geschrieben von: km_erl1963
Datum: 02.08.25 07:38
Hat da gerade einber gebellt? So ein Hip-Seier, der unbedingt jeden herabwürdigen muss, der nicht sein ganzes Leben dem Streichelbrett unterwirft?andreas + schrieb:Getroffene Hunde bellen, wenn du beleidigend werden willst.Flexity Swift schrieb:... und insbesondere auch für Dummschwätzer (-schreiber), die ihr "hipp-Sein" durch solche Sätze zeigen wollen.Liegt aber auch eher daran, dass DSO v.a. eine Echo Chamber für User höheren Alters ist und...
geschrieben von: Kalle Grabowski
Datum: 02.08.25 09:19
Sagte der Clown, der grundsätzlich von Streichelbrett, Schmierfon und Wischwanze palavert.Flexity Swift schrieb:Hat da gerade einber gebellt? So ein Hip-Seier, der unbedingt jeden herabwürdigen muss, der nicht sein ganzes Leben dem Streichelbrett unterwirft?andreas + schrieb:Getroffene Hunde bellen, wenn du beleidigend werden willst.Flexity Swift schrieb:... und insbesondere auch für Dummschwätzer (-schreiber), die ihr "hipp-Sein" durch solche Sätze zeigen wollen.Liegt aber auch eher daran, dass DSO v.a. eine Echo Chamber für User höheren Alters ist und...
geschrieben von: Kalle Grabowski
Datum: 02.08.25 09:20
Wieso mehr? Da gab es noch nie Entwerter. Sacre bleu!Laut Presse soll im VRS aber nur ein Teil (z. B. 50%) der Automaten bestimmter Bahnhöfe betroffen sein. An den anderen Automaten kann man weiterhin noch mit Bargeld zahlen.
Ähnlich ist es übrigens auch an den Straßenbahnhaltestellen in Frankfurt (Main). Dort befindet sich an jeder Haltestelle ein Automat, der Bargeld annimmt; alle weiteren Automaten nehmen kein Bargeld mehr an. Dort kommt noch hinzu, dass es auch keine Entwerter und somit keinen Vorratskauf von Papiertickets mehr gibt.
geschrieben von: JeDi
Datum: 02.08.25 11:02
Stimmt, die waren in den Fahrzeugen. Zumindest bis zur Einstellung der Straßenbahn nach Offenbach.Heckeneilzugfan schrieb:Wieso mehr? Da gab es noch nie Entwerter. Sacre bleu!Laut Presse soll im VRS aber nur ein Teil (z. B. 50%) der Automaten bestimmter Bahnhöfe betroffen sein. An den anderen Automaten kann man weiterhin noch mit Bargeld zahlen.
Ähnlich ist es übrigens auch an den Straßenbahnhaltestellen in Frankfurt (Main). Dort befindet sich an jeder Haltestelle ein Automat, der Bargeld annimmt; alle weiteren Automaten nehmen kein Bargeld mehr an. Dort kommt noch hinzu, dass es auch keine Entwerter und somit keinen Vorratskauf von Papiertickets mehr gibt.
geschrieben von: Webusch
Datum: 02.08.25 20:32
geschrieben von: eckigrund
Datum: 04.08.25 00:05
Rechtslage inzwischen lautet "gängiges Zahlungsmittel", nicht mehr "Bargeld".Ein Hinweis auf die Rechtslage wäre hier ein guter Kundenservice.
geschrieben von: km_erl1963
Datum: 04.08.25 04:44
... nachdem er von euch Schmierfonjunkiies als Alm-Öhi, Steinzeitmensch oder ähnliches betitelt wurde, nicht vorher. Im Übrigen bedankt er sich bei dem, der ihn auf der Bahnsteigtreppe von hinten umrannte und dann den Blick nicht von seinem Taschenhirn erhebend weiterrannte ohne sich wenigstens nach dem Befinden zu erkundigen.km_erl1963 schrieb:Sagte der Clown, der grundsätzlich von Streichelbrett, Schmierfon und Wischwanze palavert.Flexity Swift schrieb:Hat da gerade einber gebellt? So ein Hip-Seier, der unbedingt jeden herabwürdigen muss, der nicht sein ganzes Leben dem Streichelbrett unterwirft?andreas + schrieb:Getroffene Hunde bellen, wenn du beleidigend werden willst.Flexity Swift schrieb:... und insbesondere auch für Dummschwätzer (-schreiber), die ihr "hipp-Sein" durch solche Sätze zeigen wollen.Liegt aber auch eher daran, dass DSO v.a. eine Echo Chamber für User höheren Alters ist und...
