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60 Fahrkartenautomatenaufbrüche: Bundespolizei nimmt Tatverdächtigen fest

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 30.07.20 17:48

München/Kaiserslautern/Mannheim - Die Bundespolizei hat am Samstag (25. Juli) im Raum Mannheim einen mutmaßlichen Seriendieb festgenommen. Die Ermittler werfen dem 39-jährigen Ungarn vor, seit mindestens Ende 2017 bundesweit über 60 Fahrkartenautomaten aufgebrochen zu haben. Dabei habe er rund 173.000 Euro gestohlen sowie einen Sachschaden von über 213.000 Euro verursacht.
Im Raum Kaiserslautern begann Ende 2017 eine Serie von Fahrkartenautomatenaufbrüchen, die sich bald bundesweit ausdehnte. Die Ermittlungen der Bundespolizei gestalteten sich aufgrund der professionellen Vorgehensweise des Diebes als schwierig. Die im gesamten Bundesgebiet verteilten Tatorte waren wenig frequentierte Bahnhöfe und Haltepunkte.
Der ungarische Staatsangehörige geriet nach intensiver und akribischer Arbeit der Ermittler ins Visier der Bundespolizei. Die Staatsanwaltschaft Augsburg erwirkte daraufhin einen Haftbefehl gegen den Mann.
[www.presseportal.de]
Na was da wohl für ein Urteil bei rumkommt, wenn ihm die meisten Taten nachgewiesen werden können.

Gruß, Olaf

(,“)
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Hallo!

Das gibt schon einige Jahre. Anzahl der Straftaten, Summe der Beute und der hohe Sachschaden dürften schon für mindestens 3 Jahre (+ x) reichen. Zivilrechtliche Ansprüche noch nicht mal eingerechnet.

Kai-Uwe, der "Cottbuser"

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser
Das ihr mit sowas zufrieden seid?

Diese Täter bilden sich dann noch auf Steuerzahlerskosten weiter und klagen dann, wie schon mehrfach geschehen, gegen Staat und Gesetz. Die soll man mal schön zur Wiedergutmachung verurteilen. Dann liegt es bei ihnen ob sie nächtens durch vergitterte Fenster schauen müssen, oder ob man ihnen bei erkennbarem gutem Willen auch diese noch ersparen kann.

Mit Gruß von
Unterwegs
BOS

Wenn die GUTEN nichts tun - gehört die Welt den BÖSEN

Wer will, findet Wege. Wer nicht will, sucht Gründe.

Alibizugpaar schrieb:
Na was da wohl für ein Urteil bei rumkommt, wenn ihm die meisten Taten nachgewiesen werden können.
Hallo,

da wird rumkommen "Leben verpfuscht".

Das Urteil wird vermutlich irgendwo zwischen drei und sieben Jahren lauten. Falls er Ersttäter ist, kann er bei guter Führung nach 2/3 der Zeit entlassen werden. Doch die gute Führung muss er auch erst einmal an den Tag legen. Wer solche Serien hinlegt, macht das nicht, weil er Bock auf Abenteuer hat, dieses nach der Gerichtsverhandlung bereut und möglichst schnell resozialisiert werden möchte. Da steckt ein ernsthaftes Problem mit "meins und deins" dahinter bzw. sich an Regeln zu halten. Daher ist eher nicht davon auszugehen, dass er das im Knast tun wird -> mehr Ärger -> längere Strafe.

In dem Strafverfahren wird er direkt als Auflage bekommen, den entstandenen Schaden von etwa 400.000 € (direkter Schaden durch gestohlenes Geld und Sachschaden an den Automaten) zu erstatten. Hinzu kommen die Gerichtskosten, die auch mehrere 10.000 € betragen können - das Ganze verzinst sich und da er im Gefängnis kaum die Möglichkeit hat, davon etwas abzutragen, wird das schnell mehr werden (bei 7% Zinsen und 4 Jahren werden da schon 525.000 € draus). Die Bahn kann sicherlich noch begründen, dass wegen der kaputten Automaten weniger Fahrscheine verkauft wurden, auch die wird er bezahlen müssen.

