Bei der VIAS unterstützt man zu 50% die dänische Staatsbahn, zu 47,5% ein Mittelständisches Unternehmen und zu 12,5% den Landkreis Düren.
114 030 schrieb:Noch mehr 1440er? Und da denkt man, nach 425 und 442 kann es nicht mehr schlimmer kommen...Was bringt dich zu dieser steilen These?
Abgesehen von der HVZ sind Desiro HC ungeeignet und überdimensioniert.
Der Einsatz von 1440 gilt als sehr wahrscheinlich.
Nein.Abgesehen davon, ist bei VIAS nicht noch der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Odenwaldkreis dabei?
Das ist eine rein subjektive Aussage und hat so viel Relevanz wie viele Sandkastendiskussionen die hier geführt werden.Die 1440 sind weitaus qualitativer als der 442 oder 425.
Endlich mal einer im Forum, der weiß, was bei VIAS Sache ist. Danke!! Diesen Mythos mit der Dänischen Staatsbahn als Miteigentümer bis in alle Ewigkeit kann man bald nicht mehr hören.modellbau-sammler schrieb:
Zitat:Nein.Abgesehen davon, ist bei VIAS nicht noch der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Odenwaldkreis dabei?
VIAS GmbH - 50% Rurtalbahn GmbH, 50% Dänische Staatsbahn
VIAS Rail GmbH - 100% R.A.T.H. GmbH
Rurtalbahn GmbH - 74,9 % R.A.T.H. GmbH, 25,1 % Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH
VIAS Rail GmbH betreibt die Odenwaldbahn sowie das NRW-Netz (RB34, RB39)
VIAS GmbH betreibt die Rheingaulinie.
Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis waren an der Modernisierung "Neue Odenwaldbahn" beteiligt, wozu auch der Fahrzeugpool gehört, aus dem die VIAS GmbH Itinos für die Odenwaldbahn bezieht.
Sehe ich auch so. Die Sitze des Continental sind mir lieber als wie beim ET425. Der Continental ist für diese beiden Linien völlig ausreichend. Die Desiro dostos machen auf der RE Kassel Frankfurt Sinn oder auf der Rhein Main Neckar Achse. Etc.Tz 4683 schrieb:Die 1440 sind weitaus qualitativer als der 442 oder 425.114 030 schrieb:Noch mehr 1440er? Und da denkt man, nach 425 und 442 kann es nicht mehr schlimmer kommen...Was bringt dich zu dieser steilen These?
Abgesehen von der HVZ sind Desiro HC ungeeignet und überdimensioniert.
Der Einsatz von 1440 gilt als sehr wahrscheinlich.
Moinsen,
dann wird ein Sozialplan gemacht und Du bekommst 2x einen anderen Arbeitsplatz ( so Schmäckerchen als TF wie S-Bahn Frankfurt/ Hamburg / München ) angeboten. Sagste 2x Nein wirste personalbedingt gekündigt. So kann die DBAG gut da stehen und sagen, wir haben niemanden betriebsbedingt gekündigt - für mich ist Kündigung immer eine Kündigung, egal was davor steht!
Der Oschatzer Saarsachse
Hallo,............
In Hessen bleiben bei DB Regio ? Was gibt es denn dann noch für Dienststellen ? Frankfurt, Limburg, Fulda, Kassel (Kurhessenbahn, sonstige Regio Leistungen sehr wenig ?).......
Nabend,diesel-fan schrieb:Hallo,............
In Hessen bleiben bei DB Regio ? Was gibt es denn dann noch für Dienststellen ? Frankfurt, Limburg, Fulda, Kassel (Kurhessenbahn, sonstige Regio Leistungen sehr wenig ?).......
betroffen vom Leistungsverlust sind die Dienststellen in Treysa, Marburg, Gießen, Friedberg und Frankfurt.
Dillenburg, Treysa und Marburg kann man schließen. Die RE-Leistungen können vollständig von Gießen und Frankfurt gefahren werden.
Die Kollegen aus Marburg können zur HLB oder ggf. zur KHB (Dienststelle vor Ort) oder Cargo Gießen.
Die aus Treysa nach Kassel zu Cargo/FV oder vor Ort zur HLB. Dillenburg sieht schlecht aus.
Manche gehen auch in den Ruhestand oder verlassen die Region. Friedberg wird dann nur noch S-Bahn fahren und Frankfurt hatte wenig 442 Leistungen...
Gruß
Edit: Dienstelle hinzugefügt.
