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 02 - Allgemeines Forum 

Diskussionen, Fragen und Antworten zum Thema Eisenbahnen in Deutschland, soweit diese nicht Bestandteil der übrigen Foren sind wie Neuigkeiten, Betriebsstörungen, Fahrzeiten, Sichtungen, Museumsbahnen, Straßenbahnen, Wagen und historische Themen.
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Hallo,

manch einer sieht ja schon unser Hobby durch die neue "Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) der EU gefährdet, war hier vor ein paar Tagen (Wochen?) ja glaub ich schon mal Thema.

Dort heißt es ja bekanntlich:

"Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden."

Dies wurde ja schon dahingehend interpretiert, dass man nun quasi jeden Menschen fragen muss, der zufällig auf einem Bahnsteig steht, wenn man ein Foto macht.

Doch das tangiert uns in unserem Hobby aber kein Stück! Ein User unseres lokalen Busforums hat diesbezüglich eine Anfrage direkt an das Bundesinnenministerium gestellt und folgende Anwort bekommen:

"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
[www.bmi.bund.de]
[www.115.de]”

Gruß
Christian aus Lindhorst (ehemals "6083")
Hallo, vielen Dank für das einstellen des Briefes. Dann besteht ja Klarheit über das fotografieren. Es war hier vor einigen Tagen ja schon Gesprächsstoff.
Gruß
Jörg
Vorsicht bei der Verbreitung solcher Darstellungen. Ich kenne die E-Mail, sie kursiert inhaltlich seit einigen Tagen im Netz. Allerdings hat niemand das Original je zur Verfügung gestellt, sodass nicht prüfbar ist, ob die Textpassagen so tatsächlich durch das BMI verfasst wurden. Ich habe daher das BMI angefragt und um Bestätigung gebeten.

Rein juristisch ist die Argumentation vertretbar und würde vermutlich in einem Rechtsstreit auch halten - zumindest, solange die Voraussetzungen nach Art. 85 Abs. 3 DSGVO gegeben sind. Aber sei es drum.

PS: Das Zitat Zitat
"Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden."
stammt nicht aus der DSGVO, sondern von irgendwelchen Stimmungsmachern.

Gut Licht!
Danke für den Beitrag. Ich hatte kürzlich schon befürchtet, ich sei der einzige, der versucht, etwas Luft aus dieser Panikmache um die neue DS-GVO zu lassen.

Ich setze noch einen drauf und bleibe bei der Rechtsauffassung, dass die DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. c für der Verarbeitung von personenbezogenen Daten „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ (d.h. ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit) GAR NICHT GILT. Dass dies bei privater (d.h. nicht gewerblicher) Eisenbahnfotografie der Fall ist, dürfte unstreitig sein. Bei einem letzte Woche stattfindenden Fachforum sah man dies übrigens -ohne lange Diskussion- genauso.

Gruß
Michael



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:05:08:10:21:19.
Ich schütte ungern Wasser in den Wein, empfehle aber mal, die Auffassung des Hamburger Datenschutzbeauftragten zu lesen (das war der mit Whatsapp und Facebook):

[www.filmverband-suedwest.de]
Letztlich Klarheit wird es erst in ein paar Jahren haben, wenn die Rechtssprechung sich dem Thema angenommen hat und es mal OLG-oder BGH-Urteile gibt. Das dauert Jahre und bis dahin ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste.

Irgendwen wird die blöde Rolle zufallen, diese Sache auszukämpfen, was erstmal viel Ärger und hohe Kosten mit sich bringt. Letztlich verdienen jetzt erstmal primär Rechtsanwälte daran.

Ein schöner Teil der Bevölkerung ist hochsensibel mit in der Öffentlichkeit fotografierenden Leuten und unterbeschäftigte Anwälte gibt es auch en Masse.
Da keiner genau weiß, wie jetzt zu verfahren ist, und ob sich überhaupt etwas ändert, ist man jetzt überall sehr vorsichtig.
Der Sportverein meines Sohnes möchte nämlich auch keine Scherereien und hat deshalb vorsorglich sämtliche Aufnahmen (Foto und Video) der Kinder verboten. Auch für die Eltern. Gilt sowohl bei Spielen/Wettkämpfen, als auch im Training.
Hallo,

genau so ist es,was eine Pressedame irgendeines Ministeriums schreibt,nützt einem vor Gericht überhaupt nichts.
Ich empfehle diese Lektüre des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Spoiler: der erste Satz im letzten Absatz ist vielsagend.

