möglichen LieferverzögerungenDu bist lustig, ich mag dich. ;-)
Moin,
es ist im neuen Verkehrsvertrag festgehalten, dass die Bestandsfahrzeuge auf der Linie solange im Einsatz verbleiben müssen, bis die Neufahrzeuge laufen. Insofern können die Fahrkunden zumindest auf dieser Linie möglichen Lieferverzögerungen entspannter entgegensehen.
Peter
Häh? Wie soll das funktionieren? Der Verkehrsvertrag war Bestandteil der Verdingungsunterlagen einer Ausschreibung. Nehmen wir an ein Dritter gewinnt das Netz: Wie soll dieser diese Anforderung erfüllen können? Kurzum: Was du schreibst ist Quatsch.
Railpeter schrieb:Moin,
es ist im neuen Verkehrsvertrag festgehalten, dass die Bestandsfahrzeuge auf der Linie solange im Einsatz verbleiben müssen, bis die Neufahrzeuge laufen. Insofern können die Fahrkunden zumindest auf dieser Linie möglichen Lieferverzögerungen entspannter entgegensehen.
Peter
geschrieben von: Sebastian Berlin
Datum: 05.08.26 12:53
Häh? Wie soll das funktionieren? Der Verkehrsvertrag war Bestandteil der Verdingungsunterlagen einer Ausschreibung. Nehmen wir an ein Dritter gewinnt das Netz: Wie soll dieser diese Anforderung erfüllen können? Kurzum: Was du schreibst ist Quatsch.Das Personal wird auf den Bestandsfahrzeugen geschult (bzw. ist es, da man das Personal übernimmt) und fährt damit?
geschrieben von: StephanHL
Datum: 05.08.26 13:05
Hallo,Ein Vertrag wird so gezeichnet, wie er zum Abgabezeitpunkt ausgestaltet war. Da wird nicht noch lustig dran geändert. Und nein, es wird auch nicht nachträglich reingeschrieben das derjenige im Falle von Verzögerungen für Ersatzfahrzeuge sorgne muss. Das stand da vorher schon drin. Aber da stand keinesfalls drin das die Bestandsfahrzeuge dafür eingesetzt werden müssen. Und da kamen wir ja her.
wieso?
So ein Passus im Verkehrsvertrag kann, je nachdem, wer hier der Gewinner ist, vor Vertragsunterzeichnung auch noch angepasst werden.
Hätte also jemand anderes gewonnen, hätte man eben hineingeschrieben, dass das EVU im Falle von Verzögerungen für Ersatzfahrzeuge sorgen muss bzw. den Betrieb
anderweitig aufrecht zu erhalten hat.
Gruß
Knut
Moin!Dazu brauchst du im Zweifelsfall erstmal die Einwilligung des Vorbetreibers, das du seine Fahrzeuge einsetzen kannst. Dazu werden dann Verträge zwischen den EVU geschlossen, ohne das der Verkehrsvertrag davon berührt wird. Oder was meinst du wie das in Schleswig-Holstein gelaufen sein soll? Im besten Fall wirkt der AT noch an dem Deal zur Transferflotte irgendwie mit.
DrSo schrieb:Häh? Wie soll das funktionieren? Der Verkehrsvertrag war Bestandteil der Verdingungsunterlagen einer Ausschreibung. Nehmen wir an ein Dritter gewinnt das Netz: Wie soll dieser diese Anforderung erfüllen können? Kurzum: Was du schreibst ist Quatsch.Das Personal wird auf den Bestandsfahrzeugen geschult (bzw. ist es, da man das Personal übernimmt) und fährt damit?
Was meinst du, wie in Schleswig-Holstein gearbeitet wurde, als Erixx und Nordbahn im BEMU-Netz die Strecken von der DB übernommen haben? Da fuhren zunächst auch die bekannten DB-Lint als Transferflotte weiter.
geschrieben von: 642 642-3
Datum: 05.08.26 16:18
Oder was meinst du wie das in Schleswig-Holstein gelaufen sein soll? Im besten Fall wirkt der AT noch an dem Deal zur Transferflotte irgendwie mit.In Schleswig-Holstein mussten sich erixx und nordbahn quasi um gar nichts kümmern, weil der AT nicht nur "irgendwie" an der Transferflotte mitgewirkt hatte, sondern diese bereits zuvor aktiv ausgeschrieben und geordert hat.
DrSo schrieb:Eben das schrieb ich ja. Er wirkte daran mit. Aber auch das ist somit nicht Bestandteil des ursprünglichen Verkehrsvertrages gewesen.Oder was meinst du wie das in Schleswig-Holstein gelaufen sein soll? Im besten Fall wirkt der AT noch an dem Deal zur Transferflotte irgendwie mit.In Schleswig-Holstein mussten sich erixx und nordbahn quasi um gar nichts kümmern, weil der AT nicht nur "irgendwie" an der Transferflotte mitgewirkt hatte, sondern diese bereits zuvor aktiv ausgeschrieben und geordert hat.
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