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Hallo,
gestern auf YT gefunden: [www.youtube.com].

Ist die Schließzeit abgelaufen, da der Zug nur im Schneckentempo fuhr?

Grüße
Oliver

Kommt häufiger vor: Beispiel BÜ Eilenburg

geschrieben von: Pendler24

Datum: 21.08.24 13:39

Moin,

Hier ein Video aus Eilenburg, in dem der Zug auf dem BÜ hält und sich dieser nach einiger Zeit öffnet:
http://www.youtube.com

Die Sicherheitsphilosophie die man beim WSSB damit verfolgt hat, ist mir auch nicht ganz klar.


Ostdeutsche Grüße
Oliver Dietz schrieb:
Ist die Schließzeit abgelaufen, da der Zug nur im Schneckentempo fuhr?
Eine Grundstellerzeit gibt es bei WSSB- Schranken nicht. Von einer Anlage mit Dresdener Winde kenne ich es so, daß der Ausschalter nur ein simpler Schienenkontakt war. Wenn der eine gewisse Zeit (5 sek?) keine Befahrung durch eine Fahrzeugachse registriert hat, war für den der Zug drüber und er hat die Schranke geöffnet. Wenn der Zug tatsächlich noch nicht drüber war, wurde das offenbar nicht als problematisch gesehen. Dafür hat der gemeine Autofahrer Augen im Kopf. Heute würde das so sicherlich nicht mehr genehmigt, fällt hier aber vermutlich unter Bestandsschutz.
Pendler24 schrieb:
Moin,

Hier ein Video aus Eilenburg, in dem der Zug auf dem BÜ hält und sich dieser nach einiger Zeit öffnet:
http://www.youtube.com

Die Sicherheitsphilosophie die man beim WSSB damit verfolgt hat, ist mir auch nicht ganz klar.

sowas gab es früher öfter, sobald eine Achse über den Ausschaltkontakt fuhr blieb der Bü noch so 5 Sek. gesichert, kam die nächste Achse, wieder 5. Sek.

Blieb der Zug aber nun auf dem Überweg stehen, ging der Bü aus,
sobald aber wieder eine Achse über den Ausschaltkontakt fuhr, ging dieser wieder an.
War eben einfach eine alte Schaltung, nur mit Relais, da wurden eben keine Achsen gezählt, eine Achse reichte aus.
Wollte man das nicht dann musste der Bü eine isolierte Schiene haben, und solange da eine Achse stand, blieb dieser gesichert.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2024:08:21:14:01:48.

Re: Kommt häufiger vor: Beispiel BÜ Eilenburg

geschrieben von: Pendler24

Datum: 21.08.24 14:03

Zitat
sowas gab es früher öfter, sobald eine Achse über den Ausschaltkontakt fuhr blieb der Bü noch so 5 Sek. gesichert, kam die nächste Achse, wieder 5. Sek.

Blieb der Zug aber nun auf dem Überweg stehen, ging der Bü aus,
sobald aber wieder eine Achse über den Ausschaltkontakt fuhr, ging dieser wieder an.
Das ist wahrscheinlich die Erklärung für das von mir verlinkte Video.
In dem Video in Güterglück muss es aber einen anderen Grund für die Ausschaltung geben. Der Zug dort kommt ja nie zum Stehen und da sind auch nie fünf Sekunden Zeit zwischen den Achsen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2024:08:21:14:04:38.

OT: Gibt es auch (neu) bei Straßenbahn-Kreuzungen

geschrieben von: vg

Datum: 21.08.24 14:35

In Freiburg hat man das bei neu installierten Ampelanlagen mit den Grünphasen für Kfz und Radverkehr zum Teil bewusst so eingerichtet: Querende Straßenbahn fährt mit Fahrtsignal in Kreuzung ein, und während die Bahn noch den letzten Teil der Kreuzung räumt, bekommt der querende Fahrzeugverkehr schon grün. Verboten kann das also nicht sein...
Hallo zusammen,

genauso ist es: Es ist völlig egal, was die Schranke oder das Blinklicht macht, es gilt immer auch das aufgestellte "Andreaskreuz".
(Warnkreuz beziehungsweise Vorschriftzeichen (Zeichen 201 der StVO) unmittelbar vor Bahnübergängen mit der Bedeutung: „Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren“.)

Insofern sollte die Philosophie, früher zu öffnen, immer noch genehmigungsfähig sein.

Mein Fahrlehrer hat mich seinerzeit aufgeklärt, dass die meisten Fehlverhalten nicht an unbeschrankten, sondern an den "beschränkten" Bahnübergängen auftreten, weil der Fahrprüfer den kritischen Blick nach links und rechts auf die Bahnstrecke bei der Prüfung sehen möchte.


