geschrieben von: Schmalspurbahnfreund
Datum: 15.09.20 02:15
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 15.09.20 06:22
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 15.09.20 06:49
Weil sich offenbar kein privater Anbieter findet der sowas anbietet (oder doch?). Es wäre mir neu wenn sowas bei der Bahn verboten wäre. Allerdings muss man da aufpassen. Das ist eine private Versicherungsleistung und keine Fluggastrechte nach EU Verordnung. Da muss man genau hinschauen wie die Bedingungen sind, welche Einschränkungen gelten und was genau überhaupt versichert ist. Das ist vergleichbar mit dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.Ein Freund hatte mal über Skyscanner einen Flug USA-Berlin mit Umsteigen in London Gatwick gebucht.Langstrecke mit Norwegian, London-Berlin mit EasyJet. Eigentlich mit Anschlussrisiko beim Fluggast, jedoch für 26€ ließ sich eine Versicherung dazu buchen, damit ist es so, als hätte man ein durchgehenden Ticket. Dennoch war das ganze billiger als Flüge mit durchgehendem Ticket.
Warum gibt es sowas nicht bei der Bahn?
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 15.09.20 10:20
Nein, es wird nicht mit zweierlei Maß gemessen.Da hinkt gar nichts. Flughäfen sind nicht mal annähernd so dicht gesät wie Bahnhöfe und man benötigt fast immer einen nicht vom Flugticket erfassten Zubringer. Um mal beim Beispiel Innsbruck zu bleiben, dorthin kann man von ganzen drei deutschen Flughäfen fliegen (und ich ignoriere jetzt mal,dass das Büro von Frankfurt täglich geht). Wie viele Halte hat der Nightjet in Deutschland?
Auch bei der Bahn bekomme ich durchgehende Tickets über mehrere EVU hinweg, nur eben nicht für alle Kombinationen. Aber das ist genau das was ich meinte, bei der Bahn sucht man sich die Beispiele raus die nicht funktionieren, bei den Airlines aber die die funktionieren. Da wird mit zweierlei Maß gemessen.
Seit wann das? Das ist genau der Punkt, dass dies NICHT der Fall ist - der Fahrgast mit gestückelten Tickets eben die A-Karte gezogen hat.Übrigens gibt es bei der Bahn sogar die Möglichkeit, dass man selbst wenn man zuggebundene Tickets stückelt kostenlos weiterbefördert wird wenn man den Anschluss verpasst.
Richtig...Mir wäre nicht bekannt, dass das in der Luft auch geht, aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Also ist "dass man selbst wenn man zuggebundene Tickets stückelt[,] kostenlos weiterbefördert wird[,] wenn man den Anschluss verpasst" doch noch keine Realität, sondern nur ein Traum.Die EU möchte sogar die Fahrgastrechte auf gestückelte Tickets erweitern wenn sie in einem Vorgang gekauft werden, auch das wäre mir für die Luftfahrt nicht bekannt.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 15.09.20 10:28
Mir fällt auf, daß entlang aller genannter Strecken der lokale und nationale Verkehr den internationalen weit überwiegt, obwohl am Ende eine (im Falle Malands faktische oder wirtschaftliche) Landeshauptstadt und Metropole liegt. Wirklich interessant wird es, sobald man – wie in den Beispielen des VP – über 'Banknoten' wie Mailand oder Budapest hinausfahren will. Oder eine sogenannten 'Europäische Magistrale' wie Rotterdem-Genua in voller Länge abfahren. Um sich bei Störungen richtig großen Ärger einzuhandeln, reichen international schon 500km lange (Luftlinie) Strecken wie Bochum-London (und ggf. ein Stück weiter).kmueller schrieb:Hast du Beweise dafür, dass Züge nach Italien nur von Rucksacktouristen genutzt werden? Nehmen wir doch mal die Eurocitys über die Brenner Strecke, den Nachtzug München - Rom oder den ECE Frankfurt - Mailand. Alle Fahrten, die ich mit diesen Zügen gemacht habe, wurden nur zu kleinen Teilen von Rucksacktouristen genutzt. Auch die Rejects Richtung Budapest sind mit ganz normalen Fahrgästen besetzt.Wenn in der Praxis Fahrten schon nach Ungarn oder Italien hinein aufgrund der Rechtlosigkeit des Kunden indiskutabel sind und von niemandem außer Rucksackreisenden noch in Erwägung gezogen werden – wozu braucht man dann Bahnbauten über die Ballungsräume hinaus oder gar 'europäische Korridore'? Auch so kommen 'Nimby'-Initiativen zustande.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 15.09.20 10:33
Genau das wollte ich mit dem letzten Satz meines Postings sagen.ZitatIn Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.
