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So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.

Quelle : Ab 14,06 Zeit.
[www.phoenix.de]



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:12:14:36:55.
Georgi schrieb:
So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
Ob das was nützt? Es wird sicher genug geklagt, als dass man drauf verzichten kann.
bollisee schrieb:
Georgi schrieb:
So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
Ob das was nützt? Es wird sicher genug geklagt, als dass man drauf verzichten kann.
Und wie das was nützt, siehe S28 NRW!
Eine sehr sehr gute Entscheidung.
Das ist mal eine hervorragende Entscheidung.

Wollen hoffen, dass damit ein bisschen mehr Zug in die Elektrifizierung von Bahnstrecken kommt.
18 610 schrieb:
Das ist mal eine hervorragende Entscheidung.

Wollen hoffen, dass damit ein bisschen mehr Zug in die Elektrifizierung von Bahnstrecken kommt.
GUck mer mal nach NRW, wenn sich bei der S28 und Wesel - Bocholt jetzt flott was tut wäre es schon ein Erfolg.

Die angekündigte Elektrifizierung Neu-Ulm - Memmingen - Kenpten sollte auch ein gutes Fallbeispiel abgeben.
cloubim schrieb:
Die angekündigte Elektrifizierung Neu-Ulm - Memmingen - Kenpten sollte auch ein gutes Fallbeispiel abgeben.
Wo ist das angekündigt?

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."
Murrtalbahner schrieb:
Zitat:
Wo ist das angekündigt?
Link

In der dritten Ausbaustufe soll dann je ein Doppelspurabschnitt zwischen Gerlenhofen und Senden sowie zwischen Kellmünz und Pleß entstehen. Zugleich soll die Strecke von Neu-Ulm bis Kempten und Senden bis Weißenhorn elektrifiziert werden. Im Zuge des Streckenausbaus sollen dann auch die Stationen in Gerlenhofen und Vöhringen modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden, im Falle von Gerlenhofen zudem die Bahnsteige auch näher ans Ortszentrum verlegt werden. Dank Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik entlang der Strecke wird der Betrieb zuverlässiger, sicherer und flüssiger.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:12:14:12:55.
Georgi schrieb:
So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
Also muss das Allgemeine EisenbahnGesetz (AEG, i.W. § 18) geändert werden. Was kommt dann statt dem Planfeststellungsverfahren?

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)
Georgi schrieb:
Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ...
Das ist ein wirklich elektrisierendes Thema. :-)


BR752
Ausschnitte aus der Pressemitteilung des BMVI vom heutigen Tage:

Das Kabinett hat heute den von Bundesminister Scheuer vorgelegten Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Er basiert auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses. Das BMVI verstärkt damit seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland.

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören:

o die Elektrifizierung von Bahnstrecken,
o die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
o die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.

Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z.B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren.

Sofortiger Vollzug von Baurecht

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.

Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.

[www.bmvi.de]
__________________

Hoffen wir, dass das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz schnell maximale Wirksamkeit entfaltet, um der metastasierenden Infrastrukturverhinderungsindustrie in Form von selbsternannten "Umweltschützern", auf die Verhinderung von Projekten spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien und NIMBYS endlich Einhalt zu gebieten.

Edit: Rechtschreibung



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:12:15:30:03.
18 610 schrieb:
Das ist mal eine hervorragende Entscheidung.

Wollen hoffen, dass damit ein bisschen mehr Zug in die Elektrifizierung von Bahnstrecken kommt.
Ja, in der Tat, denn die Verweigerungshaltung und die Klagemöglichkeiten einzelner in diesem Lande nimmt groteske Formen an, wie man exemplarisch auch am S-Bahn-Ausbau der AKN-Stammstrecke Hamburg-Eidelstedt - Kaltenkirchen sehen kann. Erst wird gegen zweigleisigen Ausbau geklagt, dann wird die Planfeststellung geändert. Dann wird wieder gegen die bloße Elektrifizierung geklagt. Also wird wieder alles geändert. Die Planungen zum Ausbau gibt es seit 2009. Passiert ist noch nichts. Gerechnet wird jetzt mit einem Baubeginn im Jahre 2022. Wer's glaubt...

So gesehen, war es geradezu ein Husarenstück, vor 24 Jahren die Elektrifizierung der Achsen Hamburg - Flensburg/Kiel und vor 12 Jahren Hamburg - Lübeck abschließen zu können. Aus heutiger Sicht mag man an die Realisierbarkeit derartiger Vorhaben in absehbaren Zeiträumen kaum mehr denken.

Gruß
Oer

Danke für die Deutlichmachung. (o.w.T)

geschrieben von: Georgi

Datum: 12.08.20 14:43

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Sehr gut! (o.w.T)

geschrieben von: TSF

Datum: 12.08.20 14:43

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
cloubim schrieb:
Murrtalbahner schrieb:
Zitat:
Wo ist das angekündigt?
Link

In der dritten Ausbaustufe soll dann je ein Doppelspurabschnitt zwischen Gerlenhofen und Senden sowie zwischen Kellmünz und Pleß entstehen. Zugleich soll die Strecke von Neu-Ulm bis Kempten und Senden bis Weißenhorn elektrifiziert werden. Im Zuge des Streckenausbaus sollen dann auch die Stationen in Gerlenhofen und Vöhringen modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden, im Falle von Gerlenhofen zudem die Bahnsteige auch näher ans Ortszentrum verlegt werden. Dank Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik entlang der Strecke wird der Betrieb zuverlässiger, sicherer und flüssiger.
Super, danke!
Dann wollen wir hoffen, dass man sich dem letzten Dieselrest im Allgäu auch noch annimmt.

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."
Kunde schrieb:
Ausschnitte aus der Pressemitteilung des BMVI vom heutigen Tage:

Das Kabinett hat heute den von Bundesminister Scheuer vorgelegten Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Er basiert auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses. Das BMVI verstärkt damit seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland.

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören:

o die Elektrifizierung von Bahnstrecken,
o die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
o die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.

Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z.B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren.

Sofortiger Vollzug von Baurecht

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.

Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.

[www.bmvi.de]
__________________

Hoffen wir, dass das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz schnell maximale Wirksamkeit entfaltet, um der metastisierenden Infrastrukturverhinderungsindustrie in Form von selbsternannten "Umweltschützern", auf die Verhinderung von Projekten spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien und NIMBYS endlich Einhalt zu gebieten.
Danke für die Informationen.
Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:12:14:58:07.
Murrtalbahner schrieb:
Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie S21 [...]
Und ich hoffe, dass mit S21 hier Stuttgart gemeint ist und nicht das gleichnamige S-Bahnprojekt in Hamburg... ;-)

Gruß
Oer
Oer schrieb:
Murrtalbahner schrieb:
Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie S21 [...]
Und ich hoffe, dass mit S21 hier Stuttgart gemeint ist und nicht das gleichnamige S-Bahnprojekt in Hamburg... ;-)

Gruß
Oer
Selbstverständlich!

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."

Re: und jetzt denken wir kurz an die NEG

geschrieben von: Sebastian Berlin

Datum: 12.08.20 15:00

Moin,

vor kurzem wurde ja die Planung der neg Niebüll bekannt, ihre Stammstrecke bis 2024 elektrifizieren zu lassen. Für dieses zeitlich ambitionierte Projekt ist diese Entscheidung viel Wert!

Grüße aus dem Nordwesten
Sebastian
Murrtalbahner schrieb:Zitat:

Danke für die Informationen.
Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.

Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.


Bei großen Projekten wie Stuttgart 21 kann nicht davon ausgegangen werden, dass es keine raumplanerischen Konflikte geben wird, das wird darauf nicht anwendbar sein. Und wenn man im BMVI sowas durchdrucken will, werden BIs oder der BUND aber ratz-fatz klagen und Recht bekommen, dass ein vollwertiges Raumordnungsverfahren notwendig ist. Gleiches gilt auch für groß angelegte NBS-Vorhaben.
Sehr sehr guter Schritt!!

Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
PotsdamerEiche schrieb:
Sehr sehr guter Schritt!!

Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
Vergiftetet Frage ....;)
bollisee schrieb:
Georgi schrieb:
So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
Ob das was nützt?
Ja klar nützt das was - "kundenfreundliches Bauen" hat sich dann für diese Arbeiten weitestgehend erledigt...

Keine Planfeststellung heißt ja unter anderem:
1. Weniger Regelungen zur bauzeitlichen Inanspruchnahmen von angrenzenden Grundstücken. Bei Differenzen zwischen der Erwartungshaltung von Grundstückseigentümern und den Vorstellungen von Finanzierungsgebern (insbesondere bei BVWP und GVGF-Projekten) gibt es dann niemanden, der eine abschließende Entscheidung zur Notwendigkeit und Entschädigung trifft. Der Bauherr darf nicht im Namen des Finanzierenden die Forderung des Eigentümers akzeptieren. Der Finanzierende müsste es aber tun, wenn sie in dieser Höhe notwendig sind - wenn er das nicht tut, hat der Bauherr aufgrund seiner Rechtsform als privatrechtliche Gesellschaft das Problem, wie er nicht notwendige volkswirtschaftlich nicht sinnvolle Kosten als betriebswirtschaftlich in einer Höhe übernehmen, die betriebswirtschaftlich vertretbar ist - was aber schwierig zu unterstellen ist, wenn sie schon volkwirtschaftlich nicht sinnvoll sind (ansonsten müsste sie ja der Finanzierungsgeber anerkennen) und um die Zustimmung des Eigentümers zu ersetzen (analog zur dauerhaften Enteignung), braucht es einen Planfeststellungsbeschluss als rechtliche Grundlage.
Im Endeffekt müssen noch mehr vom gesperrten Gleis aus durchgeführt werden.

2. Keine Regelung zur Zulässigkeit und Erfordernis von Nachtarbeiten in betriebsschwachen Zeiten. Dann sind Lärmgrenzwerte einzuhalten, aber Ersatzmaßnahmen (wie z. B. "Ersatzwohnraum" d. h. Hotelübernachtung für Anwohner) sind bei BVWP- oder GVFG-Maßnahmen nur finanzierungsfähig, wenn sie - um es mal einfach zu formulieren - als "behördliche Auflage angeordnet" sind.
Also mehr Arbeiten tagsüber.

In Kombination von beidem "darf" dann sehr viel tagsüber vom gesperrten Gleis aus gearbeitet werden - natürlich nur, wenn dabei die Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten im Gleisbereich eingehalten sind, also im Nachbargleis nicht zu oft - und vor allem nicht zu schnell - an der Baustelle vorbeigefahren wird...
Oer schrieb:
So gesehen, war es geradezu ein Husarenstück, vor 24 Jahren die Elektrifizierung der Achsen Hamburg - Flensburg/Kiel und vor 12 Jahren Hamburg - Lübeck abschließen zu können. Aus heutiger Sicht mag man an die Realisierbarkeit derartiger Vorhaben in absehbaren Zeiträumen kaum mehr denken.

Gruß
Oer
Du meinst, nachdem man bei der Strecke Hamburg - Lübeck zuvor schon Jahre oder Jahrzehnte drüber geredet hat?

Grüße aus dem Nordwesten
Sebastian
Hallo,

Kunde schrieb:
Zitat:
Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören:

o die Elektrifizierung von Bahnstrecken,
o die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
Ich sehen dieses Änderung als einen wesentlichen Schritt um die Umstellung aller deutschen Stellwerke wie geplant bis 2038 abzuschliessen.
Was mich interessieren würde, ist damit immer noch ein Umbau der gesamten Bahnanlage auf den neuesten Stand der Vorschriften erforderlich, oder kann man nicht direkt betroffene Teile, wie höhengleiche Bahnsteigzugänge, in Zukunft so belassen wie sie sind?

Viele Grüße
Jörg
Sebastian Berlin schrieb:
Oer schrieb:
So gesehen, war es geradezu ein Husarenstück, vor 24 Jahren die Elektrifizierung der Achsen Hamburg - Flensburg/Kiel und vor 12 Jahren Hamburg - Lübeck abschließen zu können. Aus heutiger Sicht mag man an die Realisierbarkeit derartiger Vorhaben in absehbaren Zeiträumen kaum mehr denken.
Du meinst, nachdem man bei der Strecke Hamburg - Lübeck zuvor schon Jahre oder Jahrzehnte drüber geredet hat?
..und sehr schnell zu der Erkenntnis gelangte, dass es sich um ein Milliardenprojekt handeln würde mit dem bestehenden Bahnhofsgebäude.

Jo, irgendwie sowas meint er wohl,
mit seinem Hinweis auf heute und gestern, dass es in der Vergangenheit etwas länger gedauert hätte
und mit so langen Zeiten zukünftig nicht mehr zu rechnen sei.

Mit dem Thema dieses Threads hat es zwar absolut überhaupt nichts zu tun, aber vielleicht wollte er auch einfach nur mal was sagen. ;)

Re: Dann könnte ich die Reaktivierung von Kellinghusen nach Wrist noch erleben

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.08.20 19:25

Da geht es um gut 2 km gewidmete Bahnstrecke, die seit 2012 reaktiviert werden sollte.
Gefühlsmäßig scheint das inzwischen ein "Jahrhundertprojekt" geworden zu sein.
Ich habe aber jetzt die leise Hoffnung, dass da was passiert....
Murrtalbahner schrieb:
Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.
Kannste vergessen. Die DB Netz und diverse konservative Politiker sind ja noch heute der felsenfesten Überzeugung, quasi den Stein der Weisen geplant und genehmigt zu haben.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:12:20:22:07.
Traumflug schrieb:
Murrtalbahner schrieb:
Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.
Kannste vergessen. Die DB Netz und diverse konservative Politiker sind ja noch heute der felsenfesten Überzeugung, quasi den Stein der Weisen geplant und genehmigt zu haben.
Diese Gesetzesnovelle ist für schon in der Umsetzung bestehende Projekte, halte man was man von ihnen will, doch eh nicht mehr relevant...

Und wie gesagt, bei größeren Neubaumaßnahmen wird es auch weiterhin ein Raumordnungsverfahren geben.
Kunde zitierte:
o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
Ui. Dann brauchen also Bahnsteigverkürzungen weiterhin eine Planfeststellung.

Ich mag das ja noch nicht so recht glauben.

Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen. @bauigel hat ja schon ein paar Sachen angedeutet. Es sei denn, man behält zumindest die Ausführungsplanungsgenehmigung bei.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:12:20:30:45.

Re: Plangenehmigung, anstatt Planfeststellung

geschrieben von: JoergAtDSO

Datum: 12.08.20 20:55

Hallo Traumflug,

Traumflug schrieb:
Zitat:
Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen.
Da steht nirgends, dass überhaupt keine Genehmigung erforderlich ist. Es ist lediglich nicht mehr das aufwendige Planfeststellungsverfahren zu durchlaufen. Es gibt auch bisher schon zahlreiche Maßnahmen, die stattdessen mit dem einfachen Plangenehmigungsverfahren durch das EBA genehmigt werden.

Gruß Jörg

Bundesregierung: Schneller planen, zügiger investieren

geschrieben von: Henrik

Datum: 12.08.20 21:42

Investitionsbeschleunigungsgesetz

Schneller planen, zügiger investieren

Große Infrastrukturprojekte sollen zügiger realisiert werden: Dazu bedarf es neben beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren auch schnellerer Investitionen. Die Bundesregierung hat dafür ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.


Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz werden die im Koalitionsausschuss vom 8. März 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren im Verkehrsbereich umgesetzt. Davon profitieren Konjunktur und Wirtschaftsstandort gleichermaßen.

Wozu bedarf es eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes?

In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung bereits eine Reihe dringlicher Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung im Infrastrukturbereich beschlossen. Damit wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um große Verkehrsprojekte zügiger zu realisieren.