[www.filmverband-suedwest.de]
tmmd schrieb:
Spoiler: der erste Satz im letzten Absatz ist vielsagend.
Und die FN 3, die der Referentenaussage aus dem Heimatministerium entgegengesetzt ist.

Grüße

-chriz

--
Rückfragen ersparst du dir oft viel, nennst du sofort dein Reiseziel.
Hallo,

das wird einen Richter aber kaum interessieren.Nicht umsonst heißt es ja :
Zitat
Auf Hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand

Einen Richter interessieren nur die Rechtskommentare in den einschlägigen Fachbüchern wie dem Pallandt oder Münchner Kommentare oder Entscheidungen der obersten Gerichte in D.

Was machen die Analogiker?

geschrieben von: L-B-E

Datum: 08.05.18 14:45

Hallo,

ich zitiere wie folgt aus dem Link:
Zitat:
Fotografien von Betroffenen, die heute fast ausschließlich mit Digitalkameras aufgenommen
werden, stellen grundsätzlich personenbezogene Daten dar. Es handelt sich um physische
und physiologische Merkmale, die auch sofort, mit den entsprechenden Metadaten, digital
gespeichert werden. Die Metadaten umfassen dabei zumindest Ort und Zeit des Bildes. Auch
wird häufig der Standort gespeichert. In jedem Fall lässt sich der Standort anhand der
Aufnahme ermitteln. Weiterhin lassen sich Gesichter mit entsprechenden Datenbanken
abgleichen und sich so weitere Daten ermitteln

Kann ich davon ableiten, daß ich bei Nutzung von Analogmaterial (Dia oder Negativ)
davon nicht (direkt) betroffen bin? Da einige dieser o. g. Merkmale gar nicht technisch möglich sind,
bzw. nur äußerst bedingt.

VG Frank

Ein echtes Foto muß nicht erklärt werden; noch kann es mit Worten beschrieben werden - Anselm Adams

Re: Was machen die Analogiker?

geschrieben von: tmmd

Datum: 08.05.18 15:18

Solange du die analogen Aufnahmen nicht einscannst. Dadurch liegen zwar auch keine gespeicherten Orte und Zeiten vor, aber es entsteht ein neues digitales Werk.
"Nichts genaues weiß man nicht."

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kommt zum "Ergebnis, dass die Rechtslage überwiegend unsicher" ist, andererseits hält er fest, "dass Aufnahmen, die zu rein privaten Zwecken gemacht werden, nicht dem Anwendungsbereich der DSVGO unterfallen".

Waren die Datenschutzbeauftragten der Länder eigentlich nicht in die Erstellung der Gesetzestexte einbezogen? Wenn ja, warum kommt dann so etwas Schwammiges zustande, bei dem man selber die Gesetzeslage als "überwiegend unsicher" erklärt und wenn nicht, warum hat man nicht rechtzeitig interveniert?

Grüße,
Björn

Re: Ich muss mich doch sehr wundern!

geschrieben von: cdb

Datum: 08.05.18 23:25

Hallo zusammen!
Ich muss mich doch sehr wundern, dass hier niemand an dem Juristenkauderwelsch sowohl vom BMI als auch vom Hamburger Senat Anstoss nimmt. Meine erste Reaktion auf die Texte ist: "Können Sie mir das auch auf Deutsch schreiben?" Ich halte beide Texte für eine Zumutung und mein Kommentar lautet: "Pfffffffffft!"
Carsten Dietrich Brink, 82131 Gauting.

Re: Was machen die Analogiker?

geschrieben von: zwerg

Datum: 08.05.18 23:59

tmmd schrieb:
Solange du die analogen Aufnahmen nicht einscannst. Dadurch liegen zwar auch keine gespeicherten Orte und Zeiten vor, aber es entsteht ein neues digitales Werk.
Das stimmt so nicht. Sobald analoge Aufnahmen in ein Ordnungssystem überführt werden (Negativkisten, chronologische Alben) ist die Tatbestandsvoraussetzung der Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO erfüllt und somit die DSGVO grundsätzlich anzuwenden.

