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Landesamt für Mobilität RLP vom 8.4.2021

Streckenabschnitt in Rheinland-Pfalz
>>> Planfeststellungsunterlagen


Verkehrsministerium Saarland vom 8.4.2021


Streckenabschnitt im Saarland
>>> Planfeststellungsunterlagen


Gruß,
Marko
War die Strecke entwidmet?

Ich bin erschlagen beim Anblick der Dokumente, was dort alles erstellt und aufgelistet wurde für die "Planfeststellung" einer bereits existierenden Bahnstrecke, die lediglich wieder in Betrieb genommen werden soll...

Gruß vom Signal
Signal schrieb:
War die Strecke entwidmet?

Ich bin erschlagen beim Anblick der Dokumente, was dort alles erstellt und aufgelistet wurde für die "Planfeststellung" einer bereits existierenden Bahnstrecke, die lediglich wieder in Betrieb genommen werden soll...
Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.
Meier Zwo schrieb:
Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.
Trotzdem wirft es ein schönes Schlaglicht auf die Frage, warum sowas bei uns ned' vorwärtsgeht. Da stecken ganz offensichtlich X- Mannjahre Verwaltungsakt -tätigkeiten in den Unterlagen. Um ein paar km Strippe über eine vorhandene Bahnstrecke zu baumeln.
Ich wette für die tausende km lange Strecke in den Himalaya gibt es kaum mehr Akten- Kilometer als für diese Mini Nummer hier. Wahnsinn. Ob wir doch ein paar Millionen zu viele Verwaltungsbeamte haben?!



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:08:13:33:59.

Re: Was ein Verwaltungsakt ist, weißt du aber schon?

geschrieben von: Henra

Datum: 08.04.21 11:54

Ein Verwaltungsakt ist ein Akt, der dazu führt, dass jemand (die arme 'S**'), der eine popelige Strippe ziehen möchte dafür erstmal 1000 laufende Regal- Meter Akten produzieren muss, bevor die erste Schippe in die Erde gerammt werden darf.
Henra schrieb:
Meier Zwo schrieb:
Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.
Trotzdem wirft es ein schönes Schlaglicht auf die Frage, warum sowas bei uns ned' vorwärtsgeht. Da stecken ganz offensichtlich X- Mannjahre Verwaltungsakt in den Unterlagen. Um ein paar km Strippe über eine vorhandene Bahnstrecke zu baumeln.
Ich wette für die tausende km lange Strecke in den Himalaya gibt es kaum mehr Akten- Kilometer als für diese Mini Nummer hier. Wahnsinn. Ob wir doch ein paar Millionen zu viele Verwaltungsbeamte haben?!
1. Du solltest dich mal qualifiziert informieren, bevor du so einen Quatsch schreibst.

2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?

3. Welche von den hier eingestellten Unterlagen hältst du konkret für unnötig?

Re: Was ein Verwaltungsakt ist, weißt du aber schon?

geschrieben von: mmandl

Datum: 08.04.21 12:31

Henra schrieb:
Ein Verwaltungsakt ist ein Akt, der dazu führt, dass jemand (die arme 'S**'), der eine popelige Strippe ziehen möchte dafür erstmal 1000 laufende Regal- Meter Akten produzieren muss, bevor die erste Schippe in die Erde gerammt werden darf.
Falsch. Ein VA ist eine hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. In den eingangs verlinkten Dokumenten erblicke ich auf den ersten Blick keinen VA, sondern nur vorbereitende Handlungen.

Re: Was ein Verwaltungsakt ist, weißt du aber schon?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.04.21 12:34

Henra schrieb:
Ein Verwaltungsakt ist ein Akt, der dazu führt, dass jemand (die arme 'S**'), der eine popelige Strippe ziehen möchte dafür erstmal 1000 laufende Regal- Meter Akten produzieren muss, bevor die erste Schippe in die Erde gerammt werden darf.
Damit hast du dich geoutet, du hast keinen Plan, aber hauptsache meckern...
Meier Zwo schrieb:
Signal schrieb:
War die Strecke entwidmet?

