geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 03.06.26 17:58
Stundentakt schrieb:Die Uhr oben links im Handyvideo läuft jdf 'normal', darunter zischt der Zug schon ziemlich forsch durch.Je nach dem welche Uhr man betrachtet, die auf dem Handy oder die des rbb24-Videos kommt man auf eine Durchfahrzeit / Vorbeifahrzeit des Straßenbahnwagens von etwa zwei bis drei Sekunden. Bei 40 m Fahrzeuglänge wären das etwa 10 m/Sek. bis 7 m/Sek, was etwa 36 km/h bis 25 km/h entspräche.
Die Kurve ist ja konstruktiv für eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h ausgelegt.Woher kommt denn die Zahl? Aus dem Luftbild nachgemessen dürfte der Außenbogen so ca. 35 m Bogenradius haben. Um bei 35 m Radius mit 30 km/h fahren zu dürfen, bräuchte man 155 mm Überhöhung, was weder zu der aus den Fotos erkennbaren Trassierung passt, noch bei so engen Radien überhaupt üblich wäre. Selbst für 25 km/h wären immer noch ca. 60 – 65 mm Überhöhung notwendig, was ich ebenfalls eher bezweifeln würde. Ohne Überhöhung wäre das trassierungstechnische Maximum dagegen bei 21 km/h erreicht, und bei 30 km/h ist die Seitenbeschleunigung dann bereits doppelt so groß.
geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 03.06.26 21:20
Knut Ochdorf schrieb:Die Kurve ist ja konstruktiv für eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h ausgelegt.Woher kommt denn die Zahl? Aus dem Luftbild nachgemessen dürfte der Außenbogen so ca. 35 m Bogenradius haben. Um bei 35 m Radius mit 30 km/h fahren zu dürfen, bräuchte man 155 mm Überhöhung, was weder zu der aus den Fotos erkennbaren Trassierung passt, noch bei so engen Radien überhaupt üblich wäre. Selbst für 25 km/h wären immer noch ca. 60 – 65 mm Überhöhung notwendig, was ich ebenfalls eher bezweifeln würde. Ohne Überhöhung wäre das trassierungstechnische Maximum dagegen bei 21 km/h erreicht, und bei 30 km/h ist die Seitenbeschleunigung dann bereits doppelt so groß.
geschrieben von: Tramfreak
Datum: 03.06.26 21:33
Die Kippgrenze liegt bei ca. 4 m/s² und die wird bei ca. 40 km/h erreicht.
Knut Ochdorf schrieb:Nö, da wird ja auch nichts entschuldigt. Der verantwortliche kann natürlich wegen der Kamera bestraft werden. Das ist aber nicht unbedingt ein Grund, die Bilder nicht als Beweismittel zu verwenden. Hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit braucht man die Bilder wohl auch nicht.Das Video wird nur als eines von vielen Beweisstücken betrachtet.Die Frage ist, ob ein illegal aufgenommenes Video überhaupt Beweiskraft hat. Wir vergessen da bitte nicht den Datenschutz als hohes Gut. Die Schutzbehauptungen "Wind und Vögel" sind keine Entschuldigung für den Rechtsbruch.
Hier die kompletten vier Minuten aus der Abendschau.
[www.rbb-online.de]
Wahrung der Ermittlungen schön und gut, aber nach dem Anschauen eines recht eindeutigen Videos die Frage "aber die Bahn war zu schnell (...)?" mit "wir spekulieren an der Stelle nicht (...)" zu beantworten, wirkt doch ziemlich lächerlich. Man kann darüber spekulieren, warum die Bahn zu schnell war oder um wie viele km/h, aber DASS sie zu schnell war, ist doch nun wirklich keine Spekulation mehr!
geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 03.06.26 22:11
Knut Ochdorf schrieb:Die Kippgrenze liegt bei ca. 4 m/s² und die wird bei ca. 40 km/h erreicht.
Ich kann nur ahnen, worum es hier geht, aber müsste eine "Kippgrenze" nicht auch MASSIV durch die Bauform der hier fahrenden Bahnen beeinflusst werden? Zum Beispiel: In welcher Höhe befindet sich der Schwerpunkt, wie hoch und vor allem wie lang sind die Bahnen? Eine Bahn, die mit einer höheren Geschwindigkeit als die für euren Kipppunkt berechnet in den Bogen fährt, deren größter Teil aber noch in der Geraden unterwegs ist, wird ja wohl kaum so schnell kippen wie ein ebenso schnell durch den Bogen fahrender einzelner Zweiachser, oder?
