geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 10.09.21 23:55
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 11.09.21 01:45
geschrieben von: mittelholstein
Datum: 11.09.21 06:12
geschrieben von: FritzM
Datum: 11.09.21 08:25
Solche Bahnübergänge sind nicht unzulässig, aber massiv unerwünscht.Moin!
Es existieren in Deutschland ja durchaus Bahnübergänge an Bahnstrecken mit seitlicher Stromschiene.
An der S1 nach Wedel zum Beispiel oder auch in Berlin an der Strecke nach Spindlersfeld.
Ist es nicht mehr zulässig, eine Stromschiene an bestehenden Gleisen bei Bahnübergängen zu errichten?
Die Hochbahn fällt unter BOStrabHej,
ist es nicht so, das bestehende BÜs Bestandsschutz haben, aber keine neuen errichtet werden dürfen?
So war mir zumindest...
Bü's haben Bestandsschutz, aber es dürfen keine neuen Stromschienen-Bü's gebaut werden.Hej,
ist es nicht so, das bestehende BÜs Bestandsschutz haben, aber keine neuen errichtet werden dürfen?
So war mir zumindest...
..so wurde in Burg auf Fehmarn vor ein paar Jahren ein neuer Bahnübergang errichtet.Tz 4683 schrieb:Bü's haben Bestandsschutz, aber es dürfen keine neuen Stromschienen-Bü's gebaut werden.ist es nicht so, das bestehende BÜs Bestandsschutz haben, aber keine neuen errichtet werden dürfen?
So war mir zumindest...
Neue Bü's dürfen unter bestimmten Bedingungen auch gebaut werden, aber es ist nicht ganz einfach.
Äh, ja - Hab das Wort Stromschiene vergessen^^Tz 4683 schrieb:Bü's haben Bestandsschutz, aber es dürfen keine neuen Stromschienen-Bü's gebaut werden.Hej,
ist es nicht so, das bestehende BÜs Bestandsschutz haben, aber keine neuen errichtet werden dürfen?
So war mir zumindest...
Neue Bü's dürfen unter bestimmten Bedingungen auch gebaut werden, aber es ist nicht ganz einfach.
geschrieben von: tramfürkiel
Datum: 11.09.21 19:30
geschrieben von: Hartwig Hillers
Datum: 11.09.21 19:50
Es sind zwei Neubaugebiete in dem Bereich geplant.Die Strecke führt ab Quickborner Straße fast einen Kilometer an der Bebauung vorbei. Es ist vielleicht sinnvoller, für den Schritt Nägel mit Köpfen zu machen und die U-Bahn an der Hamburger/Ulzburger Straße neu zu bauen und die alte Strecke dem Gütergleis zu überlassen.
Gebetsmühle an.Tz 4683 schrieb:Die Hochbahn fällt unter BOStrabHej,
ist es nicht so, das bestehende BÜs Bestandsschutz haben, aber keine neuen errichtet werden dürfen?
So war mir zumindest...
Und wenn du jetzt einen bestehenden BÜ neu mit Stromschiene ausrüstest, wird es spannend - auch für den Bestandsschutz ;-)Hej,
ist es nicht so, das bestehende BÜs Bestandsschutz haben, aber keine neuen errichtet werden dürfen?
So war mir zumindest...
Ich glaube das Ganze hat einen anderen Hintergrund. Wenn es einen höhengleichen Bahnübergang gäbe, würde die Hamburger U-Bahn aus der allgemeinen U-Bahn-Definition eines komplett von anderen Verkehrsträgern unabhängigen Netzes rausfallen. Und was ist ein nach BOStrab betriebenes Verkehrssystem welches das U-Bahn-Kriterium nicht erfüllt? Richtig. Eine Straßenbahn. In Hamburg. Nein, das geht wirklich nicht.Ein technisches Regelwerk, welche Schutzmaßnahmen (nur Warnschilder mit dem roten Blitz?) hier ausreichend sind, hat es nie gegeben - und deshalb will die Hamburger Hochbahn für sich Rechtssicherheit, indem sie (per internem Regelwerk für sich) öffentliche Bahnübergänge mit Stromschiene ausschließt. Das dürfte zwar eher auf mögliche Ausnahmegenehmigungen für neue Bahnübergänge gezielt sein - aber die Argumente greifen natürlich auch bei einer nachträglichen Elektrifizierung im Bestand.
Eine Straßenbahn ja... Aber nicht in Hamburg... sondern in Norderstedt ;-)bauigel schrieb:
Zitat:Ich glaube das Ganze hat einen anderen Hintergrund. Wenn es einen höhengleichen Bahnübergang gäbe, würde die Hamburger U-Bahn aus der allgemeinen U-Bahn-Definition eines komplett von anderen Verkehrsträgern unabhängigen Netzes rausfallen. Und was ist ein nach BOStrab betriebenes Verkehrssystem welches das U-Bahn-Kriterium nicht erfüllt? Richtig. Eine Straßenbahn. In Hamburg. Nein, das geht wirklich nicht.Ein technisches Regelwerk, welche Schutzmaßnahmen (nur Warnschilder mit dem roten Blitz?) hier ausreichend sind, hat es nie gegeben - und deshalb will die Hamburger Hochbahn für sich Rechtssicherheit, indem sie (per internem Regelwerk für sich) öffentliche Bahnübergänge mit Stromschiene ausschließt. Das dürfte zwar eher auf mögliche Ausnahmegenehmigungen für neue Bahnübergänge gezielt sein - aber die Argumente greifen natürlich auch bei einer nachträglichen Elektrifizierung im Bestand.
(Wer Sarkasmus findet darf ihn behalten...)
Naja, am Bahnübergang hätte die Stromschiene ja eine Lücke 😉Tz 4683 schrieb:Und wenn du jetzt einen bestehenden BÜ neu mit Stromschiene ausrüstest, wird es spannend - auch für den Bestandsschutz ;-)Hej,
ist es nicht so, das bestehende BÜs Bestandsschutz haben, aber keine neuen errichtet werden dürfen?
So war mir zumindest...
Wie überleben bloß die ganzen Bewohner Südenglands? Die dürften da noch hunderte Bahnübergänge an Strecken mit von oben bestrichener Stromschiene haben, und da gehen die Benutzer selbiger auch nicht Reihenweise hopps...
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