geschrieben von: Chris-S
Datum: 05.05.21 15:47
Zwei Punkte:Darin wird es nur um die Höhe der Kosten gehen, nicht um das "ob" oder "wie". Ich wüsste nicht, wie die Stadt einen solchen Bahnhof verhindern will, die Gründe habe ich schon dargelegt. Entgangener Gewinn dürfte hier nicht schadensersatzfähig sein.
Die Stadt beschwert sich zwar über Verträge zulasten Dritter, aber weil das AEG hier eindeutig ist, dürfte sie mit der Argumentation nicht weit kommen.
geschrieben von: graetz
Datum: 05.05.21 15:53
Dass die Bahn was zugeben soll, ist auch nirgends zu lesen. Da es nur um Teile geht, die sich nicht überbauen lassen, wird die Summe, die da rauskommt, auch sehr übersichtlich.Das Landesverkehrsministerium könnte sagen wir möchten bauen. Die DB könnte sagen - wir sehen zwar den Bedarf nicht, ihr könnt uns gerne beauftragen. Unsere Eigenbeteiligung ist übrigens 0 und wir stellen euch die (jetzt nehm ich die korrekte Bezeichnung) Rückabwicklungskosten des Grundstückskauf (Beinhaltet sicherlich auch die Zinsen ) in Rechnung.
Neben dem politischen Weg steht der Stadt auch der juristische Weg offen.
Was ist eigentlich mit Charterverkehr, z.B. die vor Corona immer üblicheren Fußballzüge samt Partywagen? Wäre dafür in S21 Platz, oder gäbe es sonstwo lange genug ne freie Kante, an der angetrunkene Fans langsam in/aus dem Zug torkeln könnten?Christian_AT schrieb:Gerne!ich hätte einfach gerne einmal ein paar Fakten damit ich mir eine Meinung bilden kann, aktuell ist das für mich nur eine politische Scheinheiligkeit und dafür hab ich nun echt keinen Bedarf
Dann als Aufschlag zwei ganz konkrete Fakten. Völlig unabhängig von Deutschland-Takten, Kapazitäts-Streitereien, sondern einfach für den täglichen Bedarf:
1) Keine Unterbrechung der Gäubahn für >10 Jahre.
2) Redundanz bei S-Bahn-Störungen in der Röhre. So wie zuletzt gestern.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 05.05.21 16:01
Eine oberirdische Variante ist schon deshalb preiswerter, weil oberirdisch bauen preiswerter als Tunnel bauen ist. Obendrein komfortabler für die Fahrgäste, die nicht in einem muffigen Keller, sondern an der frischen Luft ankommen.graetz schrieb:
"Ursache und Wirkung verwechselt. Die Tieferlegung ist ein angebotener Kompromiss. Günstiger und einfacher zu realisieren wäre der Erhalt."
Ich habe nur ein Faktum beschrieben und dabei nichts verwechselt.
Wenn Du oberirdisch bleiben willst müsstest Du trotzdem die Zufahrt oder zumindest weite Teile komplett neu bauen. Überwurfwerke brauchst man dann nicht mehr in dem Maße. Der Verkehr nach Bad Cannstatt muss nicht mehr entmischt werden. Die S-Bahn verläuft nicht mehr durchs Vorfeld. Du darfst auch nicht vergessen, die Grundstücke für oberirdische Strecken gibt es nicht umsonst. Die gehören der Stadt und müssten der Stadt abgekauft werden. Ich nehme an, dass das Verkehrsministerium eine oberirdische Lösung präsentiert hätte, wenn die wirklich vorteilhafter wäre.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 05.05.21 16:08
"Alle Beteiligte" meint nicht unbedingt auch die Stadt. Land und Bund sind ausreichend, wie bei den meisten Schienenbauprojekten in Deutschland. Dieser Ergänzungsbahnhof wird ja nicht Teil von Stuttgart 21, sondern ein Ergänzungsprojekt.Wenn das Verkehrsministerium eine Ergänzungsstation haben möchte, bekommen die das nur mit Bund Bahn und Stadt in Einvernehmen hin. S21 hat ja auch nur geklappt, weil es in einem bestimmten Zeitfenster ein Einvernehmen zwischen alle Beteiligten gab.
geschrieben von: dt8.de
Datum: 05.05.21 16:14
Ja, das kann sie tun. Allerdings hätte sie dann schlechte Rechtsberatung gehabt, weil sie nicht damit durchkommen wird. Urteile in dieser Richtung gibt es, Beispiel Wiehltalbahn. Da ging IIRC es auch um Streckenabschnitte, die zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb waren, aber der Betreiber nicht aufgeben wollte.Lieber dt8.de,ZitatZwei Punkte:Darin wird es nur um die Höhe der Kosten gehen, nicht um das "ob" oder "wie". Ich wüsste nicht, wie die Stadt einen solchen Bahnhof verhindern will, die Gründe habe ich schon dargelegt. Entgangener Gewinn dürfte hier nicht schadensersatzfähig sein.
