Hallo,
die
Coronaregionalverordnung NRWdie ab morgen gilt, ist veröffentlicht.
In vier Landkreisen gibt es die "15km"-Regel. Da in der Verordnung auch der Aufenthalt durch nicht Kreisbewohner geregelt ist, sind z.B. die ICE´s Berlin-Ruhrgebiet für "Spassreisen" nicht mehr erlaubt, da sie durch den Kreis Minden-Lübbecke fahren. Die Autobahn A2 übrigens auch.
Ob der Herr Laumann das wohl bedacht hat, als er das Unterschrieben hat?
Gruß
Jens
Meine (Reise-)Berichte DSO:[
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Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1(1) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland