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Seiten: 1 2 3 4 All Angemeldet: -
MD 612 schrieb:
(...)
Sven939 schrieb:
Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
Man könnte meinen, das wäre eine gute Zusammenfassung.
Es ist ein Gesetz für Arbeitgeber gegen die Rechte der Arbeitnehmer.
Geschaffen von einer sogenannten "Arbeiterpartei"...
(...)
Aber soweit hat die sozialdemokratische,
vermeintlich in der Tradition einer vermeitlichen Arbeiterpartei stehende Tante Pippie mit Sicherheit nicht gedacht,
als sie dem Ruf der AG und einiger Gewerkschaften folgte,
nachdem ihre christlich-demokratische Vorgängerin das Vorhaben aus gutem Grund auch wegen des Gegenwindes der freiheitlich-demokratischen Splitterpartei hat fallen lassen...

Ersatzsignal schrieb:
Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind.
Also Einheitsgewerkschaft, Einheitsbrei, EVG...

Wer will das denn, das ist doch schon vor 1990 im Osten schief gegangen. Wo das hinführt, erleben wir doch bei der Bahn seit 1990 immer noch...

Gruß Peter
Es gibt Leute in unserem freiheitlich-demokratischen Staat,
die das Sozialstaatsprinzip nicht verstanden haben,
und auch solche die es einfach nicht mittragen wollen.

Zu letzteren zählt die von Ihnen so genannte "freiheitlich-demokratischen Splitterpartei".
Zu ersteren zähle ich Sie.

Tarifautonomie, Betriebsverfassung, Mitbestimmung - DAS sind die Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft.

Klare Regeln zur Tarifautonomie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes)
erlauben es dann auch, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären.
Die Legitimation der Allgemeinverbindlichkeit wankt jedoch,
wenn die Verbindlichkeit von Tarifverträgen selbst infrage gestellt wird.
Und mit der Tarifpluralität findet diese Infragestellung statt.

Dass Tarifverträge von der Arbeitgeberseite geschlossen und/oder im Großen und Ganzen akzeptiert werden,
hängt mit der ordnenden und friedensstiftenden Funktion der Tarifverträge zusammen.
Diese beiden Funktionen sind die Währung, mit denen Tarifverträge bezahlt werden.
Tarifpluralität entwertet diese Währung.
Zuende gedacht bedeutet Tarifpluralität, dass viele Arbeitgeber keinen Nutzen mehr in Tarifverträgen sehen.
Sogenannte Funktionseliten mögen genügend Macht haben, für ihren Bereich trotzdem Tarifverträge durchzusetzen.
Andere Berufsgruppen haben diese Macht nicht.

In der "Deutschland-AG", der Sozialen Marktwirtschaft der Wirtschaftswunder-Jahre,
war es ein breiter Konsens,
dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe gegenüber stehen.
Diese Akzeptanz deckt aber nicht Rivalitäten zwischen Organisationen auf der einen oder anderen Seite ab.
Aus der Augenhöhe (einerseits) und der Geschlossenheit der beiden Ssiten (andererseits)
resultiert die gesellschaftliche Akzeptanz von (zeitlich befristeten) Arbeitskämpfen.
Genau dieses Modell ist dann auch das Alleinstellungsmerkmal der Bundesrepublik Deutschland
im Vergleich mit anderen westlichen demokratischen Staaten.
Die Idee der "Einheitsgewerkschaft" hat eben überhaupt keine Entsprechung in dem,
was in den Jahren bis 1990 im Osten gescheitert ist.

Dieses Modell - mit der eigentlichen Erfordernis von Einheitsgewerkschaften -
ist keineswegs Friede-Freude-Eierkuchen.
Man denke nur daran, auf wie vielen Gewerkschaftstagen der IG Metall
in den 1980er- und 1990er-Jahren der Ausschluss des Mitglieds Norbert Blüm gefordert wurde.
Die steuernden Leute in der IG Metall waren immer klug genug, einen solchen Eklat abzuwenden.

Cockpit, Marburger Bund und GDL haben diese Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft vorgeführt.
Die so genannte "freiheitlich-demokratische Splitterpartei" hatte Grund für großen Jubel.
Vernünftige Leute in den Parteien, die nicht nur Kleintel-Interessen vertreten,
haben mit dem Tarifeinheitsgesetz die richtige Antwort darauf gefunden.