Um die Mittel, die für Investitionen zur Verfügung stehen, schneller einsetzen zu können, sind jedoch weitere beschleunigende Maßnahmen erforderlich - vornehmlich in den Bereichen Raumordnungsverfahren, Elektrifizierung der Schiene und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?

Im Bereich Raumordnungsverfahren:

Ein Raumordnungsverfahren (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) wird künftig nur noch durchgeführt, wenn es vom Vorhabenträger als zielführend angesehen wird oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Darüber hinaus wird das Verfahren stärker digitalisiert.

Im Bereich Schienenelektrifizierung:

Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren freigestellt - soweit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen wird zudem gelockert. Bei der Digitalisierung von Schienenstrecken und der Erneuerung von Bahnübergängen ist zum Beispiel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich; bei der Elektrifizierung von Schienenstrecken findet eine Vorprüfung statt.

Im Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit:

Die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, wird vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert.

Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls erfasst werden Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen.

Hierdurch werden der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug verkürzt und die Gesamtdauer der Verwaltungsgerichtsverfahren reduziert.

Wie geht es weiter?

Acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Vorgaben zum Zulassungsverfahren überprüft werden. Für die übrigen Regelungen, die das Raumordnungsverfahren betreffen, ist die Evaluierung nach fünf Jahren vorgesehen.

Durch die Evaluierung sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob und inwieweit die beabsichtigten Wirkungen der Regelungen erreicht worden sind.

Mittwoch, 12. August 2020

[www.bundesregierung.de]

"werden von einem Plangenehmigungsverfahren freigestellt"

geschrieben von: Henrik

Datum: 12.08.20 21:47

JoergAtDSO schrieb:
Traumflug schrieb:
Zitat:
Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen.
Da steht nirgends, dass überhaupt keine Genehmigung erforderlich ist. Es ist lediglich nicht mehr das aufwendige Planfeststellungsverfahren zu durchlaufen. Es gibt auch bisher schon zahlreiche Maßnahmen, die stattdessen mit dem einfachen Plangenehmigungsverfahren durch das EBA genehmigt werden.
Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren freigestellt - soweit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

[www.bundesregierung.de]

[www.drehscheibe-online.de]

Raumordnungsverfahren-Pflicht fällt auch weg

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.08.20 22:07

Georgi schrieb:
So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.

Quelle : Ab 14,06 Zeit.
[www.phoenix.de]
Davor, bei Minute 3:30, ist auch von einem Wegfall des Raumordnungsverfahrens die Rede. Das werde in Zukunft nur noch auf Antrag des Vorhabenträgers oder der zuständigen Behörde durchgeführt.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
PotsdamerEiche schrieb:
Sehr sehr guter Schritt!!

Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
Nein, auch nicht von der SPD oder den Linken.
Die Bundes-Grünen dürften gewiss happy sein - hatten sie schließlich jeden zweiten Tag dieses eingefordert..

--

Investitionsbeschleunigungsgesetz ist mutloser Minimalkompromiss

12.08.2020

Zum Kabinettsbeschluss des Investitionsbeschleunigungsgesetz erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Frank Sitta:

„Das Investitionsbeschleunigungsgesetz ist lediglich ein mutloser Minimalkompromiss der Bundesregierung auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners zwischen Verkehrs- und Umweltministerium. Deutschland wirft leider nicht den Turbo an, sondern lockert nur die Handbremse. Es wäre deutlich mehr nötig. Für einen schnelleren Bau von Verkehrswegen sind gerade im Hinblick auf umweltrechtliche Auflagen eine Stichtagsregelung, die Abschaffung von Doppelprüfungen und die materielle Präklusion unerlässlich. Zudem müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren konsequent digitalisiert werden. Da das Umweltministerium den Gesetzentwurf immer weiter verwässert hat, bleibt er kläglich hinter den ursprünglichen Zielen der Bundesregierung zurück. Ohne weitgehende Neuerungen mit echter Beschleunigung bleiben die langwierigen Verfahren ein echter Hemmschuh für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Schlaglöcher und bröckelnde Brücken bestehen.“

[www.fdpbt.de]

Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahnstre

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.08.20 22:32

Für mich keine gute Nachricht. Nicht nur wegen der Stellwerke, die deshalb schneller sterben müssen, sondern auch wegen der Windkraftmafia, die jetzt noch mehr Wälder roden können und alles zerstören.
Hallo Henrik,

Henrik schrieb:
JoergAtDSO schrieb:
Da steht nirgends, dass überhaupt keine Genehmigung erforderlich ist. Es ist lediglich nicht mehr das aufwendige Planfeststellungsverfahren zu durchlaufen. Es gibt auch bisher schon zahlreiche Maßnahmen, die stattdessen mit dem einfachen Plangenehmigungsverfahren durch das EBA genehmigt werden.
Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren freigestellt - soweit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

[www.bundesregierung.de]

[www.drehscheibe-online.de]
Ok, das war hier noch nicht erwähnt. Dann ist dieses Gesetz viel weitreichender als gedacht! Das könnte wirklich einiges beschleunigen!

Gruß Jörg
cloubim schrieb:
Murrtalbahner schrieb:Zitat:
Danke für die Informationen.
Zu der schnelleren Wirksamkeit: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen eine noch größere Verantwortung, maximal sinnvolle Planungen abzuliefern. Wollen wir hoffen, dass sinnlose Projekte wie Stuttgart21 oder irrsinnige Planungen wie entlang der Rheinschiene der Vergangenheit angehören.
Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.

Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.


Bei großen Projekten wie Stuttgart 21 kann nicht davon ausgegangen werden, dass es keine raumplanerischen Konflikte geben wird, das wird darauf nicht anwendbar sein. Und wenn man im BMVI sowas durchdrucken will, werden BIs oder der BUND aber ratz-fatz klagen und Recht bekommen, dass ein vollwertiges Raumordnungsverfahren notwendig ist. Gleiches gilt auch für groß angelegte NBS-Vorhaben.
Stuttgart 21 und Raumordnungsverfahren?
Ach?
Wann war das denn.. von wann bis wann.
Welche großen raumplanerischen Konflikte sollten sich denn dort so offensichtlich ergeben haben?

Das BMVI ist keine Raumordnungsbehörde und auch kein Vorhabenträger. Der Bund hat keine Baubehörde.
Stuttgart 21 ist auch kein Projekt des Bedarfsplans.


für groß angelegte NBS-Vorhaben?
Und was ist mit den klein angelegten NBS-Vorhaben?
Traumflug schrieb:
Zitat:
Kunde zitierte:
Zitat:
o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
Ui. Dann brauchen also Bahnsteigverkürzungen weiterhin eine Planfeststellung.
Das macht man in gewohnter alter Tradition mit dem Aufbau eines Gitters am Ende des umgebauten verkürzten Bahnsteigs. Dann lässt man die alten Bahnsteigreste dahinter vergammeln...



Traumflug schrieb:
Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen. @bauigel hat ja schon ein paar Sachen angedeutet. Es sei denn, man behält zumindest die Ausführungsplanungsgenehmigung bei.
Ich habe auch ein ambivalentes Verhältnis dazu. Bei Bahnsteigssanierung (barrierefreier Ausbau) ist aber das formale Genehmigungsverfahren der in einem Bundesforschungsprojekt identifizierte Kostentreiber. Daneben auch die Auswahl von teureren Firmen mit Zertifizierungen für den Bau im Bahnbetrieb (bei DB gegenüber freierer Auswahl bei den "privaten" wie der AKN ...) Das BMVI wollte dagegen herausfinden, dass der Umfang der Maßnahmen für die Barrierefreiheit zu teuer und einsparbar wären und auch die Materialauswahl vergünstigt werden könnte. Das wurde interessanterweise eben nicht identifiziert. Es ging dabei um die Kostensenkung für kleinere Bahnstationen mit nur geringen Fahrgastzahlen, immerhin haben diese eine sehr hohe quantitative Bedeutung und sehr hohen Umbaubedarf.

Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
Das steht - in meinem Reiseführer
Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
Rainald Grebe - Sachsen

Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]

Kein Planfeststellungsverfahren bei Bestandswegen

geschrieben von: RBD-S

Datum: 13.08.20 06:07

Das sehe ich auch so, Speelwark. Die immer mehr ausufernde UVP bleiben. Es sollte mich wundern, wenn ein Verkehrsprojekt, mit Ausnahme der Elektrifizierungen, beschleunugt werden sollte. Aber die Verpargelung wird rapide steigen.
Henrik schrieb:
PotsdamerEiche schrieb:
Sehr sehr guter Schritt!!

Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
Nein, auch nicht von der SPD oder den Linken.
Die Bundes-Grünen dürften gewiss happy sein - hatten sie schließlich jeden zweiten Tag dieses eingefordert..


Moin,

da die SPD Bestandteil der Bundesregierung ist wird es da auch nix geben :-). Ist ja ein Entwurf aus Verkehrs- und Umweltministerium.
JoergAtDSO schrieb:
kann man nicht direkt betroffene Teile, wie höhengleiche Bahnsteigzugänge, in Zukunft so belassen wie sie sind?
Hallo Jörg,

natürlich nicht!

Das Planfeststellungsverfahren gibt Planrecht, da ist diese Prüfung möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Baurecht (also das, was der gemeine Hausbauer als "roten Punkt" kennt) bekommt man durch die bauaufsichtliche Freigabe der Pläne zur Ausführung. Ganz früher (als noch nicht verfahrens- und unternehmensneutral ausgeschrieben werden musste) war das durch die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses (d. h. er kann andere Genehmigungen ersetzen) nicht immer sauber zu trennen. Heutige Planfeststellungbeschlüsse werden in den wesentlichen Teilen immer "unter dem Vorbehalt der Freigabe der Pläne durch [Bauaufsichtsbehörde eintragen]" erlassen. Und erst bei dieser Freigabe muss der Plan auf Einhaltung des technischen Regelwerks geprüft werden. Diese Freigabe brauchst du aber immer, egal ob du Planrecht durch Planfeststellung, durch Bebauungsplan oder durch sonstiges Rechtsverfahren hast oder ob du als Ersatzneubau (1:1-Erneuerung) nicht planfeststellungspflichtig bist.

Beispiel aus der Praxis: du beseitigst einen Bahnübergang im Ostkopf eines Bahnhofs und brauchst dazu eine Planung Leit- und Sicherungstechnik, die im wesentlichen aus der Benennung der stillzulegenden und rückzubauenden Kabel und Anschlüsse besteht. Der Planprüfer (EBA bzw. EBA-bevollmächtigt) bekommt den Plan, stellt fest, dass die auf dem gleichen Bestandslageplan dargestellten Signalstandorte im Westkopf des gleichen Bahnhofs (die du gar nicht anpackst) nicht mehr dem aktuellen Regelwerk entsprechen (dafür gibt es den Fachbegriff "Bestandsmangel"), und erteilt die bauaufsichtliche Freigabe zur Ausführung nur unter der Auflage, die Bestandsmängel zu beseitigen und Signalstandorte an das aktuelle Regelwerk anzupassen, sprich 3 Ausfahrsignale und die zugehörigen PZB-Magnete zu versetzen.
Von der Planfeststellung ist das völlig unabhängig...
Traumflug schrieb:
Insgesamt fällt es mir auch recht schwer zu sehen, wie in Zukunft bauliche Veränderungen ganz ohne Baugenehmigung vonstatten gehen sollen. @bauigel hat ja schon ein paar Sachen angedeutet. Es sei denn, man behält zumindest die Ausführungsplanungsgenehmigung bei.
Eine Planfeststellung ist - um es mal für den Häuslebauer klar zu machen - nicht die Entsprechung einer Baugenehmigung, sondern die Entsprechung eines Bebauungsplans. Das, was du als "Ausführungsplanunggenehmigung" bezeichnest, heißt offiziell "bauaufsichtliche Freigabe" durch die technische Aufsichtsbehörde (EBA Sachbereich 2) und ist - auch organisatorisch - komplett von der Planfeststellung (EBA Sachbereich 1) getrennt.

Schon alleine deshalb, weil es bereits heute Bauarbeiten gibt (vor allem 1:1-Erneuerungen), die gar nicht planfeststellungspflichtig sind...
Traumflug schrieb:
Zitat:
Kunde zitierte:
o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
Du kannst schon immrt die Bahnsteignutzlänge ohne Planfeststellung betrieblich (und damit wirksam) einkürzen, ohne baulich etwas zu ändern ;-)
Die wesentliche Genehmigung, die du brauchst, ist die zur "Verminderung der betrieblichen Kapazitäten", die Genehmigung für das bauliche ist da fast nebensächlich...
PotsdamerEiche schrieb:
Henrik schrieb:
PotsdamerEiche schrieb:
Sehr sehr guter Schritt!!

Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
Nein, auch nicht von der SPD oder den Linken.
Die Bundes-Grünen dürften gewiss happy sein - hatten sie schließlich jeden zweiten Tag dieses eingefordert..
da die SPD Bestandteil der Bundesregierung ist wird es da auch nix geben :-). Ist ja ein Entwurf aus Verkehrs- und Umweltministerium.
Achsoo.. die Sozis wollen ja nichts Positives über sich selbst berichten, sonst bekommen sie noch mehr Prozente bei der nächsten Wahl als bei der letzten. Das wäre ja ein völlig neues Konzept bei denen. ;)

Beim BMWi gabs ne PM
[www.bmwi.de]

Bei der CDU gabs ne PM
[www.cdu.de]

und der Fraktion der Union:
[www.cducsu.de]


nach wie vor nichts von

[www.gruene-bundestag.de]
Matthias Gastel [twitter.com]
Cem Özdemir [twitter.com]
Ich habe da auch noch ein wenig Klärungsbedarf:

Angenommen es ist eine Bahnstrecke "kurzfristig"(das heist etwa 2-3 Jahre Vorlauf) zu elektrifizieren.
Die klassische Planfestellung soll nun entfallen und das EBA muss die Baupläne nur noch im Bezug auf die Einhaltung der technischen Richtlinien überprüfen.
Das heist also das Lärmschutzwände und ähnliche Nebenmasnahmen trotzdem erforderlich werden können?
Gerade bei Nebenbahnen wo nur SPNV fährt sind diese doch recht entberlich aber da es entsprechendes Regelwerk gibt müssen sie errichtet werden.

Richtig spannend wird es dann zum Beispiel wenn man eine Fahrdrahtlücke zwischen zwei normal planfestgestellten Ausbauabschnitten provisorisch schliessen will während das PF-Verfahren für diese Lücke noch läuft.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:13:12:58:36.

Kritik kommt von.. ZDH, BDI, NKR, BUND, DIHK

geschrieben von: Henrik

Datum: 13.08.20 13:15

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte die Straffung von gerichtlichen Verfahren. Er mahnte aber, auch die Planungs- und Umsetzungskompetenz in den zuständigen Ämtern zu stärken.

BDI enttäuscht

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußerte sich dagegen enttäuscht: Die Große Koalition bleibe "weit" hinter ihren eigenen Ankündigungen zurück. Der Kabinettsbeschluss lasse zentrale Forderungen der Wirtschaft links liegen, zum Beispiel ein konsequenteres Vorgehen gegen missbräuchliche Klageführungen und jahrelange Gerichtsverfahren.

"Es hilft nicht, Milliarden bereitzustellen, wenn die Mittel nicht verbaut werden können. Jede verschleppte Brückensanierung, jede marode Schleuse und jede verzögerte Schienenstrecke schaden dem Industriestandort und damit dem Wohlstand Deutschlands", erklärte der BDI.

[www.spiegel.de]

[www.zdh.de]

[bdi.eu]
[twitter.com]

--

Kritik vom Normenkontrollrat

In das Eigenlob der Regierung stimmen nicht alle Beobachter ein. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine Angaben enthält, welche zeitlichen Verkürzungen durch die Maßnahmen im Einzelnen und insgesamt erwartet werden. „Es ist aus dem Gesetzentwurf und den begleitenden Erläuterungen nicht erkennbar, inwieweit von den vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich ein signifikanter Verkürzungs- und Beschleunigungseffekt zu erwarten ist“, sagte der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Johannes Ludewig, am Mittwoch. „Daher bleibt offen, ob und wie die Vorgabe des Koalitionsausschusses erreicht wird."

