02 - Allgemeines Forum
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geschrieben von: Canaris
Datum: 31.07.25 23:24
Der Zeuge Desiros schrieb:
Außerdem sehen viele Südländer, insbes. Schwarze, für europäische Augen sehr ähnlich aus, zumal auf Passfotos.
Hallo,
das hat mit Rassismus wenig zu tun, da es sich wissenschaftlich erklären lässt:
Cross-Race-Effect
Gruß
Canaris
(dem reflexhafte Nazi-Keulen ebenfalls auf den Keks gehen)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2025:07:31:23:25:18.
geschrieben von: ulrich
Datum: 01.08.25 00:08
Auch eine Papierkopie enthält die gleichen Inhalte ist aber trotzdem nicht das eine gültige Exemplar.
Ulrich
ulrich schrieb:
Auch eine Papierkopie enthält die gleichen Inhalte ist aber trotzdem nicht das eine gültige Exemplar.
Das D-Ticket ist als Papierausdruck aber auch als PDF nicht zulässig... Gleiches gilt meines Wissens nach auch für Screenshots
Was den "Barcode" angeht: Es gibt wirklich die Sicherheitsmerkmale in der Handyapp, die zwingend sind. Es wird zudem in absehbarer Zeit dazu kommen, dass der "statische" Barcode zukünftig änderbar werden wird - das geht mit Screenshots natürlich nicht.
Ich bin ebenfalls ein glücklicher Besitzer einer klassischen Chipkarte (mit darin befindlichem D-Ticket) - bei allen Kontrollen mit Einlesen hatte ich bislang NIE Probleme, auch nicht außerhalb des Verbundgebiets.
Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
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Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
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geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 01.08.25 06:07
Der Zeuge Desiros schrieb:
1.Bauserie schrieb:
Und der kopierte Personalausweis kommt dem Prüfer nicht komisch vor? Oder sehen die Typen nicht nur gleich aus, sondern heißen auch genau gleich?
Oha, 1. Bauserie,
zieh dich warm an!
Als ich einen genauso gelagerten Missbrauch von Zeitkarten (gleiches Aussahen, gleicher Name) vor einigen Monaten einmal schilderte, wurde ich gleich mit Rassismus-Vorwürfen, der rechten Gesinnung und den anderen üblichen Reflexen bedacht.
Die Zugbegleiter sahen damals auf ihren Lesegeräten vom Karteninhaber "aus Datenschutzgründen" nur die ersten Buchstaben des Namens (ob das immer noch so ist, weiß ich nicht).
Ja, das ist so, aber nicht überall. Es kommt darauf an, welche Kürzungsregel angewendet wird. Der Name wird in vielen Regionen tatsächlich nur maskiert in der Form M1x@M4r (Max Muster) in das Ticket geschrieben und bei der Anzeige dann evtl. auf M_x M____r aufbereitet.
Auch diese Tatsache wurde schon erfolgreich für Betrugsfälle benutzt, weil ein Shop das bei der Bestellung nicht abgefangen hat. So konnte dann "M_x M____r" ein Ticket bestellen. Der Name wurde gekürzt ins Ticket geschrieben und dann wieder wie oben ausgegeben. Da hat das betroffene Unternehmen also nicht einmal den richtigen Namen erfahren...
geschrieben von: Fußgänger
Datum: 01.08.25 07:29
benzor schrieb:
Weil auch der kopierte Aztec-Code immer noch die gleiche Signatur und persönlichen Infos enthält, die das Ticket dem Besitzer zuordnen?
Hat er nicht. Der kopierte Code zeigt die Informationen an,welche zum Zeitpunkt der Kopie galten.
Der Code in der App erhält regelmäßig eine neue Signatur, die dann wieder nur für wenige Stunden gültig ist.
Nur so können die diversen, allseits bekannten Betrugsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
Wenn der Prüfer sagt, die Signatur ist nicht (mehr) gültig, ist es auch das Ticket nicht.
geschrieben von: Anbeku
Datum: 01.08.25 07:44
Wurde der Screenshot abgelehnt, weil er ein Screenshot ist, oder gab es damit inhaltliche Probleme? Immer mehr Unternehmen setzten bei ihren Ticket Techniken ein die die QR-Codes dynamisch erzeugen, so dass diese nur noch zeitlich begrenzt gültig sind um zu verhindern, dass sie einfach kopiert werden können. Stichwort Motics.
