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Hallo!

Ich bitte dies nur zur Kenntnisnahme!

Die Neuregelung betrifft aber nur die Einwohner in Sachsen. Seit heute führen das Billigtanken und Einkaufen zu 14-tägiger Quarantäne. Weiteres hierzu: [www.mdr.de].

Das zuständige Ministerium in Brandenburg teilte heute dagegen mit, dass Bewohner des grenznahen Bereichs in Brandenburg zu Polen auch weiterhin bis zu 24 Stunden in Polen sich aufhalten dürfen. Hier ist also das Tanken und Einkaufen weiter erlaubt.

Wenn es nicht passen sollte, bitte ich um Verschiebung in das entsprechende Forum oder gleich um die Absperrung. Der Beitrag soll aber zur Kenntnisnahme bitte erhalten bleiben. Dafür schon jetzt meinen herzlichen Dank!

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:11:17:17:23:55.
Eurocity341 schrieb:
Hallo!

Ich bitte dies nur zur Kenntnisnahme!

Die Neuregelung betrifft aber nur die Einwohner in Sachsen. Seit heute führen das Billigtanken und Einkaufen zu 14-tägiger Quarantäne. Weiteres hierzu: [www.mdr.de].

Das zuständige Ministerium in Brandenburg teilte heute dagegen mit, dass Bewohner des grenznahen Bereichs in Brandenburg zu Polen auch weiterhin bis zu 24 Stunden in Polen sich aufhalten dürfen. Hier ist also das Tanken und Einkaufen weiter erlaubt.

Wenn es nicht passen sollte, bitte ich um Verschiebung in das entsprechende Forum oder gleich um die Absperrung. Der Beitrag soll aber zur Kenntnisnahme bitte erhalten bleiben. Dafür schon jetzt meinen herzlichen Dank!

Kai-Uwe, der "Cottbuser"
Hallo,

man darf aber weiterhin in begründeten Fällen sich in Polen und Tschechien für maximal 12 Stunden aufhalten ohne in Quarantäne zu müssen, ebenso umgekehrt. Damit will man wohl den tschechischen und polnischen Ärzten und Pflegern, das Pendeln erleichtern. Nur ist eben Tanken und Einkaufen kein ausreichender Grund mehr sich im anderen Land aufzuhalten. Damit verhindert man auch das die Polen und Tschechen deren Geschäfte ja zum Teil zu sind, bei uns auch einkaufen kommen. Schade für den Handel, der den Umsatz gut gebrauchen könnte, aber was interessiert das unsere Regierung. Hauptsache Lauterbach, Merkel und Drosten haben alles.
Hallo!

Danke für deine Rückmeldung!

Auch ich halte die Regelung für gar nicht gut durchdacht und auch befremdlich. Es ist auch schwer kontrollierbar, weil viel zu wenig Personal. Das wird sich wahrscheinlich sehr schnell im Sande verlaufen.

Deshalb finde ich die Erklärung der brandenburgischen Landesregierung schon absolut sinnvoll, diese Verkehre weiter nicht einzuschränken.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser

Das ist im tiefen Südwesten nicht anders

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.11.20 18:58

die Schweizer dürfen auch nur noch für 24 h aus den grenznahen Kantonen nach BaWü einreisen.
Diejenigen aus innerschweizer Kantonen müssen nach Einreise 10 Tage in Quarantäne bzw. auch Deutsche, die nicht in grenznahen Landkreisen wohnen, müssen bei mehr als 24 Std Aufenthalt in der Schweiz in Quarantäne.

Lt. Südkurier von gestern kontrolliert das die Bupo auch.
[www.suedkurier.de]

Auch unser grenznaher Handel ist schon wieder am Wehklagen, weil der Einkaufstourismus der Schweizer massiv eingebrochen ist.

Gruss aus Südbaden
Christof 421

Re: Geänderte Regelungen im "Kleinen Grenzverkehr" D - PL/Tschechien

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.11.20 19:46

Eurocity341 schrieb:
Hallo!

Ich bitte dies nur zur Kenntnisnahme!

Die Neuregelung betrifft aber nur die Einwohner in Sachsen. Seit heute führen das Billigtanken und Einkaufen zu 14-tägiger Quarantäne. Weiteres hierzu: [www.mdr.de].

Das zuständige Ministerium in Brandenburg teilte heute dagegen mit, dass Bewohner des grenznahen Bereichs in Brandenburg zu Polen auch weiterhin bis zu 24 Stunden in Polen sich aufhalten dürfen. Hier ist also das Tanken und Einkaufen weiter erlaubt.