Gruß Bahnfrosch

Re: OT: Gibt es auch (neu) bei Straßenbahn-Kreuzungen

geschrieben von: Pendler24

Datum: 21.08.24 16:50

Zitat
In Freiburg hat man das bei neu installierten Ampelanlagen mit den Grünphasen für Kfz und Radverkehr zum Teil bewusst so eingerichtet: Querende Straßenbahn fährt mit Fahrtsignal in Kreuzung ein, und während die Bahn noch den letzten Teil der Kreuzung räumt, bekommt der querende Fahrzeugverkehr schon grün. Verboten kann das also nicht sein...
Straßenkreuzungen (wenn auch mit Straßenbahnbeteiligung) haben nur leider gar nichts mit Bahnübergängen zu tun.

Bei Ampelkreuzungen mit Straßenbahnbeteiligung ist es üblich in der Ampelphasenberechnung die Länge einer Straßenbahn mit einem Wert zwischen 15 und 25 m anzusetzen.
Heutige Straßenbahnen sind jedoch deutlich länger.
Dann kann es zu dem von Dir geschilderten Szenario kommen.

Man akzeptiert das, da Straßenverkehrsteilnehmer erst in die Kreuzung einfahren dürfen, wenn sie diese vollständig räumen können.
Somit kann es dort (wenn sich alle grob an die Regeln halten) nicht zu Konflikten kommen.
Und da Straßenbahnen (im Gegensatz zu Zügen) auch seitlich und hinten beleuchtet sein müssen, geht von einer noch in der Kreuzung befindlichen Straßenbahn auch nicht die Gefahr aus, dass man sie bei schlechten Sichtverhältnissen übersehen kann.

Nicht schon wieder: Andreaskreuz

geschrieben von: Pendler24

Datum: 21.08.24 16:56

Zitat
Es ist völlig egal, was die Schranke oder das Blinklicht macht, es gilt immer auch das aufgestellte "Andreaskreuz".
Wie oft muss allein in diesem Forum eigentlich noch geklärt werden, dass es gängige Rechtsprechung ist,
dass der Straßenverkehrsteilnehmer auf die Funktionalität der technischen BÜ-Sicherung vertrauen darf.
Er muss nicht damit rechnen bei offener Schranke und erloschenem Blinktlicht auf einen Zug auf dem Bahnübergang zu treffen.

Das Andreaskreuz räumt lediglich einem Vorrang-einforderndem Zug (der vor dem BÜ steht) diesen Vorrang ein.
Das war's.
Das ist bestimmt das 758674 Mal, dass das hier geklärt wird und es gibt immernoch Leute, die das nicht verstehen wollen (oder können).


Zitat
Insofern sollte die Philosophie, früher zu öffnen, immer noch genehmigungsfähig sein.
Kurzum: Nein, ist sie nicht.
Sämtliche Richtlinien fordern die Sicherung des BÜ, bis der Zug diesen geräumt hat.
Altanlagen scheinen hingegen Bestandsschutz zu haben.

Re: Nicht schon wieder: Andreaskreuz

geschrieben von: VT605

Datum: 21.08.24 17:18

Pendler24 schrieb:
Zitat
Es ist völlig egal, was die Schranke oder das Blinklicht macht, es gilt immer auch das aufgestellte "Andreaskreuz".
Wie oft muss allein in diesem Forum eigentlich noch geklärt werden, dass es gängige Rechtsprechung ist,
dass der Straßenverkehrsteilnehmer auf die Funktionalität der technischen BÜ-Sicherung vertrauen darf.
Er muss nicht damit rechnen bei offener Schranke und erloschenem Blinktlicht auf einen Zug auf dem Bahnübergang zu treffen.

Das Andreaskreuz räumt lediglich einem Vorrang-einforderndem Zug (der vor dem BÜ steht) diesen Vorrang ein.
Das war's.
Das ist bestimmt das 758674 Mal, dass das hier geklärt wird und es gibt immernoch Leute, die das nicht verstehen wollen (oder können).


Zitat
Insofern sollte die Philosophie, früher zu öffnen, immer noch genehmigungsfähig sein.
Kurzum: Nein, ist sie nicht.
Sämtliche Richtlinien fordern die Sicherung des BÜ, bis der Zug diesen geräumt hat.
Altanlagen scheinen hingegen Bestandsschutz zu haben.

