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Bw Nysa schrieb:
Ein Herr Führerschein loser Autofahrer kann nicht Auto fahren und bringt dem Staat kein Geld ein, sondern kostet ihm am Ende allenfalls noch welches. Dann eben lieber die Bußgelder immer weiter erhöhen, aber um Himmels Willen bloß nicht den Lappen weg.
Hallo,

wie ich hier [www.drehscheibe-online.de] schrieb, soll das Auto dem Staat ja Geld einbringen, wahrscheinlich wird deswegen der Autoverkehr auch so massiv gefördert.

Dann schrieb Schmalspurfreund hier [www.drehscheibe-online.de], dass es ihm neu wäre, dass ein Auto dem Staat Geld bringen würde.

Aber irgendwas muss ja an dieser Aussage dran sein, dass Autos dem Staat geld bringen, sonst würde man den PKW Verkehr nicht so massiv fördern und ausbauen.

Zitat [www.drehscheibe-online.de]

Viele Grüße aus EMRS
Moritz
Christian Snizek schrieb:
Sei es drum, ob man in Olten des Öfteren bis zu sechs Minuten(!!) vor dem Tunnel stehen "darf", bis die Zwibackfräse vorbei ist, mit den einhergehend Folgen, dass keine 18 km später in Lausen das mittlere Gleis besucht werden kann, um drei weitere Überholungen abwarten zu dürfen oder weil es in D immer irgendwo einen IC/E gibt, den man vorbei lassen darf oder man entweder auf dem Abschnitt Offenburg <-> Freiburg oder Freiburg <-> Basel oder im besten Fall ab Offenburg/Basel man komplett hinter einem Nahverkehr mit "Nächster Halt: Überall" her rollt.
Welche baureihe ist denn die Zwibackfräse?

Zitat [www.drehscheibe-online.de]

Viele Grüße aus EMRS
Moritz
Aua - in welch einfältiger Welt du leben musst ...
Zitat:
Heikle Antwort in Bezug auf das Rechtsfahrgebot, auch wenn andere es falsch machen, wenn dich die Polizei rausrückt, hilft die Ausrede nicht und die Entschuldigung, das Rechtsfahrgebot ist unsinnig schon gar nicht.
Man kann auch entspannt mit Spurwechsel fahren, also ich lenke da nicht hektisch hin und her, aber jeder hat einen anderen Fahrstil.

Puh, wir schweifen ganz schön vom Bahnverkehr ab, mich eingeschlossen 😂

LG Andi
Stimmt :-) Vorbei man ja häufig nur kleine Lücken hat und weiter vorne schon den nächsten LKW sieht, da jedes Mal reinzufahren für ein paar Sekunden wäre ja auch verrückt. Ich würde allerdings schon kurz reinfahren, um einen deutlich schnelleren Wagen hinter mir überholen zu lassen. Andererseits könnte der das ja auch über links tun. Ist ja immer situationsabhängig.
Moin Moritz

Die Zwibackfräse hört auch auf den Herstellernamen Flirt (Rabde 520 & Co.)

Hoffe geholfen zu haben, Krischan

Grüsse, Krischan.

"Mich über Dinge aufregen, die mich ärgern, regt mich zusätzlich auf, weil es mich im Grunde ärgert, dass es mich aufregt!"

(Unbekannt)





Man muss davon ausgehen, dass hier viele Kinder oder Jugendliche mitdiskutieren. Anders ist die Ahnungslosigkeit nicht zu erklären.
THU schrieb:
Andi Granzner schrieb:
in den meisten Fällen eine Zwangsbremsung der jeweiligen Zugsicherung, je nachdem, wie knapp die eingestellt ist.
Wie jetzt, die PZB kennt die Strecken- und Signalgeschwindigkeiten? Wäre mir neu ;-)
Wenn du die Vmax des Fahrzeuges, oder in CH des Zuges, oder die Überwachungsgeschwindigkeiten der PZB, oder in CH des ZUB überschreitest - schon...

MfG

"Gibt es zwei- bzw. dreiachsigen Reko-Wagen der DR (Bage, Baage, Dage oder Bagtre), die die gleiche Breite aufweisen, wie die vierachsigen Reko Wagen z. b. der zuvor genannten Hersteller? Also schmaler sind, als die Wagen von Piko und Roco!
Viele mögen die 1-1,5 mm breitenuntershcied nicht stören und mich wiederum ist es egal, welche breite nun die Maßstabsgereue ist - mir wäre nur wichtig, dass die Personenzugwagons der DR in meiner Zugkombi ziemlich gleichbreit sind..."

