geschrieben von: pm
Datum: 17.02.21 16:10
geschrieben von: twins
Datum: 17.02.21 16:25
geschrieben von: DB Regio NRW
Datum: 17.02.21 16:38
geschrieben von: Michael89
Datum: 17.02.21 16:41
Es geht schon wieder los, mal sehen wie lange der Threat diesmal offen bleiben kann.
Warum könnt ihr diesen Gewerkschaftsschwachsinn nicht woanders austragen?
geschrieben von: Sven939
Datum: 17.02.21 16:45
geschrieben von: matzehbs
Datum: 17.02.21 16:47
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 17.02.21 16:49
geschrieben von: Plutone
Datum: 17.02.21 16:56
Seit wann ist Herr Lutz Gewerkschaftler ?Es geht schon wieder los, mal sehen wie lange der Threat diesmal offen bleiben kann.
Warum könnt ihr diesen Gewerkschaftsschwachsinn nicht woanders austragen?
geschrieben von: Womenzel2005
Datum: 17.02.21 16:58
geschrieben von: Plutone
Datum: 17.02.21 17:02
Also ich hab mir gestern was zum Sturm im Winter 1978/79 durchgelesen, mit dem der jetzige Wintereinbruch verglichen wurde.Es gab in der letzten Woche eine extreme Wetterlage in weiten Teilen Deutschlands, wie sie nur alle paar Jahrzehnte vorkommt (wenn überhaupt). Dass es auch Auswirkungen auf den Bahnverkehr gibt, lässt sich dabei nicht vermeiden. Die Autobahnen waren ebenfalls gesperrt.
Daneben ist der Vergleich mit dem Homeoffice völlig deplatziert.
Dass es Auswirkungen auf den Bahnverkehr gibt, ist möglicherweise nicht zu vermeiden. Dass Schneeräumgerät zwischen Schleswig-Holstein, Niedersachen und weiteren Bundesländern hin und her gefahren wird, um die Strecken von Schnee zu befreien, ist schon diskussionswürdig. Dass man pauschal schon den Fernverkehr eingestellt hat, bevor zwei Tage später die ersten Flocken fielen, ebenfalls.Es gab in der letzten Woche eine extreme Wetterlage in weiten Teilen Deutschlands, wie sie nur alle paar Jahrzehnte vorkommt (wenn überhaupt). Dass es auch Auswirkungen auf den Bahnverkehr gibt, lässt sich dabei nicht vermeiden. Die Autobahnen waren ebenfalls gesperrt.
Daneben ist der Vergleich mit dem Homeoffice völlig deplatziert.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 17.02.21 17:08
Die Begeisterung von Lutz lässt sich doch relativ einfach erklären: Züge, die geplant nicht fahren, verspäten sich nicht, stranden nirgendwo, tauchen nicht in irgendwelchen Versagens-Statistiken auf und verursachen auch sonst keinen Zusatzaufwand. Die geplante Null-Lösung funktioniert immer einwandfrei, der Gehaltsbonus ist gesichert.Getoppt wird er heute vom DB-Vorstandsvorsitzenden Richard Lutz:„Wenn ich daran denke, wie schwer wir uns noch vor Jahren mit den Herbst-und Winterstürmen getan haben, bin ich wahnsinnig stolz, was wir zwischenzeitlich gelernt und ver-bessert haben.“Anscheinend lebt die DB-Spitze auf einem anderen Stern. Wie sonst ist dieser Schwachsinn aus dem Homeoffice zu erklä-ren? Kaum wird es Winter –oh welche Überraschung –fallen reihenweise Züge aus und ganze Strecken sind gesperrt. Selbst Züge mit medizinischen Gütern mussten abgestellt werden. [...]
GDL Aushang
Es ist aber schon ein Unterschied, während des Sturms 1-2 Tage mit Mühe den Verkehr wieder aufzunehmen oder tagelang ganze Regionen vom Schienenverkehr zu entkoppeln.Moin
andere (schneegewöhnte) Länder haben auch Probleme. Vielleicht sollte die GdL sich vorher mal umschauen....
Großbritannien?
Niederlande?
Schweiz?
Österreich sperrt auch Stecken wegen Lawinengefahr und fährt nicht durch
geschrieben von: Dieselpower
Datum: 17.02.21 18:04
geschrieben von: Ronald Kretzschmar
Datum: 17.02.21 18:30
geschrieben von: DuKabina?!
