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Re: Achtung! Zur Transitstrecke Osnabrück. (o.w.T)

geschrieben von: gezi

Datum: 13.06.21 12:10

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:06:13:12:17:22.

Re: Achtung! Zur Transitstrecke Osnabrück.

geschrieben von: gezi

Datum: 13.06.21 12:16

Zitat
Nicht 'die NRW-Strecken' über Osnabrück, sondern NUR die Strecke Rheine Minden! Eine Fahrtunterbrechung in Niedersachsen ist dabei nicht gestattet!!!! Es ist also von Ibbenbüren-Laggenbeck bis Bünde durchzufahren!

Deswegen hat die Erweiterung auf der Strecke Münster Osnabrück ab Lengerich (und umgekehrt) generell keine Gültigkeit. Somit ist eine 'über Eck-Fahrt' wie z.B. Lengerich Osnabrück Bünde oder Kattenvenne Osnabrück Ibbenbüren nicht zulässig.

Erweiterer können also Osnabrück und den dortigen Zoo und die Altstadt und den Piesberg und auch Blaschi niemals mit dem Ticket besuchen. Auf keinem Wege. Aber Blaschi ist ja eh nie da.

Das gibt wieder großes Kino für das Zugpersonal ...
Auch wenn ich noch keine Tarifbedingungen finde:

Ich glaube, das trifft nicht zu. Beworben wird jedenfalls ausdrücklich "auf den Transitstrecken im Schienenverkehr über Osnabrück". Das sind im NRW-Tarif außer Ibbenbüren-Laggenbeck bis Bünde auch Westbarthausen-Osnabrück, Lengerich-Osnabrück und Halen-Osnabrück. Für alle diese Strecke sind Transitrelationen über OS bepreisbar.

Wenn ich also etwa von Halle (Westf) nach Ibbenbüren (auch in Westf) will, muss ich nicht über Brackwede- Münster-Rheine fahren. Anderenfalls wäre übrigens Halen in NRW gar nicht erreichbar - dahin kommt man überhaupt nur im Transit durch Niedersachsen.

Richtig ist allerdings, dass kommuniziert wird, Fahrtunterbrechungen in Niedersachsen seien nicht zugelassen. Könnte aber sein, dass das schwer kontrollierbar ist.

Halen. Vorschriften. Und großes Kino.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.06.21 16:22

Hey.


gezi schrieb:
Zitat
Nicht 'die NRW-Strecken' über Osnabrück, sondern NUR die Strecke Rheine Minden! Eine Fahrtunterbrechung in Niedersachsen ist dabei nicht gestattet!!!! Es ist also von Ibbenbüren-Laggenbeck bis Bünde durchzufahren!

Deswegen hat die Erweiterung auf der Strecke Münster Osnabrück ab Lengerich (und umgekehrt) generell keine Gültigkeit. Somit ist eine 'über Eck-Fahrt' wie z.B. Lengerich Osnabrück Bünde oder Kattenvenne Osnabrück Ibbenbüren nicht zulässig.
Auch wenn ich noch keine Tarifbedingungen finde:

Ich glaube, das trifft nicht zu. Beworben wird jedenfalls ausdrücklich "auf den Transitstrecken im Schienenverkehr über Osnabrück". Das sind im NRW-Tarif außer Ibbenbüren-Laggenbeck bis Bünde auch Westbarthausen-Osnabrück, Lengerich-Osnabrück und Halen-Osnabrück. Für alle diese Strecke sind Transitrelationen über OS bepreis

Wenn ich also etwa von Halle (Westf) nach Ibbenbüren (auch in Westf) will, muss ich nicht über Brackwede- Münster-Rheine fahren. Anderenfalls wäre übrigens Halen in NRW gar nicht erreichbar - dahin kommt man überhaupt nur im Transit durch Niedersachsen.

