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Moin,

wie das Auswärtige Amt meldet, ist für die Einreise in die Niederlanden ab dem 29.12.2020 ein negatives PCR-Testergebnis erforderlich. Während dies an den Flughäfen bereits am Check-in kontrolliert wird, frage ich mich, wie in den Zügen dies auf Deutscher Seite kontrolliert werden könnte?

[www.auswaertiges-amt.de]

(Ggf. hat diese Regelung auch noch Auswirkungen auf den Zugverkehr?)

Gruß
gastronomie1916 schrieb:
Moin,

wie das Auswärtige Amt meldet, ist für die Einreise in die Niederlanden ab dem 29.12.2020 ein negatives PCR-Testergebnis erforderlich. Während dies an den Flughäfen bereits am Check-in kontrolliert wird, frage ich mich, wie in den Zügen dies auf Deutscher Seite kontrolliert werden könnte?

[www.auswaertiges-amt.de]

(Ggf. hat diese Regelung auch noch Auswirkungen auf den Zugverkehr?)

Gruß
Laut diesem Link [www.government.nl] sollen das die Verkehrsunternehmen vor dem ersten Halt in den Niederlanden selbst kontrolliert haben, dass alle Personen an Bord ein aktuelles Attest vorzeigen können. Siehe auch: [www.government.nl] Dort steht auch, dass es Ausnahmen für Berufspendler, Kinder unter 13 und Transportpersonal geben wird.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:12:25:22:05:51.
ICE 4 schrieb:
gastronomie1916 schrieb:
Moin,

wie das Auswärtige Amt meldet, ist für die Einreise in die Niederlanden ab dem 29.12.2020 ein negatives PCR-Testergebnis erforderlich. Während dies an den Flughäfen bereits am Check-in kontrolliert wird, frage ich mich, wie in den Zügen dies auf Deutscher Seite kontrolliert werden könnte?

[www.auswaertiges-amt.de]

(Ggf. hat diese Regelung auch noch Auswirkungen auf den Zugverkehr?)

Gruß
Laut diesem Link [www.government.nl] sollen das die Verkehrsunternehmen vor dem ersten Halt in den Niederlanden selbst kontrolliert haben, dass alle Personen an Bord ein aktuelles Attest vorzeigen können. Siehe auch: [www.government.nl] Dort steht auch, dass es Ausnahmen für Berufspendler, Kinder unter 13 und Transportpersonal geben wird.
Die Frage ist nur: Sind die Verkehrsunternehmen überhaupt zur Kontrolle der Atteste berechtigt? Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?
Meines Wissens nach sind die nämlich gar nicht zur Kontrolle der Atteste berechtigt - ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
ReneRomann schrieb:
Die Frage ist nur: Sind die Verkehrsunternehmen überhaupt zur Kontrolle der Atteste berechtigt? Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?Meines Wissens nach sind die nämlich gar nicht zur Kontrolle der Atteste berechtigt - ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
An den Airports kontrolliert am Check-in oder beim Bording auch nicht die Bundespolizei. Dies tun die ganz normalen Mitarbeiter der Abfertigungsunternehmen zB. WISAG, da die Airline sicherzustellen hat, dass sich niemand ohne negatives Ergebnis an Bord befindet.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:12:25:23:03:39.
Zitat von [www.rijksoverheid.nl]: "De regeling geldt alleen voor het internationaal personenvervoer met de intercitytrein en internationaal busvervoer (op een afstand meer dan 30 km van de grens)"

Auf Deutsch: Die Regel gilt ausschließlich für internationalen Personenverkehr mit dem Intercity und internationalen Busverkehr auf Entfernungen von mehr als 30 km von der Grenze. Regionalverkehr ist also nicht betroffen und wenn man mit dem IC über Bad Bentheim einreist und in Hengelo aussteigt oder den ICE von Deutschland kommend in Arnhem verlässt auch nicht.
gastronomie1916 schrieb:
ReneRomann schrieb:
Die Frage ist nur: Sind die Verkehrsunternehmen überhaupt zur Kontrolle der Atteste berechtigt? Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?Meines Wissens nach sind die nämlich gar nicht zur Kontrolle der Atteste berechtigt - ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
An den Airports kontrolliert am Check-in oder beim Bording auch nicht die Bundespolizei. Dies tun die ganz normalen Mitarbeiter der Abfertigungsunternehmen zB. WISAG, da die Airline sicherzustellen hat, dass sich niemand ohne negatives Ergebnis an Bord befindet.
Check-in und Boarding sind doch vollkommen egal - hier geht es doch um die Einreise als Solches, und das kontrollieren am Bestimmungsflughafen (also nicht vor Abflug, sondern nach der Landung) sehr wohl noch immer die dortigen Behörden.
Wenn die Airline dich hingegen nicht ohne Test einsteigen lassen will, ist das ja noch wieder etwas ganz anderes - also wenn in den Beförderungsbedingungen steht, dass ohne negativen Test kein Mitflug erfolgt.
Meines Wissens nach sind die nämlich gar nicht zur Kontrolle der Atteste berechtigt.

