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Trittbrettfahrer schrieb:
Zitat
Und dabei gibt es nicht mal Microwellenessen im Bistro 🤦
...ist es doch völlig wurscht, ob das überteuerte Convenience-Junkfood der DB AG-Bordgastronomie in der Mikrowelle oder sonstwo aufgewärmt wird - frisch und gut ist was anderes, da hat jede Werkskantine oder Hochschulmensa Besseres zu bieten! Selbst die Burgerbrater braten, wie der Name schon sagt, ihre Burgerpatties wenigstens noch richtig und hauen nicht einfach alles in den tollen Dampfgarer wie der "Mobilitätsdienstleister Nummer Eins".....

Just my 50 cents, Trittbrettfahrer (der sich schon auf eine hoffentlich bald wieder mögliche Tour in einem der großartigen "poloteschoslowakohungarischen" ECHTEN Speisewagen freut!)
Hallo,

die Convenience-Branche ist überall „erfolgreich“. Bei den Hochschulen und Werkskantinen sind es teilweise die gleichen Lieferanten wie bei der DB AG. Und die Zubereitung wird in den meisten Werkskantinen von externen Cateringunternehmen durchgeführt. In den Hochschulen ist es überwiegend Aufgabe des Studentenwerkes. Irgendwoher müssen ja die Erfolgsmeldungen von der Compass Group, Aramark Holding, Sodexo, Apetito, Dussmann, Wisag (dürfte einigen auch aus der Eisenbahnfahrzeuginstandhaltung bekannt sein), Primus usw. herkommen. In der Schifffahrt und der Luftfahrt ist es ja auch vielfach „outgesourct“.

Grüße,
Lalu

Lebensfreude

geschrieben von: Frank Schönow

Datum: 14.09.20 18:06

Vielleicht liegt es einfach daran, daß die Bahn in groß wie auch klein für mich nur Hobby ist und keine Lebensanschauungen. Das ich in deinen Augen angeblich immer dagegen schreibe, liegt wohl eher an deinem Standpunkt.

Frank aus der Prignitz
____________________________________________________

Eisenbahn ist für mich Freizeit, nicht Lebensinhalt!

Tillig-Elite und Weinert-MeinGleis haben vorbildorientiert keine Herzstücke - Weisheiten eines Spielbahners

Re: Döner im ICE?

geschrieben von: Eurocity341

Datum: 14.09.20 18:22

Hallo!

Der Döner hat einen eigenen kleinen Stand. Der Asiate ist gut (essen dort auch gerne, auch wenn man nicht mit dem Zug fährt). Bäcker und Fleischer ebenfalls gut.

Der IC soll zumindest eine Art Mini-Bar auf Teilabschnitten besitzen. Aber ansonsten richtig: kein Zug hat ein Imbissangebot mehr (es sei denn, der RE 1 macht seine Aufwartung in Cottbus, da Servicewagen und ggf. ODEG bei bestimmten Verbindungen).

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser
Ja mit der Filterblase hast du wohl recht.
Was das Essen selber machen betrifft, das klappt halt nicht immer. So bei meiner letzen Bahnfahrt von Hamburg nach Uelzen, da war ich den halben Tag im Hamburger Hafen unterwegs und da gab es für mich zwei Möglichkeiten: hungern bis zuhause oder halt was kaufen und so schlecht ist das Angebot nun auch nicht. Mir schmeckt ein gekauftes belegtes Brötchen nicht schlechter als ein selbst belegtes.
Vieles was die Gastronomie heute anbietet könnte ich daheim gar nicht selber machen.
Die Quintessenz ist doch, das ein jeder so reisen und speisen möge wie es ihm beliebt und den Zeigefinger bitte unten lassen möge.

Frank aus der Prignitz
____________________________________________________

Eisenbahn ist für mich Freizeit, nicht Lebensinhalt!

Tillig-Elite und Weinert-MeinGleis haben vorbildorientiert keine Herzstücke - Weisheiten eines Spielbahners
Heizer Jupp schrieb:
Ich finde ja auch, daß da jeder nach seinen ganz individuellen Gegebenheiten und persönlichen Vorlieben entscheiden muß, ob und wie er sich auf Reisen verpflegt. Und diese Gegebenheiten können sich auch noch von Reise zu Reise sehr unterscheiden.
Geht mir ja genauso. Mal reicht mir die mitgebrachte oder am Imbiß erstandene Bratwurst und die Trinkflasche im Rucksack, mal bevorzuge ich ein Bahnhofs- oder bahnhofsnahes Restaurant und ab und zu möchte ich eben mal im Speisewagen sitzen.
Ich würde da also meine Meinung nicht zum Dogma erheben und habe da auch weder die Meinungen "Frank Schönows" und "Des Zeugen Desiros" als Dogma und den einzigen Lebensweg empfunden, sondern als Anregung.
Lediglich die grandiose Idee, anstatt den Speisewagen ernsthaft den Bahnhofsbäcker zu empfehlen, fand ich dann doch sehr unsensibel und unklug.
Wer sich entsprechend gewandet zwecks Genuß eines Konzerts in eine Kulturstätte begibt, wird bei einem technisch bedingten Ausfall des Konzertes den Rat des Hausmeisters, sich eine Kassette in den Walkman zu werfen, auch leicht unpassend empfinden...
Jedem das seine, jeder nach seinem eigenen Gusto, ja. Aber mit Anstand & Respekt zueinander!

Mit Verlaub, über 90.... über 99,9% der Bahnfahrgäste schmieren sich ihr Brot achtsam zu hause oder kaufen sich ihr Brötchen für 15 Cent beim Bäcker anstatt im überteuerten Bordbistro dafür 15 Euro hinzublechen.
Hier ging es um eben solche typische Person, die ihr gutes Geld eben nicht bei der Bahngastronomie lässt, sondern am liebsten eher im Bahnhof selbst. Diese führte nun an, dieses sei ggf. wegen einer Zugverspätung nicht möglich.
Da liegt eben nur der Hinweis auf der Hand, dass es grade wegen der Verspätung möglich ist, sich im Bahnhof selbst einzudecken mit Backwaren. Dieser Hinweis ist zweifelsohne sensibel und klug. Wieso er es nicht sei, hast Du nicht ausgeführt, ein anderer schlug nur mit elendigen Beleidigungen um sich.
Das ist nicht die feine Art.
Mit Anstand & Respekt hat das nichts zu tun, alle Fahrgäste die nicht das Bordrestaurant benutzen als "Kulturloses Volk" zu beleidigen, mangelnde Lebensfreude zu unterstellen und ihnen gar nahe zu legen, besser nicht Bahn zu fahren.

Bei Deinem Konzert-Vergleich gehst Du von unterschiedlichen Leistungen aus. Da hinkt der Vergleich gewaltig.
Hier liegen gleiche Leistungen vor.. bzw. wenn ist die der DB erheblich minderwertiger.
Den DB Salat für 10 Euro, zehn Euro! Da ist nichts bei. im Bahnhof im Rewe bekommst Du für 2,50 € weitaus mehr, erheblich mehr Vielfalt, erheblich frischer, kannst ihn zudem selbst zusammenstellen und auch mit in ICE nehmen und dort überall verzehren.

Nimm mal besser das Bier beim Konzert....... für 7,50 € am besten noch in Spanien. Verrückt! Ein kognitiv minder bemittelte Person muss einer sein, der finanzschwache Spanier, der sich dort für die Kohle nen Bier leistet. paar Meter draußen kostet das gleiche Bier nur ein Euro.

