Auch wenn ich noch keine Tarifbedingungen finde:Nicht 'die NRW-Strecken' über Osnabrück, sondern NUR die Strecke Rheine Minden! Eine Fahrtunterbrechung in Niedersachsen ist dabei nicht gestattet!!!! Es ist also von Ibbenbüren-Laggenbeck bis Bünde durchzufahren!
Deswegen hat die Erweiterung auf der Strecke Münster Osnabrück ab Lengerich (und umgekehrt) generell keine Gültigkeit. Somit ist eine 'über Eck-Fahrt' wie z.B. Lengerich Osnabrück Bünde oder Kattenvenne Osnabrück Ibbenbüren nicht zulässig.
Erweiterer können also Osnabrück und den dortigen Zoo und die Altstadt und den Piesberg und auch Blaschi niemals mit dem Ticket besuchen. Auf keinem Wege. Aber Blaschi ist ja eh nie da.
Das gibt wieder großes Kino für das Zugpersonal ...
Das ist ganz einfach kontrollierbar! Wer hinter Osnabrück im Zug sitzt und vorher nicht, der hat die Fahrt illegal unterbrochen und zahlt 60 Euro. Und wer im RE 2 oder der RB 66 zwischen Osnabrück und Lengerich angetroffen wird, für den gilt dasselbe. Oder im Haller Willem zwischen Westbarthausen und Osnabrück. Der kann da auf legalem Wege nicht hingekommen sein.ZitatAuch wenn ich noch keine Tarifbedingungen finde:Nicht 'die NRW-Strecken' über Osnabrück, sondern NUR die Strecke Rheine Minden! Eine Fahrtunterbrechung in Niedersachsen ist dabei nicht gestattet!!!! Es ist also von Ibbenbüren-Laggenbeck bis Bünde durchzufahren!
Deswegen hat die Erweiterung auf der Strecke Münster Osnabrück ab Lengerich (und umgekehrt) generell keine Gültigkeit. Somit ist eine 'über Eck-Fahrt' wie z.B. Lengerich Osnabrück Bünde oder Kattenvenne Osnabrück Ibbenbüren nicht zulässig.
Ich glaube, das trifft nicht zu. Beworben wird jedenfalls ausdrücklich "auf den Transitstrecken im Schienenverkehr über Osnabrück". Das sind im NRW-Tarif außer Ibbenbüren-Laggenbeck bis Bünde auch Westbarthausen-Osnabrück, Lengerich-Osnabrück und Halen-Osnabrück. Für alle diese Strecke sind Transitrelationen über OS bepreis
Wenn ich also etwa von Halle (Westf) nach Ibbenbüren (auch in Westf) will, muss ich nicht über Brackwede- Münster-Rheine fahren. Anderenfalls wäre übrigens Halen in NRW gar nicht erreichbar - dahin kommt man überhaupt nur im Transit durch Niedersachsen.
Richtig ist allerdings, dass kommuniziert wird, Fahrtunterbrechungen in Niedersachsen seien nicht zugelassen. Könnte aber sein, dass das schwer kontrollierbar ist.
Nur weil Du schlicht an der Meinung festhältst, dass die Erweiterung auf den Strecken nach Westbarthausen und Lengerich nicht gilt. Ich behaupte aber das Gegenteil. Und nun?Das ist ganz einfach kontrollierbar! Wer hinter Osnabrück im Zug sitzt und vorher nicht, der hat die Fahrt illegal unterbrochen und zahlt 60 Euro. Und wer im RE 2 oder der RB 66 zwischen Osnabrück und Lengerich angetroffen wird, für den gilt dasselbe. Oder im Haller Willem zwischen Westbarthausen und Osnabrück. Der kann da auf legalem Wege nicht hingekommen sein.
Müssen wir wen suchen, der so fährt. Und beanzeigt wird. Und das Ganze vor den EuGH bringt.Nur weil Du schlicht an der Meinung festhältst, dass die Erweiterung auf den Strecken nach Westbarthausen und Lengerich nicht gilt. Ich behaupte aber das Gegenteil. Und nun?
