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Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.10.20 21:00

Crispin schrieb:
In den USA kann man ab 10 Jahre nach erwachsenen Strafrecht verurteilt werden, darunter auch nach Jugendstrafrecht. In der Schweiz ist man ab 7 Jahre schuldfähig. Und nein, man sieht nicht wer Kinder hat. Mir geht die Verharmlosung allgemein auf den Geist.
Wenn eins von Deinen Kindern solchen Blödsinn verzapft, besuchst Du den 12jährigen Filius dann im Knast und sagst ihm ins Gesicht, dass ihm Recht geschieht?? Das hast Du drauf?? Ich wette dagegen...

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph
CHB schrieb:
Crispin schrieb:
hsimpson schrieb:
Wir haben in D zum Glück nicht den Anspruch an die Eltern, dass sie 24/7 jeden Schritt ihrer Kinder bewachen müssen. Ansonsten gäbe es wohl noch mehr Helikoptereltern und die Geburtenrate wäre wohl noch weiter rückläufig, als sie es eh schon ist.
Hm, und wer sollte dann für den Schaden der sechstellig ist aufkommen? Was sagt man eigentlich den vielen Fahrgästen die Glück im Unglück hatten? Und was dem Triebfahrzeugführer, der neben einem Schock auch Verletzungen hat? Viellleicht wäre mal eine Anpassung des Alters der Schuldfähigkeit von 14 auf 10 Jahre sinnvoll.
Warum willst Du das Schuldfähigkeitsalter auf 10 Jahre herabsetzen? Nur weil es jetzt ein 11-jähriger war? Demnächst baut dann ein 9-jähriger Mist und Du forderst Verschärfung auf 8 Jahre, oder was?

Davon ab: Strafmündigkeit (ab 14) und zivilrechtliche Haftung sind voneinander zu trennen. Der Junge kann nicht wegen gefährlichen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr belangt werden, da strafunmündig. Es kann aber zivilrechtlich gegen die Eltern auf Schadenersatz geklagt werden, und da würde sich dann im Prozess zeigen, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und ob überhaupt die zum Erkennen eines Fehlverhaltens notwendige Reife vorliegt. Der Anwalt der Eltern könnte auch den Spieß umdrehen und geltend machen, dass die Bahnanlage ja nicht gesichert war (z.B. durch einen Zaun) und somit dem Jungen gar nicht bewusst war, dass es sich dort um einen Bereich mit so schnell fahrenden Zügen handelt, dass das Teil auf den Gleisen Menschen gefährden kann. Damit könnte ein Richter auf die Idee kommen, die Klage abzuweisen und der NWB zu empfehlen, DB Netz zu verklagen. ;-)
Solche Empfehlungen darf der Richter natürlich nicht machen, da er unabhängig und neutral ist. Aber im Kern hast du natürlich Recht.

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: Crispin

Datum: 12.10.20 21:09

MD 612 schrieb:
Crispin schrieb:
In den USA kann man ab 10 Jahre nach erwachsenen Strafrecht verurteilt werden, darunter auch nach Jugendstrafrecht. In der Schweiz ist man ab 7 Jahre schuldfähig. Und nein, man sieht nicht wer Kinder hat. Mir geht die Verharmlosung allgemein auf den Geist.
Wenn eins von Deinen Kindern solchen Blödsinn verzapft, besuchst Du den 12jährigen Filius dann im Knast und sagst ihm ins Gesicht, dass ihm Recht geschieht?? Das hast Du drauf?? Ich wette dagegen...

Gruß Peter
Es sollte in der Erziehung der Eltern liegen, dass so ein Blödsinn niemals passiert. Ich habe sowas als Kind auch nicht gemacht und bin bis heute noch nie mit dem Gesetz in Probleme geraten. Als Kind mal einen Lolly mitgehen lassen oder 20 KG (?) oder mehr auf eine Eisenbahnstrecke zu legen ist ein Unterschied.

