geschrieben von: Georgi
Datum: 12.08.20 13:21
geschrieben von: bollisee
Datum: 12.08.20 13:22
Ob das was nützt? Es wird sicher genug geklagt, als dass man drauf verzichten kann.So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
geschrieben von: Nico99991
Datum: 12.08.20 13:24
Und wie das was nützt, siehe S28 NRW!Georgi schrieb:Ob das was nützt? Es wird sicher genug geklagt, als dass man drauf verzichten kann.So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
geschrieben von: 18 610
Datum: 12.08.20 13:41
geschrieben von: cloubim
Datum: 12.08.20 13:43
GUck mer mal nach NRW, wenn sich bei der S28 und Wesel - Bocholt jetzt flott was tut wäre es schon ein Erfolg.Das ist mal eine hervorragende Entscheidung.
Wollen hoffen, dass damit ein bisschen mehr Zug in die Elektrifizierung von Bahnstrecken kommt.
geschrieben von: Murrtalbahner
Datum: 12.08.20 14:09
Wo ist das angekündigt?Die angekündigte Elektrifizierung Neu-Ulm - Memmingen - Kenpten sollte auch ein gutes Fallbeispiel abgeben.
geschrieben von: cloubim
Datum: 12.08.20 14:12
LinkWo ist das angekündigt?
geschrieben von: Mw
Datum: 12.08.20 14:18
Also muss das Allgemeine EisenbahnGesetz (AEG, i.W. § 18) geändert werden. Was kommt dann statt dem Planfeststellungsverfahren?So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
geschrieben von: BR752
Datum: 12.08.20 14:22
Das ist ein wirklich elektrisierendes Thema. :-)Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ...
geschrieben von: Kunde
Datum: 12.08.20 14:26
geschrieben von: Oer
Datum: 12.08.20 14:43
Ja, in der Tat, denn die Verweigerungshaltung und die Klagemöglichkeiten einzelner in diesem Lande nimmt groteske Formen an, wie man exemplarisch auch am S-Bahn-Ausbau der AKN-Stammstrecke Hamburg-Eidelstedt - Kaltenkirchen sehen kann. Erst wird gegen zweigleisigen Ausbau geklagt, dann wird die Planfeststellung geändert. Dann wird wieder gegen die bloße Elektrifizierung geklagt. Also wird wieder alles geändert. Die Planungen zum Ausbau gibt es seit 2009. Passiert ist noch nichts. Gerechnet wird jetzt mit einem Baubeginn im Jahre 2022. Wer's glaubt...Das ist mal eine hervorragende Entscheidung.
Wollen hoffen, dass damit ein bisschen mehr Zug in die Elektrifizierung von Bahnstrecken kommt.
geschrieben von: Murrtalbahner
Datum: 12.08.20 14:44
Super, danke!Murrtalbahner schrieb:
Zitat:LinkWo ist das angekündigt?
In der dritten Ausbaustufe soll dann je ein Doppelspurabschnitt zwischen Gerlenhofen und Senden sowie zwischen Kellmünz und Pleß entstehen. Zugleich soll die Strecke von Neu-Ulm bis Kempten und Senden bis Weißenhorn elektrifiziert werden. Im Zuge des Streckenausbaus sollen dann auch die Stationen in Gerlenhofen und Vöhringen modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden, im Falle von Gerlenhofen zudem die Bahnsteige auch näher ans Ortszentrum verlegt werden. Dank Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik entlang der Strecke wird der Betrieb zuverlässiger, sicherer und flüssiger.
geschrieben von: Murrtalbahner
Datum: 12.08.20 14:48
Danke für die Informationen.Ausschnitte aus der Pressemitteilung des BMVI vom heutigen Tage:
Das Kabinett hat heute den von Bundesminister Scheuer vorgelegten Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Er basiert auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses. Das BMVI verstärkt damit seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland.
Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören:
o die Elektrifizierung von Bahnstrecken,
o die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
o die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.
Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.
Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren
In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z.B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren.
Sofortiger Vollzug von Baurecht
Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.
Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit
Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.
Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.