geschrieben von: Korbinian
Datum: 05.08.25 19:01
Korbinian schrieb:Rechtslage inzwischen lautet "gängiges Zahlungsmittel", nicht mehr "Bargeld".Ein Hinweis auf die Rechtslage wäre hier ein guter Kundenservice.
Und genau nach dieser Änderung gibt es seit kurzem auch in vielen öpnv-Verkehrsmitteln Fahrkartenautomaten, die nur Karten- und taschenrechner-NFC-Zahlung annehmen.
geschrieben von: Düxer
Datum: 05.08.25 19:25
Nein. Dass die VRS-Tarifbestimmungen diesbezüglich unwirksam sind, ist eine reine Behauptung von dir. Die Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag, wo eine Zahlungspflicht besteht, ist nicht übertragbar.Die Rechtslage hier ist aber eine zu ermöglichende Barzahlung (bei fehlendem Automaten eben im Zug, sonst ist der Anspruch der EVU auf Zahlung des Fahrpreises nicht erfüllbar und verwirkt).
geschrieben von: Korbinian
Datum: 06.08.25 12:51
Ich argumentiere hier nicht mit dem Urteil zum Rundfunkbeitrag, das übrigens auch keine uneingeschränkte Bargeldannahmepflicht postuliert. Ob die VRS-Tarifbestimmungen unwirksam sind, weiß ich nicht, da ich sie nicht gelesen habe (Du wohl auch nicht, sonst würdest Du die von Dir gemeinte Stelle zitieren).Korbinian schrieb:Nein. Dass die VRS-Tarifbestimmungen diesbezüglich unwirksam sind, ist eine reine Behauptung von dir. Die Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag, wo eine Zahlungspflicht besteht, ist nicht übertragbar.Die Rechtslage hier ist aber eine zu ermöglichende Barzahlung (bei fehlendem Automaten eben im Zug, sonst ist der Anspruch der EVU auf Zahlung des Fahrpreises nicht erfüllbar und verwirkt).
geschrieben von: Sven73
Datum: 06.08.25 13:26
§7 (4) BefBedV besagt doch genau das Gegenteil?Düxer schrieb:Ich argumentiere hier nicht mit dem Urteil zum Rundfunkbeitrag, das übrigens auch keine uneingeschränkte Bargeldannahmepflicht postuliert. Ob die VRS-Tarifbestimmungen unwirksam sind, weiß ich nicht, da ich sie nicht gelesen habe (Du wohl auch nicht, sonst würdest Du die von Dir gemeinte Stelle zitieren).Korbinian schrieb:Nein. Dass die VRS-Tarifbestimmungen diesbezüglich unwirksam sind, ist eine reine Behauptung von dir. Die Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag, wo eine Zahlungspflicht besteht, ist nicht übertragbar.Die Rechtslage hier ist aber eine zu ermöglichende Barzahlung (bei fehlendem Automaten eben im Zug, sonst ist der Anspruch der EVU auf Zahlung des Fahrpreises nicht erfüllbar und verwirkt).
Soweit es um Eisenbahnverkehr geht (bei Bussen, Straßenbahnen etc. ist die Rechtslage seit ca. zwei Jahren eine andere), irrst Du. Die Pflicht zur Annahme von Bargeld ergibt sich aus § 6 Abs. 4 EVO. Darin ist Bargeld zwar nicht explizit genannt, ergibt sich aber zum einen aus der Historie und zum anderen aus der Zusammenschau mit § 7 Abs. 4 BefBedV.
geschrieben von: Düxer
Datum: 06.08.25 13:37
Ich habe sie gelesen. Nochmals zitieren muss ich die maßgebliche Stelle nicht, denn das hat jemand schon im dritten Beitrag dieses (übersichtlichen) Threads gemacht.Ich argumentiere hier nicht mit dem Urteil zum Rundfunkbeitrag, das übrigens auch keine uneingeschränkte Bargeldannahmepflicht postuliert. Ob die VRS-Tarifbestimmungen unwirksam sind, weiß ich nicht, da ich sie nicht gelesen habe (Du wohl auch nicht, sonst würdest Du die von Dir gemeinte Stelle zitieren).