Ich bin erschlagen beim Anblick der Dokumente, was dort alles erstellt und aufgelistet wurde für die "Planfeststellung" einer bereits existierenden Bahnstrecke, die lediglich wieder in Betrieb genommen werden soll...
Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.
Nach ganz aktueller Rechtslage doch nicht mehr, oder ab wann tritt das in Kraft?
Nachtzug schrieb:
2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?
Hirn einschalten => Lesen => verstehen => schreiben. In der Reihenfolge.
Die Unterlagen werden (von Planungsbüros) erstellt, um Verwaltungsanforderungen/vorschriften zu erfüllen. Diese Verwaltunsganforderungen/vorschriften werden erstellt von?
Rischtisch.
Getroffene Hunde...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:08:13:32:30.
Zitat
2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?

3. Welche von den hier eingestellten Unterlagen hältst du konkret für unnötig?
Ich finde die hier gestellten Fragen verdienen eine Analyse:
Zu 2.: Natürlich erstellen die Unterlagen hier nicht Verwaltungsbeamte sondern Planungsingenieure. Das ändert nichts daran, dass hier viel zu viele davon mit Detailbetrachtungen beschäftigt sind, wodurch zum einen der Markt völlig überlastet ist, zum anderen aber Planungsprozesse ewig dauern. Nebenbei habe ich das Gefühl, dass dadurch viel zu oft der Blick auf das Große, Ganze verloren geht.
Randbemerkung: Natürlich verschlingt die Beauftragung, Begleitung und Abrechnung dieser Planungsingenieure auch Unmengen von Stunden bei Verwaltungsmitarbeitern (die auch teilweise verbeamtet sind).

Zu 3.: Ich gehe mal die Überschriften für den Rheinland-Pfälzischen Teil durch:
- Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, Lagepläne und Bauwerksverzeichnis sind sicher notwendig
- Ein Grunderwerbsverzeichnis und jede Menge Grunderwerbspläne, bei denen ausschließlich Flächen von DB Netz-Tochterunternehmen betroffen sind: für eine öffentliche Planfeststellung aus meiner Sicht völlig entbehrlich
- Bauwerkspläne: für die Planung notwendig, aber ob es Sinn macht, diese in eine Planfestsellung einzubeziehen? Das finde ich könnte man bei den hier vorliegenden, recht simplen Bauwerken auch rauslassen
- Querschnitte und Pläne zu Baueinrichtungsflächen sind in der notwendigen Tiefe da
- Leitungsplan könnte etwas ähnliches wie bei den Bauwerken gelten: Braucht es, aber muss es im Rahmen der Planfestellung sein?
- Den einen Absatz zu Wasserrecht hätte man gut auch einfach nur im Erläuterungsbericht einfließen lassen können
- Die Schalluntersuchung für Betrieb und Bau hat 95 Seiten (!). Diese ist sicher notwendig, aber die Frage nach der notwendigen Tiefe finde ich muss man angesichts des Plangebiets stellen dürfen.
- selbiges gilt für Erschütterungen und Baugrund: Das ist einfach inzwischen unendlich tief; so exakt muss man sich fragen, ob das untersucht werden muss
- allein der landschaftspfelgerische Begleitplan hat 10 Dokumente, die Umweltverträglichkeitsprüfung nochmal 6 Dokumente; keiner der Pläne bietet einem wirklich planungsverändernde Erkenntnisse! Schutzgut Mensch ist z.B. fast eins zu eins inhaltsgleich mit dem Schallthema.
- Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag hat 46 Seiten um zu dem Schluss zu kommen: kein Verbotstatbestand zu erwarten; Haselmäuse sollen vorab vergrämt werden. Hätten dafür nicht vier Powerpoint-Folien gereicht?
- BOVeK: (also: was passiert mit dem Erdaushub): Das sollte man sicher bei einem Tunnelneubau betrachten. Aber beim Graben von ein paar Kabelkanälen und dem Setzen von Mastfundamenten? Bei einer Baugrube für ein Einfamilienhaus mache ich daraus doch auch keine Wissenschaft!
- Elektromagnetische Felder: Endlich wieder ein Gutachten, dass bei einer Elektrifizierung wirklich relevant ist.
- Nachweis Rettungswege: Völlig lächerlich. Es wird nachgewiesen, dass es einen mindestens 1,20m breiten Weg zu jedem Bahnsteig gibt. Darauf, dass das hier nicht besonders untersuchungswürdig ist, hätte man mit einem Blick auf den Lageplan kommen können.

