Verkehrsverbünde und Gemeinschaftstarife gibt es seit Jahrzehnten! Flixbus ist dabei ebensowenig wie DB-Fernverkehr Teilnehmer an diesen, sofern nicht ausdrücklich anders angeschrieben. In manchen Verbünden sind dennoch Fernverkehrszüge freigegeben, hängt von örtlichen Begebenheiten ab. Aber alle Nahverkehrsunternehmen der Region sind gewöhnlich Bestandteil der Verbünde, also darf der Fahrgast das auch erwarten. Er zahlt an den Verbund, der wiederum die Fahrten organisiert, oder ein anderes mit dem Fahrscheinverkauf beauftragtes Unternehmen. Er zahlt nicht unbedingt an das einzelne Unternehmen, dessen Fahrzeuge er nutzt. Beispiel: du fährst von Frankfurt nach Marburg. Da kannst du wählen, ob du mit den Zügen der HLB, der DB (beide RB, RE, etc.) oder wenn du willst mit dem Bus (Stadt-, Regionalbus) fährst, solange du dich in Richtung Ziel bewegst und den nächsten Anschluss nimmst. Du darfst nicht mit dem ICE fahren, weil Fernverkehr, darfst aber wahlfrei alle Nahverkehrsmittel nutzen. Fragen?[...]Du kannst statt BA und LH auch Flixbus und Blablabus nehmen, oder, oder, oder... Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. [...]
geschrieben von: D-Takter
Datum: 20.05.20 12:25
geschrieben von: Super Baureihe 103
Datum: 20.05.20 12:34
Es wird allerhöchste Eisenbahn (!), daß sich in Deutschland diese (oder eine ähnliche) Lösung durchsetzt.Ich war nur zum Fahrplanwechsel überrascht, wie dick das Kompendium des Westfalentarifs ist.
Das genaue Gegenteil von Einsteigen und losfahren und ohne VHS-Kurs ein richtiges Ticket lösen.
1 Euro pro Tag pro Person und freie Fahrt in D.
geschrieben von: Riedgras
Datum: 20.05.20 12:49
Was du schreibst mag ja so sein, ist für Kunden aber aus Prinzip unerheblich. Der Nahverkehr in Deutschland wurde regionalisiert. Wenn der zuständige Verbund dafür einen Fahrschein verkauft darf der Fahrgast erwarten dass der für die beschriebene Verbindung gilt. Punkt. Wie ich schon schrieb, wer dann was mit wem abrechnet muss dem Kunden egal sein dürfen, das sind Interna der Verbünde und ihrer Unternehmen. Schau dir mal die Webseite des Westfalentarifs an. Steht da irgendwo was von Ausnahmen? Nein ... Das müsste aber spätestens da der Fall sein, wo die Liste der Fahrscheinverkäufer aufgeführt ist!Hallo,
merkt hier denn niemand, wo das Problem ist?
Nach geltender Rechtslage sind die _Unternehmen_ die Herren des Tarifs. Steht so im Allgemeinen Eisenbahngesetz und im Personenbeförderungsgesetz. Im Prinzip haben Verkehrsverbünde immer noch überhaupt keine Rechtsgrundlage. Man muss den Unternehmen ihr Recht "abkaufen", damit ein Verkehrsverbund entsteht. Und dieses "Abkaufen" gelingt mal besser und mal schlechter. Und selbst wenn es gelungen ist, kehren Unternehmen im Ernstfall immer noch dazu zurück, sich Eigenbröteleien zu leisten. Nicht nur in Westfalen.
Und dennoch klagen wir in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Andere Länder haben gar nicht erst Tarifverbünde. Und manches, was perfekt aussieht, ist es nicht. Zum Beispiel die OV-Chipkaart in den Niederlanden: die ist nur ein Bezahlsystem. Die Unternehmen haben Haustarife, und beim Umsteigen darf man aus- und wieder einchecken, damit die das abrechnen können. So können Kurzstrecken sehr teuer werden. Zwar ist man dann kein Schwarzfahrer, aber abgezockt wird doch, man merkt es nur nicht.