Die Frage ist doch Wayne von den Reisenden interessiert es, ob die nach einem Negativtest fragende Eisenbahn-Dienstperson dazu notariell beglaubigt berechtigt ist oder nicht? Wie ich an der Supermarkt-Käsetheke die mir das Paket reichende Person auch nicht nach Arbeitszeugnis und Gesundheitsamtsattest frage. Einzig überlege ich, ob Zugsbegleitpersonale die verschiedenen internationalen Atteste von der Gültigkeit her erkennen können. Wäre sehr traurig, wenn eine Zahl von Prinzipien-Querstellern im Zug darauf besteht, daß sie bitte unbedingt von einem uniformierten Polizisten kontrolliert werden wollen.

Wer sowas macht, der ist wegen ganz anderer Dinge im Leben von den Wurzeln her grundsätzlich unglücklich.

Gruß, Olaf

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Dann kann man es auch gleich ganz bleiben lassen.

Gruß, Olaf

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ReneRomann schrieb:
Zitat:
ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
Nicht zwangsläufig. In den Niederlanden sind Zugbegleiter und Mitarbeiter von V&S (NS Security) von Gesetzes wegen so genannte "Buitengewone Opsporingsambtenaren (BoA)" und haben nicht alle, aber einige Befugnisse die bei uns nur die Polizei hat.
ICE11 schrieb:
ReneRomann schrieb:
Zitat:
ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
Nicht zwangsläufig. In den Niederlanden sind Zugbegleiter und Mitarbeiter von V&S (NS Security) von Gesetzes wegen so genannte "Buitengewone Opsporingsambtenaren (BoA)" und haben nicht alle, aber einige Befugnisse die bei uns nur die Polizei hat.
Ist ja auch lustig, dass ReneRomann schreibt, seines Wissen sei eine Kontrolle nicht erlaubt, wenn wir hier die ganze Zeit über die Informationen von einer staatlichen niederländischen Website sprechen, die genau das Gegenteil seines Wissenstandes darstellt.

"Transport operators are required to carry out checks either during boarding or during the journey, but always before the first stop in the Netherlands. Operators may ask passengers who do not have a recent negative test declaration to disembark the coach or train." (https://www.government.nl/(...))

Einfallstor Enschede ... ;-)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.12.20 01:13

Huhu.


ICE11 schrieb:
Zitat von [www.rijksoverheid.nl]: "De regeling geldt alleen voor het internationaal personenvervoer met de intercitytrein en internationaal busvervoer (op een afstand meer dan 30 km van de grens)"

Auf Deutsch: Die Regel gilt ausschließlich für internationalen Personenverkehr mit dem Intercity und internationalen Busverkehr auf Entfernungen von mehr als 30 km von der Grenze. Regionalverkehr ist also nicht betroffen und wenn man mit dem IC über Bad Bentheim einreist und in Hengelo aussteigt oder den ICE von Deutschland kommend in Arnhem verlässt auch nicht.
Na guck. Mit der Eurobahn nach Hengelo fahren - wenn sie mal bis dahin kommt -, oder mit DB Regio alle 30 Min von Gronau nach Enschede. Und schon bin ich im Land und konnte Corona erfolgreich importieren.

Also entweder erfindet man sinnvolle konsequente Regelungen ohne 27.656 Ausnahmen - oder man läßt es gleich bleiben ...


Schöne Grüße von jörg
ReneRomann schrieb:
Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?
Der Arbeitgeber kann eine Bestätigung der Notwendigkeit der Grenzüberquerung anfertigen. Genauso wie viele Menschen in DE vor dem ersten und zweiten Lockdown Passierscheine erhalten haben für den Fall, dass Ausgangssperre kommt. Es geht um die Berufsgruppen die trotz Ausgangssperre zur Arbeit müssten.

