geschrieben von: Lalu
Datum: 14.09.20 17:30
Hallo,Zitat...ist es doch völlig wurscht, ob das überteuerte Convenience-Junkfood der DB AG-Bordgastronomie in der Mikrowelle oder sonstwo aufgewärmt wird - frisch und gut ist was anderes, da hat jede Werkskantine oder Hochschulmensa Besseres zu bieten! Selbst die Burgerbrater braten, wie der Name schon sagt, ihre Burgerpatties wenigstens noch richtig und hauen nicht einfach alles in den tollen Dampfgarer wie der "Mobilitätsdienstleister Nummer Eins".....Und dabei gibt es nicht mal Microwellenessen im Bistro 🤦
Just my 50 cents, Trittbrettfahrer (der sich schon auf eine hoffentlich bald wieder mögliche Tour in einem der großartigen "poloteschoslowakohungarischen" ECHTEN Speisewagen freut!)
geschrieben von: Frank Schönow
Datum: 14.09.20 18:23
geschrieben von: Henrik
Datum: 14.09.20 18:28
Jedem das seine, jeder nach seinem eigenen Gusto, ja. Aber mit Anstand & Respekt zueinander!Ich finde ja auch, daß da jeder nach seinen ganz individuellen Gegebenheiten und persönlichen Vorlieben entscheiden muß, ob und wie er sich auf Reisen verpflegt. Und diese Gegebenheiten können sich auch noch von Reise zu Reise sehr unterscheiden.
Geht mir ja genauso. Mal reicht mir die mitgebrachte oder am Imbiß erstandene Bratwurst und die Trinkflasche im Rucksack, mal bevorzuge ich ein Bahnhofs- oder bahnhofsnahes Restaurant und ab und zu möchte ich eben mal im Speisewagen sitzen.
Ich würde da also meine Meinung nicht zum Dogma erheben und habe da auch weder die Meinungen "Frank Schönows" und "Des Zeugen Desiros" als Dogma und den einzigen Lebensweg empfunden, sondern als Anregung.
Lediglich die grandiose Idee, anstatt den Speisewagen ernsthaft den Bahnhofsbäcker zu empfehlen, fand ich dann doch sehr unsensibel und unklug.
Wer sich entsprechend gewandet zwecks Genuß eines Konzerts in eine Kulturstätte begibt, wird bei einem technisch bedingten Ausfall des Konzertes den Rat des Hausmeisters, sich eine Kassette in den Walkman zu werfen, auch leicht unpassend empfinden...
Tatsächlich inzwischen sogar zwischen Cottbus und Oldenburg. Früher war das meiner Erinnerung nach nur zwischen Bremen und Oldenburg. → "ReiseCafe" SpeisekarteDer IC soll zumindest eine Art Mini-Bar auf Teilabschnitten besitzen. ]
Die Automaten da drin sind übrigens eine Hinterlassenschaft des jetzigen S-Bahn-Berlin-Geschäftsführers Peter Buchner aus seiner Zeit bei DB Regio Nordost. Ich kann mich auch noch gut an die Zeiten erinnern, in denen die Linie ganztägig zwischen Cottbus und Brandenburg/Havel bzw. Genthin verkehrte es noch einen Bierautomaten gab, für den man Wertchips beim Zugbegleiter holen musste.Aber ansonsten richtig: kein Zug hat ein Imbissangebot mehr (es sei denn, der RE 1 macht seine Aufwartung in Cottbus, da Servicewagen
Ah, stimmt, danke für den Hinweis. An die RB41 und RB65 mit Snack-Angebot hatte ich gar nicht gedacht. Da hab ich doch schon öfter zwischen Görlitz und Zittau vom Kaffee-Angebot gebrauch gemacht. ;-) Die ODEG erklärt übrigens hier , dass Automaten laut VBB-Auflage im barrierefrei zugänglichen Bereich liegen müssen. Macht die DB beim RE1 definitiv nicht.und ggf. ODEG bei bestimmten Verbindungen).