Erforderlich seien eine Analyse bisheriger Planungs- und Genehmigungszeiten sowie die realistische Einschätzung der Wirkungen der zusätzlichen Maßnahmen. „Dies ist deswegen – wie der Koalitionsbeschluss vom 8. März hervorhebt – von erheblicher Bedeutung, weil Umsetzung und Wirksamkeit des gesamten investiven Teils des Corona-Milliarden-Programms davon abhängen, ob die maßgeblichen Planungs- und Genehmigungsverfahren eine zügige Verwirklichung tatsächlich zulassen“, betont der Normenkontrollrat.

BUND sieht Aktionismus

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) wirft der Politik derweil Aktionismus vor. Seit fast 30 Jahren würden Beteiligungsrechte der Umweltverbände und der Rechtsschutz bei Infrastrukturprojekten eingeschränkt, ohne jemals die tatsächlichen Ursachen der langen Planungs- und Genehmigungsverfahren untersucht zu haben, kritisieren die Umweltschützer in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

„Die aktuelle große Koalition hat sich die Umweltverbände als Sündenböcke für die langen Planungszeiten auserkoren, um ihre Eigenverantwortung auszublenden.“ Statt den Konflikt mit den Umweltorganisationen zu suchen, sollten die Investitionen priorisiert werden. Mehr als 1000 im Bundesverkehrswegeplan festgesetzte Fernstraßenprojekte bis 2030 sprächen nicht dafür, dass es eine solche Priorisierung bislang gebe.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetz, die Digitalisierung stärker zu nutzen. Nach dem Gesetzentwurf soll bislang nur das Raumordnungsverfahren digital möglich sein. „Besser wäre es, die Unterlagen aller Verfahren digital durchzuführen und auszutauschen“, meint der DIHK.

[www.faz.net]


[www.normenkontrollrat.bund.de]
Dieselparadies schrieb:
Ich habe da auch noch ein wenig Klärungsbedarf:

Angenommen es ist eine Bahnstrecke "kurzfristig"(das heist etwa 2-3 Jahre Vorlauf) zu elektrifizieren.
Die klassische Planfestellung soll nun entfallen und das EBA muss die Baupläne nur noch im Bezug auf die Einhaltung der technischen Richtlinien überprüfen.
Das heist also das Lärmschutzwände und ähnliche Nebenmasnahmen trotzdem erforderlich werden können?
Natürlich heißt es das! Es wird ja nicht das technische oder gesetzliche Regelwerk (z. B. die BImschV beim Thema Lärmschutzwände) geändert, nach dem geplant werden muss - sondern nur das Verfahren, nach dem diese Planung genehmigt wird.
Kann also im Extremfall auch heissen, dass beim Nichtbau von Lärmschutzwänden nicht mehr mit dem Planfeststellungsbeschluss, sondern mit dem Gerichtsurteil zu den eingereichten Anwohnerklagen Rechtssicherheit besteht...

Ähnliches kann man ja bei einzelnen Aspekten heute schon im Vergleich Planfeststellung / Plangenehmigung erleben...

Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Bestandswegen

geschrieben von: Black Eyed

Datum: 13.08.20 14:34

RBD-S schrieb:Zitat:
Die immer mehr ausufernde UVP bleiben. Es sollte mich wundern, wenn ein Verkehrsprojekt, mit Ausnahme der Elektrifizierungen, beschleunugt werden sollte.
Bleiben wir doch realistisch: Größte Verzögerungen gab/gibt es eher über Klagen von Bürgern und solche vertraglichen Dinge, wie das Eisenbahnkreuzungsgesetz...
Immer nur auf dem Umweltrecht rumzuhacken (und den Umweltschützern gleich mit), finde ich leider zu einfach. In den meisten Fällen habe ich diese eher als konstruktiv gesehen (Gutachter und "Umweltschützer"), BI in Gefolgschaft populistischer Politiker aber viel deutlicher destruktiver.

Dabei gilt aber auch: Je präziser begutachtet wurde, desto gerichtsfester sind diese Bestandteile und dagegen wird eben gerne geklagt, auch von der BI-Seite her, im Zweifel auch durch einen eigenen Gegengutachter bemüßigt.


RBD-S schrieb:
Zitat:
Aber die Verpargelung wird rapide steigen.
Das wiederum sehe ich so leider nicht...

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Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Bestandswegen

geschrieben von: Cernow

Datum: 13.08.20 14:56

Hi,

"Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten."

Ein schwarzer Tag für die Demokratie und eine Selbst-Ermächtigung der Exekutive. Wäre nur zu hoffen dass der Bundestag auf Zack ist und diesen Anschlag auf den Rechtsstaat nicht durchwinkt. Zur Not muss das Bundesverfassungsgericht den Unfug stoppen.

"Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei."
(Johannes Meyer, Nachhaltige Kommunalpolitik ist möglich, S. 65)

Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Bestandswegen

geschrieben von: Manu Chao

Datum: 13.08.20 15:04

Cernow schrieb:
"Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei."
Gibt es irgendwelche Umfragen die belegen dass die Gegnerschaft zu spezifischen Infrastrukturausbauten eine der Hauptgründe für diese Entfremdung ist? Thesen zu postulieren ist eine Sache, diese Thesen mit Daten zu belegen ist eine andere.

Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Bestandswegen

geschrieben von: Pio

Datum: 13.08.20 16:25

Den Zusammenhang zwischen Elektrifizierung und Lärmschutzforderung ist für mich nicht nachvollziehbar. Laute und Rußverbreitende Lokomotiven per Lärmschutzklage länger erhalten, damit die Umweltfreundlichere und leisere E-Lok/ ET dort nicht fahren kann ??? Das Projekt so weit verteuern, das es nich stattfindet, weil das NKV es nicht zulässt? Oder nur wieder das "aber nicht vor meiner Tür, macht das woanders"?
Schauen wir mal was sich zwischen DN und DG tut. Mit der Projektierung ist ja das Land schon in Vorleistung gegangen. Da kann das ja ganz fix gehen???
Da können sich die Politiker ja durch Realitätsschaffung ein wenig Glaubwürdigkeit zurückerobern. Mal sehen was schneller geht. Die Elektrifizierung oder der 6 spurige Ausbau der parallelen BAB ?
Warum wird die eigentlich ausgebaut, wenn die Verkehre auf die Bahn verlagert werden sollen? Werden die Mautbeträge zur Nutzung auch an den Ausbaustandard der BAB angepasst, wie es bei der Trassenberechnung der Bahn gemacht wird?

Zwei Trapeze pro Bahnhof statt zwei einfacher Weichenverbindungen !!!




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:13:16:35:15.

Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Bestandswegen

geschrieben von: Black Eyed

Datum: 13.08.20 16:37

Pio schrieb:
Zitat:
Den Zusammenhang zwischen Elektrifizierung und Lärmschutzforderung ist für mich nicht nachvollziehbar. Laute und Rußverbreitende Lokomotiven per Lärmschutzklage länger erhalten, damit die Umweltfreundlichere und leisere E-Lok/ ET dort nicht fahren kann ??
Klingt auf den ersten Blick fehlerhaft, ist aber korrekt so.

Du gehst ganz natürlich davon aus, dass das Betriebsprogramm gleich bleibt - sprich man wechselt nur die Traktion in eine leisere und umweltfreundlichere um.

Die Elektrifizierung muss jedoch, für die Wirtschaftlichkeit, zusätzlichen Nutzen generieren. Daher sind die meisten Strecken verbunden mit:

- Ausweitung des Angebots in Nachtstunden (!) = engere Grenzwerte) und durch mehr Züge (bspw. dichterer Takt)
- Ausweitung des Verkehrs an sich (bspw. Durchleitung lautererer Güterzüge).
...