Viele Grüße

WDM

Hinweis: Alle Beiträge, welche ich hier im Forum veröffentliche, geben meine private Meinung wieder und nicht zwangsläufig die meines Arbeitgebers,
und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin
(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Viele Grüße

WDM

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und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin

Re: Bereits bestehende Kollission von Tarifverträgen

geschrieben von: MD 612

Datum: 19.02.21 21:45

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Zum Beispiel in Fragen der Dienstplangestaltung weichen die aktuellen Tarifverträge voneinander ab. Es gab allerdings einen Tarifvertrag, welcher das Tarifeinheitsgesetz unwirksam stellte. Und dieser Tarifvertrag ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Somit sind die Voraussetzungen für eine Klärung nach meiner Beurteilung der Sachlage jetzt gegeben.
Trotzdem sind es damit keine kollidierenden Tarifverträge, weil die EVG in ihren Tarifverträgen nichts vereinbart hat, was den GDL-Regelungen zur Plnaungssicherheit entgegen steht. Eine Anwendung der GDL-Planungsregelungen kollidiert somit nicht mit dem EVG-Tarifwerk. Damit besteht zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Mitgliederzahlen in den Betrieben.

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
So ganz linientreue GDL-Mitglieder wie MD 612 (und andere hier auf DSO) würden natürlich sogar ein halbes Jahr streiken
Interessant ist ja, dass linientreue DB-Fanboys hier überhaupt erstmal von einem Streik ausgehen. Viel Verhandlungsgeschick trauen die ihrem DB-Vorstand nun nicht gerade zu. Und dann gehen sie auch noch von einem halben Jahr Streik aus. Was die alles so ihren Kunden zumuten wollen...

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Es gibt Leute in unserem freiheitlich-demokratischen Staat, die das Sozialstaatsprinzip nicht verstanden haben, und auch solche die es einfach nicht mittragen wollen. Zu letzteren zählt die von Ihnen so genannte "freiheitlich-demokratischen Splitterpartei". Zu ersteren zähle ich Sie.
Es ist immer gut unangenehme Leute anzugreifen, wenn einem die Argumente fehlen. Da bringt Dich Dein arrogantes "Sie" auch nicht weiter...

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Tarifautonomie, Betriebsverfassung, Mitbestimmung - DAS sind die Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft.
Richtig. Tarifautonomie heißt aber nicht, dass einer Gewerkschaft die Tarifverträge einer anderen Gewerkschaft per Gesetz aufgezwungen werden. Das läuft der Tarifautonomie strikt zuwider.

Aber von welcher "Sozialen Marktwirtschaft" sprichst Du eigentlich?? Dass dieses Land sich von der "Sozialen Marktwirtschaft" seit 1990 schrittweise verabschiedet hat, und dass dieser Abschied auch und vor allem unter der Fahne der SPD stattgefunden hat, ist Dir wohl gar nicht aufgefallen?? Wie kommt es denn in einer "Sozialen Marktwirtschaft" zu solchen asozialen Auswüchsen wie in der hiesigen Fleischbranche, bei Paketdienstleistern, Sicherheitsfirmen, Pizzadiensten, Friseuren, in der Altenpflege bis hin zu politisch angeschmachteten Großunternehmen wie Amazon?? Und wieso kann man in dieser "Sozialen Marktwirtschaft" trotz harter Arbeit noch nicht einmal vom gesetzlichen Mindestlohn vernünftig leben??