Der D-Takter
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.05.20 13:18
Gibts in der Luftfahrt wirklich noch andere Tickets als Verbundtickets? Und wie wird man beim Kauf darauf aufmerksam gemacht? Vielleicht durch Einblendung einer Warnung in die Handy-Verkaufsmaske?Riedgras schrieb:Nur weil der Preis der gleiche ist, nimmt dich British Airways aber auch nicht mit einem Lufthansa-Ticket mit ;-)Signalschruber schrieb:Das muss keinen Kunden wirklich interessieren, wie die das intern abrechnen! Fakt ist dass der Junge den richtigen Fahrpreis bezahlt hat.[...]schau dir nochmal den gesamten Beitragsfaden und die Tarifbestimmungen an, dann weißt du, dass die NWB richtig lag.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.05.20 13:22
Bei der Geburt des Jugendlichen, der hier im Tarifdickicht stolperte, war in allen großstädtischen Regionen längst der Verkehrsverbund der Normalfall.Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. Zu den Glanzzeiten der Bundesbahn wäre auch keiner auf die Idee gekommen, einfach mit der Straßenbahnmonatskarte in den Zug einzusteigen...
geschrieben von: Stundentakt
Datum: 20.05.20 17:14
Doch, es existieren (idR teurere) Regeltarife, bei denen genau so umgebucht werden kann. Beide Carrier können so die Leistungen des je anderen (mit)verkaufen und rechnen die exakt verbuchten Zahlungsbestandteile intern über ein Clearing bei der IATA ab. Auf solchen Tickets ist in der Regel auch Umtausch des Carriers auf gemeinsam von beiden Carriern beflogenen Streckenabschnitten kurzfristig möglich, und würde dann nachverrechnet.Zitat:Nur weil der Preis der gleiche ist, nimmt dich British Airways aber auch nicht mit einem Lufthansa-Ticket mit ;-)
geschrieben von: Stundentakt
Datum: 20.05.20 17:27
Immerhin existierte die erste Tarifgemeinschaft in Groß-Bielefeld schon vor 1980, und der erste VOW wurde (wie der VRR) 1980 gegründet.... Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. ...
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.05.20 18:43
Nun ja, der Westfalentarif ist ein erster Versuch, zumindest mal Westfalen tariflich unter einen Hut zu bringen. Wie richtig bemerkt, gibt es noch 17.000 Feinheiten und unterschiedliche Regelungen. Westfalen sind halt stur. Und jeder ist der wichtigste. Da haben es Kräfte, die gern vereinheitlichten wollen, nun mal schwer. Immerhin hat man überhaupt mal einen Versuch gestartet.Offensichtlich wollte der aktuelle WT (mit dem ich wohl zum Glück noch nix näheres zu tun hatte) die eierlegende Wollmilchsau sein und dabei niemandem wehtun...
Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?Mal wieder ein Beispiel dafür dass das Ticketwesen umfangreich reguliert gehört.
Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?
Nur so mal ein kleiner Tipp:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die App der Verkehrsbetriebe der nichtexistenten Stadt
ganz massiv mit öffentlichen Geldern gefördert wurde.
Welches war die dafür zuständige Bewilligungsbehörde?
Fällt Ihnen strukturell eine andere Behörde ein, die Sie mit der Regulierung betrauen wollen?
Genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer.
Wir haben hier vermutlich nicht ein Zuwenig an staatlicher Regulierung,
sondern ein Zuviel an kollektiver Verantwortungslosigkeit der Behörden.
Im Zweifel das Amtsgericht Deines Vertrauens.Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?
geschrieben von: Acobono
Datum: 21.05.20 03:59
Das einzige wo hier in Deutschland auf hohem Niveau geklagt wird sind die Preise. Denn die "Abzocke" in den Niederlanden ist für privatisierten Nahverkehr eigentlich sehr preiswert und sinnvoll, wir sind eben nur extrem subventionierten regionalisierten Nahverkehr gewohnt.Hallo,
merkt hier denn niemand, wo das Problem ist?
Nach geltender Rechtslage sind die _Unternehmen_ die Herren des Tarifs. Steht so im Allgemeinen Eisenbahngesetz und im Personenbeförderungsgesetz. Im Prinzip haben Verkehrsverbünde immer noch überhaupt keine Rechtsgrundlage. Man muss den Unternehmen ihr Recht "abkaufen", damit ein Verkehrsverbund entsteht. Und dieses "Abkaufen" gelingt mal besser und mal schlechter. Und selbst wenn es gelungen ist, kehren Unternehmen im Ernstfall immer noch dazu zurück, sich Eigenbröteleien zu leisten. Nicht nur in Westfalen.
Und dennoch klagen wir in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Andere Länder haben gar nicht erst Tarifverbünde. Und manches, was perfekt aussieht, ist es nicht. Zum Beispiel die OV-Chipkaart in den Niederlanden: die ist nur ein Bezahlsystem. Die Unternehmen haben Haustarife, und beim Umsteigen darf man aus- und wieder einchecken, damit die das abrechnen können. So können Kurzstrecken sehr teuer werden. Zwar ist man dann kein Schwarzfahrer, aber abgezockt wird doch, man merkt es nur nicht.
