geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 30.07.20 17:48
geschrieben von: Alibizugpaar
Datum: 30.07.20 19:01
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 30.07.20 19:06
geschrieben von: BOS
Datum: 30.07.20 19:41
geschrieben von: Tobias M
Datum: 30.07.20 21:33
Hallo,Na was da wohl für ein Urteil bei rumkommt, wenn ihm die meisten Taten nachgewiesen werden können.
geschrieben von: ChrisTreber
Datum: 31.07.20 01:46
geschrieben von: frank paulsen
Datum: 31.07.20 08:38
Neben dem Problem der Sozialisierung (also der Fähigkeit, "meins und deins" zu unterscheiden und zu wissen, dass man nicht einfach aus "deins" "meins" machen darf, selbst wenns einfach ist) kommt hier das Problem des (über)leben könnens dazu. Als Ex-Knacki bekommt er in der Regel ALG II, eine leere Wohnung, wenn er Glück hat mit Einbauküche und Münzwama im Keller. Dann sollte er theoretisch im Gefängnis Geld mit Arbeit verdient haben, praktisch ist das aber völlig verbraucht, also bekommt er "vom Amt" 150 €, um sich ein Leben einzurichten. Die sind für ne Matratze, Bettdecke und Bettbezug ausgegeben. Von den 420 €, die er über die Miete hinaus bekommt, muss er sich ein Leben einrichten.
Spätestens nach drei Monaten wird der Gerichtsvollzieher anklopfen und höflich fragen, was er denn zahlen will. Ich weiß nicht, wie weit der Staat gehen darf, kenne aber Situationen, bei denen Hartz IV-Empfängern Raten von 150 € im Monat zugemutet werden. Da sind dann statt 420 € auf einmal nur noch 280 € übrig. 80 € Fixkosten für Strom, Telefon und Fernsehen hat man schnell an der Backe, bleiben 50 € für Lebenshaltung, also Haushaltsführung, Essen und Kleidung. Wer mal versucht hat, für 30 € pro Woche zu essen, weiß, dass es geht. Wer ein Jahr lang für 30 € pro Woche essen musste, weiß, wann wo welche Sonderangebote gelten und dass man für 20 kg billige Kartoffeln schon mal 5 km hin und zurück zu Fuß gehen kann.
Wer in so einer Situation dann Probleme mit dem "Meins & Deins" hat und einen Bedarf an teuren Dingen wie Zigaretten oder Schnaps decken muss, der ist kurz davor, lange Finger zu machen.
geschrieben von: D.
Datum: 31.07.20 09:15
geschrieben von: Martin Sch.
Datum: 01.08.20 08:55
Das sind ja fast 3000 EUR pro Automat, allesamt an "wenig frequentierten" Bahnhöfen. Da wird so ein Pampa-Automat längere Zeit brauchen, um das einzunehmen, selbst wenn man die Bestückung mit Wechselgeld abzieht.[...] bundesweit über 60 Fahrkartenautomaten aufgebrochen zu haben. Dabei habe er rund 173.000 Euro [...]
geschrieben von: tomx3
Datum: 01.08.20 13:09
In dem Strafverfahren wird er direkt als Auflage bekommen, den entstandenen Schaden von etwa 400.000 € (direkter Schaden durch gestohlenes Geld und Sachschaden an den Automaten) zu erstatten.
das Ganze verzinst sich und da er im Gefängnis die Möglichkeit hat, davon etwas abzutragen, wird das schnell mehr werden (bei 7% Zinsen und 4 Jahren werden da schon 525.000 € draus).wird
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 01.08.20 14:51
Die Deutsche Bahn hat im Jahre 2015 laut [www.moz.de] angegeben, der Ersatz eines aufgebrochnen oder gesprengten Automaten würde 30.000 € kosten. 60 x 30.000 € wären dann schon 1.800.000 €.
geschrieben von: D.
Datum: 01.08.20 16:55
Danke - dem ist nichts hinzuzufuegen.Atemberaubend sachlicher und faktengeladener Beitrag von Tobias M, und ich meine das genau so.
Moment! Unterscheide bitte "Beute" und "Schaden". Die Beute mag gering sein, doch der Schaden ist i. d. R. recht hoch - denn da sind ja neben dem Automaten ggf. auch weitere bauliche Schaeden, aber auch die ganzen Verwaltungs- bzw. Verfahrenskosten zu beruecksichtigen. Und da kommen viele Stunden teurer Mitarbeiter (und ggf. Fahrzeuge) zusammen.tomx3 schrieb:Tja, das ist halt der Unterschied zwischen dem, was man dem Gericht als Schaden nachweist und was man der Presse erzählt. Im konkreten Fall waren es im Mittel 3550 Euro. Nix mit 30000 Euro. Möglicherweise hatte der Täter ein besonders schadensarmes Verfahren, und gesprengt hat er nicht. Aber es zeigt auch mal wieder, dass die Bahn Schäden ganz gern aufbauscht und Maximalschäden zum Normalfall erklärt.Die Deutsche Bahn hat im Jahre 2015 laut [www.moz.de] angegeben, der Ersatz eines aufgebrochnen oder gesprengten Automaten würde 30.000 € kosten. 60 x 30.000 € wären dann schon 1.800.000 €.