Das heißt, wenn sich das Verkehrsangebot ändert, gilt schon mal eine andere Fahrzeugzusammensetzung.

Jetzt kommt aber das weitere Problermatische dazu: Mit Veränderung der Bahnanlagen erlischt grundsätzlich der Bestandsschutz. Damit müssen nun Bahnstrecken, die nach früheren Lärmschutzgrenzwerten betrieben werden nun nach aktuellen Vorgaben angepasst werden. Beispielsweise gab es in den 1850ern keinerlei Lärmschutzbestimmungen, aber 2020 gibt es welche.

Ich kann dir hierzu das Beispiel der Frankfurter S5-Verlängerung von Friedrichsdorf nach Usingen nennen. Dort werden durch die elektrischen S-Bahnen statt vieler Dieselzüge (einzelne verbleiben) neu Lärmschutzmaßnahmen wegen der Elektrifizierung nötig. Würde man den Takt mit anderen Dieselfahrzeugen verdichten ohne die Infrastruktur anpassen zu müssen, so wäre dies nicht der Fall.

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Also bleibt die pauschale sinnlose Verschandelung von Bahnanlagen und Umgebung durch Blechwände auch wenn der "Lärm" gar nicht zunimmt 🤬

Frank aus der Prignitz
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Eisenbahn ist für mich Freizeit, nicht Lebensinhalt!

Tillig-Elite und Weinert-MeinGleis haben vorbildorientiert keine Herzstücke - Weisheiten eines Spielbahners
Frank Schönow schrieb:Zitat:
Also bleibt die pauschale sinnlose Verschandelung von Bahnanlagen und Umgebung durch Blechwände auch wenn der "Lärm" gar nicht zunimmt 🤬
Ja, wenn man die bisherigen Lärmschutzgrenzwerte bislang nicht einhalten musste und nicht einhielt schon.

Übrigens führen die Flüsterbremsen u.a. dazu, dass der Bedarf an Lärmschutzwänden bzw. deren Höhe sinkt. Das könnte auch dazu führen, dass es anstatt von Lärmschutzwandsanierungen es auch mal einen Rückbau oder eine Redimensionierung geben könnte.

Bedenke aber bitte: Bei Verkehrsprojekten ist für die NIMBYs das Hauptthema der Lärm... die möchten die Strecken am liebsten im Tunnel geführt haben.

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Re: Laute und Rußverbreitende Lokomotiven

geschrieben von: HPNuller

Datum: 13.08.20 17:35

Pio schrieb:
Den Zusammenhang zwischen Elektrifizierung und Lärmschutzforderung ist für mich nicht nachvollziehbar. Laute und Rußverbreitende Lokomotiven per Lärmschutzklage länger erhalten, damit die Umweltfreundlichere und leisere E-Lok/ ET dort nicht fahren kann ???
Hallo Pio,

selbstverständlich wollen (fast) alle Bundesbürger und Eisenbahnfuzzies laute und rußverbreitende Lokomotiven erhalten - und dass ganz ohne Lärmschutzklage. Wenn so ein fuahendes Ungetüm entlang fährt gehen sofort alle Fenster und Herzen auf, wetten?
DSC_3368.JPG


01 118 am 04.08.2019 bei FNW auf dem Weg nach FBTV

DSC_3369.JPG

Viele Grüße von der Lahn

HPNuller

"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."

PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahnstre

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.08.20 17:45

bauigel schrieb:
bollisee schrieb:
Georgi schrieb:
So eben bei Phönix! Pressekonferenz Regierung. Für die Elektrisierung von vorhandenen Eisenbahntrassen ist kein Planfeststellungsverfahren mehr von nöten.
Ob das was nützt?
Ja klar nützt das was - "kundenfreundliches Bauen" hat sich dann für diese Arbeiten weitestgehend erledigt...

Keine Planfeststellung heißt ja unter anderem:
1. Weniger Regelungen zur bauzeitlichen Inanspruchnahmen von angrenzenden Grundstücken. Bei Differenzen zwischen der Erwartungshaltung von Grundstückseigentümern und den Vorstellungen von Finanzierungsgebern (insbesondere bei BVWP und GVGF-Projekten) gibt es dann niemanden, der eine abschließende Entscheidung zur Notwendigkeit und Entschädigung trifft. Der Bauherr darf nicht im Namen des Finanzierenden die Forderung des Eigentümers akzeptieren. Der Finanzierende müsste es aber tun, wenn sie in dieser Höhe notwendig sind - wenn er das nicht tut, hat der Bauherr aufgrund seiner Rechtsform als privatrechtliche Gesellschaft das Problem, wie er nicht notwendige volkswirtschaftlich nicht sinnvolle Kosten als betriebswirtschaftlich in einer Höhe übernehmen, die betriebswirtschaftlich vertretbar ist - was aber schwierig zu unterstellen ist, wenn sie schon volkwirtschaftlich nicht sinnvoll sind (ansonsten müsste sie ja der Finanzierungsgeber anerkennen) und um die Zustimmung des Eigentümers zu ersetzen (analog zur dauerhaften Enteignung), braucht es einen Planfeststellungsbeschluss als rechtliche Grundlage.
Im Endeffekt müssen noch mehr vom gesperrten Gleis aus durchgeführt werden.

2. Keine Regelung zur Zulässigkeit und Erfordernis von Nachtarbeiten in betriebsschwachen Zeiten. Dann sind Lärmgrenzwerte einzuhalten, aber Ersatzmaßnahmen (wie z. B. "Ersatzwohnraum" d. h. Hotelübernachtung für Anwohner) sind bei BVWP- oder GVFG-Maßnahmen nur finanzierungsfähig, wenn sie - um es mal einfach zu formulieren - als "behördliche Auflage angeordnet" sind.
Also mehr Arbeiten tagsüber.

In Kombination von beidem "darf" dann sehr viel tagsüber vom gesperrten Gleis aus gearbeitet werden - natürlich nur, wenn dabei die Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten im Gleisbereich eingehalten sind, also im Nachbargleis nicht zu oft - und vor allem nicht zu schnell - an der Baustelle vorbeigefahren wird...
Das sehe ich nicht als wirkliches Problem an. Vorübergehende Inanspruchnahme muss dann eben auf Pachtbasis geschehen und es wird Pacht statt Entschädigung gezahlt. Eine Enteignung sehe ich auch als möglich an.

Auch ein Planfestellungsbeschluss hebelt die TABaulärm nicht aus. Es ist auch im Interesse aller unnötige Nachtarbeit zu vermeiden.

Unterm Strich muss man es pragmatisch sehen. Wenn es schneller geht, bringt es was

Re: Laute und Rußverbreitende Lokomotiven

geschrieben von: Pio

Datum: 13.08.20 18:00

Na die von dir gezeigten Loks sind ja nicht wirklich oft vorhanden und auch nich wirklich laut. Die Synthese aus Stahl, Wasser und Feuer wird ja allseitig geliebt. Aber man sollte bei einer Elektrifizierung nicht von den z.Z. gefahrenen p/km oder t/km und den evtl. in 5,10 oder 20 Jahren zu erwartenden Transportverhältnissen aus gehen, sondern von den Transportleistungen welche mal auf diesen Strecken gewöhnlicher Standard waren. Und da dürften die meisten im Osten zu elektrifizierenden Strecken selbst in den kühnsten Träumen nie wieder hinkommen. Und da waren auch schon mal Schranken bis zu 18 h am Tag zu, ohne das nennenswerte Staus entstanden. Denn das Staupotential rollte auf der Schiene und nicht auf der Strasse. Und auch im Westen waren die Strecken welche evtl. zur Elektrifizierung anstehen, wesentlich besser belegt als heute. Das Gejammer um den Krach ist auch entscheidend auf die verfehlte Verkehrspolitik der letzten 50 Jahre zurückzuführen. Man hat sich halt an die zeitweilige Ruhe gewöhnt. In Berlin war das Klagen der Klientel, welche sich an durch das heutige Datum lange eingeschränkten beruhigten Verkehrswegen, niedergelassen haben, sehr groß. Keiner hat damit gerechnet das dort jemals wieder ein Auto/LKW/Bus/Zug entlangfahren wird. Alle hatten sich an diesen Status gewöhnt. Und nun kommen diese Verkehrswege wieder zu ihrer Bestimmung!