Richtig ist allerdings, dass kommuniziert wird, Fahrtunterbrechungen in Niedersachsen seien nicht zugelassen. Könnte aber sein, dass das schwer kontrollierbar ist.
Das ist ganz einfach kontrollierbar! Wer hinter Osnabrück im Zug sitzt und vorher nicht, der hat die Fahrt illegal unterbrochen und zahlt 60 Euro. Und wer im RE 2 oder der RB 66 zwischen Osnabrück und Lengerich angetroffen wird, für den gilt dasselbe. Oder im Haller Willem zwischen Westbarthausen und Osnabrück. Der kann da auf legalem Wege nicht hingekommen sein.

Richtig ist dabei das Problem Halen. Das ist gemäß den Regelungen mit den Erweiterungen nicht erreichbar.

Wobei diese Ausnahme in Richtung Halen ja kein Problem wäre. Ausstieg kann ja nur Osnabrück Hbf sein und es kann ja nur mit der NWB-RB nach Halen gehen. Auf dem Hinweg läßt sich natürlich betrügen, indem man die Fahrt Osnabrück Halen verfallen läßt.

Andersrum ist das in der Tat ein Problem: der Fahrgast müßte nachweisen, dass er aus Halen kommt, wenn er in Osnabrück in ein Westfalen-Zug einsteigt. Da müßte das Land NRW der NWB entsprechende Formulare zur Verfügung stellen, die dann von Lokführer oder Zugbegleiter an die Einsteiger ausgegeben werden. Oder es gibt eine elektronische Lösung irgendwas mit ner App oder so.

Denn sonst kommt ja auch der Halener Zeitkarteninhaber gar nicht von Fleck weg. Die Erweiterung würde für ihn nichts bringen. Das ist Diskriminierung.


Ich sähe da jedenfalls großes Medienpotential. Der Fahrgast steigt in Osnabrück in den Westfalenzug. Behauptet, aus Halen zu kommen, ohne das beweisen zu können. Ist dem Schaffner aber eh egal, kein Umstieg in Niedersachsen: 60 Euro werden fällig. Am besten bei einer Familie mit Kindern. Und natürlich mit Eskalation, BPol-Einsatz und Rauswurf und so. Und dann muss wer die Medien auf's Thema bringen ...

Danach kennt jeder bundesweit die eigentliche Idee des Landes ...

Schöne Grüße von jörg

Re: Halen. Vorschriften. Und großes Kino.

geschrieben von: gezi

Datum: 13.06.21 16:42

Zitat
Das ist ganz einfach kontrollierbar! Wer hinter Osnabrück im Zug sitzt und vorher nicht, der hat die Fahrt illegal unterbrochen und zahlt 60 Euro. Und wer im RE 2 oder der RB 66 zwischen Osnabrück und Lengerich angetroffen wird, für den gilt dasselbe. Oder im Haller Willem zwischen Westbarthausen und Osnabrück. Der kann da auf legalem Wege nicht hingekommen sein.

Nur weil Du schlicht an der Meinung festhältst, dass die Erweiterung auf den Strecken nach Westbarthausen und Lengerich nicht gilt. Ich behaupte aber das Gegenteil. Und nun?

Wer jetzt nach Osnabrück und vorher nicht im Zug sitzt, aber erklärt, aus Richtung Westbarthausen oder Lengerich (oder eben auch Halen) umgestiegen zu sein, kann offensichtlich doch legal im Zug sein.

Problem. Und Lösung.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.06.21 17:24

Huhu.


gezi schrieb:
Nur weil Du schlicht an der Meinung festhältst, dass die Erweiterung auf den Strecken nach Westbarthausen und Lengerich nicht gilt. Ich behaupte aber das Gegenteil. Und nun?
Müssen wir wen suchen, der so fährt. Und beanzeigt wird. Und das Ganze vor den EuGH bringt.

Wird ein Problem werden. Erstmal muss wer so fahren. Dann muss es überhaupt erstmal einen Schaffner geben. Der muss sich dann dafür auch noch interessieren. Und dann muss er auch noch entschlossen handeln wollen. Kurzum: eher stürzt der Kölner Dom wegen eines Erdbebens ein, als dass wir alle höchstrichterliche Klarheit bekommen.