Re: „Alles bleibt … und die Unsicherheit ist groß

geschrieben von: zwerg

Datum: 09.05.18 00:01

Bw Betzdorf schrieb:
Da keiner genau weiß, wie jetzt zu verfahren ist, und ob sich überhaupt etwas ändert, ist man jetzt überall sehr vorsichtig.
Der Sportverein meines Sohnes möchte nämlich auch keine Scherereien und hat deshalb vorsorglich sämtliche Aufnahmen (Foto und Video) der Kinder verboten. Auch für die Eltern. Gilt sowohl bei Spielen/Wettkämpfen, als auch im Training.
Das ist unsinnig. Richtig ist, dass vor allem Vereine auch unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen. Dies ist für formale Sachverhalte (Dokumentation, Betroffenenrechte etc.) äußerst wichtig - Fotos können jedoch weiterhin auf Basis einer Einwilligung, eines Vertrages oder einer Interessenabwägung angefertigt werden, vgl. Art. 6 DSGVO.
Michael Götz schrieb:
Danke für den Beitrag. Ich hatte kürzlich schon befürchtet, ich sei der einzige, der versucht, etwas Luft aus dieser Panikmache um die neue DS-GVO zu lassen.

Ich setze noch einen drauf und bleibe bei der Rechtsauffassung, dass die DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. c für der Verarbeitung von personenbezogenen Daten „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ (d.h. ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit) GAR NICHT GILT. Dass dies bei privater (d.h. nicht gewerblicher) Eisenbahnfotografie der Fall ist, dürfte unstreitig sein. Bei einem letzte Woche stattfindenden Fachforum sah man dies übrigens -ohne lange Diskussion- genauso.

Gruß
Michael
Dem ist solange zuzustimmen, bis a) Personen erkennbar abgebildet werden und - für den Fall, dass das BMI-Schreiben nicht authentisch ist - b) diese Fotos einem größeren Kreis als der Familie oder dem abgrenzbaren Freundeskreis zugänglich gemacht werden. Bereits dieses Forum ist nicht als private Verarbeitung zu werten.

Wir können ja den Anbieter DSO dann mal mit Auskunftsersuchen kontaktieren. Allerdings wären die Admins gut beraten, überhaupt erst einmal eine Datenschutzerklärung einzustellen.
Ich frage mich, wie nicht nur Eisenbahnmagazine, sondern die gesamte Tagespresse ab dem 25. Mai aussehen werden. Keine Fotos mehr, nur noch Texte?

Was macht die Boulevardpresse? Nicht mehr von Veranstaltungen berichten, auf den Stars und Sternchen auftauchen, weil das ja das Preisgeben personenbezogener Daten wäre?

Wo soll das hinführen?

Re: Ich muss mich doch sehr wundern!

geschrieben von: 1.Klasse

Datum: 09.05.18 10:33

cdb schrieb:
Hallo zusammen!
Ich muss mich doch sehr wundern, dass hier niemand an dem Juristenkauderwelsch sowohl vom BMI als auch vom Hamburger Senat Anstoss nimmt. Meine erste Reaktion auf die Texte ist: "Können Sie mir das auch auf Deutsch schreiben?" Ich halte beide Texte für eine Zumutung und mein Kommentar lautet: "Pfffffffffft!"
Carsten Dietrich Brink, 82131 Gauting.
Das Problem an der Sache ist, dass sich keiner heute mit Klartext festlegen wird, um sich hinterher nicht haftbar zu machen. Es gibt viele unterbeschäftigte Anwälte, die über Abmahnungen versuchen werden, für sie günstige Auslegungen durchzusetzen. Irgendeinen Hobbyfotografen wird der Blitz treffen. Wer das sein möchte, der sollte unvorsichtig sein. Das Problem trifft eher weniger die Privatfotografen, als die Profis. Wer Bilder gegen Geld für Eisenbahnzeitungen schießt, den trifft es eher. Mal sehen, ob sich auch hier die Deutsche Umwelthilfe mit Abmahnungen bereichern wird.
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