenstände im Gleis, all das ermittelt man.Natürlich ist das noch Spekulation. Das Video wird von Experten ausgewertet, die Geschwindigkeit ist zum Beispiel von der Bildaufzeichnungsrate abhängig. Zudem gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Du möchtest doch bestimmt auch, dass dein Arbeitgeber dich nicht in der Presse vorverurteilt.Das muss ja nicht sein, es kann ja auch ein technisches Versagen dazu geführt haben, dass die Bahn zu schnell war. Und dieses Video ist ja jetzt nicht alles an Indizien. Wir haben ja auch noch ein katastrophales Schadensbild vor uns. Es müsste doch, wie man so schön sagt, mit dem Teufel zugehen, wenn dieses durch ein Befahren des engen Bogens mit der vorgesehenen Geschwindigkeit entstanden wäre.
Wir sehen übrigens auch keine Berührungen zwischen den schief stehenden Masten und der Bahn, aber dass die Masten von der Bahn gerammt wurden, steht komischerweise außer Frage. Mag rechtlich alles so richtig sein (kann ich nicht beurteilen), aber logisch finde ich das nicht.Na die Anschlagspuren sind doch mehr als deutlich zu sehen.
Zitat:Ich vermute mal, dass auch die Berliner Aufzeichnungsgeräte haben und die Karten nach Unfällen an die Polizei übergeben werden zwecks Ermittlungen.wenn dieses durch ein Befahren des engen Bogens mit der vorgesehenen Geschwindigkeit entstanden wäre
geschrieben von: Zp9b an Gleis 9 3/4
Datum: 02.06.26 23:25
Die Uhr oben links im Handyvideo läuft jdf 'normal', darunter zischt der Zug schon ziemlich forsch durch.Je nach dem welche Uhr man betrachtet, die auf dem Handy oder die des rbb24-Videos kommt man auf eine Durchfahrzeit / Vorbeifahrzeit des Straßenbahnwagens von etwa zwei bis drei Sekunden. Bei 40 m Fahrzeuglänge wären das etwa 20 m/Sek. bis 13 m/Sek, was etwa 70 km/h bis 46 km/h entspräche.
geschrieben von: Berlin-Gerd
Datum: 03.06.26 00:48
Das Video wird nur als eines von vielen Beweisstücken betrachtet.Die Frage ist, ob ein illegal aufgenommenes Video überhaupt Beweiskraft hat. Wir vergessen da bitte nicht den Datenschutz als hohes Gut. Die Schutzbehauptungen "Wind und Vögel" sind keine Entschuldigung für den Rechtsbruch.
geschrieben von: Führerbremsventil
Datum: 03.06.26 06:48
Knut Ochdorf schrieb:Ja, ich hab auch "lachen" müssen bei dieser Erklärung...Das Video wird nur als eines von vielen Beweisstücken betrachtet.Die Frage ist, ob ein illegal aufgenommenes Video überhaupt Beweiskraft hat. Wir vergessen da bitte nicht den Datenschutz als hohes Gut. Die Schutzbehauptungen "Wind und Vögel" sind keine Entschuldigung für den Rechtsbruch.
was mich wundert:Der Fahrleitungsmast neigt sich mMn nicht nach innen, sondern in Fahrtrichtung, den hat der Zug mitgerissen.
Der Oberleitungsmast aus Doppel-T-Profil neigt sich nach innen, wenn ein Fahrzeugteil in Fahrtrichtung gegen ihn stößt?
Wenn überhaupt, hätte ich eher eine (hauptsächliche) Verschiebung in Fahrtrichtung erwartet.
Ist der überhaupt abgeknickt bzw. verbogen oder hat er sich samt Fundament schon vorher ins Profil des Gleises geneigt?
geschrieben von: Der Einbügler
Datum: 03.06.26 11:45
Berlin-Gerd schrieb:Ich habe auch eine Überwachungskamera für den Hof (Privatgelände), und obwohl diese relativ exponiert sitzt hat weder Wind noch Geflügel jemals für eine Änderung der Ausrichtung gesorgt.Knut Ochdorf schrieb:Ja, ich hab auch "lachen" müssen bei dieser Erklärung...Das Video wird nur als eines von vielen Beweisstücken betrachtet.Die Frage ist, ob ein illegal aufgenommenes Video überhaupt Beweiskraft hat. Wir vergessen da bitte nicht den Datenschutz als hohes Gut. Die Schutzbehauptungen "Wind und Vögel" sind keine Entschuldigung für den Rechtsbruch.