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.10.20 21:15

Crispin schrieb:
Es sollte in der Erziehung der Eltern liegen, dass so ein Blödsinn niemals passiert. Ich habe sowas als Kind auch nicht gemacht und bin bis heute noch nie mit dem Gesetz in Probleme geraten. Als Kind mal einen Lolly mitgehen lassen oder 20 KG (?) oder mehr auf eine Eisenbahnstrecke zu legen ist ein Unterschied.
Das haben die Eltern des betreffenden Kindes bis vor ein paar Tagen sicher auch gesagt. Manche halten sich und ihre Kinder eben für unfehlbar. Und dann sehen sie ihr Kind auf der Strafbank sitzen und / oder müssen doch für dessen Blödsinn zahlen...

Allerdings beantwortest Du damit meine vorherige Frage auch nicht...

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:12:21:17:18.

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: Ringbahner4

Datum: 12.10.20 21:41

Das Gelände des Bf Sennelager ist zum Wohngebiet hin offen und nur der Bereich am Bahnsteig ist auf der Stadtseite eingezäunt.
Spielende Kinder sind dort öfters anzutreffen und der abgestellte DB-CARGO-Schrott ist nun mal ein Abenteuerspielplatz.
Seit 15.11.2014 ist der Bf Sennelager unbesetzt und gibt keine Aufpasser mehr.

Hier ein Bild vom Wärterstellwerk, rechts der BÜ und links etwa 200m im Hintergrund das Wohngebiet, wo spielende Kinder meistens her kamen.

Sennelager-Sn-3.jpg

Produktwarnung:
Einige Bilder können in den der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereichen, aber auf legale Weise entstanden sein!

MfG Lutz

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: Straßenbahnschaffner

Datum: 12.10.20 22:09

Moin,

Crispin schrieb:
Mir geht die Verharmlosung allgemein auf den Geist.
und mir die Skandalisierung allgemein. Mal im Ernst: Eltern erziehen ihr Kind doch nicht anders, wenn die Strafmündigkeitsschwelle von 14 auf 10 Jahre gesenkt wird. Und auch das Kind wird sich nicht nach Lektüre des Strafgesetzbuches angsterfüllt von jeglichen potenziell gefährlichen Freizeitaktivitäten zurückziehen. Insofern halte ich es für illusorisch zu glauben, man müsste nur die Kinder früher strafrechtlich zur Verantwortung ziehen und könnte so gefahrgeneigten Jugendblödsinn wirksam verhindern. Wer so etwas im politischen Kontext vorschlägt, wird sich den Vorwurf des billigen Stimmenfangs mit unterkomplexen „Lösungsansätzen“ gefallen lassen müssen.

Beste Grüße
Hendrik

PS: Auch in der Schweiz sind Kinder – soweit mir ersichtlich – erst ab zehn strafmündig. Die Bedrohung der eidgenössischen Sicherheit und Ordnung durch kriminelle Achtjährige, derer man nicht habhaft werden kann, lässt sich nur erahnen.

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: Mw

Datum: 12.10.20 22:16

MD 612 schrieb:
Crispin schrieb:
In den USA kann man ab 10 Jahre nach erwachsenen Strafrecht verurteilt werden, darunter auch nach Jugendstrafrecht. In der Schweiz ist man ab 7 Jahre schuldfähig. Und nein, man sieht nicht wer Kinder hat. Mir geht die Verharmlosung allgemein auf den Geist.
Wenn eins von Deinen Kindern solchen Blödsinn verzapft, besuchst Du den 12jährigen Filius dann im Knast und sagst ihm ins Gesicht, dass ihm Recht geschieht?? Das hast Du drauf?? Ich wette dagegen...

