geschrieben von: Hadufuns
Datum: 14.09.20 12:44
Ging Jahrzehnte lang. Die Fahrkarten für meine erste Reise nach Spanien hat mir der Bahnschalter Bad Krozingen verkauft. Bad Krozingen - Jerez und Zurück, die Ausstellung dauerte keine 20 Minuten."Ein internationales Bahnticket zu buchen, muss mindestens so einfach werden wie heute die Buchung eines Flugtickets"
Vollkommen unrealistische Forderung. [...]
Kauft mal in Spanien ein Ticket z. B. nach Pforzheim oder in die Schweiz. Das ist garnicht möglich. Bestenfalls in einem durchgehenden Zug.
[...]
geschrieben von: warakorn
Datum: 14.09.20 13:44
Recht haben und Recht bekommen!Dann muß als erstes die gesetzliche Auflage kommen, daß im Falle von Anschlußbrüchen innerhalb einer Reisekette alle an dieser Reisekette Beteiligte die nächstmögliche Weiterbeförderung organisieren.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.09.20 13:47
Gibt es irgendwelche Hinweise, daß Entscheidungen im europäischen und insbes. deutschen Eisenbahnverkehr (hier mittlerweile sogar über die Anschaffung der nächsten Fahrzeuggeneration) ohne Einschaltung der Regierungen und insbes. der Staatshaushalte getroffen werden (können)?Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass die Entscheidungen im chinesischen Eisenbahnverkehr nach unternehmerischen - und nicht nach politischen (o. ä.) - Gesichtspunkten getroffen werden?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.09.20 13:58
Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.ZitatRecht haben und Recht bekommen!Dann muß als erstes die gesetzliche Auflage kommen, daß im Falle von Anschlußbrüchen innerhalb einer Reisekette alle an dieser Reisekette Beteiligte die nächstmögliche Weiterbeförderung organisieren.
Was nützen einem die besten Gesetze, wenn man in Budapest oder Milan strandet - und die Bahnbediensteten nur die Schultern zucken?
Die Verlangerungen von Fahrzeiten, um Energie und Kosten zu sparen. Wuhan-Guangzhou beispielsweise wurde bis 2011 mit einer Reisegschwindigkeit von 312,5 km/h gefahren, seither nur noch mit 272.7 km/h. Auf vielen Strecken wurde die Höchstgeschwindigkeit (wohl mit Ausnahmen für den Verspätungsfall) auf 300 km/h gesenkt.Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass die Entscheidungen im chinesischen Eisenbahnverkehr nach unternehmerischen - und nicht nach politischen (o. ä.) - Gesichtspunkten getroffen werden?
Also mir tat der Hintern im ICE 619 ab Karlsruhe weh und das in der 1. Klasse.Wenn ich das Ticket zum Flixpreis von 29.-EUR kriege, finde ich das voll in Ordnung.
Die DB AG definiert es so. Ich selber habe aber auch schon erlebt, dass Leute aus anderen EU-Ländern dachten sie würden in der 2. Klasse sitzen als der Zugbegleiter die Fahrkarten kontroliert hat.Nachtrag: Was ist '1.Klasse des ICE'?
geschrieben von: Nachtzug
Datum: 14.09.20 18:53
Hast du Beweise dafür, dass Züge nach Italien nur von Rucksacktouristen genutzt werden? Nehmen wir doch mal die Eurocitys über die Brenner Strecke, den Nachtzug München - Rom oder den ECE Frankfurt - Mailand. Alle Fahrten, die ich mit diesen Zügen gemacht habe, wurden nur zu kleinen Teilen von Rucksacktouristen genutzt. Auch die Rejects Richtung Budapest sind mit ganz normalen Fahrgästen besetzt.Wenn in der Praxis Fahrten schon nach Ungarn oder Italien hinein aufgrund der Rechtlosigkeit des Kunden indiskutabel sind und von niemandem außer Rucksackreisenden noch in Erwägung gezogen werden – wozu braucht man dann Bahnbauten über die Ballungsräume hinaus oder gar 'europäische Korridore'? Auch so kommen 'Nimby'-Initiativen zustande.
geschrieben von: warakorn
Datum: 14.09.20 19:24
In Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.
geschrieben von: Nachtzug
Datum: 14.09.20 19:39
Ich, ich, ich ....alles was für mich am besten ist. Scheiß auf den Klimawandel, Scheiß auf die Nachhaltigkeit, bis die Auswirkungen voll da sind bin ich eh unter der Erde, sollen doch meine Kinder und Enkelkinder schauen was sie aus der Situation machen. Ich habe halt im Flieger genommen weil es für mich besser war.ZitatIn Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.