Hatte hier nicht jmd. im Forum einmal die SNCF erfolgreich in Frankreich verklagt - konnte die Forderung aber nicht vollstrecken, weil sich die SNCF auf Abkommen aus der Kaiserzeit bezogen hat?
Da setze ich mich lieber in den Flieger mit Abflugsort Deutschland, um ein entferntes Ziel in der EU zu erreichen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 15.09.20 10:39
Ein solches Verhältnis des Typs 'Tributpflichtige und Tributempfänger' verband User @warakorn weiter oben völlig zu Recht mit der "Kaiserzeit".Wenn ein EVU in der Reisekette aufgrund von welchen Umständen auch immer mich nicht pünktlich zum Umstiegsort bringt, hat es gefälligst dafür zu sorgen, dass ich weiterkomme - und nicht mit den Achseln zu zucken und zu sagen: Dein Problem - ach so, deine nicht (mehr) nutzbare Fahrkarte für den (bereits abgefahrenen) Folgezug ersetzen wir dir genau so wenig wie die Hotelkosten, weil dies der letzte Zug zum Ziel war. Ganz im Gegenteil, die EVUs nehmen dich dann auch noch aus, weil deine (augrund nicht durchbuchbarer Verbindungen - Globalpreis sei dank) Fahrkarte für den bereits abgefahrenen Zug nur gegen Aufschlag umgeschrieben werden kann
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 15.09.20 10:48
Hier fehlt eine gesetzliche Regelung, die alle Beteiligten an einer Reisekette verpflichtet, bei Anschlußbruch ohne Mehrkosten für nächstmögliche Weiterbeförderung zu sorgen. Von überall, wo es Direktflüge nach Innsbruck gibt, kommt man ganz sicher noch irgendwie anders hin. Guck dir mal an, was Portale wie jetcost.com alles an Verbindungen kennen (man kann aufgrund des von dir aufgeworfenen Problems leider eben viele nicht nutzten).Ach so? Was bekommst du denn zurück wenn du deinen Eurowings Flug nach Innsbruck verpasst weil der Zubringer Verspätung hat?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 15.09.20 10:53
Wenn es darauf ankommt, allen solchen Ärger zu vermeiden, nimmt man im Regelfall für kurze und mittlere Strecken natürlich das Auto. Erst deutlich oberhalb 500km wird die Fliegerei überhaupt interessant. Beim Auto ist das Durchbuchen nie ein Problem, selbst wenn es durch drei oder vier Staaten geht, und auch verpaßte Anschlüsse kommen einfach nicht vor.Ach so? Was bekommst du denn zurück wenn du deinen Eurowings Flug nach Innsbruck verpasst weil der Zubringer Verspätung hat?
Es ist immer wieder lustig wie hier mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Worüber man sich bei der Bahn aufregt, das ist beim Fliegen ganz normal.
Pfui Sparpreise mit Zugbindung, so eine Gängelung und so undurchsichtig. - Wie Flexpreis bedeutet nur ich kann vielleicht früher fliegen wenn noch Platz ist? Super, nehmen ich. Und dazu bekomme ich noch absolutes Preislotto? Ja perfekt, her damit.
Gleiches Spiel beim Durchbuchen. Vor und Nachlauf bis ins hinterste Dorf? Wer braucht sowas? Durchbuchen über Allianzen hinweg? Unnötig. Aber wehe ich kann mit der Bahn nicht ins letzte Dorf in China durchbuchen.