Der D-Takter
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.05.20 12:50
Wo ist der NV eigentlich teurer als in Detuschland? Mir fällt nur Großbritannien ein, aber nur in London ist es wirklich extrem.Das einzige wo hier in Deutschland auf hohem Niveau geklagt wird sind die Preise. Denn die "Abzocke" in den Niederlanden ist für privatisierten Nahverkehr eigentlich sehr preiswert und sinnvoll, wir sind eben nur extrem subventionierten regionalisierten Nahverkehr gewohnt.
Guten Abend*,Wolfgang Dietrich Mann schrieb:Im Zweifel das Amtsgericht Deines Vertrauens.Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?
nur zum Verständnis: Wenn der Junge dasselbe Ticket über die DB-App gekauft hätte, wäre alles in Ordnung gewesen? Diese bietet die Relation in ihrem Navigator im Westfalentarif auch an und ist an der Beförderung noch nicht mal beteiligt. Und MoBiel als Mitglied des Westfalentarifs erdreistet sich, eine App auf den Markt zu bringen, deren Tickets nur in ihren eigenen Linien anerkannt werden und trotzdem Westfalentarif heißen dürfen? Das wäre also so, wie wenn die von der KVB in ihrer App verkauften VRS- und NRW-Tarif-Tickets nur auf KVB-Linien gelten würden. Das ist ja abenteuerlich. So was gehört doch direkt vom Markt genommen, alternativ das Mo in MoBiel gestrichen. Und offensichtlich ist das ja schon seit Jahren ein Thema für Kundenbeschwerden. Wäre das nicht auch ein Thema für Verbraucherschützer und Fahrgastverbände?Cityrunner schrieb:Nein, die NWB hat keinen Fehler begangen. Das Ticket ist zwar für die richtige Relation gelöst, aber gemäß der chaotischen BB nur bei der mobiel gültig. Wenn die App nicht an der Einnahmenverteilung des Westfalentarifs teilnimmt, erhält die NWB für die Beförderung dieser Fahrgäste 0,00€ und hat somit keinen Grund zur Beförderung.Der Westfalentarif ist teilweise ein sehr komplizierter Tarifverbund.
Doch in diesem Fall denke ich lag der Fehler bei der NWB. Laut Westfalenfahrplan.de braucht man von Gellershagen nach Bielefeld-Sennestadt die Preisstufe Bi Sprich die Preisstufe für das Stadtgebiet Bielefeld. Diese beträgt für Kinder 1,60€.
So gesehen ist die App ein mobiel-Haustarif mit den Preisen des WTs.
'Überraschende' (Umgangssprache: zum Nachteil des Kunden deutlich vom Üblichen abweichende) Bestimmung.D. schrieb:gemäß dem Konzept der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat ist es auch nicht Aufgabe der Judikative, gestaltend tätig zu werden, sie könnte allenfalls innerhalb eines bestehenden Rechtsrahmens ausgestalten.Wolfgang Dietrich Mann schrieb:Im Zweifel das Amtsgericht Deines Vertrauens.Und welche Behörde soll für die Regulierung zuständig sein?
Auf der Basis welches Paragrafen soll dann das "Amtesgericht meines Vertrauens" helfen können?
Neuere Eigenart, soso. Wikipedia sagt, der erste Verkehrsverbund in Deutschland (und weltweit) war der Hamburger Verkehrsverbund, gegründet am 29.11.1965.Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. Zu den Glanzzeiten der Bundesbahn wäre auch keiner auf die Idee gekommen, einfach mit der Straßenbahnmonatskarte in den Zug einzusteigen...
bauigel schrieb:Neuere Eigenart, soso. Wikipedia sagt, der erste Verkehrsverbund in Deutschland (und weltweit) war der Hamburger Verkehrsverbund, gegründet am 29.11.1965.Es ist eher eine (neuere) Eigenart des Öffentlichen Verkehrs, dass man eine Leistung von jemandem in Anspruch nehmen kann, obwohl man an jemand ganz anderes gezahlt hat. Zu den Glanzzeiten der Bundesbahn wäre auch keiner auf die Idee gekommen, einfach mit der Straßenbahnmonatskarte in den Zug einzusteigen...
Deine Glanzzeiten der Bundesbahn sind schon eine Weile vorbei, zumal aus Sicht eines 14-jährigen.
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