DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 01 - News 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
News und aktuelles Betriebsgeschehen - Fragen sind keine News, können aber in den anderen Foren gerne gestellt werden. Für Updatemeldungen von Websites bitte das Forum Bahn und Medien verwenden.
Seiten: 1 2 3 All Angemeldet: -

Re: Mal wieder der westfälische Tarifdschungel...

geschrieben von: Riedgras

Datum: 20.05.20 12:14

bauigel schrieb:
[...]Du kannst statt BA und LH auch Flixbus und Blablabus nehmen, oder, oder, oder... Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. [...]
Verkehrsverbünde und Gemeinschaftstarife gibt es seit Jahrzehnten! Flixbus ist dabei ebensowenig wie DB-Fernverkehr Teilnehmer an diesen, sofern nicht ausdrücklich anders angeschrieben. In manchen Verbünden sind dennoch Fernverkehrszüge freigegeben, hängt von örtlichen Begebenheiten ab. Aber alle Nahverkehrsunternehmen der Region sind gewöhnlich Bestandteil der Verbünde, also darf der Fahrgast das auch erwarten. Er zahlt an den Verbund, der wiederum die Fahrten organisiert, oder ein anderes mit dem Fahrscheinverkauf beauftragtes Unternehmen. Er zahlt nicht unbedingt an das einzelne Unternehmen, dessen Fahrzeuge er nutzt. Beispiel: du fährst von Frankfurt nach Marburg. Da kannst du wählen, ob du mit den Zügen der HLB, der DB (beide RB, RE, etc.) oder wenn du willst mit dem Bus (Stadt-, Regionalbus) fährst, solange du dich in Richtung Ziel bewegst und den nächsten Anschluss nimmst. Du darfst nicht mit dem ICE fahren, weil Fernverkehr, darfst aber wahlfrei alle Nahverkehrsmittel nutzen. Fragen?

Mal wieder ein Aufreger - merkt keiner, woran es liegt?

geschrieben von: D-Takter

Datum: 20.05.20 12:25

Hallo,

merkt hier denn niemand, wo das Problem ist?

Nach geltender Rechtslage sind die _Unternehmen_ die Herren des Tarifs. Steht so im Allgemeinen Eisenbahngesetz und im Personenbeförderungsgesetz. Im Prinzip haben Verkehrsverbünde immer noch überhaupt keine Rechtsgrundlage. Man muss den Unternehmen ihr Recht "abkaufen", damit ein Verkehrsverbund entsteht. Und dieses "Abkaufen" gelingt mal besser und mal schlechter. Und selbst wenn es gelungen ist, kehren Unternehmen im Ernstfall immer noch dazu zurück, sich Eigenbröteleien zu leisten. Nicht nur in Westfalen.

Und dennoch klagen wir in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Andere Länder haben gar nicht erst Tarifverbünde. Und manches, was perfekt aussieht, ist es nicht. Zum Beispiel die OV-Chipkaart in den Niederlanden: die ist nur ein Bezahlsystem. Die Unternehmen haben Haustarife, und beim Umsteigen darf man aus- und wieder einchecken, damit die das abrechnen können. So können Kurzstrecken sehr teuer werden. Zwar ist man dann kein Schwarzfahrer, aber abgezockt wird doch, man merkt es nur nicht.
Der D-Takter
ingo st. schrieb:
Ich war nur zum Fahrplanwechsel überrascht, wie dick das Kompendium des Westfalentarifs ist.
Das genaue Gegenteil von Einsteigen und losfahren und ohne VHS-Kurs ein richtiges Ticket lösen.

1 Euro pro Tag pro Person und freie Fahrt in D.
Es wird allerhöchste Eisenbahn (!), daß sich in Deutschland diese (oder eine ähnliche) Lösung durchsetzt.
Das ganze Thema Tarife (siehe auch VRR) ist - wie die ganze Bürokratie in Deutschland) - komplett aus dem Ruden gelaufen.
Schickt die ganzen Heerschaaren von Tarifangestellten in die Produktion! Tarifregelwerke ab in den Reißwolf!
Wie wollen wir Autofahrer in den ÖV locken mit solchen Bürokratiemonstern wie im Beitrag beschrieben ?


Bahn-Rarität zu ersteigern! [www.ebay.de]
D-Takter schrieb:
Hallo,

merkt hier denn niemand, wo das Problem ist?