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Klare Regeln zur Tarifautonomie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) erlauben es dann auch, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Legitimation der Allgemeinverbindlichkeit wankt jedoch, wenn die Verbindlichkeit von Tarifverträgen selbst infrage gestellt wird. Und mit der Tarifpluralität findet diese Infragestellung statt.
Erstens werden Tarifverträge nur dort für allgemeinverbindlich erklärt, wo der Gesetzgeber erkennt, dass starke Gewerkschaften nicht vorhanden sind. Das alleine ist schon ein Armutszeugnis der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Wo es nichtmal eine Gewerkschaft schafft genügend Mitglieder zu organisieren, um ohne gesetzlichen Eingriff in die Tarifautonomie auszukommen, wo sollen da zwei kollidierende Tarifverträge herkommen?? Zweitens regeln allgemeinverbindliche Tarifverträge nur Mindestbedingungen betreffs Lohn/Gehalt, Zulagen, Arbeitszeit, Urlaub und dgl.. Darauf aufsetzende Tarifverträge in einzelnen Unternehmen werden mit solchen Mindestbedingungen kaum kollidieren, sondern sie allenfalls verbessern. Drittens verhindert das TEG wiederum nicht, dass in einem Konzern, möglicherweise sogar in zwei Betrieben am gleichen Standort, unterschiedliche Tarifverträge gelten. Die Tarifpluralität bleibt also bestehen. Viertens steht die Frage, warum das Bundesarbeitsgericht (oder war es gar das Bundesverfassungsgricht?) vor dem Hintergrund Deiner Ausführungen im Jahr 2010 erst von seiner bis dahin geltenden Rechtsprechung abgekommen und Tarifpluralität ausdrücklich zugelassen hat.

Zu Deinen weiteren umfangreichen Ausführungen ist im Großen Ganzen nichts weiter zu sagen, als dass das viel AG-freundlicher Sermon ist, den Du da abgelassen hast...

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Cockpit, Marburger Bund und GDL haben diese Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft vorgeführt.
Nein, sie haben einfach die ihnen zustehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit konsequent umgesetzt, auch wenn das manchen Leuten nicht passt. Koalitionsfreiheit heißt aber nicht, dass die eine Gewerkschaft nach der Pfeife der anderen Gewerkschaft zu tanzen hat. Und im Übrigen sind die genannten Gewerkschaften erst deshalb stark geworden, weil andere DGB-Gewerkschaften wie die EVG vor lauter Schwäche nur noch Tarifverträge abgeschlossen haben, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nur noch ungenügend entsprochen haben.

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Die so genannte "freiheitlich-demokratische Splitterpartei" hatte Grund für großen Jubel.
Nee, die haben einfach nur erkannt, dass das TEG ein Angriff auf das Grundgesetz dieser Bananenrepublik und der dort verankerten Grundrechte ist. Um das zu erkennen, muss man nicht Fan dieser Truppe sein. Und sie waren damit nicht die einzigen. Wie kommt es eigentlich, dass auch große DGB-Gewerkschaften wie ver.di gegen das TEG vor dem Bundesverfassungsgericht zu Felde gezogen sind?? Ist das etwa auch eine Splittergewerkschaft?? Das willst Du doch jetzt nicht ernsthaft behaupten.

Sven939 schrieb:
Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt.
Die Mehrheitsverhältnisse stehen aber nicht vorher fest, weil die gemäß Tarifeinheitsgesetz erst nach Abschluss eines kollidierenden Tarifvertrages festgestellt werden. Von daher ziehen Deine und @Wolfgang Dietrich Mann's Behauptungen betreffs einer möglichen Streikmotivation überhaupt nicht.

Sven939 schrieb:
Deshalb schweigt die GDL auch schon seit Tagen...
Was soll sie heute schon sagen, sie hat ja bis Montag Zeit für eine Antwort.

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph
Vorab: Auf "Du" gehe ich nur mit Leuten, mit denen ich persönlich vertraut bin.
Zum Beispiel Leute mit denen ich schon einmal ein Bier gemeinsam getrunken habe.
Das Gegenteil sind Leute, deren wirkliche Identität ich noch nicht einmal kenne.
Ich kann niemanden zwingen, in Internet-Foren seine Identität zu offenbaren.
Ich vertraue aber auch nicht blind jedem dahergelaufenen Anonymus.

Ich gehe jetzt nur auf diesen einen Punkt ein:

MD 612 schrieb:
Wolfgang Dietrich Mann schrieb:Zitat:
Klare Regeln zur Tarifautonomie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) erlauben es dann auch, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Legitimation der Allgemeinverbindlichkeit wankt jedoch, wenn die Verbindlichkeit von Tarifverträgen selbst infrage gestellt wird. Und mit der Tarifpluralität findet diese Infragestellung statt.
Erstens werden Tarifverträge nur dort für allgemeinverbindlich erklärt, wo der Gesetzgeber erkennt, dass starke Gewerkschaften nicht vorhanden sind. Das alleine ist schon ein Armutszeugnis der jeweils zuständigen Gewerkschaft. (...)
Was Sie hier schreiben ist einfach nur Unfug.
Für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist es gemäß Paragraf 5 Tarifvertragsgesetz erforderlich, dass
Zitat
1. der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung erlangt hat oder
2. die Absicherung der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Normsetzung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklung eine Allgemeinverbindlicherklärung verlangt.

