geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann
Datum: 19.02.21 20:45
Es gibt Leute in unserem freiheitlich-demokratischen Staat,(...)
Sven939 schrieb:Man könnte meinen, das wäre eine gute Zusammenfassung.Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
Es ist ein Gesetz für Arbeitgeber gegen die Rechte der Arbeitnehmer.
Geschaffen von einer sogenannten "Arbeiterpartei"...
(...)
Aber soweit hat die sozialdemokratische,
vermeintlich in der Tradition einer vermeitlichen Arbeiterpartei stehende Tante Pippie mit Sicherheit nicht gedacht,
als sie dem Ruf der AG und einiger Gewerkschaften folgte,
nachdem ihre christlich-demokratische Vorgängerin das Vorhaben aus gutem Grund auch wegen des Gegenwindes der freiheitlich-demokratischen Splitterpartei hat fallen lassen...
Ersatzsignal schrieb:Also Einheitsgewerkschaft, Einheitsbrei, EVG...Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind.
Wer will das denn, das ist doch schon vor 1990 im Osten schief gegangen. Wo das hinführt, erleben wir doch bei der Bahn seit 1990 immer noch...
Gruß Peter
geschrieben von: Heizer Jupp
Datum: 19.02.21 20:49
geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann
Datum: 19.02.21 21:18
Trotzdem sind es damit keine kollidierenden Tarifverträge, weil die EVG in ihren Tarifverträgen nichts vereinbart hat, was den GDL-Regelungen zur Plnaungssicherheit entgegen steht. Eine Anwendung der GDL-Planungsregelungen kollidiert somit nicht mit dem EVG-Tarifwerk. Damit besteht zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Mitgliederzahlen in den Betrieben.Zum Beispiel in Fragen der Dienstplangestaltung weichen die aktuellen Tarifverträge voneinander ab. Es gab allerdings einen Tarifvertrag, welcher das Tarifeinheitsgesetz unwirksam stellte. Und dieser Tarifvertrag ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Somit sind die Voraussetzungen für eine Klärung nach meiner Beurteilung der Sachlage jetzt gegeben.
Interessant ist ja, dass linientreue DB-Fanboys hier überhaupt erstmal von einem Streik ausgehen. Viel Verhandlungsgeschick trauen die ihrem DB-Vorstand nun nicht gerade zu. Und dann gehen sie auch noch von einem halben Jahr Streik aus. Was die alles so ihren Kunden zumuten wollen...So ganz linientreue GDL-Mitglieder wie MD 612 (und andere hier auf DSO) würden natürlich sogar ein halbes Jahr streiken
Es ist immer gut unangenehme Leute anzugreifen, wenn einem die Argumente fehlen. Da bringt Dich Dein arrogantes "Sie" auch nicht weiter...Es gibt Leute in unserem freiheitlich-demokratischen Staat, die das Sozialstaatsprinzip nicht verstanden haben, und auch solche die es einfach nicht mittragen wollen. Zu letzteren zählt die von Ihnen so genannte "freiheitlich-demokratischen Splitterpartei". Zu ersteren zähle ich Sie.
Richtig. Tarifautonomie heißt aber nicht, dass einer Gewerkschaft die Tarifverträge einer anderen Gewerkschaft per Gesetz aufgezwungen werden. Das läuft der Tarifautonomie strikt zuwider.Tarifautonomie, Betriebsverfassung, Mitbestimmung - DAS sind die Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft.
Erstens werden Tarifverträge nur dort für allgemeinverbindlich erklärt, wo der Gesetzgeber erkennt, dass starke Gewerkschaften nicht vorhanden sind. Das alleine ist schon ein Armutszeugnis der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Wo es nichtmal eine Gewerkschaft schafft genügend Mitglieder zu organisieren, um ohne gesetzlichen Eingriff in die Tarifautonomie auszukommen, wo sollen da zwei kollidierende Tarifverträge herkommen?? Zweitens regeln allgemeinverbindliche Tarifverträge nur Mindestbedingungen betreffs Lohn/Gehalt, Zulagen, Arbeitszeit, Urlaub und dgl.. Darauf aufsetzende Tarifverträge in einzelnen Unternehmen werden mit solchen Mindestbedingungen kaum kollidieren, sondern sie allenfalls verbessern. Drittens verhindert das TEG wiederum nicht, dass in einem Konzern, möglicherweise sogar in zwei Betrieben am gleichen Standort, unterschiedliche Tarifverträge gelten. Die Tarifpluralität bleibt also bestehen. Viertens steht die Frage, warum das Bundesarbeitsgericht (oder war es gar das Bundesverfassungsgricht?) vor dem Hintergrund Deiner Ausführungen im Jahr 2010 erst von seiner bis dahin geltenden Rechtsprechung abgekommen und Tarifpluralität ausdrücklich zugelassen hat.Klare Regeln zur Tarifautonomie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) erlauben es dann auch, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Legitimation der Allgemeinverbindlichkeit wankt jedoch, wenn die Verbindlichkeit von Tarifverträgen selbst infrage gestellt wird. Und mit der Tarifpluralität findet diese Infragestellung statt.