Gesamtfazit: Die betrachteten Themen haben alle ihre Relevanz. Aber wenn man ehrlich ist, hätte man den Umfang der Unterlagen auf ca. ein Drittel zusammenkürzen können ohne dass hierdurch irgendwem die Möglichkeit zur Abwägung reduziert worden wäre. Da finde ich, muss man die Sinnfrage stellen dürfen!

Re: Was ein Verwaltungsakt ist, weißt du aber schon?

geschrieben von: Henra

Datum: 08.04.21 13:30

Tz 4683 schrieb:
Damit hast du dich geoutet, du hast keinen Plan, aber hauptsache meckern...
Achso, die wurden erstellt, weil den Planern strubbellangweilig war...
Die hatten einfach Bock, statt ein Bahnbauunternehmen mit dem Aufbau der Masten zu beauftragen erstmal 20.000 Seiten Dokumente zu erstellen. Dass das mit Null Dokumentation nicht geht ist mir klar, aber die Tatsache, dass hier niemandem was auffällt, wenn man für so eine 'Mini- Maßnahme' 10x so viel Leute mit Papier beschäftigt wie mit dem eigentlichen Doing zeigt mir, dass das Land endgültig fertig hat. Der Corona Krampf ist kein Zufall.

Um den ganzen Ablenkungsangriffen und dem Nebelkerzenschießen etwas den Boden zu entziehen habe ich die Formulierung in meinem Ausgangbeitrag etwas präzisiert. Es ging mir nicht um den Verwaltungsakt im engeren juristischen Sinne sondern um Verwaltungstätigkeiten. Aber das dürfte eigentlich auch allen klar gewesen sein und es ging nur um distract&deceive. Klassische Trolltaktiken.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:08:13:40:37.
Hallo,

grundsätzlich ist im Erläuterungsbericht (Saarland) zu lesen: ... Die im Jahre 1857 in Betrieb genommene direkte Schienenverbindung zwischen den beiden Städten Homburg und Zweibrücken wurde mit Betriebseinstellung (1989) und Stilllegung (1991) der Strecke 3283 von Homburg bis Einöd unterbrochen. Von Homburg bis km 1,370 (Anschlussgrenze) wird sie noch als Bahnhofsgleis zur Bedienung des Anschlussgleises der Stadt Homburg genutzt. Die Strecke 3283 ist aktuell nicht befahrbar, aber nicht nach § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt (entwidmet)....

Somit ergibt sich grundsätzlich die Notwendigkeit für die Streckenreaktivierung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Es werden ja nicht nur eine Oberleitung gebaut, auch die Gleise werden doch dann neu gebaut. Das wiederum zieht nach sich, dass die Brücken, Bahnübergänge und Bahnsteige und deren Zugänge nach aktuellem Standard neu gebaut werden oder erneuert werden. Dabei ergeben sich sicher verschiedene Änderungen an den Bauwerken und ihrer Umgebung. (Ich habe jetzt nicht alle Unterlagen angeschaut, möglicherweise müssen die Eisenbahnüberführungen "nur" saniert werden, die ein- oder andere wird aber so alt und marode sein, dass ein Neubau notwendig und sinnvoll wird.) Insgesamt kann aber gesagt werden, dass der Kreis derer, die von der Maßnahme betroffen sind, so groß ist, dass ein Planfeststellungsverfahren unumgänglich ist. Im Sinne eines Streckenneubaus ist dann auch der Umfang der Unterlagen notwendig, schlimmstenfalls um nachzuweisen, dass der Streckenneubau eben keine entsprechenden Auswirkungen auf die betroffenen Anwohner und Anlieger hat. Und eben auch um nachzuweisen, dass Maßnahmen, die Einflüsse auf die Betroffenen haben in geeigneter Weise geheilt werden. Tut der Vorhabenträger all das nicht, gibt er Betroffenen jegliche Möglichkeit gegen das Vorhaben zu klagen. Genau das gilt es zu vermeiden.