🤦‍♂️😂🤷‍♂️

Quelle: Stummiforum..

[www.stummiforum.de]
Christian Snizek schrieb:
Moin Moritz

Die Zwibackfräse hört auch auf den Herstellernamen Flirt (Rabde 520 & Co.)

Hoffe geholfen zu haben, Krischan
Hallo Christian,

danke :).

Zitat [www.drehscheibe-online.de]

Viele Grüße aus EMRS
Moritz
Welche Ahnungslosigkeit meinst du?

Mir ist noch nichts ahnungsloses aufgefallen.

Viele Grüße aus EMRS
Moritz

Re: Reale deutsche Verkehrspolitik - das "Recht auf Rasen"

geschrieben von: THU

Datum: 15.05.20 16:19

Matthias Muschke schrieb:
Wenn du die Vmax des Fahrzeuges, oder in CH des Zuges, oder die Überwachungsgeschwindigkeiten der PZB, oder in CH des ZUB überschreitest - schon...
Ja, das weiß ich, dass die Zugsicherung dann meckert.

Hier klang es aber so, als wüsste sie bei einem Zug mit Vmax 160, dass er gerade streckenseitig nur 100 fahren darf und das ist ja nun zumindest bei der PZB eher nicht der Fall.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:05:15:16:20:08.

Doppelt, bitte löschen, danke. (o.w.T)

geschrieben von: THU

Datum: 15.05.20 16:19

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:05:15:16:19:55.

Korrekt!

geschrieben von: Peter

Datum: 15.05.20 16:19

Hallo!

Ich stimme Dir zu - fluessiger Verkehr braucht auch mal schnelle(re)s Fahren.

Ich will der Raserei nicht das Wort reden - wirklich nicht.
Und ich bin auch kein getroffener Hund - meine Durchschnitts-Reisegeschwindigkeitligt bei 130/135 km/h - schnelleres Fahren bringt meist nichts.

Jedoch gebe ich zu bedenken, dass man zur Entzerrung von Pulks bzw. vorausschauendem Raeumen eben kurzfristig auch mal schneller fahren koennen muss.
Nebenbei hilft schnelleres Fahren auch gegen Monotonie (d. h. die Aufmerksamkeit der Fahrer steigt, die Gefahr des Sekundenschlafs sinkt) - denn die Unfall-/Todesfallzahlen in Laendern mit Tempo 130 sind nicht geringer als hierzulande.

Innerorts bin ich durchaus fuer eine haertere Bestrafung - WENN kuenftig auch deutlich und zweifelsfrei ausgeschildert wird.
Der Erstverstoss hingegen sollte nicht gleich mit einem Fahrverbot, sondern mit einem hoeheren Bussgeld geahndet werden - denn Augenblicksversagen kann jeden treffen!

Nebenbei: +21 km/h bedeutet eben nicht nur 51 in der 30er Zone, sondern kann ebenso 71 auf mehrspurigen inneroertlichen Strassen bedeuten - wo einem nicht unbedingt auffallen muss, dass ein Limit besteht.
Ich selbst bin vor 9 Jahren einmal Opfer einer solchen irrefuehrenden Beschilderung auf der Beliner Avus geworden - mehrstreifige, gut ausgebaute Stadtautobahn, die von 100 auf 80 herabgesetzt wurde - klar, alles gut.
Die weitere Herabsetzung jedoch (von 80 auf 60) war hinter einem Brueckenpfeiler versteckt, ich habe sie uebersehen - ein Fahrverbot haette ich da als unangemessen empfunden, zumal dort kein Gefahrenpotential besteht.
Aussage von Berliner Bekannten mit Kenntnis der Umstaende (einer arbeitet bei der Verkehrspolizei): "Berlin ist arm... !", die verdeckte Position mancher Schilder ganz sicher kein Zufall.

Insofern ist die Aenderung kein Kotau vor der Automobilindustrie, sondern ein Zeichen von Stuemperei, weil man es nicht gleich richtig gemacht hat.

Es gruesst

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
+++ Friends help you move. True friends help you move bodies.
+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...

DANKE SEHR!

geschrieben von: Peter

Datum: 15.05.20 16:21

Hallo!

Danke - volle Zustimmung (auch wenn's bei mir nur noch 30-35 tkm sind (frueher auch etwa 50tkm).