Re: Döner im ICE?

geschrieben von: tomx3

Datum: 15.09.20 00:37

Eurocity341 schrieb:
Der IC soll zumindest eine Art Mini-Bar auf Teilabschnitten besitzen. ]
Tatsächlich inzwischen sogar zwischen Cottbus und Oldenburg. Früher war das meiner Erinnerung nach nur zwischen Bremen und Oldenburg. → "ReiseCafe" Speisekarte

Zitat:
Aber ansonsten richtig: kein Zug hat ein Imbissangebot mehr (es sei denn, der RE 1 macht seine Aufwartung in Cottbus, da Servicewagen
Die Automaten da drin sind übrigens eine Hinterlassenschaft des jetzigen S-Bahn-Berlin-Geschäftsführers Peter Buchner aus seiner Zeit bei DB Regio Nordost. Ich kann mich auch noch gut an die Zeiten erinnern, in denen die Linie ganztägig zwischen Cottbus und Brandenburg/Havel bzw. Genthin verkehrte es noch einen Bierautomaten gab, für den man Wertchips beim Zugbegleiter holen musste.

Den hat jeden Freitag das Panzergrenadierbataillon 421 restlos geleert. :-P

Zitat:
und ggf. ODEG bei bestimmten Verbindungen).
Ah, stimmt, danke für den Hinweis. An die RB41 und RB65 mit Snack-Angebot hatte ich gar nicht gedacht. Da hab ich doch schon öfter zwischen Görlitz und Zittau vom Kaffee-Angebot gebrauch gemacht. ;-) Die ODEG erklärt übrigens hier , dass Automaten laut VBB-Auflage im barrierefrei zugänglichen Bereich liegen müssen. Macht die DB beim RE1 definitiv nicht.

Kannte ich vorher im Regionalverkehr nur von der NEB, da kriegt man schon im ersten Zug ab Kostrzyn um 04:02 Uhr Kaffee im Zug, während im und um den Bahnhof noch alles geschlossen hat und der nächste Kaffee um die Zeit an der 800m entfernten ORLEN-Tankstelle zu kriegen wäre.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:09:15:00:57:41.
Henrik schrieb:
Nein, dem ist nicht so. s.o.
vgl. Überschrift etc.
vgl. Antwort der Bundesregierung
Deine Fantasie in Ehren, doch die damit zusammengebastelte Begründung ist abenteuerlich. Die Zahl der defekten Restaurants ist weder eine fiskalische Zahl, noch ist ein defektes Restaurant eine vertrauliche Information. Die Defekte werden sogar allen Fahrgästen mitgeteilt, so "geheim" ist sie.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Traumflug schrieb:
Henrik schrieb:
Nein, dem ist nicht so. s.o.
vgl. Überschrift etc.
vgl. Antwort der Bundesregierung
Deine Fantasie in Ehren, doch die damit zusammengebastelte Begründung ist abenteuerlich.
Das ist ein Urteil.. Begründung des Bundesverfassungsgerichts - und das nennst Du "abenteuerlich".
Damit ist das Gespräch beendet. Da bin ich raus.

Es wurden konkrete detaillierte Umsatzzahlen zu einzelnen Produktkategorien abgefragt, auch unterjährlich.
Daraus könnte man - insbesondere in Hinblick von diesem Jahr - Rückblicke auf die Kostenstrukturen ziehen.
Lass davon mal konkurrierende Mobilitätsanbieter und Lieferanten Wind kriegen und komm dann nochmal an, da drohe nichts.. sicher. s.o.
Henrik schrieb:
Traumflug schrieb:
Henrik schrieb:
Nein, dem ist nicht so. s.o.
vgl. Überschrift etc.
vgl. Antwort der Bundesregierung
Deine Fantasie in Ehren, doch die damit zusammengebastelte Begründung ist abenteuerlich.
Das ist ein Urteil.. Begründung des Bundesverfassungsgerichts - und das nennst Du "abenteuerlich".
Damit ist das Gespräch beendet. Da bin ich raus.
Du liest da Zusammenhänge aus dem Urteil heraus, die nicht drin stehen. Ein Belang ist etwas anderes als ein Risiko und nur weil beides im gleichen Urteil steht, bedeutet das nicht, dass jeder Belang auch ein Risiko ist.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: fiskalische Interesse des Staates am Schutz vertraulicher Informationen..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.09.20 13:06

