geschrieben von: gastronomie1916
Datum: 25.12.20 21:45
geschrieben von: ICE 4
Datum: 25.12.20 22:04
Laut diesem Link [www.government.nl] sollen das die Verkehrsunternehmen vor dem ersten Halt in den Niederlanden selbst kontrolliert haben, dass alle Personen an Bord ein aktuelles Attest vorzeigen können. Siehe auch: [www.government.nl] Dort steht auch, dass es Ausnahmen für Berufspendler, Kinder unter 13 und Transportpersonal geben wird.Moin,
wie das Auswärtige Amt meldet, ist für die Einreise in die Niederlanden ab dem 29.12.2020 ein negatives PCR-Testergebnis erforderlich. Während dies an den Flughäfen bereits am Check-in kontrolliert wird, frage ich mich, wie in den Zügen dies auf Deutscher Seite kontrolliert werden könnte?
[www.auswaertiges-amt.de]
(Ggf. hat diese Regelung auch noch Auswirkungen auf den Zugverkehr?)
Gruß
geschrieben von: gastronomie1916
Datum: 25.12.20 22:32
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 25.12.20 22:50
Die Frage ist nur: Sind die Verkehrsunternehmen überhaupt zur Kontrolle der Atteste berechtigt? Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?gastronomie1916 schrieb:Laut diesem Link [www.government.nl] sollen das die Verkehrsunternehmen vor dem ersten Halt in den Niederlanden selbst kontrolliert haben, dass alle Personen an Bord ein aktuelles Attest vorzeigen können. Siehe auch: [www.government.nl] Dort steht auch, dass es Ausnahmen für Berufspendler, Kinder unter 13 und Transportpersonal geben wird.Moin,
wie das Auswärtige Amt meldet, ist für die Einreise in die Niederlanden ab dem 29.12.2020 ein negatives PCR-Testergebnis erforderlich. Während dies an den Flughäfen bereits am Check-in kontrolliert wird, frage ich mich, wie in den Zügen dies auf Deutscher Seite kontrolliert werden könnte?
[www.auswaertiges-amt.de]
(Ggf. hat diese Regelung auch noch Auswirkungen auf den Zugverkehr?)
Gruß
geschrieben von: gastronomie1916
Datum: 25.12.20 23:02
An den Airports kontrolliert am Check-in oder beim Bording auch nicht die Bundespolizei. Dies tun die ganz normalen Mitarbeiter der Abfertigungsunternehmen zB. WISAG, da die Airline sicherzustellen hat, dass sich niemand ohne negatives Ergebnis an Bord befindet.Die Frage ist nur: Sind die Verkehrsunternehmen überhaupt zur Kontrolle der Atteste berechtigt? Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?Meines Wissens nach sind die nämlich gar nicht zur Kontrolle der Atteste berechtigt - ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
geschrieben von: ICE11
Datum: 25.12.20 23:17
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 25.12.20 23:27
Check-in und Boarding sind doch vollkommen egal - hier geht es doch um die Einreise als Solches, und das kontrollieren am Bestimmungsflughafen (also nicht vor Abflug, sondern nach der Landung) sehr wohl noch immer die dortigen Behörden.ReneRomann schrieb:An den Airports kontrolliert am Check-in oder beim Bording auch nicht die Bundespolizei. Dies tun die ganz normalen Mitarbeiter der Abfertigungsunternehmen zB. WISAG, da die Airline sicherzustellen hat, dass sich niemand ohne negatives Ergebnis an Bord befindet.Die Frage ist nur: Sind die Verkehrsunternehmen überhaupt zur Kontrolle der Atteste berechtigt? Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?Meines Wissens nach sind die nämlich gar nicht zur Kontrolle der Atteste berechtigt - ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
geschrieben von: Alibizugpaar
Datum: 25.12.20 23:35
geschrieben von: Alibizugpaar
Datum: 25.12.20 23:37
geschrieben von: ICE11
Datum: 25.12.20 23:44