Ich finde das auch unerhört, an allen Ampeln in der Stadt mit Busspuren bekommt erst der Bus die Erlaubnis zu fahren und wenige Sekunden später springt meine Ampel auf grün, obwohl der Bus da noch gar nicht vollständig eingeschert ist auf die Fahrbahn, wenn ich da einfach los fahren würde... Ich hab doch schließlich grün und bestehe auf meine freie Fahrt...
Moin!

Auch bei WSSB-Anlagen wurde grundsätzlich eine linienförmige Ausschaltung (isolierte Schiene) vorgesehen, wenn Züge oder Rangierfahrten am BÜ (regulär) zum Halten kommen konnten wie bei Bahnsteigen oder vor Signalen.
Für den Störungsfall, daß an anderen BÜ mit punktförmiger Ausschaltung Züge zum Stehen kommen, sollten alle WSSB-BÜ beleuchtet sein. Eine Leuchte des betr. BÜ ist aber schon lange defekt.
Da die Einfahrsignale Güterglück nie bis auf wenige Meter ihren Standort verändert haben, ist hier von einer Fehlprojektierung auszugehen. Der Zug kam vorher wahrscheinlich zum Halten, beim Wiederanfahren schaltet diese Anlage nicht mehr ein.

Was die teils recht autofreundliche Rechtsprechung anbelangt, ist hier der Gesetzgeber gefordert, diesen Spielraum für die Richter einzuengen. Aber in diesem Land ist ja das Auto eine heilige Kuh...

Viele Grüße!

PS: Haben ältere westliche Lo-Anlagen nicht auch punktförmige Ausschaltung über Schienenkontakte?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2024:08:21:17:40:10.

Re: Nicht schon wieder: Andreaskreuz

geschrieben von: Düxer

Datum: 21.08.24 17:46

Pendler24 schrieb:
Zitat
Es ist völlig egal, was die Schranke oder das Blinklicht macht, es gilt immer auch das aufgestellte "Andreaskreuz".
Wie oft muss allein in diesem Forum eigentlich noch geklärt werden, dass es gängige Rechtsprechung ist,
dass der Straßenverkehrsteilnehmer auf die Funktionalität der technischen BÜ-Sicherung vertrauen darf.
Er muss nicht damit rechnen bei offener Schranke und erloschenem Blinktlicht auf einen Zug auf dem Bahnübergang zu treffen.

Das Andreaskreuz räumt lediglich einem Vorrang-einforderndem Zug (der vor dem BÜ steht) diesen Vorrang ein.
Das war's.
Das ist bestimmt das 758674 Mal, dass das hier geklärt wird und es gibt immernoch Leute, die das nicht verstehen wollen (oder können).
Das ist soweit korrekt, aber ich würde einschränkend sagen, das Vertrauen auf die technische Sicherung beschränkt sich da drauf, dass einen technisch gesicherten BÜ kein Zug befährt, der noch nicht sichtbar ist. Steht er hingegen bereits drauf oder befährt den BÜ wenn die Sicherung aus geht, kann sich kein Autofahrer auf die technische Sicherung berufen, wenn er den Zug einfach ignoriert. Entsprechend dem Beispiel unten mit einem Fahrzeug dass eine ampelgesicherte Kreuzung noch nicht vollständig verlassen hat.
KED Halle schrieb:
Was die teils recht autofreundliche Rechtsprechung anbelangt, ist hier der Gesetzgeber gefordert, diesen Spielraum für die Richter einzuengen. Aber in diesem Land ist ja das Auto eine heilige Kuh...
Das hat mit autofreundlich rein gar nichts zu tun. Es kommt genauso Fußgängern und Radfahrern zugute. Und ist außerdem absolut kohärent mit sonstiger Rechtsprechung und Rechtsprinzipien. Wer ein gefährliches Gerät betreibt (Eisenbahn und Bahnübergang) hat dafür Sorge zu tragen, dass es funktioniert und kann sich wenn es nicht funktioniert nicht einfach so auf Rückfallebenen wie ein Andreaskreuz berufen. Ist zudem auch völlig logisch, denn die technische Sicherung wird ja gerade dann vom Gesetz gefordert, wenn andere Sicherungen wie Überblick nicht funktionieren. Man stelle sich eine stark befahrene Landstraße mit zulässiger Geschwindigkeit von 70 km/h vor, die eine stark befahrene Eisenbahnstrecke an einem nicht einsehbaren technisch gesicherten BÜ quert. Da soll dann nach Meinung der Bahnbubble hier jedes Kfz am Andreaskreuz auf Schrittgeschwindigkeit runter bremsen und sich langsam über den BÜ tasten, weil die technische Sicherung ja defekt sein könnte. Und wer es nicht macht und es kommt zum Unfall wird gerufen: "Selber Schuld! Da steht ein Andreeeeeaskreuz!!" Völlig bekloppt.