geschrieben von: andreas +
Datum: 03.06.26 14:09
Führerbremsventil schrieb:Ungeachtet ob's wirklich die Vögel oder der Wind waren, hätte er auch sagen können, er habe gerade mal die Vorbeifahrt einer Straßenbahn aufnehmen wollen ...Berlin-Gerd schrieb:Ich habe auch eine Überwachungskamera für den Hof (Privatgelände), und obwohl diese relativ exponiert sitzt hat weder Wind noch Geflügel jemals für eine Änderung der Ausrichtung gesorgt.... Die Schutzbehauptungen "Wind und Vögel" ...Ja, ich hab auch "lachen" müssen bei dieser Erklärung...
geschrieben von: Mitteldrehgestell
Datum: 03.06.26 15:39
Und zur Beschädigung: Es ist allseits bekannt, daß die modernen Niederflurfahrzeuge - egal jetzt ob Schiene oder Straße - nicht mehr annähernd durch ihre grazile Bauweise das aushalten, was frühere Bauarten so massiv gemacht hat.So ein Unsinn, die Crash-Normen wurden immer wieder verschärft. Heute müssen Straßenbahnen ein Vielfaches aushalten als vor Jahrzehnten.

geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 03.06.26 17:58
Stundentakt schrieb:Die Uhr oben links im Handyvideo läuft jdf 'normal', darunter zischt der Zug schon ziemlich forsch durch.Je nach dem welche Uhr man betrachtet, die auf dem Handy oder die des rbb24-Videos kommt man auf eine Durchfahrzeit / Vorbeifahrzeit des Straßenbahnwagens von etwa zwei bis drei Sekunden. Bei 40 m Fahrzeuglänge wären das etwa 10 m/Sek. bis 7 m/Sek, was etwa 36 km/h bis 25 km/h entspräche.
Die Kurve ist ja konstruktiv für eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h ausgelegt.Woher kommt denn die Zahl? Aus dem Luftbild nachgemessen dürfte der Außenbogen so ca. 35 m Bogenradius haben. Um bei 35 m Radius mit 30 km/h fahren zu dürfen, bräuchte man 155 mm Überhöhung, was weder zu der aus den Fotos erkennbaren Trassierung passt, noch bei so engen Radien überhaupt üblich wäre. Selbst für 25 km/h wären immer noch ca. 60 – 65 mm Überhöhung notwendig, was ich ebenfalls eher bezweifeln würde. Ohne Überhöhung wäre das trassierungstechnische Maximum dagegen bei 21 km/h erreicht, und bei 30 km/h ist die Seitenbeschleunigung dann bereits doppelt so groß.
geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 03.06.26 21:20
Knut Ochdorf schrieb:Die Kurve ist ja konstruktiv für eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h ausgelegt.Woher kommt denn die Zahl? Aus dem Luftbild nachgemessen dürfte der Außenbogen so ca. 35 m Bogenradius haben. Um bei 35 m Radius mit 30 km/h fahren zu dürfen, bräuchte man 155 mm Überhöhung, was weder zu der aus den Fotos erkennbaren Trassierung passt, noch bei so engen Radien überhaupt üblich wäre. Selbst für 25 km/h wären immer noch ca. 60 – 65 mm Überhöhung notwendig, was ich ebenfalls eher bezweifeln würde. Ohne Überhöhung wäre das trassierungstechnische Maximum dagegen bei 21 km/h erreicht, und bei 30 km/h ist die Seitenbeschleunigung dann bereits doppelt so groß.
geschrieben von: Tramfreak
Datum: 03.06.26 21:33
Die Kippgrenze liegt bei ca. 4 m/s² und die wird bei ca. 40 km/h erreicht.
Knut Ochdorf schrieb:Nö, da wird ja auch nichts entschuldigt. Der verantwortliche kann natürlich wegen der Kamera bestraft werden. Das ist aber nicht unbedingt ein Grund, die Bilder nicht als Beweismittel zu verwenden. Hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit braucht man die Bilder wohl auch nicht.Das Video wird nur als eines von vielen Beweisstücken betrachtet.Die Frage ist, ob ein illegal aufgenommenes Video überhaupt Beweiskraft hat. Wir vergessen da bitte nicht den Datenschutz als hohes Gut. Die Schutzbehauptungen "Wind und Vögel" sind keine Entschuldigung für den Rechtsbruch.