Mit anderen Worten: selbst wenn er sich gut führt, im Gefängnis eine Ausbildung macht und sich eindringlich mit der Funktion einer Gesellschaft befasst, wird er das Gefängnis mit grob 600.000 € Schulden verlassen. Die sind übrigens nicht durch eine Privatinolvenz abgedeckt, sondern der Staat wird ihm sehr regelmäßig in Forme eines Gerichtsvollziehers auf den Zeiger gehen.
Ich weiß nicht, ob er als EU-Bürger nach Ungarn ausgewiesen werden kann und ob ein Einreiseverbot nach Deutschland verhängt werden kann. Bei Nicht-EU-Bürgern passiert die Ausweisung und Abschiebung oft direkt nach der Entlassung aus der Haft. Ich bin mir allerdings sicher, dass die ungarische Regierung (die ziemlich strikt in Sachen Law & Order ist) ihre Möglichkeiten nutzen wird, der BRD auf dem Amtsweg zu helfen, durch einen Titel gedeckte Schulden einzutreiben. Und ich möchte mich nicht mit ungarischen Gerichtsvollziehern anlegen.

Letztlich bedeutet es, dass dieser Mensch für 173.000 €, die er auch erst einmal unauffällig los werden musste, vermutlich sehr sehr teuer bezahlt.


Wichtiger ist aber die Frage: Wird er es wieder tun?

Neben dem Problem der Sozialisierung (also der Fähigkeit, "meins und deins" zu unterscheiden und zu wissen, dass man nicht einfach aus "deins" "meins" machen darf, selbst wenns einfach ist) kommt hier das Problem des (über)leben könnens dazu. Als Ex-Knacki bekommt er in der Regel ALG II, eine leere Wohnung, wenn er Glück hat mit Einbauküche und Münzwama im Keller. Dann sollte er theoretisch im Gefängnis Geld mit Arbeit verdient haben, praktisch ist das aber völlig verbraucht, also bekommt er "vom Amt" 150 €, um sich ein Leben einzurichten. Die sind für ne Matratze, Bettdecke und Bettbezug ausgegeben. Von den 420 €, die er über die Miete hinaus bekommt, muss er sich ein Leben einrichten.

Spätestens nach drei Monaten wird der Gerichtsvollzieher anklopfen und höflich fragen, was er denn zahlen will. Ich weiß nicht, wie weit der Staat gehen darf, kenne aber Situationen, bei denen Hartz IV-Empfängern Raten von 150 € im Monat zugemutet werden. Da sind dann statt 420 € auf einmal nur noch 280 € übrig. 80 € Fixkosten für Strom, Telefon und Fernsehen hat man schnell an der Backe, bleiben 50 € für Lebenshaltung, also Haushaltsführung, Essen und Kleidung. Wer mal versucht hat, für 30 € pro Woche zu essen, weiß, dass es geht. Wer ein Jahr lang für 30 € pro Woche essen musste, weiß, wann wo welche Sonderangebote gelten und dass man für 20 kg billige Kartoffeln schon mal 5 km hin und zurück zu Fuß gehen kann.
Wer in so einer Situation dann Probleme mit dem "Meins & Deins" hat und einen Bedarf an teuren Dingen wie Zigaretten oder Schnaps decken muss, der ist kurz davor, lange Finger zu machen.

Damit wäre aber der Gesellschaft ein Bärendienst erwiesen. Für die Gesellschaft ist am besten, wenn der Ex-Straftäter nichts mehr verbotenes macht und in der Einbahnstraße nicht mal rückwärts buchstabiert. Also muss sie ihm die Möglichkeit an die Hand geben, a) sich im Leben außerhalb des Knastes zurecht zu finden, b) ein Leben zu führen, bei dem man nicht für jede Mahlzeit rechnen muss, c) die Perspektive zu haben, in angemessener Zeit seine Schulden zurück gezahlt zu haben und d) zu spüren, dass es sich lohnt, ein ehrliches Mitglied der Gesellschaft zu sein. Sinnvollerweise helfen hier Gerichtsvollzieher und Bewährungshelfer...

Aber bisher: Er steht vor Gericht, so lange er nicht verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung, daher ist das Ganze nur eine abstrakte Überlegung zu einem hypothetischen Straftäter.


Apropos hypothetisch:

Aus Teilen des Forums und der Gesellschaft wird immer mal wieder die Forderung laut "Dann muss er das hart abarbeiten".

Wie soll das laufen? Packe ich ihn in eine Art Strafbrigade, die schwere, sinnlose Arbeiten macht, wie früher bei den Chaingangs? Wozu? Solche Arbeiten kann eine Maschine besser erledigen, dazu kommt, dass er schnell lernt "Der Gesellschaft bin ich egal", woraus schnell ein "Die Gesellschaft ist mir egal" wird, was dann meist schnell zu neuen, schwereren Straftaten führt, schließlich hat er nichts mehr zu verlieren.


