Bleibt die Frage, ob die Parkplätze auch ursprünglich der Gewerbeimmobilie dienten oder für den Umstieg auf den Zug vorgesehen waren?Natürlich ist mit dem Baujahr die Heizung gemeint, steht ja da. Und ja, für eine Gewerbeimmobilie ist die Parkplatzsituation wichtig.
Aber du weißt, dass beim beliebten Ratespiel „Welcher Bahnhof gehört nicht dazu“ im Allgemeinen Forum auch immer nur Empfangsgebäude gezeigt werden?Ach ja, es steht übrigens kein Bahnhof zum Verkauf, sondern bestenfalls ein Empfangsgebäude. Solange hier von Bahnhof gesprochen wird, sollten die Forumsteilnehmer den Ball flachhalten, wenn jemand die Zugführer und den Triebfahrzeugführer verwechselt.
Bei den Ratespielen geht es aber meist nicht um das Empfangsgebäude, sondern tatsächlich um den Bahnhof.Aber du weißt, dass beim beliebten Ratespiel „Welcher Bahnhof gehört nicht dazu“ im Allgemeinen Forum auch immer nur Empfangsgebäude gezeigt werden?
Dort hat das noch niemand beanstandet; ganz im Gegenteil: Selbst der Moderator des Forums beteiligt sich mit eigenen Beiträgen daran.
Bahn|hof , der:
1. Gesamtkomplex einer Bahnstation mit Gleisanlagen u. zugehörigen Gebäuden (Abk.: Bf., Bhf.): der Zug hält nicht an diesem B.; jmdn. am B. abholen.
2. zum Bahnhof (1) gehörendes Gebäude mit [großer] Halle, in der sich die Schalter für Fahrkarten u. Gepäck, Wartesäle, Geschäfte o. Ä. befinden (Abk.: Bf., Bhf.): im B. gibt es einen Friseur.
© Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 7. Aufl. Mannheim 2011 [CD-ROM].
Dann würde ich jetzt hier aber auch gern die Duden-Definitionen zu Zugführer, Schaffner und Lokführer lesen.ZitatZitat:Bahn|hof , der:
1. Gesamtkomplex einer Bahnstation mit Gleisanlagen u. zugehörigen Gebäuden (Abk.: Bf., Bhf.): der Zug hält nicht an diesem B.; jmdn. am B. abholen.
2. zum Bahnhof (1) gehörendes Gebäude mit Halle, in der sich die Schalter für Fahrkarten u. Gepäck, Wartesäle, Geschäfte o. Ä. befinden (Abk.: Bf., Bhf.): im B. gibt es einen Friseur.
© Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 7. Aufl. Mannheim 2011 [CD-ROM].
ZitatZug|füh|rer, der:
1. Bahnmitarbeiter, der im Zug (1 a) die Aufsicht führt.
2. (Militär) Führer eines Zuges (14 a).
ZitatSchaff|ner, der; -s, - [mhd. schaffenære = Aufseher, Verwalter, umgebildet aus: schaffære, zu schaffen] (veraltend):
jmd., der in öffentlichen Verkehrsmitteln Fahrausweise verkauft, kontrolliert.
ZitatLok|füh|rer, der:
kurz für Lokomotivführer.
© Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 7. Aufl. Mannheim 2011 [CD-ROM].Lo|ko|mo|tiv|füh|rer, der:
jmd., der berechtigt ist, selbstständig eine Lokomotive zu führen u. zu warten (Berufsbez.)
Das dürfte wohl der Makler sein, aber nicht der Eigentümer. Ich vermute stark, daß das Bahnhofsgebäude nicht mehr der Bahn gehört.
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