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Ein guter Tag für die DB AG und deren Güter- und Personen-Verkehrskunden und natürlich für die nutzenden EVU`s!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über die Klage der "Oldenbürger" für den ABS-Abschnitt Oldenburg - Ofenerdiek/Rastede entschieden und
die Klage final abgewiesen!

Siehe hier:

[www.ndr.de]

Trauer in Oldenburg, Freude bei den Realisten und bei der DB AG!

Gruß
nordic



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:15:12:00:44.
Sie können es nicht lassen. Siehe hier:

[www.ndr.de]

Gruß
nordic



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:15:12:10:12.
nordicocean schrieb:
Trauer in Oldenburg, Freude bei den Realisten und bei der DB AG!

Gruß
nordic
Jetzt verallgemeiner doch nicht immer so. Ich finde es auch gut, dass jetzt endlich gebaut werden darf.

Grüße aus dem Nordwesten
Sebastian

Wunderbar!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.10.20 14:13

nordicocean schrieb:
Ein guter Tag für die DB AG und deren Güter- und Personen-Verkehrskunden und natürlich für die nutzenden EVU`s!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über die Klage der "Oldenbürger" für den ABS-Abschnitt Oldenburg - Ofenerdiek/Rastede entschieden und
die Klage final abgewiesen!

Siehe hier:

[www.ndr.de]

Trauer in Oldenburg, Freude bei den Realisten und bei der DB AG!

Gruß
nordic
Ein wunderbarer Tag für die Verkehrswende. Zwar wird die Strecke diesbezüglich nur einen Zweck von vielen erfüllen. Es gibt leider noch ebenso viele Baustellen und ebenso viele Nimbys und Wutbürger, die noch alles versuchen werden, um jeglichen Aus- und Neubau von wichtiger Infrastruktur zu verhindern. Zulasten des Umweltschutzes sowie der Lebensqualität in den Städten.

Ich hoffe, dass wir eines Tages auch so etwas über die Y-Trasse lesen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:15:14:14:32.
Sebastian Berlin schrieb:
nordicocean schrieb:
Trauer in Oldenburg, Freude bei den Realisten und bei der DB AG!

Gruß
nordic
Jetzt verallgemeiner doch nicht immer so. Ich finde es auch gut, dass jetzt endlich gebaut werden darf.
Grundsätzlich verallgemeinere ich nicht! ;-)

Wenn jedoch Teile der höheren Stadtverwaltung diesen Protest massiv und aktiv unterstützen, so kann man schon von einer städtischen Blockade des Projekts sprechen.
Und da ich das Projekt seit 2012 begleite, kenn ich mich zu diesem Thema sehr gut aus!

Aber alles ist ja jetzt gut und die Gegner (Verlierer) können jetzt ihre Wunden lecken......



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:15:15:22:29.
nordicocean schrieb:
Sebastian Berlin schrieb:
nordicocean schrieb:
Trauer in Oldenburg, Freude bei den Realisten und bei der DB AG!

Gruß
nordic
Jetzt verallgemeiner doch nicht immer so. Ich finde es auch gut, dass jetzt endlich gebaut werden darf.
Gerundsätzlich verallgemeinere ich nicht! ;-)

Wenn jedoch Teile der höheren Stadtverwaltung diesen Protest massiv und aktiv unterstützen, so kann man schon von einer städtischen Blockade des Projekts sprechen.
Und da ich das Projekt seit 2012 begleite, kenn ich mich zu diesem Thema sehr gut aus!

Aber alles ist ja jetzt gut und die Gegner (Verlierer) können jetzt ihre Wunden lecken......
Das Wunden lecken geschieht in der Form heftiger Urteilsschelte seitens der Stadt Oldenburg - der Stadtbaurat: "Der Richterspruch führe nun zu kilometerlangen Lärmschutzwänden. Das Stadtbild und damit die städtebauliche Identität unserer Stadt werden leiden" und „Für mich ist der Umgang des Bundesverwaltungsgerichts mit den Bahnübergängen, insbesondere Am Stadtrand, enttäuschend. Hier habe ich eine qualitative Auseinandersetzung des Gerichts mit der Problematik erwartet. Dies ist anscheinend nicht erfolgt“

Siehe Pressemitteilung Stadt Oldenburg: [www.oldenburg.de]
Man sieht sie quasi vor sich die NIMBYs hier in Oldenburg mit ihren lächerlichen Protest-Andreaskreuzen an den Zäunen ihrer klassizistischen Innenstadt-Luxusvillen direkt an der Bahn (hier werden sie ja "Hundehütten" genannt...)

Endlich mal eine gute Nachricht unteren vielen blöden.....

Pressemitteilung des BVerwG dazu

geschrieben von: Kunde

Datum: 16.10.20 11:12

Klagen gegen Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven erfolglos

Das BVerwG hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 05.07.2019 zum Ausbau der Eisenbahnstrecke 1522 Oldenburg-Wilhelmshaven von Bahn-km 0,841 bis 9,722 (Planfeststellungsabschnitt 1) rechtmäßig ist.

Die im betreffenden Abschnitt durch das Stadtgebiet von Oldenburg verlaufende, bereits im 19. Jahrhundert errichtete zweigleisige Eisenbahnstrecke wird insbesondere elektrifiziert und mit Lärmschutzwänden versehen. Das Vorhaben dient der verbesserten Schienenanbindung des JadeWeserPort in Wilhelmshaven.

Die beim erst- und letztinstanzlich zuständigen BVerwG erhobenen Klagen der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V., der Stadt Oldenburg und mehrerer Anwohner blieben erfolglos.

Nach Auffassung des BVerwG weist die dem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose entgegen der Auffassung der Kläger keine methodischen Mängel auf. Auch das Lärmschutzkonzept und die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungsbelastungen in der Bau- und Betriebsphase sowie das Brand- und Katastrophenschutzkonzept seien nicht zu beanstanden. Die Abwägung mit planerischen Alternativen zum Ausbau der Bestandstrasse war ebenfalls fehlerfrei; das Ausscheiden einer – neu zu errichtenden – Umgehungstrasse im Rahmen der durchgeführten Grobprüfung genüge den rechtlichen Anforderungen.

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 60/2020 v. 15.10.2020
[www.juris.de]