Datum: 17.02.21 18:41
In welchem Paralleluniversum treibst Du Dich bitte rum?Es gab in der letzten Woche eine extreme Wetterlage in weiten Teilen Deutschlands, wie sie nur alle paar Jahrzehnte vorkommt (wenn überhaupt). Dass es auch Auswirkungen auf den Bahnverkehr gibt, lässt sich dabei nicht vermeiden. Die Autobahnen waren ebenfalls gesperrt.
Daneben ist der Vergleich mit dem Homeoffice völlig deplatziert.
geschrieben von: kmueller
Datum: 17.02.21 18:41
Die Frage ist, wann was zu war, und wann es wieder offen war.Es gab in der letzten Woche eine extreme Wetterlage in weiten Teilen Deutschlands, wie sie nur alle paar Jahrzehnte vorkommt (wenn überhaupt). Dass es auch Auswirkungen auf den Bahnverkehr gibt, lässt sich dabei nicht vermeiden. Die Autobahnen waren ebenfalls gesperrt.
geschrieben von: Niederlausitzer
Datum: 17.02.21 19:03
geschrieben von: Streckenrangierbezirk
Datum: 17.02.21 19:22
geschrieben von: Heizlokführer
Datum: 17.02.21 19:50
Man muss es sich nur lange genug selbst einreden - dann glaubt man es auch.
Unglaublich was da in Berlin im Bahntower abgesondert wird...
geschrieben von: erbsenzähler89
Datum: 17.02.21 19:55
geschrieben von: Henra
Datum: 17.02.21 19:57
Ja, das fällt mir auch auf. Wir haben hier offenbar recht viele Kinder, die gar keinen Winter in ihrem Leben mehr erlebt haben. Wer in den 70er/80ern groß geworden ist, für den ist das was wir dieses Jahr hatten einfach solider 'Winter'. Nicht mehr und nicht weniger. Auch damals konnte es mal vorkommen, dass Züge ausfielen oder massig Verspätung hatten. Aber es wurde mit allen Mitteln gekämpft, so lange es noch geht zu fahren und danach sobald es ging wieder zu fahren. Dieses Gefühl will sich im Hier und Jetzt einfach nicht mehr so 100% einstellen. Wenn ich mir die Luftaufnahmen von Halle- Erfurt anschaue, rätsele ich immer noch, warum man da fast 'ne Woche gebraucht hat bis man da wieder fahren konnte.Ich bin nun schon über 50 Jahre auf dieser Erde unterwegs. Das bischen Winter im Febraur 2021 ist nichts als ein stinknormaler Winter din diesen Breiten. Die Winter nach 2010 bis eben zum Februar 2021 sind schlicht ausgefallen. Das war ungewöhnlich. Nicht aber die vergangenen rund 14 Tage. Das was es in den letzten 14 Tagen gab, war ab 1970 (sorry, voher war ich noch nicht da) bis Anfang der 90er Standard.
geschrieben von: Sven939
Datum: 17.02.21 20:12
Eben, zumal die Homeoffice Regelung einen ernsthaften Hintergrund hat, nämlich die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen!Was soll die dümmliche Anspielung auf Home-Office? Wäre es anders gewesen, wenn die kritisierten Kollegen an ihrem Büroarbeitsplatz gesessen hätten?
Offenbar wird mit jedem denkbaren Mittel versucht, Feindbilder an die Wand zu malen.
geschrieben von: Altgott
Datum: 17.02.21 20:17
Unfassbar ist vor allem das aus dem Vorstand heraus solche blödsinnigen Aussagen getätigt werden!erbsenzähler89 schrieb:Eben, zumal die Homeoffice Regelung einen ernsthaften Hintergrund hat, nämlich die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen!Was soll die dümmliche Anspielung auf Home-Office? Wäre es anders gewesen, wenn die kritisierten Kollegen an ihrem Büroarbeitsplatz gesessen hätten?
Offenbar wird mit jedem denkbaren Mittel versucht, Feindbilder an die Wand zu malen.
Unfassbar, dass man diese Situation auch noch dazu nutzt, um gegen den Vorstand zu hetzen.
geschrieben von: MD 612
Datum: 17.02.21 20:41
... während die Zugpersonale und Servicekräfte an Bahnsteigen und Servicepoints weiterhin ständig im Kundenkontakt stehen und oftmals noch nicht einmal eine Möglichkeit haben, die Maske mal für ein paar Minuten zur Erholung abzulegen.Eben, zumal die Homeoffice Regelung einen ernsthaften Hintergrund hat, nämlich die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen!