Demgegenüber scheint mir das Bedürfnis nach 14-seitigen Regelwerken, höchstrichterlicher Klarheit, großem Kino und vier Ausrufezeichen in diesem Strang einseitig verteilt :-)Ansonsten ist mein Recht, auf meiner Meinung zu beharren, genau gleich zu werten, wie dein Recht, auf deiner Meinung zu beharren.
Wer bestreitet das denn? Ist zumal mein täglich Brot.Schönen Gruß aus OWL - von hier aus gesehen gibt´s eine Menge Relationen, die man so fährt.
Da finden wir uns. Der Wunsch, es möge in OS nicht umgestiegen werden dürfen, auch wenn ich von Minden nach Münster oder von Halle nach Rheine will, scheint mir aber weder das eine noch das andere. Ich finde dafür aber eben auch gar keinen Anhaltspunkt. Schon gar nicht dafür, ich dürfe von Halle gar nicht erst nach OS fahren, wenn ich nach Rheine will, von Bünde aber schon.Es geht doch darum, ob auch so mit der Erweiterung gefahren werden darf!
Und nein, ich will keine 14-seitigen Regelwerke. Sondern Regelungen, die praktikabel sind. Und sinnig. Und nicht so ein Kinderquatsch: wir möchten aber nicht, dass der Westfale in Niedersachsen Geld läßt. Und wir wollen nicht Niedersachsen um Erlaubnis bitten und womöglich noch Entschädigungen zahlen.
Erfassen ist etwas anderes als kontrollieren.Wer bestreitet das denn? Ist zumal mein täglich Brot.
Ja, der NRW-Tarif hält auch andere Tickets bereit bei denen in Osnabrück nicht ausgestiegen aber umgestiegen werden darf.Es geht doch darum, ob auch so mit der Erweiterung gefahren werden darf!
Optimist.Und nein, ich will keine 14-seitigen Regelwerke.
Nun, das ist doch ziemlich offensichtlich: Ich tu´s. Und das ist für mich Grund genug, mich um die Gültigkeit zu kümmern. Ich bin da anspruchslos. Und ohne schlechtes Gewissen.Glaubt Ihr ernsthaft, dass sich aus besagten Verbundgebieten irgendeine Nase für eines der in Rede stehenden Dörfchen interessiert? Nur weil es dort eventuell einen Dorfkrug gibt, aber sonst kaum Sensationen (warum habe ich gerade Shorty und seine Bauern aus Büttenwarder vor Augen?).
Neben Behauptungen würde ich auf der Seite der Regelungen nachsehen, was da steht und die Regelung zeigt bzw. sagt, dass man nur auf einen Weg mit der Aktion und nur durch Osnabrück durchfahren darf. Zitate von der dieser Quelle: [www.mobil.nrw]ZitatNur weil Du schlicht an der Meinung festhältst, dass die Erweiterung auf den Strecken nach Westbarthausen und Lengerich nicht gilt. Ich behaupte aber das Gegenteil. Und nun?Das ist ganz einfach kontrollierbar! Wer hinter Osnabrück im Zug sitzt und vorher nicht, der hat die Fahrt illegal unterbrochen und zahlt 60 Euro. Und wer im RE 2 oder der RB 66 zwischen Osnabrück und Lengerich angetroffen wird, für den gilt dasselbe. Oder im Haller Willem zwischen Westbarthausen und Osnabrück. Der kann da auf legalem Wege nicht hingekommen sein.
Wer jetzt nach Osnabrück und vorher nicht im Zug sitzt, aber erklärt, aus Richtung Westbarthausen oder Lengerich (oder eben auch Halen) umgestiegen zu sein, kann offensichtlich doch legal im Zug sein.
