DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 01 - News 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
News und aktuelles Betriebsgeschehen - Fragen sind keine News, können aber in den anderen Foren gerne gestellt werden. Für Updatemeldungen von Websites bitte das Forum Bahn und Medien verwenden.
Seiten: 1 2 3 4 5 All Angemeldet: -
TGV4402 schrieb:
"Ein internationales Bahnticket zu buchen, muss mindestens so einfach werden wie heute die Buchung eines Flugtickets"

Vollkommen unrealistische Forderung. [...]

Kauft mal in Spanien ein Ticket z. B. nach Pforzheim oder in die Schweiz. Das ist garnicht möglich. Bestenfalls in einem durchgehenden Zug.

[...]
Ging Jahrzehnte lang. Die Fahrkarten für meine erste Reise nach Spanien hat mir der Bahnschalter Bad Krozingen verkauft. Bad Krozingen - Jerez und Zurück, die Ausstellung dauerte keine 20 Minuten.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/ca/1x1.png
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/ca/1x1.png
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/ca/1x1.png
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/ca/1x1.png
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/ca/1x1.png
Zitat
Dann muß als erstes die gesetzliche Auflage kommen, daß im Falle von Anschlußbrüchen innerhalb einer Reisekette alle an dieser Reisekette Beteiligte die nächstmögliche Weiterbeförderung organisieren.
Recht haben und Recht bekommen!
Was nützen einem die besten Gesetze, wenn man in Budapest oder Milan strandet - und die Bahnbediensteten nur die Schultern zucken?

Re: Köln-Barcelona und München-Athen über Nacht?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.09.20 13:47

bauigel schrieb:
Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass die Entscheidungen im chinesischen Eisenbahnverkehr nach unternehmerischen - und nicht nach politischen (o. ä.) - Gesichtspunkten getroffen werden?
Gibt es irgendwelche Hinweise, daß Entscheidungen im europäischen und insbes. deutschen Eisenbahnverkehr (hier mittlerweile sogar über die Anschaffung der nächsten Fahrzeuggeneration) ohne Einschaltung der Regierungen und insbes. der Staatshaushalte getroffen werden (können)?

Re: Grüne fordern einfachen Kauf internationaler Bahntickets und europ. Nacht-HGV

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.09.20 13:58

warakorn schrieb:
Zitat
Dann muß als erstes die gesetzliche Auflage kommen, daß im Falle von Anschlußbrüchen innerhalb einer Reisekette alle an dieser Reisekette Beteiligte die nächstmögliche Weiterbeförderung organisieren.
Recht haben und Recht bekommen!
Was nützen einem die besten Gesetze, wenn man in Budapest oder Milan strandet - und die Bahnbediensteten nur die Schultern zucken?
Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.

Wenn in der Praxis Fahrten schon nach Ungarn oder Italien hinein aufgrund der Rechtlosigkeit des Kunden indiskutabel sind und von niemandem außer Rucksackreisenden noch in Erwägung gezogen werden – wozu braucht man dann Bahnbauten über die Ballungsräume hinaus oder gar 'europäische Korridore'? Auch so kommen 'Nimby'-Initiativen zustande.

Re: Köln-Barcelona und München-Athen über Nacht?

geschrieben von: Elztalbahn

Datum: 14.09.20 14:27

bauigel schrieb:
Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass die Entscheidungen im chinesischen Eisenbahnverkehr nach unternehmerischen - und nicht nach politischen (o. ä.) - Gesichtspunkten getroffen werden?
Die Verlangerungen von Fahrzeiten, um Energie und Kosten zu sparen. Wuhan-Guangzhou beispielsweise wurde bis 2011 mit einer Reisegschwindigkeit von 312,5 km/h gefahren, seither nur noch mit 272.7 km/h. Auf vielen Strecken wurde die Höchstgeschwindigkeit (wohl mit Ausnahmen für den Verspätungsfall) auf 300 km/h gesenkt.

Erst seit der vor kurzem erfolgten Einführung von Zügen mit verringertem Luftwiederstand wird auf einigen Strecken wieder regulär mit 350 km/h gefahren ( [www.xinhuanet.com].

