geschrieben von: gleislatscher
Datum: 08.04.21 08:24
geschrieben von: Signal
Datum: 08.04.21 08:37
geschrieben von: Meier Zwo
Datum: 08.04.21 08:43
Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.War die Strecke entwidmet?
Ich bin erschlagen beim Anblick der Dokumente, was dort alles erstellt und aufgelistet wurde für die "Planfeststellung" einer bereits existierenden Bahnstrecke, die lediglich wieder in Betrieb genommen werden soll...
geschrieben von: Henra
Datum: 08.04.21 11:05
Trotzdem wirft es ein schönes Schlaglicht auf die Frage, warum sowas bei uns ned' vorwärtsgeht. Da stecken ganz offensichtlich X- Mannjahre VerwaltungsDie Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.
geschrieben von: Früherwarallesbesser
Datum: 08.04.21 11:15
geschrieben von: Nachtzug
Datum: 08.04.21 12:01
1. Du solltest dich mal qualifiziert informieren, bevor du so einen Quatsch schreibst.Meier Zwo schrieb:Trotzdem wirft es ein schönes Schlaglicht auf die Frage, warum sowas bei uns ned' vorwärtsgeht. Da stecken ganz offensichtlich X- Mannjahre Verwaltungsakt in den Unterlagen. Um ein paar km Strippe über eine vorhandene Bahnstrecke zu baumeln.Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.
Ich wette für die tausende km lange Strecke in den Himalaya gibt es kaum mehr Akten- Kilometer als für diese Mini Nummer hier. Wahnsinn. Ob wir doch ein paar Millionen zu viele Verwaltungsbeamte haben?!
Falsch. Ein VA ist eine hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. In den eingangs verlinkten Dokumenten erblicke ich auf den ersten Blick keinen VA, sondern nur vorbereitende Handlungen.Ein Verwaltungsakt ist ein Akt, der dazu führt, dass jemand (die arme 'S**'), der eine popelige Strippe ziehen möchte dafür erstmal 1000 laufende Regal- Meter Akten produzieren muss, bevor die erste Schippe in die Erde gerammt werden darf.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 08.04.21 12:34
Damit hast du dich geoutet, du hast keinen Plan, aber hauptsache meckern...Ein Verwaltungsakt ist ein Akt, der dazu führt, dass jemand (die arme 'S**'), der eine popelige Strippe ziehen möchte dafür erstmal 1000 laufende Regal- Meter Akten produzieren muss, bevor die erste Schippe in die Erde gerammt werden darf.
geschrieben von: Anbeku
Datum: 08.04.21 12:51
Nach ganz aktueller Rechtslage doch nicht mehr, oder ab wann tritt das in Kraft?Signal schrieb:Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.War die Strecke entwidmet?
Ich bin erschlagen beim Anblick der Dokumente, was dort alles erstellt und aufgelistet wurde für die "Planfeststellung" einer bereits existierenden Bahnstrecke, die lediglich wieder in Betrieb genommen werden soll...
geschrieben von: Henra
Datum: 08.04.21 13:25
Hirn einschalten => Lesen => verstehen => schreiben. In der Reihenfolge.2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?
geschrieben von: gsg
Datum: 08.04.21 13:27
Ich finde die hier gestellten Fragen verdienen eine Analyse:2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?
3. Welche von den hier eingestellten Unterlagen hältst du konkret für unnötig?
Achso, die wurden erstellt, weil den Planern strubbellangweilig war...Damit hast du dich geoutet, du hast keinen Plan, aber hauptsache meckern...
geschrieben von: Tssd43
Datum: 08.04.21 14:14
Edit hat noch einen Tippfehler saniert!ZitatIch finde die hier gestellten Fragen verdienen eine Analyse:2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?
3. Welche von den hier eingestellten Unterlagen hältst du konkret für unnötig?
Zu 2.: Natürlich erstellen die Unterlagen hier nicht Verwaltungsbeamte sondern Planungsingenieure. Das ändert nichts daran, dass hier viel zu viele davon mit Detailbetrachtungen beschäftigt sind, wodurch zum einen der Markt völlig überlastet ist, zum anderen aber Planungsprozesse ewig dauern. Nebenbei habe ich das Gefühl, dass dadurch viel zu oft der Blick auf das Große, Ganze verloren geht.