Ansonsten hängt es wohl ab an wen man gerät. In der Anfangszeit hat mit die MVG das Deutschlandticket jeden Monat als PDF geschickt und das war auch immer ein Krampf das runter zu laden und dann den QR-Code auf dem Handy zu zeigen. Da hat mir ein Kontrolleur auch empfolen, davon einen Screenshot zu machen.
geschrieben von: Anbeku
Datum: 01.08.25 08:37
Signalschruber schrieb:
Trotzdem passiert es im Alltag immer wieder, dass solche Kopierer nur auffliegen, weil das Prüfgerät sagt, dass das Ticket vor einer 1 Minute schon mal geprüft wurde. Das Zeigen vom Personalausweis und von der Krankenkassenkarte konnte das auch nicht aufdecken, weil die Typen fast gleich aussehen. Gegen diese Masche kann man noch besser vorgehen, wenn man dafür sorgt, dass das Ticket nur in der App mit bewegten Elementen akzeptiert wird und auch nur auf einem App Client zur gleichen Zeit vorhanden sein kann.
Meiner Erfahrung nach müsste man das gar nicht so kompliziert machen. 80% der Kontrolleure fragen überhaupt nicht nach dem Ausweis. In manchen Regionen, wie z.B. Ostfriesland können die die Tickets gar nicht inhaltlich prüfen, sondern machen nur eine Sichtkontrolle. Das meistens auch nicht sehr genau, denen hätte ich auch irgendeine Kundenkarte unter die Nase halten können. Wenn alle Verkehrsunternehmen so eine Amgst vor Betrug haben, sollten die da vielleicht erst mal ansetzen.
geschrieben von: tobtilo
Datum: 01.08.25 09:24
07N1 schrieb:
ist es ein ausgedrucktes digitales Ticket. Eine Papierfahrkarte kaufst du und verwendest du analog.
VG
Da ich die Fahrkarte auf Papier ausdrucke, ist es auch auch eine Papierfahrkarte - nur eben mit einem Aztec-Code.
Wenn die ausgedruckte Fahrkarte aus digitales Ticket gelten würde, dann sollte es ja auch machbar sein, das D-Ticket ausdrucken zu dürfen.... und es wäre dann ja immer noch ein digitales Ticket.
geschrieben von: JanH
Datum: 01.08.25 09:37
tobtilo schrieb:
Wenn ich die Fahrkarte online kaufe und mehrfach ausdrucke - woran erkenne ich, welches das Original und welches die Kopie ist? Also ja, in dem Fall würde die Kopie akzeptiert, wenn diese zu erst kontrolliert wird!
Die meisten außerhalb des Deutschland-Tickets verkauften Fahrkarten sind aber Einzelfahrten – da ist das Betrugspotenzial deutlich geringer als bei einer Zeitkarte. Insbesondere speziell im Fernverkehr der DB – innerhalb des Unternehmens ist die Fahrkartenkontrolle, wenn ich Aussagen hier richtig verstanden habe, vermutlich vernetzt, sodass es auffliegt, wenn dieselbe Fahrkarte mehrfach (auch in verschiedenen Zügen) verwendet wird, und bei Sparpreisen muss das dann ja sogar noch im selben Zug passieren – das fliegt dann garantiert auf (modulo der reduzierten Kontrollhäufigkeit in den letzten Jahren andererseits… hmm). Und als Rückfallebene gegen die Kopierbarkeit gibt es die Onlinetickets ja auch zwangsläufig nur noch personalisiert, auch wenn ich mich tatsächlich nicht erinnern kann, bei Einzelfahrten jemals nach dem Ausweis gefragt worden zu sein (vermutlich setzt man eher darauf, dass ein mehrfacher Scan derselben Fahrkarte bei der Kontrolle auffallen würde).
geschrieben von: r125
Datum: 01.08.25 09:42
Kalle Grabowski schrieb:
Jein, es ist dann kein Sicherheitstheater, wenn im Falle von Sperrungen das Ticket nicht nur auf die Sperrliste gelangt, sondern auch noch aus der App entzogen wird (so wird es hier bei begründetem Betrugsverdacht gehandhabt). Dann ist da nämlich schlichtweg kein Barcode mehr, den man vorzeigen könnte
Wird das dann eigentlich in der Form sauber gehandhabt, dass die App explizit anzeigt "Ticket wurde entzogen"? Oder verschwindet es aus Benutzersicht einfach ohne weitere Spuren?
