geschrieben von: Pesa Link
Datum: 15.05.20 15:47
Hallo,Ein Herr Führerschein loser Autofahrer kann nicht Auto fahren und bringt dem Staat kein Geld ein, sondern kostet ihm am Ende allenfalls noch welches. Dann eben lieber die Bußgelder immer weiter erhöhen, aber um Himmels Willen bloß nicht den Lappen weg.
geschrieben von: Pesa Link
Datum: 15.05.20 15:56
Welche baureihe ist denn die Zwibackfräse?Sei es drum, ob man in Olten des Öfteren bis zu sechs Minuten(!!) vor dem Tunnel stehen "darf", bis die Zwibackfräse vorbei ist, mit den einhergehend Folgen, dass keine 18 km später in Lausen das mittlere Gleis besucht werden kann, um drei weitere Überholungen abwarten zu dürfen oder weil es in D immer irgendwo einen IC/E gibt, den man vorbei lassen darf oder man entweder auf dem Abschnitt Offenburg <-> Freiburg oder Freiburg <-> Basel oder im besten Fall ab Offenburg/Basel man komplett hinter einem Nahverkehr mit "Nächster Halt: Überall" her rollt.
geschrieben von: Weststadt
Datum: 15.05.20 16:02
geschrieben von: SVT_137
Datum: 15.05.20 16:03
Stimmt :-) Vorbei man ja häufig nur kleine Lücken hat und weiter vorne schon den nächsten LKW sieht, da jedes Mal reinzufahren für ein paar Sekunden wäre ja auch verrückt. Ich würde allerdings schon kurz reinfahren, um einen deutlich schnelleren Wagen hinter mir überholen zu lassen. Andererseits könnte der das ja auch über links tun. Ist ja immer situationsabhängig.Heikle Antwort in Bezug auf das Rechtsfahrgebot, auch wenn andere es falsch machen, wenn dich die Polizei rausrückt, hilft die Ausrede nicht und die Entschuldigung, das Rechtsfahrgebot ist unsinnig schon gar nicht.
Man kann auch entspannt mit Spurwechsel fahren, also ich lenke da nicht hektisch hin und her, aber jeder hat einen anderen Fahrstil.
Puh, wir schweifen ganz schön vom Bahnverkehr ab, mich eingeschlossen 😂
LG Andi
geschrieben von: Christian Snizek
Datum: 15.05.20 16:03
geschrieben von: Weststadt
Datum: 15.05.20 16:04
geschrieben von: Matthias Muschke
Datum: 15.05.20 16:05
Wenn du die Vmax des Fahrzeuges, oder in CH des Zuges, oder die Überwachungsgeschwindigkeiten der PZB, oder in CH des ZUB überschreitest - schon...Andi Granzner schrieb:Wie jetzt, die PZB kennt die Strecken- und Signalgeschwindigkeiten? Wäre mir neu ;-)in den meisten Fällen eine Zwangsbremsung der jeweiligen Zugsicherung, je nachdem, wie knapp die eingestellt ist.
geschrieben von: Pesa Link
Datum: 15.05.20 16:09
Hallo Christian,Moin Moritz
Die Zwibackfräse hört auch auf den Herstellernamen Flirt (Rabde 520 & Co.)
Hoffe geholfen zu haben, Krischan
geschrieben von: Pesa Link
Datum: 15.05.20 16:13
geschrieben von: THU
Datum: 15.05.20 16:19
Ja, das weiß ich, dass die Zugsicherung dann meckert.Wenn du die Vmax des Fahrzeuges, oder in CH des Zuges, oder die Überwachungsgeschwindigkeiten der PZB, oder in CH des ZUB überschreitest - schon...
Soso, wenn man nich rasen darf, ohne Rücksicht auf Verluste, ist das gleich "DDR". Die USA haben auch ein Templimit, sind das deiner Meinung nach auch "grün-linke Oberlehrer"?Eine ziemlich haltlose Behauptung, finde ich.