Die Stadt beschwert sich zwar über Verträge zulasten Dritter, aber weil das AEG hier eindeutig ist, dürfte sie mit der Argumentation nicht weit kommen.
1) Die Stadt könnte vor dem Verwaltungsgericht den Bedarf an der Ergänzungsstation anzweifeln. Das wäre die juristische Marschrichtung.
Den habe ich zugestimmt mit dem Hinweis, dass das ggf. billiger als ein Rückkauf wäre.2) Ich habe gar nicht von Schadensersatz gesprochen. Ich habe nur angemerkt, dass die Stadt den Kaufpreis (plus wahrscheinlich Zinsen) zurückerstattet bekommen muss. Die Bahn wird also garantiert dafür sorgen, dass der Betrag nicht mit ihr heimfährt.
Die Situation ist aber mit dem nicht-fertig-werden der Gäubahneinbindung eine andere als bisher. Das Land bestellt Züge, die DB kann dann die Infrastruktur nicht ohne Ersatz einstellen. Den Flughafen-Ersatz gibt es ja nicht.Punkt 2 führt mich zur Einschätzung, dass die Bahn kein gesteigertes Interesse daran hat einen irgendwie gearteten Bedarf zu sehen. Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass die Bahn die Entwidmung der Anlagen beantragen wird.
Ohne die Stadt dürfte der Rest in Einvernehmen zu bringen sein.Wenn das Verkehrsministerium eine Ergänzungsstation haben möchte, bekommen die das nur mit Bund Bahn und Stadt in Einvernehmen hin. S21 hat ja auch nur geklappt, weil es in einem bestimmten Zeitfenster ein Einvernehmen zwischen alle Beteiligten gab.
geschrieben von: dt8.de
Datum: 05.05.21 16:17
Was die Grundstücke angeht: für den Bau von S 21 hat man rund 3000 Grundstückseigentümer enteignet. Da sollte das doch auch bei einem einzigen weiteren Eigner, der Stadt, gelingen. Wenn es denn wirklich notwendig wird.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 05.05.21 16:25
Weil es auch dann einer (Teil-)Enteignung bedarf, wenn der bisherige Eigentümer die Fläche behält, aber Einschränkungen, z.B. durch unter dem Gelände verlaufende Tunnel, in Kauf nehmen muss.Traumflug schrieb:Wozu?Was die Grundstücke angeht: für den Bau von S 21 hat man rund 3000 Grundstückseigentümer enteignet. Da sollte das doch auch bei einem einzigen weiteren Eigner, der Stadt, gelingen. Wenn es denn wirklich notwendig wird.
geschrieben von: dt8.de
Datum: 05.05.21 16:49
Du hättest Recht, wenn es Flächen sind, die bisher nicht dem Bahnbetrieb dienten. Aber wir sprechen gerade von Flächen, die dem bereits Bahnbetrieb gewidmet sind, wo es nur einen privatrechtlichen Vertrag zwischen DB und Stadt gibt, nach dem die DB die Flächen ohne diese Widmung zu übergeben hat. Ein solcher Privatvertrag kann aber eine Widmung nach AEG nicht aushebeln.dt8.de schrieb:Weil es auch dann einer (Teil-)Enteignung bedarf, wenn der bisherige Eigentümer die Fläche behält, aber Einschränkungen, z.B. durch unter dem Gelände verlaufende Tunnel, in Kauf nehmen muss.Traumflug schrieb:Wozu?Was die Grundstücke angeht: für den Bau von S 21 hat man rund 3000 Grundstückseigentümer enteignet. Da sollte das doch auch bei einem einzigen weiteren Eigner, der Stadt, gelingen. Wenn es denn wirklich notwendig wird.
Den Abbau der Kopfbahnhofs nach § 11 AEG zu verhindern, hat übrigens schon mal ein Startup namens "Stuttgarter Netz AG" versucht. Auch mit Verweis auf die Wiehltalbahn und Züge, die nur in den Kopfbahnhof fahren können. Hat nicht geklappt. Allerdings kann man auch davon ausgehen, dass sich das Landesverkehrsministerium nicht so stümperhaft wie die SNAG anstellt, da hast Du Recht.