Re: Re:Nacht-HGV

geschrieben von: Strizie

Datum: 14.09.20 15:14

kmueller schrieb:
Wenn ich das Ticket zum Flixpreis von 29.-EUR kriege, finde ich das voll in Ordnung.
Also mir tat der Hintern im ICE 619 ab Karlsruhe weh und das in der 1. Klasse.

Ich würde mir das kein zweites Mal antun.

Zitat
Nachtrag: Was ist '1.Klasse des ICE'?
Die DB AG definiert es so. Ich selber habe aber auch schon erlebt, dass Leute aus anderen EU-Ländern dachten sie würden in der 2. Klasse sitzen als der Zugbegleiter die Fahrkarten kontroliert hat.
kmueller schrieb:
Wenn in der Praxis Fahrten schon nach Ungarn oder Italien hinein aufgrund der Rechtlosigkeit des Kunden indiskutabel sind und von niemandem außer Rucksackreisenden noch in Erwägung gezogen werden – wozu braucht man dann Bahnbauten über die Ballungsräume hinaus oder gar 'europäische Korridore'? Auch so kommen 'Nimby'-Initiativen zustande.
Hast du Beweise dafür, dass Züge nach Italien nur von Rucksacktouristen genutzt werden? Nehmen wir doch mal die Eurocitys über die Brenner Strecke, den Nachtzug München - Rom oder den ECE Frankfurt - Mailand. Alle Fahrten, die ich mit diesen Zügen gemacht habe, wurden nur zu kleinen Teilen von Rucksacktouristen genutzt. Auch die Rejects Richtung Budapest sind mit ganz normalen Fahrgästen besetzt.
Zitat
Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.

In Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.
Hatte hier nicht jmd. im Forum einmal die SNCF erfolgreich in Frankreich verklagt - konnte die Forderung aber nicht vollstrecken, weil sich die SNCF auf Abkommen aus der Kaiserzeit bezogen hat?

Für eine ordentliche Gesetzgebung (zum Thema Anschlusssicherheit) gehört es auch dazu, dass das EVU (durch dessen verspäteten/ausgefallenen Zug der Anschlussverlust verursacht wurde) auch am Abfahrts- oder Ankunftsort verklagt werden darf + effektive Vollstreckungsmöglichkeiten, die irgendwelche Abkommen aus der Kaiserzeit ablösen. Ähnliches ist bei der EU-Fluggastrechteverordnung möglich.

Da setze ich mich lieber in den Flieger mit Abflugsort Deutschland, um ein entferntes Ziel in der EU zu erreichen. Denn dort kann ich das Flugunternehmen i.d.R. am Abflugsort in Deutschland vor Gericht ziehen, falls es zu Problemen beim Flug kommt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:09:14:19:26:53.
warakorn schrieb:
Zitat
Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.

In Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.
Hatte hier nicht jmd. im Forum einmal die SNCF erfolgreich in Frankreich verklagt - konnte die Forderung aber nicht vollstrecken, weil sich die SNCF auf Abkommen aus der Kaiserzeit bezogen hat?

Für eine ordentliche Gesetzgebung (zum Thema Anschlusssicherheit) gehört es auch dazu, dass das EVU (durch dessen verspäteten/ausgefallenen Zug der Anschlussverlust verursacht wurde) auch am Abfahrts- oder Ankunftsort verklagt werden darf + effektive Vollstreckungsmöglichkeiten, die irgendwelche Abkommen aus der Kaiserzeit ablösen. Ähnliches ist bei der EU-Fluggastrechteverordnung möglich.

Da setze ich mich lieber in den Flieger mit Abflugsort Deutschland, um ein entferntes Ziel in der EU zu erreichen. Denn dort kann ich das Flugunternehmen i.d.R. am Abflugsort in Deutschland vor Gericht ziehen, falls es zu Problemen beim Flug kommt.
Ich, ich, ich ....alles was für mich am besten ist. Scheiß auf den Klimawandel, Scheiß auf die Nachhaltigkeit, bis die Auswirkungen voll da sind bin ich eh unter der Erde, sollen doch meine Kinder und Enkelkinder schauen was sie aus der Situation machen. Ich habe halt im Flieger genommen weil es für mich besser war.