Aber vielleicht lesen die entsprechenden NRW-Stellen hier ja mit und präzisieren noch etwas in den nächsten Tagen. Dazu dann noch zig Palaverrunden mit dem Land Niedersachsen. Bis dann einen Tag vorm Start ein 14-seitiges Regelwerk geschaffen ist.

Ansonsten ist mein Recht, auf meiner Meinung zu beharren, genau gleich zu werten, wie dein Recht, auf deiner Meinung zu beharren.


Schöne Grüße von jörg

Re: Problem. Und Lösung.

geschrieben von: gezi

Datum: 13.06.21 17:37

Zitat
Ansonsten ist mein Recht, auf meiner Meinung zu beharren, genau gleich zu werten, wie dein Recht, auf deiner Meinung zu beharren.
Demgegenüber scheint mir das Bedürfnis nach 14-seitigen Regelwerken, höchstrichterlicher Klarheit, großem Kino und vier Ausrufezeichen in diesem Strang einseitig verteilt :-)

Schönen Gruß aus OWL - von hier aus gesehen gibt´s eine Menge Relationen, die man so fährt.

Und Lösung.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.06.21 17:53

Huhu.


gezi schrieb:
Schönen Gruß aus OWL - von hier aus gesehen gibt´s eine Menge Relationen, die man so fährt.
Wer bestreitet das denn? Ist zumal mein täglich Brot.

Es geht doch darum, ob auch so mit der Erweiterung gefahren werden darf!

Und nein, ich will keine 14-seitigen Regelwerke. Sondern Regelungen, die praktikabel sind. Und sinnig. Und nicht so ein Kinderquatsch: wir möchten aber nicht, dass der Westfale in Niedersachsen Geld läßt. Und wir wollen nicht Niedersachsen um Erlaubnis bitten und womöglich noch Entschädigungen zahlen.

Wobei ohnehin keine 125 Fahrgäste davon Gebrauch machen.

Schöne Grüße von jörg

Re: Und Lösung.

geschrieben von: gezi

Datum: 13.06.21 18:05

Zitat
Es geht doch darum, ob auch so mit der Erweiterung gefahren werden darf!

Und nein, ich will keine 14-seitigen Regelwerke. Sondern Regelungen, die praktikabel sind. Und sinnig. Und nicht so ein Kinderquatsch: wir möchten aber nicht, dass der Westfale in Niedersachsen Geld läßt. Und wir wollen nicht Niedersachsen um Erlaubnis bitten und womöglich noch Entschädigungen zahlen.
Da finden wir uns. Der Wunsch, es möge in OS nicht umgestiegen werden dürfen, auch wenn ich von Minden nach Münster oder von Halle nach Rheine will, scheint mir aber weder das eine noch das andere. Ich finde dafür aber eben auch gar keinen Anhaltspunkt. Schon gar nicht dafür, ich dürfe von Halle gar nicht erst nach OS fahren, wenn ich nach Rheine will, von Bünde aber schon.

Re: Und Lösung.

geschrieben von: Frank St.

Datum: 13.06.21 19:48

Moin,

habe mit Amusement Euren Disput verfolgt.

Nur, auch wenn sich das jetzt wie eine kalte Dusche anfühlt: Glaubt Ihr ernsthaft, dass sich aus besagten Verbundgebieten irgendeine Nase für eines der in Rede stehenden Dörfchen interessiert? Nur weil es dort eventuell einen Dorfkrug gibt, aber sonst kaum Sensationen (warum habe ich gerade Shorty und seine Bauern aus Büttenwarder vor Augen?).

Von daher blicke ich sehr entspannt auf die zwar konstruierbaren, aber in der Praxis kaum eintretenden Konflikte. Allerdings fürchte ich, dass trotzdem jenes 14-seitige Regelwerk entstehen könnte, spätestens, wenn jemand von "denen" hier mitliest. So etwas darf einfach nicht ungeregelt bleiben.
Wir werden sehen, auch wer von Euch über den anderen obsiegen wird.

Jedenfalls danke ich als Immer-noch-Ticket2000-Inhaber für die Möglichkeit, einige neue Wege im Lande probieren zu können, ohne mich in neue Kosten zu stürzen (auch wenn Halen in meiner Liste bestimmt nicht vorkommen wird).