Eben. Dort steht explizit nur, dass ein Fahrausweisautomat betriebsbereit gewesen muss, aber nicht dass dieser Bargeld als Zahlungsmittel akzeptieren muss.Soweit es um Eisenbahnverkehr geht (bei Bussen, Straßenbahnen etc. ist die Rechtslage seit ca. zwei Jahren eine andere), irrst Du. Die Pflicht zur Annahme von Bargeld ergibt sich aus § 6 Abs. 4 EVO. Darin ist Bargeld zwar nicht explizit genannt, ...
Nö. Die Historie kann das nicht begründen. Allein aus der Tatsache, dass man früher mit Bargeld zahlen konnte, kann sich nicht ergeben, dass es heute unzulässig ist, teilweise nur andere Zahlungsmittel anzubieten. Und auch aus der "Zusammenschau" mit der BefBedV ergibt sich das nicht. Daraus dass dort für den sonstigen ÖPNV nunmehr explizit geregelt ist, dass es keinen Verkauf mit Bargeld geben muss, wenn der Erwerb "auf andere Weise" (z.B. mit Kartenzahlung) möglich ist, und dies in den Beförderungsbedingungen festgeschrieben ist (so beim VRS der Fall), lässt sich nicht folgern, dass für den Eisenbahnverkehr das Gegenteil gilt. Vielmehr war es für den sonstigen ÖPNV explizit notwendig, den Absatz 4 aufzunehmen, weil dort vorher nur die Barzahlung im Fahrzeug geregt war. Eine entsprechende Vorschrift für den SPNV fehlt aber. Aus dem Sinn und Zweck ergibt sich vielmehr klar, dass der Gesetzgeber nicht wollte, dass nur für Straßenbahnen und Busse auf die Barzahlungsmöglichkeit verzichtet werden kann, aber für SPNV auf EBO-Strecken nicht.... ergibt sich aber zum einen aus der Historie und zum anderen aus der Zusammenschau mit § 7 Abs. 4 BefBedV.
geschrieben von: Düxer
Datum: 06.08.25 13:40
Ja. Sein Argument ist der Umkehrschluss -- weil dies dort nur für Busse und Straßenbahnen geregelt ist, gilt das im SPNV nicht. Dieser Schluss ist m.E. aber nicht zulässig. Dort musste man es nur deshalb explizit klarstellen, weil da vorher ausschließlich der Barverkauf in Fahrzeugen geregelt war. Eine solche Regelung gab es aber für den SPNV nicht.§7 (4) BefBedV besagt doch genau das Gegenteil?
"Die besonderen Beförderungsbedingungen können vorsehen, dass das Verkehrsunternehmen nicht verpflichtet ist, an der Haltestelle oder im Fahrzeug einen Fahrausweiserwerb mit Bargeld zu ermöglichen, sofern auf andere Weise ein Fahrausweiserwerb angeboten wird."
(Hervorhebung von mir)
Nicht ganz.Das ist nicht richtig. Transdev Vertrieb kann gar keine Fahrkarten verkaufen, dementsprechend wird bei solchen Vertriebsausschreibungen der Vertrieb durch den Aufgabenträger beigestellt und über irgendeinen Verkehrsvertrag abgerechnet. Bei GO.Rheinland ist das verkaufende Verkehrsunternehmen m.W. DB Regio über den S-Bahn-Vertrag, das sich dafür dem (von GO.Rheinland beigestellten) Vertriebsdienstleistern DB Vertrieb und Transdev Vertrieb bedient. Im VRR oder RMV ist das genau so (ebenfalls mit DB Regio als formal verkaufendem Unternehmen), deshalb ist auf den dort aus dem "Transdev"-Automaten fallenden Verbundfahrscheinen auch der DB-Keks aufgedruckt.