Re: Nicht schon wieder: Andreaskreuz

geschrieben von: ec paganini

Datum: 21.08.24 18:59

Hallo auch, warum hat sich die Diskussion in die Umleitung verfahren?
Darum geht es hier doch gar nicht.

Im Straßenverkehr gilt immer noch Fahrt auf Sicht.
Selbst wenn die Schranken geöffnet sind, ist der MIV Teilnehmer Schuld, wenn er gegen einen stehenden Zug auf dem BÜ fährt.

ICH sehe hier keine Gefahr, soweit sich kein Zug bei geöffneten Schranken nähert.
Auf einer Straßenkreuzung kann ich auch nicht den dort noch stehenden MIV wegrammen, weil er nicht geräumt hat und ich nun Grün habe.


Pendler24 schrieb:
Wie oft muss allein in diesem Forum eigentlich noch geklärt werden, dass es gängige Rechtsprechung ist,
dass der Straßenverkehrsteilnehmer auf die Funktionalität der technischen BÜ-Sicherung vertrauen darf.
Er muss nicht damit rechnen bei offener Schranke und erloschenem Blinktlicht auf einen Zug auf dem Bahnübergang zu treffen.

Absolut richtig

geschrieben von: Teatime

Datum: 21.08.24 19:11

Allerdings kommt es im Strassenverkehr zu oft vor das noch bei Dunkelrot über die Ampel gefahren wird und der andere Verkehrsteilnehmer, der Grün hat,
muß kurz warten um nicht dessen Wagen zu rammen.
Bei uns ist eine Ampel die Gott sei Dank selten ausfällt. Wenn sie defekt ist dann ist dort das rausfahren recht unübersichtlich weil der Verkehr der dann bei abgeschalteter Ampel Vorrang
hat schlecht einzusehen ist.
Ich konnte einmal nur einen Zusammenstoss verhindern weil ich mir in dieser Situation ( mit ausgefallener Ampel und ich befinde mich auf der Vorfahrtsstrasse ) angewöhnt habe mindestens 5 Sek lang zu hupen.
Das ist zwar alles zu sehr OT, aber zumindest stimmt die Aussage Grundsätzlich das der PKW/LKW Fahrer immer auf Sicht zu fahren hat und wo vorgeschrieben ist Vorfahrt zu gewähren.
Ich denke auch nicht das die Leute so blöd sind und bei blockiertem BÜ trotz offener Schranken den Zug volle Pulle zu rammen.
Düxer schrieb:
KED Halle schrieb:
Was die teils recht autofreundliche Rechtsprechung anbelangt, ist hier der Gesetzgeber gefordert, diesen Spielraum für die Richter einzuengen. Aber in diesem Land ist ja das Auto eine heilige Kuh...
Das hat mit autofreundlich rein gar nichts zu tun. Es kommt genauso Fußgängern und Radfahrern zugute. Und ist außerdem absolut kohärent mit sonstiger Rechtsprechung und Rechtsprinzipien. Wer ein gefährliches Gerät betreibt (Eisenbahn und Bahnübergang) hat dafür Sorge zu tragen, dass es funktioniert und kann sich wenn es nicht funktioniert nicht einfach so auf Rückfallebenen wie ein Andreaskreuz berufen. Ist zudem auch völlig logisch, denn die technische Sicherung wird ja gerade dann vom Gesetz gefordert, wenn andere Sicherungen wie Überblick nicht funktionieren. Man stelle sich eine stark befahrene Landstraße mit zulässiger Geschwindigkeit von 70 km/h vor, die eine stark befahrene Eisenbahnstrecke an einem nicht einsehbaren technisch gesicherten BÜ quert. Da soll dann nach Meinung der Bahnbubble hier jedes Kfz am Andreaskreuz auf Schrittgeschwindigkeit runter bremsen und sich langsam über den BÜ tasten, weil die technische Sicherung ja defekt sein könnte. Und wer es nicht macht und es kommt zum Unfall wird gerufen: "Selber Schuld! Da steht ein Andreeeeeaskreuz!!" Völlig bekloppt.


Bedenkt bitte, dass der BÜ bei Annäherung des Zuges technisch einwandfrei gesichert war. Die Streitigkeiten über das Andreaskreuz sind daher fehl am Platze.