Was Sie mit den nicht genügend starken Gewerkschaften beschreiben, ist das Motiv für den gesetzlichen Mindestlohn.


Viele Grüße

WDM

Hinweis: Alle Beiträge, welche ich hier im Forum veröffentliche, geben meine private Meinung wieder und nicht zwangsläufig die meines Arbeitgebers,
und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin

Re: Bereits bestehende Kollission von Tarifverträgen

geschrieben von: MD 612

Datum: 19.02.21 22:49

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Was Sie hier schreiben ist einfach nur Unfug.
Das von mir Geschriebene ist kein Unfug, sondern jahrzehntelange Praxis in Deutschland. Wozu sollten beispielsweise in der Bahnbranche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn es hier Gewerkschaften gibt, die das auch alleine hinbekommen und so über 90% des Eisenbahnmarktes abdecken?? Guck Dir die Branchen an, wo es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, dann weißt Du was ich meine.

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph
Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
n/t
Wenn ich mir Deine Ergüsse hier so durchlese, kommt mir nur folgendes in den Sinn:

Es zeigen immer drei Finger auf Dich selber, wenn Du mit dem Zeigefinger auf andere deutest.

Sprich: Den Vorwurf nach dem engen Tellerrand, kannst Du Dir gern selber machen, bevor Du diesen Vorwurf anderen angedeihen läßt.

"You won't do well to silence me, with Your words or wagging tongue, with Your long tall tales of sorrow, Your song yet to be sung ..."
Aus: "Wagging tongue" aus dem Album "Memento Mori" von Depeche Mode, geschrieben von Dave Gahan & Martin L. Gore
Ab und zu hier ganz gut passend, dieses Textzitat.
R.I.P. Andrew "Fletch" Fletcher. * 08.07.1961, + 26.05.2022; Du warst das Rückgrat der Band. Danke dafür.
Der grüne Teller wird nicht alleine kaputt gehen ! Danach sind die anderen dran !

Re: Die Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft

geschrieben von: Achsstellkeil

Datum: 20.02.21 14:39

Leute aufwachen ! Hier ist nix mehr sozial ! Das wurde mit der Wende auch für die alten Länder beendet ! Nix mehr mit Zuckerbrot ! H
Leute regiert die Peitsche !

Rente mit 70+ ! Das hätte vor der Wende mal einer im Westen laut denken sollen ...

Aber , zum Glück geht gerade ein neues Gespenst durch Europa : Corona !

DB: Beispiellose Blockadehaltung der GDL

geschrieben von: Sven939

Datum: 23.02.21 14:14

Völlig überraschend (Achtung Ironie!), verweigert die GDL ihre Mitgliederzahlen vor einem Notar offenzulegen.

DB Vorstand Sailer:
„Die GDL macht es uns bewusst schwerer, das Gesetz umzusetzen, das uns der Gesetzgeber vorgegeben hat. Konflikt statt Kooperation hilft weder den Beschäftigten noch den Betrieben. Wir müssen und werden dennoch weitermachen: Das Gesetz Zug um Zug umsetzen und hoffen, dass GDL und EVG ihren Machtkampf zeitnah beenden.“

Die Gewerkschaften waren aufgerufen, dem notariellen Verfahren bis zum 22. Februar zuzustimmen. Die GDL hat jedoch abgelehnt, ihre Mitgliederliste gegenüber einem Notar offenzulegen. Seiler: „Damit setzt die GDL ihr Spiel auf Zeit ein weiteres Mal fort.“ Bis heute leugnet die GDL die Corona-Schäden, die die DB in die größte wirtschaftliche Krise aller Zeiten geführt haben. So hatte sich die Gewerkschaft im vergangenen Jahr verwehrt, dem „Bündnis für unsere Bahn“ beizutreten und frühzeitig über ein Corona-Tarifpaket zu verhandeln. Eine darauffolgende Schlichtung war ebenfalls gescheitert, da die GDL die Empfehlung des Schlichters ablehnte.