Gruß Peter
In der Schweiz kommt deswegen kein Kind in den "Knast" . Man befasse sich mal mit den einschlägigen Paragrafen des Schweizer Jugendstrafrechts:

[www.admin.ch]

Schönen Gruß an die Stammtische
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:12:22:18:27.
Schlimm. Letztlich wird es auf dem Richter ankommen. Meine Lebenspartnerin in den 80er Jahren arbeitete in Berlin (West) beim Jugendgericht als Protokollführerin. Was die damals an Richter erlebte war sehr unterschiedlich. Der eine Richter hat immer Verständnis für die Wiederholungstäter gehabt. Ein sehr milder Richter änderte erst seine Sicht der Dinge, als er mal als privater Mensch selbst von Jugendlichen angegriffen wurde. Was ich also damit sagen will: Gesetze haben wir genug. Und auch für ("Problem") Kinder mit 11 Jahren gibt es Lösungen.

Bei den ganzen Kommentaren geht schon wieder der verletzte Mitarbeiter der Nordwestbahn unter. Ihm gute Besserung.

Alles andere ist eine spätere juristische und soziale Aufarbeitung.

Bodo Schulz
bsbw schrieb:
Ein sehr milder Richter änderte erst seine Sicht der Dinge, als er mal als privater Mensch selbst von Jugendlichen angegriffen wurde.
Und wie ändert ein sehr strenger Richter seine Sicht der Dinge? Was für Erlebnisse braucht er dafür?

Siehe übrigens auch diesen ganz aktuellen lesenswerten Kommentar: [www.spiegel.de]

Im aktuellen Fall wird allerdings möglicherweise überhaupt gar kein Richter auch nur ein Wort sagen können, denn falls Geschädigte und Haftpflichtversicherung der Eltern sich einfach so einig werden, war es das. Eine strafrechtliche Relevanz liegt mangels strafrechtlich relevantem Täter hier ja eben nicht vor.

Nebenbei bemerkt: Ein Kind, welches einmal eine ganz gravierende leichtsinnig-fahrlässige Dummheit mit heftigen Folgen begeht, ist deshalb nicht sofort auch mit seinen restlichen 99,5 % ein "Problemkind", welches nun aus dem ganzen Rest seines Lebens und Umfelds ebenfalls herausgerissen und bis in alle Winkel untersucht gehört...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:12:23:27:31.
CHB schrieb:
Crispin schrieb:
hsimpson schrieb:
Wir haben in D zum Glück nicht den Anspruch an die Eltern, dass sie 24/7 jeden Schritt ihrer Kinder bewachen müssen. Ansonsten gäbe es wohl noch mehr Helikoptereltern und die Geburtenrate wäre wohl noch weiter rückläufig, als sie es eh schon ist.
Hm, und wer sollte dann für den Schaden der sechstellig ist aufkommen? Was sagt man eigentlich den vielen Fahrgästen die Glück im Unglück hatten? Und was dem Triebfahrzeugführer, der neben einem Schock auch Verletzungen hat? Viellleicht wäre mal eine Anpassung des Alters der Schuldfähigkeit von 14 auf 10 Jahre sinnvoll.
Warum willst Du das Schuldfähigkeitsalter auf 10 Jahre herabsetzen? Nur weil es jetzt ein 11-jähriger war? Demnächst baut dann ein 9-jähriger Mist und Du forderst Verschärfung auf 8 Jahre, oder was?

Davon ab: Strafmündigkeit (ab 14) und zivilrechtliche Haftung sind voneinander zu trennen. Der Junge kann nicht wegen gefährlichen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr belangt werden, da strafunmündig. Es kann aber zivilrechtlich gegen die Eltern auf Schadenersatz geklagt werden, und da würde sich dann im Prozess zeigen, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und ob überhaupt die zum Erkennen eines Fehlverhaltens notwendige Reife vorliegt. Der Anwalt der Eltern könnte auch den Spieß umdrehen und geltend machen, dass die Bahnanlage ja nicht gesichert war (z.B. durch einen Zaun) und somit dem Jungen gar nicht bewusst war, dass es sich dort um einen Bereich mit so schnell fahrenden Zügen handelt, dass das Teil auf den Gleisen Menschen gefährden kann. Damit könnte ein Richter auf die Idee kommen, die Klage abzuweisen und der NWB zu empfehlen, DB Netz zu verklagen. ;-)
Du vergisst, dass zivilrechtlich auch gegen den Jungen vorgegangen werden kann - es muss also nicht gegen die Eltern zivilrechtlich vorgegangen werden.
Selbst wenn der Junge im Rahmen des Schadenersatzes in Anspruch genommen werden sollte, werden es effektiv die Eltern oder deren Privathaftpflicht (schließt i.d.R. Kinder unter 18 ein) zahlen, damit der Junge mit 18 nicht mit einem ordentlichen "Startkapital" in sein Berufsleben startet.