Voll korrekte Einstellung.
Nachtzug schrieb:
warakorn schrieb:
Zitat
Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.

In Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.
Hatte hier nicht jmd. im Forum einmal die SNCF erfolgreich in Frankreich verklagt - konnte die Forderung aber nicht vollstrecken, weil sich die SNCF auf Abkommen aus der Kaiserzeit bezogen hat?

Für eine ordentliche Gesetzgebung (zum Thema Anschlusssicherheit) gehört es auch dazu, dass das EVU (durch dessen verspäteten/ausgefallenen Zug der Anschlussverlust verursacht wurde) auch am Abfahrts- oder Ankunftsort verklagt werden darf + effektive Vollstreckungsmöglichkeiten, die irgendwelche Abkommen aus der Kaiserzeit ablösen. Ähnliches ist bei der EU-Fluggastrechteverordnung möglich.

Da setze ich mich lieber in den Flieger mit Abflugsort Deutschland, um ein entferntes Ziel in der EU zu erreichen. Denn dort kann ich das Flugunternehmen i.d.R. am Abflugsort in Deutschland vor Gericht ziehen, falls es zu Problemen beim Flug kommt.
Ich, ich, ich ....alles was für mich am besten ist. Scheiß auf den Klimawandel, Scheiß auf die Nachhaltigkeit, bis die Auswirkungen voll da sind bin ich eh unter der Erde, sollen doch meine Kinder und Enkelkinder schauen was sie aus der Situation machen. Ich habe halt im Flieger genommen weil es für mich besser war.

Voll korrekte Einstellung.
Ja genau, am besten schmeißt man alle Sicherheiten über Bord und rudert mit dem Kayak von Wilhelmshaven nach Hull, das ist super nachhaltig, und wenn man dann kentert oder irgendwo auf hoher See das Ruder verliert dann muss man eben damit klarkommen.

Guckmal, hyperbolische Polemik kann ich auch.

Der Verbraucher kann nur soweit nachhaltig handeln, wie ihm der Anbieter die vernünftige Möglichkeit dazu gibt. Es ist absolut nachvollziehbar dass jemand lieber für einen wichtigen Termin von Rom nach Amsterdam fliegt anstatt sich durch Reiseketten zu quälen bei deren Auseinanderbrechen diverse Firmen nur mit den Schultern zucken. Es gibt Menschen, bei denen es durchaus karriereendend sein kann x Stunden zu spät zu kommen, und dann nichtmal den Verursacher dafür haftbar machen zu können ist die ultimative Abschreckung. Ganz rational betrachtet ist die Haltung von warakorn bei der aktuellen Rechtslage die einzig vernünftige für alle Reisen die nicht nur reiner Juxverkehr sind.
Nachtzug schrieb:
warakorn schrieb:
Zitat
Man klagt den Schaden ein, vom Taxi bis zum geplatzten Geschäft. Ohne gesetzliche Grundlage gibts nur die Alternative, sich vor dem Kaiser bzw. Ronald Pofalla in den Staub zu werfen und um Gnade zu bitten. Und das nächste Mal zu fliegen.

In Ungarn und insb. in Italien ist eine Klage doch eher ein aussichtsloses Unterfangen.
Hatte hier nicht jmd. im Forum einmal die SNCF erfolgreich in Frankreich verklagt - konnte die Forderung aber nicht vollstrecken, weil sich die SNCF auf Abkommen aus der Kaiserzeit bezogen hat?

Für eine ordentliche Gesetzgebung (zum Thema Anschlusssicherheit) gehört es auch dazu, dass das EVU (durch dessen verspäteten/ausgefallenen Zug der Anschlussverlust verursacht wurde) auch am Abfahrts- oder Ankunftsort verklagt werden darf + effektive Vollstreckungsmöglichkeiten, die irgendwelche Abkommen aus der Kaiserzeit ablösen. Ähnliches ist bei der EU-Fluggastrechteverordnung möglich.