Strafgefangene sollen Arbeiten erledigen und tun das in der Regel auch. Es kann sein, dass sie irgendwo als ungelernte Arbeiter arbeiten, es kann sein, dass er einen neuen Job lernt, es kann sein, dass er in der Werkstatt der JVA arbeitet, aber es kann auch sein, dass er außerhalb der JVA seinem gelernten Job nachgeht. Das kann alles mögliche sein, unter bestimmten Umständen kann man sogar Leitungsfunktionen bei Fußballvereinen übernehmen (wenn man qualifiziert ist).
Das ist für die Rehabilitation des Straftäters das beste (nicht das mit dem Fußballverein, das sollte ein Einzelfall bleiben), denn so fasst er am besten Fuß, die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten sinkt, je mehr er zu verlieren hat - und je besser der Job ist, um so mehr kann er die Schulden bedienen. Die verfolgen ihn 30 Jahre.

Schöne Grüße

Tobias

Sorry, wenn ich etwas abgeschweift bin.

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Atemberaubend sachlicher und faktengeladener Beitrag von Tobias M, und ich meine das genau so.

Chuck Norris hat die Gleise der Strecke Hamburg-München in drei Stunden mit einer Handsäge durchtrennt. Der Länge nach.
Tobias M schrieb:
Neben dem Problem der Sozialisierung (also der Fähigkeit, "meins und deins" zu unterscheiden und zu wissen, dass man nicht einfach aus "deins" "meins" machen darf, selbst wenns einfach ist) kommt hier das Problem des (über)leben könnens dazu. Als Ex-Knacki bekommt er in der Regel ALG II, eine leere Wohnung, wenn er Glück hat mit Einbauküche und Münzwama im Keller. Dann sollte er theoretisch im Gefängnis Geld mit Arbeit verdient haben, praktisch ist das aber völlig verbraucht, also bekommt er "vom Amt" 150 €, um sich ein Leben einzurichten. Die sind für ne Matratze, Bettdecke und Bettbezug ausgegeben. Von den 420 €, die er über die Miete hinaus bekommt, muss er sich ein Leben einrichten.

ein teil des geldes, das im gefaengnis verdient wird, landet auf einem sperrkonto und ist fuer den inhaftierten erst nach der entlassung zugreifbar.

das jobcenter zahlt fuer die erstausstattung der wohnung je nach ort und lage des beduerftigen irgendwas um 1100 bis 1200 EUR einmalhilfe, und uebernimmt die kaution in form eines langfristig rueckzahlbaren kredites. das ist extrem wenig, wenn man von null anfange muss, aber wenn man hilfsangebote annimmt, und nicht gerade mitten in einer pandemie entlassen wird, geht das schon recht ordentlich.

Tobias M schrieb:
Spätestens nach drei Monaten wird der Gerichtsvollzieher anklopfen und höflich fragen, was er denn zahlen will. Ich weiß nicht, wie weit der Staat gehen darf, kenne aber Situationen, bei denen Hartz IV-Empfängern Raten von 150 € im Monat zugemutet werden. Da sind dann statt 420 € auf einmal nur noch 280 € übrig. 80 € Fixkosten für Strom, Telefon und Fernsehen hat man schnell an der Backe, bleiben 50 € für Lebenshaltung, also Haushaltsführung, Essen und Kleidung. Wer mal versucht hat, für 30 € pro Woche zu essen, weiß, dass es geht. Wer ein Jahr lang für 30 € pro Woche essen musste, weiß, wann wo welche Sonderangebote gelten und dass man für 20 kg billige Kartoffeln schon mal 5 km hin und zurück zu Fuß gehen kann.
Wer in so einer Situation dann Probleme mit dem "Meins & Deins" hat und einen Bedarf an teuren Dingen wie Zigaretten oder Schnaps decken muss, der ist kurz davor, lange Finger zu machen.

der gerichtsvollzieher wird wenig aufwand in den fall stecken, normalerweise schreibt er nur einen netten brief und fordert zur abgabe der eidesstattlichen versicherung ("Vermögensauskunft") auf. typischerweise liegt der bezieher von ALGII unter der pfaendungsfreigrenze, was du an krediten kennst, sind zahlungen auf ratenkredite des jobcenters, und die werden gleich bei der auszahlung einbehalten.