Weil sollte es irgendjemand schaffen den Prozess in der Form zu hacken dass völlig Unbeteiligten die Tickets entzogen werden, wäre es zumindest nett in der App eine Anzeige zu haben die darauf hinweist dass da eine bewußte Handlung, und kein Software- oder Bedienungsfehler stattgefunden hat. Dann weiß man zumindest dass man den Support braucht, und tappt nicht völlig im Dunkeln was jetzt los ist.
Es gibt schließlich wenig was es nicht gibt, und gehackte Datenbanken, geklaute Identitäten, usw., sind jetzt nicht völlig außerhalb der Welt.
Bei der Interrail-App ist es uns tatsächlich schon einmal passiert dass das Ticket wegen eines Softwarefehlers im Zusammenhang mit dem Android-Update aus der App geflogen ist - Spass ist das keiner wenn Tickets im fahrenden Zug von jetzt auf gleich verschwinden, und man zittert ob man zuerst das Problem gelöst hat, oder zuerst der Zugbegleiter mit dem EBE kommt.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 01.08.25 12:45
Anbeku schrieb:
Wurde der Screenshot abgelehnt, weil er ein Screenshot ist, oder gab es damit inhaltliche Probleme? Immer mehr Unternehmen setzten bei ihren Ticket Techniken ein die die QR-Codes dynamisch erzeugen, so dass diese nur noch zeitlich begrenzt gültig sind um zu verhindern, dass sie einfach kopiert werden können. Stichwort Motics.
Motics ist fürs D-Ticket erst ab 01.2026 zulässig. Und selbst dann würde ich da lieber erstmal noch ein paar Monate ins Land ziehen lassen, bevor ich meine Vertriebskanäle darauf umstelle...
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 01.08.25 12:47
r125 schrieb:
Kalle Grabowski schrieb:
Jein, es ist dann kein Sicherheitstheater, wenn im Falle von Sperrungen das Ticket nicht nur auf die Sperrliste gelangt, sondern auch noch aus der App entzogen wird (so wird es hier bei begründetem Betrugsverdacht gehandhabt). Dann ist da nämlich schlichtweg kein Barcode mehr, den man vorzeigen könnte
Wird das dann eigentlich in der Form sauber gehandhabt, dass die App explizit anzeigt "Ticket wurde entzogen"? Oder verschwindet es aus Benutzersicht einfach ohne weitere Spuren?
Kommt auf die App an, lässt sich nicht pauschal sagen.
Ich kann allerdings versichern, dass das hier auch niemals einen ehrlichen Kunden betreffen würde, sondern nur Fälle von offensichtlichem Dreiecksbetrug, die trotz aller Sicherungsmaßnahmen erstmal durchgerutscht waren.
Hallole!
Der Zeuge Desiros schrieb:
> Die Zugbegleiter sahen damals auf ihren Lesegeräten vom Karteninhaber "aus Datenschutzgründen" nur die ersten Buchstaben des Namens (ob das immer noch so ist, weiß ich nicht).
Das wird sicher auch vom eingesetzten Gerät bzw. vom EVU abhängen. Ich hatte es schon, dass ich nach dem Scannen und nach seinem Blick auf das Kontrollgerät mit meinem Nachnamen angesprochen wurde. Der muss also im Klartext lesbar gewesen sein...
Gruß
1.Bauserie
Fahr lieber mit der BUNDESBAHN
1.Bauserie schrieb:
Hallole!
Der Zeuge Desiros schrieb:
> Die Zugbegleiter sahen damals auf ihren Lesegeräten vom Karteninhaber "aus Datenschutzgründen" nur die ersten Buchstaben des Namens (ob das immer noch so ist, weiß ich nicht).