Da setze ich mich lieber in den Flieger mit Abflugsort Deutschland, um ein entferntes Ziel in der EU zu erreichen. Denn dort kann ich das Flugunternehmen i.d.R. am Abflugsort in Deutschland vor Gericht ziehen, falls es zu Problemen beim Flug kommt.
Ich, ich, ich ....alles was für mich am besten ist. Scheiß auf den Klimawandel, Scheiß auf die Nachhaltigkeit, bis die Auswirkungen voll da sind bin ich eh unter der Erde, sollen doch meine Kinder und Enkelkinder schauen was sie aus der Situation machen. Ich habe halt im Flieger genommen weil es für mich besser war.

Voll korrekte Einstellung.
Nein, das hat nichts mit "ich, ich, ich" zu tun, sondern damit, dass die EVUs einen einfach mal stehen lassen.

Wenn ein EVU in der Reisekette aufgrund von welchen Umständen auch immer mich nicht pünktlich zum Umstiegsort bringt, hat es gefälligst dafür zu sorgen, dass ich weiterkomme - und nicht mit den Achseln zu zucken und zu sagen: Dein Problem - ach so, deine nicht (mehr) nutzbare Fahrkarte für den (bereits abgefahrenen) Folgezug ersetzen wir dir genau so wenig wie die Hotelkosten, weil dies der letzte Zug zum Ziel war. Ganz im Gegenteil, die EVUs nehmen dich dann auch noch aus, weil deine (augrund nicht durchbuchbarer Verbindungen - Globalpreis sei dank) Fahrkarte für den bereits abgefahrenen Zug nur gegen Aufschlag umgeschrieben werden kann - natürlich bezahlt dir diese Differenz niemand. Und wenn man deshalb den letzten Zug des Tages verpasst, interessieren die Hotelkosten bei gestückelten Fahrkarten auch niemanden - ist ja Problem des Fahrgastes, dass er dann nicht am Ziel ankommt.