[www.bmvi.de]
__________________
Hoffen wir, dass das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz schnell maximale Wirksamkeit entfaltet, um der metastisierenden Infrastrukturverhinderungsindustrie in Form von selbsternannten "Umweltschützern", auf die Verhinderung von Projekten spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien und NIMBYS endlich Einhalt zu gebieten.
geschrieben von: Oer
Datum: 12.08.20 14:55
Und ich hoffe, dass mit S21 hier Stuttgart gemeint ist und nicht das gleichnamige S-Bahnprojekt in Hamburg... ;-)Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie S21 [...]
geschrieben von: Murrtalbahner
Datum: 12.08.20 14:58
Selbstverständlich!Murrtalbahner schrieb:Und ich hoffe, dass mit S21 hier Stuttgart gemeint ist und nicht das gleichnamige S-Bahnprojekt in Hamburg... ;-)Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie S21 [...]
Gruß
Oer
geschrieben von: cloubim
Datum: 12.08.20 15:02
Danke für die Informationen.
Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.
geschrieben von: PotsdamerEiche
Datum: 12.08.20 16:36
geschrieben von: 103612
Datum: 12.08.20 16:52
Vergiftetet Frage ....;)Sehr sehr guter Schritt!!
Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
geschrieben von: bauigel
Datum: 12.08.20 17:41
Ja klar nützt das was - "kundenfreundliches Bauen" hat sich dann für diese Arbeiten weitestgehend erledigt...Georgi schrieb:Ob das was nützt?So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
geschrieben von: Sebastian Berlin
Datum: 12.08.20 18:25
Du meinst, nachdem man bei der Strecke Hamburg - Lübeck zuvor schon Jahre oder Jahrzehnte drüber geredet hat?So gesehen, war es geradezu ein Husarenstück, vor 24 Jahren die Elektrifizierung der Achsen Hamburg - Flensburg/Kiel und vor 12 Jahren Hamburg - Lübeck abschließen zu können. Aus heutiger Sicht mag man an die Realisierbarkeit derartiger Vorhaben in absehbaren Zeiträumen kaum mehr denken.
Gruß
Oer
geschrieben von: JoergAtDSO
Datum: 12.08.20 19:03
Ich sehen dieses Änderung als einen wesentlichen Schritt um die Umstellung aller deutschen Stellwerke wie geplant bis 2038 abzuschliessen.Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören:
o die Elektrifizierung von Bahnstrecken,
o die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
geschrieben von: Henrik
Datum: 12.08.20 19:09
..und sehr schnell zu der Erkenntnis gelangte, dass es sich um ein Milliardenprojekt handeln würde mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude.Oer schrieb:Du meinst, nachdem man bei der Strecke Hamburg - Lübeck zuvor schon Jahre oder Jahrzehnte drüber geredet hat?So gesehen, war es geradezu ein Husarenstück, vor 24 Jahren die Elektrifizierung der Achsen Hamburg - Flensburg/Kiel und vor 12 Jahren Hamburg - Lübeck abschließen zu können. Aus heutiger Sicht mag man an die Realisierbarkeit derartiger Vorhaben in absehbaren Zeiträumen kaum mehr denken.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 12.08.20 19:25
geschrieben von: Traumflug
Datum: 12.08.20 20:21
Kannste vergessen. Die DB Netz und diverse konservative Politiker sind ja noch heute der felsenfesten Überzeugung, quasi den Stein der Weisen geplant und genehmigt zu haben.Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.
geschrieben von: cloubim
Datum: 12.08.20 20:25
Diese Gesetzesnovelle ist für schon in der Umsetzung bestehende Projekte, halte man was man von ihnen will, doch eh nicht mehr relevant...Murrtalbahner schrieb:Kannste vergessen. Die DB Netz und diverse konservative Politiker sind ja noch heute der felsenfesten Überzeugung, quasi den Stein der Weisen geplant und genehmigt zu haben.Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 12.08.20 20:29
Ui. Dann brauchen also Bahnsteigverkürzungen weiterhin eine Planfeststellung.o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
Da steht nirgends, dass überhaupt keine Genehmigung erforderlich ist. Es ist lediglich nicht mehr das aufwendige Planfeststellungsverfahren zu durchlaufen. Es gibt auch bisher schon zahlreiche Maßnahmen, die stattdessen mit dem einfachen Plangenehmigungsverfahren durch das EBA genehmigt werden.Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen.
