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Frage zu zulässigen Wegen/Raumbegrenzung im Normalpreis

geschrieben von: schoki41

Datum: 02.07.21 20:27


Hallo Alforis,
folgendes Gedankenspiel: Man will sich für den Weg von Großraum Stuttgart in den Rhein-Neckar-Raum ein bisschen Zeit lassen und löst eine durchgehende Fahrkarte, anstelle über den direkten Weg über Bretten, Sinzheim oder Mosbach fährt man aber nur bis Haßmersheim und wandert von dort zur Stichstrecke nach Hüffenhardt.

Muss man für den Weg von Hüffenhardt zum nächsten verkehrsüblichen Weg jetzt noch eine neue Fahrkarte kaufen? An und für sich bewegt man sich ja direkt auf das Ziel zu - wechselt nur zwischendurch den Verkehrsträger.

In diesem Fall geht es um den bwegt-Tarif, ebensolche Fälle ließen sich aber z.B. überall dort konstruieren, wo eine Stichstrecke "fußläufig" zu einer durchgehenden Strecke liegt. Ein Beispiel wäre auch eine Fahrkarte Westerland-Salzburg, wenn ich zwischen Quedlinburg und Nordhausen HSB-Züge oder zwischen Thale und Nordhausen Busse nutze. In beiden Fällen befahre ich eine "Stichstrecke" im Rahmen einer längeren Fahrt, halte aber die Raumbegrenzung und das Fahren in die korrekte Richtung ein.

Der Fall wäre ja durchaus auch praktisch interessant - wenn ich zum Beispiel einen 1. Klasse-Aufschlag habe und den auch bei der Stichstrecke zu nutzen gedenke...


Danke!

Viele Grüße,

schoki41



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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:07:02:20:28:04.
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