Und genau da hat jemand die Intension meines Beitrages verstanden. :)Jedes Land bekommt Bundeszuweisungen für den Nahverkehr und kann auch eigenes Geld zuschießen. In Hessen meines Wissens sogar die Verkehrsverbünde direkt. Damit werden Nahverkehrsleistungen bestellt. Der Gewinner der Ausschreibungen betreibt den Verkehr. Wenn der nicht gerade ein Glücksritter wie Abellio ist, dann kann er mit dem Geld haushalten und macht Gewinne. Wenn dieses Unternehmen ganz zufällig dem Land Hessen gehört, dann fallen sowohl Steuern in Hessen an und die Gewinne streicht der Gesellschafter ein, also bei der HLB das Bundesland Hessen. Da das Land ja keine Gewinne macht, bleibt es im Kreislauf und kann dem Nahverkehr an anderer Stelle wieder zu Verfügung gestellt werden. Das geht natürlich nicht, wenn die Gewinne beispielsweise eine dänische Gesellschaft macht. Dann fließen Gewinne und Steuern der Gesellschaft vor allem nach Dänemark.
Das ganze funktioniert aber nur, sofern nicht vorher gemauschelt wurde. Beispielsweise könnte die HLB ja teuer anbieten und wird aus irgendeinem vorgeschobenen Grund trotzdem genommen. Dann bleiben dem Land ja immer noch Steuern und Gewinne, aber der Ausgangspreis wäre entsprechend höher, so dass man draufzahlt, so etwas passiert sofort, wenn man nicht genau hinschaut... Darum werden Ausschreibungen gemacht. Im Regelfall sind staatliche Unternehmen schwerfälliger und teuerer als Private. Die Bahn ist aber selbst ein komplexes Konstrukt, da funktioniert die neoliberale Weltanschauung eben nicht in allen Lebenslagen. Aber wenn ich mir sozusagen selbst den Auftrag unter kompetitiven Bedingungen zuschanzen kann, dann bleibt mehr Geld vor Ort. Ein schmaler Grat, der ganz schnell unerwünschte Effekte haben kann...
claus hanack schrieb:Moin miteinander.
Zu meinem Verständnis: Woher bekommt das Land Hessen das Geld? Es ist ja bekannt, das die Fahrgeldeinnahmen die Aufwendungen für den "Verkehr" nicht decken. Mit "Gewinn" ist da nichts! MfG Claus.
In der Tat lesen sich manche Beiträge auf DSO in der Tat so, dass das Vergaben zugunsten eines Unternehmens erfolgt seien. Oftmals kommen solche Beiträge mit recht direkter Ansprache von Usern mit dem Namen der Staatsbahn in irgendeiner Form im Namen.Ist die Unterstellung einer Begünstigung Dritter ein zu untersuchender Vorgang seitens der Staatsanwaltschaft (weil hier die Beugung von Verwaltungsrecht und öffentlichem Haushaltsrecht quasi als Nachrede vorliegen könnte)?
Wäre es eher eine zivilrechtliche Frage, weil die Beugung des Vergaberechts, wiederum quasi als Nachrede, oder gar Tatsachenbehauptung postuliert sein könnte?
So lesen sich zumindest aus meiner Sicht manche Beiträge, Irrtum meinerseits erwünscht und insofern nicht ausgeschlossen.
der papa dankt
Laut Website der Vias sind die aber auch weiterhin beteiligt...Black Eyed schrieb:Zitat:Endlich mal einer im Forum, der weiß, was bei VIAS Sache ist. Danke!! Diesen Mythos mit der Dänischen Staatsbahn als Miteigentümer bis in alle Ewigkeit kann man bald nicht mehr hören.modellbau-sammler schrieb:
Zitat:Nein.Abgesehen davon, ist bei VIAS nicht noch der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Odenwaldkreis dabei?
VIAS GmbH - 50% Rurtalbahn GmbH, 50% Dänische Staatsbahn
VIAS Rail GmbH - 100% R.A.T.H. GmbH
Rurtalbahn GmbH - 74,9 % R.A.T.H. GmbH, 25,1 % Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH
VIAS Rail GmbH betreibt die Odenwaldbahn sowie das NRW-Netz (RB34, RB39)
VIAS GmbH betreibt die Rheingaulinie.
Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis waren an der Modernisierung "Neue Odenwaldbahn" beteiligt, wozu auch der Fahrzeugpool gehört, aus dem die VIAS GmbH Itinos für die Odenwaldbahn bezieht.
Für VIAS geht's davon abgesehen aktuell bei der Vergabe Rheingau trotzdem um die Wurst - Mitte März ist Abgabe. Wär ein wichtiges Signal, sich dort behaupten zu können. Ebenso bzw. noch viel mehr auf der Mittelrheinbahn bei TransRegio!!
Grüße
stellwerk_wf
Ich tippe auf beide Zugtypen.Was bringt dich zu dieser steilen These?
