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Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, SH muss zahlen.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.09.20 14:07

"Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, doch das Land muss zahlen" (Passte leider als Zitat nicht auf die Titelzeile).

"Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die Feuerwehr Fehmarns wird für den Brandschutz im Belttunnel sorgen müssen. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, den Kostenausgleich sicherzustellen.
Fehmarn Jetzt herrscht Klarheit: Die Feuerwehr der Stadt Fehmarn ist für den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel zuständig. Allerdings muss das Land Schleswig-Holstein bis zum bis zum 30. September 2021 eine Regelung für den Ausgleich der Kosten schaffen. Das teilte das Landesverfassungsgericht am Montag, 14. September, mit.
Laut dem Gericht war die seitens des Landes vorgenommene Ausweitung der behördlichen Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Belttunnel verfassungskonform. Dass das Land noch keine klare Regelung zum Kostenausgleich aufgesetzt hat, verstoße aber gegen die Landesverfassung......"
[www.ln-online.de]
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
Oberdeichgraf schrieb:
"Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, doch das Land muss zahlen" (Passte leider als Zitat nicht auf die Titelzeile).

"Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die Feuerwehr Fehmarns wird für den Brandschutz im Belttunnel sorgen müssen. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, den Kostenausgleich sicherzustellen.
Fehmarn Jetzt herrscht Klarheit: Die Feuerwehr der Stadt Fehmarn ist für den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel zuständig. Allerdings muss das Land Schleswig-Holstein bis zum bis zum 30. September 2021 eine Regelung für den Ausgleich der Kosten schaffen. Das teilte das Landesverfassungsgericht am Montag, 14. September, mit.
Laut dem Gericht war die seitens des Landes vorgenommene Ausweitung der behördlichen Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Belttunnel verfassungskonform. Dass das Land noch keine klare Regelung zum Kostenausgleich aufgesetzt hat, verstoße aber gegen die Landesverfassung......"
[www.ln-online.de]
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
Gerichte haben eben oft nicht die Fachkompetenz, um das alles wirklich zu beurteilen. Auch sind die zu klärenden Fragen oft nur mit einem kleinen Horizont gesegnet. Also muss sich der Richter auf bestellte Gutachter verlassen. Bisweilen gerät halt dann der gesunde Menschenverstand unter die Räder...
Moin,

hat Dir schon einmal Jemand verraten, dass "Recht haben" im Sinne von Gesetz und "Gesunder Menschenverstand" nichts miteinander zu tun haben ?


Gruß aus dem Süden
Albert

Re: Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, SH muss zahlen.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.09.20 15:05

bollisee schrieb:
Oberdeichgraf schrieb:
"Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, doch das Land muss zahlen" (Passte leider als Zitat nicht auf die Titelzeile).

"Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die Feuerwehr Fehmarns wird für den Brandschutz im Belttunnel sorgen müssen. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, den Kostenausgleich sicherzustellen.
Fehmarn Jetzt herrscht Klarheit: Die Feuerwehr der Stadt Fehmarn ist für den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel zuständig. Allerdings muss das Land Schleswig-Holstein bis zum bis zum 30. September 2021 eine Regelung für den Ausgleich der Kosten schaffen. Das teilte das Landesverfassungsgericht am Montag, 14. September, mit.
Laut dem Gericht war die seitens des Landes vorgenommene Ausweitung der behördlichen Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Belttunnel verfassungskonform. Dass das Land noch keine klare Regelung zum Kostenausgleich aufgesetzt hat, verstoße aber gegen die Landesverfassung......"
[www.ln-online.de]
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
Gerichte haben eben oft nicht die Fachkompetenz, um das alles wirklich zu beurteilen. Auch sind die zu klärenden Fragen oft nur mit einem kleinen Horizont gesegnet. Also muss sich der Richter auf bestellte Gutachter verlassen. Bisweilen gerät halt dann der gesunde Menschenverstand unter die Räder...
Dem Vorzitat entnehme ich, daß es zulässig war, die Feuerwehr von Fehmarn für Rettungs- und Löscheinsätze zuständig zu machen, daß aber das Land einen Plan vorlegen muß, der u.a. beinhaltet, daß es einen (vermutlich bedeutenden) Teil der Kosten übernimmt.