Noch was: Für den zivilrechtlichen Part gegen das Kind ist es unerheblich, ob dort ein Zaun stand oder nicht - das könnten höchstens die Eltern bei der Aufsichtspflicht geltend machen (und sich bei einer -hier nicht möglichen- strafrechtlichen Beurteilung ggfs. strafmildernd auswirken).
Für die zivilrechtliche Klage gegen das Kind zählt alleine die Frage, ob es die Einsicht hatte, dass sein Tun einen Schaden herbeiführen kann.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:10:12:23:32:49.
Crispin schrieb:
CHB schrieb:
Damit könnte ein Richter auf die Idee kommen, die Klage abzuweisen und der NWB zu empfehlen, DB Netz zu verklagen. ;-)
Solche Empfehlungen darf der Richter natürlich nicht machen, da er unabhängig und neutral ist. Aber im Kern hast du natürlich Recht.
Die Bedeutung von ";-)" kennst Du...?

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: De David

Datum: 13.10.20 01:25

Vielelicht war es ja gar nicht mit Absicht?
Würde dir dann einer ab gehen wenn er verknackt werden würde?
Muss man heute immer alles überdramatisieren?

Als mein Opa in dem Alter war, haben sie mit gefundenen Granaten und vermeintlichen Blindgängern usw ausversehen Wehre in die Luft gesprengt und ganze Scheunen zum Einsturz gebracht, und wie man sich denken kann habens auch nicht alle überlebt, und viel mehr als vom Vater eine tracht Prügel die sich gewaschen hatte, gabs dafür auch nicht, und dann war gut und das ganze aus der Welt.

http://www.trainweb.org/railphot/x-hikashi2.gif
Nur der "Heizer Jupp" kam bisher auf die Idee wie das nun war mit der Runge ...
Ich möchte wirklich mal live dabei sein, wenn ein 11-jähriger oder auch zwei 11-jährige eine Runge herbeischleppen!

Vielleicht haben andere das Teil dort abgelegt und die 11-jährigen wollten sie nur weiter bewegen? - Indianerspiel mit Beute machen - Als der Zug kam haben sie vor Schreck die Runge liegenlassen und Reißaus genommen?

Das kann eine eigentlich ganz "harmlose" Sache gewesen sein, mit leider fast tragischem Ausgang!

Das hier dann solche "Expertenrunden" aufgebläht werden läßt mich doch am gesunden Menschenverstand zweifeln.
Leute, bleibt gelassen, Stress haben wir von allen Seiten her (auch "dank" Corona) wirklich schon mehr als genug!

Keep cool und gesund
Mit Gruß von
Unterwegs
BOS

Wenn die GUTEN nichts tun - gehört die Welt den BÖSEN

Wer will, findet Wege. Wer nicht will, sucht Gründe.

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: Rugby Central

Datum: 14.10.20 07:42

Der Zeuge Desiros schrieb:
...welcher User selbst Kinder hat und welcher nicht.
Und wer von ihnen im Laufe seines Lebens vergessen hat, was er selbst als Kind für Blödsinn gemacht hat, auch wenn es hoffentlich gut gegangen ist.

Heiko
Danke, Heiko. Ein Bekannter (jetzt um die 90) hat sich als Kind vom Schulfreund an den Beinen während der Fahrt von der Bühne einer Donnerbüchse herabhängen lassen und öffnete dann die HL, um das Zugpersonal zu ärgern. Die Konsequenzen konnte er sich und kann sich in dem alter kein Kind vorstellen. Darum bringt das mit dem Absenken des Alters im Strafrecht auch nichts. Nein, ich heiße das trotzdem nicht gut.