Das wird sicher auch vom eingesetzten Gerät bzw. vom EVU abhängen. Ich hatte es schon, dass ich nach dem Scannen und nach seinem Blick auf das Kontrollgerät mit meinem Nachnamen angesprochen wurde. Der muss also im Klartext lesbar gewesen sein...
Das sollte eigentlich nicht der Fall sein - ich würde weniger das Gerät als mehr deinen Kundenvertragspartner da im Verdacht haben - der scheint wohl seine Fahrkarten fehlerhaft auszugeben. Anscheinend ist dessen Vertriebssystem entsprechend fehlerhaft.
Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
Das steht - in meinem Reiseführer
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Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
Rainald Grebe - Sachsen
Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [
www.youtube.com]
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 01.08.25 23:13
Black Eyed schrieb:
1.Bauserie schrieb:
Hallole!
Der Zeuge Desiros schrieb:
> Die Zugbegleiter sahen damals auf ihren Lesegeräten vom Karteninhaber "aus Datenschutzgründen" nur die ersten Buchstaben des Namens (ob das immer noch so ist, weiß ich nicht).
Das wird sicher auch vom eingesetzten Gerät bzw. vom EVU abhängen. Ich hatte es schon, dass ich nach dem Scannen und nach seinem Blick auf das Kontrollgerät mit meinem Nachnamen angesprochen wurde. Der muss also im Klartext lesbar gewesen sein...
Das sollte eigentlich nicht der Fall sein - ich würde weniger das Gerät als mehr deinen Kundenvertragspartner da im Verdacht haben - der scheint wohl seine Fahrkarten fehlerhaft auszugeben. Anscheinend ist dessen Vertriebssystem entsprechend fehlerhaft.
Wieso fehlerhaft? Beim D-Ticket sind beide Kürzungsregeln zulässig. Nur weil dein RMV standardmäßig die maskierte Version nutzt, sind Namen im Volltext nicht gleich fehlerhaft ;-)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2025:08:01:23:13:56.
geschrieben von: MBAL
Datum: 02.08.25 10:52
Aus der Sicht eines Kunden, der nicht betrügt und stressfrei unterwegs sein will:
Ein bezahltes Ticket erhält, wenn bei der technischen Umsetzung keine Fehler gemacht werden, doch einen signierten Code, den ich nicht fälschen kann? Ein Screenshot davon oder ein Ausdruck ist ein guter Plan B und wird notfalls meist auch akzeptiert, wenn man ungefragt auch gleich den Personalausweis in der Hand hat. Ja, den Busfahrern zwischen Einsiedl und Mittenwald ist die App mit der Animation über dem Code willkommen, weil das insgesamt am schnellsten geht und für alle den besten Kompromiss zwischen Aufwand der Kontrolle und möglichen Betrugsszenarien darstellt.
Allerdings teile ich grundsätzlich die Meinung und den Wunsch, dass es reichen sollte, den Code (samt Ausweisdokument) vorzuzeigen, egal auf welchem Medium und einschließlich eines Ausdrucks auf Papier. Die Gültigkeitsprüfung geschieht durch die Signatur des Codes und im Lesegerät bei der Kontrolle. Bitte gebt also auch den Regionalbusfahrern vielleicht einfach mal ein paar Lesegeräte, gerne auch in Form von billig-Smartphones mit passender Kontroll-App?
Empfehlenswert ist es meiner Erfahrung nach auch, noch irgendwo einen Screenshot zu haben: Der DB-Navigator hat mein D-Ticket schon manchmal rausgeworfen, wenn z.B. gerade noch eine Verbund-Tageskarte für die Kinder mit drauf ist. Dann wird diese ganz oben angezeigt - und das D-Ticket erst dann wieder, wenn ich es aus dem Abo-Portal aktiv erneut in den DB-Navigator übernehme. Geht natürlich nur mit Internetzugang, und da musst Du auch erst mal draufkommen.
Kein System ist perfekt. Das Bezahlsystem in den Niederlanden mit Ein- und Auschecken per Kreditkarte, Smartphone oder anonymer OV-Chipkaart und der Möglichkeit, optisch lesbare Codes zu scannen, scheint mir konsequenter und besser durchdacht zu sein als all die Varianten in Deutschland mit den unzähligen Sonderregelungen bei Verkehrsverbünden und Regionalbussen, die auch beim Variantenreichtum des D-Ticket fortbestehen. Aber auch in den Niederlanden sah ich Rollstuhlfahrer schon an der Bahnsteigsperre scheitern und dachte mir: Vielleicht im Zweifel doch erst mal einfach einsteigen (oder hineinrollen) dürfen?
