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Re: Eins verstehe ich nicht

geschrieben von: Mw

Datum: 15.01.21 20:34


kts schrieb:
Das ist sehr einfach: Wenn zum Aufgabengebiet der Abteilungsleiterin nicht nur Bürotätigkeit gehört, sondern hauptsächlich praktisches Arbeiten, dann kann ein Knie, das die Arbeit im unteren Bereich von Maschinen nicht zulässt hier eine Berufsunfähigkeit verursachen. Da bei der Firma die Abteilung Instandsetzung von einer Industriemeisterin Elektronik geleitet wurde, die in Personalunion auch Schichten in der Instandhaltung übernehmen musste. Dagegen ist eine überwiegend sitzende Tätigkeit für mich kein Problem - ergo Bürojob oder Lokführerin. Büroarbeit habe ich immer nur gemacht, wenn es sich nicht vermeidn liess.
Hallo kts -

ist das beim Kuppeln, Auf- und Absteigen von der Lok (... im Schotter ...), bei der Bremsprobe oder beim Aussetzen eines Wagens unterwegs kein Problem mit einem so kaputten Knie?
Vom Runterbinden eines defekten Stromabnehmers ganz zu schweigen.

n.B. musste man als Leiter Instandhaltung auch Notfallbereitschaft machen?

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)

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 Re: Eins verstehe ich nicht
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