Abgesehen von der HVZ sind Desiro HC ungeeignet und überdimensioniert.
Der Einsatz von 1440 gilt als sehr wahrscheinlich.
Hallo,Zitat:Laut Website der Vias sind die aber auch weiterhin beteiligt...Black Eyed schrieb:Zitat:modellbau-sammler schrieb:
Zitat:Nein.Abgesehen davon, ist bei VIAS nicht noch der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Odenwaldkreis dabei?
VIAS GmbH - 50% Rurtalbahn GmbH, 50% Dänische Staatsbahn
VIAS Rail GmbH - 100% R.A.T.H. GmbH
Rurtalbahn GmbH - 74,9 % R.A.T.H. GmbH, 25,1 % Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH
VIAS Rail GmbH betreibt die Odenwaldbahn sowie das NRW-Netz (RB34, RB39)
VIAS GmbH betreibt die Rheingaulinie.
Website der VIAS
Gleichzeitig wird auch unterstellt, dass die Vergabe durch das Land Hessen erfolgte, was genauso falsch ist. Das Land Hessen delegiert die Verkehrsleistungsbestellung an seine Aufgabenträger ab. Das Land Hessen ist dabei einer der jeweiligen Gesellschafter zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten. Das Land hat nicht mal eine Sperrminorität hierbei und ist nicht weisungsbefugt.In der Tat lesen sich manche Beiträge auf DSO in der Tat so, dass das Vergaben zugunsten eines Unternehmens erfolgt seien. Oftmals kommen solche Beiträge mit recht direkter Ansprache von Usern mit dem Namen der Staatsbahn in irgendeiner Form im Namen.
Es hilft hierzu durchaus das Internet zu nutzen: http://www.vergaberecht-ratgeber.deMich würde es aber auch interessieren, wie hier ermittelt werden müsste. In jedem Falle müsste der Untersteller seine Befürchtungen zunächst der Vergabebehörde und/oder der Staatsanwaltschaft zutragen, welche solche Punkte zunächst auf Gerichtsbarkeit prüft. Soweit mir bekannt ist, ist dies die normale Vorgehensweise in Deutschland. Oft mit der Polizei vorgeschaltet.
Wenn man davon ausgehen würde, dass man die Vergabe an ein Unternehmen zustecken will, obwohl das Ergebnis dies nicht ermöglicht - beispielsweise weil das Bewertungssystem (das vorher in den Ausschreibungsunterlagen klar aufgeführt wird), dies nicht hergibt oder verändert wird, dann würde nach dem folgendem Fall die Vergabe aufgehoben werden.Hat der Bewerber beim Auftraggeber form- und fristgerecht eine Vergaberüge eingereicht, dann muss er keine große Hoffnung darauf setzen, dass seiner Vergaberüge vom Auftraggeber auch abgeholfen wird.
(...)
Soweit auch nur ansatzweise vertretbar, teilt der Auftraggeber dem Bewerber daher regelmäßig höflich aber bestimmt mit, dass er die Rechtsauffassung des Bewerbers bedauerlicherweise nicht teilen kann und von der Ordnungsgemäßheit seines Vergabeverfahrens ausgehen muss.
Für den Bewerber läuft ab Zugang dieser Mitteilung durch den Auftraggeber eine weitere, wichtige Frist. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hat der Bewerber nämlich ab Zugang der Mitteilung durch den Auftraggeber, dass er der Vergaberüge nicht abhelfen will, 15 Kalendertage Zeit, sich zu überlegen, ob er „Ernst machen“ und die Angelegenheit vor die Vergabekammer tragen will. Lässt der Bewerber diese 15-Tage-Frist verstreichen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Will der Bewerber das Nachprüfungsverfahren durchführen, so hat er binnen der vorgenannten 15-Tage-Frist bei derjenigen Vergabekammer, die in der Bekanntmachung der Ausschreibung vom Auftraggeber als Nachprüfungsbehörde angegeben wurde, einen schriftlichen und mit Begründung versehenen Nachprüfungsantrag einzureichen.
Die Vergabekammer reagiert auf einen solchen Antrag unverzüglich. Bei dem Auftraggeber fordert sie die der Ausschreibung zugrunde liegende Vergabeakte an und gibt ihm gleichzeitig Gelegenheit, zu dem Vortrag des rügenden Bewerbers Stellung zu nehmen.
Bei dem Antragsteller fordert die Vergabekammer einen Kostenvorschuss in Höhe von mindestens 2.500 Euro an, § 128 Abs. 2 GWB.
Gleichzeitig werden neben dem Antragsteller und dem Auftraggeber auch noch weitere Unternehmen an dem Verfahren beteiligt, soweit deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden, § 109 GWB.
