... dabei hattest Du schon das Beispiel mit zitiert, bei dem sich der Bürger völlig rechtmässig verhalten hat, dennoch jetzt mehrere hundert Euro bezahlen soll: die Sache mit dem in die Ecke gestellten Koffer.Ich haette da ja mal einen revolutionaeren Vorschlag: Wenn man sich rechtmaessig verhaelt, "beauftragt" man auch keine gebuehrenpflichtigen Polizeidienstleistungen. Eigentlich nicht so schwer, oder?
Etwas weiter denken wäre hilfreich. Wenn die Polizei für ihre Tätigkeit eine Gebühr erhebt, wird diese Tätigkeit zu einem mehr oder weniger lohnenden Geschäft. Werden dann diese zusätzlichen Kräfte eingestellt, wie von der Polizeigewerkschaft gefordert (siehe oben), sogar zu einem zwingenden Geschäft. Dann heisst es mehr oder weniger unverhohlen: "wir haben diesen Monat noch nicht genügend Einnahmen, zieht mal los und bringt ein paar Leute auf die Wache mit, damit wir niemanden entlassen müssen".Wenn sich der Staat aber hier entscheidet, von einer Steuer- auf eine Gebuehrenfinanzierung umzustellen, dann mag er das tun, und es ist nicht der Untergang des Rechtsstaates, der hier reflexhaft ausgerufen wird.
Jeder, der nicht Auto fährt. Wobei solche Leute zugegebenermassen in einer Autofahrernation relativ selten sind.Wer geht denn mit Gepäck in einen Supermarkt?
Mal wieder keine Argumente, nur persönliche Angriffe. Deine persönliche Auffassung ist nicht allgemeingültig.sorry, aber wer angesichts der Tatsache, dass auf Bahnhöfen ständig darauf hingewiesen wird, sein Gepäck nicht unbeaufsichtigt zu lassen, seinen Koffer mit Bekleidung eine halbe Stunde lang "vergisst", der ist einfach dämlich. Dass Du so ein solches Verhalten angesichts Deiner Phobie gegen Regelungen und Vorschriften noch verteidigst, das wiederum wundert mich überhaupt nicht.
Au contraire. Wer einen Koffer in die Ecke stellt (hihi...), setzt eine Gefahr gemaess § 3 Abs. 1 BPolG. Damit ist er Stoerer gemaess § 17 Abs. 1 BPolG, und es sind Massnahmen gegen ihn zu richten. Soweit die oeffentlich-rechtliche Seite.... dabei hattest Du schon das Beispiel mit zitiert, bei dem sich der Bürger völlig rechtmässig verhalten hat, dennoch jetzt mehrere hundert Euro bezahlen soll: die Sache mit dem in die Ecke gestellten Koffer.
Mein Gott, was fuer ein Trauma schleppst Du eigentlich mit Dir rum? Was hat Dir der Staat angetan, dass Du ihn so verzerrt siehst? Du beschreibst eine Dystopie, die einfach nicht Realitaet ist. Die Feuerwehr wartet in erster Linie auf Braende, die sie gebuehrenfrei loescht. Sie faehrt nicht durch die Strassen auf der Suche nach Katzen, die sie gebuehrenpflichtig vom Baum retten koennte, um ihr Defizit zu verringern.Etwas weiter denken wäre hilfreich. Wenn die Polizei für ihre Tätigkeit eine Gebühr erhebt, wird diese Tätigkeit zu einem mehr oder weniger lohnenden Geschäft. Werden dann diese zusätzlichen Kräfte eingestellt, wie von der Polizeigewerkschaft gefordert (siehe oben), sogar zu einem zwingenden Geschäft. Dann heisst es mehr oder weniger unverhohlen: "wir haben diesen Monat noch nicht genügend Einnahmen, zieht mal los und bringt ein paar Leute auf die Wache mit, damit wir niemanden entlassen müssen".
Schon wieder falsch, siehe oben. Es steht jedem frei, solche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Und wer meint, zu Unrecht in Anspruch genommen worden zu sein, sowohl hinsichtlich der Grundmassnahme, als auch hinsichtlich der Gebuehrenpflicht, kann das gerichtlich ueberpruefen lassen. Weil wir eben in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung leben und nicht in so einem Hoellenloch, in dem staendig die Schergen des Diktators dem rechtschaffenen Buerger auflauern, das Du so schwarzmalerisch beschreibst.Erschwerend kommt hinzu, dass die Polizei nach wie vor hoheitliche Aufgaben wahr nimmt. Man kann deren Tätigkeit also nicht ablehnen oder anderweitig nicht in Anspruch nehmen, sondern muss ihr Folge leisten.
^Ein Vergleich von Äpfeln und Birnen...
ICE 4 schrieb:Die sichern gar nichts. Die nehmen die Personalien auf und damit hat sich's. Und sie treten auch nicht als Zeugen auf, weil sie nichts zu bezeugen haben außer der Tatsache zur Feststellung der Personalien angefordert worden zu sein.Sie sichert als zwischen Fahrgast und DB stehende Instanz ebenfalls und neutral alle nötigen Beweise.
