geschrieben von: erbsenzähler89
Datum: 17.02.21 21:22
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 17.02.21 21:27
Da Du Texte ja auch nur zitierst wie es Dir passt, mache ich das jetzt auch einfach mal und gebe dir in Bezug auf das o.g. völlig Recht. 🤣dann können wir uns den teuren Quatsch mit den Notaren gleich sparen...
Gruß Peter
Die Gewerkschaften versuchten es zu verhindern, das BVerfG hielt den § 4a Abs. 2 TVG mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Urt. v. 11.7.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.)).Moin, moin!
Ich frage mich gerade, ob mir jemand hier auf DSO erklären kann, so ganz ohne Brille der einen oder anderen Gewerkschaft, was das TEG für die Gewerkschaften am Ende für konkrete Folgen haben wird und wenn diese auch nur ansatzweise so negativ ausfallen, wie so zahlreich beschrieben, warum das von Seiten der Gewerkschaften nicht erfolgreich verhindert werden konnten. Es erschließt sich mir einfach nicht der Sinn des Gesetzes im Sinne der Gewerkschaften und deren gleichberechtigter Kooexistenz sowie der Freiheit aller am Arbeitsprozess beteiligten, Tarifverträge auszuhandeln.
Gruß Thomas
geschrieben von: Frank G.
Datum: 17.02.21 21:49
geschrieben von: Heiko Focken
Datum: 17.02.21 22:11
PS: Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Bevor das Ersatzsignal wieder mal unter Anwendung der Ersatzrechtschreibung etwas niederschreibt, sollte es sich einmal wiederholend mit der deutschen Schriftsprache befassen.Etwas erklären, was kompliziert ist. Zuallererst, jede Gewerkschaft hat nur ihr (sein ist hier fehl am Platze) eigenes "ich" im Sinn.
Bis ca. 1991 war alles strukturiert und nachvollziehbar. Die Beamten, Büroleute und Verkauf/Vertrieb bei GDBA, die Lokführer bei GDL, Werke und der Rest bei der GDED.
Dann begann der schleichende "ich bin besser als alle anderen" Prozess. Die IG Metall wildert in den Werken, Verdi wildert bei den Lokführern, Gewerkschaft für Hotel und Gastro bei den Speisewagen und Casinos (altdeutsch Kantine). Um nur ein paar zu nennen, die neben den beiden Gewerkschaften mitmischen.
Umgedreht wildert die GDL auch bei Verdi-Firmen.
Bei so vielen unterschiedlichen Gewerkschaften, ist es nachvollziehbar, dass die Bahn Klarheit haben will. Leider liegt das Problem bei den Gewerkschaften, denn die sehen meistens immer nur alles negativ. Wie auch sonst in D, da seh ich keinerlei positive Tendenzen.
Dieses Gesetz kann auch als große Chance gesehen werden, nur leider "siehe ganz oben" meines Textes.
Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind. So wie es in Frankreich der Fall ist.
Ein bekannter Gewerkschafter der GDL sagte sinngemäß, es war damals ein schlimmer Fehler, die Unterschrift der Bahn zu akzeptieren.
Dass die EVG als Vorstandsnah bezeichnet wird, ist Müll. Ein wenig Dankbarkeit in der jetzigen Zeit , sollte man schon zeigen. Jede andere Firma hätte mal eben 1/3 der Belegschaft gefeuert. Gilt auch für die Länderbahnen bzw. die kommunalen Verkehrsbetriebe. Daran sehe ich, dass dort eine gewaltige Wählermacht steht. So einfach bundesweit 250 000 auf die Strasse setzen, na was werden die wohl wählen ?
PS: Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Das mit der Kooperation klappt natürlich nicht, wenn man allen ausser der jeweils grössten Gewerkschaft die Mitsprache komplett untersagt. Das ist kein Anreiz zu gemeinsamem handeln, sondern ein Anreiz, sich noch härter gegenseitig Mitglieder abzujagen. Und verhindert nebenbei effektiv die Gründung neuer Gewerkschaften, die müssten ja aus dem Stand eine Mehrheit haben.Die Gewerkschaften versuchten es zu verhindern, das BVerfG hielt den § 4a Abs. 2 TVG mit dem Grundgesetz vereinbar (siehe Urt. v. 11.7.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.)).
Legitimes Ziel des TEG ist es "Anreize für ein kooperatives Vorgehen der Arbeitnehmerseite in Tarifverhandlungen zu setzen und so Tarifkollisionen zu vermeiden".
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen gemeinsam statt gegeneinander auftreten.
Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 18.02.21 16:32
Nicht "die", sondern einige Gewerkschaften versuchten es zu verhindern. Die EVG schonmal nicht, die war immer dafür und hat deswegen das Urteil des BVerfG auch ausdrücklich begrüßt. Drei Mal darfst Du raten, warum...DieGewerkschaften versuchten es zu verhindern
Man könnte meinen, das wäre eine gute Zusammenfassung. Es ist ein Gesetz für Arbeitgeber gegen die Rechte der Arbeitnehmer. Geschaffen von einer sogenannten "Arbeiterpartei"...Folglich dient es dem Schutz der Arbeitgeber vor langen Arbeitskämpfen mit unterschiedlichen Gewerkschaften.