In diesem Sinne, möge der Bessere gewinnen.

Grüße Frank

Zu meinen Beiträgen:
- Eisenbahnen [www.drehscheibe-foren.de]
- Historisches Forum [www.drehscheibe-foren.de]
- Straßenbahnen [www.drehscheibe-foren.de]

Re: Und Lösung.

geschrieben von: Signalschruber

Datum: 13.06.21 20:02

Zitat
Wer bestreitet das denn? Ist zumal mein täglich Brot.
Erfassen ist etwas anderes als kontrollieren.


Zitat
Es geht doch darum, ob auch so mit der Erweiterung gefahren werden darf!
Ja, der NRW-Tarif hält auch andere Tickets bereit bei denen in Osnabrück nicht ausgestiegen aber umgestiegen werden darf.

Zitat
Und nein, ich will keine 14-seitigen Regelwerke.
Optimist.

Re: Und Lösung.

geschrieben von: gezi

Datum: 13.06.21 20:19

Zitat
Glaubt Ihr ernsthaft, dass sich aus besagten Verbundgebieten irgendeine Nase für eines der in Rede stehenden Dörfchen interessiert? Nur weil es dort eventuell einen Dorfkrug gibt, aber sonst kaum Sensationen (warum habe ich gerade Shorty und seine Bauern aus Büttenwarder vor Augen?).
Nun, das ist doch ziemlich offensichtlich: Ich tu´s. Und das ist für mich Grund genug, mich um die Gültigkeit zu kümmern. Ich bin da anspruchslos. Und ohne schlechtes Gewissen.

Will aber nicht ausschließen, dass es auch die Zeitkarteninhaber in Ibbenbüren (51.000 Einwohner), Bünde (47.000 Einwohner) oder anderswo hier rum interessiert. Die kenn ich nicht alle.

Re: Halen. Vorschriften. Und großes Kino.

geschrieben von: Torsten83

Datum: 14.06.21 13:54

gezi schrieb:
Zitat
Das ist ganz einfach kontrollierbar! Wer hinter Osnabrück im Zug sitzt und vorher nicht, der hat die Fahrt illegal unterbrochen und zahlt 60 Euro. Und wer im RE 2 oder der RB 66 zwischen Osnabrück und Lengerich angetroffen wird, für den gilt dasselbe. Oder im Haller Willem zwischen Westbarthausen und Osnabrück. Der kann da auf legalem Wege nicht hingekommen sein.

Nur weil Du schlicht an der Meinung festhältst, dass die Erweiterung auf den Strecken nach Westbarthausen und Lengerich nicht gilt. Ich behaupte aber das Gegenteil. Und nun?

Wer jetzt nach Osnabrück und vorher nicht im Zug sitzt, aber erklärt, aus Richtung Westbarthausen oder Lengerich (oder eben auch Halen) umgestiegen zu sein, kann offensichtlich doch legal im Zug sein.
Neben Behauptungen würde ich auf der Seite der Regelungen nachsehen, was da steht und die Regelung zeigt bzw. sagt, dass man nur auf einen Weg mit der Aktion und nur durch Osnabrück durchfahren darf. Zitate von der dieser Quelle: [www.mobil.nrw]

"Eine Fahrtunterbrechung ist im Rahmen der Aktion nicht vorgesehen. Wird die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-​pfälzischen Teil unterbrochen, gelten die Mitnahme-​ und Abo-​Sommerregelungen nicht mehr. Dann muss (auch für den Weg zurück) ein neues Ticket für sich und alle mitgenommenen Personen/Fahrräder gelöst werden, auch wenn man ins Ursprungsgebiet zurückfährt."

