Ach, das hat man auch jahrelang von der Gäubahnanbindung behauptet. Kaum hatte sich das mal ein Profi angesehen, war es plötzlich für kleines Geld möglich.mit der Inbetriebnahme von S21 --->>> MUSS <<<---- die Verbindung getrennt werden, zwischen Neckarbrücke (alt und neu) und Bahnhof Bad Cannstatt ist kein Platz für ein zusätzliches Gleisvorfeld, für zusätzliche Überwerfungen oder sonstiges
ähm neinChristian_AT schrieb:Eine höhengleiche Anbindung an Gleise 6,7 und 8 im Westen sollte reichen. Damit käme man gut sowohl auf die Filstalbahn als auch nach Nürnberg (letzteres über die bestehende Überwerfung im Ostkopf Cannstatts). Wenn man Reserven will, bindet man auch noch Gleis 5 im Westen an.Stichwort: HEUTE
mit der Inbetriebnahme von S21 --->>> MUSS <<<---- die Verbindung getrennt werden, zwischen Neckarbrücke (alt und neu) und Bahnhof Bad Cannstatt ist kein Platz für ein zusätzliches Gleisvorfeld, für zusätzliche Überwerfungen oder sonstiges
deshalb MUSS mit Inbetriebnahme die alte Neckarbrücke gekappt werden um die neue anzuschliessen, die neue übernimmt 1:1 die Funkion der alten Neckarbrücke
das ist PHYSIK, die Lehre vom existierenden Raum, wir haben da keine magischen schwarzen Löcher, genauso sind Züge spurgeführte Fahrzeuge die mal eben NICHT den Blinker raushauen können
geschrieben von: Chris-S
Datum: 05.05.21 07:45
geschrieben von: Stupor Mundi
Datum: 05.05.21 09:26
ich hätte einfach gerne einmal ein paar Fakten damit ich mir eine Meinung bilden kann, aktuell ist das für mich nur eine politische Scheinheiligkeit und dafür hab ich nun echt keinen Bedarf
geschrieben von: Chris-S
Datum: 05.05.21 10:23
geschrieben von: graetz
Datum: 05.05.21 10:31
Ursache und Wirkung verwechselt. Die Tieferlegung ist ein angebotener Kompromiss. Günstiger und einfacher zu realisieren wäre der Erhalt.(1) Selbst das Verkehrsministerium will einen tiefer gelegte Ergänzungsstation.
Ein Fakt: Mit acht Bahnsteiggleisen kann man maximal vier Linien pro Knotenzeit in einen ITF-Knoten einbinden. Wenn man das zwei Mal pro Stunde macht ergibt dies 16 Zugankünfte pro Stunde (wenn alle Gleise doppelt belegt würden, könnte man dies auf 32 verdoppeln).ich hätte einfach gerne einmal ein paar Fakten damit ich mir eine Meinung bilden kann, aktuell ist das für mich nur eine politische Scheinheiligkeit und dafür hab ich nun echt keinen Bedarf
geschrieben von: ChrisM
Datum: 05.05.21 11:22
Wir befürworten die Umsetzung der im Zuge des Deutschlandtaktes vorgesehenen Bundesprojekte des beschleunigten Nordzulaufs, der P-Option und des Ausbaus der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen mit dem langen Gäubahntunnel zum Flughafen. Wir setzen auf eine sehr zeitnahe Umsetzung der Planungen und der Finanzierung 10. Mobilität und Infrastruktur 125 durch den Bund im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes. Zu einer für Projektänderungen notwendigen Anpassung des Finanzierungsvertrages zu Stuttgart 21 sind wir bereit, sofern eine gleichwertige Umsetzungs- und Finanzierungsabsicherung ohne Zusatzkosten für das Land gesichert und eine schnellstmögliche Umsetzung gegeben ist.
geschrieben von: Chris-S
Datum: 05.05.21 11:27
Und im Koalitionsvertrag steht nun die "Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen" das liest sich für mich, als wäre auch eine Anbindung aus Cannstadt her vorgesehen. Im Gegensatz zu den früher veröffentlichten Planungen, die nur zwei Zuläufe von der Panoramabahn und Zuffenhausen her vorsahen.Christian_AT schrieb:Eine höhengleiche Anbindung an Gleise 6,7 und 8 im Westen sollte reichen. Damit käme man gut sowohl auf die Filstalbahn als auch nach Nürnberg (letzteres über die bestehende Überwerfung im Ostkopf Cannstatts). Wenn man Reserven will, bindet man auch noch Gleis 5 im Westen an.Stichwort: HEUTE
mit der Inbetriebnahme von S21 --->>> MUSS <<<---- die Verbindung getrennt werden, zwischen Neckarbrücke (alt und neu) und Bahnhof Bad Cannstatt ist kein Platz für ein zusätzliches Gleisvorfeld, für zusätzliche Überwerfungen oder sonstiges
deshalb MUSS mit Inbetriebnahme die alte Neckarbrücke gekappt werden um die neue anzuschliessen, die neue übernimmt 1:1 die Funkion der alten Neckarbrücke
das ist PHYSIK, die Lehre vom existierenden Raum, wir haben da keine magischen schwarzen Löcher, genauso sind Züge spurgeführte Fahrzeuge die mal eben NICHT den Blinker raushauen können
bzw keine zusätzlichen Züge erlaubt bzw kaum zusätzliche Züge, aber wir wollen ja einen großen Wurf was das wieder nicht ist, wieder keine reale Steigerung
Was ist ein Zulauf? Ist das eine Bahnlinie oder eine Strecke mit verschiedenen Zuläufen, so dass geflügelte Züge nur einmal zählen? Allein über Ludwigsburg würde man drei Zuläufe leicht zusammen bekommen. Und die schwäbische Schwarzwaldbahn Leonberg- Calw gibt es ja auch noch. Von Böblingen via Leonberg könnte man sogar die Gäubahn an die Ergänzungsstation anbinden. Also kein Problem, die Kopfbahnsteige voll zu bekommen. Ganz ohne Neckarbrücke.Und im Koalitionsvertrag steht nun die "Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen" das liest sich für mich, als wäre auch eine Anbindung aus Cannstadt her vorgesehen. Im Gegensatz zu den früher veröffentlichten Planungen, die nur zwei Zuläufe von der Panoramabahn und Zuffenhausen her vorsahen.