Die DB wird das TEG nun auf Basis der Daten umsetzen, die ihr zugänglich sind. So ist es gesetzlich vorgesehen. Ende März werden die betroffenen Beschäftigten darüber informiert, welcher Tarifvertrag künftig für sie zur Anwendung kommt.

[www.deutschebahn.com]

Bleibt nur zu offen, dass die deutschen Arbeitsgerichte dieses Verhalten der GDL entsprechend berücksichtigen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:23:14:27:51.
Sven939 schrieb:
Bleibt nur zu offen, dass die deutschen Arbeitsgerichte dieses Verhalten der GDL entsprechend berücksichtigen.
Mit welcher Begründung sollen die Arbeitsgerichte was und wie berücksichtigen??

Ich schrieb es doch schon weiter oben, es gibt noch gar keinen Anlass zum Zählen, und es gibt auch keinen Stichtag, zu dem gezählt werden soll.

Hier die Stellungnahme der GDL dazu:

Einem aktuellen Vorschlag der Bahn zufolge sollen die Betriebe nun eine Liste ihrer Arbeitnehmer an ausgewählte Notare senden, während beide Gewerkschaften aufgefordert sind, ebenso aufgeteilte Mitgliederlisten an die Notare zu schicken. Diese sollen dann über einen Vergleich der Listen die Mehrheit in den jeweiligen Betrieben feststellen, ohne die genauen Mitgliederzahlen zu benennen.

Die GDL lehnt diese Vorgehensweise aus unterschiedlichen Gründen ab. So ist § 4a TVG nach Überzeugung nicht nur der GDL, sondern auch einer Vielzahl von Rechtswissenschaftlern verfassungswidrig und daher nicht anwendbar. Eine europarechtliche Überprüfung im Rahmen der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängigen Menschenrechtsbeschwerde, unter anderem auch der GDL, steht bisher noch aus. Unabhängig davon sprechen weitere Gründe gegen die Anwendung. So liegt derzeit noch keine § 4a TVG überhaupt erst auslösende Tarifkollision vor. Der Paragraf kann nämlich erst nach Abschluss eines kollidierenden Tarifvertrages eintreten und nicht, wie es die DB wünscht, zum 1. Januar 2021. Doch die GDL hat bisher weder einen Tarifabschluss erzielt, noch hat sie Forderungen gestellt. Fakt ist: Die GDL-Tarifverträge gelten noch bis 28. Februar 2021. Ein Tarifvertrag der GDL steht somit in näherer Zukunft nicht in Aussicht.

Im Übrigen haben die Arbeitnehmer nach Überzeugung der GDL auch zukünftig Anspruch auf die Anwendung aller im Betrieb gültigen Tarifverträge. Dies ist ihnen durch ihre Arbeitsverträge garantiert. Außerdem berücksichtigen andere Tarifverträge die Interessen des Zugpersonals nicht „ernsthaft und wirksam“, wie es § 4a Abs. 2 TVG fordert. Schon aus diesem Grund bleiben die GDL-Tarifverträge gültig.

Die GDL hat dem Arbeitgeberverband MOVE aus den genannten Gründen eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Damit soll sich der Arbeitgeber verpflichten, die Anwendung des § 4a TVG zu unterlassen und alle entsprechenden Vorbereitungen zu stoppen.

Angesichts des hektischen Vorgehens der DB nimmt die GDL überdies zunehmenden Unmut und Verärgerung unter den Beschäftigten wahr: „Damit muss Schluss sein“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky: „Der Arbeitgeber muss aufhören, die Mitarbeiter des direkten Personals noch weiter zu verunsichern, sondern ihnen endlich die nötige Wertschätzung entgegenbringen. Der gesamte Vorgang zeigt wieder einmal deutlich auf, dass die starken Tarifverträge der GDL nötiger sind als je zuvor. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, damit dies auch weiterhin so bleibt.

[www.gdl.de]

Es bleibt spannend...

Gruß Peter

Edit hat noch 'nen Link eingefügt

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:23:16:24:03.
Die EVG käme dem nach - GDL hat sich dem verweigert und versucht die Anwendung der betrieblichen Tarifeinheit nach § 4a Tarifvertragsgesetz (TVG) zu umgehen.