Zwei Trapeze pro Bahnhof statt zwei einfacher Weichenverbindungen !!!
Frank Schönow schrieb:
Also bleibt die pauschale sinnlose Verschandelung von Bahnanlagen und Umgebung durch Blechwände auch wenn der "Lärm" gar nicht zunimmt 🤬
sinnlos?
das meinst Du nicht ernst.

die neuen Bahnstationen entlang der neuen FBQ-Hinterlandanbindung werden keine Blechwände erhalten.
ThomasR schrieb:
Unterm Strich muss man es pragmatisch sehen. Wenn es schneller geht, bringt es was
..und das werden wir dann halt sehen,
eine Evaluierung ist ja vorgesehen:

[www.drehscheibe-online.de]
[www.bundesregierung.de]
Entwurf für ein Investitions-Beschleunigungsgesetz + Stellungnahme

Das BMVI hat uns am 3.8.2020 einen Entwurf für ein Investitions-Beschleunigungsgesetz zugesandt mit der Bitte, bis zum 6.8.2020 Stellung zu nehmen. Wir haben uns trotz der restriktiven Äüßerungsfristen für eine Kommentierung entschieden, die sich hier findet:

Stellungnahme der UVP-Gesellschaft zum Investitionserleichterungsgesetz vom 6.8.2020

Der Gesetzentwurf der Budesregierung kann hier heruntergeladen werden:

Investitionserleichterungsgesetz

[www.uvp.de]
Henrik schrieb:
Frank Schönow schrieb:
Also bleibt die pauschale sinnlose Verschandelung von Bahnanlagen und Umgebung durch Blechwände auch wenn der "Lärm" gar nicht zunimmt 🤬
sinnlos?
das meinst Du nicht ernst.

die neuen Bahnstationen entlang der neuen FBQ-Hinterlandanbindung werden keine Blechwände erhalten.
Schau dir das Karower Kreuz im Norden von Berlin an, perverser geht es kaum noch!

Frank aus der Prignitz
____________________________________________________

Eisenbahn ist für mich Freizeit, nicht Lebensinhalt!

Tillig-Elite und Weinert-MeinGleis haben vorbildorientiert keine Herzstücke - Weisheiten eines Spielbahners
ThomasR schrieb:
Zitat:
Das sehe ich nicht als wirkliches Problem an. Vorübergehende Inanspruchnahme muss dann eben auf Pachtbasis geschehen und es wird Pacht statt Entschädigung gezahlt. Eine Enteignung sehe ich auch als möglich an.
Das Problem ist nicht, was bezahlt wird, sondern wieviel (und von wem)

Aus der Planungspraxis: Bei Bahnbaustellen brauche ich in der Regel:
- einen bahnparallelen Streifen (Größenordnung 5 bis 10 Meter)
- ab und an ein ganzes Grundstück, auf dem Maschinen abgestellt und Aushub, Neuschotter und ähliches gelagert werden kann
- eine Lkw-befahrbare Verbindung zwischen beidem.

Bei GVFG darf diese Fläche genau so groß sein, wie es als notwendig anerkannt wird. Und genau für diese Fläche darf das Projekt Pacht bezahlen - und ggf. noch für das Einmessen und Abstecken. Oft genug will der Eigentümer aber einen anderen Flächenzuschnitt (z. B. weil schlecht nutzbare Zwickel entstehen) oder manchmal sogar das ganze Grundstück verpachten. Das sind schon jetzt teilweise monatelange Diskussionen zwischen Planer, Bauherr, Grundstückseigentümer und EBA Sb4 oder Land, bis mein Zeichner weiß, welche Fläche er in der Genehmigungsplanung einzeichnen soll.
. Bei einem planfestgestellten Grunderwerbsplan (der enthält auch die vorübergehende Inanspruchnahme) gibt es einen klaren Letztendscheid - entweder eine Seite bekommt recht oder es gibt einen (guten oder schlechten) Kompromiss

ThomasR schrieb:
Auch ein Planfestellungsbeschluss hebelt die TABaulärm nicht aus. Es ist auch im Interesse aller unnötige Nachtarbeit zu vermeiden.
Genau den Begriff "unnötig" muss man aber im jeweiligen Fall konkretisieren - das sehen die Anwohner fast immer deutlich anders als die Aufgabenträger und die EVUs - und derjenige, der die Kosten für die Schutzmaßnahmen (mobile Lärmschutzwand, Ersatzwohnraum, ...) freigeben muss hat meistens nochmal eine andere Meinung...
Zumal "unnötige" Nachtarbeit (oder Wochenendarbeit) auch gewerbeaufsichtsrechtlich spannend werden kann - das ist zwar kein generelles Thema, aber wenn jemand etwas sucht, um der Firma oder der Baustelle ans Bein zu pinkeln...

Ich kann beim besten Willen nicht sagen, dass ich immer glücklich bin über das, was der eine oder andere Volljurist der Mittelbehörden in seine Planfeststellungsbeschlüsse reinschreibt, aber man kann sich irgendwie daran festhalten -
auch wenn es länger dauert hat man doch Rechts- und auch keine ganz schlechte Planungssicherheit.

Das ist so ähnlich wie der Schiedsrichter beim Fußball: die Entscheidung mag nicht unbedingt gut sein, aber als Tatsachenentscheidung gilt sie für alle Beteiligten und damit geht es weiter. Und jetzt spielen wir manche Spiele ohne Schiedsrichter. Das wird manchmal funktionieren und manchmal nicht, je nachdem, wer auf dem Platz steht.
"Gerade die Kartenwerke mit der räumlichen Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens sind
für die Beurteilung der eigenen Betroffenheit essentiell notwendig und an normalen Endgeräten
mit Bildschirmdiagonalen von <21 Zoll kaum erfassbar. Auch größere Bildschirme können solche
Karten nicht adäquat anzeigen."

Mit Verlaub, aber solche Technik Verweigerer sind doch nicht ernst zu nehmen. Im 21. sollte jeder in der Lage sein, mit einem PDF Viewer zu rein und raus zu zoomen. Gerade durch die Fähigkeit zu zoomen sind digitale Karten Papierkarten in der Regel weit überlegen.
Iarn schrieb:
Mit Verlaub, aber solche Technik Verweigerer sind doch nicht ernst zu nehmen. Im 21. sollte jeder in der Lage sein, mit einem PDF Viewer zu rein und raus zu zoomen. Gerade durch die Fähigkeit zu zoomen sind digitale Karten Papierkarten in der Regel weit überlegen.
Warte mal ab bis die Boomer feststellen, dass man keine PDFs benutzen muss, sondern die Karten interaktiv gestaltet werden können, sodass man verschiedene Informationsebenen an und ausschalten kann.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:14:18:48:30.
Iarn schrieb:
"Gerade die Kartenwerke mit der räumlichen Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens sind
für die Beurteilung der eigenen Betroffenheit essentiell notwendig und an normalen Endgeräten
mit Bildschirmdiagonalen von <21 Zoll kaum erfassbar. Auch größere Bildschirme können solche
Karten nicht adäquat anzeigen."