geschrieben von: dt8.de
Datum: 05.05.21 13:24
Die gehören der Stadt und müssten der Stadt abgekauft werden.
geschrieben von: Chris-S
Datum: 05.05.21 14:06
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 05.05.21 14:27
Der könnte mit einer Feststellung enden, daß keiner der 'Partner' über eine noch gewidmete Bahnstrecke verfügen kann, so daß sämtliche Abmachungen über diese Grundstücke (einschließlich zugehöriger Leistungs- und Zahlungsverpflichtungen) von Beginn an nichtig waren. Damit wäre das Gericht fein raus; den Rest vom Schlamassel müßten diejenigen aufräumen, die ihn angerichtet hatten.Neben dem politischen Weg steht der Stadt auch der juristische Weg offen.
geschrieben von: Nemo
Datum: 05.05.21 14:33
Was ist eigentlich aus der Stuttgarter Netz AG geworden? Die wollten doch den Kopfbahnhof weiterbetreiben!
So einfach ist das nun wiederum auch nicht. Das EIU muss erst auch mal zum Schluss kommen, dass der Bedarf besteht. Wenn die DB sagt, das sehen wir nicht und das Landesverkehrsministerium anderer Meinung ist - was passiert dann?
geschrieben von: dt8.de
Datum: 05.05.21 14:43
Lieber dt8.de,
du hast geschrieben:
"Nein: sie gehören zwar der Stadt, sind aber als Bahnanlagen gewidmet. Eine Freistellung ist nicht möglich, wenn daran Bedarf als Bahnanlage, also als Bahnhof besteht. Da hat die Stadt dann auch keinerlei Planungs- oder Bauhoheit, die untersteht dem EBA bzw. dem EIU.
Ein Abkauf von der Stadt dürfte somit nicht notwendig werden werden, es muss nur das EBA den Ergänzungsbahnhof dort genehmigt.
Die Stadt hat dann zwei Handlungsalternativen: das alles hinnehmen oder von der DB die Rückabwicklung des Grundstückskaufs zu fordern, weil der Grundstück nicht in vereinbartem Zustand übergeben werden kann. Eine Rückabwicklung ist dabei etwas anderes als ein Kauf, weil bei ersterer die Preise feststehen und niedriger sein dürften.
Eine Möglichkeit für die Stadt, das zu verhindern, sehe ich außer auf politischem Weg nicht.
Das wird Nopper vermutlich wissen (irgendwer wird es ihm schon gesagt haben), entsprechend laut tönt er jetzt, weil er keine Alternative hat."
So einfach ist das nun wiederum auch nicht. Das EIU muss erst auch mal zum Schluss kommen, dass der Bedarf besteht. Wenn die DB sagt, das sehen wir nicht und das Landesverkehrsministerium anderer Meinung ist - was passiert dann?
Das Landesverkehrsministerium könnte sagen wir möchten bauen. Die DB könnte sagen - wir sehen zwar den Bedarf nicht, ihr könnt uns gerne beauftragen. Unsere Eigenbeteiligung ist übrigens 0 und wir stellen euch die (jetzt nehm ich die korrekte Bezeichnung) Rückabwicklungskosten des Grundstückskauf (Beinhaltet sicherlich auch die Zinsen ) in Rechnung.
Darin wird es nur um die Höhe der Kosten gehen, nicht um das "ob" oder "wie". Ich wüsste nicht, wie die Stadt einen solchen Bahnhof verhindern will, die Gründe habe ich schon dargelegt. Entgangener Gewinn dürfte hier nicht schadensersatzfähig sein.Neben dem politischen Weg steht der Stadt auch der juristische Weg offen.
geschrieben von: dt8.de
Datum: 05.05.21 14:47
Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht(?) abgelehnt, weil es S21 nicht als neuen Bahnhof sah und somit die Entwidmung der Strecke zum Bahnhof auf Antrag des Bahn zugelassen hätte. Hier ist die Situation aber eine neue, weil die Bahn den alten Bahnhof dann gar nicht mehr (vollständig) aufgibt und somit auch keine Entwidmung der Bahnanlagen beantragen wird.Chris-S schrieb:Was ist eigentlich aus der Stuttgarter Netz AG geworden? Die wollten doch den Kopfbahnhof weiterbetreiben!So einfach ist das nun wiederum auch nicht. Das EIU muss erst auch mal zum Schluss kommen, dass der Bedarf besteht. Wenn die DB sagt, das sehen wir nicht und das Landesverkehrsministerium anderer Meinung ist - was passiert dann?
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