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
+++ Friends help you move. True friends help you move bodies.
+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...

Dümmster DDR-Vergleich des Monats

geschrieben von: nozomi07

Datum: 15.05.20 16:23

Dorander schrieb:
Eine ziemlich haltlose Behauptung, finde ich.
Ich sehe das eher so, dass in manchen Kreisen (Grüne, SPD, Linke) eine Oberlehrer-Mentalität herrscht, die den ihnen anvertrauten Menschen eine "besondere Umerziehung" angedeihen lassen will. Hat schon in der Ostzone/D"DR" nichr geklappt.

Ich fahre gerne schnell, wenn ich schnell irgendwo hin muß: Im ICE oder im eigenen Auto.
Soso, wenn man nich rasen darf, ohne Rücksicht auf Verluste, ist das gleich "DDR". Die USA haben auch ein Templimit, sind das deiner Meinung nach auch "grün-linke Oberlehrer"?

Angesichts von 3000 Verkehrstoten kann man sich für Leute wie dich nru schämen!

Re: "Recht auf Fehler"

geschrieben von: JensH

Datum: 15.05.20 16:26

Hallo,

die Regel ist mir bekannt. Hilft mir aber auch nichts, wenn mir die Busgeldstelle nicht glaubt und ich erst klagen muss. Nur weil eine Behörde geschlampt hat.

in vielen Fällen sehe ich anhand der Straßengestalltung, Umgebung etc. das ich mich in einer 30er Zone befinde. Außerdem gilt ja noch die Regel, dass man nur so schnell fahren darf, wie es die Straßenverhätnise, Witterung etc. erlauben.

Ich vermute mal das ich in 90% meiner gefahren Strecken Intuitiv die angeordnete Geschwindigkeit erkenne. Dummerweise hilft es mir aber nichts, wenn subjektive Warnehmung nicht mit der Anordnung übereinstimmt und dann die Schilder schlecht angebracht sind, oder die Aufmerksammkeit auf das Verkehrsgeschehen gerichtet ist.

Gruß
Jens

Meine (Reise-)Berichte DSO:[www.drehscheibe-online.de]


Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1(1) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

25 zu schnell passiert nicht "aus Versehen"!

geschrieben von: nozomi07

Datum: 15.05.20 16:32

Peter schrieb:
Nebenbei: +21 km/h bedeutet eben nicht nur 51 in der 30er Zone, sondern kann ebenso 71 auf mehrspurigen inneroertlichen Strassen bedeuten - wo einem nicht unbedingt auffallen muss, dass ein Limit besteht.
Ich selbst bin vor 9 Jahren einmal Opfer einer solchen irrefuehrenden Beschilderung auf der Beliner Avus geworden - mehrstreifige, gut ausgebaute Stadtautobahn, die von 100 auf 80 herabgesetzt wurde - klar, alles gut.
Die weitere Herabsetzung jedoch (von 80 auf 60) war hinter einem Brueckenpfeiler versteckt, ich habe sie uebersehen - ein Fahrverbot haette ich da als unangemessen empfunden, zumal dort kein Gefahrenpotential besteht.
Wenn du 70 statt 50 fährst, riskierst du den Führerschein nicht. In keinem deiner Fälle hätte die neue Regelung irgeneine Auswirkung. Bitte hier keine Lügen verbreiten.

Es kommt immer Messtoleranz und Tachotoleranz dazu, du müsstest am 50-Schild also mi 80 vorbeifahren um den Lappen zu riskieren. Oder am 30-Schild mit 60! Da bist du beim vierfachen Bremsweg, 35 statt 9 Meter! Für so eine massive fahrlässige Gefährdung gehört der Führerschein gründlich entzogen!

Ich fahre auch Auto, und hatte so ein Problem noch nie. Mal mit 62 Sachen am Ortsschild geblitzt, ist mir auch schon passiert. Aber 25-30 km/h zu schnell passiert nicht aus Versehen. Sowas ist pure Ignoranz, "für mich gelten Regeln nicht".

Re: Dümmster DDR-Vergleich des Monats

geschrieben von: THU

Datum: 15.05.20 16:38

nozomi07 schrieb:
Angesichts von 3000 Verkehrstoten kann man sich für Leute wie dich nru schämen!
Wie viele der Verkehrstoten sind denn tatsächlich eine Folge von Raserei?