Darum habe ich "RBS" geschrieben: DB-Konzern, daher mit Schaffner gleichzusetzen, zum damaligen Zeitpunkt wahrscheinlich sogar noch von der DB verbeamtet.dt8.de schrieb:Mal abgesehen davon, dass ich nicht aus dem Stuttgarter Raum bin, hat dieser Klassiker nichts mit der Eisenbahn zu tun. Oder war der Busfahrer Dein Schaffner in der S-Bahn??Dann schildere ich Dir mal meinen Klassiker, da du ja scheinbar aus den Stuttgarter Raum bist
Zeugen. Wie geschrieben: wenn der Fahrgast sich seiner Sache so sicher ist, dass dich der ZUB/Busfahrer/Kontrolleur falsch verhält, dann geht es nicht um BuPol zur Konfliktlösung, sondern um die Zeugeneigenschaft und dem, dass der Fahrgast in diesem Moment Grund hat, seinem Gegenüber nicht zu trauen. In dem von mir geschilderten nachweislichen Fehlverhalten könnte dann sogar im Raum stehen, dass er versuchen könnte, sein Fehlverhalten nachträglich zu vertuschen, da es für die Bahn hätte teuer ausgehen können, hätte 1.) der Fahrer sich durchgesetzt und 2.) der Fahrgast dann Schadensersatz verlangt.dt8.de schrieb:Und was spricht dagegen, dem Zub die Personalien ohne Hinzuziehung der BuPol zu geben, damit der Konflikt im Nachhinein auf dem gleichen Weg gelöst werden kann, der auch nach der Feststellung durch die BuPol beschritten wird?? Richtig, nichts. Von daher kann es durchaus als Schikane an den anderen Fahrgästen angesehen werden, wenn die darunter leiden müssen, weil ein Fahrgast nicht in der Lage ist einen Konflikt ohne Hinzuziehen der BuPol zu lösen.Die absichtliche Schikane war die Retoure darauf, dass Du einem Fahrgast mit dem Verlangen nach Hinzuziehung der BuPol eine absichtliche Schikane unterstellt hast. Dabei kann doch davon ausgegangen werden, dass ein Fahrgast sich seiner Sache ziemlich sicher sein dürfte, wenn er die Polizei verlangt.
Damit hast Du den Grund geliefert, die BuPol hinzuzuziehen. Wenn das Gericht im Zweifel dem ZUB glaubt, dann werde ich also künftig immer die BuPol rufen lassen, damit diese meine Variante bezeugt. Danke, dass Du damit (wohl unabsichtlich) bestätigt hast, dass es sinnvoll ist.dt8.de schrieb:Es kommt dann auf das Gericht an, welche Aussagen es als glaubhafter ansieht. Nicht selten ist das die Aussage der Zugbegleiter...MD 612 schrieb:Da könnte der Fahrgast behaupten, einen anderen Fahrschein vorgelegt zu haben, und dann steht Aussage gegen Aussage. Wäre also schon im Interesse des EVU.Dazu muss die Polizei nicht vor Ort kommen, die Anzeige kann das Unternehmen auch im nachhinein stellen.
Ist zwar Landespolizei, aber war da nicht mal etwas im Straßenbahn-Forum, nur weil jemand in Frankfurt am Platz vor der EZB Straßenbahnen fotografiert hatte - was eigentlich völlig legal ist.Giovanni schrieb:Zitat:Doch, eigentlich schon. Um einen gebuehrenpflichtigen Platzverweis auszuloesen, muss man Stoerer iSv § 17 Abs. 1 BPolG oder § 18 Abs. 1 BPolG sein.Auch bedingen Platzverweise, die in der Gebührenordnung mit nicht unerheblichen Beträgen versehen sind, nicht zwangsläufig Dummheiten oder gar Straftaten.
Das verstehe ich nicht. Ich habe im Zug regelmäßig Stromkabel dabei, im Fernverkehr immer (wie vermutlich die Mehrheit der Reisenden). Manchmal hängt auch eins aus dem nicht richtig verschlossenen Rucksack oder ggf. aus der Manteltasche. Mehr als einen freundlichen Hinweis habe ich da noch nie bekommen. Klar wäre es sinnvoller, wenn ich da etwas achtsamer wäre, aber wieso sollte das ein Problem sein?Es wird auch keine Straftat sein im Zug Stromkabel mit sich zu führen und diese halb aus der Kleidung hängen zu lassen oder mit einer Handwaffe aus Schokolade zu hantieren. Trotzdem macht man das nicht, weil es sinnvolle Verhaltensregeln aus einer gewissen gesellschaftlichen Großwetterlage heraus gibt. So weiß auch jeder Kofferbesitzer in welcher Sicherheitssituation wir leben.
Ein mit Handtüchern gefüllter Koffer ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Selbst wenn das so wäre, hätte der Kofferbesitzer nicht einen Gebührenbescheid bekommen, sondern wäre verhaftet worden.Wer einen Koffer in die Ecke stellt (hihi...), setzt eine Gefahr gemaess § 3 Abs. 1 BPolG.