Wenn es nicht passen sollte, bitte ich um Verschiebung in das entsprechende Forum oder gleich um die Absperrung. Der Beitrag soll aber zur Kenntnisnahme bitte erhalten bleiben. Dafür schon jetzt meinen herzlichen Dank!

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Hallo,

In der aktuellen Verordnung ist aber von Bewohnern grenznaher Bereiche keine Rede, da dürfen alle Brandenburger rüber zum tanken fahren.

hier nochmal ein Auszug aus der aktuellen Verordnung.

Zitat:

(2) Die Verpflichtung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 besteht ferner nicht für Personen,
die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 2 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Land Brandenburg einreisen oder
die zum Zweck des Besuchs von Verwandten ersten Grades, der oder des nicht dem gleichen Haushalt angehörigen Ehegattin oder Ehegatten oder Lebensgefährtin oder Lebensgefährten oder des eingetragenen Lebenspartners oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts für bis zu 72 Stunden in das Land Brandenburg einreisen oder sich zu diesem Zweck weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 2 aufgehalten haben.


MfG Bw Nysa.
Hallo!

Danke für den ergänzenden, wichtigen, Hinweis!

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:11:17:20:56:03.

Re: Das ist im tiefen Südwesten nicht anders

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 17.11.20 21:34

Christof 421 schrieb:
die Schweizer dürfen auch nur noch für 24 h aus den grenznahen Kantonen nach BaWü einreisen.
Diejenigen aus innerschweizer Kantonen müssen nach Einreise 10 Tage in Quarantäne bzw. auch Deutsche, die nicht in grenznahen Landkreisen wohnen, müssen bei mehr als 24 Std Aufenthalt in der Schweiz in Quarantäne.

Ersteres ist schon lange so, aber letzteres müsste sich dann geändert haben. Nach meinem letzten Kenntnisstand sind nach baden-württembergischen Regeln bis zu 48 h Aufenthalt in Risikogebieten (wozu auch die gesamte Schweiz zählt) zulässig. Sonderregeln je nach Wohnort in Deutschland gibt es nicht, auch keine Einschränkung nach Reisezweck. Die Schweiz macht keine Einschränkungen für Deutsche. Die sind da sehr pragmatisch und haben die Liste der Risikogebiete massiv zusammengekürzt, weil es nur wenige Länder mit deutlich höherer Infektionsrate als die Schweiz gibt.

Vom Einkaufen in den typischen badischen Grenzregionen ausgeschlossen sind faktisch nur die nicht grenznahen Kantone, die eher wenig zum Umsatz beitragen, am ehesten noch Bern und Jura.

Nachtrag: Hab noch mal nachgesehen, seit 08.11.2020 sind wirklich nur noch 24 h in der Schweiz erlaubt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:11:17:21:50:08.
Falk12 schrieb:
man darf aber weiterhin in begründeten Fällen sich in Polen und Tschechien für maximal 12 Stunden aufhalten ohne in Quarantäne zu müssen, ebenso umgekehrt. Damit will man wohl den tschechischen und polnischen Ärzten und Pflegern, das Pendeln erleichtern. Nur ist eben Tanken und Einkaufen kein ausreichender Grund mehr sich im anderen Land aufzuhalten.

Eben. Und genau das macht die Regel komplett zahnlos.

Ausnahme, wenn der "Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient oder gedient hat". Sprich normaler (Halb-)Tagestourismus ist weiter erlaubt. Geht man halt ein Weilchen wandern in der tschechischen Natur, und alles ist gut.
Guten Abend,

wie sieht es mit D-A aus? Darf man nach Österreich auch für 24h rein?

Gruß, 219 003-1
Hallo!

Für maximal 24 Stunden = ja. Siehe jedoch hierzu die jeweilige Schutzverordnung des Heimatbundeslandes.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser
219 003-1 schrieb:
Guten Abend,

wie sieht es mit D-A aus? Darf man nach Österreich auch für 24h rein?
Darfst Du, ab der Grenze gelten aber die Regeln des dortigen harten Lockdowns für Dich.

Mit freundlichen Grüßen vom km63.8 der Mittenwaldbahn!

Bei der Gelegenheit könnte man mal die prohibitiven Preise des Grenzverkehrs prüfen.