Es sind Vorstände und Führungskräfte, die sich schon seit Jahren gedanklich immer mehr vom praktischen Eisenbahnbetrieb vor Ort entfernen und den Kontakt zu den Eisenbahnern verlieren. Durch Homeoffice wird dieser Entwicklung noch mehr Vorschub geleistet, übrigens schon lange vor der C-Krise. Die bekommen ja live gar nicht mehr mit, was bei Schnee und Eis da draußen passiert. Die verhindern das Chaos nicht, die verwalten es nur noch.Unfassbar, dass man diese Situation auch noch dazu nutzt, um gegen den Vorstand zu hetzen.
geschrieben von: Heizlokführer
Datum: 17.02.21 19:59
geschrieben von: Niederlausitzer
Datum: 17.02.21 20:28
geschrieben von: Sven939
Datum: 17.02.21 20:35
Die DB hat die Gewerkschaften aufgefordert, dass sie ihre Mitgliederzahlen bei einem Notar hinterlegen.Komisch, ich lese da verschiedene Texte. Mach ich was falsch?
geschrieben von: DB Regio NRW
Datum: 17.02.21 20:37
Nein, machst Du nicht, es sind verschiedene Text und auch nicht gleichlautend. Aber irgendwie muss man in diesem Thema ja provizieren. Ist ja auch erst der dritte Gewerkschaftsbeitrag innerhalb weniger Stunden... 🤣Komisch, ich lese da verschiedene Texte. Mach ich was falsch?
geschrieben von: MD 612
Datum: 17.02.21 20:45
Wie viele davon jeweils Ruheständler?? EVG knapp 85.000 (46%), GDL rund 11.000 (31%). Wie viele von den Aktiven jeweils in den einzelnen Betrieben der DB-EVU?Mitgliederzahlen EVG ca. 185.000
Mitgliederzahlen GDL ca. 35.000
Na dann rechne mal aus, in welchem Betrieb künftig die EVG-Tarifverträge gelten und in welchem die der GDL. Und bitte sei so lieb und nenne uns Dein Ergebnis, dann können wir uns den teuren Quatsch mit den Notaren gleich sparen...Was das für das Tariftreuegesetz bedeutet kann sich wohl jeder selbst ausrechnen.
geschrieben von: Heiko Focken
Datum: 17.02.21 20:59
geschrieben von: erbsenzähler89
Datum: 17.02.21 21:00
Die Arbeitsbedingungen von Berufsgruppe A werden doch nicht dadurch besser, dass Berufsgruppe B den Arbeitsort wechselt.... während die Zugpersonale und Servicekräfte an Bahnsteigen und Servicepoints weiterhin ständig im Kundenkontakt stehen und oftmals noch nicht einmal eine Möglichkeit haben, die Maske mal für ein paar Minuten zur Erholung abzulegen.
Das halte ich für ein Gerücht und deckt sich jedenfalls nicht mit meinen persönlichen Erfahrungen in der Heimarbeit.Durch Homeoffice wird dieser Entwicklung noch mehr Vorschub geleistet, übrigens schon lange vor der C-Krise.
geschrieben von: MD 612
Datum: 17.02.21 21:05
Die Bedingungen für die Gruppe A würden besser werden, wenn man in Gruppe B mehr Praxisbezug hätte und auf die Belange der Gruppe A in dieser Zeit eingehen würde, anstatt nur Regelwerke des Arbeitsschutzes zu zitieren und so die besonderen Belastungen durch das ständige Maskentragen während der Arbeit(!) herunterzuspielen.Die Arbeitsbedingungen von Berufsgruppe A werden doch nicht dadurch besser, dass Berufsgruppe B den Arbeitsort wechselt.
Wenn man von der anderen Seite guckt, sind die Erfahrungen auch andere...Das halte ich für ein Gerücht und deckt sich jedenfalls nicht mit meinen persönlichen Erfahrungen in der Heimarbeit.
geschrieben von: erbsenzähler89
Datum: 17.02.21 21:22
geschrieben von: DB Regio NRW
Datum: 17.02.21 21:27
Da Du Texte ja auch nur zitierst wie es Dir passt, mache ich das jetzt auch einfach mal und gebe dir in Bezug auf das o.g. völlig Recht. 🤣dann können wir uns den teuren Quatsch mit den Notaren gleich sparen...