Nach geltender Rechtslage sind die _Unternehmen_ die Herren des Tarifs. Steht so im Allgemeinen Eisenbahngesetz und im Personenbeförderungsgesetz. Im Prinzip haben Verkehrsverbünde immer noch überhaupt keine Rechtsgrundlage. Man muss den Unternehmen ihr Recht "abkaufen", damit ein Verkehrsverbund entsteht. Und dieses "Abkaufen" gelingt mal besser und mal schlechter. Und selbst wenn es gelungen ist, kehren Unternehmen im Ernstfall immer noch dazu zurück, sich Eigenbröteleien zu leisten. Nicht nur in Westfalen.

Und dennoch klagen wir in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Andere Länder haben gar nicht erst Tarifverbünde. Und manches, was perfekt aussieht, ist es nicht. Zum Beispiel die OV-Chipkaart in den Niederlanden: die ist nur ein Bezahlsystem. Die Unternehmen haben Haustarife, und beim Umsteigen darf man aus- und wieder einchecken, damit die das abrechnen können. So können Kurzstrecken sehr teuer werden. Zwar ist man dann kein Schwarzfahrer, aber abgezockt wird doch, man merkt es nur nicht.
Der D-Takter
Was du schreibst mag ja so sein, ist für Kunden aber aus Prinzip unerheblich. Der Nahverkehr in Deutschland wurde regionalisiert. Wenn der zuständige Verbund dafür einen Fahrschein verkauft darf der Fahrgast erwarten dass der für die beschriebene Verbindung gilt. Punkt. Wie ich schon schrieb, wer dann was mit wem abrechnet muss dem Kunden egal sein dürfen, das sind Interna der Verbünde und ihrer Unternehmen. Schau dir mal die Webseite des Westfalentarifs an. Steht da irgendwo was von Ausnahmen? Nein ... Das müsste aber spätestens da der Fall sein, wo die Liste der Fahrscheinverkäufer aufgeführt ist!

Re: Mal wieder der westfälische Tarifdschungel...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.05.20 13:18

bauigel schrieb:
Riedgras schrieb:
Signalschruber schrieb:
[...]schau dir nochmal den gesamten Beitragsfaden und die Tarifbestimmungen an, dann weißt du, dass die NWB richtig lag.
Das muss keinen Kunden wirklich interessieren, wie die das intern abrechnen! Fakt ist dass der Junge den richtigen Fahrpreis bezahlt hat.
Nur weil der Preis der gleiche ist, nimmt dich British Airways aber auch nicht mit einem Lufthansa-Ticket mit ;-)
Gibts in der Luftfahrt wirklich noch andere Tickets als Verbundtickets? Und wie wird man beim Kauf darauf aufmerksam gemacht? Vielleicht durch Einblendung einer Warnung in die Handy-Verkaufsmaske?

Re: Mal wieder der westfälische Tarifdschungel...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.05.20 13:22

bauigel schrieb:
Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. Zu den Glanzzeiten der Bundesbahn wäre auch keiner auf die Idee gekommen, einfach mit der Straßenbahnmonatskarte in den Zug einzusteigen...
Bei der Geburt des Jugendlichen, der hier im Tarifdickicht stolperte, war in allen großstädtischen Regionen längst der Verkehrsverbund der Normalfall.

Aber bei der Bahn gilt anscheinend '30 Jahre alt' als 'neuer'.

Re: Mal wieder der westfälische Tarifdschungel...

geschrieben von: Stundentakt

Datum: 20.05.20 17:14

bauigel schrieb:
Zitat:
Nur weil der Preis der gleiche ist, nimmt dich British Airways aber auch nicht mit einem Lufthansa-Ticket mit ;-)
Doch, es existieren (idR teurere) Regeltarife, bei denen genau so umgebucht werden kann. Beide Carrier können so die Leistungen des je anderen (mit)verkaufen und rechnen die exakt verbuchten Zahlungsbestandteile intern über ein Clearing bei der IATA ab. Auf solchen Tickets ist in der Regel auch Umtausch des Carriers auf gemeinsam von beiden Carriern beflogenen Streckenabschnitten kurzfristig möglich, und würde dann nachverrechnet.

Wöllte man von Frankfurt nach London mit LH und von dort weiter nach Leeds mit BA, erwerbe man das Ticket bei LH am Schalter oder auch in einem Reisebüro in der... Wiesbadener City. Rückflug geplant symmetrisch, aber kurzfristig vielleicht doch mit BA bis Frankfurt, wegen Unregelmäßigkeiten bei Airline oder beim Kunden... Aber eben: teurer.