geschrieben von: Traumflug
Datum: 15.09.20 01:58
Deine Fantasie in Ehren, doch die damit zusammengebastelte Begründung ist abenteuerlich. Die Zahl der defekten Restaurants ist weder eine fiskalische Zahl, noch ist ein defektes Restaurant eine vertrauliche Information. Die Defekte werden sogar allen Fahrgästen mitgeteilt, so "geheim" ist sie.Nein, dem ist nicht so. s.o.
vgl. Überschrift etc.
vgl. Antwort der Bundesregierung
geschrieben von: Henrik
Datum: 15.09.20 02:45
Das ist ein Urteil.. Begründung des Bundesverfassungsgerichts - und das nennst Du "abenteuerlich".Henrik schrieb:Deine Fantasie in Ehren, doch die damit zusammengebastelte Begründung ist abenteuerlich.Nein, dem ist nicht so. s.o.
vgl. Überschrift etc.
vgl. Antwort der Bundesregierung
geschrieben von: Traumflug
Datum: 15.09.20 12:07
Du liest da Zusammenhänge aus dem Urteil heraus, die nicht drin stehen. Ein Belang ist etwas anderes als ein Risiko und nur weil beides im gleichen Urteil steht, bedeutet das nicht, dass jeder Belang auch ein Risiko ist.Traumflug schrieb:Das ist ein Urteil.. Begründung des Bundesverfassungsgerichts - und das nennst Du "abenteuerlich".Henrik schrieb:Deine Fantasie in Ehren, doch die damit zusammengebastelte Begründung ist abenteuerlich.Nein, dem ist nicht so. s.o.
vgl. Überschrift etc.
vgl. Antwort der Bundesregierung
Damit ist das Gespräch beendet. Da bin ich raus.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 15.09.20 13:06
Ja und? Es geht bei einer Anfrage an die Regierung doch darum, warum und wieviel Geld sie für was (wem) gibt. Ein Unding ist es, sich vor der Pflicht der Rechnungslegung ausgerechnet mit dem Argument zu drücken, man wolle vertuschen, welche Leistung bestimmte Spezis für die ihnen zugeschobenen Gelder erbringen.Es wurden konkrete detaillierte Umsatzzahlen zu einzelnen Produktkategorien abgefragt, auch unterjährlich.
Daraus könnte man - insbesondere in Hinblick von diesem Jahr - Rückblicke auf die Kostenstrukturen ziehen.
Welche "konkurrierenden Mobilitätsanbieter und Lieferanten" (Speisewagenbetreiber?) gibt es denn? Insbes.: wieviele gibt es, die vom Staat finanziell gefördert werden? Und wenn es welche gibt: wäre es nicht sowohl marktwirtschaftlich als auch haushaltsseitig wünschenswert, wenn ein effizienterer einem weniger effizienten Anteile abjagt?Lass davon mal konkurrierende Mobilitätsanbieter und Lieferanten Wind kriegen und komm dann nochmal an, da drohe nichts.. sicher. s.o.
geschrieben von: PauLe Theo
Datum: 16.09.20 14:04
Völlig Off Topic - ich muss gerade heulen vor lachen ! :D :D Das ist beste Unterhaltung :))Diese Antwort gewinnt auf der nach unten offenen Dämlichkeitsskala den Sonderpreis der Woche - den "Weichen Keks"!
Zumindest vor einiger Zeit lautete der Sprachcode „ausgewählt“, in Unterscheidung zum Regelbetrieb signalisierenden „reichhaltig“."Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich in Wagen .. unser Bordbistro befindet, wo Sie ein Mitarbeiter mit einem eingeschränkten Angebot gerne erwartet."