geschrieben von: Henrik
Datum: 12.08.20 21:42
geschrieben von: Henrik
Datum: 12.08.20 21:47
Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren freigestellt - soweit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.Traumflug schrieb:
Zitat:Da steht nirgends, dass überhaupt keine Genehmigung erforderlich ist. Es ist lediglich nicht mehr das aufwendige Planfeststellungsverfahren zu durchlaufen. Es gibt auch bisher schon zahlreiche Maßnahmen, die stattdessen mit dem einfachen Plangenehmigungsverfahren durch das EBA genehmigt werden.Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen.
Davor, bei Minute 3:30, ist auch von einem Wegfall des Raumordnungsverfahrens die Rede. Das werde in Zukunft nur noch auf Antrag des Vorhabenträgers oder der zuständigen Behörde durchgeführt.So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
Quelle : Ab 14,06 Zeit.
[www.phoenix.de]
geschrieben von: Henrik
Datum: 12.08.20 22:20
Nein, auch nicht von der SPD oder den Linken.Sehr sehr guter Schritt!!
Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 12.08.20 22:32
geschrieben von: JoergAtDSO
Datum: 12.08.20 22:44
Ok, das war hier noch nicht erwähnt. Dann ist dieses Gesetz viel weitreichender als gedacht! Das könnte wirklich einiges beschleunigen!JoergAtDSO schrieb:Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren freigestellt - soweit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.Da steht nirgends, dass überhaupt keine Genehmigung erforderlich ist. Es ist lediglich nicht mehr das aufwendige Planfeststellungsverfahren zu durchlaufen. Es gibt auch bisher schon zahlreiche Maßnahmen, die stattdessen mit dem einfachen Plangenehmigungsverfahren durch das EBA genehmigt werden.
[www.bundesregierung.de]
[www.drehscheibe-online.de]
geschrieben von: Henrik
Datum: 12.08.20 23:26
Stuttgart 21 und Raumordnungsverfahren?Murrtalbahner schrieb:Zitat:Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.Danke für die Informationen.
Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.
Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit
Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.
Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.
Bei großen Projekten wie Stuttgart 21 kann nicht davon ausgegangen werden, dass es keine raumplanerischen Konflikte geben wird, das wird darauf nicht anwendbar sein. Und wenn man im BMVI sowas durchdrucken will, werden BIs oder der BUND aber ratz-fatz klagen und Recht bekommen, dass ein vollwertiges Raumordnungsverfahren notwendig ist. Gleiches gilt auch für groß angelegte NBS-Vorhaben.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 13.08.20 01:47
Das macht man in gewohnter alter Tradition mit dem Aufbau eines Gitters am Ende des umgebauten verkürzten Bahnsteigs. Dann lässt man die alten Bahnsteigreste dahinter vergammeln...Kunde zitierte:
Zitat:Ui. Dann brauchen also Bahnsteigverkürzungen weiterhin eine Planfeststellung.o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
Ich habe auch ein ambivalentes Verhältnis dazu. Bei Bahnsteigssanierung (barrierefreier Ausbau) ist aber das formale Genehmigungsverfahren der in einem Bundesforschungsprojekt identifizierte Kostentreiber. Daneben auch die Auswahl von teureren Firmen mit Zertifizierungen für den Bau im Bahnbetrieb (bei DB gegenüber freierer Auswahl bei den "privaten" wie der AKN ...) Das BMVI wollte dagegen herausfinden, dass der Umfang der Maßnahmen für die Barrierefreiheit zu teuer und einsparbar wären und auch die Materialauswahl vergünstigt werden könnte. Das wurde interessanterweise eben nicht identifiziert. Es ging dabei um die Kostensenkung für kleinere Bahnstationen mit nur geringen Fahrgastzahlen, immerhin haben diese eine sehr hohe quantitative Bedeutung und sehr hohen Umbaubedarf.Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen. @bauigel hat ja schon ein paar Sachen angedeutet. Es sei denn, man behält zumindest die Ausführungsplanungsgenehmigung bei.
geschrieben von: PotsdamerEiche
Datum: 13.08.20 08:19
Moin,PotsdamerEiche schrieb:Nein, auch nicht von der SPD oder den Linken.Sehr sehr guter Schritt!!
Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
Die Bundes-Grünen dürften gewiss happy sein - hatten sie schließlich jeden zweiten Tag dieses eingefordert..
geschrieben von: bauigel
Datum: 13.08.20 08:42
Hallo Jörg,kann man nicht direkt betroffene Teile, wie höhengleiche Bahnsteigzugänge, in Zukunft so belassen wie sie sind?
geschrieben von: bauigel
Datum: 13.08.20 08:53
Eine Planfeststellung ist - um es mal für den Häuslebauer klar zu machen - nicht die Entsprechung einer Baugenehmigung, sondern die Entsprechung eines Bebauungsplans. Das, was du als "Ausführungsplanunggenehmigung" bezeichnest, heißt offiziell "bauaufsichtliche Freigabe" durch die technische Aufsichtsbehörde (EBA Sachbereich 2) und ist - auch organisatorisch - komplett von der Planfeststellung (EBA Sachbereich 1) getrennt.Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen. @bauigel hat ja schon ein paar Sachen angedeutet. Es sei denn, man behält zumindest die Ausführungsplanungsgenehmigung bei.
Du kannst schon immrt die Bahnsteignutzlänge ohne Planfeststellung betrieblich (und damit wirksam) einkürzen, ohne baulich etwas zu ändern ;-)Kunde zitierte:o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
geschrieben von: Henrik
Datum: 13.08.20 12:38
Achsoo.. die Sozis wollen ja nichts Positives über sich selbst berichten, sonst bekommen sie noch mehr Prozente bei der nächsten Wahl als bei der letzten. Das wäre ja ein völlig neues Konzept bei denen. ;)Henrik schrieb:da die SPD Bestandteil der Bundesregierung ist wird es da auch nix geben :-). Ist ja ein Entwurf aus Verkehrs- und Umweltministerium.PotsdamerEiche schrieb:Nein, auch nicht von der SPD oder den Linken.Sehr sehr guter Schritt!!
Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
Die Bundes-Grünen dürften gewiss happy sein - hatten sie schließlich jeden zweiten Tag dieses eingefordert..
geschrieben von: Dieselparadies
Datum: 13.08.20 12:57
geschrieben von: bauigel
Datum: 13.08.20 13:26
Natürlich heißt es das! Es wird ja nicht das technische oder gesetzliche Regelwerk (z. B. die BImschV beim Thema Lärmschutzwände) geändert, nach dem geplant werden muss - sondern nur das Verfahren, nach dem diese Planung genehmigt wird.Ich habe da auch noch ein wenig Klärungsbedarf:
Angenommen es ist eine Bahnstrecke "kurzfristig"(das heist etwa 2-3 Jahre Vorlauf) zu elektrifizieren.
Die klassische Planfestellung soll nun entfallen und das EBA muss die Baupläne nur noch im Bezug auf die Einhaltung der technischen Richtlinien überprüfen.
Das heist also das Lärmschutzwände und ähnliche Nebenmasnahmen trotzdem erforderlich werden können?
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 13.08.20 14:34
Bleiben wir doch realistisch: Größte Verzögerungen gab/gibt es eher über Klagen von Bürgern und solche vertraglichen Dinge, wie das Eisenbahnkreuzungsgesetz...Die immer mehr ausufernde UVP bleiben. Es sollte mich wundern, wenn ein Verkehrsprojekt, mit Ausnahme der Elektrifizierungen, beschleunugt werden sollte.
Das wiederum sehe ich so leider nicht...Aber die Verpargelung wird rapide steigen.
geschrieben von: Manu Chao
Datum: 13.08.20 15:04
Gibt es irgendwelche Umfragen die belegen dass die Gegnerschaft zu spezifischen Infrastrukturausbauten eine der Hauptgründe für diese Entfremdung ist? Thesen zu postulieren ist eine Sache, diese Thesen mit Daten zu belegen ist eine andere."Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei."