Re: Mal wieder der westfälische Tarifdschungel...

geschrieben von: Stundentakt

Datum: 20.05.20 17:27

bauigel schrieb:
... Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. ...
Immerhin existierte die erste Tarifgemeinschaft in Groß-Bielefeld schon vor 1980, und der erste VOW wurde (wie der VRR) 1980 gegründet.

Also schon lange vor der heute gerade gültigen Inkarnation strukturierter Kooperation.

Offensichtlich wollte der aktuelle WT (mit dem ich wohl zum Glück noch nix näheres zu tun hatte) die eierlegende Wollmilchsau sein und dabei niemandem wehtun...

Wenn hier ein qua Alters sehr lernfähiger wie -williger junger Mensch, der wahrscheinlich gar nichts anderes kennt als integriert gültige Tickets, in eine solche "Falle" tappt, haben die Designer des Systems einfach Fehler gemacht. In der Rücknahme des EBE tönt diese Einsicht ja auch schon an.

Der Westfalentarif ist ein unzureichender erster Versuch ...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.05.20 18:43

Hey.


Stundentakt schrieb:
Offensichtlich wollte der aktuelle WT (mit dem ich wohl zum Glück noch nix näheres zu tun hatte) die eierlegende Wollmilchsau sein und dabei niemandem wehtun...
Nun ja, der Westfalentarif ist ein erster Versuch, zumindest mal Westfalen tariflich unter einen Hut zu bringen. Wie richtig bemerkt, gibt es noch 17.000 Feinheiten und unterschiedliche Regelungen. Westfalen sind halt stur. Und jeder ist der wichtigste. Da haben es Kräfte, die gern vereinheitlichten wollen, nun mal schwer. Immerhin hat man überhaupt mal einen Versuch gestartet.

Und bei dem Tempo dürfte man in 80 bis 130 Jahren vielleicht sogar tatsächlich einen einheitlichen stringent logischen Tarif in Westfalen haben.

Dann muss man in NRW nur noch die fröhlichen Rheinländer und die drömeligen Westfalen zusammenbringen zu einem echten NRW-Tarif. Und der 'Pott' muss auch mitmachen.

Da könnte man u.U. das Jahr 2597 schreiben, bis es klappt.

Nicht nur eine Aufgabe für EINE Generation ... ;-)

Schöne Grüße von jörg

den die Vielfalt auch immer inspiriert: schließlich gilt es, den vorgelegten Fahrschein in die richtige Kategorie einzusortieren. Und da habe ich viiiiel Auswahl in NRW ...

Und wer soll der Regulator sein?

geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann

Datum: 20.05.20 22:02

Käfermicha schrieb:
Mal wieder ein Beispiel dafür dass das Ticketwesen umfangreich reguliert gehört.
Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?

Nur so mal ein kleiner Tipp:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die App der Verkehrsbetriebe der nichtexistenten Stadt
ganz massiv mit öffentlichen Geldern gefördert wurde.
Welches war die dafür zuständige Bewilligungsbehörde?
Fällt Ihnen strukturell eine andere Behörde ein, die Sie mit der Regulierung betrauen wollen?

Genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer.
Wir haben hier vermutlich nicht ein Zuwenig an staatlicher Regulierung,
sondern ein Zuviel an kollektiver Verantwortungslosigkeit der Behörden.


Viele Grüße

WDM

Hinweis: Alle Beiträge, welche ich hier im Forum veröffentliche, geben meine private Meinung wieder und nicht zwangsläufig die meines Arbeitgebers,
und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin

Re: Und wer soll der Regulator sein?

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 20.05.20 22:58

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?

Nur so mal ein kleiner Tipp:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die App der Verkehrsbetriebe der nichtexistenten Stadt
ganz massiv mit öffentlichen Geldern gefördert wurde.
Welches war die dafür zuständige Bewilligungsbehörde?
Fällt Ihnen strukturell eine andere Behörde ein, die Sie mit der Regulierung betrauen wollen?

App und Tarif sind unterschiedliche Dinge. Und finanzielle Förderung und Tarifgenehmigung sind ebenfalls völlig verschiedene Dinge. Sie dürften sogar lokalisierbar sein: Ersteres vermutlich die Stadt Bielefeld, letzteres die Bezirksregierung in Detmold.