(Ungefähr so habe ich es gestern im ICE noch gehört.)
geschrieben von: Henrik
Datum: 16.09.20 20:35
Du allein sprachst von Sicherheitsgefährdung - niemand sonst.Henrik schrieb:Du liest da Zusammenhänge aus dem Urteil heraus, die nicht drin stehen. Ein Belang ist etwas anderes als ein Risiko und nur weil beides im gleichen Urteil steht, bedeutet das nicht, dass jeder Belang auch ein Risiko ist.Traumflug schrieb:Das ist ein Urteil.. Begründung des Bundesverfassungsgerichts - und das nennst Du "abenteuerlich".Henrik schrieb:Deine Fantasie in Ehren, doch die damit zusammengebastelte Begründung ist abenteuerlich.Nein, dem ist nicht so. s.o.
vgl. Überschrift etc.
vgl. Antwort der Bundesregierung
Damit ist das Gespräch beendet. Da bin ich raus.
geschrieben von: Trittbrettfahrer
Datum: 16.09.20 21:30
Das ist auch mir durchaus bekannt. Selbstverständlich arbeiten alle "Massenverpfleger" mit in bestimmten Zubereitungsstufen vorgefertigen Speisen - und wenn es nur die bereits geschälten und geschnippelten Kartoffeln für die Bratpfanne sind...die Convenience-Branche ist überall „erfolgreich“. Bei den Hochschulen und Werkskantinen sind es teilweise die gleichen Lieferanten wie bei der DB AG. Und die Zubereitung wird in den meisten Werkskantinen von externen Cateringunternehmen durchgeführt. In den Hochschulen ist es überwiegend Aufgabe des Studentenwerkes. Irgendwoher müssen ja die Erfolgsmeldungen von der Compass Group, Aramark Holding, Sodexo, Apetito, Dussmann, Wisag (dürfte einigen auch aus der Eisenbahnfahrzeuginstandhaltung bekannt sein), Primus usw. herkommen. In der Schifffahrt und der Luftfahrt ist es ja auch vielfach „outgesourct“.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 17.09.20 00:16
Auch das Urteil schreibt von einer Sicherheitsgefährdung. Genauer: von einer Gefährdung des Staatswohls. Nur solche Gefährdungen können eine Geheimhaltung begründen.Du allein sprachst von Sicherheitsgefährdung - niemand sonst.
geschrieben von: graetz
Datum: 17.09.20 09:59
Dachte ich auch. Man kann ja nur schlecht einfach in den McDonalds im nächsten Waggon gehen.Ob die öffentlich abgreifbaren Daten zur Ausfallhäufigkeit Staatsgeheimnis sein sollen? Eher nicht.
Wie die wirtschaftlichen Verluste aussehen könnten, wer soll da Konkurrenz sein? Im FV gibt es keine echte Konkurrenz.
Schon gar nicht mit großen Bordrestaurants oder Bistrobetrieb.
geschrieben von: leofink
Datum: 17.09.20 11:01
Jetzt weiss ich, warum die Schweiz am Abschmieren ist:Henrik schrieb:Die Zahl der nicht funktionierenden bzw. fehlenden Bordrestaurants mag einen Belang des Staatswohls darstellen, sicher aber nicht eine Gefährdung desselben.vgl. jüngste Erläuterungen dazu des Bundesverfassungsgerichtes:
6. Eine Grenze des Informationsanspruchs des Bundestages bildet das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann.
a. Das fiskalische Interesse des Staates am Schutz vertraulicher Informationen seiner (Beteiligungs-)Unternehmen stellt einen verfassungsrechtlichen Staatswohlbelang dar.
[www.bundesverfassungsgericht.de]
geschrieben von: Henrik
Datum: 17.09.20 16:36
Du willst vielleicht doch eher nur noch spielen & andere @#$%&.Henrik schrieb:Auch das Urteil schreibt von einer Sicherheitsgefährdung. Genauer: von einer Gefährdung des Staatswohls. Nur solche Gefährdungen können eine Geheimhaltung begründen.Du allein sprachst von Sicherheitsgefährdung - niemand sonst.
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