ob ein straftaeter resozialisiert werden kann, hat leider extrem viel damit zu tun, wo er inhaftiert wird, und ob er viel glueck bei der nachbetreuung hat. es wird scheitern, wenn er in einer grosstadt landet, wo die karitativen organisationen ueberlastet sind, und der bewaehrungshelfer unzulaessigerweise hunderte von "faellen" betreut. in einer kleinstadt und mit etwas glueck stehen die chancen relativ gut, dass eine (re)integration ins arbeitsleben moeglich wird, und damit langfristig auch die zumindest teilweise rueckzahlung von schadensersatzforderungen.
Alles schoen und gut, und die Ausfuehrungen insbesondere zur Grundsicherung sind ja grundsaetzlich und allgemein gar nicht verkehrt.

Passt konkret nur jetzt halt nicht so, weil der Mann Ungar ist, in Ungarn wohnt und sich in Deutschland nur immer mal wieder, ahem, touristisch betaetigt hat. Da wird es wohl eher nichts mit legalem Aufenthalt in Deutschland, schon gar nicht inklusive Sozialleistungen.
Oberdeichgraf schrieb:
[...] bundesweit über 60 Fahrkartenautomaten aufgebrochen zu haben. Dabei habe er rund 173.000 Euro [...]
Das sind ja fast 3000 EUR pro Automat, allesamt an "wenig frequentierten" Bahnhöfen. Da wird so ein Pampa-Automat längere Zeit brauchen, um das einzunehmen, selbst wenn man die Bestückung mit Wechselgeld abzieht.
Vielleicht sollten die Betreiber häufiger die Automaten leeren und unbare Zahlungen nocht aktiver anbieten. Man würde nicht nur die Einnahmen sichern, sondern auch die in diesem Fall noch darüber hinausgehenden Sachschäden verhindern, wenn sich das herumspricht. Vom Ärger mit notgedrungen ticketlosen Kunden, die sich erstmal zu Unrecht der Schwarzfahrerei bezichtigt fühlen und als Gelegenheits-Kunden dann schnell zu Ex-Kunden werden, ganz zu schweigen.
Derart professionell agierende Täter betreiben ja durchaus einen erheblichen Aufwand für ihr Gewerbe, der sich dann nicht mehr lohnt.

M.
Tobias M schrieb:
In dem Strafverfahren wird er direkt als Auflage bekommen, den entstandenen Schaden von etwa 400.000 € (direkter Schaden durch gestohlenes Geld und Sachschaden an den Automaten) zu erstatten.

Die Deutsche Bahn hat im Jahre 2015 laut [www.moz.de] angegeben, der Ersatz eines aufgebrochnen oder gesprengten Automaten würde 30.000 € kosten. 60 x 30.000 € wären dann schon 1.800.000 €.


Zitat:
das Ganze verzinst sich und da er im Gefängnis die Möglichkeit hat, davon etwas abzutragen, wird das schnell mehr werden (bei 7% Zinsen und 4 Jahren werden da schon 525.000 € draus).wird

Verzinst wird sowas in der Regel mit 5% über dem Basiszinssatz der EZB. Der liegt aktuell bei -0,88%, somit würde mit 4,12% verzinst werden.
tomx3 schrieb:
Die Deutsche Bahn hat im Jahre 2015 laut [www.moz.de] angegeben, der Ersatz eines aufgebrochnen oder gesprengten Automaten würde 30.000 € kosten. 60 x 30.000 € wären dann schon 1.800.000 €.

Tja, das ist halt der Unterschied zwischen dem, was man dem Gericht als Schaden nachweist und was man der Presse erzählt. Im konkreten Fall waren es im Mittel 3550 Euro. Nix mit 30000 Euro. Möglicherweise hatte der Täter ein besonders schadensarmes Verfahren, und gesprengt hat er nicht. Aber es zeigt auch mal wieder, dass die Bahn Schäden ganz gern aufbauscht und Maximalschäden zum Normalfall erklärt.
Nein, in dem Artikel steht, dass der Ersatz eines zerstoerten Automaten 30 Mille koste. Da steht aber gerade nicht, dass jeder beklaute Automat ersetzt werden muesse.

Zustimmung!

geschrieben von: Peter

Datum: 01.08.20 20:50

Hallo!

ChrisTreber schrieb:
Atemberaubend sachlicher und faktengeladener Beitrag von Tobias M, und ich meine das genau so.
Danke - dem ist nichts hinzuzufuegen.