Ich lese nichts über den Standard, den die (nun zuständige) Feuerwehr Fehmarn ab Tunneleröffnung erfüllen muß. Ebensowenig darüber, welchen genauen Betrag oder Prozentsatz der Kosten dem Land zufallen. Darüber wird man sich ggf. anderenorts streiten müssen.
kmueller schrieb:
Dem Vorzitat entnehme ich, daß es zulässig war, die Feuerwehr von Fehmarn für Rettungs- und Löscheinsätze zuständig zu machen, daß aber das Land einen Plan vorlegen muß, der u.a. beinhaltet, daß es einen (vermutlich bedeutenden) Teil der Kosten übernimmt.

Ich lese nichts über den Standard, den die (nun zuständige) Feuerwehr Fehmarn ab Tunneleröffnung erfüllen muß. Ebensowenig darüber, welchen genauen Betrag oder Prozentsatz der Kosten dem Land zufallen. Darüber wird man sich ggf. anderenorts streiten müssen.
Sehe ich genauso:

Wenn die FW auf Fehmarn in ihrem jetzigen Zustand für den Einsatz bereit wäre, bräuchte es keinen Kostenausgleich. Daher ist mindestens von einer technischen und personellen Aufstockung auszugehen, wahrscheinlich sogar von einer neuen Wache am Tunnelportal. Nebenbei dürfte Fehmarn davon natürlich auch profitieren, dass mehr und besser ausgebildete Rettungskräfte auf der Insel stationiert sind.

Den schwarzen Peter jetzt Dänemark zuzuschieben halte ich für Unsinn. Der Tunnel liegt schließlich zur Hälfte auf deutschem Staatsgebiet und damit ist Deutschland auch für die Sicherheit für diesen Abschnitt verantwortlich.

Grüße
Oberdeichgraf schrieb:
"Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, doch das Land muss zahlen" (Passte leider als Zitat nicht auf die Titelzeile).

"Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die Feuerwehr Fehmarns wird für den Brandschutz im Belttunnel sorgen müssen. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, den Kostenausgleich sicherzustellen.
Fehmarn Jetzt herrscht Klarheit: Die Feuerwehr der Stadt Fehmarn ist für den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel zuständig. Allerdings muss das Land Schleswig-Holstein bis zum bis zum 30. September 2021 eine Regelung für den Ausgleich der Kosten schaffen. Das teilte das Landesverfassungsgericht am Montag, 14. September, mit.
Laut dem Gericht war die seitens des Landes vorgenommene Ausweitung der behördlichen Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Belttunnel verfassungskonform. Dass das Land noch keine klare Regelung zum Kostenausgleich aufgesetzt hat, verstoße aber gegen die Landesverfassung......"
[www.ln-online.de]
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
Sicherheit und Notfallmanagement (Stand Februar 2019) :

– Femern A/S errichtet, schult, betreibt und finanziert eine „Service- und Ersteinsatzeinheit“, die rund um die Uhr am oder im Tunnel vor Ort ist, sodass bei einem Ereignis schnell reagiert und damit der schnellstmögliche Ersteinsatz sichergestellt werden kann, bevor die öffentlichen Einsatzkräfte vor Ort eintreffen.
– Dadurch wird Femern A/S die meisten Einsätze übernehmen können, ohne die nationalen öffentlichen Einsatzkräfte in Anspruch zu nehmen.
– Femern A/S errichtet, betreibt und finanziert eine Verkehrsleitzentrale (Link Control Center), die rund um die Uhr besetzt ist, um den Verkehr im Tunnel und außerhalb des Tunnels zu überwachen und im Falle eines Ereignisses die Einsatzkräfte zu alarmieren.
– Femern A/S verpflichtet sich, die Kosten für die besondere und erforderliche Schulung der deutschen und dänischen öffentlichen Einsatzkräfte zu tragen. Femern A/S stellt E-Learning und Virtual Reality-Plattformen für die Übungen der öffentlichen Einsatzkräfte zur Verfügung.
– Femern A/S verpflichtet sich, den öffentlichen Einsatzkräften den Tunnel und eine Einrichtung für das Training und das Training an der Ausrüstung bereitzustellen. Der konkrete Umfang wird spätestens drei Jahre vor Eröffnung des Tunnels festgelegt.
– Femern A/S trägt die Kosten für die besondere und erforderliche Ausrüstung, die die deutschen und dänischen öffentlichen Einsatzkräfte benötigen. Der konkrete Umfang wird spätestens drei Jahre vor Eröffnung des Tunnels festgelegt.
– Darüber hinaus liegt es in der Zuständigkeit der nationalen öffentlichen Einsatzkräfte, den Rettungs- und Notfalleinsatz im Fehmarnbelt-Tunnel zu gewährleisten