Und genau diese Gleichgültigkeit der EVU kann es nicht sein...
Zitat
Ich, ich, ich ....alles was für mich am besten ist. Scheiß auf den Klimawandel, Scheiß auf die Nachhaltigkeit, bis die Auswirkungen voll da sind bin ich eh unter der Erde, sollen doch meine Kinder und Enkelkinder schauen was sie aus der Situation machen. Ich habe halt im Flieger genommen weil es für mich besser war.
Du wirst sehen, dass die Affinität für Bahnreisen ziemlich in den Keller gehen wird, wenn Fahrgäste auf Umsteigebahnhöfen im Ausland stranden und nicht die nächste (reservierungspflichtige) Verbindung nutzen dürfen, da man nicht kostenfrei umgebucht wird.
In Deutschland darf man i.d.R. (mit einem Fernverkehrsticket) den nächsten Zug nehmen, wobei das auch immer weiter eingeschränkt wird (siehe IRE Berlin-Hamburg).
Hallo,
ich kann hier als bekennender Bahnfan, aber auch aus gewissen Gründen mal Fluggast die Argumentation von warakorn nur unterstützen
Beispiel 1:
Flug von Tunis nach Köln, deutsche Airline, technische Probleme. Der Käptn versucht die Sache noch mit den Passagieren zu regeln es wurde eine Notrutsche beschädigt, in Konsequenz hätte er nur mit 50% Passagier-Kapazität starten dürfen. Angeboten für freiwillig zurückbleibende: Am nächsten Tag fliegen, Hotel wird bezahlt und zusätzlich eine Entschädigung. Dummerweise überwiegend tunesische Passagiere (wertfrei) aber versuch mal einem Tunesier eine bereits erhaltene Bordkarte abzuleiern, wird nie funktionieren. Riesen Tumult da kamen dann auch Sprüche auf z. B. 10 Euro auf den mit der Kappe (Tunesier mit ganz großer Klappe). Letztendlich hatte der Käptn den Kaffee auf und ist im Rahmen seiner noch vertretbaren Arbeitszeit leer nach Köln geflogen. Alle ins Hotel und am nächsten Tag ausgeflogen. Die Airline hat dann nach der üblichen Verzögerungstaktik erst mit Hilfe eines Anwalts die Kohle ausgerückt.
Beispiel 2:
Diesmal von tunesischen Flughafen mit tunesischer Airline auch nach Köln, sehr große Verspätung, 4 Personen, nach EU-Recht 1600 EUR Entschädigungsanspruch, auch Anwalt eingeschaltet. Ich hab ja Zeit und das ganze hat 4 Jahre gedauert. Airline hat sich taubgestellt und die Zustellung von Klageschriften und Urteil boykottiert. Letztendlich Versäumnisurteil erwirkt und vollstreckt: Tunesischer Flieger landet auf deutschem Flughafen, BuPo und Gerichtsvollzieher stehen bereit und pfänden erstmal die Bordkasse. Tunesischer Käptn muss (natürlich mit Rücksprache bei seinen tobenden Chefs) alle Kreditkarten zücken um die restlichen Mäuse beizubringen. Das dürfte auch noch einige Zeit in Anspruch genommen haben, eher wurde der Flieger nicht freigegeben. Damit haben die Passagiere dann⁶ aufgrund der Verspätung auch wieder Entschädigungsrechte gehabt und hoffentlich auch zumindest teilweise wahrgenommen. Ich habe meine 1600 EUR netto jedenfalls 1 Tag vor Heiligabend erhalten, die Kosten für den ganzen Klamauk dürften noch wesentlich höher gewesen sein, die hat der Gerichtsvollzieher mit Sicherheit vor Freigabe des Fliegers mit eingetrieben.
Resüme:
Durchhalten, wenn der Rechtsschutz mitspielt.
Leider sind solche Aktionen im Eisenbahnverkehr wohl nicht möglich, deshalb muss ich leider bei internationalen Reisen aus reinem Selbstschutz auf den Flieger ausweichen, schade.
Wolfgang
Zitat
Diesmal von tunesischen Flughafen mit tunesischer Airline auch nach Köln, sehr große Verspätung, 4 Personen, nach EU-Recht 1600 EUR Entschädigungsanspruch, auch Anwalt eingeschaltet.
Tolle Geschichte!
Aber seit wann gilt die Fluggastrechteverordnung bei einer Nicht EU-Airline, die von einem Nicht-EU Flughafen abfliegt?
wostei schrieb:
Leider sind solche Aktionen im Eisenbahnverkehr wohl nicht möglich, deshalb muss ich leider bei internationalen Reisen aus reinem Selbstschutz auf den Flieger ausweichen, schade.
Wolfgang
Genau das ist es nämlich - dank Stückelung hat man ja keine durchgehende Fahrkarte mehr - damit greift dann maximal die Verspätung des (ersten verspäteten) Zuges am Umsteigebahnhof.
Wenn's dumm kommt, ist dieser Zug keine 60 Minuten verspätet, ergo gibt es -trotz nicht mehr erreichbarem Ziel und den Kosten für Hotel/Umbuchung der anderen Tickets- keinen einzigen Cent zurück. Und selbst wenn es über 60 Minuten sind, dann ja nur pauschal den anteiligen Preis des Teiltickets und nicht des Gesamttickets.

Wenn man mal ein Beispiel nehmen will:
Fahrt aus Norddeutschland nach Innsbruck unter Nutzung des NightJet (Globalpreis) - hier gibt es keine Möglichkeit mehr, ein durchgehendes Ticket zu buchen - stattdessen wird gestückelt: DB-Ticket (oder Verbundpreise wie SH-Tarif/HVV) vom Abgangsbahnhof zum Umsteigebahnhof (z.B. Hamburg), dann Globalpreis Umsteigebahnhof-Innsbruck. Wenn dann der Zubringer in Norddeutschland zum NJ Verspätung hat und der NJ verpasst wird, gibt's für das NJ-Ticket keinen Cent zurück - es werden auch weder die Übernachtungskosten noch eine Umbuchung auf einen anderen Zug (z.B. ICE nach München + EC) übernommen; die Nutzung der NJ-Fahrkarte im nächsten Tagzug (ICE + EC) ist ebenfalls nicht möglich, da der NJ ja planmäßig gefahren ist. Ergo steht der Passagier ganz schön dumm da.