Tja. Zitat gleiche Quelle: "Die Übergangsbereiche nach Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Belgien und die Niederlande sind nicht eingeschlossen. Ausnahme sind die Transitstrecken im SPNV über Osnabrück und die Siegstrecke."Neben Behauptungen würde ich auf der Seite der Regelungen nachsehen, was da steht und die Regelung zeigt bzw. sagt, dass man nur auf einen Weg mit der Aktion und nur durch Osnabrück durchfahren darf. Zitate von der dieser Quelle: [www.mobil.nrw]
"Eine Fahrtunterbrechung ist im Rahmen der Aktion nicht vorgesehen. Wird die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-pfälzischen Teil unterbrochen, gelten die Mitnahme- und Abo-Sommerregelungen nicht mehr. Dann muss (auch für den Weg zurück) ein neues Ticket für sich und alle mitgenommenen Personen/Fahrräder gelöst werden, auch wenn man ins Ursprungsgebiet zurückfährt."
Eine Transitstrecke führt von NRW nach NRW.Aber welches sind jetzt "die Transitstrecken im SPNV über Osnabrück"? Augenscheinlich gibt es nach dieser Formulierung ja mehrere von ihnen.
Der NRW-Tarif selbst sagt dazu (Anhang 1c):
"Über NRW hinaus gelten die PauschalpreisTickets im SPNV auf den folgenden Streckenabschnitten:
In Niedersachsen:
• Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (Westf) (KBS 375)
• Osnabrück Hbf – Lengerich (Westf) (KBS 385)
• Osnabrück Hbf – Halen (KBS 392/394)
• Osnabrück Hbf – Westbarthausen (KBS 402)
• Holzminden – Lüchtringen (KBS 403)"
Von den fünf Strecken führen die vier ersten alle über Osnabrück. Dass die Regelung sagt, dass man "nur auf einem Weg" oder "nur durch Osnabrück durchfahren" könne, kann ich ehrlich gesagt nicht erkennen, auch wenn ich tief in sie einsteige.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.06.21 16:42
Gott ja. Alle diese Strecken erfüllen tatsächlich in erheblichem Umfang Transitfunktion im NRW-Tarif. Deswegen sind sie ursprünglich überhaupt aufgenommen worden. Beispiele habe ich im Strang mehrere genannt: Halle-Rheine. Minden-Münster. Halen-Bünde etc. etc.Die 3 anderen Strecken enden an einem Ende in Niedersachsen. Kann also kein Transit sein. Und da man da dann eh schon nicht hin darf, darf man auch nicht umsteigen.
Aktuelle Ergänzung unter: [www.vrr.de]Eine Transitstrecke führt von NRW nach NRW.
Das trifft auf Laggenbeck - Bünde zu. Ist deswegen auch eingezeichnet. Die 3 anderen Strecken enden an einem Ende in Niedersachsen. Kann also kein Transit sein. Und da man da dann eh schon nicht hin darf, darf man auch nicht umsteigen.
Holzminden weiß ich jetzt nicht genau.
Also: entweder kein Um- Ein- Ausstieg in Osnabrück. Oder es muss separate Anlagen geben, wo man nur von NRW nach NRW umsteigen kann; so ne Art Berlin-Friedrichstr. früher ...
Wenn die Plüschetagen hier noch eine Weile mitlesen, kommen sie vielleicht noch drauf, was für ein Unsinn sie da wieder angerichtet haben. Mit etwas Glück sogar bis vorm Starttag. Das vom Vorposter erwähnte Versehen bzgl Halen ist natürlich keines - sondern eher Unwissenheit. Gibt dann ne zusätzliche Sondersitzung.Die Formulierungen "Ausnahmen sind die Transitstrecken im Schienenverkehr über Osnabrück und die Siegstrecke." und "Wird die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-pfälzischen Teil unterbrochen, gelten die Mitnahme- und Abo-Sommerregelungen nicht mehr."
passen eben nicht zusammen. Dies führt zwangsläufig zu Irritationen.
Sind es nun 4 oder 2 Strecken ? Es bleibt spannend, ob die Interpretation auf mobil.nrw und auf teutowl.de
an die Auslegung des VRR angepasst wird.
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