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Die Rampen halten die TSI PRM ein!

geschrieben von: MAVPOS

Datum: 14.09.20 12:11

MrEnglish schrieb:
Das schon, aber wenn das EVU sowas nicht merkt, dann kann man schon mal an deren Sachverstand zweifeln.
Ich frage mich allerdings schon wie diese Fahrzeuge eine Zulassung vom EBA bekommen haben. Die können doch eigentlich niemals die Vorschriften einhalten.
Hallo,
die Züge haben eine Zulassung weil sie der Norm entsprechen. Die Rampen sind ca. 100 mm hoch und 560 bzw. 840 mm lang. Die längere Rampe befindet sich an den Rollstuhlplätzen.
Damit haben die Rampen Steigungen von 18% und 12 % (Rollstuhlplätze) und entsprechen damit den erlaubten Höchstwerten der TSI PRM.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:09:14:12:12:39.

Re: Die Rampen halten die TSI PRM ein!

geschrieben von: MrEnglish

Datum: 14.09.20 15:13

Das mag sein, aber die maximale Spaltbreite wird schon auch in der TSI geregelt.

Auch der Abstand Zug <-> Bahnsteig hält die TSI PRM ein!

geschrieben von: MAVPOS

Datum: 14.09.20 18:10

MrEnglish schrieb:
Das mag sein, aber die maximale Spaltbreite wird schon auch in der TSI geregelt.
Hallo,
auch hier kann ich dir versichern, dass die TSI PRM bei diesem Punkt mehr als erfüllt ist.
Man darf hier nämlich nicht vergessen, dass es für die erste Stufe ja auch ggü. einem Lint ohne Podest gar keinen Unterschied gibt.
Und die erlaubten horizontalen Abstände für die zweite Stufe ggü. der Bahnsteigkante (nach Norm 380 mm) werden mehr als erreicht.
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