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Peter, das ist alles verständlich, auch das mit dem fehlenden Praxisbezug. Nur hat es aus meiner Sicht trotzdem nichts damit zu tun, ob Berufsgruppe B am Potsdamer Platz im Hochhaus, in Zehlendorf im Ein-Familien-Haus oder im WLAN an einem öffentlichen Ort arbeitet.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:17:21:29:54.

Das bedeutend Streik

geschrieben von: pm

Datum: 17.02.21 21:24

wochenlang dort wo die GDL die Mehrheit hat bis sie wieder über all vollwertiger Tarifpartner ist. In anderen Betrieben Bummelstreik,Krankmeldungen usw.
Schon wieder eine extrem dumme Aktion von der DB und die EVG scheint sich mittelfristig abschaffen zu wollen.

Re: EVG und DB-Presse - keine gleichlautende Pressemeldungen (2 x Link)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.02.21 21:27

MD 612 schrieb:
dann können wir uns den teuren Quatsch mit den Notaren gleich sparen...

Gruß Peter
Da Du Texte ja auch nur zitierst wie es Dir passt, mache ich das jetzt auch einfach mal und gebe dir in Bezug auf das o.g. völlig Recht. 🤣

Re: ? vom Laien

geschrieben von: Sven939

Datum: 17.02.21 21:45

hansaring schrieb:
Moin, moin!

Ich frage mich gerade, ob mir jemand hier auf DSO erklären kann, so ganz ohne Brille der einen oder anderen Gewerkschaft, was das TEG für die Gewerkschaften am Ende für konkrete Folgen haben wird und wenn diese auch nur ansatzweise so negativ ausfallen, wie so zahlreich beschrieben, warum das von Seiten der Gewerkschaften nicht erfolgreich verhindert werden konnten. Es erschließt sich mir einfach nicht der Sinn des Gesetzes im Sinne der Gewerkschaften und deren gleichberechtigter Kooexistenz sowie der Freiheit aller am Arbeitsprozess beteiligten, Tarifverträge auszuhandeln.

Gruß Thomas
Die Gewerkschaften versuchten es zu verhindern, das BVerfG hielt den § 4a Abs. 2 TVG mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Urt. v. 11.7.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.)).
Legitimes Ziel des TEG ist es "Anreize für ein kooperatives Vorgehen der Arbeitnehmerseite in Tarifverhandlungen zu setzen und so Tarifkollisionen zu vermeiden".

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen gemeinsam statt gegeneinander auftreten.
Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
Hallo,

hier wird eh bald zugemacht, da wie immer die Fanboys (oder von mir aus Lohnschreibern) von unterschiedlichen Organisationen das eigentliche Thema kaputtschreiben. Ich möchte hier nochmal um Verständnis für die Kollegen von DB Netze werben, die ihre ganzen Kräfte seit dem 13.12. auf das Anreizsystem im SGV sowie der Überwachung des Schienenlärmschutzgesetzes aufwenden. Da bleibt kein Personal um sich um die Aufrechterhaltung des Verkehrs zu kümmern. Und wie hier geBILDete Foristen schon erwähnten, wir hatten doch extreme Wettersituationen, da konnte keiner mit rechnen.

Gruß

Re: ? vom Laien

geschrieben von: Ersatzsignal

Datum: 17.02.21 21:59

Etwas erklären was kompliziert ist. Zuallererst, jede Gewerkschaft hat nur sein eigenes "ich" im Sinn.

Bis ca. 1991 war alles strukturiert und nachvollziehbar. Die Beamten, Büroleute und Verkauf/Vertrieb bei GDBA, die Lokführer bei GDL, Werke und der Rest bei der GDED.

Dann begann der schleichende "ich bin besser als alle anderen" Prozess. Die IG Metall wildert in den Werken, Verdi wildert bei den Lokführer, Gewerkschaft für Hotel und Gastro bei den Speisewagen und Casinos(altdeutsch Kantine). Um nur ein paar zu nennen die neben den beiden Gewerkschaften mitmischen.

Umgedreht wildert die GDL auch bei Verdi-Firmen.

Bei so vielen unterschiedlichen Gewerkschaften, ist es nachvollziehbar, das die Bahn Klarheit haben will. Leider liegt das Problem bei den Gewerkschaften, denn die sehen meistens immer nur alles negativ. Wie auch sonst in D, da seh ich keinerlei positive Tendenzen.