Mit Verlaub, aber solche Technik Verweigerer sind doch nicht ernst zu nehmen. Im 21. sollte jeder in der Lage sein, mit einem PDF Viewer zu rein und raus zu zoomen. Gerade durch die Fähigkeit zu zoomen sind digitale Karten Papierkarten in der Regel weit überlegen.
Mit einem PDF der Größe 50 MB mit einer wirklich guten Karte haben viele Geräte Probleme bzw. Zoomen dauert ewig. Die Lösung ist da sicher eine Gis-Anwendung.
bauigel schrieb:
Traumflug schrieb:
Kunde zitierte:
o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
Du kannst schon immrt die Bahnsteignutzlänge ohne Planfeststellung betrieblich (und damit wirksam) einkürzen, ohne baulich etwas zu ändern ;-)
Darum geht's ja nicht. Es geht um die bauliche Einkürzung, die man immer wieder bei Modernisierungen sieht.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Bestandswegen

geschrieben von: Traumflug

Datum: 15.08.20 01:52

Manu Chao schrieb:
Cernow schrieb:
"Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei."
Gibt es irgendwelche Umfragen die belegen dass die Gegnerschaft zu spezifischen Infrastrukturausbauten eine der Hauptgründe für diese Entfremdung ist?
Es geht nicht um spezifische Baumassnahmen. Sondern darum, dass sich Politik und Verwaltung immer mehr von der Bevölkerung abkoppeln. Jetzt eben dadurch, dass man Klagen, also eines der wenigen Mitspracherechte der Bürger, teilweise nicht mehr zulässt und im restlichen Teil einfach ignoriert.

Die richtige Vorgehensweise wäre natürlich, die Demokratie in die Gänge zu bekommen und die Mitsprache der Bürger zu steigern, anstatt sie zu schmälern. Das weiss jeder Soziologe. Aber natürlich nicht Politiker, die nur in Euro und Beton denken können.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
bauigel schrieb:
ThomasR schrieb:
Zitat:
Das sehe ich nicht als wirkliches Problem an. Vorübergehende Inanspruchnahme muss dann eben auf Pachtbasis geschehen und es wird Pacht statt Entschädigung gezahlt. Eine Enteignung sehe ich auch als möglich an.
Das Problem ist nicht, was bezahlt wird, sondern wieviel (und von wem)
[...]
Bei GVFG darf diese Fläche genau so groß sein, wie es als notwendig anerkannt wird. Und genau für diese Fläche darf das Projekt Pacht bezahlen - und ggf. noch für das Einmessen und Abstecken. Oft genug will der Eigentümer aber einen anderen Flächenzuschnitt (z. B. weil schlecht nutzbare Zwickel entstehen) oder manchmal sogar das ganze Grundstück verpachten. Das sind schon jetzt teilweise monatelange Diskussionen [...]
Selbst schuld. Da investiert man viele Millionen ins Bauprojekt und dann ist man zu geizig für ein paar tausend Euro Pacht. Noch ein Grund für die Entfremdung zwischen Politik/Verwaltung und der Bevölkerung. Für die Planungen ist kein Geld zu viel; geht es an die Bürger, wird um jeden Cent geknausert.

Wenn die Bahn-Planer um die Ecke kommen muss sich der Grundstückseigner freuen, dass er für ein oder zwei Jahre pauschal eine überdurchschnittlich hohe Pacht und danach eine frisch eingesähte Wiese bekommt. Dann klappt das auch. Projektkostensteigerung durch Pacht +2%, Projektkostenreduzierung durch geringeren Verwaltungsaufwand und kürzere Bauzeit: 5%.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
103612 schrieb:
PotsdamerEiche schrieb:
Sehr sehr guter Schritt!!

Gibt es schon ne Reaktion von den Grünen? :-)
Die müssten doch eigentlich auch happy sein.
Vergiftetet Frage ....;)
Die ironische Frage ist insofern berechtigt, da Grüne dafür bekannt sind immer ein Haar in der Suppe zu finden und populistisch gerade das nachbeten was vor Ort gewünscht wird, siehe Brennernordzulauf.

Re: Kein Planfeststellungsverfahren bei Bestandswegen

geschrieben von: Pio

Datum: 15.08.20 09:21

Demokratie ist das respektieren von Mehrheitsentscheidungen und nicht das beachten von Partikularinteressen.
Also auf die Bahnprojekte umgemünzt, das beachten des Gesamtvolkswirtschaftlichen Nutzefektes, vor den Interssen der Lokalvertreter.
Und hier können wir auch noch darüber streiten, ob es Länderspezifisch oder Europaweit betrachtet wird.

Zwei Trapeze pro Bahnhof statt zwei einfacher Weichenverbindungen !!!
Traumflug schrieb:
Projektkostensteigerung durch Pacht +2%, Projektkostenreduzierung durch geringeren Verwaltungsaufwand und kürzere Bauzeit: 5%.

Kleine Korrektur:
Ob das zwei Prozent sind bzw. wären, ist nicht selten unerheblich - da geht es nicht ums Geld, da geht es ums Prinzip. Da wird bei der Verwendungsprüfung von einem 11,3 Millionen-Projekt durchaus auch mal die Herstellung von 5 Meter Schotterweg angemahnt. Mit Anhörungsbogen und Bußgeldandrohung...

Die eingesparte Bauzeit ist ziemlich exakt 0%. Ohne diese Klärung wird nicht gebaut - die Zahl der Projekte mit Teil-Planfeststellungsabschnitten, bei denen es auch noch zu kostenwirksamen Verzögerungen zwischen diesen Abschnitte kommen kann, ist bundesweit praktisch vernachlässigbar - auch wenn eines davon ein "Lieblingsprojekt" von dir ist ;-)
Die nachvollziehbar eingesparten Planungskosten liegen knapp über 0. Das HOAI-Honorar für den Planer ist in dieser Hinsicht eher als aufwandsunabhängige Pauschale zu sehen, und die Pachthöhe geht nicht in die anerkannten Kosten zur Honorarermittlung ein. Die Projektleitung des Bauherrn sind SoDa-Kosten (die sind SOwieso DA, egal was die in der Zeit macht - die könnte für die Zeit auch eine andere Beschäftigung finden...). Der Eigenaufwand des Finanzierungsgebers für diese Abstimmungen fällt dort an und wird in der Regel nicht an das Projekt weitergereicht - und der Verwaltungskostenbescheid der Prüfungsbehörde für die "Baufreigabe in finanzieller Hinsicht" ist abhängig vom Projektumfang (100 bis 120€/Stunde Arbeitszeit) - und meist fünfstellig. Einzelpositionen wie die Anerkennung der Pachtkosten sind da nicht nachzuvollziehen und sind im Verhältnis zu den Projektkosten deutlich weniger als die von dir genannten 5%.
Traumflug schrieb:
bauigel schrieb:
Traumflug schrieb:
Kunde zitierte:
o der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
Du kannst schon immrt die Bahnsteignutzlänge ohne Planfeststellung betrieblich (und damit wirksam) einkürzen, ohne baulich etwas zu ändern ;-)
Darum geht's ja nicht. Es geht um die bauliche Einkürzung, die man immer wieder bei Modernisierungen sieht.
Da wird nichts rückgebaut, was nicht - spätestens zum Beginn des Genehmigungsverfahres - betrieblich eingekürzt wurde...
Node schrieb:
Die Lösung ist da sicher eine Gis-Anwendung.

Aus technischer Sicht gebe ich dir da Recht. In Punkto Handhabung habe ich da meine Zweifel. Das fängt an bei Otto Müller, der dann nachher trotzdem klagt, weil ihm keiner gesagt hat, welche Layer er hätte einschalten müssen, um zu sehen, was neben seinem Grundstück alles passiert - und hört dort auf, wo bei den Trägern öffentlicher Belange auf die heutige Frage "in Papier oder digital auf DVD?" die Antwort "Papier!" kommt. Ironischerweise sind das nicht die "klassischen Ämter" (die nehmen in der Regel DVD), sondern die privatrechtlichen Unternehmen wie Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen. Wie mir mal ein Mitarbeiter bei einem der großen 7 Energieversorger erklärt hat, liegt das bei ihnen daran, dass der Chef (stv. Niederlassungsleiter) die Antworten und die Bearbeitungsreihenfolge durch einzelne Fachgruppen vorgibt und die Mitarbeiter nur noch die Begründung schreiben müssen. Da arbeitet man lieber mit Post-Its und gekritzelten Anmerkungen auf dem Papierexemplar als mit einer - schon aus Dokumentationsgründen - schreibgeschützten DVD (auf der man keine Anmerkungen speichern kann) oder mit aufs Netzwerk gezogenen Dateien, auf die jeder gleichzeitig zugreifen kann...