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Und ob es Ausnahmen gibt

geschrieben von: Zugsicherer

Datum: 11.09.19 06:50


Nietenreko schrieb:
Bei Rot zeigender Lichtzeichenanlage muß jeder anhalten, egal ob an einer Straßenkreuzung oder an einem BÜ, das haben wir doch hier nun wirklich und wahrhaftig oft genug diskutiert.
Das war hier in der Form noch nicht Thema, weil es für den Straßenverkehr auch off-topic ist. Es gibt nämlich sehr wohl Ausnahmen, die man als Führerscheininhaber auch kennen sollte.

1) als folgendes Fahrzeug eines geschlossenen Verbands gemäß § 27 StVO
2) bei Verkehrsregelung durch Polizeibeamte gemäß § 36 StVO
3) bei Inanspruchnahme von Sonderrechnten gemäß §§ 35 (1) und 35 (5a) StVO
4) das Einfahren in die Kreuzung, um einen Fahrzeug mit Wegerecht freie Bahn zu schaffen, gemäß § 38 (1) StVO
5) bei durch Dauerrot erkennbarer Störung der Lichtzeichenanlage (nicht in der StVO genannt, aber ständige Rechtsprechung)
6) Eine rechtliche Grauzone gibt es bei Lichtzeichen für Fußgänger und Radfahrer, die keine Gelbphase besitzen.

Nicht off-topic ist folgende Frage: Welche dieser Ausnahmen gelten am Bahnübergang?

Gruß
Sven

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