Wenn nicht gleich DB Vertrieb antritt und sich DB Regio als versteuerndes Verkehrsunternehmen bedient...DB Regio ist in der Wahl seines Vertriebsdienstleisters hier nicht frei, nichtsdestotrotz erfolgt der Verkauf formal in deren Auftrag.
Das ist richtig, von dem Keks auf den Automaten war aber ja auch nicht die Rede, sondern vom Keks auf den Fahrscheinen!1. Der DB-Keks auf den RMV-Automaten dient dem Hinweis an die Nutzer, dass dort auch DB-Fernverkehrfahrkarten erhältlich sind. (Wo dies nicht der Fall ist und eigene DB-Automaten stehen, gibt es keinen Keks. Ebensowenig bei der HSB in Hanau, für die Transdev die Automaten betreibt).
Nebenbei: In Wiesbaden kann man im Bus auch nur noch per Karte zahlen und nicht per Bargeld. In Mainz wurden auch Automaten in den Straßenbahnen abgebaut. Und auch andere Städte denken über die Abschaffung der Bargeldannahmen nach. Andere erweitern die Zahlungsmöglichkeiten auf Bankkarten.
geschrieben von: Strizie
Datum: 07.08.25 21:34
Wenn ich mir die Veränderungen zum Thema Bargeld anschaue sind diese auch konsequent abzulehnen. Wo das ganze noch hinführt wirst dann aber als heutiger junger Hüpfer noch eventuell merken sobald der Staat die Konten seiner Bürger plündert um die Schulden bedienen zu können.Eure Sorgen, dass ich mein Einzelticket an manchen Automaten nicht mehr mit meiner Kleingeldsammlung bezahlen kann, hätte ich gerne. Liegt aber auch eher daran, dass DSO v.a. eine Echo Chamber für User höheren Alters ist und die haben es oftmals ja nicht so mit Veränderungen im Leben...
geschrieben von: ab89
Datum: 07.08.25 23:16
Vielleicht lässt es ja jemand mit viel Zeit und einer guten Rechtschutzversicherung mal darauf ankommen. Mir ist trotz dieser Regelung des offiziellen Zahlungsmittels bisher kein einziger Fall in Deutschland bekannt, bei dem sich ein Betrieb nach der Umstellung auf Bargeldlosigkeit genötigt sah, die Barzahlung wieder einzuführen.Das hat aber nichts mit den Veränderungen zu tun, welchen man im "hohen" Alter nur mühsam hinterherkommt.
Es gibt laut der immer noch geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (verweis auf § 242 des BGB) die grundsätzliche Pflicht zur Annahme von Bargeld in Euro-Banknoten (Kleinbeträge auch in Münzen). Dieser Pflicht dürfen sich auch die Verkehrsunternehmen nicht entziehen. Ausnahmen dürfen nur durch ein Bundesgesetz verfügt werden.
Wenn die Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommen, das deren Automaten auch Bargeld anzunehmen haben, ist der Fahrscheinerwerb anscheinend auch nicht nötig. Denn ein Gesetz, was die Nutzung von Smartphone oder Online-Zahlung verpflichtend vorsieht, gibt es ja ebenfalls nicht.
Christoph
geschrieben von: Düxer
Datum: 07.08.25 23:20
Weil es die hier behauptete Pflicht, Bargeld anzunehmen, und eine entsprechende Rechtsprechung schlichtweg nicht gibt.Vielleicht lässt es ja jemand mit viel Zeit und einer guten Rechtschutzversicherung mal darauf ankommen. Mir ist trotz dieser Regelung des offiziellen Zahlungsmittels bisher kein einziger Fall in Deutschland bekannt, bei dem sich ein Betrieb nach der Umstellung auf Bargeldlosigkeit genötigt sah, die Barzahlung wieder einzuführen.
geschrieben von: Tramateur
Datum: 08.08.25 03:44
Bitte nicht unterstellen, dass Senioren nicht mit der Zeit gehen können. Mein Vater (jenseits der 80) zahlt seit Jahren vieles mit Karte, da es für ihn komfortabler ist. Rentner sind nicht per se dumm und senil.Da werden sich die dort natürlich gehäuft anzutreffenden Senioren auch "freuen".
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