Im besten Fall gibt's für den Zubringerzug noch ein paar Euro zurück (die aber wohl keinerfalls Hotelkosten und/oder das ICE-Ticket decken) - im dümmsten Fall noch nicht mal mehr das, weil der Erstattungsbetrag unter 5 € liegt oder der Zug am Umsteigebahnhof weniger als 60 Minuten verspätet war.

Beim Flugzeug -wie richtig angedeutet- gibt es zumindest den Rechtsanspruch auf Entschädigung und die Airline hat sich um die Unterbringung zu kümmern (egal warum Flug A verspätet war, wenn man den Anschlussflug B nicht mehr erreicht). Und ja, auch wenn es manchmal recht "holprig" ist, diese Entschädigung zu bekommen, so ist es zumindest möglich - bei der Bahn gibt's nichts, außer einem feuchten Händedruck (wenn überhaupt)...
warakorn schrieb:
Zitat
Diesmal von tunesischen Flughafen mit tunesischer Airline auch nach Köln, sehr große Verspätung, 4 Personen, nach EU-Recht 1600 EUR Entschädigungsanspruch, auch Anwalt eingeschaltet.
Tolle Geschichte!
Aber seit wann gilt die Fluggastrechteverordnung bei einer Nicht EU-Airline, die von einem Nicht-EU Flughafen abfliegt?
Sie gilt, wenn die Airline in die EU fliegt.
Einzig bei Nicht-EU-Airline auf einer kompletten Nicht-EU-Strecke gilt sie nicht. aber in dem Moment, wo auch nur irgendwie die EU betroffen ist -egal ob es die Airline, der Abflug- oder Zielflughafen ist-, gilt die EU-Verordnung...
Genau - der Nightjet ist ein wunderschönes Beispiel.
Bis Juni 2018 galt eine Sondervereinbarung zwischen ÖBB PV und DB FV, die die Durchtarifierbarkeit ermöglicht hat.
Ich wette, dass sich beide Seiten bzgl. der Einnahmeaufteilung und Bepreisung nicht einig werden konnten. Wir sprechen hier von ÖBB PV und DB FV - zwei EVU, die i.d.R. gut und viel zusammenarbeiten.
Wie soll aber diese Zusammenarbeit zwischen einer DB FV und Trenitalia, Thalys oder Renfe vonstatten gehen? War das nicht mal so, dass DB Vertrieb keine Tickets von Thalys mehr verkauft hat?
Durchtarifierbarkeit - ohne einen Hammer aus Brüssel und den Nationalstaaten wird daraus nichts werden.
Ach so? Was bekommst du denn zurück wenn du deinen Eurowings Flug nach Innsbruck verpasst weil der Zubringer Verspätung hat?

Es ist immer wieder lustig wie hier mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Worüber man sich bei der Bahn aufregt, das ist beim Fliegen ganz normal.
Pfui Sparpreise mit Zugbindung, so eine Gängelung und so undurchsichtig. - Wie Flexpreis bedeutet nur ich kann vielleicht früher fliegen wenn noch Platz ist? Super, nehmen ich. Und dazu bekomme ich noch absolutes Preislotto? Ja perfekt, her damit.

