geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.09.20 14:07
geschrieben von: bollisee
Datum: 14.09.20 14:22
Gerichte haben eben oft nicht die Fachkompetenz, um das alles wirklich zu beurteilen. Auch sind die zu klärenden Fragen oft nur mit einem kleinen Horizont gesegnet. Also muss sich der Richter auf bestellte Gutachter verlassen. Bisweilen gerät halt dann der gesunde Menschenverstand unter die Räder..."Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, doch das Land muss zahlen" (Passte leider als Zitat nicht auf die Titelzeile).
"Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die Feuerwehr Fehmarns wird für den Brandschutz im Belttunnel sorgen müssen. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, den Kostenausgleich sicherzustellen.
Fehmarn Jetzt herrscht Klarheit: Die Feuerwehr der Stadt Fehmarn ist für den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel zuständig. Allerdings muss das Land Schleswig-Holstein bis zum bis zum 30. September 2021 eine Regelung für den Ausgleich der Kosten schaffen. Das teilte das Landesverfassungsgericht am Montag, 14. September, mit.
Laut dem Gericht war die seitens des Landes vorgenommene Ausweitung der behördlichen Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Belttunnel verfassungskonform. Dass das Land noch keine klare Regelung zum Kostenausgleich aufgesetzt hat, verstoße aber gegen die Landesverfassung......"
[www.ln-online.de]
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
geschrieben von: neitech
Datum: 14.09.20 14:59
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.09.20 15:05
Dem Vorzitat entnehme ich, daß es zulässig war, die Feuerwehr von Fehmarn für Rettungs- und Löscheinsätze zuständig zu machen, daß aber das Land einen Plan vorlegen muß, der u.a. beinhaltet, daß es einen (vermutlich bedeutenden) Teil der Kosten übernimmt.Oberdeichgraf schrieb:Gerichte haben eben oft nicht die Fachkompetenz, um das alles wirklich zu beurteilen. Auch sind die zu klärenden Fragen oft nur mit einem kleinen Horizont gesegnet. Also muss sich der Richter auf bestellte Gutachter verlassen. Bisweilen gerät halt dann der gesunde Menschenverstand unter die Räder..."Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, doch das Land muss zahlen" (Passte leider als Zitat nicht auf die Titelzeile).
"Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die Feuerwehr Fehmarns wird für den Brandschutz im Belttunnel sorgen müssen. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, den Kostenausgleich sicherzustellen.
Fehmarn Jetzt herrscht Klarheit: Die Feuerwehr der Stadt Fehmarn ist für den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel zuständig. Allerdings muss das Land Schleswig-Holstein bis zum bis zum 30. September 2021 eine Regelung für den Ausgleich der Kosten schaffen. Das teilte das Landesverfassungsgericht am Montag, 14. September, mit.
Laut dem Gericht war die seitens des Landes vorgenommene Ausweitung der behördlichen Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Belttunnel verfassungskonform. Dass das Land noch keine klare Regelung zum Kostenausgleich aufgesetzt hat, verstoße aber gegen die Landesverfassung......"
[www.ln-online.de]
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
geschrieben von: hsimpson
Datum: 14.09.20 15:51
Sehe ich genauso:Dem Vorzitat entnehme ich, daß es zulässig war, die Feuerwehr von Fehmarn für Rettungs- und Löscheinsätze zuständig zu machen, daß aber das Land einen Plan vorlegen muß, der u.a. beinhaltet, daß es einen (vermutlich bedeutenden) Teil der Kosten übernimmt.
Ich lese nichts über den Standard, den die (nun zuständige) Feuerwehr Fehmarn ab Tunneleröffnung erfüllen muß. Ebensowenig darüber, welchen genauen Betrag oder Prozentsatz der Kosten dem Land zufallen. Darüber wird man sich ggf. anderenorts streiten müssen.
geschrieben von: andersj
Datum: 14.09.20 16:35
Sicherheit und Notfallmanagement (Stand Februar 2019) :"Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, doch das Land muss zahlen" (Passte leider als Zitat nicht auf die Titelzeile).
"Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die Feuerwehr Fehmarns wird für den Brandschutz im Belttunnel sorgen müssen. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, den Kostenausgleich sicherzustellen.
Fehmarn Jetzt herrscht Klarheit: Die Feuerwehr der Stadt Fehmarn ist für den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel zuständig. Allerdings muss das Land Schleswig-Holstein bis zum bis zum 30. September 2021 eine Regelung für den Ausgleich der Kosten schaffen. Das teilte das Landesverfassungsgericht am Montag, 14. September, mit.
Laut dem Gericht war die seitens des Landes vorgenommene Ausweitung der behördlichen Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Belttunnel verfassungskonform. Dass das Land noch keine klare Regelung zum Kostenausgleich aufgesetzt hat, verstoße aber gegen die Landesverfassung......"
[www.ln-online.de]
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
geschrieben von: bollisee
Datum: 14.09.20 21:06
Im Allgemeinen bemühen sich die Richter aber durchaus sehr darum, gesunden Menschenverstand mit Recht zu vereinen. Klappt aber nicht bei allen. Manche sind da aber wahre Meister im Vergleiche anbahnen...Moin,
hat Dir schon einmal Jemand verraten, dass "Recht haben" im Sinne von Gesetz und "Gesunder Menschenverstand" nichts miteinander zu tun haben ?
Gruß aus dem Süden
Albert
geschrieben von: Michael89
Datum: 14.09.20 21:17
ich kenne jetzt die einschlägige Gesetzeslage in SH nicht, sondern nur in anderen Bundesländern. Üblicherweise ist es so dass eine "leistungsfähige" Feuerwehr gefordert wird die alle mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftretenden Ereignisse bearbeiten können muss (entsprechend Risikoanalyse). Nur weil das Gericht jetzt geurteilt hat dass die Feuerwehr der Stadt Fehrmarn (aktuell als reine freiwillige Feuerwehr organisiert) zu Recht für den Tunnel zuständig gemacht worden ist muss das nicht heißen dass ebenjene Feuerwehr in unveränderter Form nur mit entsprechender Technik diese Aufgabe auch erfüllen muss. Wenn eine entsprechende Risikoanalyse zu dem Ergebnis kommt dass die brandschutztechnischen Anforderungen des Tunnels nur mit hauptamtlichen Kräften ausreichend abzusichern sind, dann müssen diese eben seitens der Stadt Fehmarn angestellt werden (was innerhalb einer generell freiwilligen Feuerwehr durchaus zulässig ist) und nach dem heutigen Urteil wohl über das Land bezahlt werden.Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.
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