Die Abbildung zeigt hier auch nur überhaupt eine erlaubte Verbindung durch Niedersachsen, keine verschiedenen Alternativen mit einem (nötigen) Umstieg in Osnabrück:
https://www.mobil.nrw/fileadmin/_processed_/f/c/csm_mobil.nrw_Karte_NRW_Abo-Sommeraktion_2021_a4e7dc3a6c.jpg
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, das muss jeder selber wissen. Was sieht denn hier das Amtsdeutsch vor: ist ein Umstieg gleichzeitig auch eine Fahrtunterbrechung? Wenn ja, dann wäre auch der direkte Umstieg durch die Regelung schon verboten.

LG
Torsten

Re: Halen. Vorschriften. Und großes Kino.

geschrieben von: gezi

Datum: 14.06.21 14:53

Zitat
Neben Behauptungen würde ich auf der Seite der Regelungen nachsehen, was da steht und die Regelung zeigt bzw. sagt, dass man nur auf einen Weg mit der Aktion und nur durch Osnabrück durchfahren darf. Zitate von der dieser Quelle: [www.mobil.nrw]

"Eine Fahrtunterbrechung ist im Rahmen der Aktion nicht vorgesehen. Wird die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-​pfälzischen Teil unterbrochen, gelten die Mitnahme-​ und Abo-​Sommerregelungen nicht mehr. Dann muss (auch für den Weg zurück) ein neues Ticket für sich und alle mitgenommenen Personen/Fahrräder gelöst werden, auch wenn man ins Ursprungsgebiet zurückfährt."
Tja. Zitat gleiche Quelle: "Die Übergangsbereiche nach Niedersachsen, Hessen, Rheinland-​Pfalz, Belgien und die Niederlande sind nicht eingeschlossen. Ausnahme sind die Transitstrecken im SPNV über Osnabrück und die Siegstrecke."

Aber welches sind jetzt "die Transitstrecken im SPNV über Osnabrück"? Augenscheinlich gibt es nach dieser Formulierung ja mehrere von ihnen.

Der NRW-Tarif selbst sagt dazu (Anhang 1c):

"Über NRW hinaus gelten die PauschalpreisTickets im SPNV auf den folgenden Streckenabschnitten:

In Niedersachsen:
• Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (Westf) (KBS 375)
• Osnabrück Hbf – Lengerich (Westf) (KBS 385)
• Osnabrück Hbf – Halen (KBS 392/394)
• Osnabrück Hbf – Westbarthausen (KBS 402)
• Holzminden – Lüchtringen (KBS 403)"

Von den fünf Strecken führen die vier ersten alle über Osnabrück. Dass die Regelung sagt, dass man "nur auf einem Weg" oder "nur durch Osnabrück durchfahren" könne, kann ich ehrlich gesagt nicht erkennen, auch wenn ich tief in sie einsteige.

Viele Grüße aus OWL.

Transitstrecke: von NRW nach NRW

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.06.21 16:19

gezi schrieb:
Aber welches sind jetzt "die Transitstrecken im SPNV über Osnabrück"? Augenscheinlich gibt es nach dieser Formulierung ja mehrere von ihnen.

Der NRW-Tarif selbst sagt dazu (Anhang 1c):

"Über NRW hinaus gelten die PauschalpreisTickets im SPNV auf den folgenden Streckenabschnitten:

In Niedersachsen:
• Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (Westf) (KBS 375)
• Osnabrück Hbf – Lengerich (Westf) (KBS 385)
• Osnabrück Hbf – Halen (KBS 392/394)
• Osnabrück Hbf – Westbarthausen (KBS 402)
• Holzminden – Lüchtringen (KBS 403)"

Von den fünf Strecken führen die vier ersten alle über Osnabrück. Dass die Regelung sagt, dass man "nur auf einem Weg" oder "nur durch Osnabrück durchfahren" könne, kann ich ehrlich gesagt nicht erkennen, auch wenn ich tief in sie einsteige.

Eine Transitstrecke führt von NRW nach NRW.

Das trifft auf Laggenbeck - Bünde zu. Ist deswegen auch eingezeichnet. Die 3 anderen Strecken enden an einem Ende in Niedersachsen. Kann also kein Transit sein. Und da man da dann eh schon nicht hin darf, darf man auch nicht umsteigen.


Holzminden weiß ich jetzt nicht genau.