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
+++ Friends help you move. True friends help you move bodies.
+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...

Bitte differenzieren!

geschrieben von: Peter

Datum: 01.08.20 20:57

Hallo!

kaufhalle schrieb:
tomx3 schrieb:
Die Deutsche Bahn hat im Jahre 2015 laut [www.moz.de] angegeben, der Ersatz eines aufgebrochnen oder gesprengten Automaten würde 30.000 € kosten. 60 x 30.000 € wären dann schon 1.800.000 €.
Tja, das ist halt der Unterschied zwischen dem, was man dem Gericht als Schaden nachweist und was man der Presse erzählt. Im konkreten Fall waren es im Mittel 3550 Euro. Nix mit 30000 Euro. Möglicherweise hatte der Täter ein besonders schadensarmes Verfahren, und gesprengt hat er nicht. Aber es zeigt auch mal wieder, dass die Bahn Schäden ganz gern aufbauscht und Maximalschäden zum Normalfall erklärt.
Moment! Unterscheide bitte "Beute" und "Schaden". Die Beute mag gering sein, doch der Schaden ist i. d. R. recht hoch - denn da sind ja neben dem Automaten ggf. auch weitere bauliche Schaeden, aber auch die ganzen Verwaltungs- bzw. Verfahrenskosten zu beruecksichtigen. Und da kommen viele Stunden teurer Mitarbeiter (und ggf. Fahrzeuge) zusammen.

EDIT: Im Eingangsbeitrag heisst es: "Dabei habe er rund 173.000 Euro gestohlen sowie einen Sachschaden von über 213.000 Euro verursacht." Das sind also schon mal 386.000 Euro - zzgl. Verwaltungsaufwand fuer die straf- oder ggf. zivilrechtliche Verfolgung... /EDIT

Es gruesst

Peter

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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:01:21:03:44.

Re: Bitte differenzieren!

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 01.08.20 22:29

Peter schrieb:
Hallo!

kaufhalle schrieb:
tomx3 schrieb:
Die Deutsche Bahn hat im Jahre 2015 laut [www.moz.de] angegeben, der Ersatz eines aufgebrochnen oder gesprengten Automaten würde 30.000 € kosten. 60 x 30.000 € wären dann schon 1.800.000 €.
Tja, das ist halt der Unterschied zwischen dem, was man dem Gericht als Schaden nachweist und was man der Presse erzählt. Im konkreten Fall waren es im Mittel 3550 Euro. Nix mit 30000 Euro. Möglicherweise hatte der Täter ein besonders schadensarmes Verfahren, und gesprengt hat er nicht. Aber es zeigt auch mal wieder, dass die Bahn Schäden ganz gern aufbauscht und Maximalschäden zum Normalfall erklärt.
Moment! Unterscheide bitte "Beute" und "Schaden". Die Beute mag gering sein, doch der Schaden ist i. d. R. recht hoch - denn da sind ja neben dem Automaten ggf. auch weitere bauliche Schaeden, aber auch die ganzen Verwaltungs- bzw. Verfahrenskosten zu beruecksichtigen. Und da kommen viele Stunden teurer Mitarbeiter (und ggf. Fahrzeuge) zusammen.

EDIT: Im Eingangsbeitrag heisst es: "Dabei habe er rund 173.000 Euro gestohlen sowie einen Sachschaden von über 213.000 Euro verursacht." Das sind also schon mal 386.000 Euro - zzgl. Verwaltungsaufwand fuer die straf- oder ggf. zivilrechtliche Verfolgung... /EDIT

Wie wärs mal mit Lesen, bevor man lospoltert? Der Schaden jenseits der Beute ist genau angegeben. Das sind die 3550 Euro im Mittel je Fall.

Re: Bitte differenzieren!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 02.08.20 11:14

kaufhalle schrieb:
Peter schrieb:
Unterscheide bitte "Beute" und "Schaden". Die Beute mag gering sein, doch der Schaden ist i. d. R. recht hoch - denn da sind ja neben dem Automaten ggf. auch weitere bauliche Schaeden, aber auch die ganzen Verwaltungs- bzw. Verfahrenskosten zu beruecksichtigen. Und da kommen viele Stunden teurer Mitarbeiter (und ggf. Fahrzeuge) zusammen.