Ich sehe das eher so, dass in manchen Kreisen (Grüne, SPD, Linke) eine Oberlehrer-Mentalität herrscht, die den ihnen anvertrauten Menschen eine "besondere Umerziehung" angedeihen lassen will. Hat schon in der Ostzone/D"DR" nichr geklappt.
Ich fahre gerne schnell, wenn ich schnell irgendwo hin muß: Im ICE oder im eigenen Auto.
Wenn du 70 statt 50 fährst, riskierst du den Führerschein nicht. In keinem deiner Fälle hätte die neue Regelung irgeneine Auswirkung. Bitte hier keine Lügen verbreiten.Nebenbei: +21 km/h bedeutet eben nicht nur 51 in der 30er Zone, sondern kann ebenso 71 auf mehrspurigen inneroertlichen Strassen bedeuten - wo einem nicht unbedingt auffallen muss, dass ein Limit besteht.
Ich selbst bin vor 9 Jahren einmal Opfer einer solchen irrefuehrenden Beschilderung auf der Beliner Avus geworden - mehrstreifige, gut ausgebaute Stadtautobahn, die von 100 auf 80 herabgesetzt wurde - klar, alles gut.
Die weitere Herabsetzung jedoch (von 80 auf 60) war hinter einem Brueckenpfeiler versteckt, ich habe sie uebersehen - ein Fahrverbot haette ich da als unangemessen empfunden, zumal dort kein Gefahrenpotential besteht.
Wie viele der Verkehrstoten sind denn tatsächlich eine Folge von Raserei?Angesichts von 3000 Verkehrstoten kann man sich für Leute wie dich nru schämen!
Weil die StVO dort (in anderen Ländern) tatsächlich durchgesetzt wird, die Bußgelder auch wesentlich höher sind und daher tatsächlich erzieherisch wirken? Zu meinem Glück gab es im Jahr 2000 in Norwegen für mich Gnade vor Recht, weil jene 3 Deutschen die mich am Ortseingangsschild überholten (und vor mir raus geholt wurden, ich durfte weiter rollen) noch weit schneller waren als ich. Und da wäre dann noch etwas: wo bitten sollen denn die lieben Ausländer aus den Nachbarländern sonst mal ihre schnellen Autos (zumeist Made in Germany) ausfahren können? Außerdem wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 eine bewusste Schädigung der Mineralölkonzerne. In Norwegen verbrauchte ich durch deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 2 Liter/100 km weniger.Und warum klappt es in andere Länder mit Geschwindigkeitsbeschränkung ?
Diese Regelung heißt, das ein 30er Schild auf einer Straße notfalls quer durch die Stadt gilt, sofern kein anderes Schild kommt. Diese Regelung der StVO wurde erschaffen als es noch keine 30,40 Zonen gab und die Städte mit wilden Verkehrszeichen den Autofahrer verwirrten. Auch wurde damals auf eine grüne Welle hingewiesen und die gab es wirklich. Heute ist das bestreben den Verkehr zu blockieren! Damals wurde mit einem "Plastik Schupo" sogar noch extra drauf hingeweisen das sich hier ein Schild geändert hat. Heute tauscht man die 50er/70er Schilder abends gegen 30er aus und Blitzt am nächsten morgen um 6:00 Uhr sofort ( mir selber mal passiert).Folgende Situation: Als Ortsfremder biegst du innerorts an einer Kreuzung rechts auf eine Vorfahrtsstraße ab, es kommt kein Schild bezüglich eines Tempolimits. Entsprechend gehst du von Tempo 50 aus. Was du aber nicht weißt: Auf der Vorfahrtsstraße wird die 400 m vor besagter Kreuzung Tempo 30 ausgeschildert, nach der Kreuzung aber nicht wiederholt. Gemäß StVO gilt aber auch hinter der Kreuzung Tempo 30, der Ortsfremde weiß nur von dem Limit nichts und muss entsprechend auch kein Bußgeld erwarten - der Ortskundige hingegen schon.
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