Also: entweder kein Um- Ein- Ausstieg in Osnabrück. Oder es muss separate Anlagen geben, wo man nur von NRW nach NRW umsteigen kann; so ne Art Berlin-Friedrichstr. früher ...


Schöne Grüße von jörg

Re: Halen. Vorschriften. Und großes Kino.

geschrieben von: Transitverkehr

Datum: 14.06.21 16:20

Meiner Meinung nach hat der Bahnratefuchs Recht. Ich verstehe die Skizze auf mobil.nrw auch so, dass es insgesamt nur 2 zulässige Transitstrecken gibt. Eine davon ist die Strecke zwischen Ibbenbüren und Bünde. Die andere ist in Rheinland-Pfalz.

Auch die Hinweise auf [teutoowl.de] stützen diese Vermutung:
"Gilt die Dankeschön-Aktion auch für die Übergangsbereiche, z. B. nach Niedersachsen, Hessen und die Niederlande?
Nein, die Dankeschön-Aktion gilt nur für NRW (geografische Grenze). Die Übergangsbereiche sind nicht eingeschlossen. Ausnahmen sind die Transitstrecken im Schienenverkehr über Osnabrück und die Siegstrecke, also zum Beispiel eine Fahrt von Herford nach Rheine (von NRW nach NRW).

Darf ich bei der Durchfahrt über die Transitstrecken in Niedersachsen/Rheinland-Pfalz die Fahrt unterbrechen?
Eine Fahrtunterbrechung ist im Rahmen der Aktion nicht vorgesehen. Wenn die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-pfälzischen Teil unterbrochen wird, gelten die Dankeschön-Regelungen nicht mehr.
Mein Abo gilt auch in Osnabrück - darf ich weiterhin dorthin fahren und gilt die Dankeschön-Aktion auch hier?
Ja, Sie dürfen mit Ihrem Abo nach Osnabrück fahren, allerdings gelten die Regelungen der Dankeschön-Aktion nicht. Für Mitreisende müssen dann ggf. Tickets gekauft werden. Auch die zeitliche Beschränkung Ihres Abos (z.B. 9 UhrAbo) sind weiterhin gültig und nicht aufgehoben. "

Mein Fazit: Als Inhaber eines 9 Uhr Abos für das Netz Westfalen darf ich in Osnabrück nicht vor 9 Uhr in der Woche losfahren und auch keine Mitfahrer oder Fahrräder vor 19Uhr mitnehmen. Das große Dankeschön ist das nicht für die Abonnenten, auch mit Streckenzeitkarten nach Bielefeld oder Münster.
Der Vorteil liegt allein in der Erweiterung auf die Gebiete der anderen NRW Verkehrsverbünde.
Und jemand mit kleinem Abo zwischen Lotte und Osnabrück kann die Vorteile der Sommeraktion auch kaum nutzen, weil es nur über den Umweg Ibbenbüren oder Lengerich möglich ist.

Die Inhaber eines Pauschalpakets aus dem NRW Tarif oder der Netzkarte Westfalen können natürlich auf allen Strecken im Osnabrücker Raum Richtung NRW fahren, auch auf niedersächsischen Abschnitten ein- und aussteigen. Nur jeglicher Bonus der Sommeraktion entfällt hierbei.

Viele Grüße aus Osnabrück.

Beide Strecken heißt dann: je Fahrtrichtung. (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.06.21 16:42

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Re: Transitstrecke: von NRW nach NRW

geschrieben von: gezi

Datum: 14.06.21 20:11

Zitat
Die 3 anderen Strecken enden an einem Ende in Niedersachsen. Kann also kein Transit sein. Und da man da dann eh schon nicht hin darf, darf man auch nicht umsteigen.
Gott ja. Alle diese Strecken erfüllen tatsächlich in erheblichem Umfang Transitfunktion im NRW-Tarif. Deswegen sind sie ursprünglich überhaupt aufgenommen worden. Beispiele habe ich im Strang mehrere genannt: Halle-Rheine. Minden-Münster. Halen-Bünde etc. etc.
Deshalb "kann" das sehr wohl Transit sein. Hier beweist Du deshalb lediglich, dass Du recht hast, weil Du recht hast. Mag ja sein, dass es so gemeint ist. Aber diese Art von Argumentation ist so zirkelschlüssig, dass sie Deine Auffassung sicherlich nicht beweist.
Wie gesagt: Mit gleichem Recht lässt sich darauf hinweisen, dass in der Mehrzahl "die Transitstrecken im SPNV über Osnabrück" bezeichnet sind. Und wenn man darunter nicht Kursbuchstrecken versteht, sondern Relationen, gibt es davon eine ganze Menge.