Henrik schrieb:
Es wurden konkrete detaillierte Umsatzzahlen zu einzelnen Produktkategorien abgefragt, auch unterjährlich.
Daraus könnte man - insbesondere in Hinblick von diesem Jahr - Rückblicke auf die Kostenstrukturen ziehen.
Ja und? Es geht bei einer Anfrage an die Regierung doch darum, warum und wieviel Geld sie für was (wem) gibt. Ein Unding ist es, sich vor der Pflicht der Rechnungslegung ausgerechnet mit dem Argument zu drücken, man wolle vertuschen, welche Leistung bestimmte Spezis für die ihnen zugeschobenen Gelder erbringen.

Konkret: ein Bahnbetreiber erwartet vom Bund, daß er ihm eine komplette neue Fahrzeugflotte mit teuren Speisewagen finanziert. Was wäre natürlicher, als vorher zu überprüfen, ob der Geldempfänger Speisewägen überhaupt zuverklässig betreiben kann? Spätestens dann, wenn sich in der Öffentlichkeit Klagen darüber häufen?

Zitat:
Lass davon mal konkurrierende Mobilitätsanbieter und Lieferanten Wind kriegen und komm dann nochmal an, da drohe nichts.. sicher. s.o.
Welche "konkurrierenden Mobilitätsanbieter und Lieferanten" (Speisewagenbetreiber?) gibt es denn? Insbes.: wieviele gibt es, die vom Staat finanziell gefördert werden? Und wenn es welche gibt: wäre es nicht sowohl marktwirtschaftlich als auch haushaltsseitig wünschenswert, wenn ein effizienterer einem weniger effizienten Anteile abjagt?

Die einzige akzeptable Antwort wäre gewesen: 'diese Firmengruppe erhält keinerlei staatliche Gelder, gibt uns deswegen keine Auskunft, weshalb wir Ihnen keine Auskunft geben können.'
Zitat
Diese Antwort gewinnt auf der nach unten offenen Dämlichkeitsskala den Sonderpreis der Woche - den "Weichen Keks"!
Völlig Off Topic - ich muss gerade heulen vor lachen ! :D :D Das ist beste Unterhaltung :))

Und ich stimme der Aussage an sich natürlich auch zu - Bahnhofs- und Bordverpflegung sind schon zwei grundverschiedene Dinge



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:09:16:14:04:59.

Ausgewählte Reichhaltigkeit

geschrieben von: Sonderkorrespondent

Datum: 16.09.20 20:19

Heckeneilzugfan:
"Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich in Wagen .. unser Bordbistro befindet, wo Sie ein Mitarbeiter mit einem eingeschränkten Angebot gerne erwartet."
(Ungefähr so habe ich es gestern im ICE noch gehört.)
Zumindest vor einiger Zeit lautete der Sprachcode „ausgewählt“, in Unterscheidung zum Regelbetrieb signalisierenden „reichhaltig“.
Traumflug schrieb:
Henrik schrieb:
Traumflug schrieb:
Henrik schrieb:
Nein, dem ist nicht so. s.o.
vgl. Überschrift etc.
vgl. Antwort der Bundesregierung
Deine Fantasie in Ehren, doch die damit zusammengebastelte Begründung ist abenteuerlich.
Das ist ein Urteil.. Begründung des Bundesverfassungsgerichts - und das nennst Du "abenteuerlich".
Damit ist das Gespräch beendet. Da bin ich raus.
Du liest da Zusammenhänge aus dem Urteil heraus, die nicht drin stehen. Ein Belang ist etwas anderes als ein Risiko und nur weil beides im gleichen Urteil steht, bedeutet das nicht, dass jeder Belang auch ein Risiko ist.
Du allein sprachst von Sicherheitsgefährdung - niemand sonst.
Wenn Du damit nicht leben kannst, dann unterlasse es doch einfach.. ;)
Aber Du scheinst ja weiterhin nicht mit dem Urteil unseres höchsten Gerichtes leben zu können und ziehst aufs Übelste über dieses her.

