geschrieben von: 6083
Datum: 08.05.18 02:23
geschrieben von: Frevel
Datum: 08.05.18 09:18
geschrieben von: zwerg
Datum: 08.05.18 09:38
"Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden."stammt nicht aus der DSGVO, sondern von irgendwelchen Stimmungsmachern.
geschrieben von: Michael Götz
Datum: 08.05.18 10:19
geschrieben von: Käfermicha
Datum: 08.05.18 10:48
geschrieben von: 1.Klasse
Datum: 08.05.18 12:09
geschrieben von: Bw Betzdorf
Datum: 08.05.18 12:13
geschrieben von: V80max1
Datum: 08.05.18 12:20
geschrieben von: tmmd
Datum: 08.05.18 12:57
geschrieben von: Christoph Zimmermann
Datum: 08.05.18 13:07
Spoiler: der erste Satz im letzten Absatz ist vielsagend.Und die FN 3, die der Referentenaussage aus dem Heimatministerium entgegengesetzt ist.
geschrieben von: V80max1
Datum: 08.05.18 13:16
Auf Hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes HandEinen Richter interessieren nur die Rechtskommentare in den einschlägigen Fachbüchern wie dem Pallandt oder Münchner Kommentare oder Entscheidungen der obersten Gerichte in D.
Fotografien von Betroffenen, die heute fast ausschließlich mit Digitalkameras aufgenommen
werden, stellen grundsätzlich personenbezogene Daten dar. Es handelt sich um physische
und physiologische Merkmale, die auch sofort, mit den entsprechenden Metadaten, digital
gespeichert werden. Die Metadaten umfassen dabei zumindest Ort und Zeit des Bildes. Auch
wird häufig der Standort gespeichert. In jedem Fall lässt sich der Standort anhand der
Aufnahme ermitteln. Weiterhin lassen sich Gesichter mit entsprechenden Datenbanken
abgleichen und sich so weitere Daten ermitteln
geschrieben von: Buegelfalte
Datum: 08.05.18 22:54
Solange du die analogen Aufnahmen nicht einscannst. Dadurch liegen zwar auch keine gespeicherten Orte und Zeiten vor, aber es entsteht ein neues digitales Werk.Das stimmt so nicht. Sobald analoge Aufnahmen in ein Ordnungssystem überführt werden (Negativkisten, chronologische Alben) ist die Tatbestandsvoraussetzung der Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO erfüllt und somit die DSGVO grundsätzlich anzuwenden.
Da keiner genau weiß, wie jetzt zu verfahren ist, und ob sich überhaupt etwas ändert, ist man jetzt überall sehr vorsichtig.Das ist unsinnig. Richtig ist, dass vor allem Vereine auch unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen. Dies ist für formale Sachverhalte (Dokumentation, Betroffenenrechte etc.) äußerst wichtig - Fotos können jedoch weiterhin auf Basis einer Einwilligung, eines Vertrages oder einer Interessenabwägung angefertigt werden, vgl. Art. 6 DSGVO.
Der Sportverein meines Sohnes möchte nämlich auch keine Scherereien und hat deshalb vorsorglich sämtliche Aufnahmen (Foto und Video) der Kinder verboten. Auch für die Eltern. Gilt sowohl bei Spielen/Wettkämpfen, als auch im Training.
geschrieben von: zwerg
Datum: 09.05.18 00:04
Danke für den Beitrag. Ich hatte kürzlich schon befürchtet, ich sei der einzige, der versucht, etwas Luft aus dieser Panikmache um die neue DS-GVO zu lassen.Dem ist solange zuzustimmen, bis a) Personen erkennbar abgebildet werden und - für den Fall, dass das BMI-Schreiben nicht authentisch ist - b) diese Fotos einem größeren Kreis als der Familie oder dem abgrenzbaren Freundeskreis zugänglich gemacht werden. Bereits dieses Forum ist nicht als private Verarbeitung zu werten.
Ich setze noch einen drauf und bleibe bei der Rechtsauffassung, dass die DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. c für der Verarbeitung von personenbezogenen Daten „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ (d.h. ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit) GAR NICHT GILT. Dass dies bei privater (d.h. nicht gewerblicher) Eisenbahnfotografie der Fall ist, dürfte unstreitig sein. Bei einem letzte Woche stattfindenden Fachforum sah man dies übrigens -ohne lange Diskussion- genauso.
Gruß
Michael
geschrieben von: Führerbremsventil
Datum: 09.05.18 08:53
Hallo zusammen!Das Problem an der Sache ist, dass sich keiner heute mit Klartext festlegen wird, um sich hinterher nicht haftbar zu machen. Es gibt viele unterbeschäftigte Anwälte, die über Abmahnungen versuchen werden, für sie günstige Auslegungen durchzusetzen. Irgendeinen Hobbyfotografen wird der Blitz treffen. Wer das sein möchte, der sollte unvorsichtig sein. Das Problem trifft eher weniger die Privatfotografen, als die Profis. Wer Bilder gegen Geld für Eisenbahnzeitungen schießt, den trifft es eher. Mal sehen, ob sich auch hier die Deutsche Umwelthilfe mit Abmahnungen bereichern wird.
Ich muss mich doch sehr wundern, dass hier niemand an dem Juristenkauderwelsch sowohl vom BMI als auch vom Hamburger Senat Anstoss nimmt. Meine erste Reaktion auf die Texte ist: "Können Sie mir das auch auf Deutsch schreiben?" Ich halte beide Texte für eine Zumutung und mein Kommentar lautet: "Pfffffffffft!"
Carsten Dietrich Brink, 82131 Gauting.
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