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer.
Wir haben hier vermutlich nicht ein Zuwenig an staatlicher Regulierung,
sondern ein Zuviel an kollektiver Verantwortungslosigkeit der Behörden.

Bezirksregierungen und Landesverwaltungsämter nicken anscheinend alles ab. Beförderungsbedingungen sind letztlich auch nur AGB und enthalten durchaus auch mal unwirksame Bestimmungen. An der Unwirksamkeit ändert die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nichts. Aber die könnten durchaus solche Dinge rauspflücken.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Im vorliegenden Fall scheint es wasserdicht geregelt und gültig zu sein. Nur eben nicht fahrgastfreundlich.

Die spinnen ja die Römer ...

geschrieben von: wostei

Datum: 20.05.20 23:17

Hi,
diesem Tenor kann ich mich nur anschließen:
Im Pott geborener Westfale mit Vorfahren aus dem ostwestfälischem Sumpf, Großeltern Schalke, Eltern BVB, studierend im Oberbergischen und im Siegerland, verliebt im Märkischen, umgezogen nach Kölle ins Knollendorp, Arbeit in Dusseldorf, Arbeit in Koblenz (zu der Zeit hatte ich ausnahmsweise keine Probleme, mein KEVAG-Mitarbeiterausweis wurde überall stillschweigend anerkannt), wieder ins Oberbergische und nun Rentner im Unterwesterwald endlich außerhalb von Westfalen Rheinland (3 km von der Grenze) in der ehemaligen französischen Zone. Hab also mein ganzes bisheriges Leben das Debakel miterlebt und kämpfe heute noch an diesem Ort mit VRS, Westfalentarif, Westfalen-Süd, VRM. Dazu noch DB-Nahverkehr, ein letztes Dorf (wie war das in Gallien?) wird hier nämlich noch mit DB-C-Nahverkehr tarifiert, da sind die (oh die Römer?) bisher nicht dahintergekommen. Chaos hoch drei!
Gruß aus Wissen links der Sieg
Wolfgang



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:05:20:23:18:37.

Re: Und wer soll der Regulator sein?

geschrieben von: D.

Datum: 21.05.20 00:38

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?

Im Zweifel das Amtsgericht Deines Vertrauens.
D-Takter schrieb:
Hallo,

merkt hier denn niemand, wo das Problem ist?

Nach geltender Rechtslage sind die _Unternehmen_ die Herren des Tarifs. Steht so im Allgemeinen Eisenbahngesetz und im Personenbeförderungsgesetz. Im Prinzip haben Verkehrsverbünde immer noch überhaupt keine Rechtsgrundlage. Man muss den Unternehmen ihr Recht "abkaufen", damit ein Verkehrsverbund entsteht. Und dieses "Abkaufen" gelingt mal besser und mal schlechter. Und selbst wenn es gelungen ist, kehren Unternehmen im Ernstfall immer noch dazu zurück, sich Eigenbröteleien zu leisten. Nicht nur in Westfalen.

Und dennoch klagen wir in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Andere Länder haben gar nicht erst Tarifverbünde. Und manches, was perfekt aussieht, ist es nicht. Zum Beispiel die OV-Chipkaart in den Niederlanden: die ist nur ein Bezahlsystem. Die Unternehmen haben Haustarife, und beim Umsteigen darf man aus- und wieder einchecken, damit die das abrechnen können. So können Kurzstrecken sehr teuer werden. Zwar ist man dann kein Schwarzfahrer, aber abgezockt wird doch, man merkt es nur nicht.
Der D-Takter
Das einzige wo hier in Deutschland auf hohem Niveau geklagt wird sind die Preise. Denn die "Abzocke" in den Niederlanden ist für privatisierten Nahverkehr eigentlich sehr preiswert und sinnvoll, wir sind eben nur extrem subventionierten regionalisierten Nahverkehr gewohnt.

Der casus knacksus an der Geschichte ist allerdings eben auch nicht der Preis sondern die Art des Bezahlens. Neben dem OV-Chipkaart System in den Niederlanden gibt es im Vereinigten Königreich beispielsweise die Gold Card, Oyster und Contactless. Und auch wenn die Preise für deutsche Verhältnisse horrend hoch sind so ist das ganze für den Fahrgast so einfach wie "beim einsteigen antippen beim aussteigen antippen immer den richtigen und günstigsten Preis bezahlen". Und genau diese Kundenfreundlichkeit macht den Nahverkehr so attraktiv. Das heißt noch lange nicht dass das Tarifsystem von z.B. London einfach oder ohne komische edge cases wäre, aber man muss sich nicht vor jeder Fahrt intensiv damit beschäftigen um einer 60€-Strafe aus dem Weg zu gehen. Das Generalabo in der Schweiz ist ein anderes Beispiel.