..es sei denn Du meinst Deine Worte allesamt genau so wenig ernst wie der kmueller. ;)
dafür schreibst Du aber viel zu verbissen.
Zitat
die Convenience-Branche ist überall „erfolgreich“. Bei den Hochschulen und Werkskantinen sind es teilweise die gleichen Lieferanten wie bei der DB AG. Und die Zubereitung wird in den meisten Werkskantinen von externen Cateringunternehmen durchgeführt. In den Hochschulen ist es überwiegend Aufgabe des Studentenwerkes. Irgendwoher müssen ja die Erfolgsmeldungen von der Compass Group, Aramark Holding, Sodexo, Apetito, Dussmann, Wisag (dürfte einigen auch aus der Eisenbahnfahrzeuginstandhaltung bekannt sein), Primus usw. herkommen. In der Schifffahrt und der Luftfahrt ist es ja auch vielfach „outgesourct“.
Das ist auch mir durchaus bekannt. Selbstverständlich arbeiten alle "Massenverpfleger" mit in bestimmten Zubereitungsstufen vorgefertigen Speisen - und wenn es nur die bereits geschälten und geschnippelten Kartoffeln für die Bratpfanne sind...

So war aber mein Posting auch gar nicht gemeint! Ich bezog mich vor allem darauf, dass in der Bordgastronomie inzwischen wirklich ALLES warm zu Verzehrende in diesen albernen Dampfgargeräten landet - selbst die eingeschweißten, vorgebratenen Spiegeleier - schrecklich!!! Zumindest das "in die Pfanne hauen", welches den Geschmack gebratener Speisen ja nicht unbeträchtlich steigert, bekommen bislang eigentlich noch alle "Massenverpfleger" ganz vernünftig hin, von den Mensen und Kantinen bis hin zu MäcDoof und Würger King... Bei der DB AG schlicht und einfach nicht mehr möglich, weil keine einzige Kochplatte mehr in den derzeitigen WR-"Kabuffs" vorhanden, nur noch drei grauenhafte "Stiiieeeemaaars"..... :-(

Dann lobe ich mir doch das gute panierte Schnitzel aus der ordentlich einfetteten Bratpfanne der polnischen Speisewagen - lecker!

Grüße, Trittbrettfahrer

ODEG, früher LausitzBahn

geschrieben von: Eurocity341

Datum: 16.09.20 21:42

Hallo!

Dieser Kaffee-Service gab es schon, als die LausitzBahn zwischen Cottbus und Zittau pendelte (einschl. des später zusätzlich eingesetzten InterConnex Liberec - Zittau - Cottbus - Berlin - Binz). Ich kann mich noch daran erinnern, weil da auch immer der Angebotsprospekt auslag.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser
Henrik schrieb:
Du allein sprachst von Sicherheitsgefährdung - niemand sonst.
Auch das Urteil schreibt von einer Sicherheitsgefährdung. Genauer: von einer Gefährdung des Staatswohls. Nur solche Gefährdungen können eine Geheimhaltung begründen.

Dass an den Speisewagen nichts geheimes sein kann, kann man auch leicht daran erkennen, dass die Bundesregierung schon zahlreiche ähnliche Auskünfte gegeben hat. Zum Beispiel zu den Ausfällen ganzer Züge. Aber über Andere herzuziehen ist natürlich einfacher als ein Fehlverhalten der heiligen Regierung anzuerkennen, das stimmt.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Ober-Rodener schrieb:
Ob die öffentlich abgreifbaren Daten zur Ausfallhäufigkeit Staatsgeheimnis sein sollen? Eher nicht.
Wie die wirtschaftlichen Verluste aussehen könnten, wer soll da Konkurrenz sein? Im FV gibt es keine echte Konkurrenz.
Schon gar nicht mit großen Bordrestaurants oder Bistrobetrieb.
Dachte ich auch. Man kann ja nur schlecht einfach in den McDonalds im nächsten Waggon gehen.
Traumflug schrieb:
Henrik schrieb:
vgl. jüngste Erläuterungen dazu des Bundesverfassungsgerichtes:

6. Eine Grenze des Informationsanspruchs des Bundestages bildet das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann.

a. Das fiskalische Interesse des Staates am Schutz vertraulicher Informationen seiner (Beteiligungs-)Unternehmen stellt einen verfassungsrechtlichen Staatswohlbelang dar.