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 13.08.20 16:37
Klingt auf den ersten Blick fehlerhaft, ist aber korrekt so.Den Zusammenhang zwischen Elektrifizierung und Lärmschutzforderung ist für mich nicht nachvollziehbar. Laute und Rußverbreitende Lokomotiven per Lärmschutzklage länger erhalten, damit die Umweltfreundlichere und leisere E-Lok/ ET dort nicht fahren kann ??
geschrieben von: Frank Schönow
Datum: 13.08.20 17:01
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 13.08.20 17:10
Ja, wenn man die bisherigen Lärmschutzgrenzwerte bislang nicht einhalten musste und nicht einhielt schon.Also bleibt die pauschale sinnlose Verschandelung von Bahnanlagen und Umgebung durch Blechwände auch wenn der "Lärm" gar nicht zunimmt 🤬
Hallo Pio,Den Zusammenhang zwischen Elektrifizierung und Lärmschutzforderung ist für mich nicht nachvollziehbar. Laute und Rußverbreitende Lokomotiven per Lärmschutzklage länger erhalten, damit die Umweltfreundlichere und leisere E-Lok/ ET dort nicht fahren kann ???
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.08.20 17:45
Das sehe ich nicht als wirkliches Problem an. Vorübergehende Inanspruchnahme muss dann eben auf Pachtbasis geschehen und es wird Pacht statt Entschädigung gezahlt. Eine Enteignung sehe ich auch als möglich an.bollisee schrieb:Ja klar nützt das was - "kundenfreundliches Bauen" hat sich dann für diese Arbeiten weitestgehend erledigt...Georgi schrieb:Ob das was nützt?So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
Keine Planfeststellung heißt ja unter anderem:
1. Weniger Regelungen zur bauzeitlichen Inanspruchnahmen von angrenzenden Grundstücken. Bei Differenzen zwischen der Erwartungshaltung von Grundstückseigentümern und den Vorstellungen von Finanzierungsgebern (insbesondere bei BVWP und GVGF-Projekten) gibt es dann niemanden, der eine abschließende Entscheidung zur Notwendigkeit und Entschädigung trifft. Der Bauherr darf nicht im Namen des Finanzierenden die Forderung des Eigentümers akzeptieren. Der Finanzierende müsste es aber tun, wenn sie in dieser Höhe notwendig sind - wenn er das nicht tut, hat der Bauherr aufgrund seiner Rechtsform als privatrechtliche Gesellschaft das Problem, wie er nicht notwendige volkswirtschaftlich nicht sinnvolle Kosten als betriebswirtschaftlich in einer Höhe übernehmen, die betriebswirtschaftlich vertretbar ist - was aber schwierig zu unterstellen ist, wenn sie schon volkwirtschaftlich nicht sinnvoll sind (ansonsten müsste sie ja der Finanzierungsgeber anerkennen) und um die Zustimmung des Eigentümers zu ersetzen (analog zur dauerhaften Enteignung), braucht es einen Planfeststellungsbeschluss als rechtliche Grundlage.
Im Endeffekt müssen noch mehr vom gesperrten Gleis aus durchgeführt werden.
2. Keine Regelung zur Zulässigkeit und Erfordernis von Nachtarbeiten in betriebsschwachen Zeiten. Dann sind Lärmgrenzwerte einzuhalten, aber Ersatzmaßnahmen (wie z. B. "Ersatzwohnraum" d. h. Hotelübernachtung für Anwohner) sind bei BVWP- oder GVFG-Maßnahmen nur finanzierungsfähig, wenn sie - um es mal einfach zu formulieren - als "behördliche Auflage angeordnet" sind.
Also mehr Arbeiten tagsüber.
In Kombination von beidem "darf" dann sehr viel tagsüber vom gesperrten Gleis aus gearbeitet werden - natürlich nur, wenn dabei die Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten im Gleisbereich eingehalten sind, also im Nachbargleis nicht zu oft - und vor allem nicht zu schnell - an der Baustelle vorbeigefahren wird...