Du kannst sowohl in der Schweiz als auch im Vereinten Königreich wenn du Spaß dran hast bei jedem Unternehmen einzeln Papierfahrscheine kaufen, denn die bestimmen immer noch den Preis. Aber das ändert nichts daran dass sowohl der überhängende Tarif sowie die Bezahlvorgänge einheitlich und einfach sind.

Punkt ist, wie hier schon vielfach erwähnt, der Sinn eines Verbundes ist Einheitlichkeit im Bezahlen, und die wurde hier nicht gewährleistet weil der gleiche Tarif vom System falsch abgerechnet wurde weil bestimmte Kräfte im Verbund es nicht für notwendig gehalten haben miteinander zu kommunizieren. Und das ist eine Schlamperei sondergleichen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:05:21:03:59:43.

Re: Mal wieder ein Aufreger - merkt keiner, woran es liegt?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.05.20 12:50

Acobono schrieb:
Das einzige wo hier in Deutschland auf hohem Niveau geklagt wird sind die Preise. Denn die "Abzocke" in den Niederlanden ist für privatisierten Nahverkehr eigentlich sehr preiswert und sinnvoll, wir sind eben nur extrem subventionierten regionalisierten Nahverkehr gewohnt.
Wo ist der NV eigentlich teurer als in Detuschland? Mir fällt nur Großbritannien ein, aber nur in London ist es wirklich extrem.

Um in den Niederlanden mehr zu bezahlen als hier, muß man sich auf Reiseketten des Typs Bus-Bahn-Bus beschränken, und selbst dann klappt es nicht immer. Mit einer Monatskarte für (beispielsweise) Amsterdam oder Utrecht und einer gelegentlich voll bezahlten Fahrt zwischen beiden Städten kommt man deutlich besser weg als im Fall der gleich weit voneinander entfernten Städte Köln und Düsseldorf. Extrem schwierig dürte es auch sein, eine Stadtfahrt zu 3 EUR (6 EUR retour) in Düsseldorf oder Köln (und selbst schon in Bonn) zu überbieten (es klappt möglicherweise, wenn man für die innerstädtische Fahrte einen nur halbstündlich fahrenden Regionalbus einbindet, der bewußt mit einem Abschreckungstarif versehen ist).

Re: Und wer soll der Regulator sein?

geschrieben von: Wolfgang Dietrich Mann

Datum: 22.05.20 00:32

D. schrieb:
Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?

Im Zweifel das Amtsgericht Deines Vertrauens.
Guten Abend*,

unter Regulierung versteht man in diesem Kontext gemeinhin einen vorbeugenden staatlichen Eingriff,
damit es zu solchen unerfreulichen Ereignissen gar nicht erst kommt.

Die Gerichtsbarkeit kann hingegen hier erst helfen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Und gemäß dem Konzept der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat ist es auch nicht Aufgabe der Judikative,
gestaltend tätig zu werden, sie könnte allenfalls innerhalb eines bestehenden Rechtsrahmens ausgestalten.

Auf der Basis welches Paragrafen soll dann das "Amtesgericht meines Vertrauens" helfen können?


*Ich zähle hier die Zeiten zwischen 0 Uhr und Betriebsschluss zum Fahrplan des abgelaufenen Tages


Viele Grüße

WDM

Hinweis: Alle Beiträge, welche ich hier im Forum veröffentliche, geben meine private Meinung wieder und nicht zwangsläufig die meines Arbeitgebers,
und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin

Re: Mal wieder der westfälische Tarifdschungel...

geschrieben von: Timodore

Datum: 22.05.20 10:32

Hallo,

KVV323 schrieb:
Cityrunner schrieb:
Der Westfalentarif ist teilweise ein sehr komplizierter Tarifverbund.