Und zur Beschädigung: Es ist allseits bekannt, daß die modernen Niederflurfahrzeuge - egal jetzt ob Schiene oder Straße - nicht mehr annähernd durch ihre grazile Bauweise das aushalten, was frühere Bauarten so massiv gemacht hat.
geschrieben von: KSN368
Datum: 04.06.26 00:05
Je nach dem welche Uhr man betrachtet, die auf dem Handy oder die des rbb24-Videos kommt man auf eine Durchfahrzeit / Vorbeifahrzeit des Straßenbahnwagens von etwa zwei bis drei Sekunden. Bei 40 m Fahrzeuglänge wären das etwa 10 m/Sek. bis 7 m/Sek, was etwa 36 km/h bis 25 km/h entspräche.Nach Video max 3 sec, was bei 41m Länge mind 50 km/h ergibt ... und das direkt vor der betreffenden Kurve.
dispofreak schriebSowas geht nie gut aus. Den Heidelberger Niederflurer hats in Schöneiche ja ähnlich hingerichtet. Längskräfte sind bei Unfällen heute verarbeitbar, aber bei Einschlägen in z.B. Masten ist schnell Schluß, siehe OEG 94: [rnlf.ticse.net] Der Kollege von ganz vorne ist noch nach hinten weggesprungen und kam so mit Prellungen davon. "Diaderma-gegen vorzeitige Faltenbildung"- hat beim 94 leider nichts genutzt.
Zitat:Und zur Beschädigung: Es ist allseits bekannt, daß die modernen Niederflurfahrzeuge - egal jetzt ob Schiene oder Straße - nicht mehr annähernd durch ihre grazile Bauweise das aushalten, was frühere Bauarten so massiv gemacht hat.
Das sehe ich ganz anders. Instabil waren die hier gerne verklärten DüWag-Wagen. Man muss sich nur einmal die Bilder vom Unfall seinerzeit der Linie 5 in Köln am 8. Januar 1975 (wurde hier kürzlich verlinkt) ansehen!
Im Gegensatz dazu sind z.B. die beiden zusammengestoßenen Bahnen in Düsseldorf bis auf Glasbruch in erster Näherung äußerlich fast unbeschädigt. Ein Unfall mit einem Mast oder Baum ist immer ungünstig für die Struktur des Fahrzeugs. Man denke auch an den umgestürzten Baum auf den DüWag (war es 2304 in Wehmingen?).
-707
geschrieben von: rolfuwe
Datum: 04.06.26 08:13
...Da spielen viele Faktoren rein....
geschrieben von: Tramfreak
Datum: 04.06.26 22:34
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 04.06.26 22:56
geschrieben von: andreas +
Datum: 05.06.26 00:28
Insgesamt finde ich die ganze Berichterstattung schon erstaunlich.Das ist m.E. der Trend zur Selbstdarstellung und Selbstbeweihräucherung ... wie toll und erfolgreich man doch sei ...
Auch das Verhalten der BVG und des Senats.
Der Tagesspiegel [www.tagesspiegel.de] schreibt "Man habe Glück gehabt,...". Kann man sehen wie man will.
Die Verletzten sehen es wohl anders.
...
geschrieben von: KT4D-Freak
Datum: 05.06.26 08:31
M.E. gehörte vor dieser Kurve eine automatische Geschwindigkeitsprüfung mit ggf. automatisch ausgelöster Fahrzeugabbremsung installiert.Das ist die typische Vollkasko-Mentalität. Weil es da jetzt nach 40 Jahren einen Unfall gab, soll technisch aufgerüstet werden, damit sowas nicht wieder passiert. Das steht angesichts dieses letztlich sehr glimpflich abgelaufenen Unfalls in keinem Verhältnis. Vermutlich wäre es sogar günstiger und für den Verkehrsfluss / Schienenverschleiß besser, das Eckgrundstück zu erwerben und die Kurve in einem größeren Radius zu trassieren.
M.E. gehörte vor dieser Kurve eine automatische Geschwindigkeitsprüfung mit ggf. automatisch ausgelöster Fahrzeugabbremsung installiert.Muß die Ankündigung der Langsamfahrstelle vom Fahrpersonal quittiert werden?
geschrieben von: Bkbtmarcel
Datum: 05.06.26 13:20
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