Nein, sie haben einfach die ihnen zustehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit konsequent umgesetzt, auch wenn das manchen Leuten nicht passt. Koalitionsfreiheit heißt aber nicht, dass die eine Gewerkschaft nach der Pfeife der anderen Gewerkschaft zu tanzen hat. Und im Übrigen sind die genannten Gewerkschaften erst deshalb stark geworden, weil andere DGB-Gewerkschaften wie die EVG vor lauter Schwäche nur noch Tarifverträge abgeschlossen haben, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nur noch ungenügend entsprochen haben.Cockpit, Marburger Bund und GDL haben diese Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft vorgeführt.
Nee, die haben einfach nur erkannt, dass das TEG ein Angriff auf das Grundgesetz dieser Bananenrepublik und der dort verankerten Grundrechte ist. Um das zu erkennen, muss man nicht Fan dieser Truppe sein. Und sie waren damit nicht die einzigen. Wie kommt es eigentlich, dass auch große DGB-Gewerkschaften wie ver.di gegen das TEG vor dem Bundesverfassungsgericht zu Felde gezogen sind?? Ist das etwa auch eine Splittergewerkschaft?? Das willst Du doch jetzt nicht ernsthaft behaupten.Die so genannte "freiheitlich-demokratische Splitterpartei" hatte Grund für großen Jubel.
Die Mehrheitsverhältnisse stehen aber nicht vorher fest, weil die gemäß Tarifeinheitsgesetz erst nach Abschluss eines kollidierenden Tarifvertrages festgestellt werden. Von daher ziehen Deine und @Wolfgang Dietrich Mann's Behauptungen betreffs einer möglichen Streikmotivation überhaupt nicht.Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt.
Was soll sie heute schon sagen, sie hat ja bis Montag Zeit für eine Antwort.Deshalb schweigt die GDL auch schon seit Tagen...
geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann
Datum: 19.02.21 22:19
Was Sie hier schreiben ist einfach nur Unfug.Wolfgang Dietrich Mann schrieb:Zitat:Erstens werden Tarifverträge nur dort für allgemeinverbindlich erklärt, wo der Gesetzgeber erkennt, dass starke Gewerkschaften nicht vorhanden sind. Das alleine ist schon ein Armutszeugnis der jeweils zuständigen Gewerkschaft. (...)Klare Regeln zur Tarifautonomie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) erlauben es dann auch, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Legitimation der Allgemeinverbindlichkeit wankt jedoch, wenn die Verbindlichkeit von Tarifverträgen selbst infrage gestellt wird. Und mit der Tarifpluralität findet diese Infragestellung statt.
Was Sie mit den nicht genügend starken Gewerkschaften beschreiben, ist das Motiv für den gesetzlichen Mindestlohn.1. der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung erlangt hat oder
2. die Absicherung der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Normsetzung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklung eine Allgemeinverbindlicherklärung verlangt.
Das von mir Geschriebene ist kein Unfug, sondern jahrzehntelange Praxis in Deutschland. Wozu sollten beispielsweise in der Bahnbranche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn es hier Gewerkschaften gibt, die das auch alleine hinbekommen und so über 90% des Eisenbahnmarktes abdecken?? Guck Dir die Branchen an, wo es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, dann weißt Du was ich meine.Was Sie hier schreiben ist einfach nur Unfug.
geschrieben von: DuKabina?!
Datum: 20.02.21 11:01
Wenn ich mir Deine Ergüsse hier so durchlese, kommt mir nur folgendes in den Sinn:n/t
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 20.02.21 14:32
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 20.02.21 14:39
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 23.02.21 14:42
geschrieben von: MD 612
Datum: 23.02.21 15:07
Mit welcher Begründung sollen die Arbeitsgerichte was und wie berücksichtigen??Bleibt nur zu offen, dass die deutschen Arbeitsgerichte dieses Verhalten der GDL entsprechend berücksichtigen.
geschrieben von: Sven939
Datum: 23.02.21 15:55
geschrieben von: Brumser
Datum: 23.02.21 17:10
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