Gruß Peter
Die Gewerkschaften versuchten es zu verhindern, das BVerfG hielt den § 4a Abs. 2 TVG mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Urt. v. 11.7.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.)).Moin, moin!
Ich frage mich gerade, ob mir jemand hier auf DSO erklären kann, so ganz ohne Brille der einen oder anderen Gewerkschaft, was das TEG für die Gewerkschaften am Ende für konkrete Folgen haben wird und wenn diese auch nur ansatzweise so negativ ausfallen, wie so zahlreich beschrieben, warum das von Seiten der Gewerkschaften nicht erfolgreich verhindert werden konnten. Es erschließt sich mir einfach nicht der Sinn des Gesetzes im Sinne der Gewerkschaften und deren gleichberechtigter Kooexistenz sowie der Freiheit aller am Arbeitsprozess beteiligten, Tarifverträge auszuhandeln.
Gruß Thomas
geschrieben von: Frank G.
Datum: 17.02.21 21:49
geschrieben von: Heiko Focken
Datum: 17.02.21 22:11
PS: Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Bevor das Ersatzsignal wieder mal unter Anwendung der Ersatzrechtschreibung etwas niederschreibt, sollte es sich einmal wiederholend mit der deutschen Schriftsprache befassen.Etwas erklären, was kompliziert ist. Zuallererst, jede Gewerkschaft hat nur ihr (sein ist hier fehl am Platze) eigenes "ich" im Sinn.
Bis ca. 1991 war alles strukturiert und nachvollziehbar. Die Beamten, Büroleute und Verkauf/Vertrieb bei GDBA, die Lokführer bei GDL, Werke und der Rest bei der GDED.
Dann begann der schleichende "ich bin besser als alle anderen" Prozess. Die IG Metall wildert in den Werken, Verdi wildert bei den Lokführern, Gewerkschaft für Hotel und Gastro bei den Speisewagen und Casinos (altdeutsch Kantine). Um nur ein paar zu nennen, die neben den beiden Gewerkschaften mitmischen.
Umgedreht wildert die GDL auch bei Verdi-Firmen.
Bei so vielen unterschiedlichen Gewerkschaften, ist es nachvollziehbar, dass die Bahn Klarheit haben will. Leider liegt das Problem bei den Gewerkschaften, denn die sehen meistens immer nur alles negativ. Wie auch sonst in D, da seh ich keinerlei positive Tendenzen.
Dieses Gesetz kann auch als große Chance gesehen werden, nur leider "siehe ganz oben" meines Textes.
Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind. So wie es in Frankreich der Fall ist.
Ein bekannter Gewerkschafter der GDL sagte sinngemäß, es war damals ein schlimmer Fehler, die Unterschrift der Bahn zu akzeptieren.
Dass die EVG als Vorstandsnah bezeichnet wird, ist Müll. Ein wenig Dankbarkeit in der jetzigen Zeit , sollte man schon zeigen. Jede andere Firma hätte mal eben 1/3 der Belegschaft gefeuert. Gilt auch für die Länderbahnen bzw. die kommunalen Verkehrsbetriebe. Daran sehe ich, dass dort eine gewaltige Wählermacht steht. So einfach bundesweit 250 000 auf die Strasse setzen, na was werden die wohl wählen ?
PS: Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Das mit der Kooperation klappt natürlich nicht, wenn man allen ausser der jeweils grössten Gewerkschaft die Mitsprache komplett untersagt. Das ist kein Anreiz zu gemeinsamem handeln, sondern ein Anreiz, sich noch härter gegenseitig Mitglieder abzujagen. Und verhindert nebenbei effektiv die Gründung neuer Gewerkschaften, die müssten ja aus dem Stand eine Mehrheit haben.Die Gewerkschaften versuchten es zu verhindern, das BVerfG hielt den § 4a Abs. 2 TVG mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Urt. v. 11.7.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.)).
Legitimes Ziel des TEG ist es "Anreize für ein kooperatives Vorgehen der Arbeitnehmerseite in Tarifverhandlungen zu setzen und so Tarifkollisionen zu vermeiden".
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen gemeinsam statt gegeneinander auftreten.
Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 18.02.21 16:32
Nicht "die", sondern einige Gewerkschaften versuchten es zu verhindern. Die EVG schonmal nicht, die war immer dafür und hat deswegen das Urteil des BVerfG auch ausdrücklich begrüßt. Drei Mal darfst Du raten, warum...DieGewerkschaften versuchten es zu verhindern
Man könnte meinen, das wäre eine gute Zusammenfassung. Es ist ein Gesetz für Arbeitgeber gegen die Rechte der Arbeitnehmer. Geschaffen von einer sogenannten "Arbeiterpartei"...Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
Also Einheitsgewerkschaft, Einheitsbrei, EVG...Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind.
Ein wenig Dankbarkeit für was?? Für Regio-Ergänzungs-TV in 2003?? Für die Zusatzstunde Arbeitszeit je Woche nur für Fahrpersonale seit 2005, was die GDL dann entgegen dem Willen der Transnet 2008 wieder abgeschafft hat?? Für eine Nullrunde 2021?? Oder (weil es gerade hier in der Diskussion verlinkt war) für einem Dumpingtarifvertrag bei der European Railservice, ohne die Mitarbeiter dort auch nur im geringsten mit ins Boot zu holen? Na super...Das die EVG als Vorstandsnah bezeichnet wird, ist Müll. Ein wenig Dankbarkeit in der jetzigen Zeit , sollte man schon zeigen.
Hätte man ihnen eine Schaufel in die Hand gedrückt, hätten sie diese Schaufel auch geschwungen. Aber es waren ja keine Schaufeln da...Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Ist das nicht offensichtlich?Warum wird denn wohl die Mitsprache untersagt?Das hat doch sicherlich einen Grund!?
Es darf auch die kleinere Gewerkschaft streiken. Notfalls auch für einen Tarifvertrag, der gar nicht zur Anwendung kommt. Da aber nicht die Mitgliederzahlen im Konzern oder im Unternehmen der Maßstab für die Anwendung eines Tarifvertrages sind, sondern jeweils in jedem Betrieb für sich entschieden wird, welcher Tarifvertrag dort zur Anwendung kommt, stehen die Chancen nicht schlecht, dass auch ein durch die "kleinere" GDL erkämpfter Tarifvertrag nicht für die Katz ist.Mit dem Gebot, dass nur die jeweils grösste Gewerkschaft Arbeitskampf betreiben darf, war die kleinere Gewerkschaft ausgebootet, das Tarifeinheitsgesetz fertig und die Streiks abgewendet.
Geschäftsbereich Traktion nannte sich das Konstrukt. Der wurde aber schon zum Jahreswechsel 1997/98 aufgelöst, das TEG ist angesichts der Arbeitskämpfe im Jahr 2015 entstanden. Vorher gab es solche schon 2007 sowie 2011. Aber eine der Motive für die Auflösung war sicher (wenn auch nie offiziell) die schon damals wachsende Streitmacht der Lokführer zu brechen, in dem sie in die übrigen Geschäftsbereiche eingliedert wurden. Aber schon der Plan ging nicht auf, deshalb musste das TEG her...Ob die Auflösung der DB Fahrpersonal AG (oder so ähnlich) in den gleichen Zeitraum fällt, weiss ich allerdings nicht.
Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...Die DB hat die Gewerkschaften aufgefordert, dass sie ihre Mitgliederzahlen bei einem Notar hinterlegen.
Daraufhin erklärte sich die EVG mit dem Verfahren einverstanden.
Definiere Arbeit !
geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann
Datum: 19.02.21 19:25
Doch, gibt es.Sven939 schrieb:Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren.Die DB hat die Gewerkschaften aufgefordert, dass sie ihre Mitgliederzahlen bei einem Notar hinterlegen.
Daraufhin erklärte sich die EVG mit dem Verfahren einverstanden.
Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...
Gruß Peter
Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt. Was nützt ein Streik, wenn die Tarifverträge später gar nicht zur Anwendung kommen?Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...
Die rechtliche Zulässigkeit des Streiks ist noch gar nicht so sehr das Problem.MD 612 schrieb:Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt. Was nützt ein Streik, wenn die Tarifverträge später gar nicht zur Anwendung kommen?Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...
Deshalb schweigt die GDL auch schon seit Tagen...
geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann
Datum: 19.02.21 20:45
Es gibt Leute in unserem freiheitlich-demokratischen Staat,(...)
Sven939 schrieb:Man könnte meinen, das wäre eine gute Zusammenfassung.Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
Es ist ein Gesetz für Arbeitgeber gegen die Rechte der Arbeitnehmer.