Oder wie soll ich es finden von Schirnding bis Cheb (7 km) einfach 5,60 € zahlen? Und dann wundert man sich warum die Züge gähnend leer sind
D. schrieb:
Falk12 schrieb:
man darf aber weiterhin in begründeten Fällen sich in Polen und Tschechien für maximal 12 Stunden aufhalten ohne in Quarantäne zu müssen, ebenso umgekehrt. Damit will man wohl den tschechischen und polnischen Ärzten und Pflegern, das Pendeln erleichtern. Nur ist eben Tanken und Einkaufen kein ausreichender Grund mehr sich im anderen Land aufzuhalten.

Eben. Und genau das macht die Regel komplett zahnlos.

Ausnahme, wenn der "Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient oder gedient hat". Sprich normaler (Halb-)Tagestourismus ist weiter erlaubt. Geht man halt ein Weilchen wandern in der tschechischen Natur, und alles ist gut.

Solange Du nur in der Natur wanderst, dürfte das Risiko auch ziemlich gering sein. Insofern ist die Zahnlosigkeit schon akzeptabel. Dagegen dürfte der Einkaufstourismus schon eher ein Problem sein. Die in jüngster Zeit weit überproportional angestiegenen Infektionen im Kreis Lörrach deuten auch auf den Einkaufstourismus als Ursache hin. Leider traut man sich nicht mehr, den zu unterbinden.

Du bist mutig,

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.11.20 08:06

du sprichtst die Wahrheit an, die kein Händler hier im Kreis wahr haben will.
[www.badische-zeitung.de]

Allerdings, eine wiederholte Grenzschliessung würde ja auch bedeuten, das grenzüberschreitende Wander- und Radwege wieder geschlosssen und bewacht werden, das den Büschen "Augen und Ohren" wachsen.
Und das wiederum will ich nicht. Immerhin überschreitet man in Stetten und am Tüllinger immer mal wieder diese Grenze, als wäre sie nicht existent.
Im Frühjahr musste man sich schon überlegen, wo man durchlaufen kann und darf.

In Frankreich ist es einfacher, da muss man eine Bescheinigung dabei haben, man darf nur 1 km und 1 Std von zuhause weg.
Ein deutscher Radfahrer, der in Kembs von der Gendarmerie kontrolliert wurde, durfte 135.-- € Busse abdrücken.
Die französischen Grenzen sind zwar nicht geschlossen, ich darf mich aber innerhalb Frankreichs ohne triftigen Grund kaum bewegen.

Gruss aus dem Dreiländereck
Christof 421

Re: Das ist im tiefen Südwesten nicht anders

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.11.20 10:21

kaufhalle schrieb:
Hab noch mal nachgesehen, seit 08.11.2020 sind wirklich nur noch 24 h in der Schweiz erlaubt.
DieTagesbesuchsregelung gilt mittlerweile wohl bundeseinheitlich. Es war auch höchste Zeit, solche alltagsrelevanten Dinge klar und einheitlich zu regeln. Warum soll man für irgendeinen (hinreichend wichtigen) Zweck von Erkelenz ins Hochrisikogebiet Düsseldorf fahren dürfen, aber nicht nach Venlo?

Re: Das ist im tiefen Südwesten nicht anders

geschrieben von: D.

Datum: 18.11.20 11:26

kmueller schrieb:
DieTagesbesuchsregelung gilt mittlerweile wohl bundeseinheitlich.

Nein. Ich lese die VOen nur sporadisch und anlassbezogen. Sprich, wenn jemand eine Frage zum Bundesland X stellt, gucke ich mir die VO an. Nehme mir aber nicht anlasslos einmal 16 VOen vor.

Und selbst dabei sind mir schon drei Regelungen aufgefallen: Grenzverkehr generell ist zulaessig, Grenzverkehr zu den "eigenen" Nachbarn ist zulaessig (Beispiel: NRW/BeNeLux), oder als dritte Version jetzt die neue saechsische Variante. Und das sind nur die drei Konstellationen, die mir aufgefallen sind - wer weiss, was da noch in den 16 VOen schlummert.


kmueller schrieb:
Warum soll man für irgendeinen (hinreichend wichtigen) Zweck von Erkelenz ins Hochrisikogebiet Düsseldorf fahren dürfen, aber nicht nach Venlo?
Othering. Die Seuche kommt von aussen, wir haben nichts damit zu tun. Wird aus dem Ausland ins saubere Deutschland eingeschleppt. Eine bewaehrte Strategie im Umgang mit Seuchen schon mindestens seit dem Mittelalter.