VG
ReneRomann schrieb:
gastronomie1916 schrieb:
ReneRomann schrieb:
Die Frage ist nur: Sind die Verkehrsunternehmen überhaupt zur Kontrolle der Atteste berechtigt? Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?Meines Wissens nach sind die nämlich gar nicht zur Kontrolle der Atteste berechtigt - ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
An den Airports kontrolliert am Check-in oder beim Bording auch nicht die Bundespolizei. Dies tun die ganz normalen Mitarbeiter der Abfertigungsunternehmen zB. WISAG, da die Airline sicherzustellen hat, dass sich niemand ohne negatives Ergebnis an Bord befindet.
Check-in und Boarding sind doch vollkommen egal - hier geht es doch um die Einreise als Solches, und das kontrollieren am Bestimmungsflughafen (also nicht vor Abflug, sondern nach der Landung) sehr wohl noch immer die dortigen Behörden.
Wenn die Airline dich hingegen nicht ohne Test einsteigen lassen will, ist das ja noch wieder etwas ganz anderes - also wenn in den Beförderungsbedingungen steht, dass ohne negativen Test kein Mitflug erfolgt.

Ich bin in Oktober noch mit dem Flugzeug von AMS nach Bari geflogen. Damals war eine negative Covid Erklärung Pflicht. Die wurde vor dem Abflug vom Airline kontrolliert, ich musste auch eine Kopie abegeben. Bei Ankunft in Bari wurde nur Temperatur gemessen.
Na ja, staatliche Website hin oder her: Der niederländische Staat wird Befugnisse in den Niederlanden verleihen können, aber nicht am Einstiegsbahnhof woanders.
Auf jeden Fall sollte man berücksichtigen:

So formuliert es der ADAC am 23.12.2020:
Link: [www.adac.de]
"Die Niederlande haben ganz Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Wer jetzt in den Nachbarstaat fährt, muss sich nach Informationen des Auswärtigen Amtes dort für zehn Tage in eine häusliche Quarantäne begeben. Dies ist prinzipiell auch in Ferienunterkünften möglich.
Berufspendler und Personen, die aus triftigen Gründen in die Niederlande einreisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Tagesausflüge nach Holland (z.B. zum Einkaufen und Tanken) und touristische Fahrten sind keine triftigen Gründe. Für wen die Quarantäne nicht gilt, erfährt man auf einer Infoseite der Niederländischen Regierung*."

Konsequenz:
a) Es gibt im deutsch-niederländischen Grenzgebiet Wanderwege, die über deutschen und niederländischen Boden führen. Selbst die dürften demnach grundsätzlich nicht benutzt werden.
b) Ich kenne mindestens eine Straße, wo die eine Straßenseite zu Deutschland und die andere Straßenseite zu den Niederlanden gehört. Das Überqueren der Straße löst in den Niederlanden eine Pflicht zur Selbstquarantäne aus.
c) Sonderregelungen für den "Kleinen Grenzverkehr" zwischen NRW und den Niederlanden scheint es seit einigen Wochen nicht mehr zu geben.

Übrigens:
Wenn ich das richtig überblicke, liegt die Inzidenz in den Niederlanden momentan doppelt so hoch wie die in Deutschland und auch die in Nordrhein-Westfalen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:12:26:11:26:47.

Re: Einreise NL ab 29.12. nur mit negativem PCR-Test (gilt auch für Zugverkehr)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.12.20 11:29

gezi schrieb:
Na ja, staatliche Website hin oder her: Der niederländische Staat wird Befugnisse in den Niederlanden verleihen können, aber nicht am Einstiegsbahnhof woanders.
Die Verpflichtung auf vorherige Kontrolle dient dem Grenzpersonal als Handhabe, im Fall des Falles jemanden oder ein Fahrzeug an der Grenze zu stoppen. 'Hier ist einer ohne Papier, ihr habt also nicht kontrolliert, deswegen kontrollieren wir jetzt jeden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von euren Verhalten ab jetzt ab.' Den Rest kann man sich denken.