Ich hoffe, es gibt auch regelmäßig Artikel über Tesla? Damit kann man schon ab 60_000 EUR beim Umweltschutz mitmachen.Bei der ZEIT ist der Artikel bereits nach weniger als einem Tag in den hintersten Winkel gerutscht. Stattdessen als Dauerfeuer ganz vorne der böse Trump, das gefährliche Virus, der böse Putin, die "Geflüchteten" auf Lesbos und natürlich jeden Tag irgendein Genderthema.
Deutlicher kann das "Bildungsbürgertum" nicht zeigen, wie piepegal ihm die wirklichen Umweltthemen sind. Vorgeschobener Aktionismus.
Dafür gibt's drei neue Artikel auf der Titelseite:Bei der ZEIT ist der Artikel bereits nach weniger als einem Tag in den hintersten Winkel gerutscht.
geschrieben von: Elztalbahn
Datum: 15.09.20 15:09
Vermutlich meint er HOTNAT des Railteam (https://de.wikipedia.org/wiki/Railteam#HOTNAT_(Hop_on_the_next_available_train)): Wenn man durch Verspätung eines Hochgeschwindigkeitszugs eine Hochgeschwindigkeitszug verpasst, darf man den nächsten nehmen, egal wer den betreibt. Habe ich auch schon genutzt. Da sollte man am Schalter einen entsprechenden Stempel auf die Anschlussfahrkarte erhalten (der deutsche "Zugbindung aufgehoben" reicht nicht, es sollte der Railteam-HOTNAT-Stempel sein).Zitat:Seit wann das? Das ist genau der Punkt, dass dies NICHT der Fall ist - der Fahrgast mit gestückelten Tickets eben die A-Karte gezogen hat.Übrigens gibt es bei der Bahn sogar die Möglichkeit, dass man selbst wenn man zuggebundene Tickets stückelt kostenlos weiterbefördert wird wenn man den Anschluss verpasst.
Oder meinst du die Weiterbeförderung bei Nutzung eines Tickets mit mehreren zuggebundenen Teilstrecken (was ja einem durchgehenden Flugticket einer Airline entsprechen würde)?
geschrieben von: BB15014
Datum: 15.09.20 15:50
Das mag unrealistisch klingen, aber eine gewisse Nachfrage gibt es doch dafür und wäre nur eine logische Konsequenz im Sinne einer CO2-freundlichen Verkehrspolitik."Ein internationales Bahnticket zu buchen, muss mindestens so einfach werden wie heute die Buchung eines Flugtickets"
Vollkommen unrealistische Forderung. Ein Flugzeug fliegt von Flughafen A nach Flughafen B. Dabei ist in der Regel nur eine Fluggesellschaft beteiligt.
Kauft mal in Spanien ein Ticket z. B. nach Pforzheim oder in die Schweiz. Das ist garnicht möglich. Bestenfalls in einem durchgehenden Zug.
Oder kauft mal in Frankreich ein Ticket über Luxemburg nach Deutschland.
geschrieben von: SPS
Datum: 15.09.20 18:57
Dazu nur kleine Anmerkung: Bei Tagzügen klappt das auch MIT den vermeintlich globalpreispflichtigen Italien-EC: Für Hamburg - (ICE) - München - Fortezza- Brunico gibt es online von zu Hause Flex- und Sparpreise.MrEnglish schrieb:Der Vergleich hinkt nicht mal mehr...Ach so? Was bekommst du denn zurück wenn du deinen Eurowings Flug nach Innsbruck verpasst weil der Zubringer Verspätung hat?
Wenn, dann müsstest du schon den Vergleich mit durchweg ausgestellten Flügen bringen - und die gibt es.
Die Lufthansa ist z.B. in der Lage, für einen umstiegsbehafteten Flug Frankfurt-San Francisco-Honolulu ein durchgehendes Ticket auszustellen, selbst wenn sie die Strecke San Francisco-Honolulu weder selbst fliegt, noch der Flug als Code Share angeboten wird.
Trotzdem haftet sie bei Verspätung des Interkontinentalflugs und bucht dich kostenfrei auf den nächsten Flug nach Honolulu um.