Randbemerkung: Natürlich verschlingt die Beauftragung, Begleitung und Abrechnung dieser Planungsingenieure auch Unmengen von Stunden bei Verwaltungsmitarbeitern (die auch teilweise verbeamtet sind).
Zu 3.: Ich gehe mal die Überschriften für den Rheinland-Pfälzischen Teil durch:
- Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, Lagepläne und Bauwerksverzeichnis sind sicher notwendig
- Ein Grunderwerbsverzeichnis und jede Menge Grunderwerbspläne, bei denen ausschließlich Flächen von DB Netz-Tochterunternehmen betroffen sind: für eine öffentliche Planfeststellung aus meiner Sicht völlig entbehrlich
- Bauwerkspläne: für die Planung notwendig, aber ob es Sinn macht, diese in eine Planfestsellung einzubeziehen? Das finde ich könnte man bei den hier vorliegenden, recht simplen Bauwerken auch rauslassen
- Querschnitte und Pläne zu Baueinrichtungsflächen sind in der notwendigen Tiefe da
- Leitungsplan könnte etwas ähnliches wie bei den Bauwerken gelten: Braucht es, aber muss es im Rahmen der Planfestellung sein?
- Den einen Absatz zu Wasserrecht hätte man gut auch einfach nur im Erläuterungsbericht einfließen lassen können
- Die Schalluntersuchung für Betrieb und Bau hat 95 Seiten (!). Diese ist sicher notwendig, aber die Frage nach der notwendigen Tiefe finde ich muss man angesichts des Plangebiets stellen dürfen.
- selbiges gilt für Erschütterungen und Baugrund: Das ist einfach inzwischen unendlich tief; so exakt muss man sich fragen, ob das untersucht werden muss
- allein der landschaftspfelgerische Begleitplan hat 10 Dokumente, die Umweltverträglichkeitsprüfung nochmal 6 Dokumente; keiner der Pläne bietet einem wirklich planungsverändernde Erkenntnisse! Schutzgut Mensch ist z.B. fast eins zu eins inhaltsgleich mit dem Schallthema.
- Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag hat 46 Seiten um zu dem Schluss zu kommen: kein Verbotstatbestand zu erwarten; Haselmäuse sollen vorab vergrämt werden. Hätten dafür nicht vier Powerpoint-Folien gereicht?
- BOVeK: (also: was passiert mit dem Erdaushub): Das sollte man sicher bei einem Tunnelneubau betrachten. Aber beim Graben von ein paar Kabelkanälen und dem Setzen von Mastfundamenten? Bei einer Baugrube für ein Einfamilienhaus mache ich daraus doch auch keine Wissenschaft!
- Elektromagnetische Felder: Endlich wieder ein Gutachten, dass bei einer Elektrifizierung wirklich relevant ist.
- Nachweis Rettungswege: Völlig lächerlich. Es wird nachgewiesen, dass es einen mindestens 1,20m breiten Weg zu jedem Bahnsteig gibt. Darauf, dass das hier nicht besonders untersuchungswürdig ist, hätte man mit einem Blick auf den Lageplan kommen können.
Gesamtfazit: Die betrachteten Themen haben alle ihre Relevanz. Aber wenn man ehrlich ist, hätte man den Umfang der Unterlagen auf ca. ein Drittel zusammenkürzen können ohne dass hierdurch irgendwem die Möglichkeit zur Abwägung reduziert worden wäre. Da finde ich, muss man die Sinnfrage stellen dürfen!