Hallo!
kaufhalle schrieb:Moment! Unterscheide bitte "Beute" und "Schaden". Die Beute mag gering sein, doch der Schaden ist i. d. R. recht hoch - denn da sind ja neben dem Automaten ggf. auch weitere bauliche Schaeden, aber auch die ganzen Verwaltungs- bzw. Verfahrenskosten zu beruecksichtigen. Und da kommen viele Stunden teurer Mitarbeiter (und ggf. Fahrzeuge) zusammen.tomx3 schrieb:Tja, das ist halt der Unterschied zwischen dem, was man dem Gericht als Schaden nachweist und was man der Presse erzählt. Im konkreten Fall waren es im Mittel 3550 Euro. Nix mit 30000 Euro. Möglicherweise hatte der Täter ein besonders schadensarmes Verfahren, und gesprengt hat er nicht. Aber es zeigt auch mal wieder, dass die Bahn Schäden ganz gern aufbauscht und Maximalschäden zum Normalfall erklärt.Die Deutsche Bahn hat im Jahre 2015 laut [www.moz.de] angegeben, der Ersatz eines aufgebrochnen oder gesprengten Automaten würde 30.000 € kosten. 60 x 30.000 € wären dann schon 1.800.000 €.
EDIT: Im Eingangsbeitrag heisst es: "Dabei habe er rund 173.000 Euro gestohlen sowie einen Sachschaden von über 213.000 Euro verursacht." Das sind also schon mal 386.000 Euro - zzgl. Verwaltungsaufwand fuer die straf- oder ggf. zivilrechtliche Verfolgung... /EDIT
60 Fälle zu je 3550 ergeben bei mir exakt 213_000 an 'Sachschaden'. Der Verwaltungsaufwand und andere Nebenwirkungen sind kein 'Sachschaden', sind schwer zu beziffern, und daraus sind - u.a. aus diesem Grund - schwer oder gar nicht 'Schadensersatz'-Forderungen abzuleiten. Aber sie sind trotzdem existent und bleiben letztendlich bei irgendwem hängen.Peter schrieb:Wie wärs mal mit Lesen, bevor man lospoltert? Der Schaden jenseits der Beute ist genau angegeben. Das sind die 3550 Euro im Mittel je Fall.Unterscheide bitte "Beute" und "Schaden". Die Beute mag gering sein, doch der Schaden ist i. d. R. recht hoch - denn da sind ja neben dem Automaten ggf. auch weitere bauliche Schaeden, aber auch die ganzen Verwaltungs- bzw. Verfahrenskosten zu beruecksichtigen. Und da kommen viele Stunden teurer Mitarbeiter (und ggf. Fahrzeuge) zusammen.
EDIT: Im Eingangsbeitrag heisst es: "Dabei habe er rund 173.000 Euro gestohlen sowie einen Sachschaden von über 213.000 Euro verursacht." Das sind also schon mal 386.000 Euro - zzgl. Verwaltungsaufwand fuer die straf- oder ggf. zivilrechtliche Verfolgung... /EDIT
60 Fälle zu je 3550 ergeben bei mir exakt 213_000 an 'Sachschaden'. Der Verwaltungsaufwand und andere Nebenwirkungen sind kein 'Sachschaden', sind schwer zu beziffern, und daraus sind - u.a. aus diesem Grund - schwer oder gar nicht 'Schadensersatz'-Forderungen abzuleiten. Aber sie sind trotzdem existent und bleiben letztendlich bei irgendwem hängen.
geschrieben von: VT605
Datum: 02.08.20 12:23
Oberdeichgraf schrieb:Das sind ja fast 3000 EUR pro Automat, allesamt an "wenig frequentierten" Bahnhöfen. Da wird so ein Pampa-Automat längere Zeit brauchen, um das einzunehmen, selbst wenn man die Bestückung mit Wechselgeld abzieht.[...] bundesweit über 60 Fahrkartenautomaten aufgebrochen zu haben. Dabei habe er rund 173.000 Euro [...]
Vielleicht sollten die Betreiber häufiger die Automaten leeren und unbare Zahlungen nocht aktiver anbieten. Man würde nicht nur die Einnahmen sichern, sondern auch die in diesem Fall noch darüber hinausgehenden Sachschäden verhindern, wenn sich das herumspricht. Vom Ärger mit notgedrungen ticketlosen Kunden, die sich erstmal zu Unrecht der Schwarzfahrerei bezichtigt fühlen und als Gelegenheits-Kunden dann schnell zu Ex-Kunden werden, ganz zu schweigen.
Derart professionell agierende Täter betreiben ja durchaus einen erheblichen Aufwand für ihr Gewerbe, der sich dann nicht mehr lohnt.
M.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 02.08.20 12:40
Es wird eher dazu führen das in Zukunft bargeldlose Automaten zum Regelfall werden. Vor Monaten stand mal irgendwo ein Artikel das im Magdeburger Umland der Einsatz solcher Automaten geplant ist.
geschrieben von: VT605
Datum: 02.08.20 12:49
VT605 schrieb:Es wird eher dazu führen das in Zukunft bargeldlose Automaten zum Regelfall werden. Vor Monaten stand mal irgendwo ein Artikel das im Magdeburger Umland der Einsatz solcher Automaten geplant ist.
Auch im Eisenbahnverkehr gilt Bargeldannahmepflicht. Es kann also nur ein Teil der Automaten umgestellt werden.
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