EDIT: Im Eingangsbeitrag heisst es: "Dabei habe er rund 173.000 Euro gestohlen sowie einen Sachschaden von über 213.000 Euro verursacht." Das sind also schon mal 386.000 Euro - zzgl. Verwaltungsaufwand fuer die straf- oder ggf. zivilrechtliche Verfolgung... /EDIT
Wie wärs mal mit Lesen, bevor man lospoltert? Der Schaden jenseits der Beute ist genau angegeben. Das sind die 3550 Euro im Mittel je Fall.
60 Fälle zu je 3550 ergeben bei mir exakt 213_000 an 'Sachschaden'. Der Verwaltungsaufwand und andere Nebenwirkungen sind kein 'Sachschaden', sind schwer zu beziffern, und daraus sind - u.a. aus diesem Grund - schwer oder gar nicht 'Schadensersatz'-Forderungen abzuleiten. Aber sie sind trotzdem existent und bleiben letztendlich bei irgendwem hängen.

Re: Bitte differenzieren!

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 02.08.20 11:52

kmueller schrieb:
60 Fälle zu je 3550 ergeben bei mir exakt 213_000 an 'Sachschaden'. Der Verwaltungsaufwand und andere Nebenwirkungen sind kein 'Sachschaden', sind schwer zu beziffern, und daraus sind - u.a. aus diesem Grund - schwer oder gar nicht 'Schadensersatz'-Forderungen abzuleiten. Aber sie sind trotzdem existent und bleiben letztendlich bei irgendwem hängen.

Die Bahn schafft das schon. Die 3550 Euro dürften schon der tatsächliche Schaden sein, und Mindereinnahmen wären nur ansetzbar, wenn kein einziger Automat vor Ort verbliebe. Was sollen denn sonst noch "Nebenwirkungen" sein.
Martin Sch. schrieb:
Oberdeichgraf schrieb:
[...] bundesweit über 60 Fahrkartenautomaten aufgebrochen zu haben. Dabei habe er rund 173.000 Euro [...]
Das sind ja fast 3000 EUR pro Automat, allesamt an "wenig frequentierten" Bahnhöfen. Da wird so ein Pampa-Automat längere Zeit brauchen, um das einzunehmen, selbst wenn man die Bestückung mit Wechselgeld abzieht.
Vielleicht sollten die Betreiber häufiger die Automaten leeren und unbare Zahlungen nocht aktiver anbieten. Man würde nicht nur die Einnahmen sichern, sondern auch die in diesem Fall noch darüber hinausgehenden Sachschäden verhindern, wenn sich das herumspricht. Vom Ärger mit notgedrungen ticketlosen Kunden, die sich erstmal zu Unrecht der Schwarzfahrerei bezichtigt fühlen und als Gelegenheits-Kunden dann schnell zu Ex-Kunden werden, ganz zu schweigen.
Derart professionell agierende Täter betreiben ja durchaus einen erheblichen Aufwand für ihr Gewerbe, der sich dann nicht mehr lohnt.

M.

Es wird eher dazu führen das in Zukunft bargeldlose Automaten zum Regelfall werden. Vor Monaten stand mal irgendwo ein Artikel das im Magdeburger Umland der Einsatz solcher Automaten geplant ist.
VT605 schrieb:
Es wird eher dazu führen das in Zukunft bargeldlose Automaten zum Regelfall werden. Vor Monaten stand mal irgendwo ein Artikel das im Magdeburger Umland der Einsatz solcher Automaten geplant ist.

Auch im Eisenbahnverkehr gilt Bargeldannahmepflicht. Es kann also nur ein Teil der Automaten umgestellt werden.
kaufhalle schrieb:
VT605 schrieb:
Es wird eher dazu führen das in Zukunft bargeldlose Automaten zum Regelfall werden. Vor Monaten stand mal irgendwo ein Artikel das im Magdeburger Umland der Einsatz solcher Automaten geplant ist.

Auch im Eisenbahnverkehr gilt Bargeldannahmepflicht. Es kann also nur ein Teil der Automaten umgestellt werden.

Geht mittlerweile alles. Und derzeit kann man auch noch alles begründen mit Corona, in einem Autohaus laß ich vor kurzem auch das kein Bargeld mehr angenommen wird, auch Kleinbeträge müssen per Karte bzw. Überweisung getätigt werden. Bei der Bäcker-Kette Kamps bekommt man mittlerweile 3%-Rabatt bei bargeldloser Zahlung (vermutlich einfach nur die Mehrwertsteuersenkung), aber all das wird das Bargeld mittelfristig aussterben lassen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:08:02:12:49:48.
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