Geschaffen von einer sogenannten "Arbeiterpartei"...
(...)
Aber soweit hat die sozialdemokratische,
vermeintlich in der Tradition einer vermeitlichen Arbeiterpartei stehende Tante Pippie mit Sicherheit nicht gedacht,
als sie dem Ruf der AG und einiger Gewerkschaften folgte,
nachdem ihre christlich-demokratische Vorgängerin das Vorhaben aus gutem Grund auch wegen des Gegenwindes der freiheitlich-demokratischen Splitterpartei hat fallen lassen...
Ersatzsignal schrieb:Also Einheitsgewerkschaft, Einheitsbrei, EVG...Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind.
Wer will das denn, das ist doch schon vor 1990 im Osten schief gegangen. Wo das hinführt, erleben wir doch bei der Bahn seit 1990 immer noch...
Gruß Peter
geschrieben von: Heizer Jupp
Datum: 19.02.21 20:49
geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann
Datum: 19.02.21 21:18
Trotzdem sind es damit keine kollidierenden Tarifverträge, weil die EVG in ihren Tarifverträgen nichts vereinbart hat, was den GDL-Regelungen zur Plnaungssicherheit entgegen steht. Eine Anwendung der GDL-Planungsregelungen kollidiert somit nicht mit dem EVG-Tarifwerk. Damit besteht zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Mitgliederzahlen in den Betrieben.Zum Beispiel in Fragen der Dienstplangestaltung weichen die aktuellen Tarifverträge voneinander ab. Es gab allerdings einen Tarifvertrag, welcher das Tarifeinheitsgesetz unwirksam stellte. Und dieser Tarifvertrag ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Somit sind die Voraussetzungen für eine Klärung nach meiner Beurteilung der Sachlage jetzt gegeben.
Interessant ist ja, dass linientreue DB-Fanboys hier überhaupt erstmal von einem Streik ausgehen. Viel Verhandlungsgeschick trauen die ihrem DB-Vorstand nun nicht gerade zu. Und dann gehen sie auch noch von einem halben Jahr Streik aus. Was die alles so ihren Kunden zumuten wollen...So ganz linientreue GDL-Mitglieder wie MD 612 (und andere hier auf DSO) würden natürlich sogar ein halbes Jahr streiken
Es ist immer gut unangenehme Leute anzugreifen, wenn einem die Argumente fehlen. Da bringt Dich Dein arrogantes "Sie" auch nicht weiter...Es gibt Leute in unserem freiheitlich-demokratischen Staat, die das Sozialstaatsprinzip nicht verstanden haben, und auch solche die es einfach nicht mittragen wollen. Zu letzteren zählt die von Ihnen so genannte "freiheitlich-demokratischen Splitterpartei". Zu ersteren zähle ich Sie.
Richtig. Tarifautonomie heißt aber nicht, dass einer Gewerkschaft die Tarifverträge einer anderen Gewerkschaft per Gesetz aufgezwungen werden. Das läuft der Tarifautonomie strikt zuwider.Tarifautonomie, Betriebsverfassung, Mitbestimmung - DAS sind die Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft.
Erstens werden Tarifverträge nur dort für allgemeinverbindlich erklärt, wo der Gesetzgeber erkennt, dass starke Gewerkschaften nicht vorhanden sind. Das alleine ist schon ein Armutszeugnis der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Wo es nichtmal eine Gewerkschaft schafft genügend Mitglieder zu organisieren, um ohne gesetzlichen Eingriff in die Tarifautonomie auszukommen, wo sollen da zwei kollidierende Tarifverträge herkommen?? Zweitens regeln allgemeinverbindliche Tarifverträge nur Mindestbedingungen betreffs Lohn/Gehalt, Zulagen, Arbeitszeit, Urlaub und dgl.. Darauf aufsetzende Tarifverträge in einzelnen Unternehmen werden mit solchen Mindestbedingungen kaum kollidieren, sondern sie allenfalls verbessern. Drittens verhindert das TEG wiederum nicht, dass in einem Konzern, möglicherweise sogar in zwei Betrieben am gleichen Standort, unterschiedliche Tarifverträge gelten. Die Tarifpluralität bleibt also bestehen. Viertens steht die Frage, warum das Bundesarbeitsgericht (oder war es gar das Bundesverfassungsgricht?) vor dem Hintergrund Deiner Ausführungen im Jahr 2010 erst von seiner bis dahin geltenden Rechtsprechung abgekommen und Tarifpluralität ausdrücklich zugelassen hat.Klare Regeln zur Tarifautonomie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) erlauben es dann auch, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Legitimation der Allgemeinverbindlichkeit wankt jedoch, wenn die Verbindlichkeit von Tarifverträgen selbst infrage gestellt wird. Und mit der Tarifpluralität findet diese Infragestellung statt.