Dazu der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel:

„Im November 2020 hat die GDL lautstark erklärt, ‚die Tarifverträge der EVG zu verdrängen‘. Das geht nur, wenn betriebliche Tarifeinheit nach Tarifvertragsgesetz angewendet wird. Das Tarifvertragsgesetz ist geltendes Recht - die EVG ist natürlich bereit, dafür die Mitgliederzahlen gegenüber einem neutralen Notar offenzulegen. Die GDL hat sich offensichtlich verzockt, war bei der Mitgliederwerbung nicht erfolgreich und spielt nun auf Zeit und sucht Umwege.

Dass sich die GDL der Tarifeinheit verweigert, ist auf der einen Seite unglaublichund auf der anderen Seite verständlich- denn das Gerüst aus Größenwahn und Lügen würde damit zusammenbrechen. In den meisten der gut 300 betroffenen Betriebe hat die EVG die Mehrheit unter den Beschäftigten, so dass die Geltung der Tarifverträge der EVG im gesamten Bahn-Konzern sichergestellt ist. Weselsky geht als GDL-Vorsitzender sogar noch weiter und begibt sich mit dem Arbeitgeber auf Kuschelkurs. Denn nun will Weselsky doch noch eine Verlängerung des Grundlagen-Tarifvertrages erreichen und damit das TEG umgehen. Erste Gespräche dazu sollen noch in dieser Woche stattfinden. Wir werden uns an solchen Gesprächen nicht beteiligen. Schon gar nicht, solange Vertreter der GDL unsere Kolleginnen und Kollegen persönlich angreifen und beleidigen.

Dieses Verhalten ist einer Gewerkschaft völlig unwürdig. Wir und auch die Öffentlichkeit sind über die Jahre Einiges gewöhnt. Doch es scheint noch schlimmer zu kommen als je zuvor: Denn Weselsky steht mit seiner GDL mit dem Rücken an der Wand und wird damit leider noch unberechenbarer."

[www.evg-online.org]



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:23:16:05:25.
Ich bin zwar in keiner der genannten Gewerkschaften. Aber sorry den Abschluss den die EVG erreicht hat ist einfach nur peinlich, ich hoffe das die Mitglieder Reihenweise zu den grünen übersiedeln!!! Genug Geld für irgendwelche Werbeplakate hat diese Gewerkschaft ja zur Verfügung. Das Geld hätten Sie ja Ihren Mitgliedern mit Beitragssenkungen "spenden" können! Aber Hp0, dann gibt es ja keinen warmen Posten im Vorstand der DB!

Ach Svenni...

geschrieben von: Heizer Jupp

Datum: 23.02.21 19:40

Du kannst die Stimme Deines Herrn noch so vorauseilend gehorsam zitieren - aber hier winkt mittlerweile jeder ab, wenn er deine Klimavergiftungsversuche liest und wenn Du versuchst, eine tote Diskussion nochmal krampfhaft mit irgendwelchen Hetzereien aus der Mottenkiste zu holen.

Nur - es interessiert keinen, ob Svennilein sich hier auskübelt. Und selbst, wenn du mit einer "Trainingsjacke mit hinten zusammengebundenen Ärmeln" im "Hotel mit der Gummitapete" immer mit dem Kopf gegen die Wand springen würdest, würde das nichts beeinflussen.
Bei mir vielleicht schon, aber das wäre ganz und gar nicht in deinem Sinne...

Meinst du, auch nur ein einziger Tarif-Verantwortlicher (dieser oder jener Seite) nähme auch nur die geringste Notiz von Deinen Ergüssen, geschweige denn, ließe sich davon beeinflussen?

Nun lasse ich Dir gerne wieder das letzte Wort.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:23:19:43:59.

Letzes Wort

geschrieben von: Heiko Focken

Datum: 23.02.21 20:31

"Nun lasse ich Dir gerne wieder das letzte Wort."

Nein,

das Recht darauf greife ich mir jetzt.
Da die Diskussion leider wieder persönlich wird und von Anwürfen gespickt wird, werde ich einmal einen Schlussstrich ziehen. Wirklich viel Neues kam ja am Ende nicht mehr, außer dass entweder GDL oder EVG entweder gut oder schlecht sind.

Viele Grüße

Heiko
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