geschrieben von: Henra
Datum: 08.04.21 15:40
Wobei ich mich dann frage, wo noch der Unterschied zu einer entwidmeten Strecke liegt? Gerade wenn es gilt nachzuweisen, dass der Neubau keine negativen Auswirkungen auf die Anwohner/Anlieger hat. Das wäre bei einer entwidmeten Strecke 1:1 das Gleiche. Ist die Frage ob auch die Widerspruchsmöglichkeiten und -chancen die gleichen sind?! Und wenn nicht, worin liegt das dann begründet? Das Planfeststellungsverfahren an sich wird sich ja von der Form her nicht so fundamental unterscheiden.Insgesamt kann aber gesagt werden, dass der Kreis derer, die von der Maßnahme betroffen sind, so groß ist, dass ein Planfeststellungsverfahren unumgänglich ist. Im Sinne eines Streckenneubaus ist dann auch der Umfang der Unterlagen notwendig, schlimmstenfalls um nachzuweisen, dass der Streckenneubau eben keine entsprechenden Auswirkungen auf die betroffenen Anwohner und Anlieger hat. Und eben auch um nachzuweisen, dass Maßnahmen, die Einflüsse auf die Betroffenen haben in geeigneter Weise geheilt werden.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 08.04.21 16:39
Die Frage 2 sollte besser so formuliert werden: 'Wer hat die Erstellung all dieser Unterlagen verlangt?'Henra schrieb:1. Du solltest dich mal qualifiziert informieren, bevor du so einen Quatsch schreibst.Meier Zwo schrieb:Trotzdem wirft es ein schönes Schlaglicht auf die Frage, warum sowas bei uns ned' vorwärtsgeht. Da stecken ganz offensichtlich X- Mannjahre Verwaltungsakt in den Unterlagen. Um ein paar km Strippe über eine vorhandene Bahnstrecke zu baumeln.Die Strecke soll elektrifiziert werden. Damit ist nach aktueller Rechtslage eine Planfeststellung erforderlich.
Ich wette für die tausende km lange Strecke in den Himalaya gibt es kaum mehr Akten- Kilometer als für diese Mini Nummer hier. Wahnsinn. Ob wir doch ein paar Millionen zu viele Verwaltungsbeamte haben?!
2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?
3. Welche von den hier eingestellten Unterlagen hältst du konkret für unnötig?
geschrieben von: Supercity
Datum: 08.04.21 17:21
Umgedreht könnte man daraus ja ableiten, dass eine Entwidmung eigentlich kein substanzieller Hinderungsgrund für einen Neuaufbau darstellen müsste. Sind unsere Politiker da nur zu zaghaft?
geschrieben von: Carsten Frank
Datum: 08.04.21 17:32
geschrieben von: Signal
Datum: 08.04.21 22:09
Kann nicht - überspitzt formuliert - jede Aussage auf jeder Seite zum Gegenstand einer Klage werden?Im Sinne eines Streckenneubaus ist dann auch der Umfang der Unterlagen notwendig, schlimmstenfalls um nachzuweisen, dass der Streckenneubau eben keine entsprechenden Auswirkungen auf die betroffenen Anwohner und Anlieger hat. Und eben auch um nachzuweisen, dass Maßnahmen, die Einflüsse auf die Betroffenen haben in geeigneter Weise geheilt werden. Tut der Vorhabenträger all das nicht, gibt er Betroffenen jegliche Möglichkeit gegen das Vorhaben zu klagen. Genau das gilt es zu vermeiden.
grundsätzlich ist im Erläuterungsbericht (Saarland) zu lesen: ... Die im Jahre 1857 in Betrieb genommene direkte Schienenverbindung zwischen den beiden Städten Homburg und Zweibrücken wurde mit Betriebseinstellung (1989) und Stilllegung (1991) der Strecke 3283 von Homburg bis Einöd unterbrochen. Von Homburg bis km 1,370 (Anschlussgrenze) wird sie noch als Bahnhofsgleis zur Bedienung des Anschlussgleises der Stadt Homburg genutzt. Die Strecke 3283 ist aktuell nicht befahrbar, aber nicht nach § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt (entwidmet)....
Somit ergibt sich grundsätzlich die Notwendigkeit für die Streckenreaktivierung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Es werden ja nicht nur eine Oberleitung gebaut, auch die Gleise werden doch dann neu gebaut. Das wiederum zieht nach sich, dass die Brücken, Bahnübergänge und Bahnsteige und deren Zugänge nach aktuellem Standard neu gebaut werden oder erneuert werden. Dabei ergeben sich sicher verschiedene Änderungen an den Bauwerken und ihrer Umgebung.
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