Re: Korrekt!

geschrieben von: National Rail

Datum: 15.05.20 16:44

Hallo Peter,

einfach nur danke für diesen sehr richtigen Beitrag. Ich bin sehr für einen sicheren Verkehr und gegenseitige Rücksichtnahme, aber insbesondere dieses Fahrverbot ab >21 Km/h zu schnell war in der Gesamtheit des Bußgeldkataloges einfach unverhältnismäßig. Insbesondere, da es keinen zusammenhang zu einer tatsächlich vorliegenden Gefärdung (wie bei vielen anderen Verkehrsdelikten - z.B. Rotlichtfahrt) hat.

Nach meiner Beobachtung ist auch nicht allein eine hohe Geschwindigkeit Ursache für Verkehrsunfälle, sondern vielmehr Unsicherheit, mangelndes Einschätzungsvermögen und insbesondere ein aggressiver Fahrstil. Das alles sollte stärker geahndet werden. Dass man versucht die Geschwindigkeiten zu begrenzen, verhindert eigentlich nicht den Unfall an sich, sondern mildert vielmehr derern Folgen.

Freut mich aber, dass es hier noch andere User gibt, die Unabhängig vom Interesse und auch Willen die Eisenbahn zu stärken, die anderen Verkehrsteilnehmer nicht vergessern oder beschimpfen.

MFG
National Rail

warum klappt es in anderen Ländern?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.05.20 17:42

setra68 schrieb:
Und warum klappt es in andere Länder mit Geschwindigkeitsbeschränkung ?

Weil die StVO dort (in anderen Ländern) tatsächlich durchgesetzt wird, die Bußgelder auch wesentlich höher sind und daher tatsächlich erzieherisch wirken? Zu meinem Glück gab es im Jahr 2000 in Norwegen für mich Gnade vor Recht, weil jene 3 Deutschen die mich am Ortseingangsschild überholten (und vor mir raus geholt wurden, ich durfte weiter rollen) noch weit schneller waren als ich. Und da wäre dann noch etwas: wo bitten sollen denn die lieben Ausländer aus den Nachbarländern sonst mal ihre schnellen Autos (zumeist Made in Germany) ausfahren können? Außerdem wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 eine bewusste Schädigung der Mineralölkonzerne. In Norwegen verbrauchte ich durch deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 2 Liter/100 km weniger.

Re: "Recht auf Fehler"

geschrieben von: weichen96

Datum: 15.05.20 17:47

homann5 schrieb:
Folgende Situation: Als Ortsfremder biegst du innerorts an einer Kreuzung rechts auf eine Vorfahrtsstraße ab, es kommt kein Schild bezüglich eines Tempolimits. Entsprechend gehst du von Tempo 50 aus. Was du aber nicht weißt: Auf der Vorfahrtsstraße wird die 400 m vor besagter Kreuzung Tempo 30 ausgeschildert, nach der Kreuzung aber nicht wiederholt. Gemäß StVO gilt aber auch hinter der Kreuzung Tempo 30, der Ortsfremde weiß nur von dem Limit nichts und muss entsprechend auch kein Bußgeld erwarten - der Ortskundige hingegen schon.


Diese Regelung heißt, das ein 30er Schild auf einer Straße notfalls quer durch die Stadt gilt, sofern kein anderes Schild kommt. Diese Regelung der StVO wurde erschaffen als es noch keine 30,40 Zonen gab und die Städte mit wilden Verkehrszeichen den Autofahrer verwirrten. Auch wurde damals auf eine grüne Welle hingewiesen und die gab es wirklich. Heute ist das bestreben den Verkehr zu blockieren! Damals wurde mit einem "Plastik Schupo" sogar noch extra drauf hingeweisen das sich hier ein Schild geändert hat. Heute tauscht man die 50er/70er Schilder abends gegen 30er aus und Blitzt am nächsten morgen um 6:00 Uhr sofort ( mir selber mal passiert).

zwei Urteile:
Oberlandesgericht Hamm im Jahr 1996 (Az. 2 Ss OWi 524/01). Fahrer können auch belangt werden, wenn sie erst später in die Straße einbiegen ( also wie bei dir an der Kreuzung) und das Tempolimit nicht wiederholt wird. Gerade von ortsansässigen Fahrern wird nämlich angenommen, Kenntnis über die geltende Höchstgeschwindigkeit zu haben...

Urteil des LG Bonn vom 19.5.2003 :
“1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird. ”

Tja...

Gruß,
weichen96
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