Gruß

Tom



gsg schrieb:
Zitat
2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?

3. Welche von den hier eingestellten Unterlagen hältst du konkret für unnötig?
Ich finde die hier gestellten Fragen verdienen eine Analyse:
Zu 2.: Natürlich erstellen die Unterlagen hier nicht Verwaltungsbeamte sondern Planungsingenieure. Das ändert nichts daran, dass hier viel zu viele davon mit Detailbetrachtungen beschäftigt sind, wodurch zum einen der Markt völlig überlastet ist, zum anderen aber Planungsprozesse ewig dauern. Nebenbei habe ich das Gefühl, dass dadurch viel zu oft der Blick auf das Große, Ganze verloren geht.
Randbemerkung: Natürlich verschlingt die Beauftragung, Begleitung und Abrechnung dieser Planungsingenieure auch Unmengen von Stunden bei Verwaltungsmitarbeitern (die auch teilweise verbeamtet sind).

Zu 3.: Ich gehe mal die Überschriften für den Rheinland-Pfälzischen Teil durch:
- Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, Lagepläne und Bauwerksverzeichnis sind sicher notwendig
- Ein Grunderwerbsverzeichnis und jede Menge Grunderwerbspläne, bei denen ausschließlich Flächen von DB Netz-Tochterunternehmen betroffen sind: für eine öffentliche Planfeststellung aus meiner Sicht völlig entbehrlich
- Bauwerkspläne: für die Planung notwendig, aber ob es Sinn macht, diese in eine Planfestsellung einzubeziehen? Das finde ich könnte man bei den hier vorliegenden, recht simplen Bauwerken auch rauslassen
- Querschnitte und Pläne zu Baueinrichtungsflächen sind in der notwendigen Tiefe da
- Leitungsplan könnte etwas ähnliches wie bei den Bauwerken gelten: Braucht es, aber muss es im Rahmen der Planfestellung sein?
- Den einen Absatz zu Wasserrecht hätte man gut auch einfach nur im Erläuterungsbericht einfließen lassen können
- Die Schalluntersuchung für Betrieb und Bau hat 95 Seiten (!). Diese ist sicher notwendig, aber die Frage nach der notwendigen Tiefe finde ich muss man angesichts des Plangebiets stellen dürfen.
- selbiges gilt für Erschütterungen und Baugrund: Das ist einfach inzwischen unendlich tief; so exakt muss man sich fragen, ob das untersucht werden muss
- allein der landschaftspfelgerische Begleitplan hat 10 Dokumente, die Umweltverträglichkeitsprüfung nochmal 6 Dokumente; keiner der Pläne bietet einem wirklich planungsverändernde Erkenntnisse! Schutzgut Mensch ist z.B. fast eins zu eins inhaltsgleich mit dem Schallthema.
- Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag hat 46 Seiten um zu dem Schluss zu kommen: kein Verbotstatbestand zu erwarten; Haselmäuse sollen vorab vergrämt werden. Hätten dafür nicht vier Powerpoint-Folien gereicht?
- BOVeK: (also: was passiert mit dem Erdaushub): Das sollte man sicher bei einem Tunnelneubau betrachten. Aber beim Graben von ein paar Kabelkanälen und dem Setzen von Mastfundamenten? Bei einer Baugrube für ein Einfamilienhaus mache ich daraus doch auch keine Wissenschaft!
- Elektromagnetische Felder: Endlich wieder ein Gutachten, dass bei einer Elektrifizierung wirklich relevant ist.
- Nachweis Rettungswege: Völlig lächerlich. Es wird nachgewiesen, dass es einen mindestens 1,20m breiten Weg zu jedem Bahnsteig gibt. Darauf, dass das hier nicht besonders untersuchungswürdig ist, hätte man mit einem Blick auf den Lageplan kommen können.