geschrieben von: Henrik
Datum: 13.08.20 21:04
sinnlos?Also bleibt die pauschale sinnlose Verschandelung von Bahnanlagen und Umgebung durch Blechwände auch wenn der "Lärm" gar nicht zunimmt 🤬
geschrieben von: Henrik
Datum: 13.08.20 21:11
..und das werden wir dann halt sehen,Unterm Strich muss man es pragmatisch sehen. Wenn es schneller geht, bringt es was
geschrieben von: Henrik
Datum: 14.08.20 02:02
geschrieben von: Frank Schönow
Datum: 14.08.20 08:30
Schau dir das Karower Kreuz im Norden von Berlin an, perverser geht es kaum noch!Frank Schönow schrieb:sinnlos?Also bleibt die pauschale sinnlose Verschandelung von Bahnanlagen und Umgebung durch Blechwände auch wenn der "Lärm" gar nicht zunimmt 🤬
das meinst Du nicht ernst.
die neuen Bahnstationen entlang der neuen FBQ-Hinterlandanbindung werden keine Blechwände erhalten.
geschrieben von: bauigel
Datum: 14.08.20 09:55
Das Problem ist nicht, was bezahlt wird, sondern wieviel (und von wem)Das sehe ich nicht als wirkliches Problem an. Vorübergehende Inanspruchnahme muss dann eben auf Pachtbasis geschehen und es wird Pacht statt Entschädigung gezahlt. Eine Enteignung sehe ich auch als möglich an.
Genau den Begriff "unnötig" muss man aber im jeweiligen Fall konkretisieren - das sehen die Anwohner fast immer deutlich anders als die Aufgabenträger und die EVUs - und derjenige, der die Kosten für die Schutzmaßnahmen (mobile Lärmschutzwand, Ersatzwohnraum, ...) freigeben muss hat meistens nochmal eine andere Meinung...Auch ein Planfestellungsbeschluss hebelt die TABaulärm nicht aus. Es ist auch im Interesse aller unnötige Nachtarbeit zu vermeiden.
geschrieben von: Iarn
Datum: 14.08.20 10:17
geschrieben von: Straktisie
Datum: 14.08.20 18:45
Warte mal ab bis die Boomer feststellen, dass man keine PDFs benutzen muss, sondern die Karten interaktiv gestaltet werden können, sodass man verschiedene Informationsebenen an und ausschalten kann.Mit Verlaub, aber solche Technik Verweigerer sind doch nicht ernst zu nehmen. Im 21. sollte jeder in der Lage sein, mit einem PDF Viewer zu rein und raus zu zoomen. Gerade durch die Fähigkeit zu zoomen sind digitale Karten Papierkarten in der Regel weit überlegen.
geschrieben von: Node
Datum: 14.08.20 22:15
Mit einem PDF der Größe 50 MB mit einer wirklich guten Karte haben viele Geräte Probleme bzw. Zoomen dauert ewig. Die Lösung ist da sicher eine Gis-Anwendung."Gerade die Kartenwerke mit der räumlichen Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens sind
für die Beurteilung der eigenen Betroffenheit essentiell notwendig und an normalen Endgeräten
mit Bildschirmdiagonalen von <21 Zoll kaum erfassbar. Auch größere Bildschirme können solche
Karten nicht adäquat anzeigen."
Mit Verlaub, aber solche Technik Verweigerer sind doch nicht ernst zu nehmen. Im 21. sollte jeder in der Lage sein, mit einem PDF Viewer zu rein und raus zu zoomen. Gerade durch die Fähigkeit zu zoomen sind digitale Karten Papierkarten in der Regel weit überlegen.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 15.08.20 01:36
Darum geht's ja nicht. Es geht um die bauliche Einkürzung, die man immer wieder bei Modernisierungen sieht.Traumflug schrieb:Du kannst schon immrt die Bahnsteignutzlänge ohne Planfeststellung betrieblich (und damit wirksam) einkürzen, ohne baulich etwas zu ändern ;-)Kunde zitierte:o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
geschrieben von: Traumflug
Datum: 15.08.20 01:52
Es geht nicht um spezifische Baumassnahmen. Sondern darum, dass sich Politik und Verwaltung immer mehr von der Bevölkerung abkoppeln. Jetzt eben dadurch, dass man Klagen, also eines der wenigen Mitspracherechte der Bürger, teilweise nicht mehr zulässt und im restlichen Teil einfach ignoriert.Cernow schrieb:Gibt es irgendwelche Umfragen die belegen dass die Gegnerschaft zu spezifischen Infrastrukturausbauten eine der Hauptgründe für diese Entfremdung ist?"Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei."