[www.bundesverfassungsgericht.de]
Die Zahl der nicht funktionierenden bzw. fehlenden Bordrestaurants mag einen Belang des Staatswohls darstellen, sicher aber nicht eine Gefährdung desselben.
Jetzt weiss ich, warum die Schweiz am Abschmieren ist:
[www.baspo.admin.ch]
Gruss Leo
Traumflug schrieb:
Henrik schrieb:
Du allein sprachst von Sicherheitsgefährdung - niemand sonst.
Auch das Urteil schreibt von einer Sicherheitsgefährdung. Genauer: von einer Gefährdung des Staatswohls. Nur solche Gefährdungen können eine Geheimhaltung begründen.
Du willst vielleicht doch eher nur noch spielen & andere @#$%&.
Das höchste Gericht spricht genau davon, dass die Sicherheit hier nicht gefährdet ist.
Von Sicherheitsgefährdung in diesem Falle sprichst einfach nur Du - ansonsten niemand.

Natürlich kannst Du offenbar auch weiterhin aufs Übelste über unsere wichtigsten Institutionen herziehen, deren Worte total verdrehen.
das Thema ist durch.

Dein letzter obiger Satz ist Quatsch, völliger Unsinn.. aber so total, dass es wiederum offensichtlich ist.

BT: Schriftliche Frage: Umsatz von Bordrestaurants

geschrieben von: Henrik

Datum: 17.09.20 21:48

148. Abgeordneter Torsten Herbst (FDP)

Welchen Anteil aller Entfernungskilometer haben die Fernzüge der Deutschen Bahn AG in den Jahren 2016 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr des Jahres 2020 mit geschlossenem bzw. nicht vollständig funktionsfähigem Bordrestaurant erbracht, und welche Einnahmen hat die Deutsche Bahn AG im selbigen Zeitraum durch den Betrieb der Bordrestaurants erzielt (bitte jeweils nach ICE und IC, sowie nach Jahr aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann
vom 9. September 2020


Die erbetenen Informationen können nicht veröffentlicht werden, weil sie verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen berühren. Diese sensiblen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen auch das fiskalische Interesse des Bundes. Ihre Offenlegung würde das wirtschaftliche Handeln der DB Fernverkehr AG deutlich beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen.

Die Kenntnis von Details zum finanziellen Ergebnis der DB Fernverkehr würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern und Lieferanten ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb entsprechend auszurichten. Die Kenntnis unterjähriger Umsatzzahlen aufgeschlüsselt in die beiden Produktkategorien ICE und IC könnte es Wettbewerbern ermöglichen, Rückschlüsse auf die Kostenstrukturen der DB Fernverkehr AG zu ziehen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuell öffentlich verfügbaren Informationen zum reduzierten Fahrplanangebot im ersten Halbjahr 2020, eingestellten Verbindungen und Auslastungszahlen. Unterjährige Umsatzzahlen zu einzelnen Produktkategorien werden überdies auch nicht nach Aktienrecht veröffentlicht.

Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betroffenen Unternehmen andererseits hat die Bundesregierung die erbetenen Informationen als „VS – VERTRAULICH“ ein gestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die Antwort der Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden.*


Schriftliche Fragen

mit den in der Woche vom 7. September 2020
eingegangenen Antworten der Bundesregierung


Drucksache 19/22308

11.09.2020

[dip21.bundestag.de]
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