In der Praxis? Hatte ich mit dem D-Ticket noch nie wirklich Stress. Neulich war das Handy samt DB-Navigator zu Hause. Wenn Du das dem Zugpersonal sagst, dann freuen die sich über zahlende Kundschaft, die auf dem Firmen-Notebook als Notlösung die Rechnung und ein "Abo: aktiv" im Abo-Portal der DB herzeigen kann, nebst Ausweis. Vermutlich hätten die das sogar dann akzeptiert, wenn das Zugpersonal aus Ausbildern und neuen Mitarbeitern bestanden hätte, dann geht's ja oft besonders genau zu. Freundlich auf Menschen zugehen hat noch immer geholfen.
Das Vorzeigen von Screenshot oder Papier-Ausdruck als Betrugsversuch zu bezeichnen, ist garantiert übereifrig und Ergebnis einer schlechten Schulung samt mangelnden Durchblicks, wie die Signatur und die Auswertung des Codes technisch funktioniert.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2025:08:02:11:14:47.
Zitat
Aus der Sicht eines Kunden, der nicht betrügt und stressfrei unterwegs sein will:
Es sind allerdings nicht alle Kunden und Verkäufer ehrlich, daher entsteht dem System ein Schaden von 500 Millionen Euro jährlich alleine durch das Deutschlandticket, die man gut für den Erhalt des Angebotes und den Ausbau gebrauchen könnte.
Zitat
Das Vorzeigen von Screenshot oder Papier-Ausdruck als Betrugsversuch zu bezeichnen, ist garantiert übereifrig und Ergebnis einer schlechten Schulung samt mangelnden Durchblicks, wie die Signatur und die Auswertung des Codes technisch funktioniert.
Papierausdrucke des Aztec-Codes von Deutschlandtickets, die nur durch die Verkehrsunternehmen angefertigt werden durften, sind seit dem 31.12.2023 nach den Tarifbestimmungen nicht mehr gültig. Wenn die trotzdem anerkannt werden, hast du Glück gehabt aber du musst immer damit rechnen damit nicht durch zu kommen. Die Anweisung ist, dass nur Aztec-Codes in der App mit animierten Objekten anerkannt werden sollen. In Zukunft werden Screenshots durch die Prüfgeräte auch nicht mehr akzeptiert, da eine Umstellung auf sich regelmäßig ändernde Barcodes geplant ist. [
www.youtube.com] [
www.youtube.com]
4-mal bearbeitet. Zuletzt am 2025:08:02:12:29:32.
geschrieben von: 1042
Datum: 02.08.25 12:42
wenn Du mal nachdenkst, warum kein Screeshot gültig ist, dann mal folgendes Beispiel:
Mach mal einen Screenshot für mobiles Zahlen mit Deiner App mit dem Smartphon und nach einem Einkauf haltte mal den Screenshot vor das Lesegerät. Das gute Teil wird Dir ein kleines Vögelchen zeigen und sagen, so nicht
Guten Tag,
Der Kundenbetreuer kann zB bei einem Screenshot nicht erkennen, ob das Ticket storniert oder auch gesperrt ist.
Ich persönlich erkenne Screenshots nicht an, wenn ich selbst die Fahrkartenkontrolle durchführe.
Mit freundlichen Grüßen Thomas
ablaufberg schrieb:
Guten Tag,
Der Kundenbetreuer kann zB bei einem Screenshot nicht erkennen, ob das Ticket storniert oder auch gesperrt ist.
Ich persönlich erkenne Screenshots nicht an, wenn ich selbst die Fahrkartenkontrolle durchführe.
Richtig so,
dafür gibt es die Bedingungen, manche fühlen sich für was besseres, und brauchen sich nicht dran zu halten.
Das wurde hier doch schon zigmal Diskutiert, und immer von den gleichen, nur der erste der dann fragt, ist meistens dann ein anderer.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2025:08:02:15:35:05.
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