Man wird sehen.

Viele Grüße aus OWL

Re: Transitstrecke: von NRW nach NRW

geschrieben von: gezi

Datum: 21.06.21 13:09

Zitat
Eine Transitstrecke führt von NRW nach NRW.

Das trifft auf Laggenbeck - Bünde zu. Ist deswegen auch eingezeichnet. Die 3 anderen Strecken enden an einem Ende in Niedersachsen. Kann also kein Transit sein. Und da man da dann eh schon nicht hin darf, darf man auch nicht umsteigen.


Holzminden weiß ich jetzt nicht genau.

Also: entweder kein Um- Ein- Ausstieg in Osnabrück. Oder es muss separate Anlagen geben, wo man nur von NRW nach NRW umsteigen kann; so ne Art Berlin-Friedrichstr. früher ...

Aktuelle Ergänzung unter: [www.vrr.de]

"Die Übergangsbereiche nach Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Belgien und die Niederlande sind nicht eingeschlossen. Ausnahme sind die Transitstrecken im SPNV über Osnabrück (RE 2, RE 60, RB 61 und RB 75) und die Siegstrecke (RE 9, RB 90, RB 93 und RB 96)."

Demnach sind also nicht nur die durch Osnabrück durchfahrenden Züge der RE 60 und RB 61 einbezogen, sondern auch die Umsteigeverbindungen von und nach den Richtungen Lengerich (RE 2) und Westbarthausen (RB 75) - wie ich vermutet hatte. Vergessen sind in der Mitteilung des VRR allerdings die Züge von und nach Halen - ich vermute hier aber ein Versehen.

Viele Grüße aus OWL

Re: Transitstrecke: von NRW nach NRW

geschrieben von: Transitverkehr

Datum: 21.06.21 15:54

Die Formulierungen "Ausnahmen sind die Transitstrecken im Schienenverkehr über Osnabrück und die Siegstrecke." und "Wird die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-​pfälzischen Teil unterbrochen, gelten die Mitnahme-​ und Abo-​Sommerregelungen nicht mehr."
passen eben nicht zusammen. Dies führt zwangsläufig zu Irritationen.
Sind es nun 4 oder 2 Strecken ? Es bleibt spannend, ob die Interpretation auf mobil.nrw und auf teutowl.de
an die Auslegung des VRR angepasst wird.

Es geht voran ...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.06.21 23:21

Huhu.


Transitverkehr schrieb:
Die Formulierungen "Ausnahmen sind die Transitstrecken im Schienenverkehr über Osnabrück und die Siegstrecke." und "Wird die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-​pfälzischen Teil unterbrochen, gelten die Mitnahme-​ und Abo-​Sommerregelungen nicht mehr."
passen eben nicht zusammen. Dies führt zwangsläufig zu Irritationen.
Sind es nun 4 oder 2 Strecken ? Es bleibt spannend, ob die Interpretation auf mobil.nrw und auf teutowl.de
an die Auslegung des VRR angepasst wird.
Wenn die Plüschetagen hier noch eine Weile mitlesen, kommen sie vielleicht noch drauf, was für ein Unsinn sie da wieder angerichtet haben. Mit etwas Glück sogar bis vorm Starttag. Das vom Vorposter erwähnte Versehen bzgl Halen ist natürlich keines - sondern eher Unwissenheit. Gibt dann ne zusätzliche Sondersitzung.

Immerhin geht es in Tippelschritten voran. Man sollte das Thema nochmal prominent nach oben holen.


Schöne Grüße von jörg
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