Hier die kompletten vier Minuten aus der Abendschau.
[www.rbb-online.de]
Wahrung der Ermittlungen schön und gut, aber nach dem Anschauen eines recht eindeutigen Videos die Frage "aber die Bahn war zu schnell (...)?" mit "wir spekulieren an der Stelle nicht (...)" zu beantworten, wirkt doch ziemlich lächerlich. Man kann darüber spekulieren, warum die Bahn zu schnell war oder um wie viele km/h, aber DASS sie zu schnell war, ist doch nun wirklich keine Spekulation mehr!
geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 03.06.26 22:11
Knut Ochdorf schrieb:Die Kippgrenze liegt bei ca. 4 m/s² und die wird bei ca. 40 km/h erreicht.
Ich kann nur ahnen, worum es hier geht, aber müsste eine "Kippgrenze" nicht auch MASSIV durch die Bauform der hier fahrenden Bahnen beeinflusst werden? Zum Beispiel: In welcher Höhe befindet sich der Schwerpunkt, wie hoch und vor allem wie lang sind die Bahnen? Eine Bahn, die mit einer höheren Geschwindigkeit als die für euren Kipppunkt berechnet in den Bogen fährt, deren größter Teil aber noch in der Geraden unterwegs ist, wird ja wohl kaum so schnell kippen wie ein ebenso schnell durch den Bogen fahrender einzelner Zweiachser, oder?
Und zur Beschädigung: Es ist allseits bekannt, daß die modernen Niederflurfahrzeuge - egal jetzt ob Schiene oder Straße - nicht mehr annähernd durch ihre grazile Bauweise das aushalten, was frühere Bauarten so massiv gemacht hat.
geschrieben von: KSN368
Datum: 04.06.26 00:05
Je nach dem welche Uhr man betrachtet, die auf dem Handy oder die des rbb24-Videos kommt man auf eine Durchfahrzeit / Vorbeifahrzeit des Straßenbahnwagens von etwa zwei bis drei Sekunden. Bei 40 m Fahrzeuglänge wären das etwa 10 m/Sek. bis 7 m/Sek, was etwa 36 km/h bis 25 km/h entspräche.Nach Video max 3 sec, was bei 41m Länge mind 50 km/h ergibt ... und das direkt vor der betreffenden Kurve.
dispofreak schriebSowas geht nie gut aus. Den Heidelberger Niederflurer hats in Schöneiche ja ähnlich hingerichtet. Längskräfte sind bei Unfällen heute verarbeitbar, aber bei Einschlägen in z.B. Masten ist schnell Schluß, siehe OEG 94: [rnlf.ticse.net] Der Kollege von ganz vorne ist noch nach hinten weggesprungen und kam so mit Prellungen davon. "Diaderma-gegen vorzeitige Faltenbildung"- hat beim 94 leider nichts genutzt.
Zitat:Und zur Beschädigung: Es ist allseits bekannt, daß die modernen Niederflurfahrzeuge - egal jetzt ob Schiene oder Straße - nicht mehr annähernd durch ihre grazile Bauweise das aushalten, was frühere Bauarten so massiv gemacht hat.
Das sehe ich ganz anders. Instabil waren die hier gerne verklärten DüWag-Wagen. Man muss sich nur einmal die Bilder vom Unfall seinerzeit der Linie 5 in Köln am 8. Januar 1975 (wurde hier kürzlich verlinkt) ansehen!
Im Gegensatz dazu sind z.B. die beiden zusammengestoßenen Bahnen in Düsseldorf bis auf Glasbruch in erster Näherung äußerlich fast unbeschädigt. Ein Unfall mit einem Mast oder Baum ist immer ungünstig für die Struktur des Fahrzeugs. Man denke auch an den umgestürzten Baum auf den DüWag (war es 2304 in Wehmingen?).
-707
geschrieben von: rolfuwe
Datum: 04.06.26 08:13
...Da spielen viele Faktoren rein....
geschrieben von: Tramfreak
Datum: 04.06.26 22:34
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 04.06.26 22:56
geschrieben von: andreas +
Datum: 05.06.26 00:28
Insgesamt finde ich die ganze Berichterstattung schon erstaunlich.Das ist m.E. der Trend zur Selbstdarstellung und Selbstbeweihräucherung ... wie toll und erfolgreich man doch sei ...
Auch das Verhalten der BVG und des Senats.
Der Tagesspiegel [www.tagesspiegel.de] schreibt "Man habe Glück gehabt,...". Kann man sehen wie man will.