Wenn du natürlich -weil Geiz geil ist- stattdessen stückelst und "nur" Frankfurt-San Francisco bei der LH und San Francisco-Honolulu bei United buchst, um den letzten Cent sparen zu können, hast du es selbst so gewollt.
Und komischerweise klappt das mit Innsbruck im Rahmen der CIV-Tarifierung bei Tagzügen (sofern man nicht die globalpreispflichtigen Italien-EC nutzt) wunderbar, dass man eine durchgehende Fahrkarte bis Innsbruck ausgestellt bekommt.
Nur mit globalpreispflichtigen Zügen wie den Italien-EC oder den NightJets klappt's auf einmal nicht mehr und das Risiko bei Anschlußverlust wird komplett auf den Kunden abgewälzt - wobei es auch dort kein Problem wäre, eine durchgehende Fahrkarte unter Aufaddierung aller Preisbestandteile der Einzelstrecken auszustellen. Nur müsste dann natürlich der Beförderer -im Gegensatz zu gestückelten Tickets- auch für Anschlußverluste aufkommen.
Wie gesagt - bei der Bahn würde es gehen, wenn man wollte - genau dafür gibt's CIV-Tarif ja eigentlich. Nur wenn man es nicht will und den Kunden mit Globalpreisen und nicht zusammenhängenden Tickets Steine in den Weg wirft, darf man sich nicht wundern, wenn die Kunden abwandern.
geschrieben von: rvdborgt
Datum: 15.09.20 19:49
Leider ist vielen Mitgliedsstaaten auch nicht klar, dass man bessere Regelungen für den Bahnverkehr braucht. Sie folgen "ihren" Bahnen und wehren sich heftig dagegen. Das Parlement sieht das anders und z.Z. erscheint ein Kompromiss sehr schwierig.Mit der Berufung auf die Kaiserzeit wäre es aus, wenn die EU – wie im Fall der Fliegerei – für das Bahnwesen wasserdichte neue Regelungen erließe. Den in der Kaiserzeit feststeckenden und sich dort krampfhaft festhaltenden Bahnen (anscheinend besonders den als AG verfaßten) ist offenbar nicht klar, daß die Enschädigungspflicht für die Fliegerei faktisch zum Wettbewerbsvorteil wird.
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 15.09.20 21:45
Wobei das dann aber auch wieder nur auf durchgenden Fahrkarten weiterhilft - mit gestückelten Fahrkarten wiederum, weil keine durchgehende Fahrkarte ausgestellt wird...ReneRomann schrieb:
Zitat:Vermutlich meint er HOTNAT des Railteam (https://de.wikipedia.org/wiki/Railteam#HOTNAT_(Hop_on_the_next_available_train)): Wenn man durch Verspätung eines Hochgeschwindigkeitszugs eine Hochgeschwindigkeitszug verpasst, darf man den nächsten nehmen, egal wer den betreibt. Habe ich auch schon genutzt. Da sollte man am Schalter einen entsprechenden Stempel auf die Anschlussfahrkarte erhalten (der deutsche "Zugbindung aufgehoben" reicht nicht, es sollte der Railteam-HOTNAT-Stempel sein).Zitat:Seit wann das? Das ist genau der Punkt, dass dies NICHT der Fall ist - der Fahrgast mit gestückelten Tickets eben die A-Karte gezogen hat.Übrigens gibt es bei der Bahn sogar die Möglichkeit, dass man selbst wenn man zuggebundene Tickets stückelt kostenlos weiterbefördert wird wenn man den Anschluss verpasst.
Oder meinst du die Weiterbeförderung bei Nutzung eines Tickets mit mehreren zuggebundenen Teilstrecken (was ja einem durchgehenden Flugticket einer Airline entsprechen würde)?
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 16.09.20 07:22
geschrieben von: warakorn
Datum: 16.09.20 11:58
This forum is powered by Phorum.
Eugenol template is a free semantic and xhtml valid theme for Phorum edited under GPL by PROMOPIXEL.
Dieses Forum ist ein kostenloser Service der Zeitschrift Drehscheibe und von Drehscheibe Online (www.drehscheibe-online.de)