Dieses Gesetz kann auch als große Chance gesehen werden, nur leider "siehe ganz oben" meines Textes.

Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind. So wie es in Frankreich der Fall ist.


Ein bekannter Gewerkschafter der GDL sagte sinngemäß, es war damals ein schlimmer Fehler die Unterschrift der Bahn zu akzeptieren.

Das die EVG als Vorstandsnah bezeichnet wird, ist Müll. Ein wenig Dankbarkeit in der jetzigen Zeit , sollte man schon zeigen. Jede andere Firma hätte mal eben 1/3 der Belegschaft gefeuert. Gilt auch für die Länderbahnen bzw. die kommunalen Verkehrsbetriebe. Daran sehe ich, das dort eine gewaltige Wählermacht steht, so einfach bundesweit 250 000 auf die Strasse setzen, na was werden die wohl wählen ?


PS: Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Hallo,

damit alle Gewerkschafter eine entspannte Nacht genießen dürfen und wir morgen beim Lesen keinen Schreck bekommen, werde ich den Beitrag über Nacht einmal z-stellen. Es dürfte der Wahrung der Forenkultur am besten tun. Wobei die Diskussion - mit ganz wenigen provokanten Ausnahmen - bislang ungewöhnlich zivilisiert verläuft. Das kennen wir zu diesem Thema ja leider auch anders.

Bis dahin viele Grüße

Heiko

EDIT: Thread wieder offen. Wie lange, das liegt an euch.



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:18:10:48:47.

Re: ? vom Laien

geschrieben von: Heizer Jupp

Datum: 18.02.21 13:49

Ersatzsignal schrieb:
PS: Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)

Auch mit Smiley kann man diese Aussage nur als beleidigend, anmaßend und von absoluter Unkenntnis aktuell gewollter Bahnstrukturen zeugend bezeichnen!

Wo hast Du Dich eigentlich während dieser Zeit aufgehalten (nein, ich maße mir ausdrücklich nicht an, "herumgelungert" zu schreiben)?

Re: ? vom Laien

geschrieben von: DuKabina?!

Datum: 18.02.21 14:01

Ersatzsignal schrieb:
Etwas erklären, was kompliziert ist. Zuallererst, jede Gewerkschaft hat nur ihr (sein ist hier fehl am Platze) eigenes "ich" im Sinn.

Bis ca. 1991 war alles strukturiert und nachvollziehbar. Die Beamten, Büroleute und Verkauf/Vertrieb bei GDBA, die Lokführer bei GDL, Werke und der Rest bei der GDED.

Dann begann der schleichende "ich bin besser als alle anderen" Prozess. Die IG Metall wildert in den Werken, Verdi wildert bei den Lokführern, Gewerkschaft für Hotel und Gastro bei den Speisewagen und Casinos (altdeutsch Kantine). Um nur ein paar zu nennen, die neben den beiden Gewerkschaften mitmischen.

Umgedreht wildert die GDL auch bei Verdi-Firmen.

Bei so vielen unterschiedlichen Gewerkschaften, ist es nachvollziehbar, dass die Bahn Klarheit haben will. Leider liegt das Problem bei den Gewerkschaften, denn die sehen meistens immer nur alles negativ. Wie auch sonst in D, da seh ich keinerlei positive Tendenzen.

Dieses Gesetz kann auch als große Chance gesehen werden, nur leider "siehe ganz oben" meines Textes.

Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind. So wie es in Frankreich der Fall ist.


Ein bekannter Gewerkschafter der GDL sagte sinngemäß, es war damals ein schlimmer Fehler, die Unterschrift der Bahn zu akzeptieren.

Dass die EVG als Vorstandsnah bezeichnet wird, ist Müll. Ein wenig Dankbarkeit in der jetzigen Zeit , sollte man schon zeigen. Jede andere Firma hätte mal eben 1/3 der Belegschaft gefeuert. Gilt auch für die Länderbahnen bzw. die kommunalen Verkehrsbetriebe. Daran sehe ich, dass dort eine gewaltige Wählermacht steht. So einfach bundesweit 250 000 auf die Strasse setzen, na was werden die wohl wählen ?


PS: Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Bevor das Ersatzsignal wieder mal unter Anwendung der Ersatzrechtschreibung etwas niederschreibt, sollte es sich einmal wiederholend mit der deutschen Schriftsprache befassen.
Vertiefend würde ich dem Ersatzsignal empfehlen, sich mit dem Infinitiv mit "zu", dem erweitereten Infinitiv mit "zu" und mit der Problematik des "das" mit "s" und "ss" zu beschäftigen. Auch im Satzbau ist noch Luft nach oben.