Gleichzeitig wird sehr zeitnah ein mündlicher Verhandlungstermin anberaumt, zu dem die Angelegenheit mit allen Beteiligten besprochen wird.
(...)
Ist der Nachprüfungsantrag des rügenden Bewerbers begründet und ist dieser durch den Vergabeverstoß auch in seinen Rechten verletzt, dann trifft die Vergabekammer die geeigneten Maßnahmen, um die vorliegende Rechtsverletzung abzustellen. In aller Regel wird das Vergabeverfahren in das Stadium zurück versetzt, in dem der Verfahrensverstoß begangen wurde. Im Einzelfall kann dies für den Auftraggeber ein „Zurück auf Los“ bedeuten. Auch ein vom Auftraggeber bereits erteilter Zuschlag kann von der Vergabekammer aufgehoben werden.
Eigentlich will ich ja nicht spekulieren, aber die Kombination würde ich mit dieser Linienaufteilung ausschließen.Ich tippe auf beide Zugtypen.
RB41 (inkl HVZ Verstärker) als Desiro HC
RB40, 49, 37 mit 1440 (Coradia Continental)
Definitiv. Gleiches gilt somit auch für RE98/99.Das würde Sinn machen. "Zu viele Sitzplatzkapazitäten" und "Main-Weser-Bahn" sind ein Widerspruch in sich. Desiro HC oder andere Doppelstöcker bräuchte man dort eigentlich seit vielen Jahren.
Sofern die Fahrzeuge die gleichen Voraussetzungen haben und somit wechselseitig eingesetzt werden können und in Wiesbaden entsprechende Wartungskapazitäten frei sind (Main-Lahn-Sieg wird ja bekanntlich in Frankfurt-Griesheim mitgewartet und Butzbach-Ost ist ohne Fahrdraht.Für die HLB dürfte vorallem die Vernüpfung der RB49 mit der RB58 und der RE59 in Hanau betrieblich sehr interessant sein. Auf diesen beiden RMV Linien fährt die HLB aktuell schon mit 1440.
Flügelt man nicht (weiterhin) RB40 und RB41?! Das würde hier entweder für das gleiche Fahrzeug sprechen oder aber für Fahrzeuge des gleichen Herstellers...Bin gespannt, ob die neue RB37 und die RB40 zwischen Ffm Hbf und Giessen dann vereinigt fahren und nördlich von Giessen als Flügelzüge. Oder ob beide RB Linien auf ganzer Linie getrennt fahren.
So richtig Trassen schafft man aber erst, wenn man mit den zwei weiteren Gleisen Friedberg erreicht.Oder ob beide RB Linien auf ganzer Linie getrennt fahren. Durch die separaten S-Bahngleise zwischen Bad Vilbel und Ffm West werden ja auf den Fernbahngleisen ab Dezember 2022 ordentlich Trassen frei.
Das ist hier relevant, die letzte Odenwaldbahnausschreibung war verbunden mit dem Wechsel zu VIAS Rail GmbH, um die Trennung vollziehen zu können.ja bei der VIAS GmbH, bei der VIAS Rail GmbH ist man - wie oben schon zu lesen - eben nicht mehr beteiligt.
Und lediglich die Rheingaulinie wird noch von der VIAS GmbH betrieben. Das ist auf der verlinkten Seite auch etwas beschrieben.
Da diese Trennung für den Kunden keine Rolle spielt und dieser nur "VIAS" kennt, ist sie kundenkommunikativ sinnhafter - zumal Rheingaulinie und Odenwaldbahn mit Frankfurt einen gemeinsamen Berührungspunkt haben.Schade ist eigentlich, dass man die Webseite weiterhin für beide Gesellschaften nutzt, statt getrennte zu nutzen.
Dadurch wird diese Verwirrung eben auch aufrechterhalten.
Darüber musste ich auch schmunzeln. Wurde nicht dem RMV in den letzten Jahren vorgeworfen, die Ausschreibung/Vergabe u.a. bei der S-Bahn Rhein/Main, von RE60, RB67/68 und RE70 wären genau auf die DB zugeschnitten gewesen? Ja was denn nun? Ich kritisiere den RMV auch in vielen Dingen. Aber solche Aussagen sind für mich Waschweibergeschwätz.Mich wundert auch, woher die Meinung kommt, dass bei den hessischen Aufgabenträgern - allen voran dem RMV - nur DB-Hasser säßen. Erstens dürfte dies keinen Einfluss auf die Vergabe haben und zweitens ist mir eher etwas anderes bekannt. So gab bzw. gibt es durchaus gute Verbindungen zur DB. Spotan ist mir auch kein von DB beantragtes Nachprüfungsverfahren zu einer Vergabe bekannt....
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