Gleiches Spiel beim Durchbuchen. Vor und Nachlaug bis ins hinterste Dorf? Wer braucht sowas? Durchbuchen über Allianzen hinweg? Unnötig. Aber wehe ich kann mit der Bahn nicht ins letzte Dorf in China durchbuchen.
wostei schrieb:
Beispiel 2:
Diesmal von tunesischen Flughafen mit tunesischer Airline auch nach Köln, sehr große Verspätung, 4 Personen, nach EU-Recht 1600 EUR Entschädigungsanspruch, auch Anwalt eingeschaltet. Ich hab ja Zeit und das ganze hat 4 Jahre gedauert. Airline hat sich taubgestellt und die Zustellung von Klageschriften und Urteil boykottiert. Letztendlich Versäumnisurteil erwirkt und vollstreckt: Tunesischer Flieger landet auf deutschem Flughafen, BuPo und Gerichtsvollzieher stehen bereit und pfänden erstmal die Bordkasse. Tunesischer Käptn muss (natürlich mit Rücksprache bei seinen tobenden Chefs) alle Kreditkarten zücken um die restlichen Mäuse beizubringen. Das dürfte auch noch einige Zeit in Anspruch genommen haben, eher wurde der Flieger nicht freigegeben. Damit haben die Passagiere dann⁶ aufgrund der Verspätung auch wieder Entschädigungsrechte gehabt und hoffentlich auch zumindest teilweise wahrgenommen. Ich habe meine 1600 EUR netto jedenfalls 1 Tag vor Heiligabend erhalten, die Kosten für den ganzen Klamauk dürften noch wesentlich höher gewesen sein, die hat der Gerichtsvollzieher mit Sicherheit vor Freigabe des Fliegers mit eingetrieben.
Resüme:
Durchhalten, wenn der Rechtsschutz mitspielt.
Leider sind solche Aktionen im Eisenbahnverkehr wohl nicht möglich, deshalb muss ich leider bei internationalen Reisen aus reinem Selbstschutz auf den Flieger ausweichen, schade.
Da habe ich hier vor etwa 2 Jahren doch mal eine ähnliche Geschichte gelesen, wobei ein Gerichtsvollzieher in München beim Abfahrt eines TGV auch die Bordkasse gepfändet hat, weil die SNCF eine Entschädigung nicht zahlte.

Gruß,
Rian
MrEnglish schrieb:
Ach so? Was bekommst du denn zurück wenn du deinen Eurowings Flug nach Innsbruck verpasst weil der Zubringer Verspätung hat?
Der Vergleich hinkt nicht mal mehr...

Wenn, dann müsstest du schon den Vergleich mit durchweg ausgestellten Flügen bringen - und die gibt es.
Die Lufthansa ist z.B. in der Lage, für einen umstiegsbehafteten Flug Frankfurt-San Francisco-Honolulu ein durchgehendes Ticket auszustellen, selbst wenn sie die Strecke San Francisco-Honolulu weder selbst fliegt, noch der Flug als Code Share angeboten wird.
Trotzdem haftet sie bei Verspätung des Interkontinentalflugs und bucht dich kostenfrei auf den nächsten Flug nach Honolulu um.

Wenn du natürlich -weil Geiz geil ist- stattdessen stückelst und "nur" Frankfurt-San Francisco bei der LH und San Francisco-Honolulu bei United buchst, um den letzten Cent sparen zu können, hast du es selbst so gewollt.

Und komischerweise klappt das mit Innsbruck im Rahmen der CIV-Tarifierung bei Tagzügen (sofern man nicht die globalpreispflichtigen Italien-EC nutzt) wunderbar, dass man eine durchgehende Fahrkarte bis Innsbruck ausgestellt bekommt.
Nur mit globalpreispflichtigen Zügen wie den Italien-EC oder den NightJets klappt's auf einmal nicht mehr und das Risiko bei Anschlußverlust wird komplett auf den Kunden abgewälzt - wobei es auch dort kein Problem wäre, eine durchgehende Fahrkarte unter Aufaddierung aller Preisbestandteile der Einzelstrecken auszustellen. Nur müsste dann natürlich der Beförderer -im Gegensatz zu gestückelten Tickets- auch für Anschlußverluste aufkommen.

Wie gesagt - bei der Bahn würde es gehen, wenn man wollte - genau dafür gibt's CIV-Tarif ja eigentlich. Nur wenn man es nicht will und den Kunden mit Globalpreisen und nicht zusammenhängenden Tickets Steine in den Weg wirft, darf man sich nicht wundern, wenn die Kunden abwandern.
Seiten: 1 2 3 4 5 All Angemeldet: -