geschrieben von: tmmd
Datum: 09.05.18 11:45
Ich frage mich, wie nicht nur Eisenbahnmagazine, sondern die gesamte Tagespresse ab dem 25. Mai aussehen werden. Keine Fotos mehr, nur noch Texte?Fotografieren für journalistische Zwecke ist wieder etwas ganz anderes. Da gelten andere Regeln.
Was macht die Boulevardpresse? Nicht mehr von Veranstaltungen berichten, auf den Stars und Sternchen auftauchen, weil das ja das Preisgeben personenbezogener Daten wäre?
Wo soll das hinführen?
geschrieben von: Führerbremsventil
Datum: 09.05.18 12:21
Führerbremsventil schrieb:Ok. Welche?Ich frage mich, wie nicht nur Eisenbahnmagazine, sondern die gesamte Tagespresse ab dem 25. Mai aussehen werden. Keine Fotos mehr, nur noch Texte?Fotografieren für journalistische Zwecke ist wieder etwas ganz anderes. Da gelten andere Regeln.
Was macht die Boulevardpresse? Nicht mehr von Veranstaltungen berichten, auf den Stars und Sternchen auftauchen, weil das ja das Preisgeben personenbezogener Daten wäre?
Wo soll das hinführen?
geschrieben von: tmmd
Datum: 09.05.18 12:31
geschrieben von: Führerbremsventil
Datum: 09.05.18 12:52
Schau mal hier: [www.wbs-law.de]Ok. Ich geb' zu dass ich bei soviel Text langsam nicht mehr durchsteige, wie es sinngemäß ein anderer User schon formuliert hatte.
Für Journalisten gilt wohl weiterhin in erster Linie das KUG.
geschrieben von: Führerbremsventil
Datum: 13.05.18 16:12
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.05.18 06:46
geschrieben von: Peter
Datum: 14.05.18 06:59
geschrieben von: Führerbremsventil
Datum: 14.05.18 07:49
Hallo!Das wäre jetzt auch meine Frage gewesen.
Um Missverstaendnissen vorzubeugen: Liegt Dir das Originalschreiben vor?
Oder wird hier nur eine E-Mail weiterkopiert, deren Original nicht verifiziert ist?
Entschuldige bitte die Nachfrage, aber diese Argumente kamen kuerzlich an anderer Stelle zu einem inhaltsgleichen Beitrag - und sie sind nicht von der Hand zu weisen.
Gruss
Peter
geschrieben von: Jan Borchers
Datum: 14.05.18 16:10
Mr. X müsste halt das Original rausrücken...
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 16.05.18 18:56
Hallo,Gerade der Fotoamateur kann eben nicht so weitermachen wie bisher. Einfach mal nach Aussagen von diversen Experten aus dem Bereich Fotografie und Recht suchen. Außer zu rein journalistischen ist das Fotografieren von Menschenmassen problematisch, unabhängig von der Zahl der Personen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass Deutschland den Ausnahme-Joker, den die EU ja mit Absicht eingebaut hat, nicht gezogen hat. In dem Punkt irrt sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte.
Der Hamburgische Beauftragte fürDate nschutz und Informationsfreiheit hat ein Dokoment veröffentlicht:
Schriftstück des Hamburger Datenschutzbeauftragten zur DSGVO
Wenn man den letzten Absatz liest, ergibt sich zum Aktuellen Stand keine wesentlichen Änderungen
Gruß
Jens
geschrieben von: Christoph Heuer
Datum: 18.05.18 15:18
Gerade der Fotoamateur kann eben nicht so weitermachen wie bisher. Einfach mal nach Aussagen von diversen Experten aus dem Bereich Fotografie und Recht suchen. Außer zu rein journalistischen ist das Fotografieren von Menschenmassen problematisch, unabhängig von der Zahl der Personen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass Deutschland den Ausnahme-Joker, den die EU ja mit Absicht eingebaut hat, nicht gezogen hat. In dem Punkt irrt sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte.Nein, nein, nein und nochmal nein. Das bisher gültige KUG ist die deutsche Ausnahmeregelung. Die DSGVO steht nicht über dem KUG, das ist eine Aussage des Innenministeriums.
geschrieben von: Knut Ochdorf
Datum: 18.05.18 16:23
Nein, nein, nein und nochmal nein. Das bisher gültige KUG ist die deutsche Ausnahmeregelung. Die DSGVO steht nicht über dem KUG, das ist eine Aussage des Innenministeriums.
Moin,Die DSGVO steht sehr wohl grundsätzlich über dem KUG. Artikel 85 der DSGVO räumt allerdings die Möglichkeit ein, dass EU-Mitgliedsstaaten Ausnahmen formulieren. Eine solche Ausnahme wäre im deutschen Fall das KUG. Und jetzt kommt der wichtigste Punkt: Deutschland hat eine solche Ausnahme nicht beantragt respektive eingebaut. Steht beispielsweise am Ende auf Seite des verlinkten PDFs des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.
homann5 schrieb:Gerade der Fotoamateur kann eben nicht so weitermachen wie bisher. Einfach mal nach Aussagen von diversen Experten aus dem Bereich Fotografie und Recht suchen. Außer zu rein journalistischen ist das Fotografieren von Menschenmassen problematisch, unabhängig von der Zahl der Personen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass Deutschland den Ausnahme-Joker, den die EU ja mit Absicht eingebaut hat, nicht gezogen hat. In dem Punkt irrt sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte.Nein, nein, nein und nochmal nein. Das bisher gültige KUG ist die deutsche Ausnahmeregelung. Die DSGVO steht nicht über dem KUG, das ist eine Aussage des Innenministeriums.
Grüße
Christoph
geschrieben von: Jan Borchers
Datum: 18.05.18 18:58
geschrieben von: Führerbremsventil
Datum: 18.05.18 19:27
geschrieben von: Carsten Friese
Datum: 18.05.18 21:40
geschrieben von: Christoph Heuer
Datum: 18.05.18 21:46
(...)Die Grenze dürfte aber schon dann überschritten sein, wenn ein Amateurfotograf seine Personenfotos frei ins Netz stellt(...)Die Grenze ist auch dann nicht überschritten. Aus [eur-lex.europa.eu]: (Erwägungsgrund 18) "Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten."
geschrieben von: Christoph Heuer
Datum: 18.05.18 21:51
Die DSGVO steht sehr wohl grundsätzlich über dem KUG. Artikel 85 der DSGVO räumt allerdings die Möglichkeit ein, dass EU-Mitgliedsstaaten Ausnahmen formulieren. Eine solche Ausnahme wäre im deutschen Fall das KUG. Und jetzt kommt der wichtigste Punkt: Deutschland hat eine solche Ausnahme nicht beantragt respektive eingebaut. Steht beispielsweise am Ende auf Seite des verlinkten PDFs des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.Wie in einer anderen Antwort schon aufgeführt, gilt die DS-GVO nicht für zu persönlichen Zwecken, inklusive Online-Nutzung, angefertigte Fotos. Und selbst wenn, gibt es die Klarstellung des Innenministeriums (letzter Absatz): [www.bmi.bund.de].
This forum is powered by Phorum.
Eugenol template is a free semantic and xhtml valid theme for Phorum edited under GPL by PROMOPIXEL.