geschrieben von: Traumflug
Datum: 15.08.20 02:08
Selbst schuld. Da investiert man viele Millionen ins Bauprojekt und dann ist man zu geizig für ein paar tausend Euro Pacht. Noch ein Grund für die Entfremdung zwischen Politik/Verwaltung und der Bevölkerung. Für die Planungen ist kein Geld zu viel; geht es an die Bürger, wird um jeden Cent geknausert.ThomasR schrieb:
Zitat:Das Problem ist nicht, was bezahlt wird, sondern wieviel (und von wem)Das sehe ich nicht als wirkliches Problem an. Vorübergehende Inanspruchnahme muss dann eben auf Pachtbasis geschehen und es wird Pacht statt Entschädigung gezahlt. Eine Enteignung sehe ich auch als möglich an.
[...]
Bei GVFG darf diese Fläche genau so groß sein, wie es als notwendig anerkannt wird. Und genau für diese Fläche darf das Projekt Pacht bezahlen - und ggf. noch für das Einmessen und Abstecken. Oft genug will der Eigentümer aber einen anderen Flächenzuschnitt (z. B. weil schlecht nutzbare Zwickel entstehen) oder manchmal sogar das ganze Grundstück verpachten. Das sind schon jetzt teilweise monatelange Diskussionen [...]
geschrieben von: Flauschi
Datum: 15.08.20 03:16
Die ironische Frage ist insofern berechtigt, da Grüne dafür bekannt sind immer ein Haar in der Suppe zu finden und populistisch gerade das nachbeten was vor Ort gewünscht wird, siehe Brennernordzulauf.PotsdamerEiche schrieb:Vergiftetet Frage ....;)Sehr sehr guter Schritt!!
Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
geschrieben von: bauigel
Datum: 17.08.20 12:32
Kleine Korrektur:Projektkostensteigerung durch Pacht +2%, Projektkostenreduzierung durch geringeren Verwaltungsaufwand und kürzere Bauzeit: 5%.
geschrieben von: bauigel
Datum: 17.08.20 12:47
Da wird nichts rückgebaut, was nicht - spätestens zum Beginn des Genehmigungsverfahres - betrieblich eingekürzt wurde...bauigel schrieb:Darum geht's ja nicht. Es geht um die bauliche Einkürzung, die man immer wieder bei Modernisierungen sieht.Traumflug schrieb:Du kannst schon immrt die Bahnsteignutzlänge ohne Planfeststellung betrieblich (und damit wirksam) einkürzen, ohne baulich etwas zu ändern ;-)Kunde zitierte:o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
geschrieben von: bauigel
Datum: 17.08.20 13:03
Aus technischer Sicht gebe ich dir da Recht. In Punkto Handhabung habe ich da meine Zweifel. Das fängt an bei Otto Müller, der dann nachher trotzdem klagt, weil ihm keiner gesagt hat, welche Layer er hätte einschalten müssen, um zu sehen, was neben seinem Grundstück alles passiert - und hört dort auf, wo bei den Trägern öffentlicher Belange auf die heutige Frage "in Papier oder digital auf DVD?" die Antwort "Papier!" kommt. Ironischerweise sind das nicht die "klassischen Ämter" (die nehmen in der Regel DVD), sondern die privatrechtlichen Unternehmen wie Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen. Wie mir mal ein Mitarbeiter bei einem der großen 7 Energieversorger erklärt hat, liegt das bei ihnen daran, dass der Chef (stv. Niederlassungsleiter) die Antworten und die Bearbeitungsreihenfolge durch einzelne Fachgruppen vorgibt und die Mitarbeiter nur noch die Begründung schreiben müssen. Da arbeitet man lieber mit Post-Its und gekritzelten Anmerkungen auf dem Papierexemplar als mit einer - schon aus Dokumentationsgründen - schreibgeschützten DVD (auf der man keine Anmerkungen speichern kann) oder mit aufs Netzwerk gezogenen Dateien, auf die jeder gleichzeitig zugreifen kann...Die Lösung ist da sicher eine Gis-Anwendung.
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