Nicht zwangsläufig. In den Niederlanden sind Zugbegleiter und Mitarbeiter von V&S (NS Security) von Gesetzes wegen so genannte "Buitengewone Opsporingsambtenaren (BoA)" und haben nicht alle, aber einige Befugnisse die bei uns nur die Polizei hat.ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
geschrieben von: Ben.Skye
Datum: 26.12.20 00:54
Ist ja auch lustig, dass ReneRomann schreibt, seines Wissen sei eine Kontrolle nicht erlaubt, wenn wir hier die ganze Zeit über die Informationen von einer staatlichen niederländischen Website sprechen, die genau das Gegenteil seines Wissenstandes darstellt.ReneRomann schrieb:
Zitat:Nicht zwangsläufig. In den Niederlanden sind Zugbegleiter und Mitarbeiter von V&S (NS Security) von Gesetzes wegen so genannte "Buitengewone Opsporingsambtenaren (BoA)" und haben nicht alle, aber einige Befugnisse die bei uns nur die Polizei hat.ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
Na guck. Mit der Eurobahn nach Hengelo fahren - wenn sie mal bis dahin kommt -, oder mit DB Regio alle 30 Min von Gronau nach Enschede. Und schon bin ich im Land und konnte Corona erfolgreich importieren.Zitat von [www.rijksoverheid.nl]: "De regeling geldt alleen voor het internationaal personenvervoer met de intercitytrein en internationaal busvervoer (op een afstand meer dan 30 km van de grens)"
Auf Deutsch: Die Regel gilt ausschließlich für internationalen Personenverkehr mit dem Intercity und internationalen Busverkehr auf Entfernungen von mehr als 30 km von der Grenze. Regionalverkehr ist also nicht betroffen und wenn man mit dem IC über Bad Bentheim einreist und in Hengelo aussteigt oder den ICE von Deutschland kommend in Arnhem verlässt auch nicht.
geschrieben von: Dirk Jumper
Datum: 26.12.20 09:10
Der Arbeitgeber kann eine Bestätigung der Notwendigkeit der Grenzüberquerung anfertigen. Genauso wie viele Menschen in DE vor dem ersten und zweiten Lockdown Passierscheine erhalten haben für den Fall, dass Ausgangssperre kommt. Es geht um die Berufsgruppen die trotz Ausgangssperre zur Arbeit müssten.Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?
geschrieben von: robert55
Datum: 26.12.20 10:05
Ich bin in Oktober noch mit dem Flugzeug von AMS nach Bari geflogen. Damals war eine negative Covid Erklärung Pflicht. Die wurde vor dem Abflug vom Airline kontrolliert, ich musste auch eine Kopie abegeben. Bei Ankunft in Bari wurde nur Temperatur gemessen.gastronomie1916 schrieb:Check-in und Boarding sind doch vollkommen egal - hier geht es doch um die Einreise als Solches, und das kontrollieren am Bestimmungsflughafen (also nicht vor Abflug, sondern nach der Landung) sehr wohl noch immer die dortigen Behörden.ReneRomann schrieb:An den Airports kontrolliert am Check-in oder beim Bording auch nicht die Bundespolizei. Dies tun die ganz normalen Mitarbeiter der Abfertigungsunternehmen zB. WISAG, da die Airline sicherzustellen hat, dass sich niemand ohne negatives Ergebnis an Bord befindet.Die Frage ist nur: Sind die Verkehrsunternehmen überhaupt zur Kontrolle der Atteste berechtigt? Und wie soll das Verkehrsunternehmen kontrollieren können, ob ein Fahrgast Berufspendler ist?Meines Wissens nach sind die nämlich gar nicht zur Kontrolle der Atteste berechtigt - ergo müsste am Ende für die Einreisekontrolle wieder das niederländische Pendant zur dt. Bundespolizei kommen und die Sachen kontrollieren, wenn jemand die Dokumente dem Zugbegleitpersonal nicht überreichen will. Denn das Zugbegleitpersonal ist nicht für die Einreisekontrollen (offizieller Akt) zuständig, sondern nur für die Kontrollen der Fahrscheine...
