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Einschränkungen für Bahnreisende in NRW

geschrieben von: JensH

Datum: 12.01.21 17:07

Hallo,

die Coronaregionalverordnung NRWdie ab morgen gilt, ist veröffentlicht.

In vier Landkreisen gibt es die "15km"-Regel. Da in der Verordnung auch der Aufenthalt durch nicht Kreisbewohner geregelt ist, sind z.B. die ICE´s Berlin-Ruhrgebiet für "Spassreisen" nicht mehr erlaubt, da sie durch den Kreis Minden-Lübbecke fahren. Die Autobahn A2 übrigens auch.

Ob der Herr Laumann das wohl bedacht hat, als er das Unterschrieben hat?

Gruß
Jens

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Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1(1) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Re: Transit ist kein Aufenthalt

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.01.21 17:13

JensH schrieb:
Hallo,

die Coronaregionalverordnung NRWdie ab morgen gilt, ist veröffentlicht.

In vier Landkreisen gibt es die "15km"-Regel. Da in der Verordnung auch der Aufenthalt durch nicht Kreisbewohner geregelt ist, sind z.B. die ICE´s Berlin-Ruhrgebiet für "Spassreisen" nicht mehr erlaubt, da sie durch den Kreis Minden-Lübbecke fahren. Die Autobahn A2 übrigens auch.

Ob der Herr Laumann das wohl bedacht hat, als er das Unterschrieben hat?

Gruß
Jens
...wodurch auch diese so genannte "Verschärfung" eigentlich nur lächerlich ist.

Aber solange das Volk danach dürstet...

Re: Einschränkungen für Bahnreisende in NRW

geschrieben von: Münsteraner Jung

Datum: 12.01.21 17:16

Da steht das nicht im Kreis ansässige Personen diese Kreise nicht aufsuchen dürfen. Ob der "Transit" durch dieses Gebiet in einem Zug oder auch im PKW als "aufsuchen" zählt wage ich noch zu bezweifeln.

Das stimmt einfach nicht!!! (o.w.T)

geschrieben von: pm

Datum: 12.01.21 17:20

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Re: Einschränkungen für Bahnreisende in NRW

geschrieben von: Der Warendorfer

Datum: 12.01.21 17:26

JensH schrieb:
Hallo,

die Coronaregionalverordnung NRWdie ab morgen gilt, ist veröffentlicht.

In vier Landkreisen gibt es die "15km"-Regel. Da in der Verordnung auch der Aufenthalt durch nicht Kreisbewohner geregelt ist, sind z.B. die ICE´s Berlin-Ruhrgebiet für "Spassreisen" nicht mehr erlaubt, da sie durch den Kreis Minden-Lübbecke fahren. Die Autobahn A2 übrigens auch.

Ob der Herr Laumann das wohl bedacht hat, als er das Unterschrieben hat?

Gruß
Jens
Moin,

genau, durchfahren. In der Verordnung ist aber vom "Aufsuchen der Orte" die Rede.

Jede Form eines Durchfahrens ist damit sicher nicht gemeint. Damit wären neben den zahlreichen Fernzügen - nicht nur der ICE Ruhrgebiet - Berlin, sondern u. a. auch Amsterdam - Bad Bentheim - Berlin und Köln - Hannover - Dresden - ja auch die Autobahnen A 2 und A 30 betroffen ...

Beste Grüße

Andreas