Hatte hier nicht jmd. im Forum einmal die SNCF erfolgreich in Frankreich verklagt - konnte die Forderung aber nicht vollstrecken, weil sich die SNCF auf Abkommen aus der Kaiserzeit bezogen hat?
Für eine ordentliche Gesetzgebung (zum Thema Anschlusssicherheit) gehört es auch dazu, dass das EVU (durch dessen verspäteten/ausgefallenen Zug der Anschlussverlust verursacht wurde) auch am Abfahrts- oder Ankunftsort verklagt werden darf + effektive Vollstreckungsmöglichkeiten, die irgendwelche Abkommen aus der Kaiserzeit ablösen. Ähnliches ist bei der EU-Fluggastrechteverordnung möglich.
Da setze ich mich lieber in den Flieger mit Abflugsort Deutschland, um ein entferntes Ziel in der EU zu erreichen. Denn dort kann ich das Flugunternehmen i.d.R. am Abflugsort in Deutschland vor Gericht ziehen, falls es zu Problemen beim Flug kommt.
geschrieben von: Acobono
Datum: 14.09.20 20:44
Ja genau, am besten schmeißt man alle Sicherheiten über Bord und rudert mit dem Kayak von Wilhelmshaven nach Hull, das ist super nachhaltig, und wenn man dann kentert oder irgendwo auf hoher See das Ruder verliert dann muss man eben damit klarkommen.warakorn schrieb:Ich, ich, ich ....alles was für mich am besten ist. Scheiß auf den Klimawandel, Scheiß auf die Nachhaltigkeit, bis die Auswirkungen voll da sind bin ich eh unter der Erde, sollen doch meine Kinder und Enkelkinder schauen was sie aus der Situation machen. Ich habe halt im Flieger genommen weil es für mich besser war.ZitatIn Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.
Hatte hier nicht jmd. im Forum einmal die SNCF erfolgreich in Frankreich verklagt - konnte die Forderung aber nicht vollstrecken, weil sich die SNCF auf Abkommen aus der Kaiserzeit bezogen hat?
Für eine ordentliche Gesetzgebung (zum Thema Anschlusssicherheit) gehört es auch dazu, dass das EVU (durch dessen verspäteten/ausgefallenen Zug der Anschlussverlust verursacht wurde) auch am Abfahrts- oder Ankunftsort verklagt werden darf + effektive Vollstreckungsmöglichkeiten, die irgendwelche Abkommen aus der Kaiserzeit ablösen. Ähnliches ist bei der EU-Fluggastrechteverordnung möglich.
Da setze ich mich lieber in den Flieger mit Abflugsort Deutschland, um ein entferntes Ziel in der EU zu erreichen. Denn dort kann ich das Flugunternehmen i.d.R. am Abflugsort in Deutschland vor Gericht ziehen, falls es zu Problemen beim Flug kommt.
Voll korrekte Einstellung.
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 14.09.20 21:29
Nein, das hat nichts mit "ich, ich, ich" zu tun, sondern damit, dass die EVUs einen einfach mal stehen lassen.warakorn schrieb:Ich, ich, ich ....alles was für mich am besten ist. Scheiß auf den Klimawandel, Scheiß auf die Nachhaltigkeit, bis die Auswirkungen voll da sind bin ich eh unter der Erde, sollen doch meine Kinder und Enkelkinder schauen was sie aus der Situation machen. Ich habe halt im Flieger genommen weil es für mich besser war.ZitatIn Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.
Hatte hier nicht jmd. im Forum einmal die SNCF erfolgreich in Frankreich verklagt - konnte die Forderung aber nicht vollstrecken, weil sich die SNCF auf Abkommen aus der Kaiserzeit bezogen hat?
Für eine ordentliche Gesetzgebung (zum Thema Anschlusssicherheit) gehört es auch dazu, dass das EVU (durch dessen verspäteten/ausgefallenen Zug der Anschlussverlust verursacht wurde) auch am Abfahrts- oder Ankunftsort verklagt werden darf + effektive Vollstreckungsmöglichkeiten, die irgendwelche Abkommen aus der Kaiserzeit ablösen. Ähnliches ist bei der EU-Fluggastrechteverordnung möglich.
Da setze ich mich lieber in den Flieger mit Abflugsort Deutschland, um ein entferntes Ziel in der EU zu erreichen. Denn dort kann ich das Flugunternehmen i.d.R. am Abflugsort in Deutschland vor Gericht ziehen, falls es zu Problemen beim Flug kommt.
Voll korrekte Einstellung.
geschrieben von: warakorn
Datum: 14.09.20 21:32
Du wirst sehen, dass die Affinität für Bahnreisen ziemlich in den Keller gehen wird, wenn Fahrgäste auf Umsteigebahnhöfen im Ausland stranden und nicht die nächste (reservierungspflichtige) Verbindung nutzen dürfen, da man nicht kostenfrei umgebucht wird.Ich, ich, ich ....alles was für mich am besten ist. Scheiß auf den Klimawandel, Scheiß auf die Nachhaltigkeit, bis die Auswirkungen voll da sind bin ich eh unter der Erde, sollen doch meine Kinder und Enkelkinder schauen was sie aus der Situation machen. Ich habe halt im Flieger genommen weil es für mich besser war.
geschrieben von: wostei
Datum: 14.09.20 22:37
geschrieben von: warakorn
Datum: 14.09.20 23:08
Tolle Geschichte!Diesmal von tunesischen Flughafen mit tunesischer Airline auch nach Köln, sehr große Verspätung, 4 Personen, nach EU-Recht 1600 EUR Entschädigungsanspruch, auch Anwalt eingeschaltet.
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 14.09.20 23:26
Genau das ist es nämlich - dank Stückelung hat man ja keine durchgehende Fahrkarte mehr - damit greift dann maximal die Verspätung des (ersten verspäteten) Zuges am Umsteigebahnhof.Leider sind solche Aktionen im Eisenbahnverkehr wohl nicht möglich, deshalb muss ich leider bei internationalen Reisen aus reinem Selbstschutz auf den Flieger ausweichen, schade.
Wolfgang
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 14.09.20 23:27
Sie gilt, wenn die Airline in die EU fliegt.ZitatTolle Geschichte!Diesmal von tunesischen Flughafen mit tunesischer Airline auch nach Köln, sehr große Verspätung, 4 Personen, nach EU-Recht 1600 EUR Entschädigungsanspruch, auch Anwalt eingeschaltet.
Aber seit wann gilt die Fluggastrechteverordnung bei einer Nicht EU-Airline, die von einem Nicht-EU Flughafen abfliegt?
geschrieben von: warakorn
Datum: 15.09.20 00:00
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 15.09.20 00:15
geschrieben von: rvdborgt
Datum: 15.09.20 00:46
Da habe ich hier vor etwa 2 Jahren doch mal eine ähnliche Geschichte gelesen, wobei ein Gerichtsvollzieher in München beim Abfahrt eines TGV auch die Bordkasse gepfändet hat, weil die SNCF eine Entschädigung nicht zahlte.Beispiel 2:
Diesmal von tunesischen Flughafen mit tunesischer Airline auch nach Köln, sehr große Verspätung, 4 Personen, nach EU-Recht 1600 EUR Entschädigungsanspruch, auch Anwalt eingeschaltet. Ich hab ja Zeit und das ganze hat 4 Jahre gedauert. Airline hat sich taubgestellt und die Zustellung von Klageschriften und Urteil boykottiert. Letztendlich Versäumnisurteil erwirkt und vollstreckt: Tunesischer Flieger landet auf deutschem Flughafen, BuPo und Gerichtsvollzieher stehen bereit und pfänden erstmal die Bordkasse. Tunesischer Käptn muss (natürlich mit Rücksprache bei seinen tobenden Chefs) alle Kreditkarten zücken um die restlichen Mäuse beizubringen. Das dürfte auch noch einige Zeit in Anspruch genommen haben, eher wurde der Flieger nicht freigegeben. Damit haben die Passagiere dann⁶ aufgrund der Verspätung auch wieder Entschädigungsrechte gehabt und hoffentlich auch zumindest teilweise wahrgenommen. Ich habe meine 1600 EUR netto jedenfalls 1 Tag vor Heiligabend erhalten, die Kosten für den ganzen Klamauk dürften noch wesentlich höher gewesen sein, die hat der Gerichtsvollzieher mit Sicherheit vor Freigabe des Fliegers mit eingetrieben.
Resüme:
Durchhalten, wenn der Rechtsschutz mitspielt.
Leider sind solche Aktionen im Eisenbahnverkehr wohl nicht möglich, deshalb muss ich leider bei internationalen Reisen aus reinem Selbstschutz auf den Flieger ausweichen, schade.
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 15.09.20 02:06
Der Vergleich hinkt nicht mal mehr...Ach so? Was bekommst du denn zurück wenn du deinen Eurowings Flug nach Innsbruck verpasst weil der Zubringer Verspätung hat?
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