Gesamtfazit: Die betrachteten Themen haben alle ihre Relevanz. Aber wenn man ehrlich ist, hätte man den Umfang der Unterlagen auf ca. ein Drittel zusammenkürzen können ohne dass hierdurch irgendwem die Möglichkeit zur Abwägung reduziert worden wäre. Da finde ich, muss man die Sinnfrage stellen dürfen!
Edit hat noch einen Tippfehler saniert!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:08:18:00:54.
Tssd43 schrieb:
Insgesamt kann aber gesagt werden, dass der Kreis derer, die von der Maßnahme betroffen sind, so groß ist, dass ein Planfeststellungsverfahren unumgänglich ist. Im Sinne eines Streckenneubaus ist dann auch der Umfang der Unterlagen notwendig, schlimmstenfalls um nachzuweisen, dass der Streckenneubau eben keine entsprechenden Auswirkungen auf die betroffenen Anwohner und Anlieger hat. Und eben auch um nachzuweisen, dass Maßnahmen, die Einflüsse auf die Betroffenen haben in geeigneter Weise geheilt werden.
Wobei ich mich dann frage, wo noch der Unterschied zu einer entwidmeten Strecke liegt? Gerade wenn es gilt nachzuweisen, dass der Neubau keine negativen Auswirkungen auf die Anwohner/Anlieger hat. Das wäre bei einer entwidmeten Strecke 1:1 das Gleiche. Ist die Frage ob auch die Widerspruchsmöglichkeiten und -chancen die gleichen sind?! Und wenn nicht, worin liegt das dann begründet? Das Planfeststellungsverfahren an sich wird sich ja von der Form her nicht so fundamental unterscheiden.

Umgedreht könnte man daraus ja ableiten, dass eine Entwidmung eigentlich kein substanzieller Hinderungsgrund für einen Neuaufbau darstellen müsste. Sind unsere Politiker da nur zu zaghaft? Müsste man es einfach nur mal darauf ankommen lassen? Wäre mal ein interessantes Experiment.

Re: Homburg - Zweibrücken: Planfeststellungsunterlagen für Reaktivierung online

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.04.21 16:39

Nachtzug schrieb:
Henra schrieb:
Meier Zwo schrieb:
Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.
Trotzdem wirft es ein schönes Schlaglicht auf die Frage, warum sowas bei uns ned' vorwärtsgeht. Da stecken ganz offensichtlich X- Mannjahre Verwaltungsakt in den Unterlagen. Um ein paar km Strippe über eine vorhandene Bahnstrecke zu baumeln.
Ich wette für die tausende km lange Strecke in den Himalaya gibt es kaum mehr Akten- Kilometer als für diese Mini Nummer hier. Wahnsinn. Ob wir doch ein paar Millionen zu viele Verwaltungsbeamte haben?!
1. Du solltest dich mal qualifiziert informieren, bevor du so einen Quatsch schreibst.

2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?

3. Welche von den hier eingestellten Unterlagen hältst du konkret für unnötig?
Die Frage 2 sollte besser so formuliert werden: 'Wer hat die Erstellung all dieser Unterlagen verlangt?'

Sobald man den gefunden hat, kann man ihn danach fragen, was davon warum nötig war.
Henra schrieb:
Umgedreht könnte man daraus ja ableiten, dass eine Entwidmung eigentlich kein substanzieller Hinderungsgrund für einen Neuaufbau darstellen müsste. Sind unsere Politiker da nur zu zaghaft?

Nein, sie halten sich lediglich an geltendes Recht. Das unterscheidet Deutschland von einer Bananenrepublik.