geschrieben von: Stupor Mundi
Datum: 06.05.21 15:40
geschrieben von: Sebastian2
Datum: 06.05.21 16:42
Nun ist das Land ja Vertragspartner und hat damit zugestimmt, dass solche Verkehre nicht bestellt werden. Das Land kann sich nun nicht einfach hinstellen und sagen "Ätschibätschi Stadt, Deine Grundstücke sind jetzt wertlos".Hier ist es noch einfacher: das Land braucht nur Züge von der Ergänzungsstation über Vaihingen auf die Gäubahn zu bestellen, da gibt es keine Wegalternative.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 06.05.21 16:59
Das wuerde ich gerne mal sehen, dass wirklich im Vertrag drinsteht, die "Partner" wollten ueber die Bestellungspolitik auf kaltem Weg eine Entwidmung von Bahnanlagen nicht nur fahrlaessig sondern vorsaetzlich herbeifuehren, und womoeglich sogar erzwingen. Da wuerden manche womoeglich nicht nur zum BVerfGer ziehen, sondern darueber hinaus noch zur Bundesanwaltschaft, die zustaendig fuer Regierungskriminalitaet ist.dt8.de schrieb:Nun ist das Land ja Vertragspartner und hat damit zugestimmt, dass solche Verkehre nicht bestellt werden. Das Land kann sich nun nicht einfach hinstellen und sagen "Ätschibätschi Stadt, Deine Grundstücke sind jetzt wertlos".Hier ist es noch einfacher: das Land braucht nur Züge von der Ergänzungsstation über Vaihingen auf die Gäubahn zu bestellen, da gibt es keine Wegalternative.
geschrieben von: Stupor Mundi
Datum: 06.05.21 17:14
geschrieben von: Walensee
Datum: 06.05.21 19:46
Echt, kann man das irgendwo nachlesen, dass das Land zugesichert hat, dass solche Verkehre nicht bestellt werden? Eine entsprechende Quellenangabe würde mich sehr interessieren. Oder ist das nur eine Interpretation?dt8.de schrieb:Nun ist das Land ja Vertragspartner und hat damit zugestimmt, dass solche Verkehre nicht bestellt werden. Das Land kann sich nun nicht einfach hinstellen und sagen "Ätschibätschi Stadt, Deine Grundstücke sind jetzt wertlos".Hier ist es noch einfacher: das Land braucht nur Züge von der Ergänzungsstation über Vaihingen auf die Gäubahn zu bestellen, da gibt es keine Wegalternative.
geschrieben von: Manu Chao
Datum: 06.05.21 20:16
Was es gibt ist eine ‘Projektförderpflicht’. Der 2009 von Land, Stadt, Region, Flughafen und der DB (inkl. drei Untergesellschaften) unterzeichnete Finanzierungsvertrag enthielt in Paragraph 16 (Schlussbestimmungen) Absatz 10 den Satz: “Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Projekt zu fördern”. Was für Pflichten sich da genau heraus ableiten lassen weiß ich nicht.Echt, kann man das irgendwo nachlesen, dass das Land zugesichert hat, dass solche Verkehre nicht bestellt werden? Eine entsprechende Quellenangabe würde mich sehr interessieren. Oder ist das nur eine Interpretation?
geschrieben von: Jmk
Datum: 06.05.21 20:16
geschrieben von: dt8.de
Datum: 06.05.21 23:28
Nun, dazu gab es ja schon genug Antworten. Aber Fakt ist nunmal, dass der Bau des Bahnhofs in den Koalitionsvertrag eingegangen ist, und ein Bahnhof ohne Bestellung von Zugleistungen völlig sinnlos wäre.dt8.de schrieb:Nun ist das Land ja Vertragspartner und hat damit zugestimmt, dass solche Verkehre nicht bestellt werden. Das Land kann sich nun nicht einfach hinstellen und sagen "Ätschibätschi Stadt, Deine Grundstücke sind jetzt wertlos".Hier ist es noch einfacher: das Land braucht nur Züge von der Ergänzungsstation über Vaihingen auf die Gäubahn zu bestellen, da gibt es keine Wegalternative.
geschrieben von: Stupor Mundi
Datum: 07.05.21 11:56
geschrieben von: graetz
Datum: 07.05.21 14:05
Wo wurde da explizit "zugestimmt"? Es gibt doch nur eine "Projektförderpflicht". Nun will das Land "S21" ja gar nicht verhindern. Auch das Immobilienprojekt will das Land ja grade durch den Kompromissvorschlag "unterirdische" Ergänzungsstation auch nicht verhindern. und da sagen sogar die Stadtplaner, dass die Station kein Hindernis wäre.dt8.de schrieb:Nun ist das Land ja Vertragspartner und hat damit zugestimmt, dass solche Verkehre nicht bestellt werden. Das Land kann sich nun nicht einfach hinstellen und sagen "Ätschibätschi Stadt, Deine Grundstücke sind jetzt wertlos".Hier ist es noch einfacher: das Land braucht nur Züge von der Ergänzungsstation über Vaihingen auf die Gäubahn zu bestellen, da gibt es keine Wegalternative.
geschrieben von: Chris-S
Datum: 07.05.21 15:13
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