Die Tatsache, daß ich bisher nichts über Autoverkehr gelesen habe, deute ich so, daß man nach dem Zufallsprinzip kontrollieren wird. Die Vorschrift dient damit zunächst einmal der Abschreckung vom Reisen generell. Wer aber einen selbst als triftig angesehenen Grund und 50 EUR dafür übrig hat, der darf. Das halte ich bei weitem für vernünftiger als das Definieren von tausenden zulässigen Zwecken.
Heckeneilzugfan schrieb:
Zitat:
Berufspendler und Personen, die aus triftigen Gründen in die Niederlande einreisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Tagesausflüge nach Holland (z.B. zum Einkaufen und Tanken) und touristische Fahrten sind keine triftigen Gründe
Ich finde das köstlich. Jahrelang betet man uns vor, wir seien ein Europa ohne Grenzen und jetzt auf einmal würden die Politiker die Grenzen am liebsten wieder zum Bollwerk ausbauen. Als Bewohner von NRW, wo der Inzidenzwert überall unter 300 liegt, muss ich also in Quarantäne selbst wenn ich nur einmal zehn Minuten über die Grenze Kaffee holen fahre. Ein Niederländer hingegen, der aus einer Gemeinde mit einer Inzidenz über 1.000 kommt (und da gibt es einige von), darf sich von Maastricht bis Den Helder und von Vlissingen bis Delfzijl frei bewegen..... Man muss sich übrigens mal die Kommentarspalten niederländischer Medien ansehen, z. B. im Touristengebiet Zeeland. Deutsche und Belgier werden da geradezu als die "Inkarnation des Bösen" dargestellt, die den Tod nach Zeeland bringen, während sich über die Touristen aus dem eigenen Land, selbst wenn sie aus o.g. Gebieten mit extremen Inzidenzen kommen, niemand aufregt. Aber um niederländische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen, da sind wir Deutschen dann doch gut genug für.....

Heckeneilzugfan schrieb:
Zitat:
b) Ich kenne mindestens eine Straße, wo die eine Straßenseite zu Deutschland und die andere Straßenseite zu den Niederlanden gehört. Das Überqueren der Straße löst in den Niederlanden eine Pflicht zur Selbstquarantäne aus.
Auf besagter Straße fährt ja sogar eine deutsche Buslinie. D.h. in eine Fahrtrichtung müssen die deutschen Anwohner um in die deutsche Buslinie einzusteigen zwangsläufig auf die niederländische Seite rübergehen....



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:12:26:11:43:14.
Schon angesichts der Beschränkung auf Fahrten von mehr als 30 km ins Land hinein wird der Beförderer da aber nicht viel kontrollieren können oder müssen. So wie die Regelung bis jetzt kommuniziert ist, reicht ja die Erklärung, in Arnhem oder Hengelo, Maastricht oder Roosendaal auf die Weiterfahrt zu verzichten, um die Grenze auch ohne Test überqueren zu dürfen. Nach dem Grenztarifpunkt ist der deutsche oder belgische Beförderer aber sowieso raus. Mein Tipp: Die Beförderer werden auf die Regelung hinweisen, aber nichts kontrollieren.

Re: Einreise NL ab 29.12. nur mit negativem PCR-Test (gilt auch für Zugverkehr)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.12.20 12:15

ICE11 schrieb:
Ich finde das köstlich. Jahrelang betet man uns vor, wir seien ein Europa ohne Grenzen und jetzt auf einmal würden die Politiker die Grenzen am liebsten wieder zum Bollwerk ausbauen. Als Bewohner von NRW, wo der Inzidenzwert überall unter 300 liegt, muss ich also in Quarantäne selbst wenn ich nur einmal zehn Minuten über die Grenze Kaffee holen fahre. Ein Niederländer hingegen, der aus einer Gemeinde mit einer Inzidenz über 1.000 kommt (und da gibt es einige von), darf sich von Maastricht bis Den Helder und von Vlissingen bis Delfzijl frei bewegen.....
Das ist leicht übertrieben. NRW insgesamt liegt laut letztem Blick auf den WDR-Teletext ungefähr bei 200, Köln bei 150 und Düsseldorf bei 130. Es gibt in NL schlimme Hotspots vor allem in der Randstad (also grenzfern; diejenigen von NRW liegen eher in Ostwestfalen, also auch grenzfern), aber der Durchschnitt hält sich im europäischen Rahmen und schlägt wohl kaum Bayern und Sachsen.

Reisebeschränkungen machen durchaus Sinn, aber eben nicht mittels bürokratischer Monster. Wer etwas wichtiges (nach eigener Einschätzung) zu erledigen hat, für den ist auch eine Eintrittskarte in Form der Testgebühr noch stemmbar. Andere bleiben halt weg. Gastronomen, die ihren Laden schließen müssen, trifft es härter. Krankenhauspersonal und Verkehrsbetriebe auch.
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