geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 12.10.20 09:48
geschrieben von: 103612
Datum: 12.10.20 10:10
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 12.10.20 10:30
geschrieben von: NF
Datum: 12.10.20 10:38
geschrieben von: Errel
Datum: 12.10.20 10:49
geschrieben von: Bahnreformreform
Datum: 12.10.20 10:54
Das sehe ich genau so. Im deutschen FV durch die KISS-IC vertreten. Leider hält der, neben 35 und 55cm, überwiegend an 76cm Bahnsteigen.Ein optimales Doppelstockkonzept benötigt niedrigere Bahnsteige - 55 cm. Siehe Schweiz.
geschrieben von: Baleine rouge
Datum: 12.10.20 11:01
15% sind nur bis zu einer Rampenlänge von 84 cm zulässig, darüber hinaus sind es 6,25%.dann sind die bisherigen Vorschriften wohl deutlich überarbeitungswürdig.
Es nützt ja nichts, wenn Bahnsteige entweder durch Aufzüge oder Rampen bis 6% [nullbarriere.de] barrierefrei sind, im Zug das dann aber ganz anders ist.
Die neuen Triebwagen sollen ja für Jahrzehnte im Einsatz bleiben, da muss schon eine vernünftige Lösung her.
geschrieben von: Laufacher
Datum: 12.10.20 11:18
geschrieben von: Riba1414
Datum: 12.10.20 11:50
Moin
Ich finde die KISS für die Strecke mit ihrem hohem Fahrgastwechselpotential sowieso nicht optimal. Im Gegensatz zu den heute eingesetzten Dosto relativ schmale Türen und vor allem nach oben zwei schmale Treppen mit "Knick" und gefühlt eine geringere Fläche des Dosto-Bereiches und somit eine geringere (Sitz) Platzanzahl. Die RB 80 und Co. haben dann vermutlich auch nur noch 4 statt jetzt 5 Wagen...
Gruß Ralph
geschrieben von: Boombastic
Datum: 12.10.20 12:18
Es wird ein S4-Vorlauf mit BR490 geprüft. Die Fahrzeugbestellung müsste ja demnächst erfolgen.(...)
die RB81 Hamburg - Ahrensburg - Bad Oldesloe wird weiterhin mit 112/146.3 und 5 Dostos gefahren, bis dann irgendwann die S4 kommt.
(...)
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 12.10.20 12:58
geschrieben von: Errel
Datum: 12.10.20 13:07
Moindie RB81 Hamburg - Ahrensburg - Bad Oldesloe wird weiterhin mit 112/146.3 und 5 Dostos gefahren, bis dann irgendwann die S4 kommt.
Die Stadler KISS sind lediglich für die RE-Leistungen (RE8 und RE80) gedacht und sollen überwiegend in Doppeltraktion (8 Wagen) verkehren.
Grüße
Die 76cm sind doch eh nur Ergebnis von Lobbyarbeit, um die Reste der ostdeutschen Bahnindustrie auszubooten. 76cm und barrierefreie Doppelstockwagen wird doch immer Murks.
MfG RK
Moin!Die 76cm sind doch eh nur Ergebnis von Lobbyarbeit, um die Reste der ostdeutschen Bahnindustrie auszubooten. 76cm und barrierefreie Doppelstockwagen wird doch immer Murks.
MfG RK
geschrieben von: Blaubär
Datum: 13.10.20 08:15
Wer es nach 30 Jahren nicht geschafft hat, einen Zug mit 76cm Einstiegshöhe zu konzipieren und anzubieten, ist womöglich nicht an Lobbyarbeit, sondern insbesondere an sich selbst gescheitert.Die 76cm sind doch eh nur Ergebnis von Lobbyarbeit, um die Reste der ostdeutschen Bahnindustrie auszubooten. 76cm und barrierefreie Doppelstockwagen wird doch immer Murks.
MfG RK
geschrieben von: JanH
Datum: 13.10.20 18:13
Ganz so eindeutig dann auch nicht: Ist die Rampe tatsächlich offiziell eine Rampe, sind alle sechs Meter Zwischenpodeste erforderlich. Wird die Rampe dagegen als Teil eines Gehweges umdeklariert, sind Zwischenpodeste auf einmal nur noch alle zehn Meter erforderlich. Bei der Eisenbahn ist das insofern relevant, als dass ich mit einem als Gehweg deklarierten Bahnsteigzugang [1] einen 55 cm-Bahnsteig von SO-Höhe aus noch in einem Rutsch ohne Zwischenpodest anbinden kann. Auch wenn ein Zwischenpodest erstmal nur 1,5 m an zusätzlicher Länge sind, kann das bei beengten Verhältnissen durchaus den entscheidenden Unterschied ausmachen, zumal mit Zwischenpodest die Rampenlänge 10 m überschreitet, und damit bei einer alternativen Anordnung der Rampe parallel zum Bahnsteig eine größere Bahnsteigmindestbreite neben der Rampe erforderlich ist, da für Hindernisse bis und ab 10 m Länge unterschiedliche Abstandsmaße gelten.Zum Gefälle bzw. Steigung gibt es eigentlich eine klare Regelung:
In den Landesbauordnungen der Bundesländer wird für öffentlich zugängliche Gebäude gefordert: Statt notwendiger Treppen können Rampen mit flacher Neigung gestattet werden.
Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18040-1 mit max. 6% und ohne Quergefälle auszuführen!
Link:
[www.stmb.bayern.de]
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