Also Einheitsgewerkschaft, Einheitsbrei, EVG...Man stelle sich eine Gewerkschaft vor, in der alle Beschäftigten des Transportbereiches vertreten sind.
Ein wenig Dankbarkeit für was?? Für Regio-Ergänzungs-TV in 2003?? Für die Zusatzstunde Arbeitszeit je Woche nur für Fahrpersonale seit 2005, was die GDL dann entgegen dem Willen der Transnet 2008 wieder abgeschafft hat?? Für eine Nullrunde 2021?? Oder (weil es gerade hier in der Diskussion verlinkt war) für einem Dumpingtarifvertrag bei der European Railservice, ohne die Mitarbeiter dort auch nur im geringsten mit ins Boot zu holen? Na super...Das die EVG als Vorstandsnah bezeichnet wird, ist Müll. Ein wenig Dankbarkeit in der jetzigen Zeit , sollte man schon zeigen.
Hätte man ihnen eine Schaufel in die Hand gedrückt, hätten sie diese Schaufel auch geschwungen. Aber es waren ja keine Schaufeln da...Die Herren Lokführer lungerten während der Schneepandemie im Pausenraum rum, anstelle mal die Schaufel zu schwingen. ;-)
Ist das nicht offensichtlich?Warum wird denn wohl die Mitsprache untersagt?Das hat doch sicherlich einen Grund!?
Es darf auch die kleinere Gewerkschaft streiken. Notfalls auch für einen Tarifvertrag, der gar nicht zur Anwendung kommt. Da aber nicht die Mitgliederzahlen im Konzern oder im Unternehmen der Maßstab für die Anwendung eines Tarifvertrages sind, sondern jeweils in jedem Betrieb für sich entschieden wird, welcher Tarifvertrag dort zur Anwendung kommt, stehen die Chancen nicht schlecht, dass auch ein durch die "kleinere" GDL erkämpfter Tarifvertrag nicht für die Katz ist.Mit dem Gebot, dass nur die jeweils grösste Gewerkschaft Arbeitskampf betreiben darf, war die kleinere Gewerkschaft ausgebootet, das Tarifeinheitsgesetz fertig und die Streiks abgewendet.
Geschäftsbereich Traktion nannte sich das Konstrukt. Der wurde aber schon zum Jahreswechsel 1997/98 aufgelöst, das TEG ist angesichts der Arbeitskämpfe im Jahr 2015 entstanden. Vorher gab es solche schon 2007 sowie 2011. Aber eine der Motive für die Auflösung war sicher (wenn auch nie offiziell) die schon damals wachsende Streitmacht der Lokführer zu brechen, in dem sie in die übrigen Geschäftsbereiche eingliedert wurden. Aber schon der Plan ging nicht auf, deshalb musste das TEG her...Ob die Auflösung der DB Fahrpersonal AG (oder so ähnlich) in den gleichen Zeitraum fällt, weiss ich allerdings nicht.
Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...Die DB hat die Gewerkschaften aufgefordert, dass sie ihre Mitgliederzahlen bei einem Notar hinterlegen.
Daraufhin erklärte sich die EVG mit dem Verfahren einverstanden.
Definiere Arbeit !
geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann
Datum: 19.02.21 19:25
Doch, gibt es.Sven939 schrieb:Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren.Die DB hat die Gewerkschaften aufgefordert, dass sie ihre Mitgliederzahlen bei einem Notar hinterlegen.
Daraufhin erklärte sich die EVG mit dem Verfahren einverstanden.
Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...
Gruß Peter
Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt. Was nützt ein Streik, wenn die Tarifverträge später gar nicht zur Anwendung kommen?Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...
Die rechtliche Zulässigkeit des Streiks ist noch gar nicht so sehr das Problem.MD 612 schrieb:Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt. Was nützt ein Streik, wenn die Tarifverträge später gar nicht zur Anwendung kommen?Ich habe mir das so noch mal durch den Kopf gehen lassen. Warum wollen denn DB und EVG die Mitgliederzahlen jetzt bei einem Notar hinterlegen lassen?? Es gibt doch (noch?) gar keine Tarifverträge, deren Regelungen miteinander kollidieren. Erst, wenn die GDL nach entsprechenden Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag abschließt, könnte es zu Tarifkollisionen kommen. Das hängt aber vom Inhalt der noch abzuschließenden Tarifverträge ab. Erst dann, mit Stichtag eines Abschlusses, wäre es notwendig die Mitgliederzahlen festzustellen, so hat es das TEG festgelegt. Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam...
Deshalb schweigt die GDL auch schon seit Tagen...
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