Femern A/S richtet eine eigene „Service- und Ersteinsatzeinheit“ ein. Sie kann mehr als 99 % aller Ereignisse bewältigen, die im Tunnel eintreten.

Die „Service- und Ersteinsatzeinheit“ besteht pro Schicht aus einem Teamleiter und zwei Serviceteams mit jeweils zwei Mitgliedern. Das Personal soll im Löschen von Bränden und in Erster Hilfe nach deutschem oder dänischem Standard ausgebildet sein.

Beide Teams werden jeweils mit einem Lösch-Vorausfahrzeug, ausgestattet mit einer Hochdrucklöschanlage, ausgerüstet.

Bei den meisten Ereignissen handelt es sich etwa um liegengebliebene Fahrzeuge oder verlorene Gegenstände auf der Fahrbahn. Die Serviceund Ersteinsatzeinheit kommt auch zum Einsatz, wenn in einem Fahrzeug ein kleinerer Brand auftritt.

Risikoanalysen zeigen, dass die deutschen und dänischen öffentlichen Feuerwehren nur etwa fünfmal jährlich gemeinsam ausrücken müssen.

Femern A/S hat den Tunnel so entworfen, dass die Selbstrettung einfach, schnell und effektiv erfolgen kann. Verkehrsteilnehmer, Bahnreisende und Zugpersonal im Fehmarnbelt-Tunnel können sich bei einem Unfall selbst in Sicherheit bringen, bis die Service- und Einsatzdienste oder die öffentlichen Feuerwehren und Rettungsdienste vor Ort sind und Unterstützung leisten können.

Der wichtigste Faktor bei einer schnellen Selbstrettung ist der Abstand zum nächsten Notausgang. Die Notausgänge zwischen den Tunnelröhren werden im Abstand von etwa 110 Metern zueinander angeordnet.

Der kurze Abstand zwischen den Notausgängen stellt zudem sicher, dass die Einsatzdienste über die nicht betroffene Röhre schnell und sicher Zugang zum Ereignisort erhalten.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:09:14:16:37:01.
neitech schrieb:
Moin,

hat Dir schon einmal Jemand verraten, dass "Recht haben" im Sinne von Gesetz und "Gesunder Menschenverstand" nichts miteinander zu tun haben ?


Gruß aus dem Süden
Albert
Im Allgemeinen bemühen sich die Richter aber durchaus sehr darum, gesunden Menschenverstand mit Recht zu vereinen. Klappt aber nicht bei allen. Manche sind da aber wahre Meister im Vergleiche anbahnen...
Hallo,

Oberdeichgraf schrieb:
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
ich kenne jetzt die einschlägige Gesetzeslage in SH nicht, sondern nur in anderen Bundesländern. Üblicherweise ist es so dass eine "leistungsfähige" Feuerwehr gefordert wird die alle mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftretenden Ereignisse bearbeiten können muss (entsprechend Risikoanalyse). Nur weil das Gericht jetzt geurteilt hat dass die Feuerwehr der Stadt Fehrmarn (aktuell als reine freiwillige Feuerwehr organisiert) zu Recht für den Tunnel zuständig gemacht worden ist muss das nicht heißen dass ebenjene Feuerwehr in unveränderter Form nur mit entsprechender Technik diese Aufgabe auch erfüllen muss. Wenn eine entsprechende Risikoanalyse zu dem Ergebnis kommt dass die brandschutztechnischen Anforderungen des Tunnels nur mit hauptamtlichen Kräften ausreichend abzusichern sind, dann müssen diese eben seitens der Stadt Fehmarn angestellt werden (was innerhalb einer generell freiwilligen Feuerwehr durchaus zulässig ist) und nach dem heutigen Urteil wohl über das Land bezahlt werden.

Gruß Michael