An den Reiz des Spiels mit dem Feuer (teilweise sprichwörtlich) kann ich mich aber gut erinnern. Als Teenie schon habe ich das anders gesehen. Zum Glück.

Rugby Central
Gone and mostly forgotten

"Wer AfD wählt, um den Altparteien einen Denkzettel zu erteilen, trinkt auch in der Kneipe aus dem Klo, wenn ihm das Bier nicht schmeckt." - Unbekannt.

Volle Zustimmung (o.w.T)

geschrieben von: Weststadt

Datum: 14.10.20 14:47

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Absolut richtig.

geschrieben von: Weststadt

Datum: 14.10.20 14:48

Hier wird versucht, wie im Mittelalter die Tat irgendwie aufzuwiegen. Leute, denkt zweimal!

Re: Zug entgleist nach gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr/ Bundespolizei ermit

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.10.20 15:03

Einstein sagte Mal das es nur 2 Dinge gibt die unendlich sind. Das Universum und die menschliche Dummheit. Bei ersterem war er sich allerdings nicht so sicher.

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.10.20 15:07

Wenn das mein Kind wäre würde ich es persönlich in der JVA abliefern und das Personal darum bitten zu vergessen wo der Zellenschlüssel ist. Das war aus meiner Sicht ein Mordversuch!

Tja...

geschrieben von: Peter

Datum: 14.10.20 16:43

Hallo!

Ladehilfe schrieb:
Wenn das mein Kind wäre würde ich es persönlich in der JVA abliefern und das Personal darum bitten zu vergessen wo der Zellenschlüssel ist. Das war aus meiner Sicht ein Mordversuch!
Bloss gut, dass Deine Meinung juristisch irrelevant ist.

Denn wenn Du Dir mal die Muehe machtest, zu verstehen, was einen Mord bzw. Mordversuch ausmacht, dann kaemest Du ganz schnell darauf, dass dafuer bestimmte objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale vorliegen muessen, dass Rechtswidrigkeit und Schuldfaehigkeit vorliegen muessen.
Und wenn Du dann die bekannten Fakten noch einmal anschautest, dann stelltest Du fest, dass da nichts ist mit "Mordversuch" ...

Aber am Stammtisch klingt Haerte natuerlich immer gut.

Und dieser Beitrag ...

Ladehilfe schrieb:
Zitat:
Einstein sagte Mal das es nur 2 Dinge gibt die unendlich sind. Das Universum und die menschliche Dummheit. Bei ersterem war er sich allerdings nicht so sicher.
... entbehrt dann im o. g. Zusammenhang nicht einer gewissen Komik - tut mir leid, dass ich das mal so offen schreiben muss.

Soll heissen: Lasse das die Menschen entscheiden, die etwas von der Rechtsfindung verstehen, weil sie ihr "Handwerk" in langen Jahren des Studiums erlernt haben.

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
+++ Friends help you move. True friends help you move bodies.
+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...

Re: In diesem Thread sieht man genau...

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 14.10.20 18:53

Ladehilfe schrieb:
Einstein sagte Mal das es nur 2 Dinge gibt die unendlich sind. Das Universum und die menschliche Dummheit. Bei ersterem war er sich allerdings nicht so sicher.

Und die Dümmsten sind die, die meinen sich mit diesem abgegriffenen Spruch als klüger als andere hinstellen zu müssen.

Ladehilfe schrieb:
Wenn das mein Kind wäre würde ich es persönlich in der JVA abliefern und das Personal darum bitten zu vergessen wo der Zellenschlüssel ist. Das war aus meiner Sicht ein Mordversuch!

Nur gut, dass du nix zu melden hast. Aber dieser geistige Dünnsсhiss bestätigt den Eindruck vom Beitrag eins drüber.
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