LG

https://i.postimg.cc/6pLrNrrr/cheb.jpg
Nein, wenn Du mal genau schaust (z.B. beim Schallschutz) gibt es zwar viel Standardtext - es wird aber zum Glück nur nachgewiesen das gegenüber dem derzeitigen Zustand (gewidmet für Dieselbetrieb) keine größere Belastung auftritt und auch eine Geschwindigkeitserhöhung von 90 auf 100 nur unwesentliche Auswirkungen hat.

Als quasi-Neubau (egal ob da mal eine entwidmete Strecke war oder noch Garnichts) würde der Papierberg mindestens einen Faktor 10-100 annehmen, wenn esüberhaupt genehmigungsfähig wäre. Da würden alleine zum Schallschutz Gutachten viele Ordner füllen mit Baugrunduntersuchungen, Messungen, Berechnungen zur Schallausbreitung in Boden und in der Luft und was auch immer man sich vorstellen kann.
Tssd43 schrieb:
Zitat:
Im Sinne eines Streckenneubaus ist dann auch der Umfang der Unterlagen notwendig, schlimmstenfalls um nachzuweisen, dass der Streckenneubau eben keine entsprechenden Auswirkungen auf die betroffenen Anwohner und Anlieger hat. Und eben auch um nachzuweisen, dass Maßnahmen, die Einflüsse auf die Betroffenen haben in geeigneter Weise geheilt werden. Tut der Vorhabenträger all das nicht, gibt er Betroffenen jegliche Möglichkeit gegen das Vorhaben zu klagen. Genau das gilt es zu vermeiden.
Kann nicht - überspitzt formuliert - jede Aussage auf jeder Seite zum Gegenstand einer Klage werden?

Wenn mit umso mehr Seiten, umso mehr die Grundlage geschaffen würde, um zeitnah alle Genehmigungen beisammen zu haben, wäre es ja noch halb so schlimm.

Aber mein Eindruck ist: Umso mehr Seiten im Planfeststellungsverfahren stecken, umso mehr Angriffsfläche für juristischen Kämpfe....

Gruß vom Signal

Planfeststellung überflüssig

geschrieben von: bahamas

Datum: 08.04.21 22:51

Tssd43 schrieb:
grundsätzlich ist im Erläuterungsbericht (Saarland) zu lesen: ... Die im Jahre 1857 in Betrieb genommene direkte Schienenverbindung zwischen den beiden Städten Homburg und Zweibrücken wurde mit Betriebseinstellung (1989) und Stilllegung (1991) der Strecke 3283 von Homburg bis Einöd unterbrochen. Von Homburg bis km 1,370 (Anschlussgrenze) wird sie noch als Bahnhofsgleis zur Bedienung des Anschlussgleises der Stadt Homburg genutzt. Die Strecke 3283 ist aktuell nicht befahrbar, aber nicht nach § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt (entwidmet)....

Somit ergibt sich grundsätzlich die Notwendigkeit für die Streckenreaktivierung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Woran machst du das fest? Im letzten Satz steht eigentlich eindeutig, dass es immer noch eine Eisenbahnstrecke ist! Von daher gäbe es keine Notwendigkeit, ein PV durchzuführen.

Tssd43 schrieb:
Es werden ja nicht nur eine Oberleitung gebaut, auch die Gleise werden doch dann neu gebaut. Das wiederum zieht nach sich, dass die Brücken, Bahnübergänge und Bahnsteige und deren Zugänge nach aktuellem Standard neu gebaut werden oder erneuert werden. Dabei ergeben sich sicher verschiedene Änderungen an den Bauwerken und ihrer Umgebung.

Da an der Trassenführung nichts geändert wird, ist das eigentlich alles Humbug. Bei jedem Haus darf man umbauen was das Zeug hält, solange mindestens eine Wand den Bestandsschutz wahrt, das Haus am Ende aber ganz anders aussieht.

Wir sollten daher unbedingt auch Planfeststellungsverfahren für jede Änderung an oder innerhalb von Wohnhäusern einführen, das schafft noch mehr sinnlose Arbeitsplätze!



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:04:08:22:53:09.
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