Bezüglich des Inhalts hätte meine Deutschlehrerin lediglich eine 5 für diesen Text übrig gehabt.

"You won't do well to silence me, with Your words or wagging tongue, with Your long tall tales of sorrow, Your song yet to be sung ..."
Aus: "Wagging tongue" aus dem Album "Memento Mori" von Depeche Mode, geschrieben von Dave Gahan & Martin L. Gore
Ab und zu hier ganz gut passend, dieses Textzitat.
R.I.P. Andrew "Fletch" Fletcher. * 08.07.1961, + 26.05.2022; Du warst das Rückgrat der Band. Danke dafür.

Re: ? vom Laien

geschrieben von: Traumflug

Datum: 18.02.21 16:16

Sven939 schrieb:
Die Gewerkschaften versuchten es zu verhindern, das BVerfG hielt den § 4a Abs. 2 TVG mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Urt. v. 11.7.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.)).
Legitimes Ziel des TEG ist es "Anreize für ein kooperatives Vorgehen der Arbeitnehmerseite in Tarifverhandlungen zu setzen und so Tarifkollisionen zu vermeiden".

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen gemeinsam statt gegeneinander auftreten.
Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
Das mit der Kooperation klappt natürlich nicht, wenn man allen ausser der jeweils grössten Gewerkschaft die Mitsprache komplett untersagt. Das ist kein Anreiz zu gemeinsamem handeln, sondern ein Anreiz, sich noch härter gegenseitig Mitglieder abzujagen. Und verhindert nebenbei effektiv die Gründung neuer Gewerkschaften, die müssten ja aus dem Stand eine Mehrheit haben.

Dass dieses behauptete Ziel (wie so oft im Berliner Betrieb) eher wohlfeile Worte sind erkennt man auch mit einem Blick auf den Entstehungszeitpunkt dieses Gesetzes: es entstand anlässlich der ersten grösseren Lokführer-Streiks. Die Verhinderung solcher Streiks war und ist dann wohl auch das Ziel.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: ? vom Laien

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.02.21 16:42

Warum wird denn wohl die Mitsprache untersagt?Das hat doch sicherlich einen Grund!?
Bevor noch weiter philosophiert wird muß man auch wissen warum das so ist!

Re: ? vom Laien

geschrieben von: MD 612

Datum: 18.02.21 17:20

Sven939 schrieb:
Die Gewerkschaften versuchten es zu verhindern
Nicht "die", sondern einige Gewerkschaften versuchten es zu verhindern. Die EVG schonmal nicht, die war immer dafür und hat deswegen das Urteil des BVerfG auch ausdrücklich begrüßt. Drei Mal darfst Du raten, warum...

[www.evg-online.org]

Sven939 schrieb:
Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
Man könnte meinen, das wäre eine gute Zusammenfassung. Es ist ein Gesetz für Arbeitgeber gegen die Rechte der Arbeitnehmer. Geschaffen von einer sogenannten "Arbeiterpartei"...

Dem Schutz der AG vor langen Arbeitskämpfen kann es aber nicht dienen, weil die weiterhin möglich und auch zweckdienlich sind. Es dient vor allem der Zerstörung des Betriebsfriedens, wenn der Lokführer im Betrieb A mehr verdient als der Lokführer im Betrieb B, und das womöglich noch am gleichen Dienstort. Gleiches natürlich auch für Werkstattleute, Disponenten (die sitzen dann in der BZ fast nebeneinander), Zugbegleiter...

Aber soweit hat die sozialdemokratische, vermeintlich in der Tradition einer vermeitlichen Arbeiterpartei stehende Tante Pippie mit Sicherheit nicht gedacht, als sie dem Ruf der AG und einiger Gewerkschaften folgte, nachdem ihre christlich-demokratische Vorgängerin das Vorhaben aus gutem Grund auch wegen des Gegenwindes der freiheitlich-demokratischen Splitterpartei hat fallen lassen...

Ersatzsignal schrieb:
Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind.
Also Einheitsgewerkschaft, Einheitsbrei, EVG...

Wer will das denn, das ist doch schon vor 1990 im Osten schief gegangen. Wo das hinführt, erleben wir doch bei der Bahn seit 1990 immer noch...