Nein, sie haben einfach die ihnen zustehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit konsequent umgesetzt, auch wenn das manchen Leuten nicht passt. Koalitionsfreiheit heißt aber nicht, dass die eine Gewerkschaft nach der Pfeife der anderen Gewerkschaft zu tanzen hat. Und im Übrigen sind die genannten Gewerkschaften erst deshalb stark geworden, weil andere DGB-Gewerkschaften wie die EVG vor lauter Schwäche nur noch Tarifverträge abgeschlossen haben, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nur noch ungenügend entsprochen haben.Cockpit, Marburger Bund und GDL haben diese Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft vorgeführt.
Nee, die haben einfach nur erkannt, dass das TEG ein Angriff auf das Grundgesetz dieser Bananenrepublik und der dort verankerten Grundrechte ist. Um das zu erkennen, muss man nicht Fan dieser Truppe sein. Und sie waren damit nicht die einzigen. Wie kommt es eigentlich, dass auch große DGB-Gewerkschaften wie ver.di gegen das TEG vor dem Bundesverfassungsgericht zu Felde gezogen sind?? Ist das etwa auch eine Splittergewerkschaft?? Das willst Du doch jetzt nicht ernsthaft behaupten.Die so genannte "freiheitlich-demokratische Splitterpartei" hatte Grund für großen Jubel.
Die Mehrheitsverhältnisse stehen aber nicht vorher fest, weil die gemäß Tarifeinheitsgesetz erst nach Abschluss eines kollidierenden Tarifvertrages festgestellt werden. Von daher ziehen Deine und @Wolfgang Dietrich Mann's Behauptungen betreffs einer möglichen Streikmotivation überhaupt nicht.Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt.
Was soll sie heute schon sagen, sie hat ja bis Montag Zeit für eine Antwort.Deshalb schweigt die GDL auch schon seit Tagen...
geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann
Datum: 19.02.21 22:19
Was Sie hier schreiben ist einfach nur Unfug.Wolfgang Dietrich Mann schrieb:Zitat:Erstens werden Tarifverträge nur dort für allgemeinverbindlich erklärt, wo der Gesetzgeber erkennt, dass starke Gewerkschaften nicht vorhanden sind. Das alleine ist schon ein Armutszeugnis der jeweils zuständigen Gewerkschaft. (...)Klare Regeln zur Tarifautonomie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) erlauben es dann auch, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Legitimation der Allgemeinverbindlichkeit wankt jedoch, wenn die Verbindlichkeit von Tarifverträgen selbst infrage gestellt wird. Und mit der Tarifpluralität findet diese Infragestellung statt.
Was Sie mit den nicht genügend starken Gewerkschaften beschreiben, ist das Motiv für den gesetzlichen Mindestlohn.1. der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung erlangt hat oder
2. die Absicherung der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Normsetzung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklung eine Allgemeinverbindlicherklärung verlangt.
Das von mir Geschriebene ist kein Unfug, sondern jahrzehntelange Praxis in Deutschland. Wozu sollten beispielsweise in der Bahnbranche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn es hier Gewerkschaften gibt, die das auch alleine hinbekommen und so über 90% des Eisenbahnmarktes abdecken?? Guck Dir die Branchen an, wo es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, dann weißt Du was ich meine.Was Sie hier schreiben ist einfach nur Unfug.
geschrieben von: DuKabina?!
Datum: 20.02.21 11:01
Wenn ich mir Deine Ergüsse hier so durchlese, kommt mir nur folgendes in den Sinn:n/t
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 20.02.21 14:32
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 20.02.21 14:39
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 23.02.21 14:42
geschrieben von: MD 612
Datum: 23.02.21 15:07
Mit welcher Begründung sollen die Arbeitsgerichte was und wie berücksichtigen??Bleibt nur zu offen, dass die deutschen Arbeitsgerichte dieses Verhalten der GDL entsprechend berücksichtigen.
geschrieben von: Sven939
Datum: 23.02.21 15:55
geschrieben von: Brumser
Datum: 23.02.21 17:10
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