Re: Das ist im tiefen Südwesten nicht anders

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.11.20 12:35

D. schrieb:
Ich lese die VOen nur sporadisch und anlassbezogen. Sprich, wenn jemand eine Frage zum Bundesland X stellt, gucke ich mir die VO an. Nehme mir aber nicht anlasslos einmal 16 VOen vor.

Und selbst dabei sind mir schon drei Regelungen aufgefallen: Grenzverkehr generell ist zulaessig, Grenzverkehr zu den "eigenen" Nachbarn ist zulaessig (Beispiel: NRW/BeNeLux), oder als dritte Version jetzt die neue saechsische Variante.Und das sind nur die drei Konstellationen, die mir aufgefallen sind - wer weiss, was da noch in den 16 VOen schlummert.
Die zweite Variante ist in der ersten enthalten. Die neue(?) sächsische fällt in der Tat aus dem Rahmen.

D. schrieb:
kmueller schrieb:
Warum soll man für irgendeinen (hinreichend wichtigen) Zweck von Erkelenz ins Hochrisikogebiet Düsseldorf fahren dürfen, aber nicht nach Venlo?
Othering. Die Seuche kommt von aussen, wir haben nichts damit zu tun. Wird aus dem Ausland ins saubere Deutschland eingeschleppt. Eine bewaehrte Strategie im Umgang mit Seuchen schon mindestens seit dem Mittelalter.
Und schon bei der Pest sehr wirksam.

Warum fährt man nicht die umgekehrte Strategie: reist vorzugsweise ins Ausland und steckt dort (statt hier) jemanden an?

Re: Das ist im tiefen Südwesten nicht anders

geschrieben von: Global Fish

Datum: 18.11.20 16:54

D. schrieb:
Othering. Die Seuche kommt von aussen, wir haben nichts damit zu tun.
Othering? Einer dieser bayrischen Hochrisikoorte? *fg*

Re: Das ist im tiefen Südwesten nicht anders

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 18.11.20 20:33

Christof 421 schrieb:
Allerdings, eine wiederholte Grenzschliessung würde ja auch bedeuten, das grenzüberschreitende Wander- und Radwege wieder geschlosssen und bewacht werden, das den Büschen "Augen und Ohren" wachsen.
Und das wiederum will ich nicht. Immerhin überschreitet man in Stetten und am Tüllinger immer mal wieder diese Grenze, als wäre sie nicht existent.
Im Frühjahr musste man sich schon überlegen, wo man durchlaufen kann und darf.

Dafür muss man die Grenzen nicht schließen. Ein Verbot der Einreise zum Zweck des Einkaufs (einschließlich Nebennutzung von Einreisen mit anderem Zweck) wäre auch so wirksam. Bei der Grenzschließung im Frühling (bei der das auch genau so schon galt) wurde dem deutschen Zoll allerdings die Kontrolle erspart, weil das die Schweiz übernommen hat. Aber der deutsche Zoll darf selbstverständlich auch bei der Ausreise Warenkontrollen vornehmen. Und wer meint, mit Einkaufstüten über den Tüllinger Hang laufen zu müssen, läuft leicht in mobile Kontrollen.

Christof 421 schrieb:
In Frankreich ist es einfacher, da muss man eine Bescheinigung dabei haben, man darf nur 1 km und 1 Std von zuhause weg.
Ein deutscher Radfahrer, der in Kembs von der Gendarmerie kontrolliert wurde, durfte 135.-- € Busse abdrücken.
Die französischen Grenzen sind zwar nicht geschlossen, ich darf mich aber innerhalb Frankreichs ohne triftigen Grund kaum bewegen.

Tja nun, lokale Regeln muss man akzeptieren.

kmueller schrieb:
kaufhalle schrieb:
Hab noch mal nachgesehen, seit 08.11.2020 sind wirklich nur noch 24 h in der Schweiz erlaubt.
DieTagesbesuchsregelung gilt mittlerweile wohl bundeseinheitlich. Es war auch höchste Zeit, solche alltagsrelevanten Dinge klar und einheitlich zu regeln. Warum soll man für irgendeinen (hinreichend wichtigen) Zweck von Erkelenz ins Hochrisikogebiet Düsseldorf fahren dürfen, aber nicht nach Venlo?

Zumindest in Baden-Württemberg sind die 24 h in einem Risikogebiet nicht zweckgebunden. Man braucht keinen "wichtigen Grund", egal in welcher Richtung.

Re: Das ist im tiefen Südwesten nicht anders

geschrieben von: D.

Datum: 18.11.20 22:39

Global Fish schrieb:
Othering? Einer dieser bayrischen Hochrisikoorte? *fg*

Well played...
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