Ersatzsignal schrieb:
Das die EVG als Vorstandsnah bezeichnet wird, ist Müll. Ein wenig Dankbarkeit in der jetzigen Zeit , sollte man schon zeigen.
Ein wenig Dankbarkeit für was?? Für Regio-Ergänzungs-TV in 2003?? Für die Zusatzstunde Arbeitszeit je Woche nur für Fahrpersonale seit 2005, was die GDL dann entgegen dem Willen der Transnet 2008 wieder abgeschafft hat?? Für eine Nullrunde 2021?? Oder (weil es gerade hier in der Diskussion verlinkt war) für einem Dumpingtarifvertrag bei der European Railservice, ohne die Mitarbeiter dort auch nur im geringsten mit ins Boot zu holen? Na super...

Ersatzsignal schrieb:
Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Hätte man ihnen eine Schaufel in die Hand gedrückt, hätten sie diese Schaufel auch geschwungen. Aber es waren ja keine Schaufeln da...

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:02:18:21:09:06.

Re: ? vom Laien

geschrieben von: Traumflug

Datum: 18.02.21 19:22

kluskurve schrieb:
Warum wird denn wohl die Mitsprache untersagt?Das hat doch sicherlich einen Grund!?
Ist das nicht offensichtlich?

Die Streiks waren der Politik natürlich ein Dorn im Auge. Nicht nur wegen des ausfallenden öffentlichen Verkehrs, sondern auch als Eigentümer der DB AG. Unter anderem deswegen war die Deutsche Bundesbahn auch eine Behörde und die Eisenbahner Beamte, die nicht streiken dürfen.

Angestellten darf man jedoch Streiks nicht verbieten, die haben ein grundgesetzliches Recht darauf. Also hat man sich den Umstand zu nutze gemacht, dass nur eine der beiden Gewerkschaften streiken will. Praktischerweise die kleinere Gewerkschaft. Mit dem Gebot, dass nur die jeweils grösste Gewerkschaft Arbeitskampf betreiben darf, war die kleinere Gewerkschaft ausgebootet, das Tarifeinheitsgesetz fertig und die Streiks abgewendet.

Den Rest erledigt dann Gerrymandering. Das Personal wird den Firmen so zugeordnet, dass die Lokführer zahlenmässig innerhalb der Firma immer in der Unterzahl sind. Ob die Auflösung der DB Fahrpersonal AG (oder so ähnlich) in den gleichen Zeitraum fällt, weiss ich allerdings nicht.

Wollte die grössere Gewerkschaft mal streiken, dürfte sie das. Das Streikrecht ist also nicht grundsätzlich ausgehebelt. Deswegen hatte das Bundesverfassungsgericht keine Einwände.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: ? vom Laien

geschrieben von: MD 612

Datum: 18.02.21 20:25

Traumflug schrieb:
Mit dem Gebot, dass nur die jeweils grösste Gewerkschaft Arbeitskampf betreiben darf, war die kleinere Gewerkschaft ausgebootet, das Tarifeinheitsgesetz fertig und die Streiks abgewendet.
Es darf auch die kleinere Gewerkschaft streiken. Notfalls auch für einen Tarifvertrag, der gar nicht zur Anwendung kommt. Da aber nicht die Mitgliederzahlen im Konzern oder im Unternehmen der Maßstab für die Anwendung eines Tarifvertrages sind, sondern jeweils in jedem Betrieb für sich entschieden wird, welcher Tarifvertrag dort zur Anwendung kommt, stehen die Chancen nicht schlecht, dass auch ein durch die "kleinere" GDL erkämpfter Tarifvertrag nicht für die Katz ist.

Traumflug schrieb:
Ob die Auflösung der DB Fahrpersonal AG (oder so ähnlich) in den gleichen Zeitraum fällt, weiss ich allerdings nicht.
Geschäftsbereich Traktion nannte sich das Konstrukt. Der wurde aber schon zum Jahreswechsel 1997/98 aufgelöst, das TEG ist angesichts der Arbeitskämpfe im Jahr 2015 entstanden. Vorher gab es solche schon 2007 sowie 2011. Aber eine der Motive für die Auflösung war sicher (wenn auch nie offiziell) die schon damals wachsende Streitmacht der Lokführer zu brechen, in dem sie in die übrigen Geschäftsbereiche eingliedert wurden. Aber schon der Plan ging nicht auf, deshalb musste das TEG her...