Wenn die Airline dich hingegen nicht ohne Test einsteigen lassen will, ist das ja noch wieder etwas ganz anderes - also wenn in den Beförderungsbedingungen steht, dass ohne negativen Test kein Mitflug erfolgt.
geschrieben von: gezi
Datum: 26.12.20 10:18
geschrieben von: Heckeneilzugfan
Datum: 26.12.20 11:25
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 26.12.20 11:29
Die Verpflichtung auf vorherige Kontrolle dient dem Grenzpersonal als Handhabe, im Fall des Falles jemanden oder ein Fahrzeug an der Grenze zu stoppen. 'Hier ist einer ohne Papier, ihr habt also nicht kontrolliert, deswegen kontrollieren wir jetzt jeden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von euren Verhalten ab jetzt ab.' Den Rest kann man sich denken.Na ja, staatliche Website hin oder her: Der niederländische Staat wird Befugnisse in den Niederlanden verleihen können, aber nicht am Einstiegsbahnhof woanders.
geschrieben von: ICE11
Datum: 26.12.20 11:39
Ich finde das köstlich. Jahrelang betet man uns vor, wir seien ein Europa ohne Grenzen und jetzt auf einmal würden die Politiker die Grenzen am liebsten wieder zum Bollwerk ausbauen. Als Bewohner von NRW, wo der Inzidenzwert überall unter 300 liegt, muss ich also in Quarantäne selbst wenn ich nur einmal zehn Minuten über die Grenze Kaffee holen fahre. Ein Niederländer hingegen, der aus einer Gemeinde mit einer Inzidenz über 1.000 kommt (und da gibt es einige von), darf sich von Maastricht bis Den Helder und von Vlissingen bis Delfzijl frei bewegen..... Man muss sich übrigens mal die Kommentarspalten niederländischer Medien ansehen, z. B. im Touristengebiet Zeeland. Deutsche und Belgier werden da geradezu als die "Inkarnation des Bösen" dargestellt, die den Tod nach Zeeland bringen, während sich über die Touristen aus dem eigenen Land, selbst wenn sie aus o.g. Gebieten mit extremen Inzidenzen kommen, niemand aufregt. Aber um niederländische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen, da sind wir Deutschen dann doch gut genug für.....Berufspendler und Personen, die aus triftigen Gründen in die Niederlande einreisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Tagesausflüge nach Holland (z.B. zum Einkaufen und Tanken) und touristische Fahrten sind keine triftigen Gründe
Auf besagter Straße fährt ja sogar eine deutsche Buslinie. D.h. in eine Fahrtrichtung müssen die deutschen Anwohner um in die deutsche Buslinie einzusteigen zwangsläufig auf die niederländische Seite rübergehen....b) Ich kenne mindestens eine Straße, wo die eine Straßenseite zu Deutschland und die andere Straßenseite zu den Niederlanden gehört. Das Überqueren der Straße löst in den Niederlanden eine Pflicht zur Selbstquarantäne aus.
geschrieben von: gezi
Datum: 26.12.20 11:52
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 26.12.20 12:15
Das ist leicht übertrieben. NRW insgesamt liegt laut letztem Blick auf den WDR-Teletext ungefähr bei 200, Köln bei 150 und Düsseldorf bei 130. Es gibt in NL schlimme Hotspots vor allem in der Randstad (also grenzfern; diejenigen von NRW liegen eher in Ostwestfalen, also auch grenzfern), aber der Durchschnitt hält sich im europäischen Rahmen und schlägt wohl kaum Bayern und Sachsen.Ich finde das köstlich. Jahrelang betet man uns vor, wir seien ein Europa ohne Grenzen und jetzt auf einmal würden die Politiker die Grenzen am liebsten wieder zum Bollwerk ausbauen. Als Bewohner von NRW, wo der Inzidenzwert überall unter 300 liegt, muss ich also in Quarantäne selbst wenn ich nur einmal zehn Minuten über die Grenze Kaffee holen fahre. Ein Niederländer hingegen, der aus einer Gemeinde mit einer Inzidenz über 1.000 kommt (und da gibt es einige von), darf sich von Maastricht bis Den Helder und von Vlissingen bis Delfzijl frei bewegen.....
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