Re: Nicht schon wieder: Andreaskreuz

geschrieben von: Thomas Wedekind

Datum: 21.08.24 19:40

ec paganini schrieb:
Auf einer Straßenkreuzung kann ich auch nicht den dort noch stehenden MIV wegrammen, weil er nicht geräumt hat und ich nun Grün habe.

Gibts aber, machen sogar Straba-Fahrer (ich nenn hier keine Details)...

Gruß Thomas

Leider doch...

geschrieben von: KED Halle

Datum: 21.08.24 19:46

Folgendes ist auch schon passiert:

Güterzug hält vor BÜ mit Postensicherung, BÜP steigt ab und sichert nachdem sich beiderseits keine Straßenfahrzeuge nähern. Zug fährt mit Schritt bis zur Mitte, nimmt Posten auf, beschleunigt und dann knallt eine(r) mit dem Pkw in die Seite rein.
Es war wohl leicht dunkel.
Was willst du da noch machen? Noch 2 Mann hinstellen, die mit einer Taschenlampe je eine Seite vom Zug anleuchten? Wer so einen Unfall verursacht, dem gehört einfach der Lappen für eine Zeit abgenommen, um mal über die Grundsätze des Straßenverkehrs nachzudenken.
Bei Sturm ist z. B. auch damit zu rechnen, daß ein halber Baum auf der Straße liegen kann.

Viele Grüße!

PS: Aber ansonsten stimme ich euch natürlich zu.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2024:08:21:19:47:43.

Re: Leider doch...

geschrieben von: Teatime

Datum: 21.08.24 19:58

Wer sowas übersieht, egal wie dunkel es ist, der hat nichts am Steuer eines Kraftfahrzeuges zu suchen.
Da gebe ich Dir völlig recht. Trotzdem bin ich der Meinung das solche wirklich extremste Situationen eher nur selten vorkommen.
Ich halte zwar auch nicht viel von einigen Mitmenschen, aber für völlig verblödet stufe ich nicht jeden ein.
Ich bin Nachts auch mal einem Radfahrer begegnet ( ich bin mit meinem Auto gefahren ) und ich konnte ihn im letztem Moment noch erkennen.
Habe auf seiner Höhe gebremst, das Beifahrerfenster runtergemacht, und gebrüllt ob ich ihm das nächste mal den @#$%& abfahren soll.
Halbwegs vernünftige Fahrradbeleuchtung gibt es schon für 20€.
Grundsätzlich muß man natürlich immer mit der Dummheit anderer rechnen, ich als PKW Fahrer habe aber auf Sicht zu fahren und zwar so das ich niemandem gefährde.
Wenn andere Fehler machen kann man das meistens nicht mehr ausbügeln.
Im Prinzip aber ist es schon erstaunlich wieviel PKW Lenker eigentlich noch ihren Führerschein haben. Manchmal hat man schon das Gefühl einige Leute drehen völlig am Rad.
Ich bin ja ein großer Beführworter von einem Führerschein TÜV. Das Auto muß alle 2 Jahre hin, LKW Fahrer werden alle 5 Jahre überprüft ob sie noch geeignet sind.
Warum wird das nicht bei allen PKW Führerscheinen auch so getan?
Man könnte da auch einige aussortieren die nicht mehr in der Lage sind ordnungsgemäß ein Fahrzeug zu führen.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2024:08:21:20:00:24.

Re: Nicht schon wieder: Andreaskreuz

geschrieben von: Zugsicherer

Datum: 21.08.24 20:01

ec paganini schrieb:
Im Straßenverkehr gilt immer noch Fahrt auf Sicht.
Allerdings gelten auch §§ 17, 32 StVO, was Hindernisse auf der Fahrbahn angeht. Nachts könnte so ein graubrauner Kesselwagen durchaus zu übersehen sein. Eher nicht für jemanden, der gerade direkt vor dem BÜ stand, aber für jemanden, der aus der Entfernung kommt und einen nicht aktiven technisch gesicherten Bahnübergang vor sich sieht.

Ich würde nicht darauf vertrauen, dass jedes Gericht dies als grobe Fahrlässigkeit einstuft. Deshalb mag
ec paganini schrieb:
Selbst wenn die Schranken geöffnet sind, ist der MIV Teilnehmer Schuld, wenn er gegen einen stehenden Zug auf dem BÜ fährt.
ein lediglich fahrlässiger Fehler sein, der eine Haftung der Eisenbahn aus der Betriebsgefahr nicht ausschließt. Das wäre im konkreten Fall zu entscheiden.

Bei Tageslicht und guter Sicht, wie im Video gezeigt, ist ein Übersehen des Zuges hingegen nicht erklärbar.

Gruß
Sven
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