Die Verletzten sehen es wohl anders.
...
geschrieben von: KT4D-Freak
Datum: 05.06.26 08:31
M.E. gehörte vor dieser Kurve eine automatische Geschwindigkeitsprüfung mit ggf. automatisch ausgelöster Fahrzeugabbremsung installiert.Das ist die typische Vollkasko-Mentalität. Weil es da jetzt nach 40 Jahren einen Unfall gab, soll technisch aufgerüstet werden, damit sowas nicht wieder passiert. Das steht angesichts dieses letztlich sehr glimpflich abgelaufenen Unfalls in keinem Verhältnis. Vermutlich wäre es sogar günstiger und für den Verkehrsfluss / Schienenverschleiß besser, das Eckgrundstück zu erwerben und die Kurve in einem größeren Radius zu trassieren.
M.E. gehörte vor dieser Kurve eine automatische Geschwindigkeitsprüfung mit ggf. automatisch ausgelöster Fahrzeugabbremsung installiert.Muß die Ankündigung der Langsamfahrstelle vom Fahrpersonal quittiert werden?
geschrieben von: Bkbtmarcel
Datum: 05.06.26 13:20
geschrieben von: der weiße bim
Datum: 05.06.26 14:04
Dafür gibt es Streckenkunde... Das Fahrpersonal kennt seine Stellen.Das stimmt so nicht. Menschen machen Fehler und können unter Umständen handlungsunfähig werden.
Daher ist bisher auch nie was passiert.
geschrieben von: andreas +
Datum: 05.06.26 16:13
andreas + schrieb:Gibt es deiner Ansicht nach eine Mindestanzahl an Unfällen und Verkehrstoten, bevor man etwas zur Verbesserung der Sicherheit 'machen' sollte?M.E. gehörte vor dieser Kurve eine automatische Geschwindigkeitsprüfung mit ggf. automatisch ausgelöster Fahrzeugabbremsung installiert.Das ist die typische Vollkasko-Mentalität. Weil es da jetzt nach 40 Jahren einen Unfall gab, soll technisch aufgerüstet werden, damit sowas nicht wieder passiert. Das steht angesichts dieses letztlich sehr glimpflich abgelaufenen Unfalls in keinem Verhältnis. ...
Im Vergleich dazu begründet ein Unfall wie in London-Croydon eine technische Nachrüstung:
„Am 9. November 2016 entgleiste eine Tram in Croydon (Süd-London). Infolge überhöhter Geschwindigkeit kippte die Bahn in einer scharfen Kurve vor der Station Sandilands um. Bei dem Unfall starben sieben Menschen, 62 weitere wurden verletzt, 19 davon schwer.“
geschrieben von: Stundentakt
Datum: 05.06.26 16:30
KT4D-Freak schrieb:Blut sollte schon fließen für KT. Lassen wir uns unsere schönen im Blätterwerk verborgenen Warntafeln nicht kaputt machen von irgendwelchen Weicheiern, die mitten in der Woche länger als 24 Stunden bei Vivantes runlungern.andreas + schrieb:Gibt es deiner Ansicht nach eine Mindestanzahl an Unfällen und Verkehrstoten, bevor man etwas zur Verbesserung der Sicherheit 'machen' sollte?M.E. gehörte vor dieser Kurve eine automatische Geschwindigkeitsprüfung mit ggf. automatisch ausgelöster Fahrzeugabbremsung installiert.Das ist die typische Vollkasko-Mentalität. Weil es da jetzt nach 40 Jahren einen Unfall gab, soll technisch aufgerüstet werden, damit sowas nicht wieder passiert. Das steht angesichts dieses letztlich sehr glimpflich abgelaufenen Unfalls in keinem Verhältnis. ...
Im Vergleich dazu begründet ein Unfall wie in London-Croydon eine technische Nachrüstung:
„Am 9. November 2016 entgleiste eine Tram in Croydon (Süd-London). Infolge überhöhter Geschwindigkeit kippte die Bahn in einer scharfen Kurve vor der Station Sandilands um. Bei dem Unfall starben sieben Menschen, 62 weitere wurden verletzt, 19 davon schwer.“
geschrieben von: Uwe-FF
Datum: 05.06.26 17:04
geschrieben von: Der Ungläubige Thomas
Datum: 05.06.26 17:15
geschrieben von: pneumannberlin
Datum: 05.06.26 17:23
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