Gruß Peter

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Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Feststellung der Mitgliederzahlen

geschrieben von: MD 612

Datum: 19.02.21 12:29

Sven939 schrieb:
Die DB hat die Gewerkschaften aufgefordert, dass sie ihre Mitgliederzahlen bei einem Notar hinterlegen.

Daraufhin erklärte sich die EVG mit dem Verfahren einverstanden.
Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...

Gruß Peter

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Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

He!

geschrieben von: Heiko Focken

Datum: 19.02.21 15:14

Hallo!

Achsstellkeil schrieb:
Definiere Arbeit !

Arbeit ist Kraft mal Weg.

Ansonsten bitte ich herzlich darum, diesen Kasernenhof-Ton abzulegen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass es diesen D-Zug, der durch diverse Kinderstuben gerast sein soll, wirklich gab.

Gruß

Heiko
MD 612 schrieb:
Sven939 schrieb:
Die DB hat die Gewerkschaften aufgefordert, dass sie ihre Mitgliederzahlen bei einem Notar hinterlegen.

Daraufhin erklärte sich die EVG mit dem Verfahren einverstanden.
Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren.
Doch, gibt es.
Zum Beispiel in Fragen der Dienstplangestaltung weichen die aktuellen Tarifverträge voneinander ab.
Das wurde hier im DSO-Forum auch schon ausgiebig diskutiert - Stichwort "Meistbegünstigungsklausel".
Es gab allerdings einen Tarifvertrag, welcher das Tarifeinheitsgesetz unwirksam stellte.
Und dieser Tarifvertrag ist zum 31.12.2020 ausgelaufen.
Somit sind die Voraussetzungen für eine Klärung nach meiner Beurteilung der Sachlage jetzt gegeben.

MD 612 schrieb:
Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...

Gruß Peter


Viele Grüße

WDM

Hinweis: Alle Beiträge, welche ich hier im Forum veröffentliche, geben meine private Meinung wieder und nicht zwangsläufig die meines Arbeitgebers,
und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin

Re: Feststellung der Mitgliederzahlen

geschrieben von: Sven939

Datum: 19.02.21 19:25

MD 612 schrieb:
Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...
Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt. Was nützt ein Streik, wenn die Tarifverträge später gar nicht zur Anwendung kommen?

Deshalb schweigt die GDL auch schon seit Tagen...

Zulässigkeit von Streiks

geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann

Datum: 19.02.21 19:47

Sven939 schrieb:
MD 612 schrieb:
Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...
Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt. Was nützt ein Streik, wenn die Tarifverträge später gar nicht zur Anwendung kommen?

Deshalb schweigt die GDL auch schon seit Tagen...
Die rechtliche Zulässigkeit des Streiks ist noch gar nicht so sehr das Problem.
Dazu lese man nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz.

Das Probem der GDL wird sein, ihre Mitglieder in den Betrieben mit erkennbarer EVG-Mehrheit zum Streik zu motivieren.
Denn für die Streikenden bedeutet jeder Streik eine Einkommenseinbuße.
Das Streikgeld der GDL in bisheriger Höhe gleicht jedenfalls die Einbußen nicht aus.
Natürlich kann die GDL das Streikgeld erhöhen, und vielleicht tut sie das jetzt auch;
aber dann wird die Streikkasse schneller leer sein.
So ganz linientreue GDL-Mitglieder wie MD 612 (und andere hier auf DSO) würden natürlich sogar ein halbes Jahr streiken
und dabei ganz idealistisch auf das Streikgeld verzichten, um die Streikkasse zu schonen...
(hilft aber nichts, wenn diese Leute gar nicht mehr im Fahrdienst sind).
Ohne eine massive Erhöhung des Streikgelds dürfte es jedenfalls so sein,
dass sich die meisten GDL-Mitglieder bezüglich einer Streik-Teilnahme ganz genau überlegen,
was sie individuell für Opfer bringen müssen, und welchen Nutzen sie hernach daraus ziehen werden.
In Betrieben mit EVG-Mehrheit werden die Streikenden einfach keinen Nutzen haben.
Und nichts wäre für die GDL schlimmer, als wenn ihre Mitglieder dies schon vor dem Streik wüssten...


Viele Grüße

WDM

Hinweis: Alle Beiträge, welche ich hier im Forum veröffentliche, geben meine private Meinung wieder und nicht zwangsläufig die meines Arbeitgebers,
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