Wann immer den Polemikern die Argumente ausgehen, attackieren sie persönlich.Mein Gott, was fuer ein Trauma schleppst Du eigentlich mit Dir rum?
Ein mit Handtüchern gefüllter Koffer ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Selbst wenn das so wäre, hätte der Kofferbesitzer nicht einen Gebührenbescheid bekommen, sondern wäre verhaftet worden.
Falsch. Er wäre bestenfalls vorläufig festgenommen worden - bitte nicht alles durcheinander werfen.
Gruß
Detlev
Ich hatte an keiner Stelle behauptet, dass sich ein Zugbegleiter nie irren kann. Ich verwahre mich nur gegen Deine Darstellung, dass die absichtlich wider besseren Wissens Deinen Fahrschein monieren.Und was genau gibt Dir die Sicherheit, dass das zwar bei einem DB-Busfahrer passiert, bei einem DB-ZUB aber niemals?
Nochmal, die können nicht mehr bezeugen, als dass sie zur Personalienfeststellung angefordert wurden. Und ja, sie können noch bezeugen, dass der Zub einen Fahrschein eingezogen hat. Aber die können sich vier Monate später vor Gericht mit Sicherheit nicht mehr daran erinnern, was es genau für ein Fahrschein war, wie der beschaffen war...Zeugen.
Warum sollte das Gericht Dir mehr Glauben schenken, nur weil zwei Bundespolizisten anwesend waren?? Die können den Vorgang der Fahrscheinkontrolle nicht bezeugen, weil sie da noch nicht zugegen waren. Und nur dieser Vorgang ist vor Gericht relevant. Die Bundespolizisten können nämlich bspw. nicht bezeugen, ob der Fahrschein, der in deren Beisein vom Zugbegleiter eingezogen wird derselbe ist, der bei der Kontrolle vorgezeigt wurde.Damit hast Du den Grund geliefert, die BuPol hinzuzuziehen. Wenn das Gericht im Zweifel dem ZUB glaubt, dann werde ich also künftig immer die BuPol rufen lassen, damit diese meine Variante bezeugt. Danke, dass Du damit (wohl unabsichtlich) bestätigt hast, dass es sinnvoll ist.
Das trifft aber auch auf Deine persönliche Auffassung zu, die Du hier kund tust.Deine persönliche Auffassung ist nicht allgemeingültig.
Eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne ist ein Lebenssachverhalt, der, wenn er sich ungehindert entwickelt, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geschuetzte Rechtsgueter schaedigen wird. Die Wahrscheinlichkeit ist ex ante aus der Perspektive eines sachkundigen Beamten zu beurteilen. Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit sind umso niedriger, je gewichtiger die gefaehrdeten Rechtsgueter sind.Ein mit Handtüchern gefüllter Koffer ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Selbst wenn das so wäre, hätte der Kofferbesitzer nicht einen Gebührenbescheid bekommen, sondern wäre verhaftet worden.
Dann könnten sie nach der Personalienfeststellung aber auch nicht bezeugen, dass der in ihrem Beisein identifizierte Fahrgast derselbe ist, der den einzuziehenden Fahrschein vorgezeigt hat. ;-)Die Bundespolizisten können nämlich bspw. nicht bezeugen, ob der Fahrschein, der in deren Beisein vom Zugbegleiter eingezogen wird derselbe ist, der bei der Kontrolle vorgezeigt wurde.
Eines weiß inzwischen hoffentlich jeder angehende Bahnhofs-Bombenattentäter: Verstecke den Sprengsatz NIE in einem menschenlos abgestellten Koffer. (Ich hätte jetzt sogar einen Tipp für eine gleichwertige, aber deutlich unauffälligere Alternative, aber die wird hier natürlich nicht verraten. ;-))Ein herrenloser Koffer in einem Bahnhof stellt somit grundsaetzlich eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne dar.
Also nicht von einem Richter und auch nicht, nachdem sich der Kofferbesitzer verteidigen konnte. Dennoch wird er effektiv zu einer Strafe von 550 Euro verurteilt. Eine nachgelagerte Verteidigung ist ebenfalls nicht möglich, da schon der Augenschein des Beamten für die Schuld genügt.Traumflug schrieb:Zitat:Eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne ist ein Lebenssachverhalt, der, wenn er sich ungehindert entwickelt, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geschuetzte Rechtsgueter schaedigen wird. Die Wahrscheinlichkeit ist ex ante aus der Perspektive eines sachkundigen Beamten zu beurteilen.Ein mit Handtüchern gefüllter Koffer ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Selbst wenn das so wäre, hätte der Kofferbesitzer nicht einen Gebührenbescheid bekommen, sondern wäre verhaftet worden.
Du hast auf "Sollte die Fahrkarte gültig sein, [...]" geantwortet, als ich Dich zitiert habe. Beispiele für das Auftreten dieser Situation wurden in anderen Fäden dieses Themas bereits genannt.Doch, darum ging es, gerade in meiner Argumentationskette.
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