geschrieben von: 103612
Datum: 03.05.21 11:00
Danke fürs Posten. Das spricht ja wirklich mal für die Effizienz der Vergabekammer in Kiel.Moin,
das man diesen Weg gegangen ist, aber die Suchmaschinen helfen da durchaus: [www.eurailpress.de], leider nur kurz und Bündig, aber es geht wohl wirklich vors OLG.
gruß carsten
Das zu beurteilen müssten wir wissen, worum sich die Klage dreht bzw. an welcher Stelle im Vergabeverfahren die Klage von DB Regio ansetzt. Das wissen weder Du noch wir. Oder hast Du nähere Informationen, die hier keiner hat?? Mit dem Glauben alleine kann jedenfalls vor Gericht keiner etwas ausrichten...Ich glaube nicht das das OLG anders entscheiden wird.
Nun ja, zum einen wird ein Auftraggeber kaum so blöd sein, einem unterlegenden Bieter bei Benachrichtigung über den beabsichtigten Zuschlag potenzielle Ansatzpunkte auf dem Silbertablett zu servieren. Und zum anderen hat ein unterlegender Bieter ja ebenso wenig Kenntnis vom Angebot des erfolgreichen Bieters, d.h., ist nicht der Lage, selbst konkrete Schwachstellen zu identifizieren.Brumser schrieb:Das zu beurteilen müssten wir wissen, worum sich die Klage dreht bzw. an welcher Stelle im Vergabeverfahren die Klage von DB Regio ansetzt. Das wissen weder Du noch wir. Oder hast Du nähere Informationen, die hier keiner hat?? Mit dem Glauben alleine kann jedenfalls vor Gericht keiner etwas ausrichten...Ich glaube nicht das das OLG anders entscheiden wird.
Gruß Peter
Es reichen erste Anhaltspunkte, um vor die Vergabekammer zu ziehen, und die müssen nicht zwingend (können aber) aus der Zuschlagsentscheidung hervorgehen. Nach Einsicht der Vergabeakten steht es dem Bewerber immer noch frei den Widerspruchsantrag zurückzuziehen, wenn sich die Anhaltspunkte nicht bestätigen.Nun ja, zum einen wird ein Auftraggeber kaum so blöd sein, einem unterlegenden Bieter bei Benachrichtigung über den beabsichtigten Zuschlag potenzielle Ansatzpunkte auf dem Silbertablett zu servieren. Und zum anderen hat ein unterlegender Bieter ja ebenso wenig Kenntnis vom Angebot des erfolgreichen Bieters, d.h., ist nicht der Lage, selbst konkrete Schwachstellen zu identifizieren.
Letzteres ist doch egal.Was verspricht sich Regio davon? Sinnlos Geld zu verbrennen?
Genau deswegen sind die Vergabekammern der OLG gehalten schnell zu entscheiden und das wird durchaus gemacht. Da kann man dann sie Termine oft halten, siehe in Baden-Württemberg, Stuttgarter Netze.Meine Güte, RDC hat der großen DB schon wieder ein Stückchen Kuchen geklaut. Das ist Majestätsbeleidigung. Da räumt man doch nicht mit freundlichen Grüßen friedlich das Feld. Sind auch alles nur Menschen.
Vielleicht kann man den Betreiberwechsel auch noch etwas hinauszögern. Um ein halbes Jahr oder ein Jahr. Dann muss ein Übergangsvertrag her. Den sich die DB natürlich gut vergüten läßt. Da hat man die o.g. Kosten wieder rein.
Und wer weiß, es ist ja auch möglich, vor Gericht Recht zu bekommen. Ausschreibung beerdigt. Alles muss neu gemacht werden. Zeit geht ins Land. Derweil die DB weiterfährt - zum üppigen Preis.
Also: ist doch alles in Ordnung.
Schöne Grüße von jörg
Dir ist aber schon klar, dass Vergabekammer und Oberlandesgericht zwei grundverschiedene Gremien sind. Und ja, wenn die Beweislage schwierig ist, dann kann es schonmal länger dauern.Genau deswegen sind die Vergabekammern der OLG gehalten schnell zu entscheiden und das wird durchaus gemacht.
Es gibt an jedem OLG, Ausnahmen sind die Länder mit zwei OLGn, eine Kammer für Vergabeverfahren. Das ist die Instanz nach der Vergabekammer, die ja eher eine Verwaltungsebene ist.ThomasR schrieb:Dir ist aber schon klar, dass Vergabekammer und Oberlandesgericht zwei grundverschiedene Gremien sind. Und ja, wenn die Beweislage schwierig ist, dann kann es schonmal länger dauern.Genau deswegen sind die Vergabekammern der OLG gehalten schnell zu entscheiden und das wird durchaus gemacht.
geschrieben von: Pesa Link
Datum: 13.05.21 17:31
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.05.21 20:55
Was heißt Entscheidung? Die Vergabekammer hat entschieden. Jetzt kann man überlegen, ob man zum Vergabesenat des OLG geht. Da wird man in die Entscheidung schauen ob das sinnvoll ist und evtl. auch in die Portokasse, weil das wirtschaftliche Risiko beträgt rund 2,5 Millionen Euro, wenn man unterliegt. Und wenn der Senat funktioniert, wird da ganz schnell entschieden. Das ist dann ein letztinstanzliches Urteil.Wann kann man hier mit einer Entscheidung rechnen?
geschrieben von: Pesa Link
Datum: 13.05.21 21:01
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.05.21 01:30
Da wäre ich nicht so sicher, wie das ausgeht. Mitunter findet sich ein Haar in der Suppe.Dann wünsche ich den 3 Bietern schon jetzt herzlichen Glückwunsch.
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