Doch in diesem Fall denke ich lag der Fehler bei der NWB. Laut Westfalenfahrplan.de braucht man von Gellershagen nach Bielefeld-Sennestadt die Preisstufe Bi Sprich die Preisstufe für das Stadtgebiet Bielefeld. Diese beträgt für Kinder 1,60€.
Nein, die NWB hat keinen Fehler begangen. Das Ticket ist zwar für die richtige Relation gelöst, aber gemäß der chaotischen BB nur bei der mobiel gültig. Wenn die App nicht an der Einnahmenverteilung des Westfalentarifs teilnimmt, erhält die NWB für die Beförderung dieser Fahrgäste 0,00€ und hat somit keinen Grund zur Beförderung.
So gesehen ist die App ein mobiel-Haustarif mit den Preisen des WTs.
nur zum Verständnis: Wenn der Junge dasselbe Ticket über die DB-App gekauft hätte, wäre alles in Ordnung gewesen? Diese bietet die Relation in ihrem Navigator im Westfalentarif auch an und ist an der Beförderung noch nicht mal beteiligt. Und MoBiel als Mitglied des Westfalentarifs erdreistet sich, eine App auf den Markt zu bringen, deren Tickets nur in ihren eigenen Linien anerkannt werden und trotzdem Westfalentarif heißen dürfen? Das wäre also so, wie wenn die von der KVB in ihrer App verkauften VRS- und NRW-Tarif-Tickets nur auf KVB-Linien gelten würden. Das ist ja abenteuerlich. So was gehört doch direkt vom Markt genommen, alternativ das Mo in MoBiel gestrichen. Und offensichtlich ist das ja schon seit Jahren ein Thema für Kundenbeschwerden. Wäre das nicht auch ein Thema für Verbraucherschützer und Fahrgastverbände?

Aber wenn ich das richtig verstehe, ist die MoBiel-App für das Unternehmen auch ein Goldesel, weil alle Einnahmen aus den Ticketverkäufen ausschließlich MoBiel zufließen. Bei einem Papierticket würde von demselben Ticketpreis ein Teil an den Verbund abgeführt (dafür wäre es dann aber auch in der NWB gültig), richtig?

Gruß
Thomas

Re: Und wer soll der Regulator sein?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.05.20 10:33

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
D. schrieb:
Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?
Im Zweifel das Amtsgericht Deines Vertrauens.
gemäß dem Konzept der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat ist es auch nicht Aufgabe der Judikative, gestaltend tätig zu werden, sie könnte allenfalls innerhalb eines bestehenden Rechtsrahmens ausgestalten.

Auf der Basis welches Paragrafen soll dann das "Amtesgericht meines Vertrauens" helfen können?
'Überraschende' (Umgangssprache: zum Nachteil des Kunden deutlich vom Üblichen abweichende) Bestimmung.

In Branchen, deren Spitzenposten nicht der Politiker-Endlagerung dienen, hat die Justiz schon viel harmlosere AGB-Bestimmungen gekippt.

Re: Mal wieder der westfälische Tarifdschungel...

geschrieben von: Winterkind

Datum: 22.05.20 11:53

bauigel schrieb:
Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. Zu den Glanzzeiten der Bundesbahn wäre auch keiner auf die Idee gekommen, einfach mit der Straßenbahnmonatskarte in den Zug einzusteigen...
Neuere Eigenart, soso. Wikipedia sagt, der erste Verkehrsverbund in Deutschland (und weltweit) war der Hamburger Verkehrsverbund, gegründet am 29.11.1965.

Deine Glanzzeiten der Bundesbahn sind schon eine Weile vorbei, zumal aus Sicht eines 14-jährigen.

Re: Mal wieder der westfälische Tarifdschungel...

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 22.05.20 19:19

Winterkind schrieb:
bauigel schrieb:
Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. Zu den Glanzzeiten der Bundesbahn wäre auch keiner auf die Idee gekommen, einfach mit der Straßenbahnmonatskarte in den Zug einzusteigen...
Neuere Eigenart, soso. Wikipedia sagt, der erste Verkehrsverbund in Deutschland (und weltweit) war der Hamburger Verkehrsverbund, gegründet am 29.11.1965.

Deine Glanzzeiten der Bundesbahn sind schon eine Weile vorbei, zumal aus Sicht eines 14-jährigen.

Und 5 Jahre später kam der Großraumverkehr Hannover als zweiter. Und dann wieder lange nichts. Z. B. der VRR startete erst 1979. Flächendeckung mit Verkehrsverbünden ist in Deutschland übrigens bis heute nicht erreicht.
Seiten: 1 2 3 All Angemeldet: -